Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Strafbarkeit des Geschäftsführers

Rz. 2 Strafbar ist der Geschäftsführer, der es unterlässt, den Gesellschaftern einen Verlust in Höhe der Hälfte des Stammkapitals anzuzeigen (Abs. 1 Nr. 1). Abweichend vom RegE (BT-Drucks. 9/1347, 58) wird die Strafsanktion nicht an die Nichteinberufung der Gesellschafterversammlung geknüpft (vgl. § 401 AktG), sondern an die mangelnde Unterrichtung der Gesellschafter. Auf we...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.9.2 Steuerliche Vor- und Nachteile einer GmbH & Still

Tz. 1160 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Die stlichen Vor- und Nachteile einer GmbH & Still sehen wie folgt aus: Verluste des Betriebs können zumindest tw auf den/die Gesellschafter verlagert werden. Dies gilt sowohl für eine typisch als auch für eine atypisch stille Gesellschaft. § 15a EStG ist allerdings zu beachten. Die regelmäßig höhere Belastung der beiden Besteuerungsebenen (K...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Anh... / a) Begriff des existenzvernichtenden Eingriffs

Rz. 18 Existenzvernichtung liegt vor, wenn der Gesellschafter auf die Zweckbindung des Gesellschaftsvermögens keine angemessene Rücksicht nimmt, indem er der Gesellschaft durch offene oder verdeckte Entnahmen ohne angemessenen Ausgleich Vermögenswerte entzieht, die sie zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten benötigt und sie dadurch in die Insolvenz führt oder eine bereits bes...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Anzeige der Veränderungen

Rz. 4 Die Geschäftsführer haben bei jeder Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung unverzüglich eine von ihnen unterschriebene Liste der Gesellschafter zum Handelsregister einzureichen, welche die Anforderungen nach Abs. 1 S. 1 erfüllt (s. Rz. 9). 1. Wirksamwerden der Veränderung Rz. 5 Die Veränderung ist unverzüglich, also ohne schuldh...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Sonderregelung bei teileingezahlten Anteilen

Rz. 5 Abs. 2 regelt den Sonderfall nur tlw. eingezahlter Geschäftsanteile, wenn sich die Rechte der Gesellschafter nach der Höhe der von ihnen auf ihren Geschäftsanteil geleisteten Einlagen richten. Auch dann sollen ihnen nach der Kapitalerhöhung nur die Rechte entspr. der Höhe der von ihnen geleisteten Einlagen zustehen, aber erhöht um den auf den Nennbetrag des Nennkapital...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8 Sonderproblem: Zinsen auf verdeckte Gewinnausschüttungen als weitere verdeckte Gewinnausschüttung?

Tz. 1102 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die über einen Bankkredit finanzierte vGA führt nicht zu einer weiteren vGA iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG. Zwar ist auch die zu hohe Fremdfinanzierung im Gesellschaftsverhältnis veranlasst. Hätte die Kap-Ges nämlich nur den angemessenen Preis für ein von ihrem AE erworbenes WG vereinbart, müsste sie auch nur diesen niedrigeren Betrag finanzieren....mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / b) Gegenstand der Feststellung

Rz. 26 Die Feststellung erfolgt durch Beschluss der Gesellschafterversammlung (§ 46 Nr. 1) bzw. durch die im Gesellschaftsvertrag bestimmte Stelle (Rowedder/Pentz/Tiedchen § 42a Rz. 66 ff.). Gegenstand der Feststellung ist nur der Jahresabschluss, nicht auch der Lagebericht (Rowedder/Pentz/Tiedchen § 42a Rz. 663; Noack § 42a Rz. 14). Rz. 27 Der Beschluss der Gesellschafter is...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.2.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen an außen stehende Anteilseigner

Tz. 1812 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Auch ein außen stehender AE iSv § 16 KStG kann Empfänger einer vGA sein. Dies gilt inbesondere dann, wenn der außen stehende AE in schuldrechtlichen Beziehungen mit der OG oder dem OT steht. Eine vGA der OG an einen außen stehenden Gesellschafter setzt eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis zu diesem voraus. Beispiele: Der außen...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 44. Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Fortsetzung der Liquidationsgesellschaft als Erwerbsgesellschaft (§ 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG analog)

Nr. [Nummer] des Urkundenverzeichnisses für das Jahr _____ [Jahr] Verhandelt zu [Ort] am [Datum] Vor dem unterzeichneten Notar [Name] im Bezirk des Oberlandesgerichts [Ort] und dem Amtssitz in [Ort] erschienen: Der Erschienene zu 1. erklärte: Ich gebe nachfolgende Erklärung nicht im eigenen Namen ab, sondern als einzelvertretungsberechtigtes Vor...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Musterprotokoll und notarielle Beurkundung

Rz. 4 Zum Musterprotokoll Text) s. § 2 II (Musterprotokoll Anlage 1); II (Vollmacht mittels Videokommunikation), III (notarielle Beurkundung mittels Videokommunikation – einfaches Verfahren nach Anlage 2 des Musterprotokolls). Rz. 5 Musterprotokolle – Anhang 1 und Anhang 2 zu § 2 Zu den Voraussetzungen der Gründung mit den Musterprotokollen: Musterprotokoll für die Gründung de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2 Rechtsentwicklung

Tz. 855 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 In seiner älteren Rspr hat der BFH zunächst vorrangig auf die Frage abgestellt, ob die Tätigkeitsbereiche einer Kap-Ges und ihres (beherrschenden) Ges-GF im Vorhinein klar und eindeutig voneinander abgegrenzt sind (s Urt des BFH v 27.01.1971, BStBl II 1971, 352, und v 01.10.1986, BFH/NV 1987, 242, mwNachw). Die Geschäftschancenlehre spielte ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / c) Anpassung der Bezüge

Rz. 151 Bei unangemessenen Bezügen kann eine Anpassung – nach oben oder unten – erforderlich werden. Eine solche Anpassung stellt einen Eingriff in einen bestehenden Vertrag dar und kann daher nur mit Zustimmung des betroffenen Geschäftsführers erfolgen. Soweit diese verweigert wird, muss sie notfalls im Wege einer Klage herbeigeführt werden. § 87 AktG, der ein einseitiges G...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 3. Mitgliedschaftsrechte ohne Aufnahme der Gesellschafterliste in das Handelsregister

Rz. 9 Ohne die Eintragung und die Aufnahme der Liste in das HR bleibt dem Neugesellschafter allerdings die Ausübung seiner Mitgliedschaftsrechte verwehrt, da ihm ggü. der Gesellschaft erst mit Aufnahme in die Gesellschafterliste und deren in das HR die Gesellschafterstellung zukommt – fehlende Legitimationswirkung (vgl. allerdings u. Rz. 15). Die Gesellschafterliste wurde do...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VI. Aufbewahrung von Büchern

Rz. 7 Die Bücher und Schriften der GmbH sind 10 Jahre, gerechnet ab dem Tag der Übergabe zur Verwahrung, von einem Gesellschafter oder einem Dritten aufzubewahren. Die Person des Aufbewahrers kann durch den Gesellschaftsvertrag oder einem mit einfacher Mehrheit zu fassenden Gesellschafterbeschluss bestimmt werden. Hierfür kommt auch ein privates Archivierungsbüro in Betracht...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / I. Anlagen

Ich, die unterzeichnete Geschäftsführerin der [Name übernehmend] GmbH überreiche:mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Kündigungserklärung

Rz. 834 Die Kündigung muss bei Fehlen einer entsprechenden Regelung im Anstellungsvertrag durch das kündigungsberechtigte Organ ausgesprochen werden, im Regelfall also durch die Gesellschafterversammlung, also die Gesamtheit aller Gesellschafter, oder – soweit satzungsmäßig vorgesehen bzw. bei nach dem MitBestG und dem Montan-MitBestG mitbestimmter GmbH – durch den Aufsichts...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Verpflichtete und Umfang

Rz. 7 Verpflichtete sind diejenigen, die im Zeitpunkt des Einforderungsbeschlusses Gesellschafter sind (Gründungsgesellschafter oder angemeldete Erwerber, § 16 Abs. 1, Noack § 26 Rz. 8; Habersack/Casper/Löbbe/Leuschner § 26 Rz. 49). Bei Veräußerung des Anteils nach Fälligkeit (Gesellschafterbeschluss) greift § 16 Abs. 2 ein (Scholz/Emmerich § 26 Rz. 30; auch Noack § 26 Rz. 1...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 6. Fehlende Bestellung

Rz. 18 Ist kein Geschäftsführer bestellt, so ist die Anmeldung zurückzuweisen – es fehlt die Person, die u.a. die persönlichen Versicherungen abzugeben hat (vgl. §§ 7 Abs. 2, 3, 8 Abs. 2, 3). Ebenso kann bei Wegfall oder z.B. Tod eines Geschäftsführers keine wirksame Anmeldung erfolgen (vgl. § 8 Abs. 2, 3). Hier liegen Eintragungshindernisse vor (so bereits BGH BB 1981, 992;...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Auflösungsgründe

Rz. 2 Gesetzwidrige Beschlüsse der Gesellschafter: Es ist hierbei gleichgültig, gegen welche Gesetze verstoßen wird, z.B. Strafrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, öffentliches Recht. Verstöße allein gegen den Gesellschaftsvertrag reichen nicht aus (Noack § 62 Rz. 7, 8). Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an. Rz. 3 Wissentliches Geschehenlassen (Duld...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 2. Auseinandersetzung

Rz. 165 Die Miterben können über den Geschäftsanteil nur gemeinsam und im Rahmen der gesellschaftsvertraglichen Vorschriften verfügen. Setzen sie sich gem. § 2042 BGB auseinander, ist der Geschäftsanteil gem. § 752 BGB zu teilen, wobei § 17 GmbHG mit Wirkung vom 1.11.2008 aufgehoben und daher nicht mehr zu beachten ist. Die Teilung des Geschäftsanteils bedarf eines Beschlusse...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / b) Stellung gegenüber Testamentsvollstrecker

Rz. 97 Für die Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung über den Gesellschaftsanteil an einer OHG gilt die zu der BGB-Gesellschaft durchgeführte Erörterung (siehe oben Rdn 29). Grundsätzlich dürfte die Testamentsvollstreckung danach nicht schlechthin ausgeschlossen sein, sich aber nur auf die aus der Gesellschaftsbeteiligung resultierenden Vermögensrechte erstrecken, insbeson...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ee) Gesellschafterliste

Rz. 797 In § 3 Abs. 5 wird dem Geschäftsführer die Verpflichtung auferlegt, mit jeder Einladung zu einer Gesellschafterversammlung eine aktuelle Gesellschafterliste[1714] in Kopie an die Gesellschafter zu übersenden. Mit dieser Regelung soll § 16 Abs. 3 GmbHG Rechnung getragen werden, der gestützt auf die zum Handelsregister eingereichte Gesellschafterliste den gutgläubigen ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Widerruf der Bestellung

Rz. 142 Über den Widerruf der Bestellung bzw. die Abberufung eines Geschäftsführers entscheidet grundsätzlich die Gesellschafterversammlung, § 46 Nr. 5 GmbHG. Der Gesellschaftsvertrag kann aber eine andere Zuständigkeitsverteilung vorsehen. Möglich ist zum Beispiel die Übertragung auf einen Beirat oder einen Gesellschafterausschuss. Bei einer nach Maßgabe des Mitbestimmungsg...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Feste Jahresvergütung

Rz. 802 Die Festvergütung, die bei Geschäftsführern typischerweise in Form eines Jahresgehaltes festgelegt wird, das in gleichen Monatsbeträgen ausgezahlt wird, ist zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer frei aushandelbar. Rechtliche Grenzen existieren hierfür – mit der Ausnahme der Grenze der Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB [1726] – nicht.[1727] Allerdings ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Beschlussfähigkeit – Beschlussfassung – Formerfordernisse

Rz. 50 Der Einmann-Gesellschafter ist jederzeit beschlussfähig (BGHZ 12, 339; Scholz/Seibt § 48 Rz. 75; Noack § 48 Rz. 50). Er kann Beschlüsse mit oder ohne förmliche Gesellschafterversammlung fassen (Lutter/Hommelhoff § 48 Rz. 43; Scholz/Seibt § 48 Rz. 75; LAG Hessen GmbHR 2001, 299), auch konkludent (OLG Hamm NZG 2006, 431). Rz. 51 Der Einmann-Gesellschafter hat unverzüglic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.4 Verdeckte Gewinnausschüttung wegen fehlender oder zu niedriger Verzinsung

Tz. 1101 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 In diesem Fall ist eine Einkommenshinzurechnung iHd unterlassenen oder zu niedrigen Verzinsung vorzunehmen (Differenz zwischen tats vereinbartem und angemessenem Zins). Beim Gesellschafter greift uU die sog Verbrauchstheorie ein (sog "Vorteilsverbrauch"). Hat er nämlich den Darlehensbetrag für Zwecke verwendet, die bei ihm zur Erzielung st...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / d) Heilung von Nichtigkeitsmängeln

Rz. 89 Die Heilung von Mängeln des Gesellschafterbeschlusses ist von der Heilung von Mängeln vor der Beschlussfassung zu unterscheiden. Ein Mangel des Beschlusses liegt z.B. nicht vor, wenn sich die Gesellschafter trotz der Einberufungsmängel rügelos auf die Abstimmung einlassen (Scholz/ K. Schmidt/Bochmann § 45 Rz. 85). Rz. 90 Die Nichtigkeit von Einberufungsmängeln wird geh...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / 1. Form der Kündigung

Rz. 69 Bringt die Erbengemeinschaft keinen Geschäftsführer in Position und sind die Miterben die "Unternehmensträger", dann sollten sie auf einige Stolpersteine achten, die das Arbeitsrecht im Bereich der Kündigung bereithält. Rz. 70 Entscheidet sich die Erbengemeinschaft Kündigungen auszusprechen, so hat sie diese in der Form des § 623 BGB abzugeben. Kündigungen bedürfen zu ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5 Erhöhungen/Verminderungen von Miete und Pacht

Tz. 1336 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Vereinbarung einer Mieterhöhung zwischen Besitz- und Betriebs-Gesellschaft kann zu einer vGA bei der Betriebs-GmbH führen, wenn der Mietvertrag für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen ist und Mieterhöhungsregelungen nicht enthalten sind; s Urt des FG Ba-Wü v 04.09.1998 (GmbHR 1999, 87); s Urt des BFH v 29.03.2000 (BFH/NV 2000, 1247, z...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Vertragliche Regelung

Rz. 3 Die Gesellschafter können im Kapitalerhöhungsbeschluss bestimmen, dass die neuen Anteilsrechte bereits am Gewinn des letzten vor der Beschlussfassung über die Kapitalerhöhung abgelaufenen Geschäftsjahres teilnehmen. Abweichend von § 57c Abs. 2 ist in diesem Fall der Kapitalerhöhungsbeschluss schon vor dem Beschluss über die Gewinnverteilung für das letzte abgelaufene G...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Anh... / d) Vorsatz

Rz. 25 Die Gesellschafter müssen vorsätzlich – mit zumindest bedingtem Vorsatz – handeln (BGHZ 193, 96 – Wirtschaftsakademie). Vorsätzlich handelt der Schädiger, wenn er die Schädigung billigend in Kauf genommen hat. Der in § 826 BGB vorausgesetzte Vorsatz braucht sich nicht auf den gesamten Kausalverlauf und den Umfang des Schadens zu erstrecken; er muss jedoch die gesamten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.2.2 Verdeckte Gewinnausschüttungen im Organkreis

Tz. 1804 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Hauptfälle der vGA im Organkreis sind – wie auch außerhalb von Organschaften – unangemessene Vergütungen bei schuldrechtlichen Vereinbarungen zwischen OG und OT. Beispielsfälle für vGA bei Organschaften: Die OG liefert Waren oder erbringt Dienstleistungen verbilligt an den OT. Der OT veräußert WG zu einem zu hohen Preis an die OG. Der OT erbri...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / III. Der faktische GmbH-Konzern – Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Rz. 174 Der faktische GmbH-Konzern beruht auf der Abhängigkeit einer GmbH außerhalb vertraglicher Regelungen. Der Begriff der Abhängigkeit ergibt sich aus § 17 AktG (vgl. Rz. 31). Die GmbH ist von einem anderen Unternehmen abhängig, wenn dieses auf die GmbH unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Rz. 175 Bisher wurden der einfache und der qualif...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.3 Vorzeitige Darlehenstilgung

Tz. 1064 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Zahlt ein Gesellschafter ein Darlehen vorzeitig zurück, obwohl diese Möglichkeit im Darlehensvertrag nicht geregelt ist, hat auch dies auf die tats Durchführung des Darlehensvertrags keine Auswirkung. Auch unter fremden Dritten ist eine vorzeitige Darlehensrückzahlung durchaus denkbar und üblich, wenn ein Darlehensschuldner unverhofft "zu ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Fassung aufgrund des MoMiG v. 23.10.2008, Anpassung sowie Ergänzung der amtlichen Überschrift. Rz. 2 Abs. 2 geändert durch EuroEG (Umstellung auf Euro). In Abs. 3 wurden die Wörter "der schriftlichen Form" durch die Wörter "in Textform", ersetzt (Gesetz zur Änderung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsverkehr v. 13.7.2001...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Erforderlichkeit der Bestellung eines Notgeschäftsführers – Rechtsgrundlage

Rz. 22 Da die Gesellschaft nur durch ihre Geschäftsführer (Organ) handlungsfähig ist, andererseits eine Pflicht der Gesellschafterversammlung ggü. den Gläubigern der Gesellschaft oder dem Registergericht zur Bestellung von Geschäftsführern nicht besteht ( BGH NJW 1985, 637 ; vgl. auch Gustavus GmbHR 1992, 15: keine Zwangsgeldfestsetzung), muss auf andere Art und Weise sicherge...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 7. Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 150 Einstweilige Verfügungen (§ 940 ZPO) sind grds. auch in Ansehung nichtiger bzw. anfechtbarer Gesellschafterbeschlüsse zulässig (OLG Stuttgart GmbHR 1987, 482; OLG Hamburg GmbHR 1991, 467; OLG Frankfurt GmbHR 1993, 161; OLG Hamm GmbHR 1993, 163; OLG München GmbHR 1999, 719; Lutter/Hommelhoff Anh. § 47 Rz. 89; Rowedder/Pentz/Koppensteiner § 47 Rz. 145; Scholz/K. Schmid...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Beendigung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis

Rz. 42 Mit der rechtswirksamen Erklärung der Abberufung endet die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers (OLG Düsseldorf GmbHR 2003, 421). Das gilt auch dann, wenn die Abberufung noch nicht im HR eingetragen ist. Über § 15 HGB kann die Gesellschaft ggü. Gutgläubigen verpflichtet werden (BGHZ 115, 80; BGH NZG 2019, 861; Noack § 38 Rz. 45). Zur fehlerh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.9 Disagio

Tz. 1072 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Auch bei Darlehen einer Kap-Ges an ihren Gesellschafter ist es zulässig, ein Disagio zu vereinbaren und dafür die lfd Zinszahlungen entspr niedriger festzulegen. Bei der Bemessung der Höhe des Disagios sollte man sich an die marktüblichen Bedingungen bzw an die Festlegungen im so genannten Fonds-Erl halten; s Schr des BMF v 20.10.2003 (BSt...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 36. Kapitalherabsetzungsbeschluss (§§ 58 f. GmbHG)

Beschluss der Gesellschafterversammlung: Nr. [Nummer] des Urkundenverzeichnisses für [Jahr] Verhandelt zu [Ort] am [Datum] Vor mir, dem unterzeichneten Notar [Name] mit dem Amtssitz zu [Ort] erschienen: dem Notar von Person bekannt, und erklären: Wir sind die alleinigen Gesellschafter der [Name] GmbH in [Ort], eingetrage...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 3. Obligatorische Gruppenvertretung

Rz. 125 Hinsichtlich der Zulässigkeit einer obligatorischen Gruppenvertretung an einem Gesellschaftsanteil des persönlich haftenden Gesellschafters in der KG kann auf die Darstellung bei der OHG verwiesen werden.[202] Enthält der Gesellschaftsvertrag keine abweichenden Regelungen, so entspricht die Rechtsstellung des persönlich haftenden Gesellschafters im Innenverhältnis de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3.3 Arbeitseinsatz

Tz. 1275 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der Arbeitseinsatz muss bei der GmbH zumindest dann nicht als besonderer Gesellschaftsbeitrag gewertet werden, soweit die GF bereits anderweitig angemessen entlohnt werden. Da ein unangemessen hohes GF-Gehalt den Gewinn der GmbH mindert, verringert sich dadurch auch der Ertragswert und somit idR der Unternehmenswert der GmbH. Das wiederum ...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / c) Satzungsänderungen (Kernbereich der Mitgliedschaft)

Rz. 195 Aufgrund der personenrechtlichen Elemente der Mitgliedschaftsrechte des Gesellschafters entspricht es nicht nur bei den Personengesellschaften, sondern auch bei der GmbH einem gefestigten gesellschaftsrechtlichen Grundsatz, dass Eingriffe in den Kernbereich der Mitgliedschaft nur mit Billigung des betreffenden Gesellschafters vorgenommen werden können. Hierdurch wird...mehr

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§ 6 Haftung / VIII. Haftung für Verbindlichkeiten der GbR

Rz. 333 Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)[647] stellt das Gesetz dem nachrückenden Erben eines Gesellschafters einer rechtsfähigen (!) GbR ein Mittel zur Beschränkung seiner Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft zur Verfügung.[648] Rz. 334 Gemäß § 724 Abs. 1 BGB n.F. [649] kann jeder anteilsübernehmende Erbe ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.1.1 Verschmelzungen und Spaltungen

Tz. 1506 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Soweit es aufgrund der Umwandlung zu einer Wertverschiebung kommt (bei sog nicht verhältniswahrenden Verschmelzungen oder Spaltungen), kommt § 13 UmwStG nicht zur Anwendung. Insoweit handelt es sich um eine Vorteilszuwendung zwischen den Gesellschaftern, für deren stliche Beurteilung die allgemeinen Grundsätze gelten. Erhält dabei eine an ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / a) Zulässigkeit der Amtsniederlegung

Rz. 12 Die Amtsniederlegung ist grds. jederzeit, fristlos und ohne Angabe eines wichtigen Grundes zulässig, vgl. BGHZ 121, 257 = BGH NJW 1993, 1198, 1199; NJW 1980, 2415; OLG Düsseldorf GmbHR 2015, 1271, 1272; BFH v. 28.8.2012 – I B 69/12, Rz. 16 (eine Ausnahme gilt für den Fall, dass die Geschäftsführung als Nebenleistungspflicht (§ 3 Abs. 2) im Gesellschaftsvertrag begründ...mehr

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§ 12 Sonderprobleme / II. Beispielhafte analoge Anwendung bei einer Kommanditgesellschaft (KG)

Rz. 31 Beim Ausscheiden des einzigen Kommanditisten aus einer GmbH & Co. KG und wenn sich daraus die Gesamtrechtsnachfolge nach der einzigen Komplementärin richtet, ist ein Sonderinsolvenzverfahren analog §§ 315 ff. InsO statthaft. Die Rechtsträgerin der Vermögensmasse der erloschenen KG ist hierbei die Komplementärin.[40] Rz. 32 Dies gilt auch beim Ausscheiden des einzigen K...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Gegenstand des gesonderten Ausweises

Rz. 17 Abs. 3 fordert den gesonderten Ausweis von Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten ggü. Gesellschaftern oder die Angabe im Anhang (Hs. 1); werden sie unter anderen Posten ausgewiesen, muss diese Eigenschaft vermerkt werden (Hs. 2). Rz. 18 Dem Begriff der Ausleihung ist eine gewisse Dauer eigen (Noack § 42 Rz. 12). Auf eine bestimmte Laufzeit kommt es indes nich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.2.1 Darlehen an nahe stehende Personen

Tz. 1055 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Eine vGA kann auch darin erblickt werden, dass eine Kap-Ges an eine nahe stehende Pers des Gesellschafters ein Darlehen gewährt. Dabei kann es sich sowohl um natürliche als auch um jur Pers handeln. Dazu s Urt des BFH v 31.07.1974 (BStBl II 1975, 48). Im Urt-Fall hatte eine GmbH an die Kap-Ges des Ehemanns ihrer Alleingesellschafterin ein u...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 § 40 wurde nach 93 Jahren nahezu unveränderter Geltung durch das MoMiG v. 23.10.2008 (BGBl. I 2008, S. 2026) neu gefasst sowie durch das Gesetz zur Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (BGBl. I 2017, S. 1822 ff.) geändert. § 40 Abs. 4 wurde d...mehr