Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Täter

Rz. 3 Als Täter kommen nach Abs. 1 Nr. 1 nur Geschäftsführer oder Gesellschafter oder Geschäftsleiter ausländischer juristischer Personen in Betracht. Dies gilt auch für stellvertretende Geschäftsführer. Auch der faktische Geschäftsführer ist als Täter geeignet (BGHSt 46, 62 = NJW 2000, 2285 = ZIP 2000, 1390; krit. Jordan JZ 2001, 310). Die Gesellschafter wirken dabei meist ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Verpflichtung der Geschäftsführer zur Einberufung der Gesellschafterversammlung – Folgen der Unterlassung

Rz. 9 Erfüllt der Antrag der Gesellschafter die Voraussetzungen des Abs. 1 (s. zu den Voraussetzungen BGH v. 8.11.2016 – II ZR 304/15), haben die Geschäftsführer unverzüglich die Gesellschafterversammlung einzuberufen (zur Wirksamkeit der Einberufung durch einen vorläufig abberufenen, noch nicht aus dem HR ausgetragenen Geschäftsführer: BGH v. 8.11.2016 – II ZR 304/15). Komm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.3.7 Abflussfolgen bei einer vGA im Organkreis

Tz. 1833 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die Behandlung der vGA an den OT als vorweggenommene Gewinnabführung hat zur Folge, dass hierfür kein Abfluss einer Ausschüttung angenommen werden kann. Es ist also nicht zu prüfen, ob es zu einer Einlagenrückgewähr iSv § 27 KStG, zu einer KSt-Minderung nach § 37 KStG (bis 31.12.2006) oder zu einer KSt-Erhöhung nach § 38 KStG (idR nur noch ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 10. Gesellschaftsvertrag (kurz) mit notarieller Bescheinigung gemäß § 54 GmbHG

§ 1 Firma Die Firma der Gesellschaft lautet: [Name] GmbH. § 2 Sitz Der Sitz der Gesellschaft ist [Ort]. § 3 Gegenstand Gegenstand des Unternehmens ist [Bezeichnung Gegenstand]. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte auszuführen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet erscheinen. Sie k...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Gesellschaft als beklagte Partei

Rz. 9 Die Klage richtet sich gegen die Gesellschaft. Diese wird im Prozess von dem Geschäftsführer vertreten, § 35. Ist der klagende Gesellschafter zugleich Geschäftsführer, muss für diesen nach § 29 BGB, § 57 ZPO ein Vertreter bestellt werden (zu dieser Problematik Noack § 60 Rz. 17, 18; auch Altmeppen § 61 Rz. 9; ferner Wicke § 61 Rz. 3). Die anderen Gesellschafter können ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Haftung der Mitgesellschafter

Rz. 11 Betroffen sind die übrigen Gesellschafter, die zum Zeitpunkt der Leistung Gesellschafter waren (§ 16 Abs. 1). Im Falle nachfolgender Veräußerung haften die Rechtsnachfolger nach § 16 Abs. 2 (Noack § 31 Rz. 21 f.; vgl. Scholz/Verse § 31 Rz. 56 ff.; Lutter/Hommelhoff/Hommelhoff § 31 Rz. 20; ferner BGH v. 20.2.1991 – 2 StR 421/90, BB 1991, 713). Eine Haftung der Gesellsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6 Befreiung von einem bestehenden Wettbewerbsverbot

Tz. 886 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Sowohl von einem ges als auch von einem vertraglichen Wettbewerbsverbot kann dem Ges-GF eine Befreiung erteilt werden. Bei einem Alleingesellschafter kann ein (hier idR nur vertraglich denkbares) Wettbewerbsverbot ohne weiteres aufgehoben werden. Diese Aufhebung kann auch konkludent erfolgen (s Gosch, DStR 1997, 442). Zivilrechtlich gibt es k...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Was ist eine Geschäftschance?

Tz. 902 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Wie das Wettbewerbsverbot hat auch die Geschäftschancenlehre ihre Wurzeln zunächst im Zivilrecht und dort vor allem in der gesellschafterlichen Treuepflicht (ausführlich dazu s Steck, GmbHR 2005, 1159 mwNachw). Es ist allerdings zu beachten, dass der vom BFH verwendete Begriff der Geschäftschance auf einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise ...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / IV. KGaA

Rz. 230 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien ist in §§ 278 ff. AktG geregelt. Sie besitzt gem. § 278 Abs. 1 AktG mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter, der die Gesellschaft gem. § 278 Abs. 2 AktG, §§ 161 Abs. 2, 116 Abs. 1 HGB n.F. führt und gem. § 278 Abs. 2 AktG, §§ 161 Abs. 2, 124 Abs. 1 HGB n.F. vertritt. Die weiteren Gesellschafter bilden die Kommanditakti...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Angabe des Zwecks der Versammlung

Rz. 8 Der Zweck der Gesellschafterversammlung (Tagesordnung) "soll" angegeben werden (Abs. 2): der Empfänger der Tagesordnung muss sich ein hinreichendes Bild machen können, worüber abgestimmt werden soll ( OLG Düsseldorf GmbHR 2008, 262; vgl. auch Noack § 51 Rz. 24). Die Übersendung einer Beschlussvorlage ist nicht erforderlich. Ist sie in der Einladung unterblieben, muss si...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines, Begriff des Geschäftsanteils

Rz. 1 Neufassung des § 14 erfolgte durch MoMiG vom 23.10.2008. Laut RegE (BT-Drucks. 16/6140, S. 37 li. Sp.) diene S. 1 lediglich der Klarstellung. Dies ist jedoch unzutreffend. Wortlaut und amtliche Paragraphenüberschrift formulieren vielmehr Pflicht des Gesellschafters zur Einlage, aus der korrespondierender Anspruch der Gesellschaft erwächst. § 14 S. 1 ist daher Anspruchs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.1 Allgemeines

Tz. 1263 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Im Teil-Eink-Verfahren unterliegt das Einkommen einer Kö zurzeit dem KSt-Satz von 15 % (erste Stufe der Besteuerung). Erst wenn der Gewinn der Kö an eine natürliche Pers als AE ausgeschüttet wird, setzt grds die zweite Stufe der Besteuerung ein, indem bei Beteiligungen in einem BV diese GA iHv 60 % dem individuellen ESt-Satz des AE unterwor...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, For... / A. Errichtung einer GmbH

1. Gründung einer GmbH durch mehrere Gesellschafter (Mehrpersonengründung) 2. Gesellschafterliste 3. Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister (§§ 7, 8 GmbHG) 4. Schriftliche Belehrung des Geschäftsführers einer GmbH betreffend seine Eignung als Geschäftsführer durch Notar (vgl. § 8 Abs. 3 S. 2 GmbHG) 5. Gründung einer Einpersonengesellschaft – UG (haftungsbeschränkt) – na...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / a) Einzelne Zulässigkeitsfragen zur obligatorischen Gruppenvertretung

Rz. 22 Da das Gesetz in § 715 Abs. 4 S. 1 BGB n.F. nur einem Teil der Gesellschafter die Geschäftsführung zuweist, ist die Beschränkung des Gesellschafters in seinem Geschäftsführungsrecht durch eine Vertreterklausel als Minus hierzu jedenfalls möglich.[22] Gleiches gilt für die Verpflichtungsseite der Gesellschaft, also die Vertretungsrechte des Gesellschafters, denn gem. § ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Bewertung und Bewertungszeitpunkt

Rz. 7 Maßgeblicher Ausgangspunkt für die Differenzhaftung des Gesellschafters bei Sacheinlagen ist nach dem Wortlaut der Vorschrift der Zeitpunkt der Anmeldung. Mithin ist der Eingang bei dem Registergericht maßgeblich und stellt den entscheidenden Bewertungsstichtag dar (OLG Köln, GmbHR 1999, 288, 293, Lutter/Hommelhoff § 9 Rz. 5). Es kommt folglich auf den Zeitpunkt der Ei...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Konzernrecht

Inhaltsverzeichnis Literatur: Authenrieth Geschäftsführerhaftung bei fehlerhaftem Gewinnabführungsvertrag, GmbHR 1990, 113; Bachmann Zum Verbot von In-sich-Geschäften im GmbH-Konzern, ZIP 1999, 85; Baetge Konzernbilanzen, 3. Aufl. 1997; Basserjea Haftungsfragen in Fällen materieller Unterkapitalisierung und im qualifizierten faktischen Konzern – Zugleich Besprechung des Urteil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.9 Übertragung von Wirtschaftsgütern im Rahmen der Begründung einer Betriebsaufspaltung

Tz. 1378 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Werden WG bei Begründung einer Betriebsaufspaltung entgeltlich auf die Betriebs-GmbH übertragen, führt dies insoweit zu einer vGA, als das vereinbarte Entgelt über dem Verkehrswert liegt. Beispiel 1: Einzelunternehmer L veräußert bei Begründung einer Betriebsaufspaltung das Umlaufvermögen zu einem über dem Tw liegenden Preis an die neue Betr...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Falschangaben

Rz. 6 Die Angaben müssen im Anmeldungsverfahren "zum Zweck der Errichtung" z.B. ggü. dem Registergericht gemacht werden (Noack § 9a Rz. 7; auch Lutter/Hommelhoff § 9a Rz. 3; Scholz/Veil § 9a Rz. 9). Damit sind Angaben außerhalb des Eintragungsverfahrens nicht relevant, sofern sie nicht einen engen Zusammenhang mit dem Gründungsverfahren aufweisen Noack § 9a Rz. 11. Angaben si...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / I. Person des Kündigenden

Rz. 2 Kündigen muss das Arbeitsverhältnis der konkrete Vertragspartner. Ist der Vertragspartner eine natürliche Person, muss diese natürliche Person die Kündigung aussprechen. Sind mehrere Personen Arbeitgeber, so z.B. in einer Gemeinschaftspraxis, müssen alle Arbeitgeber gemeinsam die Kündigung aussprechen. Bei juristischen Personen auf Arbeitgeberseite ist die Kündigung vo...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Juristische Person – Rechtsfähigkeit

Rz. 2 Die GmbH wird durch Eintragung juristische Person. Die Gesellschafter haften den Gläubigern der GmbH grundsätzlich nicht. Vermögen der GmbH und der Gesellschafter sind getrennt. Das Vermögen der Gesellschafter haftet nicht für die GmbH. Die GmbH ist juristische Person und unbeschränkt wie eine natürliche Person rechtsfähig. Sie kann damit Trägerin von Rechten und Pflic...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / k) Urlaub

Rz. 818 Es entsprach bisher allgemeiner Auffassung, dass auf den GmbH-Geschäftsführer die Vorschriften des BUrlG nicht anwendbar sind.[1795] Nach der Danosa-Entscheidung des EuGH[1796] dürfte allerdings für Fremdgeschäftsführer und Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer ein Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub von vier Wochen nach § 3 Abs. 1 BUrlG anzunehmen sein, ...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / a) Stellung gegenüber dem Testamentsvollstrecker

Rz. 29 Die Stellung des Gesellschafter-Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker ist direkt mit der Frage der Zugehörigkeit des ererbten Geschäftsanteils zum Nachlass verbunden. Die erste Frage ist hinsichtlich der Verwaltungsvollstreckung nach wie vor nicht abschließend geklärt,[34] allerdings vom Streit zwischen Erb- und Gesellschaftsrecht weitgehend auf den Streit über de...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 30. Liste der Übernehmer der neuen Stammeinlagen (§ 57 Abs. 3 Nr. 2 GmbHG – Gesellschafterliste nach § 40 Abs. 2 GmbHG)

1. Übernehmerliste nach § 57 Abs. 3 S. 2 GmbHG als elektronische Aufzeichnung der Anmeldung angeschlossen: 2. Gesellschafterliste nach § 40 Abs. 2 GmbHG vom Notar unterschrieben mit Notarbescheinigu...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Geschäftsführungsbefugnis

Rz. 790 Im Gegensatz zur Vertretungsmacht betrifft die Geschäftsführungsbefugnis das Innenverhältnis zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer, mithin das "rechtliche Dürfen" im Gegensatz zum "rechtlichen Können".[1695] Grundsätzlich obliegt dem Geschäftsführer der gesamte Bereich der Geschäftsleitung, also die Verantwortung für sämtliche personellen, sachlichen und finanziel...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / IV. Berechtigter eines Erbbaurechts, § 1 Abs. 1 ErbbauRG

Rz. 20 Mit dem Votum in § 1 Abs. 1 ErbbauRG für die Veräußerlich- und Vererblichkeit des Erbbaurechts entschied sich der Gesetzgeber für die subjektiv-persönliche Ausgestaltung des Rechts.[127] Als subjektiv-dingliches Recht kann das Erbbaurecht nicht bestellt, im Übrigen aber jeder existenten natürlichen oder juristischen Person eingeräumt werden,[128] sei es einzeln oder i...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / b) Anwendbarkeit des BetrAVG-Insolvenzschutzes

Rz. 167 Arbeitnehmern i.S.d. § 1 BetrAVG steht ein Anspruch auf Insolvenzsicherung zu (§ 7 BetrAVG). Als Arbeitnehmer gelten auch Personen, wenn ihnen Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass ihrer Tätigkeit für ein Unternehmen zugesagt worden ist (§ 17 Abs. 1 S. 2 BetrAVG; vgl. BAGE 66, 5; BAG BB 1997, 2486). Voraussetzung ist, dass si...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / 2. Zustimmung der Gesellschafterversammlung

a) Zustimmung der Gesellschafterversammlung der abhängigen GmbH Rz. 93 Die Zustimmungspflicht der Gesellschafterversammlung der abhängigen GmbH ergibt sich aus der Rechtsnatur des Unternehmensvertrags als eines gesellschaftsrechtlichen Organisationsvertrags, der die Satzung überlagert (vgl. BGHZ 105, 332; Lutter/Hommelhoff Anh. § 13 Rz. 75). § 293 Abs. 1 AktG verlangt ausdrüc...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Stammkapital

Rz. 2 Das Stammkapital einschließlich der damit übereinstimmenden Summe der Anteile kann von den Gesellschaftern frei festgelegt werden. Die Untergrenze beträgt mindestens 25.000 EUR (UG 1 EUR vgl. § 5a). Eine Obergrenze existiert nicht. Dies gilt nicht nur für die Gründung bis zur Eintragung der GmbH (Altmeppen § 5 Rz. 6; auch Gehrlein/Born/Simon § 5 Rz. 5, 6, 11 [kleiner a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.1 Verdeckte Gewinnausschüttung bereits in der Darlehensgewährung

Tz. 1096 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Führt bereits die Darlehensgewährung zu einer vGA (insbes wenn eine Rückzahlungsabsicht nicht erkennbar ist), so sind in diesem Zeitpunkt die Konsequenzen einer vGA zu ziehen. Eine Auswirkung auf die Höhe des bilanziellen Gewinns (= Unterschiedsbetrag iSv § 4 Abs 1 S 1 EStG) ergibt sich in diesen Fällen jedoch regelmäßig nicht, da die Gese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Thesaurierungsbegünstigung im Lichte des KöMoG

Schrifttum: Demuth, Praxisbezogene Hinweise zum Gesetz zur Modernisierung des KSt-Rechts (KöMoG), KSP 47/2021; Leitsch, Einführung des Optionsmodells – Zur Möglichkeit der Körperschaftsbesteuerung für PersGes, BB 2021,1943. Verwaltungsanweisungen: Umwandlungssteuererlass (UmwStE) 2011, BMF v 11.11.2011, BStBl I 2011, 1314 (Anwendung des UmwStG idF des Gesetzes über steuerliche B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sondertarif

Rn. 62 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Begünstigung wird in Form eines Sondertarifs von 28,25 % auf nicht entnommene Gewinne iSd § 34a Abs 2 EStG gewährt. Damit soll gewährleistet werden, dass betriebliche Gewinne in vergleichbarer Weise wie das Einkommen von KapGes besteuert werden und folglich ein Beitrag zur Rechtsform- und Finanzierungsneutralität geleistet werden soll (B...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / A. Vorbemerkung – Fehlen einer gesetzlichen Regelung – Anwendbare Vorschriften

Rz. 1 Mit der Bezeichnung Konzern verbindet sich im Allgemeinen die Vorstellung von Großunternehmen. Die wirtschaftliche Wirklichkeit widerspricht jedoch einer solchen Einschätzung. Konzernverbindungen sind in kleineren und mittleren Unternehmen ebenso verbreitet, zutreffender ist daher von "Unternehmensgruppen" zu sprechen. Vielfach wird es den beteiligten Gesellschaften/Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.3.2 Umwandlung einer Kapital- auf eine Personengesellschaft

Tz. 1553 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Sofern die begünstigte Person MU der übernehmenden Pers-Ges wird (und somit die Rückwirkungsfiktion des § 2 Abs 1 oder 2 UmwStG anwendbar ist), sind die bisher als vGA angesetzten Beträge ab dem stlichen Übertragungsstichtag (also rückwirkend) als Entnahmen zu behandeln (und nicht mehr als Kap-Erträge iSv § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG). Hierzu ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.2 Formvorschriften und Beweislast

Tz. 1041 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Für den Abschluss von Darlehensverträgen bestehen grds keine besonderen Formvorschriften. Aus Nachweisgründen ist jedoch in der Praxis unbedingt der Abschluss schriftlicher Verträge zu empfehlen. Dies gilt auch bei Verrechnungskonten, die für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen Gesellschaft und Gesellschafter geführt werden. Die ob...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.2.1 Grundsätzliches zur verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 781 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nach der BFH-Rspr führen Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie Überstundenvergütungen an den Ges-GF einer Kap-Ges idR zu vGA; s Urt des BFH v 19.03.1997, BStBl II 1997, 577; s Urt des BFH v 27.03.2001, BStBl II 2001, 655, und v 14.07.2004, BFH/NV 2005, 247; s H 8.5 IV "Überstundenvergütungen" KStH 2015. Nach Auff des BFH ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IX. Stimmrechtsmissbrauch

Rz. 54 Dem Stimmrecht sind immanente Schranken insofern gezogen, als seine Ausübung nicht missbräuchlich sein darf. Es darf nicht zur Verfolgung von Sonderinteressen ausgeübt werden. Die Grenzen des Stimmrechts werden durch die Treuepflicht des Gesellschafters gezogen ( BGH v. 12.4.2016 – II ZR 275/14 – Grenzen der Treuepflicht; vgl. Lutter/Hommelhoff § 47 Rz. 36). Allg. Rege...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 3. Nebenabreden und Formvorschriften

Rz. 16 Nebenabreden zwischen den Gesellschaftern sind formlos unter bestimmten Voraussetzungen wirksam, insb. solange sie tatsächlich nur zwischen diesen Wirkungen zeigen sollen und nicht auch für den Außenstehende sowie spätere Erwerber der oder des Anteils gedacht sind – Nebenverträge – (BGH NJW 1994, 51 AG; BGHZ 142, 125; DB 1987, 323 = NJW 1987, 1890; vgl. Baumann/Reis Z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3.2 Kapitaleinsatz

Tz. 1272 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die Angemessenheit der Gewinnverteilung wird vor allem vom Verhältnis des Werts der Einlage des stillen Gesellschafters zum Unternehmenswert der GmbH beeinflusst. Die Einlage des stillen Gesellschafters ist dabei stets mit dem Nennwert anzusetzen (s Urt des BFH v 18.06.2015, BStBl II 2015, 935), während bei der GmbH vom realen Unternehmens...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Änderung des Gesellschaftsvertrages

Rz. 2 Eine "Abänderung" des Gesellschaftsvertrages (Satzung, Statut vgl. § 2 Rz. 2, s. auch Lutter/Hommelhoff § 53 Rz. 1) liegt bei jeder Aufhebung oder Ergänzung der Satzungsbestimmungen vor. Auch eine bloße Fassungsänderung fällt darunter. Es kommt auch nicht darauf an, ob die betr. Vorschrift bedeutungsvoll, notwendig (vgl. § 3) oder fakultativ ist (z.B. Aufsichtsrat). Di...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Der Gesellschaftsvertrag

Rz. 2 In § 2 geht es um die Form des Errichtungsgeschäfts, währenddessen sich die übrigen Fragen insb. nach den §§ 3 ff. richten. Der Gesellschaftsvertrag, vielfach im Anklang an Verein und AG auch als "Satzung" bezeichnet, ist bei Gründung durch mehrere Gesellschafter Rechtsgeschäft, Vertrag (Vertragstheorie, Normentheorie bzw. modifizierte Normentheorie, vgl. hierzu Rowedd...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Geschäftsanteile

Rechtsprechung: BGH v. 4.8.2020 – II ZR 171/19, Gesellschaftsanteil und Einlage; BGH v. 20.11.2018 – II ZR 12/17, Gesellschafterliste – Legitimationswirkung auch bei eingezogenem Geschäftsanteil – Versammlungsleitung entgegen Satzung keine Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit sämtlicher Beschlüsse – §§ 16 Abs. 1 S.1, 48; BGH v. 2.7.2019 – II ZR 406/17, §§ 16 Abs. 1 S. 1, 52, 242 ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Voraussetzung der Rechtsvorgängerhaftung

Rz. 2 Nur dann, wenn ein ordnungsgemäßes Kaduzierungsverfahren gegen den "Nachmann" durchgeführt worden ist, kommt die Haftung der früheren Gesellschafter in Betracht (RGZ 86, 420; Hachenburg/Coerdeler § 21 Rz. 3; Noack § 22 Rz. 4; Lutter/Hommelhoff § 22 Rz. 1 "wirksamer Ausschluss als Voraussetzung"; BGH v. 18.9.2018 – II ZR 312/16). Fehler des genannten Verfahrens kann auc...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 1. Folgen des Erbfalles bei Gesellschafteridentität zwischen GmbH und KG

Rz. 127 Erkennbar ist damit bei dem häufig auftretenden Fall der Gesellschafteridentität zwischen GmbH und KG die Erbfolge uneinheitlich und es stellt sich die Frage nach Möglichkeit einen Gleichlauf des erbrechtlichen Schicksals beider Gesellschaftsanteile zu erreichen. Erfreulich in diesem Zusammenhang ist die Vererblichkeit des Gesellschaftsanteils des Kommanditisten gem. ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. "Verkaufsrecht"

Rz. 2 Nach Ausschließung des säumigen Gesellschafters und erfolgloser Inanspruchnahme der Rechtsvorgänger "kann" die Gesellschaft den kaduzierten Geschäftsanteil nach § 23 verwerten. Str. ist, ob die Gesellschaft den kaduzierten Anteil verwerten muss (bejahend Lutter/Hommelhoff § 22 Rz. 3; a.A. Noack § 23 Rz. 3, jeweils m.w.N.). Richtigerweise muss der Gesellschaft unter Bea...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3.2 Vergütung für die Geschäftsführung

Tz. 1222 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Bei einer GbR steht die Geschäftsführung nach § 709 Abs 1 BGB den Gesellschaftern gemeinschaftlich zu; für jedes Geschäft ist die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich. Abw Regelungen im Gesellschaftsvertrag sind allerdings möglich, es handelt sich also um dispositives Recht. Für eine OHG ist die Geschäftsführung in den §§ 114 bis 11...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Voraussetzungen der Bestellung

Rz. 25 Ein Notgeschäftsführer ist in dringenden Fällen auf Antrag eines Beteiligten durch das Gericht zu bestellen. Ein dringender Fall liegt (bei erforderlicher enger Auslegung, BayObLG GmbHR 1998, 1124; vgl. aber OLG Köln FGPrax 2019, 219) nur vor, wenn die Gesellschaft sich nicht durch eigene Maßnahmen (z.B. Einberufung einer Gesellschafterversammlung) selbst helfen kann,...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / a) Erfordernis der Angemessenheit

Rz. 147 Die Bezüge der Geschäftsführer werden erfahrungsgemäß vertraglich vereinbart. Sie bestehen i.d.R. aus einem Festgehalt, einer (meist gewinnabhängigen) Tantieme und einer Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Eine Vergütung für Überstunden und Mehrarbeit kann der Geschäftsführer nur verlangen, wenn hierüber eine ausdrückliche Vereinbarung besteht (OLG Dresden NJW-RR ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VI. Erfolglose Verkaufsbemühungen

Rz. 17 Nach Abs. 3 fällt der Anteil der Gesellschaft zu, sofern ein Verkauf des Anteils nicht möglich ist. Dasselbe gilt, wenn sowohl Gesellschaft wie Gesellschafter gemeinsam auf einen Verkaufsversuch verzichten (Scholz/Emmerich § 27 Rz. 45). Bereits ein erfolgloser Verkaufsversuch ist ausreichend (Habersack/Casper/Löbbe/Leuschner § 27 Rz. 58; s. dazu auch Altmeppen § 27 Rz...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Zweiter Abschnitt

Rz. 4 Die §§ 13–34 sind grds. anwendbar. Insb. müssen die Gesellschafter ihre Verpflichtungen aus der Übernahme der Stammeinlage weiter erfüllen. Aber auch hier ist eine Grenze durch den Zweck der Liquidation gesetzt, so dass Leistungen von den Gesellschaftern nur gefordert werden können, wenn und soweit sie zur Befriedigung von Gläubigern benötigt werden. § 19 Abs. 2 ist de...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Abgrenzung zu sonstigen Vertragstypen

Rz. 153 Vom freien Dienst- oder Mitarbeitervertrag unterscheidet sich der Arbeitsvertrag durch die Unselbstständigkeit der Dienstleistung. Entscheidend ist, ob der zur Dienstleistung Verpflichtete als Arbeitnehmer zu qualifizieren ist (vgl. dazu Rdn 157 ff.). Bei einem Werkvertrag schuldet der Unternehmer gem. § 631 Abs. 2 BGB den Eintritt eines Erfolges, während der Arbeitn...mehr