Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VII. Zeit der Gesellschafterversammlung

Rz. 30 Der Zeitpunkt der Gesellschafterversammlung wird durch den Einladenden festgesetzt; er kann nur unter Beachtung der Einladungsfrist von einer Woche (§ 51 Abs. 1) bestimmt werden. Bei der zeitlichen Festlegung ist auf die Belange der Gesellschafter Rücksicht zu nehmen. Nach den gegebenen Umständen (z.B. Eilbedürftigkeit) kann auch eine Gesellschafterversammlung an eine...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die Bestimmung wurde zunächst neu gefasst durch das BiRiLiG 1985. Abs. 4 wurde geändert durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) v. 19.7.2002 und das Bilanzrechtsreformgesetz (BiLReG) v. 4.12.2004. § 46 Nr. 1 begründet die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresergebnisses und zur Ergebnisverwendung. § 42a regelt das Verfah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Allgemeines

Tz. 383 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die angemessene Höhe der Bezüge eines Ges-GF einer Kap-Ges stellt einen durchaus häufigen Streitpunkt bei der Besteuerung von Kap-Ges dar. Schwierigkeiten ergeben sich insbes deshalb, weil es keine festen Obergrenzen für die Bestimmung des angemessenen Gehalts gibt; s Urt des BFH v 28.06.1989 (BStBl II 1989, 854) und v 27.02.2003 (BStBl II ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 42a Vorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Literatur: Bascope/Hering Gewinn- und sonstige Auszahlungsansprüche von GmbH-Gesellschaftern aus dem Gesellschaftsvermögen, GmbH 2006, 183; Hommelhoff/Priester Bilanzrichtliniengesetz und GmbH-Satzung, ZGR 1986, 463; Huth § 42a GmbHG – Die unterschätzte Pflicht des Geschäftsführers auf Vorlage des Jahresabschlusses, GmbHR 2024, 577; Prühs Die Zuflussfiktion bei Gehaltsbestand...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / a) Mischeinlage

Rz. 44 Bei Mischanlagen werden auf den Geschäftsanteil von 30.000 EUR z.B. teils ein Barbetrag (20.000 EUR) und teils eine Sache (10.000 EUR) geleistet (vgl. Gehrlein/Born/Simon § 5 Rz. 70; Altmeppen § 5 Rz. 17; Lutter/Hommelhoff § 5 Rz. 31, 42; Noack § 5 Rz. 20, 42). Die Barleistung und die Sacheinlage müssen dem Nennbetrag des Stammkapitals entsprechen. Der überschießende ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Anh... / b) Außenhaftung

Rz. 31 Kommt es nicht zur Insolvenzeröffnung (z.B. bei Masselosigkeit), ist der geschädigte Gläubiger zur unmittelbaren Inanspruchnahme, des schädigenden Gesellschafters nicht berechtigt; er muss vielmehr einen Titel gegen die Gesellschaft erwirken und auf Grund dieses Titels den Anspruch der Gesellschaft gegen den Gesellschafter pfänden und sich den Anspruch überweisen lass...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2 Kapitalherabsetzung

Tz. 1467 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Grds löst die Kap-Herabsetzung zunächst nur eine Minderung des Nenn-Kap aus. Über die Verwendung des durch die Kap-Herabsetzung frei gewordenen Kap ist von den Gesellschaftern gesondert zu beschließen; s Urt des BFH v 29.07.1992 (BStBl II 1993, 369). Sie können das frei gewordene Kap ganz oder tw den Rücklagen zuführen zum Ausgleich eines Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.1 Allgemeines

Tz. 1062 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Auch für die Anerkennung von Darlehensverhältnissen kommt bei Vertragsverhältnissen mit beherrschenden Gesellschaftern der tats Durchführung entscheidende Bedeutung zu (allg dazu s § 8 Abs 3 Teil C Tz 279ff). So ist insbes auf die pünktliche Entrichtung der Zinsen durch den Darlehensnehmer zu achten. Ebenso wichtig ist die Einhaltung von Ti...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 31 Erstattung verbotener Rückzahlungen

Rechtsprechung zu §§ 30, 31 Abs. 3 S. 1, Abs. 5 S. 2 BGH v. 21.3.2017 – II ZR 93/16 – Auszahlung zu Lasten des Stammkapitals durch Sicherheit für unsicheren Rückzahlungsanspruch; Altmeppen Wie lange noch gilt das alte Kapitalersatzrecht?, ZIP 2011, 641; auch Hölzle Bindung von Gesellschafterhilfen in der Krise der GmbH durch Richterrecht? – Zur Vermeidung von Schutzlücken im...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VII. Befugnis zum Einsehen der Bücher

Rz. 9 Gesellschafter und deren Rechtsnachfolger dürfen diese Unterlagen einsehen. Die Gläubiger der Gesellschaft bedürfen zur Einsicht einer Ermächtigung durch das Handelsregistergericht, dem sie ein berechtigtes Interesse hierzu glaubhaft zu machen haben (vgl. OLG Braunschweig GmbHR 1993, 509). Das Einsichtsrecht kann z.B. durch das Bankgeheimnis eingeschränkt sein ( BayObLG...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Voraussetzungen

Rz. 5 Die Kapitalerhöhung verlangt zunächst das Bestehen der GmbH, mithin ihre Eintragung. Gleichwohl sind auch vor der Eintragung bereits Erhöhungsbeschlüsse und Übernahmeerklärungen möglich, sofern die Übernehmer mit den Gründungsgesellschaftern identisch sind. Der diesbezügliche Beschluss bzw. die Übernahmeerklärung erfordern jedoch zu ihrer Wirksamkeit, dass die Eintragu...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Nachtragsliquidation

Rz. 5 Stellt sich nach der Löschung der Gesellschaft im Handelsregister heraus, dass weitere Abwicklungsmaßnahmen nötig sind, so hat eine Nachtragsliquidation stattzufinden. Zwar sagt auch hierüber das GmbHG nichts aus, § 273 Abs. 4 AktG ist jedoch entspr. anzuwenden (Saenger/Inhester/Kolmann/Riedemann § 74 Rz. 47). Rz. 6 Weitere Abwicklungsmaßnahmen sind insb. dann notwendig...mehr

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§ 12 Sonderprobleme / III. Zusammenfassung

Rz. 36 Sollte der vorletzte Gesellschafter einer Personengesellschaft infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen durch Kündigung, Tod etc.[48] ausscheiden und sollten sich dadurch unter Vollbeendigung der Gesellschaft und Übergang aller Aktiva und Passiva alle Gesellschaftsanteile in der Hand des verbleibenden Gesellschafters befinden, so haftet diese...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 3. Bestellung mit befristeter und auflösend bedingter Bestimmung

Rz. 9 Die Bestellung erfolgt grundsätzlich unbefristet, sie kann aber auch mit auflösend bedingter Bestimmung beschlossen werden (Gehrlein/Born/Simon § 6 Rz. 41m. Hinw. auf BGH v. 24.10.2005 – II ZR 55/04, NZG 2006, 62 [str. – krit. Lutter/Hommelhoff § 6 Rz. 41; Scholz/Schneider/Schneider § 6 Rz. 74]). Auch bedingte oder aufschiebend bedingte Bestellungen kommen somit in Bet...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Befriedigung der Gläubiger

Rz. 6 Die Liquidatoren haben die Gläubiger der Gesellschaft zu befriedigen. Reichen die Mittel der Gesellschaft hierzu nicht aus, müssen sie notfalls das Vergleichs- oder Insolvenzverfahren beantragen (vgl. oben Rz. 1). Die Reihenfolge der Befriedigung steht in ihrem pflichtgemäßen Ermessen (z.B. nach den Fälligkeitsdaten der Forderungen oder der Meldung der Gläubiger), eine...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 16. Anmeldung der Sachgründung der GmbH zur Eintragung in das Handelsregister (§§ 7, 8 GmbHG) sowie Aufsichtsrat einer GmbH (§ 52 GmbHG)

An das AG [Ort] – Registergericht – [Anschrift] 1. Anlagen und Anmeldung HRB Neu Als Geschäftsführer der Firma [Name] GmbH in [Ort] überreichen wir folgende Unterlagen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2 Vereinbarung von Sicherheiten

6.2.1.2.1 Allgemeines Tz. 1054 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Für die Anerkennung einer Darlehensvereinbarung hat vor allem auch die Frage der Gestellung von Sicherheiten entscheidende Bedeutung. Die durch den Ausfall einer Darlehensforderung eingetretene Vermögensminderung findet ihre Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis, wenn es die Kap-Ges unterlassen hatte, rechtzeitig – al...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers

Rz. 146 Für die Kündigung des Dienstvertrags eines GmbH-Geschäftsführers ist ebenfalls die Gesellschafterversammlung zuständig, sofern diese Kompetenz nach dem Gesellschaftsvertrag nicht auf einen Beirat übertragen ist. In der nach dem MitbestG mitbestimmten GmbH liegt die Zuständigkeit beim Aufsichtsrat. Das Fehlen eines Beschlusses oder die Rechtsfehlerhaftigkeit des Besch...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 13 Juristische Person; Handelsgesellschaft

Neuere Rechtsprechung: BGH v. 25.1.2022 – II ZR 50, ZIP 2022, 635 zur actio pro socio; BGH v. 30.11. 2021 – II ZR 8/21 – zur Rechtsverfolgung von Ansprüchen durch Gesellschafter und Bestellung eines besonderen Vertreters. I. Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift ist seit 1892 unverändert und weder durch die Novelle 1980 noch durch die Reform 2008 betroffen. Sie behandelt die eigene ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Voraussetzungen und steuerliche Folgen einer Betriebsaufspaltung

Tz. 1300 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Eine Betriebsaufspaltung ist eine Gestaltung, bei der ein wirtsch einheitlicher Betrieb in zwei rechtlich und wirtsch selbstständige Unternehmen aufgeteilt wird. Nach der Art der Entstehung unterscheidet man zwischen echten und unechten Betriebsaufspaltungen. Bei einer echten Betriebsaufspaltung wird ein bereits bestehendes Unternehmen, zB...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.2 Sonderfälle

6.2.1.2.2.1 Darlehen an nahe stehende Personen Tz. 1055 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Eine vGA kann auch darin erblickt werden, dass eine Kap-Ges an eine nahe stehende Pers des Gesellschafters ein Darlehen gewährt. Dabei kann es sich sowohl um natürliche als auch um jur Pers handeln. Dazu s Urt des BFH v 31.07.1974 (BStBl II 1975, 48). Im Urt-Fall hatte eine GmbH an die Kap-Ges d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl / 1. Persönlicher Geltungsbereich (§ 1 des 5. VermBG)

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Das Fünfte Vermögensbildungsgesetz gilt für unbeschränkt und beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne (Angestellte, Arbeiter) und Auszubildende, deren Arbeitsverhältnis oder Ausbildungsverhältnis deutschem Arbeitsrecht unterliegt (§ 1 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 des 5. VermBG). Das Fünfte Vermögensbildungsge...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Erlaubte Zwecke der vereinfachten Kapitalherabsetzung

Rz. 3 Nach dem Gesetzeswortlaut ist die vereinfachte Kapitalherabsetzung zulässig, um "Wertminderungen" auszugleichen oder "sonstige Verluste" zu decken. Dabei ist der Wortlaut insoweit höchst missverständlich, als nicht jede Wertminderung oder jeder Verlust zum Anlass einer vereinfachten Kapitalherabsetzung genommen werden kann. Zulässig ist die vereinfachte Kapitalherabset...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Änderung durch den eingefügten § 48 Abs. 1 S. 2

Rz. 43 Seit der Änderung des § 48 Abs. 1 durch Einfügung des S. 2 durch DiReg ist das Abhalten einer Gesellschafterversammlung fernmündlich oder mittels einer Videokonferenz bei Einverständnis sämtlicher Gesellschafter in Textform auch ohne Regelung in der Satzung möglich (Lutter/Hommelhoff § 48 Rz. 1).mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Sonstiges

Rz. 33 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Für > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften können privat/beruflich gemischte Aufwendungen teils > Betriebsausgaben, teils vGA sein (BFH 119, 434 = BStBl 1976 II, 753).mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / a) Kapitalerhöhung (persönliche Verpflichtung der Erben)

Rz. 186 Mit der Kapitalerhöhung werden die Gesellschafter zur Leistung des Erhöhungsbetrages verpflichtet. Es sind zwei Varianten zu unterscheiden: aa) Erblasser hatte bereits die erhöhte Stammeinlage übernommen Rz. 187 Hatte bereits der Erblasser die Erhöhung der Stammeinlage übernommen und ist verstorben, bevor diese in das Handelsregister eingetragen wurde, treten die Erben...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Gosch; Zur Dynamisierung v Pensionszusagen, FR 1995, 241; Höfer/Eichholz, Zehnjährige Mindestzusagedauer bei Versorgungszusagen für beherrschende Ges-GF einer GmbH, DB 1995, 1246; Cramer, Ernsthaftigkeit von Pensionszusagen, DB 1995, 919; Ist die Üblichkeit ein Kriterium für Pensionszusagen? BB 1996, 2239; Höfer, Pensionsrückstellungen und angemessenes Versorgungsniveau, BB 199...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.8.7 Rechtsfolgen

Tz. 747 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Der BFH hat im entschiedenen Fall (s Urt des BFH v 20.07.2016, BStBl II 2017, 66) im Ergebnis offen gelassen, ob er die Nichtabzugsfähigkeit der UK-Beiträge auf § 4d EStG oder auf vGA-Grundsätze begründen will, da beide Begr auf Ebene der Kö zu einer außerbilanziellen Hinzurechnung führen. Wichtig wird diese Frage aber dann, wenn es zur spät...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Anmeldung durch Geschäftsführer

Rz. 1 Die Anmeldung, der Gesellschafterbeschluss (Abschrift) und der vollständige Wortlaut des geänderten Gesellschaftsvertrags (Abschrift) sind in öffentlich beglaubigter Form zum HR einzureichen (§ 39a BeurkG – hierzu Krafka Rz. 80 f.; auch Wicke § 54 Rz. 3, 5). Rz. 2 Anmeldung durch Geschäftsführer: Die Vorschrift wurde durch die Reform 2008 nicht geändert. Die Abänderung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Tatsächliche Durchführung der Darlehensvereinbarung

6.2.2.1 Allgemeines Tz. 1062 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Auch für die Anerkennung von Darlehensverhältnissen kommt bei Vertragsverhältnissen mit beherrschenden Gesellschaftern der tats Durchführung entscheidende Bedeutung zu (allg dazu s § 8 Abs 3 Teil C Tz 279ff). So ist insbes auf die pünktliche Entrichtung der Zinsen durch den Darlehensnehmer zu achten. Ebenso wichtig ist di...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 5a Unternehmergesellschaft

Neuere Entscheidungen zur UG: BGH v. 28.4.2020 – II ZB 13/19 – K. gUG (haftungsbeschränkt) zulässig – vgl. auch Lutter/Hommelhoff/Kleindiek § 5a Rz. 56; Lutter/Hommelhoff/Bayer § 4 Rz. 26; BGH v. 13.1.2022 – III ZR 210/20 – persönliche Haftung des Handelnden neben der X-UG – analog § 179 BGB i.V.m. § 311 Abs. 2, 3 BGB; BGH v. 15.4.2021 – III ZR 139/20 – Vorgesellschaft – Vor...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Inhalt der einzureichenden Gesellschafterliste

Rz. 9 Bei jeder Veränderung (und sei sie noch so minimal, vgl. OLG München ZIP 2017, 2475) ist eine vollständige Gesellschafterliste einzureichen; sie muss folgende Angaben enthalten: (1) Name und Vorname Jede Namensänderung (z.B. durch Verheiratung) verpflichtet zur Einreichung einer neuen Liste (2) Geburtsdatum und Wohnort Jede Veränderung des Wohnorts hat die Einreichung eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.2 Späterer Darlehensverzicht

Tz. 1063 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Verzichtet die GmbH zu einem späteren Zeitpunkt auf die Darlehensrückzahlung, führt dies in aller Regel unweigerlich zu einer vGA. Gegenüber einem fremden Darlehensnehmer würde die Gesellschaft keinen Forderungserlass aussprechen; s Urt des FG München v 13.03.2017 (EFG 2017, 1815; NZB beim BFH unter I B 43/17 anhängig). Eine Ausnahme kann ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.3.1 Umwandlung einer Kapital- auf eine Kapitalgesellschaft

Tz. 1549 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 VGA der übertragenden Kö, für die ein passiver Korrekturposten zu bilden ist (also für vGA an Gesellschafter, die im Rückwirkungszeitraum ausgeschieden sind), gelten für Zwecke der Anwendung des § 27 KStG spätestens im Zeitpunkt der zivilrechtlichen Wirksamkeit der Umwandlung als abgeflossen. Diese Leistungen sind in der gesonderten Festst...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 1 Zweck; Gründerzahl

Literatur – Auswahl: Berkefeld Ungelöste Probleme auf der Rechtsfolgenseite bei der "wirtschaftlichen Neugründung" von Vorrats- und Mantelgesellschaften, GmbHR 2018, 337; Born Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung, WM 2017, Heft 42 Sonderbeilage 3; ders. WM 2023, Heft 10 Sonderbeilage 2; Luy Gesellschaftsrecht – Aktuelle En...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / 6. Anlagen

Der Anmeldung sind folgende Anlagen beigefügt: beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrags vom [Datum], UVZ-Nr. [Nummer] des diese Anmeldung beglaubigenden Notars, enthaltend den Gesellschaftsvertrag und den Beschluss über meine Bestellung als Geschäftsführer, beglaubigte Abschrift der von mir als Geschäftsführer unterschriebenen Liste der Gesellschafter.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3 Angemessenheit der Verzinsung

6.2.3.1 Zinsverzicht Tz. 1065 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter würde an einen fremden Dritten idR keine Darlehen zinslos überlassen. Ein Zinsverzicht bei Darlehen einer Kap-Ges an ihren Gesellschafter führt deshalb regelmäßig zu einer durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten verhinderten Vermögensmehrung, die auch Auswirkung...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Folgen eines Verstoßes

Rz. 9 Erfolgt die Einstellung des Unterschiedsbetrages entgegen der gesetzlichen Bestimmung nicht im festgestellten Jahresabschluss, ist dieser ebenso wie ein auf ihm beruhender Gewinnverteilungsbeschluss nichtig (so auch Lutter/Hommelhoff § 58c Rz. 10). Rz. 10 Die Gesellschafter haben die an sie erfolgten Ausschüttungen zu erstatten; die Geschäftsführer sind schadensersatzpf...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / (2) Kündigungsschutz / Kündigungsfristen

Rz. 191 Der beherrschende Gesellschafter bedarf als Geschäftsführer keines besonderen arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzes (BGH GmbHR 1987, 263; OLG Hamm GmbHR 1992, 379). Das ist unter dem Gesichtspunkt, dass sich der Geschäftsführer als Unternehmer betätigt, gerechtfertigt. Ein besonderes Bedürfnis für den Kündigungsschutz käme ohnehin nur in der Insolvenz zum Tragen und ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 3. Annahme der Bestellung

Rz. 16 Die Bestellung zum Geschäftsführer bedarf der Annahme durch den Bestellten. Eine besondere Annahme ist nicht nötig, wenn der Geschäftsführer als Gesellschafter für seine Bestellung gestimmt hat (vgl. Habersack/Casper/Löbbe/Paefgen § 35 Rz. 32). Der als Geschäftsführer Bestellte ist zur Annahme nicht verpflichtet (Altmeppen § 6 Rz. 56), es sei denn, dass sich etwas and...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / II. Anmeldung

Wir melden zur Eintragung in das Handelsregister an: Die offene Handelsgesellschaft unter der Firma [Name] mit Sitz in [Ort] ist durch Beschluss der Gesellschafter vom [Datum] nach dem UmwG durch Übertragung ihres Vermögens auf die neu gegründete [Name] Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in [Ort] umgewandelt.mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 51. Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden GmbH

UVZ-Nr. [Nummer]/[Jahr] Verhandelt zu [Ort] am [Datum] Vor dem unterzeichneten Notar [Name] im Bezirk des Oberlandesgerichts [Ort] mit dem Amtssitz in [Ort] erschienen heute von Person bekannt: Die Erschienenen erklärten: Wir sind die alleinigen Gesellschafter der [Name übernehmend] GmbH mit dem Sitz in [Anschrift]...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, For... / R. Organschaftsverträge

65. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 66. Zustimmungsbeschluss der Gesellschafter des beherrschten Unternehmens sowie des beherrschenden Unternehmens 67. Anmeldung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertragsmehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Folgen der Verletzung der Buchführungspflicht

Rz. 13 Der Geschäftsführer haftet bei Verletzung der Buchführungspflicht der Gesellschaft nach § 43 (BGH NJW 1974, 1468; BGH NZI 2006, 365; Noack § 41 Rz. 18). Maßgebend ist ein objektiver Verschuldensmaßstab. Der Geschäftsführer kann sich nicht auf seine mangelnde Buchführungskompetenz berufen (Noack § 41 Rz. 18). Der (alleinige) Gesellschafter, der nicht für die ordnungsge...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / 1. Versicherung des Geschäftsführers

Der Geschäftsführer versichert was folgt: Auf den von dem Gesellschafter [Name] übernommenen Geschäftsanteil mit der Nr. 1 in Höhe von EUR [Betrag] ist ein Betrag in Höhe von EUR [Betrag] in Geld geleistet worden, der sich endgültig in der freien Verfügung der Geschäftsführung befindet. Das Anfangskapital der Gesellschaft ist – mit Ausnahme des nach dem Gesellschaftsvertrag vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Folgen eines Verstoßes

Rz. 16 Ausschüttungsbeschlüsse, die gegen die Vorschriften der Abs. 1 oder 2 verstoßen, sind nichtig (§ 241 Nr. 3 AktG analog). Gesellschafter haben unzulässig erhaltene Zahlungen zurückzuerstatten. Für etwaige Ausfälle sind die Geschäftsführer schadensersatzpflichtig (vgl. Wicke § 58d Rz. 4; Noack § 58d Rz. 16 mit weiteren Einzelheiten; auch Altmeppen § 58d Rz. 16).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3 Folgen der Rückwirkung

Tz. 179 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Stlich sind das Einkommen und das Vermögen der übertragenden Kö sowie des übernehmenden Rechtsträgers so zu ermitteln, als ob das Vermögen der Kö mit Ablauf des Stichtags der Bil, die dem Vermögensübergang zugrunde liegt, ganz oder tw auf den übernehmenden Rechtsträger übergegangen wäre (stlicher Übertragungsstichtag; dazu s § 2 UmwStG Tz 2...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 64. Anmeldung der Umwandlung bei der OHG

An das AG – Registergericht – [Anschrift] HRA [Nummer] Als Gesellschafter überreichen wir eine Ausfertigung des notariellen Protokolls vom [Datum] und melden die Umwandlung der OHG in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma [Name] Gesellschaft mit beschränkter Haftung zur Eintragung an.mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Ausweis des gezeichneten Kapitals (Abs 1)

Rz. 5 Gezeichnetes Kapital ist das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft ggü. den Gläubigern beschränkt ist (§ 272 Abs. 1 S. 1 HGB). Bei der GmbH ist das das im Gesellschaftsvertrag festgelegte Stammkapital (§ 3 Abs. 1 Nr. 3). Der Begriff des gezeichneten Kapitals war Neuschöpfung des BiRiLiG als Oberbegriff für alle Ka...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Fristlosigkeit, Klagebefugnis, Beklagte

Rz. 5 Die Nichtigkeitsklage ist Gestaltungsklage (statt vieler Noack § 75 Rz. 17). Ziel ist die Auflösung der GmbH. Die Zuständigkeit folgt aus § 246 Abs. 3 S. 1 AktG (LG – Sitz der GmbH – möglich auch Schiedsgericht – vgl. Noack § 75 Rz. 25; Wicke § 75 Rz. 5). Eine Klagefrist ist nicht vorgesehen (h.M. Altmeppen § 75 Rz. 24; Wicke § 75 Rz. 5). Das Recht kann aber verwirkt s...mehr