Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / 1. Beherrschungsvertrag

a) Weisungsbefugnis des herrschenden Unternehmens Rz. 107 Durch den Beherrschungsvertrag wird die Weisungsbefugnis der Gesellschafterversammlung der abhängigen GmbH beseitigt bzw. eingeschränkt; die Weisungskompetenz geht insoweit auf das herrschende Unternehmen über (BGHZ 105, 324; vgl. auch Zöllner ZGR 1992, 182; Altmeppen Anh. § 13 Rz. 49 f.). Wegen der Beherrschungsmöglic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.5.2 Nicht alle beteiligten juristischen Personen des öffentlichen Rechts müssen an der Verlusttragung teilnehmen

Tz. 62d Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach Verw-Auff (s Vfg des BayLfSt v 18.10.2010, DStR 2010, 2636) reicht es für die ausschl Verlusttragung durch die an der Kap-Ges beteiligten jur Pers d öff Rechts aus, dass dann, wenn an der Kap-Ges eine jur Pers d öff Rechts oder eine Gr von jur Pers d öff Rechts die Mehrheit der Stimmrechte innehat, nur diese jur Pers d öff Rechts oder ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1 Allgemeines

Tz. 1312 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Festlegung des angemessenen Pachtzinses für die an die Betriebs-GmbH überlassenen WG macht in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten, da ein Fremdvergleich oftmals mangels Vergleichsobjekten nicht möglich ist. Die Festlegung einer angemessenen Pacht hängt sehr stark von den Umständen des Einzelfalles ab; sie kann nicht nach allg-gültigen...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 25. Protokoll einer Gesellschafterversammlung über die Abberufung und Neubestellung eines Geschäftsführers (vgl. § 46 Nr. 5 GmbHG)

Protokoll der Versammlung der Gesellschafter der [Name] GmbH in [Ort]. Anwesend waren sämtliche Gesellschafter: Versammlungsleiter war [Name]. Tagesordnung: Abberufung des Geschäftsführers [Name] und Entlastung. Neubestellung eines Geschäftsführers. Zur Tagesordnung wurde beschlossen: Der Geschäftsf...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.1 – VermBG

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Vorbemerkung Vor der unten abgedruckten Fassung galten das (1.) Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer vom 12. Juli 1961 (BGBl. I, 909; BStBl. I, 680), das 2. VermBG vom 1. Juli 1965 (BGBl. I, 585; BStBl. I, 346) in der Fassung vom 1. Oktober 1969 (BGBl. I, 1853; BStBl. I, 644), das 3. VermBG in den Fassungen vom 27. Juni 1970 (B...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / II. Anmeldung

Ich melde zur Eintragung in das Handelsregister an: Das unter der Firma [Name] betriebene Unternehmen des Kaufmanns [Name] ist durch Ausgliederungserklärung vom [Datum] gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. §§ 152, 158 UmwG in die [Name] Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt. Gründer und alleiniger Gesellschafter bin ich, der Kaufmann [Name]. Ich bin auch alleiniger Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schlagheck, Private Pkw-Nutzung und vGA, StBp 1998, 237; Briese, Unterstellte Privatnutzung eines Betriebs-Pkw durch den Ges-GF: Lohn oder vGA, GmbHR 2005, 1271; Geserich, Privatnutzung des Firmen-Pkw durch den angestellten Ges-GF, NWB 2010, 178; Hoffmann, Die private Kfz-Nutzung als Arbeitslohn oder vGA, GmbH-StB 2010, 150; Höhmann, vGA bei Kfz-Nutzung des Ges-GF, KSR direkt 20...mehr

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§ 14 Begründung eines Unter... / IV. Berechtigter eines Untererbbaurechts, § 1 Abs. 1 ErbbauRG

Rz. 8 Als besondere Form des Erbbaurechts ist es dem Untererbbaurecht verwehrt, als subjektiv-dingliches Recht bestellt zu werden. In Betracht kommt lediglich die Bestellung als subjektiv-persönliches Recht, [46] § 1 Abs. 1 ErbbauRG (vgl. § 4 Rdn 20), als Recht für eine konkrete natürliche oder juristische Person,[47] auch für den Berechtigten des Obererbbaurechts, nicht dage...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / b) Änderung des Entwurfs

Rz. 21 Da die Vorlage der Geschäftsführer nur einen Entwurf darstellt, kann die Gesellschafterversammlung bzw. das zuständige Organ Abänderungen vornehmen (Noack § 42a Rz. 21). Sie sind zur Änderung verpflichtet, soweit die Vorlage nicht den gesetzlichen Vorschriften (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung) oder den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags entspric...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.1 Zuführung zu den Rücklagen/Verlustausgleich

Tz. 1468 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Soweit iRd Kap-Herabsetzung keine Auskehrung an die Gesellschafter erfolgt, wird lediglich Nenn-Kap in VEK umgewandelt. Es findet insoweit nur eine Umbuchung innerhalb der hr-lichen EK-Positionen der Kap-Ges iSd § 266 Abs 3 A HGB statt. Wird eine Zuführung zu den Rücklagen beschlossen, so betrifft diese Zuführung die Kap-Rücklage, da die Be...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Gebotsinhalt

Rz. 2 Abs. 1 schreibt vor, dass die aus der Auflösung der Kapital- oder Gewinnrücklagen und aus der Kapitalherabsetzung gewonnenen Beträge nur verwendet werden dürfen, um Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken. Zu einem anderen Zweck dürfen die Beträge vorbehaltlich Abs. 2 nicht verwendet werden. Verboten sind insb. Zahlungen an die Gesellschafter; all...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Reform 1980 – Allgemeines

Rz. 1 Die Bestimmung wurde weder durch die Novelle 1980 noch durch das MoMiG v. 23.10.2008 geändert. Es wurde nur 2008 eine amtliche Überschrift eingefügt, obwohl bereits 1980 Änderungsvorschläge zu § 24 vorlagen (vgl. ausführlich zu der Vorschrift K. Schmidt BB 1985, 154 ff.). Die Bestimmung ist zwingend gem. § 25, wobei Verschärfungen zulässig sind (allg. M., s. hierzu Noa...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / III. Belehrungen, Geschäftsführerbestellung, Vollmacht

Nach Feststellung des Gesellschaftsvertrages wurden die Erschienenen, soweit dies nicht bereits im Zuge der Hinweise und zuvor angegebenen Erklärungen ausdrücklich erfolgte, über die Folgen des geschlossenen Gesellschaftsvertrages (§§ 9, 11, 19 ff. und 82 ff. GmbHG) sowie über die Voraussetzungen der Geschäftsführerbestellung belehrt. Nachdem feststand, dass der Gesellschafte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.4 Bedeutung von (fehlenden) Sicherheiten für die Angemessenheitsprüfung

Tz. 1067e Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Gewährt eine Kap-Ges ihrem AE ein ungesichertes Darlehen, ohne dass dies zu einer sofortigen vGA führt (dazu s Tz 1054 und s Tz 1096ff), stellt sich die Frage, ob der AE wegen der fehlenden Sicherheiten zur Vermeidung einer vGA einen höheren Zinssatz an die Kap-Ges entrichten muss als für ein gesichertes Darlehen. UE ist dies der Fall; eb...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Verstoßfolgen

Rz. 11 Verstoßen die Gesellschafter gegen die Verwendungsgebote, indem Beträge entgegen den Abs. 1–3 in der Jahresbilanz anderweitig ausgewiesen oder ausgezahlt werden, so sind sowohl der Jahresabschluss als auch ein darauf beruhender Gewinnverwendungsbeschluss nichtig (Noack § 58b Rz. 11 f.; Wicke § 58b Rz. 4; Altmeppen § 5b Rz. 8). Rz. 12 Haben die Gesellschafter unzulässig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.6 Ausländisches Zinsniveau/Darlehen in ausländischer Währung

Tz. 1069 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach älterer Rspr ist unerheblich, ob der Darlehensnehmer im Ausl einen Kredit zu günstigeren Konditionen erhalten könnte, als dies im Inl üblich ist. Bei pflichtgem Wahrnehmung der Interessen der Kap-Ges würde es einem Fremden ggü keine Rolle spielen, dass dieser wegen seiner Beziehungen zum Ausl dort einen Kredit zu günstigeren Bedingung...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Organe

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Organe des Menschen sind Körperteile, die bestimmte Funktionen haben. Hiervon abgeleitet, werden Teile von > Juristische Person, die bestimmte Funktionen ausüben, zB die Geschäftsführung oder die Aufsicht über die Geschäftsführung, ebenfalls als Organ bezeichnet. Rz. 2 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Zu Aufwendungen zum Erhalt der Funktionsfähigkei...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 § 26 Abs. 1 wurde durch das MoMiG v. 23.10.2008 sprachlich angepasst und die amtliche Überschrift ergänzt. Die Vorschrift hat nach allg. Meinung in der Praxis wenig Bedeutung (Wicke § 26 Rz. 1; Noack § 26 Rz. 1; Lutter/Hommelhoff/Bayer § 26 Rz. 1; Scholz/Emmerich § 26 Rz. 2; vgl. ferner Winter GmbHR 1969, 146). Grundsatzentscheidungen des BGH sind nicht ersichtlich (vg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Umwandlungsstichtag – Übertragungsstichtag nach § 2 UmwStG

Tz. 172 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Das Einkommen und Vermögen der übertragenden Kö sowie des übernehmenden Rechtsträgers sind im Falle des § 2 UmwStG – auch für gewstliche Zwecke – so zu ermitteln, als ob das Vermögen zum stlichen Übertragungsstichtag (= Tag nach Ablauf des Stichtages der Bil, die dem Vermögensübergang zugrunde liegt) ganz oder tw auf den übernehmenden Recht...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 11 Rechtszustand vor der Eintragung

Rechtsprechung und Literatur: Porzelt Ungeklärte Fragen der Gründerhaftung der Gesellschafter einer (Vor-) GmbH, GmbHR 2018, 663; BGH ZIP 2012, 1804 = GmbHR 2012, 1070 – Verjährungsbeginn der Ansprüche aus Existenzvernichtungshaftung (§ 826 BGB im Konzern); BGH ZIP 2011, 1761 – Handelndenhaftung analog § 11 Abs. 2 GmbHG nur bei Aufnahme der Geschäfte vor Offenlegung der wirt...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Economic Value Added

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Sog EVA-Zertifikate stellen eine Form der Mitarbeiterbeteiligung dar, die an der Wertschöpfung des Unternehmens beteiligt, ohne Anteile am Kapital zu übertragen, was bei manchen Unternehmen angesichts ihrer Gesellschaftsstruktur nicht erwünscht ist (> Vermögensbeteiligungen; vgl Schneider, DB 2001, 2509). Die > Arbeitnehmer erwerben die Zerti...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Festhalten des Beschlussergebnisses auf andere Weise als durch Feststellung durch den Versammlungsleiter

Rz. 25 Die Feststellung des Beschlussergebnisses verfolgt das Ziel, Unsicherheiten über das Bestehen eines wirksamen Beschlusses zu beseitigen. Dieses Ziel des förmlichen Festhaltens kann auch auf andere Weise als durch Feststellung durch den Versammlungsleiter erreicht werden. Entscheidend ist allein, ob dadurch die Unsicherheit über die Fassung eines Gesellschafterbeschlus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.8 Partiarische Darlehen

Tz. 1071 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Bei partiarischen Darlehen lässt sich eine marktübliche Vergütung idR eher schwer bestimmen (Ausnahme bei internem Fremdvergleich, wenn ein partiarisches Darlehen zu vergleichbaren Bedingungen auch an fremde Dritte ausgegeben wurden). Hier sind uE eher die Regelungen über die Angemessenheit von Gewinnanteilen stiller Gesellschafter (s Tz 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2 Höchstens 50 % des Jahresüberschusses

Tz. 462 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Bei dem Grundsatz des BFH, dass Tantiemen über 50 % des Jahresüberschusses zu einer vGA führen, handelt es sich um einen Anscheinsbeweis, der auch für Tantiemen an nicht beherrschende Gesellschafter anwendbar ist. Allerdings wurden in der Rspr bisher nur wenige Fälle mit derart hohen Tantiemesätzen anerkannt; die Grenze wird recht restrikti...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / g) Besonderheiten bei Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern

Rz. 336 Besonderheiten sind bei Aufhebungsverträgen mit Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern zu beachten. In diesen Fällen ist zunächst zwischen der Organstellung und dem zugrunde liegenden Dienstverhältnis zu differenzieren. Die Organstellung eines Geschäftsführers oder Vorstandsmitglieds ist rein gesellschaftsrechtlicher Natur. Sie kann bei GmbH-Geschäftsführern durch ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Der fingierte Abandon

Rz. 9 Nach § 27 Abs. 1 S. 2 kann die Gesellschaft den Anteil als zur Verfügung gestellt betrachten, wenn auf den Anteil voll eingezahlt ist, die Aufforderung zur Nachschusszahlung erfolgt ist, der Gesellschafter die Monatsfrist (oder die in der Satzung vorgesehene Frist) nicht für eine freiwillige Preisgabe nutzt bzw. den Nachschuss nicht zahlt. Rz. 10 Was die Gesellschaft untern...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Jahresabschluss und Ergebnisverwendung

Rz. 795 In § 3 Abs. 3 des Vertragsmusters ist die Pflichtenstellung des Geschäftsführers im Zusammenhang mit der Erstellung und Feststellung des Jahresabschlusses sowie der Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung geregelt. Die entsprechende Verpflichtung ergibt sich aus § 42a GmbHG i.V.m. den entsprechenden handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 242 ff. HGB. Gemäß § 264 ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Liquidation des Vermögens

Rz. 5 Die Liquidatoren haben das gesamte Vermögen in Geld umzusetzen, nicht nur den Teil, der zur Befriedigung der Gläubiger notwendig ist, um die Gläubiger und die Verteilung des Überschusses an die Gesellschafter vornehmen zu können – natürlich nur insoweit, als es sich um Gegenstände der GmbH i.L. handelt. Die Umsetzung geschieht entweder durch freihändigen Verkauf einzel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.11.3 Verschmelzung nach einem Forderungsverzicht gegen Besserungsschein

Tz. 1179 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Nach dem Urt des BFH v 21.02.2018 (DStR 2018, 1284) kann eine vGA vorliegen, wenn eine vermögenslose und inaktive Kap-Ges, deren Gesellschafter ihr ggü auf Darlehensforderungen mit Besserungsschein verzichtet hatten, auf eine finanziell gut ausgestattete Schw-Kap-Ges mit der weiteren Folge des Eintritts des Besserungsfalls und dem "Wiederau...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde seinerzeit durch das Bilanzrichtliniengesetz dem ebenfalls durch dieses Gesetz geänderten § 42a angepasst (s. dort). Die Liquidatoren haben neben der Liquidationseröffnungsbilanz (Rz. 3) einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen – von der Eröffnungsbilanz zu unterscheidende Schlussbilanz der werbenden GmbH (vgl. Wicke § 71 Rz. 3; Bay...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 20. Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Änderung des Gesellschaftsvertrages und Sitzverlegung

Nr. [...] des Urkundenverzeichnisses für [Jahr] Verhandelt zu [Ort] am [Datum] vor dem unterzeichneten Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts [Ort] [Name] mit dem Amtssitz in [Ort] erschienen heute Die Erschienenen sind dem Notar persönlich bekannt. Die Erschienenen erklären: Wir sind die alleinigen Gesellschafter de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.1 Allgemeines

Tz. 1054 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Für die Anerkennung einer Darlehensvereinbarung hat vor allem auch die Frage der Gestellung von Sicherheiten entscheidende Bedeutung. Die durch den Ausfall einer Darlehensforderung eingetretene Vermögensminderung findet ihre Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis, wenn es die Kap-Ges unterlassen hatte, rechtzeitig – also insbes vor Ausreic...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / II. Gesellschaftsvertrag

Für die durch die Ausgliederung neugegründete GmbH stelle ich folgenden Gesellschaftsvertrag fest. Gesellschaftsvertrag § 1 Die Firma der Gesellschaft lautet: [Name] Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Sitz der Gesellschaft ist [Ort]. § 2 Gegenstand des Unternehmens ist [Gegenstand]. § 3 Das Stammkapital beträgt EUR [Betrag] und besteht aus einer Stammeinlage gleicher Höhe (Ge...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / (1) Art und Weise des Erwerbs des Gesellschaftsanteils bei Umwandlung des Gesellschaftsanteils gem. § 131 Abs. 1 HGB n.F.

Rz. 91 Der BGH geht, wie es Buchner formuliert,[122] offensichtlich wie selbstverständlich davon aus, dass der Gesellschafter-Erbe die geschuldete Pflichteinlage durch Einbringung des ererbten Gesellschaftsanteils zu leisten habe.[123] Rz. 92 Fraglich bleibt, warum ein Erbe nach Erwerb des Gesellschaftsanteils gem. § 1922, 711 Abs. 2.S. 2 BGB n.F., zwar in Sondererbfolge, abe...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Rechtsfolgen des Stimmverbots

Rz. 52 Das Stimmverbot hindert den Gesellschafter nicht an der Teilnahme an der Gesellschafterversammlung und an der Beratung (BGH WM 1985, 567). Er kann Anträge stellen und Auskunft verlangen. Entgegen dem Stimmverbot abgegebene Stimmen sind nichtig und dürfen nicht mitgezählt werden (OLG Düsseldorf GmbHR 2000, 1053; vgl. auch OLG Düsseldorf NZG 2000, 1180). Über den Aussch...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Voll- und teileingezahlte Geschäftsanteile

Rz. 4 Sind neben volleingezahlten auch teileingezahlte Anteile vorhanden, ist es aber zulässig, bezüglich der voll eingezahlten Anteile neue Anteile zuzuweisen, auch bei ein und demselben Gesellschafter, der mehrere Anteile erwerben kann. Im Fall von nur teilweise eingezahlten Geschäftsanteilen dürfen keine neuen Geschäftsanteile zugewiesen werden; es kann nur der Nennbetrag...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / b) Erwerb von Geschäftsanteilen vor Eintragung

Rz. 179 Ist die Gesellschaft bereits errichtet,[283] der Gesellschaftsvertrag also abgeschlossen, die Gesellschaft aber noch nicht in das Handelsregister eingetragen worden, haften die Gesellschafter nach der geänderten Rechtsprechung des BGH zur Vorgesellschaft vom 27.1.1997 im Rahmen der einheitlichen Gründerhaftung in Form der bis zur Eintragung andauernden Verlustdeckung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.2.6 Sicherheiten in Konzernfällen

Tz. 1059a Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Nach Auff des BFH kann bei Darlehensgewährungen durch einen Gesellschafter an "seine" Kap-Ges (vor allem im Konzern) auf die Gestellung von Sicherheiten verzichtet werden; s Urt des BFH v 21.12.1994 (DB 1995, 1312; dazu auch s Tz 1116). Diese Rspr ist uE aber nicht auf den umgekehrten Fall der Darlehensgewährung durch eine Kö an ihren AE ü...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 6. Stellung der Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker

Rz. 182 Grundsätzlich ist die Testamentsvollstreckung an Geschäftsanteilen der GmbH zulässig.[291] Dies gilt nach allgemeiner Auffassung nicht nur für die Abwicklungs-, sondern auch für die Verwaltungsvollstreckung, ohne dass es einer Zustimmung der Erben[292] oder der übrigen Gesellschafter bedarf.[293] Rz. 183 Die Testamentsvollstreckung kann durch den Gesellschaftsvertrag ...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 1. Arten der BGB-Gesellschaft

Rz. 4 Die BGB Gesellschaft kommt nun als rechtsfähige Gesellschaft (§§ 706–739 BGB) oder nicht rechtsfähige Gesellschaft (§§ 740–740c BGB) vor. Die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft hängt gem. § 705 Abs. 2 BGB n.F. vom gemeinsamen Willen der Gesellschafter ab. Soll sie am Rechtsverkehr teilnehmen, kann sie selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen und ist rechtsfä...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / d) Heilung von Beschlussmängeln – Bestätigungsbeschluss

Rz. 121 Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn die anfechtungsberechtigten Gesellschafter nachträglich zustimmen. Die Anfechtung kann ferner ausscheiden, wenn die Gesellschafter den anfechtbaren (nicht einen nichtigen Beschluss, vgl. BGH NZG 2004, 235; NZG 2006, 191: für die AG) Beschluss durch einen neuen Beschluss bestätigen, der ohne Beschlussmängel zustande kommt (§ 244...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / a) Umfang der Protokollierungspflicht

Rz. 103 Abs. 3 S. 2 schreibt vor, dass Rechtsgeschäfte (nicht nur Verträge) zwischen dem Alleingesellschafter und der GmbH unverzüglich nach ihrer Vornahme in eine Niederschrift aufzunehmen sind. Die Verpflichtung besteht auch dann, wenn der Gesellschafter nicht der einzige Geschäftsführer ist (MüKo GmbHG/Stephan/Tieves § 35 Rz. 214; Schimmelpfennig/Hauschka NJW 1992, 944). ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Verhältnis von Organstellung und Anstellungsvertrag

Rz. 114 Mit der Bestellung zum Geschäftsführer wird nur die Organstellung begründet. Die persönliche Rechtsstellung des Geschäftsführers (auch des Gesellschafter-Geschäftsführers), z.B. Gehalt, Urlaub, Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall, Nebentätigkeit, Wettbewerbsverbot, Alters- und Hinterbliebenenversorgung u.a., ist in einem gesonderten Schuldrechtsverhältnis zu regeln ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VI. Gründungsaufwand – Sondervorteile und -rechte

Rz. 57 Berge Gründungsaufwand bei der GmbH, GmbHR 2020, 82; Hupka Übernahme des Gründungsaufwands im Gesellschaftsvertrag, Notar 2017, 104; Karl Sacheinlagen bei der UG (Haftungsbeschränkt) und GmbH, GmbHR 2020, 9; Peetz Übernahme von Gründungskosten durch die GmbH – sachliche Rechtfertigung und Übernahme in die Eröffnungsbilanz, GmbHR 2022, 1169. Unter Gründungsaufwand sind ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / c) Änderung des festgestellten Jahresabschlusses

Rz. 32 Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses kann aufgehoben und durch einen neuen ersetzt werden (Noack § 42a Rz. 21 ff.). Die Änderung ist nicht mehr möglich, wenn bereits ein Gewinnverteilungsbeschluss ergangen ist, durch den Gläubigerrechte der Gesellschafter auf den Gewinn entstanden sind (vgl. BGHZ 23, 154; 65, 234; Noack § 42a Rz. 22). Die Änderung...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 3. Veränderung in den Beteiligungsverhältnissen

Rz. 7 Eine Änderung des Beteiligungsverhältnisses kann z.B. eintreten durch die Abtretung bzw. Erwerb von Geschäftsanteilen durch einen Gesellschafter oder infolge einer Kapitalerhöhung bzw. Kapitalherabsetzung. Auch die Vereinigung aller Anteile in einer Hand bzw. in einer Hand und der Gesellschaft ist mitteilungspflichtig (zum tlw. vertretenen Erfordernis von "Zwischenlist...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VI. Einreichungspflicht des mitwirkenden Notars

Rz. 16 Jetzige Fassung der Vorschrift hat eine weitgehende Verpflichtung des an einer Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder Umfangs ihrer Beteiligung mitwirkenden Notars begründet (Abs. 2). Mitwirkung des Notars ist nicht nur die Beurkundung (§ 15 Abs. 3) der Abtretung von Geschäftsanteilen, sondern betrifft alle Vorgänge, die zu einer Veränderung geführt haben...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.1 Zinsverzicht

Tz. 1065 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter würde an einen fremden Dritten idR keine Darlehen zinslos überlassen. Ein Zinsverzicht bei Darlehen einer Kap-Ges an ihren Gesellschafter führt deshalb regelmäßig zu einer durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten verhinderten Vermögensmehrung, die auch Auswirkungen auf das bilanziel...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Verwendungsbeschränkung, Abs. 3

Rz. 6 Die in die Kapitalrücklage eingestellten Beträge dürfen nach Abs. 3 nur für drei Zwecke verwendet werden. Rz. 7 Zulässig ist die Verwendung nach Ziff. 1 zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages, soweit dieser nicht durch einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr oder durch Auflösung von Gewinnrücklagen ausgeglichen werden kann (s. hierzu auch § 266 Abs. 3, A. III HGB, § 275 Abs...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / I. Anlagen

Wir, die unterzeichneten Gesellschafter der unter HRA [Nummer] des AG in [Ort] eingetragenen offenen Handelsgesellschaft unter der Firma [Name] OHG in [Ort], und ich, der unterzeichnete Geschäftsführer der neu gegründeten [Name] Gesellschaft mit beschränkter Haftung in [Ort], überreichen:mehr