Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VI. "Umwandlung" der UG (haftungsbeschränkt)

Rz. 36 Für die UG besteht die Möglichkeit, das Stammkapital unbeschränkt zu erhöhen, ohne als GmbH zu firmieren bzw. auftreten zu müssen. Das ist ohne zeitliche Begrenzung zulässig, wenn auch der Gesetzgeber die UG als "Einstiegsvariante im Blick" hatte (Wachter GmbHR, Sonderheft 10/2008, S. 34). Es besteht kein Zwang, eine "Umwandlung" in eine "normale" GmbH durchzuführen. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.4.3.3 Gegenläufige körperschaftsteuerliche Rechtsfolgen bei Ausübung einer bilanzsteuerlich unschädlichen Abfindungsklausel

Tz. 564 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Bevor entspr den Grundsätzen der Tz 558ff eine Aufnahme einer Abfindungsklausel in eine Pensionszusage erfolgt, sollte bei Ges-GF eine Überprüfung der Auswirkungen auf der 2. Ebene (vGA) erfolgen. Denn die bilanzstlichen Voraussetzungen für die Anerkennung von Abfindungsklauseln führen zu kstlichen Folgeproblemen, wenn von der Möglichkeit d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / XIV. Rückzahlung

Rz. 24 Rückzahlungen an die Gesellschafter dürfen erst nach Eintragung vorgenommen werden – Eintritt der Wirksamkeit der Kapitalherabsetzung (vgl. Altmeppen § 58 Rz. 27).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.1 Grundproblematik

Tz. 1500 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Umwandlungen sind Vorgänge, die ihre Ursache idR im Gesellschaftsverhältnis haben. Zwischen dem Umwandlungs-StR einerseits und den Rechtsinstituten der vGA und der verdeckten Einlagen andererseits besteht deshalb ein gewisses Konkurrenzverhältnis. Es gibt zwar zahlreiche Umwandlungsfälle, in denen die Regelungen des UmwStG die Anwendung de...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / 1. Kosten

Die Kosten dieser Urkunde trägt die Gesellschaft bis zu einem Gesamtbetrag von EUR [Betrag]. Darüber hinausgehende Kosten trägt der Gesellschafter.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 Bürgschaften, Darlehensverluste und verlorene Zuschüsse

Tz. 1155 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Übernimmt eine GmbH zu Gunsten des AE eine risikobehaftete Kreditbürgschaft, die sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zu Gunsten eines Nichtgesellschafters nicht übernommen hätte, stellen spätere Bürgschaftszahlungen vGA dar; s Urt des BFH v 19.03.1975 (BStBl II 1975, 614). Sie führen sowohl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.4 Zivilrecht

Tz. 920 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Ist eine Geschäftschance der Kap-Ges zuzurechnen, kommt es für den Ansatz einer vGA nicht darauf an, ob die Kap-Ges auch einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schadensersatz oder auf Vorteilsherausgabe hat. Die vGA ist nämlich nicht deshalb anzusetzen, weil sie auf einen zivilrechtlichen Anspruch, sondern deshalb, weil sie auf ein gegenüber ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 6. Folgen eines Verstoßes gegen § 48 Abs. 2

Rz. 42 Nichtigkeit des im schriftlichen Verfahren gefassten Beschlusses ist nur gegeben, wenn einzelne Gesellschafter bei der Abstimmung unberücksichtigt geblieben sind. Im Übrigen ist ein Gesellschafterbeschluss nur anfechtbar (Thür. OLG GmbHR 2006, 986; vgl. Scholz/Seibt § 45 Rz. 95).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / XI. Beschlussfassung in der Einmann-Gesellschaft

Rz. 47 Für die Einmann-Gesellschaft sieht § 48 Abs. 3 eine Sonderregelung vor: nach der Beschlussfassung hat der Gesellschafter unverzüglich eine Niederschrift aufzunehmen und zu unterschreiben. 1. Einmann-Gesellschaft Rz. 48 Als Einmann-Gesellschaft gilt die Gesellschaft, bei der ein Gesellschafter sämtliche Geschäftsanteile innehat, wobei eigene Anteile der Gesellschaft (§ 3...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 13. Rechtsweg

Rz. 226 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b ArbGG sind die ArbG zuständig für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses. Diese Zuständigkeit erstreckt sich nicht auf Geschäftsführer; denn nach § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG gelten der Gesellschafter-Geschäftsführer und Fremdgeschäftsführer ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Berufsrecht der Rechts... / a) Interessenkollision im Laufe des Mandats

Rz. 29 Bei der Frage nach dem Schicksal des anwaltlichen Gebührenanspruchs im Falle der Vertretung widerstreitender Interessen vertrat der IX. Senat des BGH im Jahr 2009 eine äußerst "anwaltfreundliche" Linie. Man durfte sich aber schon damals fragen, ob es tatsächlich im Sinne der Anwaltschaft sein konnte, dass auch der Anwalt, der widerstreitende Interessen vertritt, seine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / l) Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung

Rz. 819 Während der Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer regelmäßig nicht sozialversicherungspflichtig und daher auch nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversicherungspflichtig ist,[1810] unterfällt der Fremdgeschäftsführer und der lediglich mit einer Minderheitsbeteiligung an der Gesellschaft beteiligte Geschäftsführer grundsätzlich der Sozialversicherun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.8.5 Incentive-Reisen

Tz. 830 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nimmt der Ges-GF an einer von der Kap-Ges "gewonnenen" Incentive-Reise teil, führt dies regelmäßig nicht zu einer vGA. Der Wert der Reise ist von dem Ges-GF vielmehr als Arbeitslohn zu versteuern. Dies gilt zumindest dann, wenn die Mitarbeit des Ges-GF maßgeblich dafür war, dass die Incentive-Reise überhaupt verdient worden ist; ebenso s Ste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Liquidation nach Abs. 5

Rz. 11 Eine Liquidation nach dieser Bestimmung setzt eine Löschung der Gesellschaft nach § 394 FamFG voraus. Die Vorschrift entspricht dem früheren § 2 Abs. 3 LöschG und ist mit Wirkung ab 1.1.1999 in § 66 angefügt worden. Da sich inhaltliche Änderungen nicht ergeben, ist die zu § 2 Abs. 3 LöschG ergangene Rspr. und Lit. weiter heranzuziehen. Rz. 12 Stellt sich nach Löschung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.9.1 Vorzeitige Auszahlung (Anzahlungen auf Tantiemen)

Tz. 508 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Sollen während des Jahres bereits Anzahlungen auf eine zu erwartende Gewinntantieme möglich sein, ist dies im Anstellungsvertrag von vornherein zu vereinbaren. Ansonsten liegt iHd sich für die Gesellschaft aufgr der vorzeitigen Auszahlung ergebenden Zinsnachteils eine vGA vor. Die Vorschusszahlung selbst wird dadurch aber nicht zur vGA; s e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / a) Fehler bei Nutzung der Musterprotokolle

Rz. 8 Fehler bei Nutzung des Musterprotokolls können sich schwerwiegend auswirken (vgl. auch Lutter/Hommelhoff § 2 Rz. 70). Eine großzügige Praxis der Registergerichte war nicht zu erwarten. Sachliche Abweichungen etc. vom Musterprotokoll sind bedenklich, i.d.R. unzulässig. Die teils früher von den Registergerichten allerdings gerügten kleinlichen Abwandlungen wurden durch d...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / 6. Wechselseitig beteiligte Unternehmen (§ 19 AktG)

a) Begriffsbestimmung – Gefahren der wechselseitigen Beteiligung Rz. 45 Wechselseitig beteiligte Unternehmen sind Unternehmen mit Sitz im Inland in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder bergrechtlichen Gewerkschaft, die dadurch verbunden sind, dass jedem Unternehmen mehr als der vierte Teil der Anteile (d.h. 25 %; die Anteile von Mutter- und Tochtergesellschaften sind...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 3. Antragsberechtigung

Rz. 30 Antragsberechtigt ist jeder, der ein Interesse an der Bestellung hat (Gesellschafter, Geschäftsführer, Aufsichtsratsmitglied, jeder Dritte, der einen Anspruch gegen die Gesellschaft durchsetzen möchte, z.B. ein Gläubiger, LG Frankenthal GmbHR 2003, 587 oder auch eine Behörde, vgl. Hohlfeld GmbHR 1986, 181; Kögel NZG 2000, 20, 22). Der Antragsteller hat keinen Anspruch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / d) Tantiemen

Rz. 158 Die Tantieme ist ein wichtiges Instrument der Vergütungsgestaltung. Sie dient der Stärkung der unternehmerischen Verantwortung des Geschäftsführers und der Steigerung der Identifikation mit dem Unternehmen (vgl. Tanzer GmbHR 2000, 596). Rz. 159 Eine Tantieme muss besonders vereinbart sein. Dies erfolgt in der Praxis regelmäßig (Noack § 37 Rz. 124). Rz. 160 Es kann sich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Vergütungen für die Überwachung der Geschäftsführung (§ 50a Abs 1 Nr 4 EStG)

Rn. 29 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Nach § 50a Abs 1 Nr 4 EStG ist bei beschränkt StPfl die ESt für aus der Überwachung der Geschäftsführung (zB für Tätigkeiten als Aufsichts- oder Verwaltungsrat) resultierende Einkünfte im Wege des Steuerabzugs zu erheben. Rn. 30 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der Steuerabzug greift bei Einkünften von Personen, die mit der Überwachung der Geschäft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / 2. Umwandlung erfolgt nicht

Rz. 336 Ist eine Umwandlung mangels Vorliegens der Voraussetzungen oder Zustimmung der übrigen Gesellschafter nicht erfolgt, hat der Erbe das Recht, aus der Gesellschaft durch Kündigung auszuscheiden, sofern seit Kenntnis vom Anfall der Erbschaft nicht mehr als drei Monate vergangen sind (§ 724 Abs. 2, 3 BGB n.F.). Bei fristgerechtem Ausscheiden haftet der Erbe für Alt- und ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7 Rechtsfolgen beim Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Darlehen an einen Anteilseigner

6.2.7.1 Verdeckte Gewinnausschüttung bereits in der Darlehensgewährung Tz. 1096 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Führt bereits die Darlehensgewährung zu einer vGA (insbes wenn eine Rückzahlungsabsicht nicht erkennbar ist), so sind in diesem Zeitpunkt die Konsequenzen einer vGA zu ziehen. Eine Auswirkung auf die Höhe des bilanziellen Gewinns (= Unterschiedsbetrag iSv § 4 Abs 1 S 1 E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 3. Feststellung durch den Versammlungsleiter

Rz. 19 Die Feststellung des Beschlusses erfolgt durch Verkündung des Versammlungsleiters ggü. der Gesellschafterversammlung (OLG Stuttgart GmbHR 1995, 228). Eine schriftliche Niederlegung ist zwar empfehlenswert (schon aus Nachweisgründen), jedoch für die Beschlusswirkung ohne Bedeutung (gl.A. Werner a.a.O.; a.A. Hoffmann/Koster GmbHR 2003, 133). Die Anfertigung und Unterzei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Sozialversicherungsbei... / 4. Verjährung und Verwirkung der Beitragsforderung

Rz. 22 Beitragsansprüche der Sozialversicherungsträger verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beiträge fällig geworden sind, § 25 Abs. 1 S. 1 SGB IV. Wurden die Beiträge jedoch vorsätzlich vorenthalten, so verjähren die Ansprüche erst in 30 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind, § 25 Abs. 1 S. 2 SGB IV. Ausreichen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / a) Allgemeines – Zuständigkeit

Rz. 181 Der Widerruf der Bestellung zum Geschäftsführer (§ 38) lässt den Anstellungsvertrag grds. unberührt (BGHZ 78, 38; BGH GmbHR 1978, 85; BGH NJW 2011, 920; Noack § 38 Rz. 95). Geschäftsführerbestellung und Anstellungsvertrag können jedoch miteinander verbunden werden (z.B. durch eine auflösende Bedingung, BGH v. 24.10.2005 – II ZR 55/04 = NZG 2006, 63; BGH GmbHR 1990, 3...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Studierendenausschuss

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Das Studierendenparlament ist – sofern im jeweiligen Bundesland existent – als > Juristische Person des öffentlichen Rechts verfasst. Als Exekutivorgan ist der Allgemeine Studierendenausschuss (> ASTA) diesem sodann satzungsgemäß verantwortlich. Daraus leitet BFH 222, 438 = BStBl 2008 II, 981 ab, dass seine Organmitglieder weisungsgebunden ha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.9.2 Verspätete Auszahlung von Tantiemen (tatsächliche Durchführung)

Tz. 510 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Aus einem Verzicht eines beherrschenden Gesellschafters auf eine ihm vertraglich zustehende Tantieme kann nicht in jedem Fall auf eine Nichtdurchführung des Vertrages geschlossen werden; s Urt des BFH v 29.06.1994 (BStBl II 1994, 952). Dies ist nach Auff des BFH nur dann möglich, wenn die äußeren Umstände des Verzichts den Rückschluss auf d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.1 Rangrücktritt

Tz. 1125 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch einen Rangrücktritt können Gesellschafterdarlehen im Krisenfall der Gesellschaft im Überschuldungsstatus unberücksichtigt bleiben (§ 19 Abs 2 InsO). Dadurch lässt sich uU eine Überschuldung und somit ein Insolvenzantrag vermeiden. Stlich bleibt ein Gesellschafterdarlehen trotz eines ausgesprochenen Rangrücktritts grds weiterhin FK; es...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.1.2 Einbringungen

Tz. 1515 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Im Grundsatz stellt eine Einbringung von Vermögen nach §§ 20, 21 UmwStG in eine Kap-Ges oder nach § 24 UmwStG in eine Pers-Ges durch eine Kö auch dann keine vGA dar, wenn die Einbringung zu Bw oder Zwischenwerten erfolgt. Zwar kommt es in diesem Fall aus gesellschaftsrechtlichen Gründen nicht zu einer Gewinnrealisierung; es fehlt aber jede...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.1 Grundsätze

Tz. 789 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Kann das Firmen-Kfz der Kap-Ges durch den Ges-GF auch privat genutzt werden, stellt sich die Frage, ob dies zu einem Ansatz von Arbeitslohn oder zu einer vGA führt. Bei einem beherrschenden Ges-GF ist eine vorherige klare Vereinbarung über die Zulässigkeit der Privatnutzung erforderlich. Liegt eine solche vor, stellt die private Nutzung kein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Gesellschaftsrecht / 1. Umwandlungsbeschluss durch die Erben

Rz. 274 Unproblematisch kann eine Umwandlung von zum Nachlass gehörenden Beteiligungen erfolgen, soweit keine Testamentsvollstreckung angeordnet wurde, da insoweit die Gesellschafter-Erben selbst über ggf. vorhandene Haftungsrisiken aus dieser Umwandlung entscheiden können. Gehörte zum Vermögen des Erblassers ein Anteil an einer Personengesellschaft, geht dieser Gesellschafts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Berücksichtigung ausländischer Steuern (§ 50 Abs 3 EStG)

Rn. 45 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 In bestimmten Fällen wird auch beschränkt StPfl die Möglichkeit zur Berücksichtigung ausländischer Steuern entsprechend § 34c Abs 1 bis 3 EStG eröffnet. Es erfolgt wahlweise eine Steueranrechnung oder ein Abzug der Steuer bei der Ermittlung der Einkünfte, also von der Bemessungsgrundlage. Das Ziel der Vorschrift besteht darin, eine Doppelbes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Gesellschaftsrecht / b) Binnenverfassung der durch obligatorische Gruppenvertretung zusammengefassten Gruppe

Rz. 24 Hinsichtlich der Binnenverfassung der Gruppe, d.h. der Frage wie sich die Gruppe der durch obligatorische Gruppenvertretung zusammengefassten Gesellschafter in ihrem Innenverhältnis organisiert, besteht Streit. Der BGH geht in seiner Entscheidung vom 12.12.1966 von einer gesellschaftsähnlichen Strukturierung der Gruppe aus, die sich nach den Regeln der bürgerlich-rech...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Rechtsnatur der Beschlussfassung und der Stimmabgabe

Rz. 4 Der Gesellschafterbeschluss ist nach h.M. mehrseitiges Rechtsgeschäft, soweit er wenigstens einen innerverbandlichen Rechtserfolg herbeiführen soll (OLG Brandenburg GmbHR 1997, 750; Noack § 47 Rz. 4 ff.; Lutter/Hommelhoff § 47 Rz. 1; Scholz/K. Schmidt/Bochmann § 45 Rz. 18; Hachenburg/Hüffer § 45 Rz. 3; Rowedder/Pentz/Koppensteiner § 47 Rz. 3; Emde ZIP 2000, 59). Es set...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 § 75 kann an sich in der Praxis keine besondere Bedeutung haben; denn die hier genannten Nichtigkeitsgründe führen nach § 9c zur Zurückweisung der Eintragung. Damit hat die Vorschrift einen mehr vorbeugenden Charakter und stellt die trotz der fehlerhaften Eintragung zunächst erforderliche Rechtssicherheit hinsichtlich der Existenz der GmbH sicher (vgl. Saenger/Inhester...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Pflicht zur gesetzlichen Rücklage (Thesaurierungspflicht)

Rz. 30 § 5a Abs. 3 verlangt eine gesetzliche Rücklage, um über diesen Weg über einbehaltene Gewinne zu erreichen, dass das Stammkapital mindestens 25.000 EUR erreicht oder übersteigt: Hieraus folgt, dass das niedrige UG-Stammkapital des § 5 Abs. 1 und die damit verbundenen Vorteile nicht endgültig sind (Lutter/Hommelhoff § 5a Rz. 34; auch Gehrlein/Born/Simon § 5a Rz. 24 – do...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.4 Darlehen im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses

Tz. 1075 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Erfolgt eine Darlehensgewährung iRe Anstellungsverhältnisses als GF (dh die Zinsverbilligung wird im Anstellungsvertrag als Vergütung für die Tätigkeit als GF vereinbart), führt dies nicht zu einer vGA, sondern zu einem geldwerten Vorteil iRd Anstellungsverhältnisses; ebenso s Gosch (in Gosch, KStG, 4. Aufl, § 8 Rn 691). Dies gilt uE auch ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Formmängel

Rz. 13 Fehlt die notarielle Form (s. auch oben Rz. 10), so ist der Gesellschaftsvertrag nichtig (§ 125 BGB). Für den Fall der Nachholung der notariellen Form kann eine Bestätigung des nichtigen Rechtsgeschäfts angenommen werden (§ 141 BGB) (vgl. hierzu Palandt/Heinrichs § 141 Rz. 4 – die "Bestätigung" geschieht durch Neuvornahme). Formmängel werden regelmäßig zur Zurückweisu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Unzulässigkeit von Erwerb oder Inpfandnahme

Rz. 3 Wenn auf die Einlage nicht vollständig oder nur tlw. geleistet ist, ist der Erwerb durch die Gesellschaft zwingend ausgeschlossen. Da die Bestimmung der Kapitalaufbringung dient, greift die Bestimmung auch im Fall der Differenz- sowie Vorbelastungshaftung (vgl. § 9; Scholz/Verse § 33 Rz. 46; MüKo GmbHG/Roßkopf/Notz § 33 Rz. 48; Habersack/Casper/Löbbe/Paura § 33 Rz. 28)...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 3. Zurechnung unrichtiger Listen

Rz. 37 Der Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs (s. hierzu u. Rz. 44) nach § 16 Abs. 3 S. 2 zum Schutz des Berechtigten und des auf die in das HR aufgenommene unrichtige Gesellschafterliste vertrauenden Erwerbers ist eine angemessene Risikoverteilung (zur Einreichung unrichtiger Gesellschafterliste: OLG München v. 24.1.2024 – 23 U 9287/21, MDR 2024, 652 ff.; zur Risikoverteil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / D. Frühe Neuzeit

Rz. 12 Die Zeit des wachsenden Handels und der Ausbildung reicher, städtischer Handelsfamilien erforderte auch angepasste rechtliche Strukturen.[42] Es bildeten sich Gesellschaften, beispielsweise die auf Verträgen beruhende der Fugger. Es ist umstritten, ob die offene Handelsgesellschaft der Fugger in ihrer Ursprungsform mit der fortgesetzten Erbengemeinschaft identisch ist....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Abfindung in Umwandlungsfällen

Rz. 13 Abs. 3 wurde durch das UmwBerG v. 28.10.1994 (BGBl. I 1994, S. 3210, in Kraft seit dem 1.1.1995) eingeführt. Die Norm enthält eine Ausnahme von Abs. 1 Alt. 1 und regelt die Zulässigkeit des Erwerbs eigener Anteile durch die Gesellschaft im Rahmen von Umwandlungsfällen, womit sie in einem gesetzlich begrenzenten Maße den Kapitalschutz durchbricht (vgl. Scholz/Verse § 3...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 5. Gutgläubigkeit des Erwerbers

Rz. 44 Vorab ist auf die obigen Ausführungen (Rz. 11 f.) zu verweisen, wonach der gute Glaube an Bestehen, Nichtbestehen des Anteils etc. nicht, vielmehr lediglich der gute Glaube an die durch die Gesellschafterliste ausgewiesene Verfügungsbefugnis geschützt ist (vgl. Noack § 16 Rz. 26). Nur das Vertrauen darauf, dass die in die Gesellschafterliste eingetragene Person Gesell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Leistungen der Einlage

Rz. 4 Auf jeden neuen Geschäftsanteil muss bei einer Barerhöhung vor Anmeldung mindestens ein Viertel eingezahlt sein (vgl. hierzu § 7 Rz. 15, 18; Noack § 56a Rz. 2 sowie BGH NJW 2013, 2428), sofern nicht Satzung oder Erhöhungsbeschluss die Fälligkeit nicht abw. bestimmen (z.B. sofortige Volleinzahlung). Auf § 7 Abs. 2 S. 2 ist in § 56a nicht verwiesen (Mindesteinzahlung in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6 Geschäftschancen bei verbundenen Unternehmen

Tz. 944 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Die Geschäftschancenlehre ist grds auch bei verbundenen Unternehmen zu prüfen (s Wassermeyer, DStR 1993, 329 und Rengers in Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 8 KStG Tz 795). Jedenfalls gibt es keine Ausnahmen für Konzerne und Unternehmensgruppen (so auch Centrale für GmbH, GmbHR 2000, 180). Beim Wettbewerbsverbot mag dies anders sein; zumindest h...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 9c Ablehnung der Eintragung

Entscheidungen: BGH v. 11.4.2011 – II ZB 9/10 – Zurückweisung der Neugründung einer UG durch Abspaltung nach § 123 Abs 2 Nr. 2 UmwG; BGH GmbHR 2012, 1066–1070 – nochmalige Zahlung des Einlagebetrags nach fehlgeschlagener Voreinzahlung als verdeckte Sacheinlage; BGH ZIP 2012, 817 – Haftung bei unterbliebener Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung; KG Berlin FGPRAX 2012,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 9. Beendigung durch Bedingungseintritt

Rz. 20 Die Bestellung zum Geschäftsführer kann nach wohl überwiegender Ansicht mit einer (auflösenden) Bedingung versehen werden ( BGH v. 24.10.2005 – II ZR 55/04, NZG 2006, 63; OLG Stuttgart v. 11.2.2004 – 14 U 58/03; Noack § 38 Rz. 81; MüKo GmbHG/Stephan/Tieves § 38 Rz. 74). Der Auffassung des BGH ist zuzustimmen; denn die Geschäftsführerbestellung gehört nicht zu den bedin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 30, 31 normieren den Grundsatz der Kapitalerhaltung für die GmbH. Gesellschaftsvertragliche Regelung zur Abbedingung oder Abschwächung des Kapitalschutzes ist wegen des Gläubigerschutzes unzulässig, Abs. 1 S. 1, insoweit zwingendes Recht (Wicke § 30 Rz. 1, Scholz/Verse § 30 Rz. 6). Daher auch weite Auslegung (Altmeppen § 30 Rz. 3). Ausnahme gem. Abs. 1 S. 2 Alt....mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 49. Verschmelzungsvertrag (bei Verschmelzung durch Aufnahme)

UVZ-Nr. [Nummer]/[Jahr] Verhandelt zu [Ort] am [Datum] Vor dem unterzeichneten Notar [Name] im Bezirk des Oberlandesgerichts [Ort] mit dem Amtssitz in [Ort] erschienen heute von Person bekannt: beide wohnhaft [Anschrift]. Der Erschienene zu 1. erklärte, dass er nicht in eigenem Namen handelt, sondern als einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der [Name...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.5 Ausnahmefall der Refinanzierung (durchgeleitetes Darlehen)

Tz. 1068 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Muss sich die Gesellschaft selbst refinanzieren, kann die oa Mittelwertbetrachtung ("Margenteilungsgrundsatz"; s Tz 1067) jedenfalls nicht eingreifen. Dann ist auf jeden Fall der marktübliche Sollzinssatz als Kriterium für die Beurteilung der vereinbarten Verzinsung maßgebend. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter würde nämli...mehr