Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftswagen

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Dienstwagen / 2.5 Zuzahlungen des Arbeitnehmers

Leistet der Arbeitnehmer Zuzahlungen an den Arbeitgeber zum Erwerb bzw. zu den Betriebskosten des Dienstfahrzeugs, hat dies keinen Einfluss auf die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Überlassung.[1] Beim Arbeitgeber liegt insoweit auch keine steuerpflichtige Einnahme vor (nicht steuerbarer Zuschuss). Praxis-Beispiel Zuschuss des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten...mehr

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Dienstwagen / 1.3 Betriebsverfassungsrechtliche Ansprüche des Betriebsrats

1.3.1 Mitbestimmungsrecht Bei der Ausgestaltung der Privatnutzung handelt es sich um ein Entgeltsystem, welches grundsätzlich Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG auslöst. Dabei ist die Entscheidung des Arbeitgebers, ob er überhaupt Dienstwagen mit privater Nutzungsmöglichkeit gewähren will, mitbestimmungsfrei. Der Betriebsrat kann daher nur eine "teilmitbestim...mehr

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Dienstwagen / 4 Störungen bei der Dienstwagenüberlassung

4.1 Haftung des Arbeitnehmers Bei der Haftung des Arbeitnehmers für Sachschäden am Dienstwagen anlässlich einer Dienstreise sind die Grundsätze der privilegierten Arbeitnehmerhaftung zu berücksichtigen. Danach haftet der Arbeitnehmer nur dann in voller Höhe für den entstandenen Schaden, wenn er diesen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Dabei kann im Einzelfall a...mehr

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Dienstwagen / 3 Grenzen, Widerruf und Beendigung der Dienstwagennutzung

3.1 Dauer der Überlassung Bei der Privatnutzung eines Dienstwagens hat der Arbeitnehmer die umfassende Nutzungsberechtigung nach Maßgabe der zugrunde liegenden (Dienstwagen-)Vereinbarung. Als Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers besteht der diesbezügliche Anspruch des Arbeitnehmers so lange, wie der Arbeitgeber überhaupt Arbeitsentgelt leisten muss. Dies umfasst zumindest a...mehr

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Dienstwagen / 1 Grundlagen

1.1 Rein dienstliche oder auch erlaubte private Nutzung? Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen ausschließlich zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung, handelt es sich um ein bloßes Arbeitsmittel. Die Nutzungsmodalitäten können uneingeschränkt und einseitig vom Arbeitgeber festgelegt werden. Das überlassene Fahrzeug kann auch ohne entsprechende Vereinbarung ...mehr

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Dienstwagen / 1.3.2 Dienstwagen als Sachmittel

Der Betriebsrat als Organ kann einen Anspruch auf ein Fahrzeug haben, sofern dies als Sachmittel zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Betriebsratstätigkeit gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG erforderlich ist. Dabei darf das Fahrzeug nie einem einzelnen Betriebsratsmitglied zur alleinigen Verfügung überlassen werden.[1]mehr

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Dienstwagen / 1.3.3 Betriebsratsamt und Dienstwagennutzung

Allerdings kann das einzelne Betriebsratsmitglied auch nach seiner Freistellung gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG weiterhin ein Firmenfahrzeug zur privaten Nutzung beanspruchen. Eine anderslautende vertragliche Vereinbarung ist unwirksam.[1] Dagegen besteht kein Anspruch auf Überlassung eines Dienstwagens fort, der dem freigestellten Betriebsratsmitglied zuvor neben der rein dienstli...mehr

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Dienstwagen / 1 Nutzungsmöglichkeiten eines Unternehmensfahrzeugs

Ein dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zugeordnetes Fahrzeug kann aus umsatzsteuerlicher Sicht wie folgt genutzt werden für:mehr

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Dienstwagen / 2.2 Entgeltliche Überlassung des Dienstwagens

Bei einer entgeltlichen Überlassung liegt ein tauschähnlicher Umsatz[1] vor. Theoretisch besteht daher die Bemessungsgrundlage für die Fahrzeugüberlassung im Wert der (mehr aufgewendeten) Arbeitsleistung des Personals.[2] Um diesen zu ermitteln gibt es umsatzsteuerlich 3 mögliche Verfahren: auf der Grundlage der sog. 1 %-Regelung[3] auf der Grundlage der sog. Fahrtenbuchmethod...mehr

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Dienstwagen / 2.3 Unentgeltliche Überlassung des Dienstwagens

Eine unentgeltliche geringfügige Überlassung liegt ausnahmsweise vor, wenn die vereinbarte Privatnutzung für die Gehaltsbemessung keine wirtschaftliche Rolle spielt und objektiv eine weitergehende Privatnutzung ausscheidet (z. B. bei nur gelegentlicher Überlassung für private Zwecke zu einem besonderen Anlass bis zu höchstens 5 Kalendertagen im Kalendermonat).[1] Bei der Erm...mehr

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Dienstwagen / 2 Beitragsfreiheit bei pauschaler Besteuerung

Die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung in Höhe von 15 % für Fahrtkostenzuschüsse bzw. für geldwerte Vorteile aus der Überlassung eines Firmenfahrzeugs[1] führt dazu, dass diese Entgeltbestandteile nicht dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt hinzuzurechnen sind.[2] Sie sind jedoch dann beitragspflichtig, wenn der Arbeitgeber vom Regelbesteuerungsverfahren Gebrauch macht. Pr...mehr

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Dienstwagen / 2.2.2 Besteuerung nach der Fahrtenbuchregelung

Wird der lohnsteuerliche private Nutzungswert mithilfe eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs anhand der durch Belege nachgewiesenen Gesamtkosten ermittelt, ist das durch Fahrtenbuch ermittelte Nutzungsverhältnis auch bei der Umsatzsteuer zugrunde zu legen. Praxis-Tipp Alle Ausgaben einbeziehen Dabei sind alle Ausgaben (auch die nicht vorsteuerbelasteten) mit einzubeziehen. Die Fa...mehr

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Dienstwagen / 2.2.3 Besteuerung nach dem gesondert vereinbarten Nutzungsentgelt

Im Gegensatz zur Lohnsteuer ist es umsatzsteuerlich zulässig, den Wert auf Basis der bei der Fahrzeugüberlassung an das Personal angefallenen Gesamtkosten des Fahrzeugs zu schätzen. Anders als bei der Pkw-Privatnutzung durch den Unternehmer sind hierbei alle Fahrzeugkosten (auch die nicht vorsteuerbelasteten Kosten wie Kfz-Versicherung und Kfz-Steuer) einzubeziehen. Treffen ...mehr

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Dienstwagen / 3 Beitragspflicht der Dienstwagennutzung während des Bezugs von Sozialleistungen

Steht der Dienstwagen dem Mitarbeiter auch während des Bezugs von Sozialleistungen zur Verfügung, stellt dies eine arbeitgeberseitige Leistung dar, die grundsätzlich beitragspflichtig zur Sozialversicherung ist.[1] Dies gilt allerdings nicht, wenn die arbeitgeberseitige Leistung zusammen mit der Sozialleistung das vorher erzielte Netto-Arbeitsentgelt um nicht mehr als 50 EUR...mehr

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Dienstwagen / 2.1 Entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung des Dienstwagens an das Personal?

Ein Dienstwagen (oder Firmenwagen) liegt vor, wenn ein Unternehmensfahrzeug dem Personal (Arbeitnehmer) auch zu Privatzwecken (Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Familienheimfahrten) überlassen wird.[1] Dies gilt auch für die Überlassung von Fahrzeugen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH), wenn sie um...mehr

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Dienstwagen / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff "Dienstwagen" (oder auch Firmenwagen) bezeichnet die Überlassung eines PKW durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer, um damit dienstlich veranlasste Fahrten zu unternehmen. Darf der Arbeitnehmer den Dienstwagen kostenlos oder verbilligt auch für Privatfahrten bzw. für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist der darin liegende Vor...mehr

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Dienstwagen / 9.1 Sachbezug "Dienstwagenüberlassung"

Der Sachbezug aus der Überlassung eines Dienstwagens rechnet zu den laufenden Bezügen, da er Monat für Monat anfällt. Die Besteuerung richtet sich also nach den für den laufenden Arbeitslohn geltenden Grundsätzen. Die Lohnsteuer ist deshalb im Regelfall zusammen mit dem übrigen Arbeitslohn nach den ELStAM zu berechnen.mehr

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Dienstwagen / 5 Auswirkungen der befristeten Steuersatzsenkung zum 1.7.2020

Die vom 1.7.2020 – 31.12.2020 befristete Senkung des Regelsteuersatzes von 19 % auf 16 % hat keine Auswirkungen auf einen bereits vor dem 1.7.2020 (zum Zeitpunkt der Erstzulassung) ermittelten Bruttolistenpreis, der als Ausgangsgröße im Rahmen der 1 %-Regelung dient. Bei Fahrzeugen, die im Zeitraum 1.7.2020 – 31.12.2020 erstmals zugelassen werden, muss für den Bruttolistenpr...mehr

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Dienstwagen / 1.3.1 Mitbestimmungsrecht

Bei der Ausgestaltung der Privatnutzung handelt es sich um ein Entgeltsystem, welches grundsätzlich Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG auslöst. Dabei ist die Entscheidung des Arbeitgebers, ob er überhaupt Dienstwagen mit privater Nutzungsmöglichkeit gewähren will, mitbestimmungsfrei. Der Betriebsrat kann daher nur eine "teilmitbestimmte "Betriebsvereinbarung...mehr

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Dienstwagen / 2.4 Besteuerungszeitpunkt

Bereits im jeweiligen Voranmeldungszeitraum muss der Arbeitgeber die Umsatzsteuer für die Fahrzeugüberlassung an das Personal anmelden und an das Finanzamt abführen. Wichtig Schätzung für die Voranmeldung Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage anhand der tatsächlichen Kosten ist in der Voranmeldung die Bemessungsgrundlage vorläufig sachgerecht zu schätzen (z. B. nach dem A...mehr

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Dienstwagen / 4 Wahlrecht bei Überlassung mehrerer Fahrzeuge

Bei gleichzeitiger Überlassung mehrerer Dienstwagen hat der Arbeitnehmer ein Wahlrecht: Er kann für einzelne Fahrzeuge den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung individuell ermitteln, wenn er ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt, und für die anderen Fahrzeuge die Nutzungswertbesteuerung nach der 1-%-Regelung durchführen.[1]mehr

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Dienstwagen / 2.2.1 Anwendung der 1 %-Regelung

Die in der Praxis häufigste und praktikabelste Lösung ist die Ermittlung der Umsatzsteuer nach der 1 %-Regel. Dabei sind folgende lohnsteuerliche Pauschalsätze anzusetzen:mehr

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Dienstwagen / 7 Sonderfall: Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer

Ist die private Nutzung eines Dienstwagens durch den Gesellschafter-Geschäftsführer im Anstellungsvertrag mit der GmbH ausdrücklich gestattet, liegt laut Rechtsprechung des BFH Sachlohn vor. Der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) in Höhe der Vorteilsgewährung kommt nicht in Betracht. Dies gilt auch für Alleingesellschafter-Geschäftsführer, denen die GmbH einen ...mehr

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Dienstwagen / 2 Inhalt des Überlassungsanspruchs

Ein rein betrieblich genutztes Fahrzeug steht dem Arbeitnehmer ausschließlich zur Erfüllung des damit verbundenen betrieblichen Zwecks zur Verfügung. Wird dem Arbeitnehmer (z. B. als Außendienstmitarbeiter) ein Fahrzeug dauerhaft überlassen, muss steuerrechtlich ein arbeitsvertragliches Privatnutzungsverbot aufgenommen werden, um den Anscheinsbeweis der Privatnutzung zu entk...mehr

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Dienstwagen / 4 Privatnutzung von (Elektro-)Fahrrädern durch das Personal

Überlässt der Arbeitgeber seinem Personal (Arbeitnehmer) ein (Elektro-) Fahrrad auch zur privaten Nutzung, ist dies regelmäßig als eine entgeltliche Leistung zu besteuern (Arbeitsleistung gegen Fahrradgestellung). Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 2 Satz 2 UStG gelten die Regelungen in Abschn. 15.23 UStAE entsprechend auch für Fahrräder einschließlich...mehr

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Dienstwagen / Arbeitsrecht

1 Grundlagen 1.1 Rein dienstliche oder auch erlaubte private Nutzung? Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen ausschließlich zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung, handelt es sich um ein bloßes Arbeitsmittel. Die Nutzungsmodalitäten können uneingeschränkt und einseitig vom Arbeitgeber festgelegt werden. Das überlassene Fahrzeug kann auch ohne entsprechende V...mehr

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Dienstwagen / 3 Gesetzlicher Vorrang der 1-%-Regelung

Der gesetzliche Vorrang der 1-%-Regelung ist im Lohnsteuerverfahren dann von Bedeutung, wenn sich z. B. im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung herausstellt, dass die gewählte Einzelnachweismethode rückwirkend versagt werden muss, weil die Aufzeichnungen des Fahrtenbuchs nicht ordnungsgemäß vorgenommen wurden. 1-%-Regelung bei Nichtanerkennung des Fahrtenbuchs Eine Korrektur d...mehr

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Dienstwagen / Umsatzsteuer

1 Nutzungsmöglichkeiten eines Unternehmensfahrzeugs Ein dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zugeordnetes Fahrzeug kann aus umsatzsteuerlicher Sicht wie folgt genutzt werden für:mehr

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Dienstwagen / Lohnsteuer

1 Geldwerter Vorteil durch Privatnutzung des Dienstwagens Erhält der Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur privaten Nutzung, bleiben ihm entsprechende Aufwendungen erspart, die er ansonsten aus seinem versteuerten Arbeitslohn zu tragen hätte. Zum Ausgleich dieser Vorteilsgewährung stellt die Nutzung zu Privatfahrten einen Sachbezug dar, der als Arbeitslohn zu versteuern ist. 2 Fa...mehr

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Dienstwagen / Sozialversicherung

1 Geldwerter Vorteil des privat genutzten Dienstfahrzeugs Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug (Kfz) unentgeltlich zur privaten Nutzung, so ist der darin liegende Sachbezug als geldwerter Vorteil beitragspflichtig.[1] Die Regelungen der Sozialversicherungsentgeltverordnung verweisen ausdrücklich auf die Vorschriften des Steuerrechts.[2] Somit wird der ...mehr

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Dienstwagen / 9 Lohnbesteuerung

9.1 Sachbezug "Dienstwagenüberlassung" Der Sachbezug aus der Überlassung eines Dienstwagens rechnet zu den laufenden Bezügen, da er Monat für Monat anfällt. Die Besteuerung richtet sich also nach den für den laufenden Arbeitslohn geltenden Grundsätzen. Die Lohnsteuer ist deshalb im Regelfall zusammen mit dem übrigen Arbeitslohn nach den ELStAM zu berechnen. 9.2 Lohnsteuerpausc...mehr

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Dienstwagen / 3 Überlassung von Fahrzeugabstellplätzen an das Personal

Soweit die Überlassung über das Zurverfügungsstellen von Pkw-Parkplätzen auf dem Betriebsgelände hinausgeht, erbringt der Arbeitgeber eine umsatzsteuerpflichtige Überlassung. Darunter fällt z. B. die verbilligte oder kostenlose Überlassung eines Teils der Werkhalle zum Unterstellen einer Segeljacht bzw. eines Wohnwagens des Personals.[1]mehr

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Dienstwagen / 4.2 Schadensersatz

Kommt der Arbeitnehmer seiner Rückgabeverpflichtung nicht nach, kann der Arbeitgeber ihn auf Herausgabe verklagen. Ein Zurückbehaltungsrecht am Dienstwagen steht dem Arbeitnehmer selbst dann nicht zu, wenn er eigene Ansprüche gegen den Arbeitgeber hat. Entzieht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen zur privaten Nutzung überlassenen Dienst-Pkw unberechtigt, kann der Arbeitne...mehr

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Dienstwagen / 3.1 Dauer der Überlassung

Bei der Privatnutzung eines Dienstwagens hat der Arbeitnehmer die umfassende Nutzungsberechtigung nach Maßgabe der zugrunde liegenden (Dienstwagen-)Vereinbarung. Als Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers besteht der diesbezügliche Anspruch des Arbeitnehmers so lange, wie der Arbeitgeber überhaupt Arbeitsentgelt leisten muss. Dies umfasst zumindest auch Zeiträume, in denen d...mehr

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Dienstwagen / 5 Möglichkeit der Privatnutzung führt zu geldwertem Vorteil

Der BFH hat in einer Reihe von Urteilen entschieden, dass bei Anwendung der 1-%-Methode der geldwerte Vorteil bereits in der konkreten Möglichkeit besteht, den Dienstwagen zu Privatfahrten nutzen zu dürfen.[1] Der BFH hat damit seine frühere Rechtsauffassung aufgegeben, nach der bei erlaubter Privatnutzung des Dienstwagens die entsprechende Nutzung nur vermutet wurde (Ansche...mehr

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Dienstwagen / 3.3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Mit der wirksamen Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet auch der Anspruch auf die Überlassung des Dienstwagens. Der Arbeitnehmer hat das Fahrzeug mitsamt allen Papieren, Schlüsseln etc. an den Arbeitgeber herauszugeben. Bei rein betrieblicher Überlassung kann dies jederzeit und ohne "Auslauffrist" o. Ä. verlangt werden. Eine endgültige Rückgabeverpflichtung des Mitarbeit...mehr

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Dienstwagen / 4.1 Haftung des Arbeitnehmers

Bei der Haftung des Arbeitnehmers für Sachschäden am Dienstwagen anlässlich einer Dienstreise sind die Grundsätze der privilegierten Arbeitnehmerhaftung zu berücksichtigen. Danach haftet der Arbeitnehmer nur dann in voller Höhe für den entstandenen Schaden, wenn er diesen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Dabei kann im Einzelfall auch bei grob fahrlässiger Bes...mehr

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Dienstwagen / 6 Kein geldwerter Vorteil bei Nutzungsverbot

Der Ansatz eines lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteils rechtfertigt sich nur insoweit, als der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gestattet, den Dienstwagen privat zu nutzen. Da der Arbeitgeber im Falle eines Nutzungsverbots den Dienstwagen nicht für die private Nutzung überlassen will, wendet er dem Arbeitnehmer auch keinen geldwerten Vorteil zu. Voraussetzung für den Nichtans...mehr

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Dienstwagen / 2 Fahrtenbuch oder 1-%-Regelung

Für die Wertermittlung des geldwerten Vorteils bei der Dienstwagenüberlassung an den Arbeitnehmer stehen 2 Bewertungsverfahren uneingeschränkt zur Verfügung: die pauschale Nutzungswertermittlung nach der 1-%-Methode sowie der Einzelnachweis in Form der Fahrtenbuchmethode. Diese Bewertungsmethoden stellen die Grundlage für die Dienstwagenbesteuerung beim Arbeitnehmer dar. Die 1-...mehr

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Dienstwagen / 8 Nutzungsentgelte

Nutzungsentgelte, die der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Dienstwagens an seinen Arbeitgeber zahlt, mindern den geldwerten Vorteil sowohl bei der 1-%-Regelung als auch bei der Fahrtenbuchmethode.[1]. Übersteigt das Nutzungsentgelt den geldwerten Vorteil, führt dies weder zu negativem Arbeitslohn noch zu Werbungskosten beim Arbeitnehmer. Die Anrechnung von Nutzungsentg...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1 Geldwerter Vorteil des privat genutzten Dienstfahrzeugs

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug (Kfz) unentgeltlich zur privaten Nutzung, so ist der darin liegende Sachbezug als geldwerter Vorteil beitragspflichtig. Die in § 3 Abs. 1 Satz 3 SvEV getroffenen Regelungen verweisen ausdrücklich auf das Steuerrecht. Deswegen wird der geldwerte Vorteil nach den Vorschriften des Steuerrechts[1] ermittelt.[2] Dies gi...mehr

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Dienstwagen / 1.1 Rein dienstliche oder auch erlaubte private Nutzung?

Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen ausschließlich zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung, handelt es sich um ein bloßes Arbeitsmittel. Die Nutzungsmodalitäten können uneingeschränkt und einseitig vom Arbeitgeber festgelegt werden. Das überlassene Fahrzeug kann auch ohne entsprechende Vereinbarung grundsätzlich jederzeit herausverlangt oder in der Nutzu...mehr

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Dienstwagen / 10 Umsatzbesteuerung des geldwerten Vorteils

Die umsatzsteuerliche Behandlung der Dienstwagenüberlassung bestimmt sich danach, ob es sich um eine entgeltliche oder eine unentgeltliche Leistung handelt.[1] Wird die private Nutzung arbeitsvertraglich festgelegt, ist umsatzsteuerlich von einer entgeltlichen Dienstwagenüberlassung auszugehen. Die private Nutzung stellt eine umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung dar.[2] ...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung

Zusammenfassung Begriff Bekommt ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein betriebliches Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt, spricht man von einem Dienst- oder Firmenwagen. Ein Dienstwagen darf häufig nicht nur dienstlich genutzt werden, sondern auch für private Fahrten. Die unentgeltliche Nutzung eines Dienstwagens zu privaten Zwecken führt beim Arbeitnehmer zu einem geldwerten ...mehr

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Dienstwagen, Fahrtenbuch

Zusammenfassung Begriff Ein Dienstwagen ist ein Kraftfahrzeug, das ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur persönlichen, alleinigen Nutzung zur Verfügung stellt. Der geldwerte Vorteil aus der Dienstwagenüberlassung kann – anstelle der pauschalen 1-%-Regelung – auch individuell mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die Kraftfahrzeuggesa...mehr

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Dienstwagen / 1.2 Vereinbarung zur Dienstwagenüberlassung

Anspruchsgrundlage für die Überlassung ist in aller Regel eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien. Möglich ist die Überlassung eines ganz bestimmten Fahrzeugs, eines Fahrzeugs aus einer bestimmten Fahrzeugklasse (Mittelklasse/Oberklasse) oder der Zugriff auf ein Fahrzeug aus einem Fahrzeugpool. Sinnvoll ist zudem die Festlegung einer...mehr

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Dienstwagen / 9.2 Lohnsteuerpauschalierung für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Für den geldwerten Vorteil der Dienstwagennutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte hat der Arbeitgeber ein Besteuerungswahlrecht: Er kann die Lohnsteuer für diese steuerpflichtigen Sachbezüge anstatt nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen auch mit einem festen Pauschsteuersatz von 15 % erheben. Hinzu kommen die in den einzelnen Bundesländern unterschiedli...mehr

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Dienstwagen / 3.2 Freiwilligkeitsvorbehalt und Widerruf

Freiwilligkeitsvorbehalte sowie ein freier, einseitiger Widerruf ohne vertraglichen Widerrufsvorbehalt durch den Arbeitgeber sind aufgrund des Entgeltcharakters bei zulässiger Privatnutzung nicht möglich.[1] Ein Widerrufsvorbehalt kann aber zwischen den Arbeitsvertragsparteien wirksam vereinbart werden. Dabei sind die allgemeinen Anforderungen an Widerrufsvorbehalte im Entge...mehr

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Dienstwagen / 4 Nutzungsentgelt und Entgeltumwandlung

Einige Arbeitgeber bieten insbesondere ihren außertariflichen Mitarbeitern die Möglichkeit an, einen (geleasten) Pkw zur dienstlichen und privaten Nutzung aus dem Arbeitsentgelt zu unterhalten (Entgeltumwandlung). Nachdem der Arbeitnehmer den Pkw ausgewählt hat, schließt der Arbeitgeber mit einer Leasinggesellschaft einen Leasingvertrag (Finanz-Leasingrate einschließlich Ful...mehr

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Dienstwagen, Fahrtenbuch / 4.4 25-%-Ansatz der AfA-/Leasingbeträge für "reine" E-Dienstwagen

Für seit 2024 neu oder gebraucht angeschaffte oder geleaste E-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung bis 70.000 EUR (60.000 EUR für Anschaffungen seit 2019)[1] werden – entsprechend der Kürzung bei der 1-%-Regelung[2] – bei der Fahrtenbuchmethode die Anschaffungskosten und damit die Abschreibungsbeträge seit 2020 nur mit 25 % angesetzt.[3] Vor...mehr