Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftswagen

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.3.1 Werkseitig eingebaute Sonderausstattung

Aufwendungen für Sonderausstattungen erhöhen die Ausgangsgröße. Dies gilt aber nur, wenn das Fahrzeug bereits werkseitig im Zeitpunkt der Erstzulassung damit ausgestattet ist.[1] Zunächst ist daher zu prüfen, ob der Dienstwagen bereits im Zeitpunkt der Erstzulassung mit der Sonderausstattung ausgestattet war. Bemessungsgrundlage für die 1-%-Methode sind nur werkseitig eingeba...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in der Entgeltabrechnung

Zusammenfassung Überblick Darf ein Arbeitnehmer einen ihm überlassenen Dienstwagen zu Privatfahrten und/oder für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist ihm ein geldwerter Vorteil zuzurechnen. Der geldwerte Vorteil der Privatnutzung kann pauschal ermittelt werden (1-%-Regelung) oder nach der Fahrtenbuchmethode. Diese beiden Bewertungsmethoden stellen ...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 5.2 Steuerpflicht zusätzlicher Familienheimfahrten

Führt der Arbeitnehmer mehr als eine wöchentliche Familienheimfahrt durch, darf der Arbeitnehmer diese zusätzlichen Fahrten nicht als Werbungskosten abziehen. Demzufolge ist für die zweite und jede weitere Familienheimfahrt ein zusätzlicher steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. Die Steuerfreiheit gilt nur für eine Familienheimfahrt pro Woche, weil beim eigenen Fahrzeug ...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 7 Fahrergestellung

Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Fahrer zur Verfügung, ist dieser geldwerte Vorteil zusätzlich mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort[1] zu bewerten. Maßstab zur Bewertung des Vorteils ist der Wert einer von einem fremden Dritten bezogenen vergleichbaren Dienstleistung.[2] Aus Vereinfachungsgründen kann der geldwerte Vorteil für Privatfahrten und Fahrten zwischen...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 10.3 Besteuerung im Lohnsteuerverfahren

Der Lohnsteuerabzug für den aus der unentgeltlichen oder verbilligten Dienstwagenübernahme beim Arbeitnehmer entstehenden Sachbezug kann individuell im Rahmen der Lohnabrechnung nach den ELStAM und den für Einmalzahlungen geltenden Regeln im Zeitpunkt der Fahrzeugübereignung erfolgen. Sofern die Übereignung des Dienstwagens Teil einer Abfindungsvereinbarung bei Beendigung de...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.11.2 Kombifahrzeug

Entscheidend ist nicht die kraftfahrzeugsteuerliche oder verkehrsrechtliche Klassifizierung als Lkw, sondern die objektive Beschaffenheit und Einrichtung des Fahrzeugs. Die 1-%-Methode ist aus diesem Grund für Kombinationskraftwagen (hier: Geländewagen) anzuwenden, wenn sie über ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t verfügen.[1] Dasselbe gilt für sog. Pickup-Trucks...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.2.4 Kleinere Mängel

Die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch dürfen neben den dargestellten formellen Anforderungen keine inhaltlichen Unregelmäßigkeiten aufweisen. Ansonsten ist die Richtigkeit der Kilometerangaben infrage zu stellen. Kleinere Mängel führen jedoch nicht bereits zur Verwerfung des gesamten Fahrtenbuchs und als Folge davon zur Anwendung der 1-%-Methode, wenn die Fahrtenbuchaufzeichnung...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.3.5 Navigationssystem, Diebstahlsicherung

In Neufahrzeuge fest installierte Navigationssysteme zählen zur Sonderausstattung eines Fahrzeugs und teilen deshalb das lohnsteuerliche Schicksal der Fahrzeugnutzung.[1] Der Kaufpreis für ein Navigationsgerät oder eine eingebaute Diebstahlsicherung erhöht die Ausgangsgröße.[2] Die Entscheidung des BFH enthält allgemeine Grundsätze zur Frage, welche Gegenstände der Sonderaus...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.3.2 Nachträglich eingebaute Sonderausstattung

Bei nachträglicher Anschaffung bzw. nachträglichem Einbau sind die Kosten nicht als Sonderausstattung in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen.[1] Danach erhöht sich der Bruttolistenpreis für den Sachbezug "Dienstwagen" z. B. nicht durch den nachträglichen Einbau einer Anhängerkupplung, eines Navigationssystems, einer Klimaanlage, einer Standheizung oder einer Flüssiggasanlage[2]...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 4.4.1 Aufladen im Betrieb oder bei verbundenen Unternehmen

Der vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährte Ladestrom für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, den der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer an einer betrieblichen Ladevorrichtung im Betrieb oder eines verbundenes Unternehmens überlässt, ist steuerfrei. Dies gilt auch für beim Arbeitgeber eingesetzte Leiharbeitnehmer.[1] Die Steuerbefreiung gilt bis 2...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.3.6 Portable Geräte

Die 1-%-Regelung besteuert die private Nutzbarkeit des konkreten Fahrzeugs in seiner Gesamtheit. Gegenstände der Sonderausstattung sind im Rahmen der 1-%-Methode deshalb nur dann zu erfassen, wenn sie in den Dienstwagen fest eingebaut sind und damit untrennbar zum Fahrzeug gehören. Portable Geräte sind kein Bestandteil des Fahrzeugs. Ihre Kosten können deshalb steuerlich nich...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.12.1 Einsatzwechseltätigkeit ohne erste Tätigkeitsstätte

Die Dienstwagenüberlassung begründet nur dann einen geldwerten Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, wenn es sich hierbei um die erste Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers handelt. Von einem dauerhaften Beschäftigungsort im Sinne einer ersten Tätigkeitsstätte ist auszugehen, wenn der Arbeitnehmer nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen eine...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.2 Übersicht: Was zum Bruttolistenpreis gehört

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.10.1 Krankheit, Urlaub oder Homeoffice über einen vollen Kalendermonat

Nach der Rechtsauslegung des FG Düsseldorf könnte es sich in Krankheits- oder Urlaubsfällen deshalb empfehlen, den Dienstwagen den gesamten Monat im Betrieb abzustellen, um den lohnsteuerpflichtigen Sachbezug "Dienstwagen" um den Monatsbetrag zu vermindern.[1] Die Finanzverwaltung folgt der Rechtsauffassung des FG Düsseldorf jedoch nicht und verlangt den Ansatz der 0,03-%-Mon...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 9 Lohnsteuerpauschalierung

Für den geldwerten Vorteil aus der Dienstwagengestellung, der auf die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entfällt, hat der Arbeitgeber ein Wahlrecht: Er kann die Lohnsteuer für diese steuerpflichtigen Sachbezüge entweder nach den ELStAM oder mit einem festen Pauschalsteuersatz von 15 % (inkl. pauschale Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) erheben.[1] Ein...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.6.3 Außergewöhnliche Fahrzeugkosten, Unfallkosten

Außergewöhnliche Kosten, wie die Kosten eines Unfallschadens, sind keine Aufwendungen, die unmittelbar dem Halten und dem Betrieb des Fahrzeugs dienen.[1] Unfallkosten auf einer Privatfahrt sind danach nicht durch die 1-%-Regelung abgegolten, sondern als zusätzlicher geldwerter Vorteil beim Arbeitnehmer zu erfassen, wenn die Firma die Reparaturrechnung bzw. den Schaden wirts...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.7.2 Berechnung der 0,03-%-Monatspauschale

Der Zuschlag berechnet sich für den einzelnen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit 0,03 % des Bruttolistenpreises. Dabei kommt es für die Anwendung des 0,03-%-Zuschlags auf die tatsächliche Anzahl der Nutzungstage nicht an.[1] Abzustellen ist auf die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, diese ist auf den nächsten v...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.5.2 Zurechnung beim Arbeitnehmer

Gehen Nutzen und Lasten des Leasingvertrags in vollem Umfang auf den Arbeitnehmer über, sodass der Arbeitnehmer im wirtschaftlichen Ergebnis zum Leasingnehmer wird, ist der Dienstwagen dem Arbeitnehmer zuzurechnen. Für die Fälle des sog. "Behördenleasings" liegt keine Dienstwagenüberlassung vor. Bei diesen Verträgen übernimmt der Arbeitnehmer im Innenverhältnis gegenüber sei...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 4.1 Nachteilsausgleich für hohe Anschaffungskosten

Die hohen Anschaffungskosten von Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen sind nachteilig für das Dienstwagensegment. Dasselbe gilt für Brennstoffzellenfahrzeuge, bei denen Energie aus Wasserstoff oder Methanol erzeugt wird. Die Wettbewerbsnachteile von Elektrofahrzeugen liegen neben der begrenzten Reichweite vor allem im Kaufpreis, der deutlich höher ausfällt als für mit Verbr...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 6 Sammelbeförderung

Der Sachbezug, der sich ergibt, wenn dem Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ein Fahrzeug zur Verfügung steht, bleibt ausnahmsweise steuerfrei, wenn die Voraussetzungen einer Sammelbeförderung erfüllt sind[1]: Mindestens 2 Personen werden mit einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Omnibus, Kleinbus oder normalen Pkw zur Arbeit beförde...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 12.1 Gesamtübersicht "Dienstwagenüberlassung"

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.3.7 Zusätzliche Reifen und Felgen

Der Wert eines zusätzlichen Satzes Reifen inkl. der Felgen bleibt stets unberücksichtigt, auch wenn diese bei der Neuanschaffung des Fahrzeugs mitgekauft werden.[1]mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.3 Ermittlung Gesamtkosten und Kilometersatz

Für die Ermittlung der Gesamtkosten sind nur die vom Arbeitgeber getragenen Kosten anzusetzen. Soweit der Arbeitnehmer laufende Aufwendungen übernimmt, bleiben diese bei der Ermittlung der Gesamtkosten außer Ansatz. Aus der ermittelten Fahrleistung des Fahrzeugs und den Gesamtkosten ist der Fahrzeugaufwand je gefahrenem Kilometer zu berechnen. Dieser Kilometersatz ist Grundl...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 5 Doppelte Haushaltsführung

5.1 Steuerfreie wöchentliche Familienheimfahrt Kein geldwerter Vorteil Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen im Rahmen einer beruflichen doppelten Haushaltsführung, gelten Besonderheiten. Für die Benutzung eines Dienstwagens entfällt für eine wöchentliche Familienheimfahrt der Ansatz eines geldwerten Vorteils, wenn dem Arbeitnehmer beim eigenen Fahrzeug ...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.11 Sonderfahrzeuge

Die Monatsbeträge i. H. v. 1 % für die Privatnutzung sowie von 0,03 % für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind für sämtliche Kraftfahrzeuge anzuwenden, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für diese Fahrten unentgeltlich überlässt. Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Regelung der Dienstwagenbesteuerung findet sich keine Definition des Begriffs "Kraftfah...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / Lohnsteuer

1 Bewertung des geldwerten Vorteils 1.1 Lohnsteuerpflichtige Privatnutzung Erhält der Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur privaten Nutzung, bleiben ihm entsprechende Aufwendungen erspart, die er ansonsten aus seinem versteuerten Arbeitslohn zu tragen hätte. Zum Ausgleich dieser Vorteilsgewährung stellt die Nutzung zu Privatfahrten einen Sachbezug dar, der als Arbeitslohn zu ver...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.6.2 Keine Abgeltung mittelbarer Fahrzeugkosten

Nur mittelbar durch die Fahrzeugnutzung veranlasst und deshalb nicht abgegolten durch den Ansatz des pauschalen Nutzungswerts sind: Park- und Straßennutzungsgebühren, z. B. Vignetten oder Mautgebühren[1] , Stellplatz- und Garagenkosten[2] , ADAC-Schutzbrief, Aufwendungen für Insassen- und Unfallversicherungen und Verwarnungs-, Ordnungs- und Bußgelder. Kostenübernahme durch Arbeitgeb...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.6.3 Nutzungsverzicht

Dem Nutzungsverbot gleichgestellt ist ein mit Wirkung für die Zukunft vom Arbeitnehmer schriftlich erklärter Verzicht auf die Privatnutzung des betrieblichen Fahrzeugs. Der Nutzungsverzicht kann auch die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bzw. die Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung umfassen.[1] Dem Nutzungsverzicht kommt in der P...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 12.2 Wahl der günstigsten Bewertungsmethode

Die nachfolgenden Punkte sprechen dafür, dass der geldwerte Vorteil am günstigsten nach der folgenden Methode ermittelt wird:mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.2 Bewertungsmethoden

Es gibt 2 Berechnungsverfahren, nach denen der geldwerte Vorteil für die private Dienstwagenbenutzung ermittelt werden kann: die 1-%-Regelung oder den Einzelnachweis von Fahrleistung und Kosten (Fahrtenbuchmethode). Welche Bewertungsmethode zu dem günstigeren Ergebnis führt, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Kann der Arbeitgeber die Kosten fahrzeugbezogen ermitteln und...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.7 Zuschlag für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

2.7.1 Zusätzlicher geldwerter Vorteil für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte Der prozentuale Ansatz der Privatnutzung, der auf das Jahr gesehen 12 % des Bruttolistenpreises beträgt, umfasst die eigentlichen Privatfahrten, z. B. Einkaufsfahrten oder Wochenend- und Urlaubsreisen sowie andere Freizeitfahrten oder Mittagsheimfahrten.[1] Steht dem Arbeitnehmer der Dienstwagen auc...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.7.3 Wahlrecht zwischen Monats- und Tagespauschale

Die Finanzverwaltung gewährt bei der 1-%-Methode ein Wahlrecht zwischen dem 0,03-%-Monatszuschlag und der 0,002-%-Tagespauschale, bei der die Firma den geldwerten Vorteil nur noch für die tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte versteuern muss.[1] Achtung Arbeitnehmer kann Anwendung der Tagespauschale verlangen Im Lohnsteuerverfahren ist...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 4.2 Kürzung für E-Fahrzeuge bei 1-%-Regelung

4.2.1 Übersicht zur Kürzung des Bruttolistenpreises Die Sonderregelungen für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge sind aufgrund ihrer inhaltlichen Unterschiede und ihrer vielseitigen Anspruchsvoraussetzungen in der Lohnabrechnungspraxis nur noch mit viel Aufwand zu durchschauen. Bei der E-Dienstwagenbesteuerung von 2013 bis 2030 gelten unterschiedliche Steuerbegünstigungen, je...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.2.1 Erforderliche Angaben

Die Kilometer für dienstliche und private Fahrten, wozu auch die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte bzw. unter Umständen Familienheimfahrten zählen, sind anhand eines Fahrtenbuchs nachzuweisen. Damit der dadurch ermittelte Umfang der Privatnutzung dem Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt werden kann, schreibt die Verwaltung genau vor, wie ein solches Fahrtenbuch zu führen ist. F...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.5 Privater Zweitwagen

Die 1 % des Bruttolistenpreises sind auch in den Fällen maßgeblich, in denen dem Arbeitnehmer für Privatfahrten ein eigener Zweitwagen zur Verfügung steht.[1]mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.11.1 Keine 1-%-Regelung für Lkw und Zugmaschinen

Die 1-%-Regelung findet keine Anwendung auf Lkw und Zugmaschinen, weil diese typischerweise nicht der privaten Nutzung dienen.[1] Diese für den Bereich der betrieblichen Gewinnermittlung getroffene Regelung ist für die Dienstwagenbesteuerung beim Arbeitnehmer entsprechend anzuwenden. Ebenso fallen Werkstattwagen, die regelmäßig von Kundendienstmitarbeitern für ihre Außendiens...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.7.6 Vereinfachungsregelungen bei Einzelbewertung

Zur Erleichterung der technischen Abwicklung der Lohnabrechnung gibt es mehrere praxisorientierte Vereinfachungsregelungen, die sich aus dem Erfordernis der schriftlichen Nachweisführung über die Anzahl der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte durch den Arbeitnehmer ergeben[1]: Der aktuellen Entgeltabrechnung kann jeweils die schriftliche Erklärung des Vormona...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.7.7 Wahlrecht des Arbeitnehmers im Veranlagungsverfahren

Der Arbeitnehmer ist bei seiner Einkommensteuererklärung nicht an die im Lohnsteuerabzugsverfahren angesetzte Methode gebunden. Er kann von der 0,03-%-Monatspauschale zur Einzelberechnung mit 0,002 % pro Arbeitgeberfahrt übergehen.[1] Er hat es damit in der Hand, steuerliche Nachteile aus dem Lohnsteuerabzugsverfahren auszugleichen. Häufig entscheidet sich die Entgeltabrechn...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.7.5 Pflicht zur Anwendung der Tagespauschale bei Einzelbewertung

Der Arbeitnehmer entscheidet durch Vorlage der Einzelaufzeichnungen über die Methodenwahl. Er kann für jedes Kalenderjahr zwischen der 0,03-%-Regelung und der Berechnung des geldwerten Vorteils nach den tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (0,002-%-Tagespauschale) wählen. Die Anwendung der Tagespauschale erfolgt dann, wenn er dem Ar...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.2.2 Aufzeichnungserleichterungen

Anforderung: Keine Beeinträchtigung der Aussagekraft Auf einzelne der o. a. Angaben kann verzichtet werden, "soweit wegen der besonderen Umstände im Einzelfall die erforderliche Aussagekraft und Überprüfungsmöglichkeit" nicht beeinträchtigt wird. Bei Kundendienstmonteuren und Handelsvertretern mit täglich wechselnder Auswärtstätigkeit reicht es z. B. aus, wenn sie angeben, we...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.4 Berechnungsverfahren "Fahrtenbuchmethode"

Das Berechnungsverfahren des geldwerten Vorteils aus der Dienstwagenüberlassung nach der Methode des Einzelnachweises verdeutlicht das folgende Beispiel. Praxis-Beispiel Individuelle Nutzungswertermittlung Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung. Die Nettoanschaffungskosten für das gebraucht gekaufte Fahrzeug belaufen sich auf 30.000 EUR (Restnutzun...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.3.1 Abschreibung

Zu den abschreibungsfähigen Anschaffungskosten zählen auch die Aufwendungen für eine etwaige Sonderausstattung des Fahrzeugs, insbesondere für ein Navigationssystem oder eine Diebstahlsicherung. Nicht in die AfA-Bemessungsgrundlage einzubeziehen ist der Kaufpreisanteil, der auf das Autotelefon entfällt. Die Abschreibung für das Fahrzeug berechnet sich nach den tatsächlichen ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.2.5 Elektronisches Fahrtenbuch

Zulässig ist auch die Nachweisführung durch ein elektronisches Fahrtenbuch, das alle Fahrten automatisch mit Datum, Kilometerstand und Fahrtziel erfasst. Der Arbeitnehmer muss den dienstlichen Reisezweck bzw. den besuchten Geschäftspartner manuell ergänzen.[1] Es reicht nicht aus, dass die Fahrten mit den per GPS ermittelten Geo-Daten zeitnah aufgezeichnet worden sind. Keine ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstwagen: Behandlung in ... / 4.2.2 Kürzung des Listenpreises in Abhängigkeit der kWh

Der Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage für die 1-%-Methode wird um die Aufwendungen gekürzt, die auf das Batterie- und Speichersystem entfallen. Aus Vereinfachungsgründen ist ein pauschaler Abschlag von 500 EUR pro kWh der Batteriekapazität eingeführt worden. Die Kürzung ist auf einen Maximalbetrag von 10.000 EUR begrenzt. Der pauschale Abschlag wird sukzessive um jäh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Garagengeld / 5 Garagenkosten als anrechenbares Nutzungsentgelt des Arbeitnehmers

Zu den anrechenbaren Nutzungsentgelten, die sowohl bei der 1-%-Regelung als auch bei Fahrtenbuchmethode den geldwerten Vorteil beim Arbeitnehmer mindern, zählen ausschließlich arbeitsrechtlich oder dienstrechtlich vereinbarte Zahlungen für die außerdienstliche Nutzung des zur Verfügung stehenden Dienstwagens. Neben einer vereinbarten festen Monatspauschale, einer Kilometerpa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Garagengeld / 1 Garagengeld als Mieteinnahme

Zahlungen des Arbeitgebers für eine Dienstwagengarage des Arbeitnehmers sind kein Arbeitslohn.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer den Dienstwagen in einer eigenen oder selbst angemieteten Garage unterstellt. Eine Zahlung, die sich ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach als Nutzungsentgelt darstellt, ist bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Garagengeld / Zusammenfassung

Begriff Im Zusammenhang mit der Dienstwagenüberlassung kommt es in der Praxis häufig vor, dass der Arbeitgeber von seinem Arbeitnehmer für die Fahrzeugunterstellung zu Hause eine Garage verlangt. Unabhängig davon, ob dem Arbeitnehmer eine eigene Garage zur Verfügung steht oder ob die Anmietung bei einem Dritten erforderlich ist, erhält er als Gegenleistung von der Firma ein ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Garagengeld / 4 Garagenunterbringung im eigenbetrieblichen Interesse

Eine andere Beurteilung gilt dann, wenn die Garagenunterbringung des Arbeitnehmers nicht als freiwillige Leistung erfolgt, sondern aufgrund einer arbeitsvertraglichen Verpflichtung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Beispielhaft anzuführen ist die betrieblich auferlegte Garagennutzung wegen der Mitführung von Werkzeugen oder Waren von erheblic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Garagengeld / 2 Erstattete Garagenmiete als steuerfreier Auslagenersatz

In den Fällen, in denen der Arbeitnehmer für den Dienstwagen eine angemietete Garage zur Verfügung stellt, ohne dass ein Mietvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht, und nach Vorlage des Mietvertrags die konkret an den Dritten gezahlte Miete von seinem Arbeitgeber erstattet bekommt, sind dagegen steuerfreier Arbeitslohn. Der Arbeitnehmer hat jeweils nach Einzel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Garagengeld / 3 Garagenmiete als eigenständiger geldwerter Vorteil

Die tatsächliche Nutzung der (eigenen oder selbst angemieteten) Dienstwagengarage durch den Arbeitnehmer stellt keine Rücküberlassung dar, die zu einem zusätzlichen Sachlohn führen würde. Die Überlassung eines Stellplatzes oder einer Garage gilt, sofern sie nicht aus eigenbetrieblichen Interessen des Arbeitgebers erfolgt, als eigenständiger Vorteil, der nicht nach der 1-%-Re...mehr