Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 4.3.1 Entstehen des Einzahlungsanspruchs

Rz. 337 Mit der Eintragung der Satzung (§ 10 GenG) oder ihrer Änderung (§ 16 GenG) bzw. mit dem Beitritt des Mitglieds (§ 15 Abs. 1 GenG) zur Genossenschaft entsteht auch die Pflicht des Mitglieds zur Zeichnung der Anteile in der erforderlichen Anzahl. Aufgrund der gezeichneten Anteile entsteht die Verpflichtung zur Zahlung. Der Vorstand hat im Rahmen seiner Möglichkeiten daf...mehr

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Die Genossenschaft als Unte... / 2.2 Die genossenschaftliche Verbandsdemokratie

Anders als hinsichtlich der Kapitalgesellschaften (AG, SE, GmbH), bestimmt sich der Einfluss der Mitglieder in der General- oder Vertreterversammlung nicht nach dem Umfang und der Höhe ihrer Geschäftsanteile. Gemäß § 43 Abs. 3 Satz 1 GenG hat vielmehr jedes Mitglied – sowie jeder Vertreter – nur eine Stimme ("one man, one vote"). Dies schließt nach der ratio legis auch einen...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1 Überwachung des Rechnungslegungsprozesses

Die Tätigkeitsbereiche des Aufsichtsrats einer Genossenschaft sind in den vorangegangenen Kapiteln ausführlich erläutert worden. Im Folgenden liegt der Schwerpunkt unserer Darstellung auf der anspruchsvollen Aufgabe des Aufsichtsrats, den Rechnungslegungsprozess einer Genossenschaft "mit" zu überwachen. Daraus ergibt sich eine besondere Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer...mehr

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Der Aufsichtsrat in der gen... / 5.2 Zusammensetzung und Gesamtkompetenz des Aufsichtsrats

Da es dem Aufsichtsrat obliegt, die Geschäftsführung seitens des Vorstands zu überwachen, erweist es sich als vorteilhaft, wenn und soweit die Aufsichtsratsmitglieder aus unterschiedlichen beruflichen Bereichen oder Erfahrungszusammenhängen kommen, um so das Feld der anstehenden Überwachungs-, Kontroll- und Prüfungsaufgaben des Aufsichtsrats soweit wie möglich abzudecken. Da...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 1 Der Aufsichtsrat als Organ der Wohnungs- und Immobiliengesellschaft

Rz. 609 Das Gesetz sieht für die GmbH als zwingend vorgeschriebene Organe ("Mindestausstattung der GmbH-Verfassung") die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung vor.[1] Darüber hinaus kommt in der Praxis der Wohnungs- und Immobiliengesellschaften in der Regel der Aufsichtsrat als weiteres Organ hinzu. Außerdem können weitere Organe (insbesondere Beirat, Gesellscha...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 13.4 Amtsniederlegung

Rz. 820 Eine Niederlegung des Aufsichtsratsamts erfolgt durch einseitige Erklärung gegenüber der GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung bzw. den Aufsichtsratsvorsitzenden.[1] Rz. 821 Im Fall einer Bestellung auf bestimmte Zeit (das heißt im Regelfall) muss nach herrschender Meinung für eine vorzeitige Amtsniederlegung kein wichtiger Grund vorliegen. Ist dagegen ein Aufsic...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 4.1 Risikomanagementsystem (RMS)

Abhängig von der Größe der Genossenschaft, ist die Installation eines Risikomanagementsystems (RMS) zur systematischen Erfassung, Analyse, Steuerung und Überwachung von Risiken mit wesentlichem Einfluss auf die wirtschaftlichen Verhältnisse im Rahmen der ordnungsmäßigen Geschäftsführung erforderlich. Der Prüfungsverband prüft, inwieweit der Vorstand ein der Unternehmensgröße ...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 6.6 Fehler bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Rz. 673 Auch bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder können Fehler in Betracht kommen, insbesondere aufgrund von Verstößen gegen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Auch in diesem Bereich ist zu unterscheiden, ob es sich um einen obligatorischen oder, wie im Regelfall, um einen fakultativen Aufsichtsrat handelt.[1] Eine Regelung zur Nichtigkeit der Wahl von Aufsichtsrat...mehr

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Die Genossenschaft als Unte... / 1 Die Rechtsnatur der Genossenschaft

Die Genossenschaft ist eine "juristische Person" mit eigenen Rechten und Pflichten (§ 17 GenG). Sie ist als solche rechtsfähig sowie aktiv und passiv parteifähig. Sie wird folglich als Eigentümerin in das Grundbuch eingetragen und kann vor Gericht klagen und verklagt werden. Für ihre Verbindlichkeiten haftet gegenüber den Gläubigern nur das Genossenschaftsvermögen. Dies schl...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 2.2 Praktische Umsetzung

Rz. 1024 Bei der Formulierung des Tagesordnungspunkts und des Beschlussvorschlags für die Gesellschafterversammlung empfiehlt es sich, möglichst genau den entsprechenden Wortlaut des Gesellschaftsvertrags oder der anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften zu verwenden.[1] Der Tagesordnungspunkt sowie der Beschlussvorschlag der Gesellschafterversammlung, die über die Auflösung d...mehr

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Die Mitgliedschaft / 4.1.8 Mitgliederdarlehen nach § 21b GenG

Rz. 334b § 21b GenG [1] schuf Rechtsklarheit für Genossenschaften, in welchen Fällen die Entgegennahme von Mitgliederdarlehen möglich sein sollte.[2] Bis zur Einführung der Regelung ins Genossenschaftsgesetz bestand Rechtsunsicherheit, unter welchen Bedingungen ein Ausnahmetatbestand zur Erlaubnispflicht eines Einlagengeschäfts nach dem Kreditwesengesetz für Genossenschaften ...mehr

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Der Aufsichtsrat in der gen... / 6.1 Wahlvorschläge zum Aufsichtsrat – gesetzliche und satzungsrechtliche Vorgaben

Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 GenG von der Generalversammlung (Mitgliederversammlung) oder Vertreterversammlung gewählt. Die Regelung ist zwingender Natur, die Satzung der Genossenschaft kann folglich weder die Zuständigkeit eines anderen Organs vorsehen, noch Wahlrechte Dritter gewähren. Unzulässig wäre auch eine statuarische Regelung, nac...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 3.1.1 Überblick

Rz. 616 Wenn aufgrund entsprechender Regelungen im Gesellschaftsvertrag ein Aufsichtsrat vorhanden ist, verweist das GmbH-Gesetz auf bestimmte Vorschriften im Aktiengesetz.[1] Diese sind "entsprechend"[2] auf den fakultativen Aufsichtsrat anzuwenden und betreffen unter anderem seine Größe und die Bestellung und Abberufung seiner Mitglieder, seine Aufgaben und Rechte sowie di...mehr

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Die Mitgliedschaft / 3.2.2 Relative Gleichbehandlung

Rz. 248 Die relative Gleichbehandlung gilt als genossenschaftsrechtlicher Grundsatz überall dort, wo nicht die absolute Gleichbehandlung Anwendung findet. Sie ist jedoch nur dann zulässig, wenn ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung gegeben ist. Sind die Voraussetzungen dagegen gleich, darf nicht ungleich behandelt werden. Fälle der relativen Gleichbehandlung ergebe...mehr

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Die Mitgliedschaft / 3.5.7 Versammlungsbeschlüsse und ihre Auswirkungen auf nutzungsvertragliche Regelungen

Rz. 318 Die Generalversammlung besitzt die Beschlusszuständigkeit über Angelegenheiten, die im Genossenschaftsgesetz oder Umwandlungsgesetz ausdrücklich genannt oder in analoger Anwendung gesetzlicher Regelungen – wie z. B. dem Aktiengesetz – maßgebend sind. Eine ungeschriebene Zuständigkeit der Generalversammlung besteht bezüglicher solcher Angelegenheiten, die den Bestand d...mehr

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Bestellung, Anstellung und ... / 3 Beendigung des Vorstandsanstellungsvertrags

Ebenso wie bei der Begründung der Vorstandstätigkeit, gilt es deutlich zwischen dem Widerruf der Bestellung und der Beendigung des Anstellungsvertrags zu differenzieren. Liegt die Zuständigkeit für die Bestellung und Anstellung nach der Satzung jeweils in den Händen des Aufsichtsrats (§§ 21 Abs. 4 Satz 1; 25 Abs. 2 Satz 1 MusterS), so liegt im Widerruf der Bestellung zugleic...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 6.8.1 Auslagenersatz

Rz. 679 Auch hinsichtlich der Mitglieder des Aufsichtsrats ist – wie im Fall der Geschäftsführer – zwischen dem organschaftlichen Bestellungsakt und dem schuldrechtlichen Verhältnis zwischen dem einzelnen Mitglied und der GmbH zu trennen. Zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft besteht ein aus der Organstellung resultierendes korporationsrechtliches Verhältnis...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Auflösung und Abwicklung (L... / 2.5.2 Aufgaben der Liquidatoren

Rz. 1046 Die Liquidatoren einer GmbH haben folgende Aufgaben (§ 70 Satz 1 GmbHG): Beendigung der laufenden Geschäfte, Erfüllung der Verpflichtungen der aufgelösten Gesellschaft, Einziehung der Forderungen und Umsetzung des Vermögens der Gesellschaft in Geld sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Gesellschaft. Rz. 1047 Das Ziel der Liquidation ist die bestmögliche...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Überwachungsaufgabe des... / 5.1 Auskunftsrecht

Gemäß § 38 Abs. 1 Satz 2 GenG können der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse[1] jederzeit vom (Gesamt-) Vorstand oder einzelnen Vorstandsmitgliedern Auskünfte über alle Angelegenheiten der Genossenschaft verlangen. Auch ein einzelnes Aufsichtsratsmitglied kann Auskünfte – jedoch nur an den Aufsichtsrat – verlangen, um so einen gleichmäßigen Informationsstand aller Aufsichtsrat...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 3.5.1 Nutzungsvertrag und genossenschaftlicher Förderzweck

Rz. 268 Mit der Begründung der Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft stellt sich für das Mitglied die Frage, ob es damit einen Anspruch auf Nutzung einer Wohnung in der Genossenschaft erworben hat. Die Mustersatzung formuliert den Förderzweck als Förderung der günstigen und sozial verantwortbaren Wohnungsversorgung (vgl. § 2 Abs. 1 MS), woraus zunächst ein solcher A...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 6.8.2 Vergütung

Rz. 684 Sofern durch Geld- oder Sachleistungen der GmbH an die Mitglieder des Aufsichtsrats nicht nur tatsächlich entstandene Auslagen abgegolten werden, sondern Arbeitsleistungen für die Aufsichtsratstätigkeit und der damit verbundene Zeitaufwand mit umfasst werden sollen, ist dies rechtlich als Vergütung zu bewerten. Rz. 685 Nach § 113 Abs. 1 Satz 1 AktG kann den Aufsichtsr...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 9 Überschneidungsbereiche zwischen Prüfungs- und Aufsichtsratstätigkeit

Zusammenfassend sind folgende Überschneidungsbereiche zwischen der Tätigkeit des Prüfungsverbands und des Aufsichtsrats festzustellen, in denen der Aufsichtsrat für seine Überwachungstätigkeit auf die Feststellungen des Prüfungsverbands zurückgreifen bzw. mit den Prüfern den Dialog suchen kann und sollte.[1]mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 3.5.5.3 Nutzung der Wohnung durch ein Mitglied und ein Nichtmitglied

Rz. 308 Nutzung der Wohnung durch Familienangehörige des Mitglieds Bei Bestehen einer Ehe oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft müssen grundsätzlich nicht beide Partner Mitglied der Genossenschaft werden. Sollte die Genossenschaft satzungsgemäß nur Mitgliedergeschäfte zulassen, so könnte man meinen, dass beide Partner Mitglieder der Genossenschaft werden müssen. Dies ist abe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesamtvergütungsmodell: Ent... / 8 Gehaltsbänder entwickeln

Das Jobmodell verknüpft die Personalentwicklung mit der Vergütungsstruktur, wenn man den Senioritätsstufen entsprechende, sich überschneidende Gehaltsbänder hinterlegt. Die nachfolgende Tabelle zeigt, welches Vorgehen sich bei der Entwicklung von Gehaltsbändern empfiehlt:mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesamtvergütungsmodell: Ent... / 7 Das Jobmodell: Gerechte Gehaltsstrukturen ohne Tarifvertrag

Das Jobmodell zeigt transparent alle Funktionen/Stellen im Unternehmen. Aufgabenbeschreibungen oder Jobprofile werden in vertikalen Jobfamilien zusammengefasst. Entsprechend ihrer unterschiedlich hohen Wertschöpfungsbeiträge im Vergleich zu anderen Funktionen werden zugleich horizontal verschiedenen Jobebenen (so genannten Senioritätsstufen) zugeordnet. Das Jobmodell ist für...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mobbing im Unternehmen / 5.1 Das Gespräch suchen

Ein Mobbing-Prozess lässt sich mit konsequentem Konfliktmanagement stoppen. In einem frühen Stadium kann die Führungskraft z. B. ein Gespräch mit dem Mitarbeiter führen. Vor der direkten Ansprache sollte die Führungskraft zunächst alle Vermutungen und Fakten sammeln. Gibt es keine ausreichend beweisbaren Fakten, schildert man am besten die persönlichen (subjektiven) Eindrück...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 13 Sachschä... / 2.1 Normzweck

Rz. 5 Grundsätzlich gewährt die Unfallversicherung nur Ersatz für Körperschäden (vgl. §§ 8 und 9). § 13 stellt deshalb eine Ausnahme zugunsten besonders schutzwürdiger Personen dar, die bei ihrem uneigennützigen Einsatz zugunsten Dritter, des Staates oder der Rechtsordnung einen Sachschaden erleiden oder Aufwendungen treffen (vgl. Vollmar, WzS 1976, 265). Nach der Gesetzesbe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Corporate Influencer im Unt... / 1.1 Ausprägungen

In der Werbung hat sich bereits der Begriff Influencer-Marketing als feste Disziplin etabliert. Durch ihre starke Medienpräsenz haben Influencer generell einen sehr großen Einfluss auf alle Menschen, die ihren Beiträgen folgen, ihre Kanäle abonnieren oder durch Presseberichte auf ihre Inhalte aufmerksam werden. Diese Persönlichkeiten genießen in ihrer oft hunderttausende Mit...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1 Beratungspflichten des Steuerberaters gegenüber Mandanten

Der Umfang der Beratungspflichten seitens des Steuerberaters richtet sich zwar generell nach dem erteilten Steuerberatungsauftrag, die Rechtsprechung der letzten Jahre zeigt aber, dass die Verpflichtungen der Steuerberater immer umfassender werden bzw. Haftungsfälle ansteigen, der Berater also "vorausschauend und ungefragt" tätig sein muss (s. auch Tz. 1.; § 102 StaRUG).[1] D...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.3 Haftung des GmbH-Geschäftsführers nach der Abgabenordnung

Die hartnäckigsten Gläubiger sind vor und nach einer Insolvenz die Finanzbehörden. Nach § 34 Abs. 1 AO muss der GmbH-Geschäftsführer als gesetzlicher Vertreter der GmbH deren steuerliche Pflichten erfüllen und insbesondere dafür sorgen, dass die von der GmbH zu zahlenden Steuern aus den vom Geschäftsführer verwalteten Mitteln entrichtet werden.[1] Der Geschäftsführer einer Gmb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3 Überschuldung

Eine Überschuldung liegt nach § 19 Abs. 2 InsO vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Bei der Bewertung des Vermögens ist jedoch die Fortführung des Unternehmens zugrunde zu legen, wenn diese nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist. Die Überschuldung wird grundsätzlich im Wege einer 2-stufigen Prüfung festgestellt u...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.1 Besondere Pflichten des GmbH-Geschäftsführers und der Gesellschafter

Pflichten zur Vermeidung von Krisen Krisen sind immer schon dann vorhersehbar und wahrscheinlich, wenn Gesellschafter und Geschäftsführer nicht bereits bei der Gründung der GmbH über die sehr komplizierten Regelungen des GmbHG informiert werden. Der Geschäftsführer einer GmbH hat bei der Erfüllung seiner Pflichten "die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden"[1]...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Grundsätzliches zur Sanierung und Insolvenzverwaltung

Im Jahr 2023 haben in Deutschland 17.814 Unternehmen Insolvenz angemeldet – rd. 3.200 (+ 22,1 %) mehr als in 2022.[1] Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) im Oktober 2024 um 22,9 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Mit Ausnahme des Juni 2024 (+ 6,3 %) liegt die Zuwachsrate damit se...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ermessensleistung

Begriff Bei bestimmten Leistungen dürfen die Sozialversicherungsträger nach ihrem eigenen Ermessen entscheiden. Dabei sind gesetzliche Grenzen zu beachten. Das Ermessen ist pflichtgemäß auszuüben und gerichtlich überprüfbar. Wenn aufgrund des Sachverhalts nur eine bestimmte Entscheidung möglich ist, gibt es keinen Ermessensspielraum (Ermessensreduzierung auf Null). Ob das Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Corona-Sonderzahlung / 1.4 Begünstigte Arbeitnehmer

Als Höchstbetrag für eine steuerfreie Beihilfe oder Unterstützung i. S. d. § 3 Nr. 11a EStG galt pro Arbeitnehmer der Betrag von 1.500 EUR. Unerheblich war, ob bei Zahlung der Corona-Sonderzahlung der Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit beschäftigt war oder ob es sich um einen geringfügig entlohnten Beschäftigten (sog. Minijobber) gehandelt hat. Im Fall eines Ehegatten-Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenkasse / 1 Rechtsform

Krankenkassen sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.[1] Sie gehören zur mittelbaren Staatsverwaltung und handeln durch den Verwaltungsrat (Selbstverwaltungsorgan) und den hauptamtlichen Vorstand, die ihre gesetzlichen Vertreter sind. Dabei stehen sie unter der Aufsicht des Bundesamts für Soziale Sicherung oder einer nach Landesrecht be...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
GKV–Spitzenverband / 4 Lenkung-/Koordinierungsausschuss

Beim GKV-Spitzenverband wird ein Lenkungs- und Koordinierungsausschuss gebildet.[1] Die Amtsdauer entspricht derjenigen des Vorstands. Der Lenkungs- und Koordinierungsausschuss setzt sich aus je einem weiblichen und einem männlichen hauptamtlichen Vorstandsmitglied der Ortskrankenkassen, der Ersatzkassen, der Betriebskrankenkassen und der Innungskrankenkassen sowie je einem ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeber: Merkmale und F... / 3.1.1 Inlandswohnsitz

Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lässt, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.[1] Der steuerliche Wohnsitz ist ein eigenständiger Begriff, der sich vom melderechtlichen Wohnsitz unterscheidet. Es kommt auf die tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere darauf an, dass der Steuerpflichtige tatsächlich ü...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsbedingte Kündigung / 1.2 Unternehmerentscheidung

Der Arbeitgeber kann auf außer- oder innerbetriebliche Umstände unterschiedlich reagieren, d. h. er kann anstelle von Kündigungen auch andere Maßnahmen ergreifen (z. B. Abbau von Überstunden, Versetzungen, Verstärkung der Werbemaßnahmen, Preissenkung, Verbesserung der Produktqualität). Hierbei steht ihm ein unternehmerisches Ermessen zu. Die grundsätzliche Freiheit der Unter...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organschaft und atypisch stille Beteiligung (1)

Leitsatz Besteht an einer Kapitalgesellschaft eine atypisch stille Beteiligung, kann sie dennoch Organgesellschaft im Rahmen einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft sein, da sie ihren – unter Berücksichtigung der Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters ermittelten – handelsrechtlichen Jahresüberschuss als "ganzen Gewinn" im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes an den Organträger abführen kann. Normenkette § 14 Abs. 1 KStG, § 291 Abs. 1, § 292 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 2. Umwandlung/Mitunternehmer/Organschaft

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Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung der Gemeinschaft de... / 2.2 Eigenmacht des Verwalters

Nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, alle Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die von untergeordneter Bedeutung sind und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen. Die Grenzen dessen, was der Verwalter insoweit eigenständig veranlassen kann und wann er einen Beschluss der Wohnungseigentümer herbeiführen muss, richten sich m...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung der Gemeinschaft de... / 1.3 Notgeschäftsführung

Jeder Wohnungseigentümer ist nach § 18 Abs. 3 WEG berechtigt, Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung eines dem Gemeinschaftseigentum unmittelbar drohenden Schadens notwendig sind. Voraussetzung ist, dass überhaupt ein Fall der Notgeschäftsführung vorliegt. Ein Wohnungseigentümer, der ohne ausdrückliche Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer Arbeiten am Gemeinschaftseigen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung der Gemeinschaft de... / 1.4.1 Erhaltungsmaßnahmen

Haben Wohnungseigentümer eigenmächtig Erhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durchgeführt, steht ihnen kein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht gegen die GdWE zu. Das gilt auch dann, wenn die von dem Wohnungseigentümer durchgeführte Maßnahme ohnehin hätte vorgenommen werden müssen.[1] Für den Gegenanspruch des eigenmächtig Handelnden...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Entlastung des Verwalters / Zusammenfassung

Überblick Die Entlastung des Verwalters ist gesetzlich nicht geregelt. Im Aktienrecht ist in § 120 AktG die Entlastung des Vorstands und der Mitglieder des Aufsichtsrats geregelt. Auch das Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung kennt die Entlastung, wie in § 47 Abs. 4 GmbHG zum Ausdruck kommt. Aus dem Fehlen einer gesetzlichen Regelung im Wohnungseigentumsrecht ergi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Finanzverwaltung der Wohnun... / 4.2 Bestandsgemeinschaft

Übernimmt der Verwalter die Verwaltung einer Bestandsgemeinschaft, hat er zunächst für die Herausgabe der Verwaltungsunterlagen beim Vorverwalter zu sorgen.[1] Inhaberin des Anspruchs auf Herausgabe von Verwaltungsunterlagen oder von verwaltetem Vermögen gemäß §§ 9a Abs. 3 WEG, 667 BGB ist die GdWE.[2] Der Vorverwalter kann sich nicht auf ein Zurückbehaltungsrecht an den Ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 5.3 Rechtsfolge

Rz. 548 Als Rechtsfolge bestimmt Abs. 5, dass 5 % der nach Abs. 1 steuerlich nicht erfassten Bezüge als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben gelten. Die Vorschrift regelt damit den Tatbestand (Vorliegen der mit den steuerlich nicht erfassten Einnahmen in Zusammenhang stehenden Betriebsausgabe) und die Rechtsfolge (Nichtabziehbarkeit). Abs. 5 verdrängt damit § 3c EStG in volle...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.2.3.4 Buchwert

Rz. 218 Der um die Veräußerungskosten geminderte Veräußerungspreis (bzw. der an dessen Stelle tretende Wert) ist zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns dem Buchwert der Anteile gegenüberzustellen. Aus dem Ansatz des Buchwerts ergibt sich, dass die Ermittlung des Veräußerungsgewinns, und damit der Ansatz der pauschalierten nicht abzugsfähigen Aufwendungen, nur für bilanzieren...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gefahrdrohende Anlagen und ... / 3.3 Recht zur Selbsthilfe

Zur Selbsthilfe ist der durch gefährliche bauliche Zustände bedrohte Nachbar unter den Voraussetzungen des § 228 BGB berechtigt. Er handelt, wenn er die erforderlichen Maßnahmen selbst trifft und dabei in fremdes Eigentum eingreift, insoweit nicht rechtswidrig, als die Maßnahme nach § 677 BGB (Geschäftsführung ohne Auftrag) dem Interesse des Verpflichteten entsprechen. In di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2025 / 2.5.5 Funktional (un)wesentliche Betriebsgrundlage eines Mitunternehmeranteils

Nach § 24 UmwStG ist bei Einbringungen eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen die Buchwertfortführung möglich. Dabei ist jedoch erforderlich, dass alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen mit eingebracht werden. Für den BFH ist die Kapitalbeteiligung des Kommanditis...mehr