Fachbeiträge & Kommentare zu Gemeinkosten

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.4 Kostenträgerrechnung

Rz. 166 Empfehlungen oder Verbote hinsichtlich möglicher Verfahren zur Kostenträgerstückrechnung sind dem Gesetz nicht zu entnehmen. Dennoch ist auch die Kostenträgerrechnung auf einen möglichen Anpassungsbedarf an das Handelsrecht zu überprüfen. So stellt sich insbes. die Frage, welches Verfahren zur Berechnung der Stückkosten dem geltenden Vollkostenprinzip am besten entsp...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Vertriebskosten (Abs. 3 Nr. 4)

Rz. 238 Bei den Vertriebskosten (§ 275 Abs. 3 Nr. 4 HGB) handelt es sich um Aufwendungen, die für die Produktion und Leistungserstellung nachgelagerter Aktivitäten anfallen. Der Ausweis der Vertriebskosten ist periodenbezogen und nicht umsatzbezogen vorzunehmen, womit ein Ausweis der (bereits angefallenen) Vertriebsaufwendungen auch für jene Erzeugnisse erforderlich ist, die...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.4.6 Werteverzehr des Anlagevermögens

Rz. 132 § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB setzt für die Einbeziehung der Abschreibungen in die HK voraus, dass diese durch die Fertigung veranlasst sind. Abschreibungen auf Material sowie VG der Verwaltung und des Vertriebs sind insofern von einem Ansatz ausgeschlossen.[1] Bei Saisonbetrieben folgt daraus lediglich die Möglichkeit bzw. Pflicht einer anteiligen Abschreibungseinbeziehun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 79 Die handelsrechtliche Bestimmung der Herstellungskostenermittlung erfolgt ähnlich der geltenden steuerrechtlichen Bewertungskonzeption und der Bewertungskonzeption nach IFRS. Dies fördert die Vergleichbarkeit des handelsrechtlichen Jahresabschlusses.[1] Dem Versuch der Finanzverwaltung, durch eine geänderte Auslegung des Maßgeblichkeitsprinizps die handelsbilanziellen...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2.2 Unfertige Erzeugnisse und Fertigerzeugnisse sowie Leistungen

Rz. 301 Bei unfertigen und fertigen Erzeugnissen sowie Leistungen ist die Ermittlung eines etwaigen Abschreibungsbedarfs absatzmarktorientiert vorzunehmen. Abweichend hiervon hält die h. M. für Überbestände an unfertigen Erzeugnissen oder bei solchen unfertigen Erzeugnissen, die auch fremd bezogen werden können, (zusätzlich) eine beschaffungsmarktorientierte Bewertung für mö...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5 Beispiel für die Herstellungskostenerfassung

Rz. 170 Die Ermittlung und die Verbuchung der HK sind durch die alternativen GuV-Gliederungen in den jeweiligen Kontenplänen unterschiedlich durchzuführen. Grds. ergeben sich nach dem Gesamtkostenverfahren (GKV) folgende Zusammenhänge: Abb. 2: Kontenmäßige Darstellung der Zusammenhänge beim Gesamtkostenverfahren Rz. 171 Im Unterschied zum UKV werden den Erlösen alle Kosten, d...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.1 Regelungsinhalt

Rz. 141 § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB verlangt im Zuge der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen VG und Schulden die Beibehaltung der auf den vorhergehenden Abschluss angewandten Bewertungsmethoden. Die Bilanzrichtlinie 2013/34/EU spricht dagegen formal von Rechnungslegungsmethoden und Bewertungsgrundlagen. Eine Übernahme der Formulierung aus der Bilanzrichtlinie 2013/34/E...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Grundsatz der Bilanzidentität (Nr. 1)

Rz. 23 Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz haben nach § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB den Wertansätzen in der Schlussbilanz des vorherigen Gj zu entsprechen. Mittels Normierung des Grundsatzes der Bilanzidentität [1] – der im Steuerecht primär als Grundsatz des Bilanzzusammenhangs bezeichnet wird[2] – soll sichergestellt werden, dass sämtliche Geschäftsvorfälle in das neue Gj übertra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Sachumfang der Kosten

Rz. 790 [Autor/Stand] Vollkostenrechnung. Im Rahmen der Bestimmung des Sachumfangs der verrechenbaren Kosten wird allgemein zwischen Voll- und Teilkosten unterschieden. Die deutsche Finanzverwaltung geht im Zusammenhang mit der Kostenaufschlagsmethode grundsätzlich von Vollkosten aus.[2] Die Vollkostenrechnung beruht auf der Erkenntnis, dass ein Unternehmen auf Dauer nur dan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Relevante Kostenarten

Rz. 771 [Autor/Stand] Allgemeines. Grundvoraussetzung für die Anerkennung eines betrieblichen Kostenrechnungssystems ist die Existenz einer Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung. Rz. 772 [Autor/Stand] Kostenartenrechnung. Unter der Kostenartenrechnung[3] versteht man den Teilbereich der Kostenrechnung, der zur mengenmäßigen Erfassung, Abgrenzung und Bewertung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Aufwendungen gem §§ 439 II, III, VI 2, 475 IV.

Rn 8 Erfasst sind nur dem Verkäufer effektiv entstehende Kosten, einschl der Freistellung gem § 257 für geltend gemachte noch nicht erstattete Kosten (zu § 478 aF: HP/Faust Rz 22; aA MüKo/Lorenz Rz 27; Oetker/Maultzsch 218). Die Kosten müssen nach § 439 II, III, VI 2 bzw § 475 IV als Nacherfüllung geschuldet sein (s Wortlaut: ›zu tragen hatte‹; BTDrs 18/8486, 41); dazu gehör...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Eigenleistungen des Bestellers.

Rn 7 Nimmt der Besteller die Mängelbeseitigung ganz oder tw in Eigenleistung vor, kann er die hierdurch angefallenen Vermögensaufwendungen in Form von Fahrt- und Materialkosten, darüber hinaus den Aufwand an Arbeitszeit und Arbeitskraft erstattet verlangen (BGHZ 59, 328, 330 = BauR 73, 52; AnwK/Raab § 637 Rz 18 mwN). Soweit er die Eigennachbesserung iR seiner gewerblichen Tä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. "Doppelter" ordentlicher Geschäftsleiter

Rz. 235 [Autor/Stand] Einbeziehung des Vertragspartners. Will man das Kriterium des ordentlichen Geschäftsleiters im Interesse eines einheitlichen Fremdvergleichs im deutschen internationalen Steuerrecht sachgerecht anwenden, so kommt man nicht umhin, auch den Vertragspartner in das Kriterium miteinzubeziehen.[2] Der BFH hat diese Notwendigkeit erkannt und unter Änderung sei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Rechtsfolge

"Es handelt sich regelmäßig um eine funktions- und risikoarme Dienstleistung, wenn ..." Rz. 2752 [Autor/Stand] Rechtsfolge unklar. Die Regelung des § 1 Abs. 3e ist durch die anmerkungsbedürftige Eigenart gekennzeichnet, dass dem Wortlaut nach eine erkennbare Rechtsfolge fehlt. Kernaussage der Regelung ist allein die Definition bestimmter Tätigkeiten als "funktions- und risiko...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Kfz.

Rn 42 BGHZ 40, 345 hat eine abstrakte Nutzungsentschädigung dem Grund nach bejaht: Die Möglichkeit, jederzeit und sofort ein Kfz, das in der Garage oder vor der Tür steht, benutzen zu können, werde heute allg als wirtschaftlicher Vorteil angesehen; die Benutzungsmöglichkeit werde durch Vermögensaufwendungen ›erkauft‹ und sei daher kommerzialisiert (aaO 349f). Doch hat das sc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Anwendung von Gewinnaufteilungsmethoden (Abs. 1)

(1) Abweichend von § 32 ist der Verrechnungspreis für die anzunehmende schuldrechtliche Beziehung zwischen der Bau- und Montagebetriebsstätte und dem übrigen Unternehmen nach einer Gewinnaufteilungsmethode zu bestimmen, wenn 1. die Personalfunktionen, die jeweils sowohl von der Bau- und Montagebetriebsstätte als auch vom übrigen Unternehmen im Hinblick auf die Erfüllung de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Kostenanschlag/Vorarbeiten (Abs 3).

Rn 12 Die Regelung in § 632 III konkretisiert I und entspricht weitgehend der früheren Rspr (BGH NJW 82, 765; BauR 79, 509). Danach ist der Kostenanschlag im Zweifel unentgeltlich. Eine Vergütungspflicht besteht idR nur kraft besonderer rechtsgeschäftlicher Vereinbarung, deren Zustandekommen der Unternehmer im Streitfall darlegen und beweisen muss. Lässt sich keine ausdrückl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Anzuwendender Aufteilungsschlüssel (Abs. 2)

(2) 1 Der Aufteilungsschlüssel, der für die Gewinnaufteilungsmethode nach Absatz 1 anzuwenden ist, bestimmt sich nach den Beiträgen, die jeweils von der Bau- und Montagebetriebsstätte und vom übrigen Unternehmen für den Bau- und Montagevertrag geleistet werden. 2 Der Umfang der geleisteten Beiträge berechnet sich nach den Kosten der maßgeblichen Personalfunktionen, die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Grundsatz: Anwendung einer kostenorientierten Verrechnungspreismethode (Abs. 1)

(1) 1 Die Mitwirkung einer Bau- und Montagebetriebsstätte an der Erfüllung des vom Bau- und Montageunternehmen abgeschlossenen Bau- und Montagevertrags gilt widerlegbar als anzunehmende schuldrechtliche Beziehung, die als Dienstleistung der Bau- und Montagebetriebsstätte gegenüber dem übrigen Unternehmen anzusehen ist. 2 Der Verrechnungspreis für die Dienstleistung ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forschungskosten/Entwicklun... / 2.1 Aktivierungswahlrecht bei Entwicklungskosten, Aktivierungsverbot bei Forschungskosten

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände, wie gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, dürfen in der Handelsbilanz aktiviert werden (Aktivierungswahlrecht). Erforderlich ist, dass es sich um Vermögensgegenstände handelt. Das Aktivierungswahlrecht soll nach der Gesetzesbegründung insbesondere innovativen Unternehmen die Möglichkeit eröffnen, ihre Eigenkapitalb...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forschungskosten/Entwicklun... / 6.2 Ausweitung der Forschungszulage

Durch das Wachstumschancengesetz und das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm wurde die Forschungszulage ausgeweitet. Pauschalsatz für in Eigenleistung erbrachte Vorhaben steigt Das Forschungszulagengesetz fördert Aufwendungen für Arbeitslöhne, Eigenleistungen eines Einzelunternehmers, Tätigkeitsvergütungen eines Mitunternehmers sowie Entgelte für die Auftrag...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Due-Diligence-Kosten / 3 Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten: Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Kosten dazu zählen und aktiviert werden müssen

Anschaffungskosten sind diejenigen Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand zugeordnet werden können. Das ergibt sich aus § 255 Abs. 1 HGB. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten der Anschaffung und die nachträglichen Anschaffungskoste...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Rückstellungen

Rückstellungen dienen dazu, Aufwendungen, die erst in einem späteren Geschäftsjahr zu einer in ihrer Höhe oder ihrer genauen Fälligkeit noch nicht feststehenden Mindereinnahme oder Auszahlung führen, in der Bilanz dem Geschäftsjahr ihrer Verursachung zuzurechnen. Typisches Beispiel dafür ist die Pensionsrückstellung, die der GmbH-Geschäftsführer alljährlich erdient, die jedo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.2.1 Erstbewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten

Rz. 179 Hinsichtlich der Höhe des Bilanzansatzes beim Zugang des Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte sind zunächst die Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten als Wertobergrenze anzusehen.[1] Zu den Anschaffungsnebenkosten zählen einerseits alle angefallenen Kosten der Anlieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme, b...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Ökonomi... / 2 Selbstkostenkalkulation

Das Ziel der Selbstkostenrechnung besteht darin, für die Produkte im Portfolio einen Verkaufspreis festzulegen, der alle Elemente einer Vollkostenbetrachtung enthält. Einzelkosten, die direkt mit einer Leistung verbunden sind, werden dieser unmittelbar zugeordnet. Hinzu kommen die Gemeinkosten, die anhand von Verteilerschlüsseln, sogenannten Umlagen oder Zuschlagssätzen, erg...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Ökonomi... / 1 Kosten für die Angebotserstellung

Auch wenn das Sprichwort "Nichts ist umsonst" selten so eng interpretiert werden muss, gehört zur ökonomischen Wahrheit von Verwaltungsunternehmen, dass auch das Erstellen von Angeboten einen Preis hat. In diesem Zusammenhang erhob die Verwalterentgelt-Studie 2025 Zeitaufwand und Erfolgsquoten für die Abgabe von Angeboten. Je nach Komplexitätsgrad des Verwaltungsobjekts gabe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Ökonomi... / 2.1 Allgemeines Konzept

Anhand einer Berechnung nach der allgemeinen BWL (siehe Tabelle 9) lässt sich das Grundkonzept der Kalkulation gut vermitteln. Im Anschluss wird sie für die Immobilienverwaltung angepasst dargestellt.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Selbst erstellte Anlagen / 4 Ausweis in der Bilanz

Die Bilanzpositionen für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften enthalten nach § 266 Abs. 1 Satz 1 HGB den Posten "Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte" unter § 266 Abs. 2 A I. Ziffer 1 HGB. Vereinfachungen gelten für die kleine Kapitalgesellschaft[1] und die Kleinstkapitalgesellschaft.[2] Bei selbst erstellten Anlagen, die im Betrieb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Pauschalierung der Einkomme... / 1.4 Bemessungsgrundlage und Höhe des Steuersatzes

Als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der geldwerten Vorteile wird abweichend von § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG auf die tatsächlichen Kosten des Zuwendenden einschließlich Umsatzsteuer abgestellt. Der Bruttobetrag kann aus Vereinfachungsgründen mit dem Faktor 1,19 aus dem Nettobetrag hochgerechnet werden. In die Bemessungsgrundlage sind alle tatsächlich angefallenen Aufwendun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsausgaben-ABC / Herstellungskosten

Herstellungskosten ermitteln sich aus den Einzelkosten (Material-, Fertigungs- und Sondereinzelkosten) sowie die darauf entfallenden Gemeinkosten (Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den Werteverzehr von Anlagevermögen). Sie entstehen bei Herstellung eines Wirtschaftsguts, bei seiner Erweiterung oder im Rahmen einer für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen im Abschluss... / 7.2 Ansatz und Bewertungsunterschiede

Rz. 64 Die Ermittlung der Herstellungskosten erfolgt nach den IFRS ohne Wahlrechte, da eine klare Aufteilung in aktivierungspflichtige produktionsbezogene und nicht ansatzfähige nicht produktionsbezogene Gemeinkosten erfolgt. Fremdkapitalzinsen während der Bauzeit sind nur bei sog. Qualifying Assets einzubeziehen. Rz. 65 Als Verbrauchsfolgeverfahren ist das Lifo-Verfahren nac...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen im Abschluss... / 5.1 Handelsrechtliche Bewertungsgrundsätze

Rz. 40 Handelsrechtlich bilden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 1, 2 HGB die Obergrenze für die Bewertung des Umlaufvermögens.[1] Davon ausgehend und dem strengen Niederstwertprinzip folgend, schreibt § 253 Abs. 4 HGB für die Handelsbilanz vor, dass der aus dem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag abgeleitete Wert[2] oder, soweit dieser nicht ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reiseveranstalter / 6 Bemessungsgrundlage

Für die einheitliche sonstige Leistung des Reiseveranstalters ist lediglich die Differenz zwischen dem Betrag, den der Reisende bezahlt, und den Aufwendungen für die Reisevorleistungen als Bemessungsgrundlage zugrunde zu legen (Marge). Hiervon ist die Umsatzsteuer abzusetzen. Dabei ist grundsätzlich auf die einzelne Reise abzustellen. Praxis-Beispiel Berechnung der Brutto-/Ne...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personenbeförderungsunterne... / 2 Begriff der Personenbeförderung

Eine Personenbeförderung liegt vor, wenn Personen über eine grundsätzlich im Voraus bestimmte Strecke vom Abgangsort zum Bestimmungsort mit einem Beförderungsmittel transportiert werden. Die Art des Beförderungsmittels ist nicht von Bedeutung. Wichtig Mitgeführtes Reisegepäck zählt zur Personenbeförderung Zu einer Personenbeförderung gehört auch die damit verbundene Beförderun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.2 Ergebnisbereinigung

Rz. 62 Die betragsmäßige Erfolgsanalyse soll darüber Auskunft geben, ob das ausgewiesene Jahres- bzw. Gesamtergebnis dem vom Analysten als tatsächlich angesehenen Erfolg entspricht oder inwieweit im Jahresabschluss möglicherweise verdeckte Ergebnisteile existieren.[1] Das zugrunde liegende Rechnungslegungssystem und der Umfang der freiwilligen Angaben haben dabei einen erheb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bewertung

Rn. 337b Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Abweichungen zwischen HB und StB – Bewertungsebenemehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Energetische Maßnahmen gem.... / III. Förderfähige Aufwendungen

Fachgerechte Durchführung der energetischen Maßnahme: Förderfähig sind die Aufwendungen, die der steuerpflichtigen Person unmittelbar durch die fachgerechte Durchführung der energetischen Maßnahme entstehen. Darunter fallen Aufwendungen für das Material sowie den fachgerechten Einbau bzw. die fachgerechte Installation, die Inbetriebnahme von Anlagen und die fachgerechte Verarbe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerabzugsverfahren – ABC... / 4 Beratungshinweise

Beschränkt stpfl. EU- oder EWR-Staatsbürger können die Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug um mit der Vergütung unmittelbar zusammenhängende Betriebsausgaben oder Werbungskosten mindern; allerdings steigt dann der Abzugssteuersatz bei natürlichen Personen von 15 % auf 30 %. Eine solche Maßnahme ist daher nur sinnvoll, wenn die unmittelbar mit der Leistung zusammenhängend...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... /   Klasse 5Leistungsverrechnung

Nach den Gliederungsvorschriften haben die Wohnungsunternehmen die erzielten Erträge und die angefallenen Aufwendungen in der GuV-Rechnung nach dem Primärausweisprinzip, d. h. ohne Saldierung und kostenrechnerische Korrekturen, auszuweisen. Die Realisierung dieses Prinzips, dem auch der Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft folgt, führt dazu, dass das Ergebnis des Gesamtuntern...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1 Ermittlung der Einkünfte

Rz. 37 Für beschränkt Stpfl. gelten die allgemeinen Regeln über die Ermittlung der Einkünfte (§ 2 Abs. 1, 2 EStG), ggf. i. V. m. den speziellen Vorschriften zu den einzelnen Einkunftsarten (§§ 13ff. EStG). Für Gewinneinkünfte[1] gelten die §§ 4–7k EStG. Hierbei sind Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben zu erfassen. Der Gewinn ist durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1, § ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.5 Abzugssteuern nach § 50a Abs. 1 EStG (Abs. 2 S. 2 Nr. 5)

Rz. 133 Die Abgeltungswirkung der Abzugssteuern kann bei beschr. Stpfl. zu einer höheren Steuer führen als die Steuerlast bei vergleichbaren Sachverhalten, die von unbeschränkt Stpfl. verwirklicht worden sind. Dies beruht darauf, dass der Steuerabzug von den Bruttoeinnahmen vorgenommen wird, ein Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten daher grundsätzlich nicht möglich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Änderung des Umfangs der aktivierten Herstellungskosten

Rz. 121 [Autor/Zitation] Hinsichtlich des Umfangs der aktivierungspflichtigen Herstellungskosten räumt das Gesetz gewisse Wahlrechte ein (vgl. § 255 Rz. 330 ff., 335 ff.). Werden die Wahlrechte von einem Jahr zum nächsten Jahr unterschiedlich ausgenutzt, so ist auch hierin die Änderung einer Bewertungsmethode nach Abs. 2 Nr. 2 zu sehen. Rz. 122 [Autor/Zitation] In diesem Zusamm...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 66 [Autor/Zitation] Die anderen aktivierten Eigenleistungen bilden einen Teil der Gesamtleistung des Unternehmens. Das Gesetz spricht hierbei nicht von "Erträgen" aus anderen aktivierten Eigenleistungen. Der Posten ist kein Ertragsposten in der Art wie etwa die sonstigen betrieblichen Erträge (Posten Nr. 4), sondern wie die Bestandsveränderungen (Posten Nr. 2) ein Korrekt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verursachung durch unterschiedliche Bilanzierung und Bewertung auf der Passivseite der Bilanz

Rz. 70 [Autor/Zitation] Bei isolierter Betrachtung ergeben sich in folgenden Fällen aktive latente Steuern: Handelsrechtlich sind Rückstellungen mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag zu bewerten. Dieser schließt etwaige Kosten- und Preissteigerungen mit ein. Steuerlich besteht gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. f EStG ein Verbot zur Be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (B.I.1.)

Rz. 197 [Autor/Zitation] Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind Verbrauchsgüter des Prozesses der betrieblichen Leistungserstellung. Sie gehen entweder – unmittelbar oder mittelbar – in die Erzeugnisse ein oder werden zur Erbringung einer Dienstleistung benötigt. Dabei sind die Grenzen zwischen den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen im Einzelfall nicht streng definiert, doch könn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Darstellung des Einflusses von Abweichungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Rz. 132 [Autor/Zitation] Art. 31 Abs. 2 Satz 2 der 4. EG-RL ging davon aus, dass jede Abweichung von den gesetzlich geregelten oder den bisher angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden die Vergleichbarkeit der JA beeinträchtigt. Deswegen ist in Abs. 2 Nr. 2 Halbs. 2 auch nach dem BilRUG noch vorgeschrieben, dass der Einfluss von Abweichungen auf die Vermögens-, Finan...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abgrenzung

Rz. 203 [Autor/Zitation] Die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (kurz: Herstellungskosten des Umsatzes) sind beim UKV ein besonders bedeutsamer und für das UKV charakteristischer GuV-Posten. Sie umfassen alle Herstellungskosten, die notwendig waren, um die im GJ abgesetzten Produkte zu erzeugen – unabhängig davon, ob sie im GJ oder in ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen (B.I.2.)

Rz. 203 [Autor/Zitation] Zu den unfertigen Erzeugnissen gehören solche noch nicht als Fertigerzeugnisse anzusehenden Bestände, auf denen nach Be- oder Verarbeitung im eigenen Betrieb bereits Löhne und Gemeinkosten ruhen. Entscheidendes Abgrenzungskriterium zu den Rohstoffen ist damit, dass sie bereits in den Produktionsprozess eingegangen sind, ohne dass sie – wie fertige Erz...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Anschaffungskosten, Aktivie... / 5.2.2 Anschaffungskosten bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren

Die vorstehend dargestellten Grundsätze zur Bestimmung der Anschaffungskosten gelten grundsätzlich auch im Umlaufvermögen. Aber aufgrund der hohen Beschaffungsmengen ergeben sich einige Besonderheiten, insbesondere bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen (Werkstoffen) sowie Waren. Externe Bezugskosten wie z. B. Eingangsfrachten, Verpackungskosten und Transportversicherungen fall...mehr