Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 6b Übertragung stiller Reserven ... / 5.2 Veräußerungskosten
Rz. 75 Veräußerungskosten sind die Aufwendungen, die in unmittelbarer sachlicher Beziehung zu dem Veräußerungsgeschäft stehen, also alle durch die Veräußerung unmittelbar veranlassten Kosten, wie z. B. Notariatskosten, Maklerprovisionen, Grundbuchgebühren, Reise-, Beratungs-, Gutachterkosten, und die durch den Veräußerungsvorgang selbst entstehenden Verkehrsteuern, wie GrESt...mehr