Fachbeiträge & Kommentare zu Gemeinkosten

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Sachleistungsverpflichtungen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. b EStG

Rz. 318 [Autor/Zitation] Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. b EStG sind Rückstellungen für Sachleistungsverpflichtungen mit den Einzelkosten und den angemessenen Teilen der notwendigen Gemeinkosten zu bewerten. Damit sind alle Verpflichtungen gemeint, die keine Geldleistungsverpflichtungen darstellen. Dem Wortlaut nach dürfen diese nur mit den Einzelkosten und einem angemessenen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Vorbemerkungen

Rz. 315 [Autor/Zitation] In die Herstellungskosten sind außerdem angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einzubeziehen. Das Prinzip der Angemessenheit bezieht sich nach dem Gesetzeswortlaut lediglich auf die notwendigen Materialgemeinkosten, die notwendi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Vorbemerkungen

Rz. 530 [Autor/Zitation] Der Aktivierungspflicht unterliegen die der einzelnen Leistungseinheit zurechenbaren Einzelkosten sowie die nur mittelbar zurechenbaren variablen und fixen Gemeinkosten (vgl. generell zur Abgrenzung von Einzel- und Gemeinkosten Rz. 295 f.). Anders als in Deutschland wurde in Bezug auf die Gemeinkosten mit dem RÄG 2014 annähernd wortgleich die Textieru...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Vollkostenansatz für Sach- und Dienstleistungsverpflichtungen

Rz. 1023 [Autor/Zitation] In Deutschland sieht § 6 Abs. 1 Z 3a lit. b öEStG ausdrücklich vor, dass steuerliche Rückstellungen für Sachleistungsverpflichtungen mit den Einzelkosten und den angemessenen Teilen der notwendigen Gemeinkosten zu bewerten sind. Nach BFH ist darunter der Ansatz zu Vollkosten zu verstehen (vgl. mwN Kulosa in Schmidt42, § 6 EStG Rz. 481). Eine vergleic...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Fertigungsgemeinkosten

Rz. 322 [Autor/Zitation] Fertigungsgemeinkosten sind alle für die Leistung anfallenden Aufwendungen, die nicht als Materialeinzel- oder -gemeinkosten, als Fertigungseinzelkosten oder als Sonderkosten der Fertigung verrechnet werden können und zugleich darüber hinaus nicht als Verwaltungs- oder Vertriebskosten zu betrachten sind. Als Beispiele für die Fertigungsgemeinkosten se...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Unternehmensintern anfallende Anschaffungsnebenkosten

Rz. 75 [Autor/Zitation] Bei unternehmensintern anfallenden Aufwendungen kommt der in Abs. 1 Satz 1 vorgeschriebenen Beschränkung auf Einzelkosten besondere Bedeutung zu (vgl. Böcking/Gros/Wirth in EBJS[4], § 255 HGB Rz. 15). In den Gesetzesmaterialien wird hierzu ausgeführt, dass "aus Vereinfachungsgründen eine Erfassung der mit dem Anschaffungsvorgang zusammenhängenden Aufwe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Fertigungskosten

Rz. 305 [Autor/Zitation] § 255 Abs. 2 Satz 2 bestimmt die Aktivierungspflicht der Fertigungseinzelkosten. Zu den Fertigungseinzelkosten gehören die bei der Fertigung des herzustellenden Gegenstands anfallenden und direkt zurechenbaren Kosten, soweit sie nicht Sonderkosten der Fertigung sind. Es verbleiben damit vor allem die der Fertigung dienenden Personalkosten (Fertigungsl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Kosten der allgemeinen Verwaltung

Rz. 330 [Autor/Zitation] § 255 Abs. 2 Satz 3 sieht ein Einbeziehungswahlrecht angemessener Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessener Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung vor. Diese Kosten haben idR keinen Bezug zur Herstellung, aber zum Unternehmen als Ganzes (vgl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (3) Schwebende Absatzgeschäfte

Rz. 281 [Autor/Zitation] Verträge über Absatzgeschäfte schweben bis zur Lieferung der Gegenstände oder bis zur Erbringung der Leistung (Realisationszeitpunkt; vgl. § 252 Rz. 218 ff.). Ein drohender Verlust aus dem schwebenden Geschäft liegt vor, wenn der Wert der vereinbarten Gegenleistung geringer als der Wert der zu erbringenden Leistung ist (IDW RS HFA 4.33). Der Wert der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Materialkosten

Rz. 300 [Autor/Zitation] § 255 Abs. 2 Satz 2 bestimmt die Aktivierungspflicht der Materialeinzelkosten. Zu den Materialeinzelkosten gehören die unmittelbar zur Herstellung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse sowie der selbst erstellten Anlagen verbrauchten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die in Anspruch genommenen Leistungen (zB Energiekosten), sofern der Verbrauch ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Einzelzurechenbarkeit der Aufwendungen

Rz. 440 [Autor/Zitation] Es zählen nur jene Ausgaben zu den Anschaffungskosten eines Vermögensgegenstands, die in einer eindeutigen und im Zeitpunkt ihres Anfalls bekannten finalen Beziehung zu diesem stehen (§ 203 Abs. 1 Satz 1 letzter Halbsatz öUGB; Grundsatz der Einzelzuordenbarkeit). Nach hL sind direkt und unmittelbar einem Kostenträger zurechenbare Einzelkosten zu aktiv...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Einzelzurechenbarkeit der Aufwendungen

Rz. 59 [Autor/Zitation] Zu den Anschaffungskosten gehören nur solche Aufwendungen, die "dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können" (Abs. 1 Satz 1). Insofern ergibt sich eine wesentliche Einschränkung in der Zurechnung von Aufwendungen, die der Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand dienen. Die Aufwendungen müssen Einzelkostencharakter haben. Gemeinkosten,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Anschaffungsnebenkosten

Rz. 443 [Autor/Zitation] Anschaffungsnebenkosten sind all jene Aufwendungen, die während des Anschaffungsvorgangs neben dem eigentlichen Anschaffungspreis für den Erwerb und die Nutzbarmachung von Vermögensgegenständen anfallen (vgl. Janschek/Jung in Hirschler2, § 203 Rz. 56). Dabei sind die Anschaffungsnebenkosten unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs des wirtschaftlichen Eig...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Vorrang "zwingender steuerlicher Vorschriften" (Maßgeblichkeitsvorbehalt; Durchbrechungstatbestände)

Rz. 102 [Autor/Zitation] Der Maßgeblichkeit der unternehmensrechtlichen GoB sind aufgrund des Maßgeblichkeitsvorbehalts zugunsten "zwingender Vorschriften des EStG" Grenzen gesetzt; die Einflusswirkung des Unternehmensrechts bleibt nur insoweit bestehen, als zwingende Vorschriften des Steuerrechts dem nicht entgegenstehen. Die in Österreich geführte Diskussion zur Reichweite ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundlagen

Rz. 270 [Autor/Zitation] Herstellungskosten sind "die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen" (§ 255 Abs. 2 Satz 1). Sprachlich wäre die Bezeichnung Herstellungsausgab...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Materialgemeinkosten

Rz. 320 [Autor/Zitation] Als Materialgemeinkosten iSv. § 255 Abs. 2 Satz 2 werden in der Praxis vor allem die Kosten der Einkaufsabteilung, der Warenannahme, der Material- und Rechnungsprüfung, der Lagerhaltung, der Materialverwaltung und -bewachung, für den Transport innerhalb des Unternehmens und die Versicherung des Materials erfasst. Zwar handelt es sich bei einem Teil di...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Mögliche Beseitigung weiterer unsystematischer Abweichungen

Rz. 110 [Autor/Zitation] Das Regierungsprogramm nennt als Maßnahme zur Modernisierung und Zusammenführung der Bilanzrechte des öEStG und öUGB beispielhaft die Anpassung der Abschreibungsdauer beim Firmenwert (vgl. Regierungsprogramm 2020-2024, Aus Verantwortung für Österreich 67). Hinsichtlich der Aktivierungspflicht eines Firmenwerts besteht bereits Gleichklang zwischen öUGB...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Materialkosten

Rz. 531 [Autor/Zitation] Materialeinzelkosten beinhalten alle Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (vgl. Urnik/Urtz/Fellinger/Niedermoser in Straube/Ratka/Rauter3, § 203 Rz. 87/2; ebenso in Deutschland, vgl. Rz. 300). Rohstoffe bilden den Hauptbestandteil eines Produkts und gehen unmittelbar in dieses ein (zB Rohmaterialien, Fremdbauteile, Eigenbauteile, wieder verwertete Abfälle,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Blick nach Österreich

Rz. 15 [Autor/Zitation] § 203 öUGB regelt die Zugangs- und Folgebewertung des Anlagevermögens (Abs. 1) und definiert die Anschaffungskosten (Abs. 2), Herstellungskosten (Abs. 3 und 4) sowie den derivativen Geschäfts- und Firmenwert (Abs. 5). Im Vergleich zu § 255 HGB bestehen Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede im Aufbau der Vorschrift (vgl. Rz. 427): § 255 HGB definiert d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 426 [Autor/Zitation] § 203 öUGB Wertansätze für Gegenstände des Anlagevermögens; Anschaffungs- und Herstellungskosten (1) Gegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen gemäß § 204, anzusetzen. (2) 1 Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ih...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 529 [Autor/Zitation] Der Umfang der Herstellungskosten bestimmt sich abschließend nach den verpflichtend zu aktivierenden Aufwendungen und den eingeräumten Aktivierungswahlrechten und -verboten; dadurch lässt sich die Wertuntergrenze und Wertobergrenze ermitteln (§ 203 Abs. 3 und 4 öUGB; gleiche Systematik in Deutschland, vgl. Rz. 291). Eine Aktivierungspflicht besteht für...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Argumente gegen eine zwingende Einbeziehung der in § 255 Abs. 2 Satz 3 genannten Aufwendungen

Rz. 371 [Autor/Zitation] Für die in § 255 Abs. 2 Satz 3 genannten Kostenbestandteile besteht idR nur ein mittelbarer Veranlassungszusammenhang mit dem Herstellungsprozess. Wenn der Herstellungsprozess jedoch nicht maßgeblich für die Entstehung der Aufwendungen ist, so erscheint die Einbeziehung fraglich. Freiwillige soziale Aufwendungen sind dabei idR für den Herstellungsproz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Zugangsbewertung

Rz. 174 [Autor/Zitation] Die Bewertung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände erfolgt grds. nach den für sämtliche Vermögensgegenstände gültigen allgemeinen Bewertungsregeln (vgl. Dicken in BeckOGK HGB, § 248 Rz. 11 [2/2023]; Kahle/Haas in BKT, Bilanzrecht, § 255 HGB Rz. 212.3 [12/2021]; Arbeitskreis "Immaterielle Werte im Rechnungswesen" der Schmalenbach-Gese...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Reichweite der Stetigkeit

Rz. 279 [Autor/Zitation] Die Anwendung des Gebots der Stetigkeit erfordert sachlogisch, dass ein Bewertungsvorgang seiner Natur nach wiederholbar ist (Rz. 276) sowie die Existenz mehrerer potentieller Bewertungsmethoden für ein Bewertungsobjekt (Rz. 278). Bedeutungslos ist hingegen die Begründung der im Einzelfall gewählten Bewertungsmethode, dh., die Stetigkeit erstreckt sic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Fertigungskosten

Rz. 533 [Autor/Zitation] Zu den Fertigungseinzelkosten zählen Fertigungslöhne sowie Gehälter für Werkmeister, Techniker, Zeichner, Lohnbuchhalter usw., soweit diese direkt zurechenbar sind. Umstritten ist die Einordnung der Fertigungslöhne als Einzelkosten oder Gemeinkosten (zum Meinungsstand Urnik/Urtz/Fellinger/Niedermoser in Straube/Ratka/Rauter3, § 203 Rz. 88; ebenso in D...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VI. Kombinierte Abschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung

Tz. 196 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 knüpft die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses explizit an das Vorliegen eines Mutter-Tochter-Verhältnisses (IFRS 10.4). Daher besteht nach IFRS 10 keine Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses für Gleichordnungskonzerne (horizontal groups). Gleichordnungskonzerne sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht über...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Durch Fertigung veranlasster Werteverzehr des Anlagevermögens

Rz. 325 [Autor/Zitation] In die Herstellungskosten muss ebenfalls auch der Werteverzehr des Anlagevermögens eingerechnet werden. Dies ergibt sich aus § 255 Abs. 2 Satz 2. Damit ist nicht nur der technisch bedingte, sondern auch der wirtschaftlich verursachte Werteverzehr gemeint. Die Einbeziehungspflicht bezieht sich dabei auf Kosten, die Gemeinkostencharakter haben und auf s...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Steuerliche Aspekte

Rz. 547 [Autor/Zitation] Wie die Anschaffungskosten sind auch die Herstellungskosten im öEStG nicht (ausdrücklich) definiert; § 6 Z 2 lit. a öEStG normiert jedoch die Einbeziehung angemessener Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten in die Herstellungskosten. Diese Einbeziehungspflicht bezieht sich nach dem Gesetzeswortlaut zwar nur für das Umlaufvermögen und das nicht...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Versetzung in den Zustand der Betriebsbereitschaft

Rz. 50 [Autor/Zitation] Der Anschaffungsvorgang umfasst nicht nur – wie der Begriff der Anschaffung vermuten lassen könnte – den Erwerb eines Vermögensgegenstands, sondern – wie § 255 Abs. 1 Satz 1 klarstellt – auch seine Versetzung in den betriebsbereiten Zustand. Dadurch soll der Anschaffungsvorgang soweit wie möglich erfolgsneutral behandelt werden. Daher kommt es nicht da...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Vorsicht als Leitlinie der Bewertung

Rz. 166 [Autor/Zitation] Das Vorsichtsprinzip gibt keinen bestimmen Maßstab vor, welcher bei der Bewertung anzuwenden ist. Es handelt sich vielmehr um eine allgemeine Grundhaltung bzw. um eine allgemeine Leitlinie, welche im Rahmen der Bewertung zu beachten bzw. zugrunde zu legen ist (im älteren Schrifttum wurde häufig von der Formel gesprochen, dass sich der Kaufmann eher "ä...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Pauschalierung von Anschaffungsnebenkosten

Rz. 79 [Autor/Zitation] Anschaffungskosten sind nur die tatsächlich aufgewendeten, nicht dagegen die rechnerischen Kosten. Aus Vereinfachungsgründen bestehen allerdings keine Bedenken dagegen, statt Einzelerfassung der angefallenen Kosten die Anschaffungsnebenkosten zu pauschalieren. Insofern können zur Vermeidung eines erheblichen Arbeitsaufwands die üblicherweise und bei vi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Aktivierungsverbote bei der Bemessung der Herstellungskosten

Rz. 542 [Autor/Zitation] Bei Ermittlung der Wertobergrenze sind die Aktivierungsverbote für die Kosten der allgemeinen Verwaltung zu beachten (§ 203 Abs. 3 letzter Satz öUGB, zu Ausnahmen bei langfristiger Fertigung im Umlaufvermögen s. § 253 Rz. 994 ff.). Nicht vom Aktivierungsverbot umfasst sind Verwaltungskosten für den Material- und Fertigungsbereich (vgl. Fattinger/Patlo...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Grundsatz der Abgrenzung der Sache nach

Rz. 258 [Autor/Zitation] Der Grundsatz der Abgrenzung der Sache nach basiert auf der Prämisse, dass zwischen den Erträgen und den Aufwendungen eine Zweck-Mittel-Beziehung entsprechend dem Finalprinzip besteht (Baetge/Ziesemer/Schmidt in BKT, Bilanzrecht, § 252 HGB Rz. 187 [10/2011]; BKT, Bilanzen16, 133; Jüptner, Leistungsfähigkeit und Veranlassung, 123; Patek, Steuerliche Er...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundlagen

Rz. 524 [Autor/Zitation] Herstellungskosten sind Aufwendungen, die für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen (§ 203 Abs. 3 Satz 1 öUGB). Die Definition gilt grds. einheitlich für Gegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens; lediglich § 206 Abs. 3 öUGB norm...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Begriff der Bewertungsmethode

Rz. 275 [Autor/Zitation] Der Begriff der Bewertungsmethode ist gesetzlich nicht definiert. Er lässt sich als bestimmtes Verfahren verstehen, mittels dessen einem Bewertungsobjekt (Vermögensgegenstand oder Schuld) ein geldmäßig ausgedrückter Wert beigelegt wird (Baetge/Ziesemer/Schmidt in BKT, Bilanzrecht, § 252 HGB Rz. 243 [10/2011]; Förschle/Kropp, ZfB 1986, 873, 878; Fülbie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Sonderkosten der Fertigung

Rz. 310 [Autor/Zitation] Als Sonderkosten der Fertigung kommen ua. Kosten für Modelle, Spezialwerkzeuge, Vorrichtungen, Entwürfe, Schablonen, Schnittmuster, Schnitte, spezielle Konstruktionen, Kosten für Materialversuche sowie Lizenzgebühren für die Erlaubnis, bestimmte Fertigungsverfahren und Rezepturen zu nutzen, in Betracht. Sonderkosten der Fertigung können sowohl Einzelk...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 238 f... / V. Steuerliche Aspekte

Rz. 65 [Autor/Zitation] In Österreich wird die Einheitsbilanz seit Jahrzehnten in der Literatur intensiv diskutiert, wobei zuletzt die Argumente dafür in den Vordergrund gerückt sind (vgl. zB Mayr in Hey, DStJG 34, 2011, 327; Schlager/Titz in FS Bertl, 476; vgl. dazu auch Gassner in FS Heidinger, 115; Heidinger/Klein in FS Egger, 377; Egger in Bertl et al, Bilanzpolitik, 2013...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / aa) Allgemeines zu Rückstellungen

Rz. 449 Weder im Handels- noch im Steuerrecht findet sich eine Definition für Rückstellungen. § 249 HGB regelt ausschließlich die Zwecke der Rückstellungen. Sie stellen eine passivische Außenverpflichtung des Unternehmens dar; betriebswirtschaftlich sind sie Fremdkapital. Rückstellungen sind im Gegensatz zu Verbindlichkeiten ihrer genauen Höhe nach nicht bestimmt, was ein gewi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Abgrenzung der Bewertungsobjekte

Rz. 348 [Autor/Zitation] Für die Vornahme der Einzelbewertung ist die Abgrenzung der Einheit der Bewertung im Sinne von einzelnen, einheitlich zu bewertenden Vermögensgegenständen bzw. Schulden vorzunehmen. Als gesetzlich normiertes Differenzierungskriterium steht dazu der Grundsatz des wirtschaftlichen Gehalts iSd. § 196a Abs. 1 öUGB sowie die Generalnorm zur Verfügung, wesh...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Sach- und Dienstleistungsverpflichtungen sowie Geldwert- und Sachwertschulden

Rz. 213 [Autor/Zitation] Der Erfüllungsbetrag von Sach- und Dienstleistungsverpflichtungen umfasst aufgrund des Vorsichtsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4) die voraussichtlich anfallenden Vollkosten (Bordewin, DB 1992, 1533, 1536; IDW RS HFA 34.21 Rz. 196 f.), dh. Einzelkosten und direkt zurechenbare, notwendige Gemeinkosten (Bilanz Check-Up 2012, 71). Dies erfolgt unabhängig davo...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Zeitraum der Herstellung

Rz. 340 [Autor/Zitation] Neben den Erfordernissen der Angemessenheit (sachliche Begrenzung) enthält § 255 Abs. 2 Satz 3 den Grundsatz, dass die dort genannten Aufwendungen nur insoweit im Rahmen der Herstellungskosten berücksichtigt werden dürfen, "soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung entfallen" (zeitliche Begrenzung). Nach § 255 Abs. 3 gilt dieser Grundsatz auch für...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Abgrenzung zu entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenständen

Rz. 108 [Autor/Zitation] Als "entgeltlich erworben" gelten Vermögensgegenstände, deren Wert am Markt durch einen entgeltlichen Erwerbsvorgang objektiv bestätigt wurden (sog. Marktobjektivierung bzw. Markttest; vgl. Anzinger in HHR, § 5 EStG Rz. 1830 [12/2021]; Hennrichs in MünchKomm. BilR, § 248 HGB Rz. 43; Knobbe-Keuk, Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht9, 90). Durch den ent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / 9. Gesetzesänderungen 2015

Rz. 44 Die Änderungen durch das StÄnd-AnpG-Kroatien gelten grundsätzlich ab dem 1.1.2015. Soweit eine frühere oder spätere Anwendung vorgesehen ist, wird dies in der nachfolgenden Auflistung explizit erwähnt. Die Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 sind beim Lohnsteuerabzug ab 2015 anzuwenden. Rz. 45 Einkommensteuermehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Inhalt und Zweck der gesetzlichen Regelung

Rz. 114 [Autor/Zitation] In Abs. 1 Nr. 3 sind mit dem Grundsatz der Einzelbewertung und dem Stichtagsprinzip zwei Bewertungsgrundsätze kodifiziert, die durch spezifische Regelungsinhalte gekennzeichnet sind und daher nachfolgend auch einzeln dargestellt werden (der Grundsatz der Einzelbewertung in Rz. 128 und das Stichtagsprinzip in Rz. 139). Rz. 115 [Autor/Zitation] Der Grunds...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) ABC der Rückstellungen

Rz. 312 [Autor/Zitation] Abbruchkosten: Bei Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten für Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden (§ 249 Rz. 210) ist der erforderliche Betrag verursachungsgemäß in den Jahren anzusammeln, in denen die Gebäude genutzt werden (Rz. 238). Die Ansammlung kann je nach Nutzung linear, progressiv, degressiv oder leistungsbezogen erfolgen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Un- oder Unterverzinslichkeit

Rz. 708 [Autor/Zitation] Ausleihungen werden als unverzinslich bezeichnet, wenn der Schuldner keine Vergütung für die Kapitalüberlassung leisten muss; bei einer nicht nur geringfügigen Unterschreitung des tatsächlichen Zinssatzes im Vergleich zum marktüblichen wird von einer Unterverzinslichkeit gesprochen. Die Unterverzinslichkeit kann bereits bei Ausreichung des Kredits bes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Grundsätze

Rz. 400 Der Vorsteuerabzug allgemein und das Abzugsverbot nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG im Besonderen bereiten in der Praxis keine Schwierigkeiten, wenn ein Unternehmer entweder nur Umsätze tätigt, die voll zum Abzug berechtigen, oder nur solche, die zur Versagung des Vorsteuerabzugs führen. Werden jedoch in einem Unternehmen sowohl Umsätze getätigt, die zum Vorsteuerabzug ber...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4 Lieferungen oder sonstige Leistungen "für sein Unternehmen"

Rz. 94 Es müssen Lieferungen oder sonstige Leistungen für das Unternehmen des Abzugsberechtigten ausgeführt worden sein. Das bedeutet, dass die Vorumsätze der unternehmerischen Betätigung unmittelbar oder mittelbar dienen müssen und der Unternehmer der Leistungsempfänger ist. Diese Voraussetzung muss als Erstes zweifelsfrei feststehen.[1] Rz. 94a Der BFH sieht im Regelfall de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Ausnahmen vom Vorsteuerabzugsverbot des § 15 Abs. 2 UStG gem. § 15 Abs. 3 UStG

Rz. 385 Der Ausschluss vom Vorsteuerabzug tritt gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG nicht ein, wenn die erworbenen oder eingeführten Gegenstände sowie die in Anspruch genommenen sonstigen Leistungen der Ausführung von Umsätzen dienen, die nach § 4 Nr. 1 bis 7, § 25 Abs. 2 oder § 26 Abs. 5 UStG steuerfrei sind. Diese Umsätze werden also durch die Steuerbefreiung i. V. m. de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2 Abzug des Gewinns aus Nebengeschäften

Tz. 41 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach der Überschussdefinition des § 22 Abs 1 S 4 KStG muss der Gewinn aus Nebengeschäften bei der Ermittlung des für die Verhältnisrechnung maßgebenden Einkommens ausgeklammert werden. Der Grund für diese Handhabung liegt darin, dass die Nebengeschäfte nicht der Erfüllung des satzungsmäßigen Gegenstands der Gen dienen, sondern auf eine erwer...mehr