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Verwaltervergütung: Ökonomische Preiskalkulation / 2 Selbstkostenkalkulation

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Das Ziel der Selbstkostenrechnung besteht darin, für die Produkte im Portfolio einen Verkaufspreis festzulegen, der alle Elemente einer Vollkostenbetrachtung enthält. Einzelkosten, die direkt mit einer Leistung verbunden sind, werden dieser unmittelbar zugeordnet. Hinzu kommen die Gemeinkosten, die anhand von Verteilerschlüsseln, sogenannten Umlagen oder Zuschlagssätzen, ergänzt werden. Sind alle Kosten eines Produkts erfasst, lässt sich durch Addition der erwünschten Gewinnmarge der Spielraum für Preisverhandlungen mit Kunden definieren. Deutlich wird, dass diese Herangehensweise nicht nur verschiedene Detaillierungsgrade ermöglicht, sondern sich ideal zur Ermittlung von Verwaltervergütungen nutzen lässt. Geprüft wird dann, welche Kosten spezifisch durch ein Verwaltungsmandat anfallen und welche aus dem allgemeinen Unternehmensbereich zusätzlich zu verteilen sind.

Die Liste der zu berücksichtigenden Kosten in Grundsätze der Preiskalkulation, Kap. 4.3 kann hier hilfreich sein, ebenso die Erläuterungen zur Logik, wie Zuschläge ermittelt werden. Lagen beispielsweise die gesamten Personalaufwendungen eines Dienstleisters in den letzten Jahren durchschnittlich bei 100.000 EUR pro Jahr, denen durchschnittlich 50.000 EUR Sachkosten gegenüberstanden, dann ist klar, wie künftig bei Angeboten der Immobilienverwaltung kalkuliert werden muss. Im ersten Schritt wird "nur" der Stundenaufwand geschätzt, der bei Übernahme des Verwaltungsmandats erwartet wird, und mit den Kosten für die Mitarbeitenden pro Stunde multipliziert. Zum Ergebnis wird ein Zuschlag von 50 % hinzugerechnet, um die Sachkosten zu berücksichtigen – das ist einfacher, da eine Einzelauflistung unverhältnismäßig viel Aufwand verursachen würde.

2.1 Allgemeines Konzept

Anhand einer Berechnung nach der allgemeinen BWL (siehe Tabelle 9) lässt sic...

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