Fachbeiträge & Kommentare zu Gefährdungsbeurteilung

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Tätigkeiten auf Baustellen ... / Zusammenfassung

Überblick Eine Baustelle ist der Ort, an dem ein Bauvorhaben ausgeführt wird, bei dem ein Bauwerk bzw. eine oder mehrere bauliche Anlagen auf Veranlassung eines Bauherrn errichtet, umgebaut oder abgebrochen und die dazugehörigen Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten durchgeführt werden. Sie umfasst die Flächen für die Entstehung des Bauwerks und die während der Bauzeit genutz...mehr

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Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.7 Auswertung betriebsärztlicher Erkenntnisse

Die individuellen Untersuchungsergebnisse unterliegen – wie allgemein im Arzt-Patienten-Verhältnis – der ärztlichen Schweigepflicht. Der Arzt darf grundsätzlich keine Informationen einer durchgeführten arbeitsmedizinischen Vorsorge an Dritte – wie den Arbeitgeber – weitergeben. Er muss nur die Beschäftigten über Ergebnis und Befunde der arbeitsmedizinischen Vorsorge beraten ...mehr

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Verwaltungsfachangestellter... / Zusammenfassung

Überblick Verwaltungsfachangestellte üben überwiegend praktische Tätigkeiten mittleren Schwierigkeitsgrades aus. Nach innen gerichtete Aufgaben haben organisatorischen, ordnenden Charakter und basieren auf Richtlinien, Verfügungen und Anweisungen. Nach außen gerichtete Aufgaben erfordern ständige Kontakte zu anderen Behörden, zu Bürgern, zur Wirtschaft und zu anderen Stellen...mehr

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Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.3 Vorsorgeanlässe

Arbeitsmedizinische Vorsorge erfolgt grundsätzlich im Interesse des Beschäftigten zur frühzeitigen Erkennung und Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen mit der zentralen Fragestellung, ob von der Tätigkeit eine Gefahr für die Gesundheit der Beschäftigten ausgeht. Sie dient damit ausschließlich dem Selbstschutz des Individuums. Pflichtvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge...mehr

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Tätigkeiten auf Baustellen ... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

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Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.1 Rechtliche Einordnung

Die ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge ist die logische Zusammenfassung und Konkretisierung einer Reihe bestehender Rechtsvorschriften aus der ArbMedVV und den daraus abgeleiteten Arbeitsmedizinischen Regeln, die sich an den Arbeitgeber richten, der bei Einhaltung der Regeln davon ausgehen kann, dass er die Anforderungen der Verordnung erfüllt (s. Tab. 1).mehr

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Mutterschutz: Betrieblicher... / 2.1 Grundsätze der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung (§ 10 Abs. 1 MuSchG i. V. m. § 5 ArbSchG)

Zentraler Baustein des betrieblichen Gesundheitsschutzes ist die spezielle arbeitsschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG. Es handelt sich dabei um eine spezialgesetzliche Ergänzung des allgemeinen Arbeitsschutzrechts, insbesondere von § 5 ArbSchG. Sie basiert in ihrer Struktur auf dem bekannten Konzept des Arbeitsschutzgesetzes. Bei der inhaltlichen ...mehr

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Bericht von Fachkraft für A... / 2.2 Gefährdungsbeurteilung

Für Arbeitgeber besteht die Pflicht, in ihrem Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen. Die Durchführung und Umsetzung ist zu dokumentieren. Grundlage hierfür bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), insbesondere § 5 Abs. 1 und 2 und § 6 Abs. 1 ArbSchG. Auch die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSic...mehr

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Mutterschutz: Betrieblicher... / 2 Die mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung

2.1 Grundsätze der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung (§ 10 Abs. 1 MuSchG i. V. m. § 5 ArbSchG) Zentraler Baustein des betrieblichen Gesundheitsschutzes ist die spezielle arbeitsschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG. Es handelt sich dabei um eine spezialgesetzliche Ergänzung des allgemeinen Arbeitsschutzrechts, insbesondere von § 5 ArbSchG. Sie basie...mehr

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Mutterschutz: Betrieblicher... / 2.2 Die Begriffe "Gefährdung" und "unverantwortbare Gefährdung"

Die Gefährdungsbeurteilung hat sich an den Begriffen der "Gefährdung" bzw. der "unverantwortbare Gefährdung" zu orientieren: "Gefährdungen" der Schwangeren oder stillenden Mutter sowie des Kindes sollen möglichst vermieden werden.[1] "Unverantwortbare Gefährdungen" müssen ausgeschlossen werden.[2] Erst wenn beim Arbeitgeber Klarheit über den Inhalt der Begriffe als Leitlinien d...mehr

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Mutterschutz: Betrieblicher... / 6 Mitbestimmung des Betriebsrats bzw. der Personalvertretung

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats kommen grundsätzlich im Hinblick auf die abstrakte Gefährdungsbeurteilung, aber auch hinsichtlich der konkreten Umsetzung in Betracht. Die zahlreichen möglichen betriebsverfassungsrechtlichen Berührungspunkte zum betrieblichen Gesundheitsschutz im Mutterschutzgesetz im Überblick: die Rechte aus § 80 BetrVG : das allgemeine Überwachungsrecht...mehr

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Mutterschutz: Betrieblicher... / 4.3 Dokumentation der Ergebnisse

In § 14 Abs. 1 MuSchG sind umfangreiche Dokumentationspflichten des Arbeitgebers festgelegt. Vorrangig ist die Gefährdungsbeurteilung im Sinne der allgemeinen arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben zu dokumentieren.[1] Den mutterschutzspezifischen Teil der Gefährdungsbeurteilung konkretisiert § 14 Abs. 1 MuSchG. Aus der Dokumentation müssen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung...mehr

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Mutterschutz: Betrieblicher... / 4.1 Informationspflicht gegenüber der schwangeren oder stillenden Frau

Der Arbeitgeber hat 2 verschiedene Vorgaben im Hinblick auf die Kommunikation mit der Schwangeren bzw. stillenden Mutter zu beachten: Das Gesprächsangebot nach § 10 Abs. 2 Satz 2 MuSchG. Die Information über die Gefährdungsbeurteilung und die für die Frau erforderlichen Schutzmaßnahmen.[1] Gesprächsangebot nach § 10 Abs. 2 Satz 2 MuSchG Der Arbeitgeber muss der Frau unverzüglich...mehr

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Mutterschutz: Betrieblicher... / 1 Betrieblicher Gesundheitsschutz – Grundsätze

Der Gesundheitsschutz für werdende und stillende Mütter war schon immer ein zentrales Ziel des Mutterschutzgesetzes. Mit der Novellierung zum 1.1.2018 ist ein umfassender benachteiligungsfreier Gesundheitsschutz in Kraft getreten, der eine mutterschutzgerechte Fortsetzung der Beschäftigung von Frauen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und während der Stillzeit ...mehr

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Mutterschutz: Betrieblicher... / 3 Schutzpflichten im Eintrittsfall

Von der abstrakten, nicht anlassbezogenen Gefährdungsbeurteilung zu unterscheiden sind die anlassbezogenen, konkreten Schutzmaßnahmen, die der Arbeitgeber im Fall der Schwangerschaft oder Mutterschaft einleiten muss. Allgemeine Schutzpflicht in § 9 MuSchG § 9 MuSchG regelt die vom Arbeitgeber zu treffenden Maßnahmen in ganz allgemeiner Form. Allerdings ergeben sich auch aus § ...mehr

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Mutterschutz: Betrieblicher... / 2.2.3 Ableitung voraussichtlicher Maßnahmen

Die vom Arbeitgeber durchzuführenden Maßnahmen ergeben sich aus der auf der ersten Stufe (s. o.) vorrangig durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung. Eine Umgestaltung der Arbeitsbedingungen ist zwingend immer dann erforderlich, wenn eine unverantwortbare Gefährdung vorliegt. Eine Umgestaltung kann erforderlich sein, wenn eine Gefährdung der schwangeren oder stillenden Frau bz...mehr

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Mutterschutz: Betrieblicher... / 2.2.2 Die "unverantwortbare Gefährdung"

Die größten Unsicherheiten für alle Beteiligte, insbesondere aber für den Arbeitgeber, sind mit der Bedeutung des Begriffs der "unverantwortbaren Gefährdung" verbunden. Die Besonderheit der "unverantwortbaren Gefährdung" liegt dabei in der (Rechts-)Folge: das Risiko führt hier zum Handlungsbedarf und damit zwingend zu einer entsprechenden Handlungspflicht. Nach der Gesetzesbe...mehr

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Mutterschutz: Betrieblicher... / 2.2.1 Die "Gefährdung"

Eine Gefährdung ist die Möglichkeit eines Gesundheitsschadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Sie ist gegeben, wenn der Arbeitsplatz und die Beschäftigung auf diesem Arbeitsplatz unmittelbare und mittelbare gesundheitliche Beeinträchtigungen physischer oder psychischer Art mit sich bringen können. Demgegenüber bezeichnet eine Gefahr ein Geschehen, welches bei u...mehr

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Mutterschutz: Betrieblicher... / 2.2.2.1 Schutz schwangerer Frauen gemäß § 11 MuSchG

§ 11 MuSchG konkretisiert und systematisiert typische Gefahrenquellen, die eine unverantwortbare Gefährdung begründen im Hinblick auf die Tätigkeiten bzw. der Arbeitsbedingungen der schwangeren Frau. Dieser nicht abschließende Katalog bietet neben den dort benannten Gefahren einen allgemeinen Orientierungsrahmen zur Einschätzung sonstiger Gefährdungen. Die Regelung des § 11 M...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Betrieblicher... / Zusammenfassung

Überblick Der betriebliche Gesundheitsschutz als Teilbereich des allgemeinen Arbeitsschutzes beinhaltet eine grundlegende Gefährdungsbeurteilung für sämtliche Arbeitsplätze im Unternehmen im Hinblick auf den Schutz von Schwangeren und Müttern. Dazu treten konkrete Schutzmaßnahmen von einer Anpassung des Arbeitsplatzes an die Schutzbedürfnisse der Frau über eine eventuelle Um...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Betrieblicher... / 2.2.2.2 Schutz stillender Frauen gemäß § 12 MuSchG

§ 12 MuSchG konkretisiert und systematisiert typische Gefahrenquellen, die eine unverantwortbare Gefährdung begründen im Hinblick auf die Tätigkeiten bzw. die Arbeitsbedingungen der stillenden Mutter. Auch hier ist der Katalog nicht abschließend und bietet neben den dort benannten Gefahren einen allgemeinen Orientierungsrahmen zur Einschätzung sonstiger Gefährdungen. Die Rege...mehr

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Mutterschutz: Betrieblicher... / 4 Dokumentations- und Informationspflichten des Arbeitgebers

Die in § 14 MuSchG geregelten Dokumentations- und Informationspflichten des Arbeitgebers sollen umfassend Transparenz und Kontrolle ermöglichen. Die damit für den Arbeitgeber verbundenen Pflichten gehen deutlich über das Niveau des allgemeinen Arbeitsschutzrechts hinaus. Die Informationspflichten betreffen neben der schwangeren oder stillenden Frau die gesamte Belegschaft un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Betrieblicher... / 5 Die Aufgaben und Befugnisse der Aufsichtsbehörde

Die Aufsicht über die Ausführung des MuSchG obliegt der nach dem Landesrecht zuständigen Behörde.[1] Bei nicht durchgeführter bzw. fehlerhafter Gefährdungsbeurteilung können die Aufsichtsbehörden entsprechende verwaltungsrechtliche Maßnahmen treffen.[2]mehr

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Mutterschutz: Betrieblicher... / 4.2 Informationspflichten gegenüber der Belegschaft

Der Arbeitgeber ist gemäß § 14 Abs. 2 MuSchG verpflichtet, alle Personen, die bei ihm beschäftigt sind, über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG und den voraussichtlichen Bedarf an Schutzmaßnahmen zu informieren. Insbesondere weibliche Beschäftigte erhalten so frühzeitig Einblick in die Gefährdungssituation an ihrem Arbeitsplatz und im Hinblick au...mehr

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Bericht von Fachkraft für A... / 1 Rechtliche Grundlage und weitere Hinweise

Nach § 5 DGUV-V 2 muss der Unternehmer die von ihm bestellten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit verpflichten, schriftlich über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben regelmäßig zu berichten. Zusätzlich sollen diese Berichte auch über die Zusammenarbeit der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Auskunft geben. Weitere Hinweise gibt eine Publikati...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 4.1 Gefährdungsbeurteilung und generelle Ermittlung von Schutzmaßnahmen (§ 10 Abs. 1 Nrn. 1 u. 2 MuSchG)

Bereits § 5 Abs. 1 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber zur Durchführung von allgemeinen Gefährdungsbeurteilungen für sämtliche Arbeitsplätze. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG sind im Rahmen der allgemeinen Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 Abs. 1 ArbSchG die abstrakten Gefahren für schwangere oder stillende Frauen an allen Arbeitsplätzen zu erfassen und zu beurteilen. Die Pfli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 4.2 Konkrete Festlegung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen (§§ 10 Abs. 2 Satz 1, 13 Abs. 1 MuSchG)

Sobald eine Frau dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, hat der Arbeitgeber gem. § 10 Abs. 2 MuSchG unverzüglich die nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen[1]. Wichtig Der Begriff "festlegen" gemäß dieser Vorschrift bedeutet, dass der Arbeitgeber die konkret erforderlichen Schutzm...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 7.2.5 Vorläufiges betriebliches Beschäftigungsverbot (§ 10 Abs. 3 MuSchG)

Nach § 10 Abs. 3 MuSchG darf der Arbeitgeber eine schwangere oder stillende Frau nur diejenigen Tätigkeiten ausüben lassen, für die er die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach § 10 Abs. 2 MuSchG getroffen hat. Danach hat der Arbeitgeber nach Mitteilung einer Schwangerschaft oder des Umstands des Stillens unverzüglich die nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung erforderlichen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 4.5.1 Dokumentationspflichten

Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG und den daraus resultierenden allgemeinen Bedarf an Schutzmaßnahmen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MuSchG durch Unterlagen zu dokumentieren. Wenn sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass keine Schutzmaßnahmen erfo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 4.5.2 Informationspflichten

Gemäß § 14 Abs. 2 MuSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle Beschäftigten – nicht nur die weiblichen Beschäftigten – über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und den allgemeinen Bedarf an Schutzmaßnahmen zu informieren. Sinn dieser Vorschrift ist, dass eine Frau, die an einem bestimmten Arbeitsplatz arbeitet, von vorneherein weiß, dass im Falle einer Schwangerschaft ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 4.3 Gesprächsangebot (§ 10 Abs. 2 Satz 2 MuSchG)

Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 MuSchG hat der Arbeitgeber einer Frau, die ihm mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, ein Gespräch über weitere Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anzubieten. Das Gesprächsangebot hat unverzüglich zu erfolgen, also ohne schuldhaftes Zögern. Die Verpflichtung besteht immer, auch dann, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergeben hat, dass ke...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 7.2.6 Betriebliches Beschäftigungsverbot (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG)

Hat eine Frau ihrem Arbeitgeber mitgeteilt, dass sie schwanger ist oder stillt, hat der Arbeitgeber unverzüglich die nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung (§ 10 Abs. 1 MuSchG) erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen[1] . Der Begriff "festlegen" gemäß dieser Vorschrift bedeutet, dass der Arbeitgeber die konkret erforderlichen Schutzmaßnahmen, die bereits im Rahmen der al...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 4 Betrieblicher Gesundheitsschutz (§§ 9 – 15 MuSchG)

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, soweit wie im Hinblick auf einen wirkungsvollen Gesundheitsschutz verantwortbar, der Frau eine Fortführung der Tätigkeiten zu ermöglichen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 MuSchG). Durch das Ausschöpfen aller verfügbaren Präventionsmaßnahmen soll schwangeren und stillenden Frauen eine verantwortbare, ihren individuellen Bedürfnissen angepasste Teilhabe am ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigungsverbot / Arbeitsrecht

Die wichtigsten Beschäftigungsverbote betreffen den Mutterschutz und den Jugendarbeitsschutz. Darüber hinaus gilt z. B. ein Beschäftigungsverbot für Ausländer, wenn diese nicht im Besitz einer entsprechenden Genehmigung sind. Außerdem können Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen Beschäftigungsverbote normieren. Das Mutterschutzgesetz kennt 2 Arten von Beschäftigungsverbote...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 7.2.7 Ärztliches Beschäftigungsverbot (§ 16 MuSchG)

§ 16 MuSchG regelt ärztliche Beschäftigungsverbote während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Nach § 16 Abs. 1 MuSchG darf der Arbeitgeber eine Frau während der Schwangerschaft nicht beschäftigen, soweit nach einem ärztlichen Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes durch die Beschäftigung gefährdet ist. Nach § 16 Abs. 2 MuSchG darf der Arbeitgeber eine Frau, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildschirmarbeit / 3.2 Arbeitgeberpflichten

Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen an den im Betrieb vorhandenen Bildschirmarbeitsplätzen zu ermitteln und zu beurteilen. Er hat durch geeignete Maßnahmen für eine Gestaltung der Bildschirmarbeitsplätze entsprechend den Anforderungen des Anhangs Nr. 6 der ArbStättV und der sonstigen Rechtsvor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hausgewerbetreibende / Arbeitsrecht

Hausgewerbetreibende im Sinne von § 2 Abs. 2 HAG zählen zu den "in Heimarbeit Beschäftigten" und genießen als solche trotz ihrer Selbstständigkeit den gleichen Schutz nach dem HAG [1] wie Heimarbeiter. Die Hausgewerbetreibenden unterscheiden sich nur insofern von den Heimarbeitern, als sie selber am Stück mitarbeiten und nicht nur ein Teilprodukt herstellen. Sie sind in eigen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belegschaftsbefragungen: Ein Mittel der Gefährdungsbeurteilung

Zusammenfassung Überblick Der Arbeitgeber ist für die Beurteilung der Arbeitsbedingungen der bei ihm tätigen Arbeitnehmer verantwortlich. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiger Schritt zur Einhaltung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes und es wird ermittelt, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Um diese Gefährdungen zu ermitteln, bietet es sich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belegschaftsbefragungen: Ei... / 1 Die Belegschaftsbefragung als Mittel der Gefährdungsbeurteilung

Gesundheitliche Belastungen am Arbeitsplatz, sowie konkrete Gefährdungen durch Arbeitsabläufe sind immer dann gut einschätzbar, wenn sie sich beobachten lassen. Die visuelle Betrachtung von Maschinen oder der Umgang mit diesen, lässt zuverlässige Rückschlüsse auf potenzielle Gefährdungen zu. Problematisch wird die Gefährdungsbeurteilung jedoch dann, wenn Belastungen nicht of...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 2.2 Gefährdungsbeurteilungen an Telearbeitsplätzen

Arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen sind erst dann sinnvoll durchzuführen, wenn an den Arbeitsplätzen eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Abs. 1 ArbSchG bzw. § 3 ArbStättV stattgefunden hat. Diese Erstbeurteilung dient vor allem dazu, dem Arbeitgeber und seinen Arbeitsschutzverantwortlichen eine Einschätzung zu gestatten, welche besonderen gesundheitlichen Risiken vorhanden s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belegschaftsbefragungen: Ei... / Zusammenfassung

Überblick Der Arbeitgeber ist für die Beurteilung der Arbeitsbedingungen der bei ihm tätigen Arbeitnehmer verantwortlich. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiger Schritt zur Einhaltung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes und es wird ermittelt, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Um diese Gefährdungen zu ermitteln, bietet es sich an, die Belegs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belegschaftsbefragungen: Ei... / 1.2 Datenschutz beachten

Selbst eine anonym durchgeführte Befragung lässt möglicherweise Rückschlüsse auf den Befragten zu. Da Belegschaftsbefragungen nur dann wirklich erfolgversprechend sind, wenn sich möglichst viele Mitarbeiter daran beteiligen, ist auch auf eine penible Beachtung des Datenschutzes zu achten. Dazu gehört die vollständige Anonymisierung der Fragebögen, die Sicherstellung des anonym...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belegschaftsbefragungen: Ei... / 1.3 Keine Teilnahmeverpflichtung

Man kann vertreten, dass sich eine Pflicht zur Teilnahme an der Befragung aus den sog. "arbeitsvertraglichen Nebenpflichten" des Arbeitnehmers ergeben kann. Wie sinnvoll es ist, eine solche Befragung zu erzwingen, sei aber dahingestellt. Grundsätzlich sollte die Teilnahme an der Befragung daher freiwillig sein. Praxis-Tipp Schaffung gesunder Arbeitsplätze Es sollten Anreize zu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 3.1.3 Individuelle Vereinbarungen

Der Gesetzgeber schlägt eine individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch zu den "Bedingungen der Telearbeit" vor (vgl. Abschn. 3.1.1). Das hört sich gut an, ist aber nicht so einfach. Eine individuelle Vereinbarung kann der Arbeitsvertrag sein, allerdings auch eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag. In dieser sollen die Umstände der Tele- oder Hom...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belegschaftsbefragungen: Ei... / 1.1 Wer ist der Initiator?

Die Belegschaftsbefragung (auch Mitarbeiterbefragung genannt) ist gesetzlich nicht geregelt. Damit bleibt – bezogen auf reine Rechtsfragen – offen, wer sie initiiert, wie mit den Ergebnissen umzugehen ist und ob Arbeitnehmer überhaupt verpflichtet sind, an diesen teilzunehmen. Arbeitgeber Es liegt auf der Hand, dass der Arbeitgeber jederzeit seine Mitarbeiter nach ihren Wünsch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 3.1.2 Kollektive Vereinbarungen

Arbeitsschutz ist oft im Wege der betrieblichen Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG durch eine Betriebsvereinbarung nach § 77 BetrVG geregelt. Auch das "Ob" und "Wie" von Telearbeit kann Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Mit der Regelung des § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG wird das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei sog. "mobiler Arbeit" festgelegt: Will der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Weitere Informationen auf Verlangen der Aufsichtsbehörde (§ 27 Abs. 2)

Rz. 8 Die Aufsichtsbehörde kann vom Arbeitgeber weitere Angaben verlangen, die sie benötigt, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Dies sind etwa Angaben zu Name und Adresse der betroffenen Frau, zum voraussichtlichen Entbindungstermin, zur Art der Beschäftigung, zu Umfang und Lage der Arbeitszeit, zur Art der Vergütung, zu körperlichen Belastungen während der Arbeit, zum Ergebnis d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Erkrankungen am ... / 3.1 Gefährdungsbeurteilung bei psychischen Belastungen

Mechanische oder anders nachweisbare Beeinträchtigungen sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung i. d. R. ohne Probleme nachweisbar. Bei psychischen Beeinträchtigungen fehlen der Praxis zum einen Erfahrungswerte und zum anderen vor allem "greifbare" Fakten. Diese Gefährdungsbeurteilungen stellen die Praxis deswegen vor große Probleme. Grundsätzlich sind psychische Belastun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Erkrankungen am ... / 3 Arbeitsschutz bei psychischen Belastungen

Der Gesetzgeber hat psychische Belastungen ausdrücklich im ArbSchG als Gefährdungsfaktor genannt. Gemäß § 4 Nr. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit vermieden bzw. minimiert wird. § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG nennt als potenzielle Gefährdung, die im Rahmen der Gefährdungsbeurtei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 5 Weitere Beteiligungsrechte

Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG ist ein "Auffangtatbestand". Im Zusammenhang mit mobiler Arbeit bestehen weitere Rechte des Betriebsrats. In Betracht kommen: § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Der Betriebsrat hat bei der Gefährdungsbeurteilung und den daraus abzuleitenden Maßnahmen des Arbeitsschutzes mitzubestimmen. Auch für die mobile Arbeit ist eine Gefährdung...mehr