Fachbeiträge & Kommentare zu Gefährdungsbeurteilung

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Digitale Formate in der Arb... / 2.4.1 Gefährdungsbeurteilung

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung arbeiten Führungskräfte, Betriebsräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und weitere fachkundige Personen oft eng zusammen. Dabei ist die direkte Präsenz am Arbeitsplatz nicht bei allen Arbeitsschritten erforderlich. So lassen sich z. B. die Erfassung der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten, die Ermittlung der Gefährdungen, die Beu... mehr

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Digitale Formate in der Arb... / 2.1.3 Beratung zum Mutterschutz

Mit Feststellung der Schwangerschaft durch den Gynäkologen und Weitergabe der Information an den Arbeitgeber ist dieser verpflichtet, die bestehende Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen. Dabei bezieht er häufig den Betriebsarzt zeitnah mit ein, insbesondere zur Beurteilung möglicher Tätigkeitsbeschränkungen bis hin zu Beschäftigungsverboten. Insbesondere in Bereichen mit biol... mehr

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Digitale Formate in der Arb... / 2.4.3 Digitale (Virtuelle) Betriebsbegehung

Eine digitale Betriebsbegehung wird erforderlich, wenn neben den internen Teilnehmern vor Ort (wie Führungskräfte, Betriebsrat, Sicherheitsbeauftragte) auch externe Personen (wie Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt oder außerbetriebliche Techniker) beteiligt werden sollen. Dabei gehen die internen Beteiligten mit einer Digitalkamera oder Tablet durch den Betrieb un... mehr

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Digitale Formate in der Arb... / Zusammenfassung

Überblick Digitale Technologien und telemedizinische Verfahren sind mittlerweile im Gesundheitswesen weit verbreitet. Auch in der zukunftsorientierten Arbeitsmedizin sind in Ergänzung der bestehenden Betreuungsformen bereits zahlreiche Anwendungsgebiete der Telematik identifiziert. Ziel muss eine sichere Anwendung und eine breite Akzeptanz der Instrumente sein – insbesondere... mehr

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Datensicherheit 4.0: Was Fa... / 4.3 Personenspezifische Maßnahmen

Neben technischen und organisatorischen Aspekten ist es auch Aufgabe der Sifa, die Auswirkungen der Technologien auf den Menschen zu beurteilen – positiv wie negativ. Hintergrund ist, dass Führungskräfte und Beschäftigte im Umgang mit 4.0-Technologien entlastet oder auch zusätzlich belastet werden, sich der Umgang miteinander wandelt und sich das Verhältnis jedes Einzelnen z... mehr

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Nationaler Leitfaden für AMS / 1 Ablaufdiagramm

Eher allgemein zeigt die nachfolgende Abbildung den Prozess der Anwendung eines AMS gemäß dem NLA. In einem ersten Schritt werden ausgehend von der Entscheidung der obersten Leitung (heute natürlich in Abstimmung mit der Interessenvertretung), ein Arbeitsschutz-Managementsystem aufzubauen und anzuwenden, ist im Einklang mit den Unternehmenszielen und -grundsätzen eine "Polit... mehr

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Nationaler Leitfaden für AMS / 5 Anforderungen an die Elemente eines AMS gem. NLA

Der Aufbau eines unternehmensspezifisches AMS sollte die im nationalen Leitfaden benannten Hauptelemente beinhalten, die sich sehr stark an den ILO-Leitlinien orientieren. Der nationale Leitfaden unterlegt sie mit 20 Elementen (s. Abb. 2) und beschreibt so das Rahmenkonzept eines Arbeitsschutz-Managementsystems. Der dabei gewählte "Zuschnitt" sowie die Zuordnung der Elemente... mehr

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Dacharbeiten / 3.1 Gefährdungsbeurteilung

Sobald in irgendeiner Form Arbeiten auf Dächern anfallen, muss dazu eine präzise Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Dabei sind z. B. folgende Fragen zu klären: Bei der Planung: Welche Inspektions-, Wartungs- und Reparaturarbeiten können anfallen bzw. sind diese ggf. im Vorfeld vermeidbar? Wie sollen anfallende Arbeiten ausgeführt werden und durch wen? Welche Anlagen sollen/... mehr

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Neue, geänderte und neu gef... / 1.4 DGUV-Regelwerk

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Dacharbeiten / 2.2.2 Schutzmaßnahmen gegen bestimmte Gefährdungen

Für folgende Themengebiete enthält die DGUV-I 201-054 zum Teil sehr detaillierte Vorgaben und Erläuterungen: Beschaffenheit von Gerüsten verschiedener Typen; Einsatz von Leitern; spezielle Arbeitsmittel auf Dächern und ihre Beschaffenheit, z. B. Dachdeckerauflegeleitern, Dachdeckerstühle, Standlatten, Sicherheitsdachhaken; Verkehrswege auf Dächern, z. B. Treppen, Laufstege, Aufz... mehr

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Dacharbeiten / 3.2.2 Verkehrswege und Arbeitsplätze auf Dächern

Verkehrswege und Arbeitsplätze auf Dächern müssen sicher begeh- bzw. benutzbar sein. Vor allem müssen Absturzgefahren vermieden werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass an Arbeitsplätzen in der Regel höhere Anforderungen an Einrichtungen zur Absturzsicherung zu stellen sind als an Verkehrswegen, weil der Aufenthalt länger ist und die durchzuführende Tätigkeit ggf. ein zusä... mehr

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Arbeitsmittel / 2 Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

Der Arbeitgeber muss vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen ableiten. Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung am Arbeitsmittel entbindet nicht von der Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass die Beschäf... mehr

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Arbeitsmittel / 5 Unterweisung

Bevor Beschäftigte ein Arbeitsmittel erstmalig verwenden, muss der Arbeitgeber ihnen ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung stellen. Er muss die Beschäftigten vor der Benutzung von Arbeitsmitteln und danach in regelmäßigen Abständen (i. d. R. jährlich) tätigkeit... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3.7 Arbeitnehmerähnliche Personen (Nr. 7)

Rz. 55 Von erheblicher praktischer Bedeutung ist die Geltung des MuSchG für Frauen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind. Allerdings unterliegt dieser Personenkreis nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 ArbSchG den geltenden Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes, die nach § 4 Nr. 6 ArbSchG verlangen, dass der Arbeitgeber bei de... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3.6 Frauen, die in Heimarbeit beschäftigt sind (Nr. 6)

Rz. 51 In den Geltungsbereich des Mutterschutzgesetzes fallen Frauen, die in Heimarbeit beschäftigt sind, und ihnen Gleichgestellte i. S. v. § 1 Abs. 1 und 2 HAG. Das MuSchG stellt ausschließlich auf die heimarbeitsrechtliche Definition ab. Danach gilt es für im Bereich der Heimarbeit für die Heimarbeiterinnen und die Hausgewerbetreibenden. Die Begriffe werden in § 2 HAG defi... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3.8 Schülerinnen und Studentinnen (Nr. 8)

Rz. 62 Nach Nr. 8 werden Schülerinnen und Studentinnen in den Anwendungsbereich des MuSchG einbezogen, soweit die Ausbildungsstelle (z. B. Hochschule oder Schule, vgl. § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 MuSchG) Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt. Dies ist etwa der Fall bei Veranstaltungen im Rahmen der Schulpflicht, im Rahmen der universitären Ausbil... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 4 Neben der verfassungsrechtlichen Grundlage des Art. 6 Abs. 4 GG und der bundesrechtlichen Regelungen des MuSchG, des BEEG und ergänzend des SGB gibt es eine Reihe weiterer wichtiger europarechtlicher Grundlagen des Mutterschutzrechtes. Vorrangig zu nennen ist die Mutterschutz-Richtlinie der Europäischen Union RL 92/85 EWG , die eine Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zur... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Ziel des Gesetzes (§ 1 Abs. 1)

Rz. 9 Mit der Neufassung des Mutterschutzgesetzes ab dem 1.1.2018 hat der Gesetzgeber erstmals die Ziele des Mutterschutzgesetzes normiert. Neben dem schon früher durch das Mutterschutzgesetz gewährleisteten Schutz der Gesundheit der Frau und ihres (ungeborenen) Kindes am Arbeitsplatz hob der Gesetzgeber hervor, dass der Frau die Fortsetzung ihrer Beschäftigung während der S... mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2.5 Gefährdungsbeurteilung als Grundlage der Eignungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG spielt im Arbeitsschutz eine zentrale Rolle. Mit dem Ziel, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren bereits im Vorfeld zu erkennen und zu vermeiden, werden darin alle relevanten Gefährdungen systematisch ermittelt und zu bewertet. Alle weiteren Schutzmaßnahmen (technisch, organisatorisch, personenbe... mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2.3.4 Regelmäßige "anlasslose" Eignungsuntersuchungen

Insbesondere in der Verkehrsmedizin sind durch öffentlich-rechtliche Vorschriften Eignungsbeurteilungen in regelmäßigen Abständen vorgeschrieben. Wird die Frist überschritten, erlischt die Erlaubnis. In manchen Betrieben werden routinemäßig wiederkehrend (z. B. alle 3 Jahre) – insbesondere bei FSÜ-Tätigkeiten – Eignungsuntersuchungen angeordnet, ohne dass es dazu personenbedi... mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 3 Inhalt und Ablauf der Eignungsuntersuchung

Gesetzlich vorgeschriebene Eignungsuntersuchungen, insbesondere im Verkehrsbereich, enthalten teilweise sehr detaillierte Vorgaben zu den weiteren Untersuchungsinhalten. Dort, wo das nicht der Fall ist, beschränken sich die weiteren Untersuchungsinhalte immer auf die spezifische Fragestellung bezogen auf den konkreten Arbeitsplatz (Gefährdungsbeurteilung) und orientieren sic... mehr

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Eignungsuntersuchung / 3.1 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Eignungsuntersuchungen unterliegen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und müssen grundsätzlich auf einen legitimen Zweck hin überprüft werden (abgeleitet aus Art. 20 Abs. 3 GG und den Grundrechten), geeignet sein (die Untersuchungsinhalte müssen sich aus dem Anforderungsprofil ableiten lassen, Eignung ist damit feststellbar), erforderlich sein (es steht kein milderes, gleich... mehr

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Eignungsuntersuchung / 5.4 Individuelle Eignungsbeurteilungen im laufenden Beschäftigungsverhältnis

Individuelle Eignungsbeurteilungen können z. B. sein: begründete Zweifel an der Tauglichkeit eines Arbeitnehmers in Fortsetzung seiner Tätigkeit (personenbezogene Anlässe)[1], z. B. nach langer Krankheit, bei Hinweis auf Drogen- oder Alkoholabusus, bei einem neu aufgetretenen Anfallsleiden oder einer vorübergehenden Bewusstlosigkeit jeder Ursache, die Zuweisung eines neuen Tätigke... mehr

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Eignungsuntersuchung / 6 "Eignungsvorbehalte" als Berufszugangsvoraussetzungen

Darüber hinaus gibt es gesetzlich festgelegte "Eignungsvorbehalte" als Berufszugangsvoraussetzung, die das Führen einer bestimmten Berufsbezeichnung an Eignungsaspekte binden. Hierbei soll die Person keine offensichtlichen fachlichen, physischen oder psychischen Mängel oder Hindernisse aufweisen, die sie von der Ausführung der Aufgabe oder Position ausschließen würden. "Nich... mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 1 Allgemeine Vorbemerkung und rechtliche Grundlagen

Eignungsbeurteilungen dienen der Beantwortung der Frage, ob die vorhandenen physischen und psychischen Fähigkeiten und Potenziale der Beschäftigten erwarten lassen, dass die während der Beschäftigung zu erledigenden Tätigkeiten ohne relevante Gefahren für Sicherheit und Gesundheit des oder der Beschäftigten oder Dritter von ihnen ausgeübt werden können.[1] Sie setzen grundsät... mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2 Bedeutung der Eignung für Fahr- und Steuer- und Überwachungstätigkeiten (FSÜ) im Arbeitsschutz

Seit den ersten flugmedizinischen Untersuchungen zu Beginn des 20. Jahrhunderts und im Straßenverkehr nach dem II. Weltkrieg stellten ab 1971 auch die Berufsgenossenschaften für den betrieblichen Bereich einen Untersuchungsgrundsatz („G25“; heute E FSÜ) vor, der aus damaliger Sicht zur Unfallverhütung beitragen sollte. Heute sind FSÜ in vielen Berufen üblich, die aktiv Fahrze... mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2.1 Eignungsaspekte bei Einstellungsuntersuchungen

Im Rahmen einer Einstellungsuntersuchung wird sich der Arbeitgeber die Frage beantworten lassen, ob der Bewerber aus gesundheitlicher Sicht die vorgesehene Tätigkeit verrichten kann und kein Risiko für Sicherheit und Gesundheit für sich oder andere Mitarbeitende darstellt. Dabei darf die ärztliche Untersuchung nur Fragen klären, die der Arbeitgeber berechtigterweise dem Bewe... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.2 Aufzüge

Betriebssicherheit von Aufzugsanlagen Seit dem Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) am 1.1.2015 gelten für Betreiber von Aufzugsanlagen strenge Regelungen. Zwar richtet sich die BetrSichV in erster Linie an Arbeitgeber. Da diese jedoch Regelungen für "Aufzugsanlagen im Sinne der Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.20... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Gesundheit / 1 Unterschiedliche Definitionen und Kriterien

1987 entwickelte die WHO ihre Definition im Nachgang zur Ottawa Charta weiter: "Gesundheit ist die Fähigkeit und die Motivation, ein wirtschaftlich und sozial aktives Leben zu führen". Der Gesundheitssoziologe Klaus Hurrelmann definiert Gesundheit als "Zustand des objektiven und subjektiven Befindens einer Person, der gegeben ist, wenn diese Person sich in den physischen, psy... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Gesundheit / 4 Gesundheit am Arbeitsplatz

Physisches und psychosoziales Wohlbefinden unterliegt vielfältigen Einflussfaktoren. Diese können sowohl am Arbeitsplatz als auch im Privatleben entstehen und wechselseitig aufeinander wirken. Ganzheitlich denkende Arbeitgeber bieten Gesundheitsmanagement-Konzepte an, die Beruf und Privatleben unterstützen. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz leistet einen wesentlichen Beitrag... mehr

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Betriebliches Gesundheitsma... / 4.2 Analyseinstrumente

Die Grundlage für zielgerichtetes Handeln im BGM bildet eine datenbasierte Organisationsanalyse im Unternehmen bzw. in ausgewählten Pilotbereichen. Zur Messung und Bewertung dienen die Instrumente der Organisationsdiagnose, d. h. medizinische, technische und psychosoziale Kenngrößen – z. B. Erkrankungen und Beschwerden, technische Gefährdungsanalysen, subjektives Wohlbefinde... mehr

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Stress / Zusammenfassung

Begriff Zur Beschreibung psychischer Belastungen wird häufig der Begriff "Stress" gebraucht. Er wird unterschiedlich verwendet: Im Alltagssprachgebrauch meint jemand, der "im Stress ist", dass er viel zu tun und wenig Zeit hat. Wer "Stress mit seinem Kollegen" hat, befindet sich in einer Konfliktsituation. Auch in der Wissenschaft gibt es unterschiedliche Stressmodelle. In d... mehr

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Betriebliches Gesundheitsma... / Zusammenfassung

Begriff Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist nach Badura et. al (2000) "die Gestaltung, Lenkung und Entwicklung betrieblicher Strukturen und Prozesse, um Arbeit, Organisation und Verhalten am Arbeitsplatz gesundheitsförderlich zu gestalten." BGM betrachtet die Gesundheit der Beschäftigten als strategischen Faktor und Wettbewerbsvorteil und soll Beschäftigten und Unt... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Weitere Informationen auf Verlangen der Aufsichtsbehörde (§ 27 Abs. 2)

Rz. 7 Die Aufsichtsbehörde kann vom Arbeitgeber weitere Angaben verlangen, die sie benötigt, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Dies sind etwa Angaben zu Name und Adresse der betroffenen Frau, zum voraussichtlichen Entbindungstermin, zur Art der Beschäftigung, zu Umfang und Lage der Arbeitszeit, zur Art der Vergütung, zu körperlichen Belastungen während der Arbeit, zum Ergebnis d... mehr

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BGM: Gesundheitsmanagement ... / 5 Mit BGM in die Nachhaltigkeitsstrategie einzahlen

Der gesellschaftliche Diskurs um die Nachhaltigkeit unserer Ressourcen nimmt immer mehr an Fahrt auf. Dieser übergreifende Wandel hin zu mehr Bewusstsein für ökologisch und sozial verantwortungsbewusstes Handeln hat sich auch in der Finanzbranche als zentrale Ausrichtung etabliert. Neben dem erhöhten Kostendruck und der verschlechterten Ertragslage, sind erweiterte Regularie... mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 2.3 Gefährdungsbeurteilung (§ 3)

Mit der 5. Änderung der ArbStättV vom 19.7.2010 hat der Verordnungsgeber eine Vorschrift zur Gefährdungsbeurteilung als § 3 neu in die ArbStättV eingefügt. Der ehemalige § 3 wurde leicht verändert zu § 3a. Das zentrale Motiv für die Regelung von Fragen der Gefährdungsbeurteilung in der ArbStättV war das Bemühen um Vereinheitlichung der verschiedenen Arbeitsschutzverordnungen... mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 2.1 Ziel und Anwendungsbereich der ArbStättV (§ 1)

Die Arbeitsstättenverordnung benennt in § 1 Abs. 1 ArbStättV in Anlehnung an § 1 Abs. 1 des ArbSchG ihre Regelungsziele und definiert in § 1 Abs. 2–5 ihren Anwendungsbereich. Mit § 1 Abs. 6 ArbStättV lässt sie in Anlehnung an § 20 Abs. 2 ArbSchG Ausnahmeregelungen in den Zuständigkeitsbereichen der dort genannten Ministerien zu, wenn anderenfalls die ordnungsgemäße Erfüllung... mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 2.4 Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten (§ 3a)

Vor der fünften Änderung der ArbStättV vom 19.7.2010 wurde der jetzige § 3a als § 3 geführt. Mit der Änderung wurde zudem Abs. 1 der Vorschrift geringfügig umformuliert, um eine Anpassung an den neuen § 3 zu erreichen. Inhaltlich wesentlich bedeutsamer griff die ArbStättV-Reform 2016 in den Regelungsbestand ein. Neben mehreren klarstellenden Textänderungen wurde in § 3 a Abs... mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.2.2 Maßnahmen gegen Brände (Anhang 2.2)

Anhang 2.2 ergänzt § 4 Abs. 3 ArbStättV, soweit dort Brandschutz angesprochen wird. Ziel der Vorschrift ist in erster Linie ein vorbeugender Schutz vor Brandgefahren und die Vorsorge für die Rettung der Beschäftigten in Arbeitsstätten, indem das Entstehen und Ausbreiten von Schadenfeuer zu verhindern und wirkungsvolle Brandbekämpfung sicherzustellen sind. Entstehungsbrände s... mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.4.3 Erste-Hilfe-Räume (Anhang 4.3)

Aus Anhang 4.3 Abs. 1 ergeben sich Kriterien, nach denen Erste-Hilfe-Räume vorzuhalten sind: Unfallgefahren, Zahl der Beschäftigten, Art der Tätigkeiten, räumliche Größe. Seit Dezember 2010 können der ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" detaillierte Hinweise zur praktischen Umsetzung entnommen werden. Danach ist ein Erste-Hilfe-Raum oder e... mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 2.7 Unterweisung der Beschäftigten (§ 6)

Mit der ArbStättV-Reform 2016 ist der Inhalt von § 6 vollständig ausgetauscht worden. Bis zur Reform wurden in § 6 allgemeine Anforderungen an Arbeits-, Sanitär- und Sozialräume formuliert, die dann im Anhang weiter konkretisiert und in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten noch detaillierter präzisiert wurden. Um diese Zersplitterung der maßgeblichen Rechtsquellen zu re... mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung (Anhang 1.3)

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen sind einzusetzen, wenn Risiken für Sicherheit und Gesundheit nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen verhindert oder ausreichend begrenzt werden können (Anhang 1.3 Abs. 1). Die Kennzeichen sind international in hohem Maße standardisiert, damit sie ihre Funktion unabhängig von Sprache und Herkunftsland der Besch... mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.5.1 Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien (Anhang 5.1)

In den Regelungen des Anhangs 5.1 werden Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsplätze zusammengefasst, die wegen ihrer Lage im Freien oder in offenen Gebäuden besonders den Gefährdungen der Witterung und sonstiger Einflüsse der Außenwelt ausgesetzt sind. Wegen der, durch den Klimawandel, wachsenden Bedeutung des Themas ist 2025 die Technische Regel ASR A5.1 vom Bundesminist... mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung (Anhang 3.4)

Gemäß Anhang 3.4 Abs. 1 und 2 ArbStättV müssen Arbeitsräume, Pausen- und Bereitschaftsräume sowie Unterkünfte möglichst ausreichend Tageslicht erhalten. Arbeitsräume müssen zudem eine Sichtverbindung nach außen haben. Dies gilt möglichst auch für Pausen- und Bereitschaftsräume sowie Unterkünfte. Anhang 3.4 Abs. 5 sieht außerdem vor, dass Arbeitsstätten mit Einrichtungen für... mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 2.2 Begriffsbestimmungen (§ 2)

Mit § 2 werden zentrale Begriffe des Arbeitsstättenrechts systematisch definiert und damit vor allem der Anwendungsbereich der Verordnung oder einzelner Vorschriften konkretisiert. Im Zuge der ArbStättV-Novelle 2016 ist nicht nur der Katalog der Begriffsbestimmungen von 5 auf 11 Begriffe erweitert worden. Zugleich ist der Begriff Arbeitsstätte neu gefasst und der Begriff Arb... mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.6 Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen (Anhang 6)

Im Zuge der ArbStättV-Reform 2016 ist der Anhang um den Punkt 6 "Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen" erweitert worden, um die Regelungen der Bildschirmarbeitsverordnung in die ArbStättV zu überführen. Der Verordnungsgeber beabsichtigte damit (siehe BR-Drs. 506/16 S. 34 f.) u. a. eine integrale Beurteilung der Bildschirmarbeit zusammen mit Aspekten der Bele... mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen (Anhang 2.1)

Fast ein Drittel aller tödlichen Arbeitsunfälle beruhen auf Absturz von Dächern, Gerüsten, Fahrzeugen usw. Bei fast einem Fünftel davon betrug die Absturzhöhe nicht einmal 3 m. Auch herabfallende Gegenstände führen relativ häufig zu tödlichen Unfällen oder schweren Verletzungen. Daher existieren schon in Anhang 2.1 dezidierte Regelungen, die durch die ASR A2.1 "Schutz vor Ab... mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 1.3 Die Entwicklung seit 2004

Nach der Reform 2004 bestand für die betriebliche Praxis zunächst wenig Handlungsbedarf. Wer bisher seine Arbeitsstätten gemäß den Vorschriften des Arbeitsstättenrechts eingerichtet hatte, musste aktuell nichts veranlassen: Das neue Recht stellte in keiner Weise höhere Anforderungen an die Arbeitgeber als das alte Recht. Die wenigen neuen Spielräume, die für die betriebliche... mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 2.5 Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten (§ 4)

In § 4 werden fünf konkrete Pflichten des Arbeitgebers zusammengefasst, die übergreifende Bedeutung haben und deshalb nicht bei den technischen Details des Anhangs platziert werden sollten. Sie beziehen sich auf die Instandhaltung und Mängelbeseitigung, Reinigung der Arbeitsstätten, Wartung und Überprüfung von Sicherheitseinrichtungen, Flucht- und Rettungsvorkehrungen sowie ... mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.3.1 Bewegungsflächen (Anhang 3.1)

Bezweckt wird die menschengerechte Arbeitsplatzgestaltung unter Berücksichtigung ergonomischer Gesichtspunkte, sodass die Beschäftigten hinreichenden Freiraum für natürliche Bewegungsabläufe als Grundbedingung für das Wohlbefinden am Arbeitsplatz vorfinden. Konkretisiert wird die Vorschrift durch Abschn. 5.1 ASR A1.2. Bewegungsflächen sind gemäß Abschn. 3.1 ASR A1.2 zusammenh... mehr