Erdbaumaschinen sind mobile und kraftbetriebene, i. d. R. (mit Raupenketten oder Rädern) selbstfahrende Arbeitsmittel, wie z. B. Bagger, Lader (Radlader, Baggerlader, Laderaupe, Schwenklader), Lkw, SKW (Muldenkipper, Dumper), Schürfgeräte (Scraper), Planiergeräte (Planierraupen, Grader), Walzen, Rohrverleger (Pipelayer) oder Spezialmaschinen (Horizontal- und Tiefbohrgeräte, Grabenfräsen, Grabenpflug, Verfüllschnecken). Die verschiedenartigen Erdbaumaschinen erfüllen ein breites Spektrum von Aufgaben. Sie können z. B. Erdreich, Gestein, Fundamente und andere Materialien lösen, aufnehmen, transportieren, abkippen, planieren, verdichten, Rohrstränge verlegen usw. Diverse Erdbaumaschinen haben Anbaugeräte, wie Anbaubagger an Lader, Bohreinrichtungen, Rohrlegeeinrichtungen, Rammeinrichtungen, Zertrümmerungseinrichtungen, Verdichtungseinrichtungen, Aufreißer, Arbeitsplattformen.
Auswahl von Arbeitsmitteln
Die Auswahl von Arbeitsmitteln für die vorgesehene Verwendung muss die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten gewährleisten. Nachträgliche Korrekturen mittels Maßnahmen im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung können eine falsche Auswahl kaum oder nur mit hohem Aufwand kompensieren. Die Folge können erhöhte Gesundheits- oder Unfallrisiken für die Beschäftigten sein.
Die Beschaffung von Erdbaumaschinen, der Beschaffungsprozess, ist verortet an der Schnittstelle zwischen dem Bereitstellen auf dem Markt und dem Verwenden. Für den Arbeitgeber ist es hilfreich, die Pflichten der Hersteller zu kennen. Das gilt unabhängig davon, ob die Arbeitsmittel neu oder gebraucht gekauft oder angemietet bzw. geleast werden.
Zentrale Vorschrift für die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt ist das ProdSG. Spezialrechtlich gilt die Maschinenverordnung, die inhaltlich au...