Fachbeiträge & Kommentare zu Gefährdungsbeurteilung

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.2.1 Rechtsgrundlagen und Pflichten des Arbeitgebers

Die ArbStättV sieht per se keine offizielle Bestellung von Beauftragten vor. Allerdings hat der Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 2 ArbStättV sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung fachkundig durchgeführt wird. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, hat er sich fachkundig beraten zu lassen.mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 2.3 Gefährdungsbeurteilung (§ 3)

Mit der 5. Änderung der ArbStättV vom 19.7.2010 hat der Verordnungsgeber eine Vorschrift zur Gefährdungsbeurteilung als § 3 neu in die ArbStättV eingefügt. Der ehemalige § 3 wurde leicht verändert zu § 3a. Das zentrale Motiv für die Regelung von Fragen der Gefährdungsbeurteilung in der ArbStättV war das Bemühen um Vereinheitlichung der verschiedenen Arbeitsschutzverordnungen...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 2.1 Ziel und Anwendungsbereich der ArbStättV (§ 1)

Die Arbeitsstättenverordnung benennt in § 1 Abs. 1 ArbStättV in Anlehnung an § 1 Abs. 1 des ArbSchG ihre Regelungsziele und definiert in § 1 Abs. 2–5 ihren Anwendungsbereich. Mit § 1 Abs. 6 ArbStättV lässt sie in Anlehnung an § 20 Abs. 2 ArbSchG Ausnahmeregelungen in den Zuständigkeitsbereichen der dort genannten Ministerien zu, wenn anderenfalls die ordnungsgemäße Erfüllung...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 2.4 Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten (§ 3a)

Vor der fünften Änderung der ArbStättV vom 19.7.2010 wurde der jetzige § 3a als § 3 geführt. Mit der Änderung wurde zudem Abs. 1 der Vorschrift geringfügig umformuliert, um eine Anpassung an den neuen § 3 zu erreichen. Inhaltlich wesentlich bedeutsamer griff die ArbStättV-Reform 2016 in den Regelungsbestand ein. Neben mehreren klarstellenden Textänderungen wurde in § 3 a Abs...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.2.2 Maßnahmen gegen Brände (Anhang 2.2)

Anhang 2.2 ergänzt § 4 Abs. 3 ArbStättV, soweit dort Brandschutz angesprochen wird. Ziel der Vorschrift ist in erster Linie ein vorbeugender Schutz vor Brandgefahren und die Vorsorge für die Rettung der Beschäftigten in Arbeitsstätten, indem das Entstehen und Ausbreiten von Schadenfeuer zu verhindern und wirkungsvolle Brandbekämpfung sicherzustellen sind. Entstehungsbrände s...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 2.7 Unterweisung der Beschäftigten (§ 6)

Mit der ArbStättV-Reform 2016 ist der Inhalt von § 6 vollständig ausgetauscht worden. Bis zur Reform wurden in § 6 allgemeine Anforderungen an Arbeits-, Sanitär- und Sozialräume formuliert, die dann im Anhang weiter konkretisiert und in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten noch detaillierter präzisiert wurden. Um diese Zersplitterung der maßgeblichen Rechtsquellen zu re...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.4.3 Erste-Hilfe-Räume (Anhang 4.3)

Aus Anhang 4.3 Abs. 1 ergeben sich Kriterien, nach denen Erste-Hilfe-Räume vorzuhalten sind: Unfallgefahren, Zahl der Beschäftigten, Art der Tätigkeiten, räumliche Größe. Seit Dezember 2010 können der ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" detaillierte Hinweise zur praktischen Umsetzung entnommen werden. Danach ist ein Erste-Hilfe-Raum oder e...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 2.2 Begriffsbestimmungen (§ 2)

Mit § 2 werden zentrale Begriffe des Arbeitsstättenrechts systematisch definiert und damit vor allem der Anwendungsbereich der Verordnung oder einzelner Vorschriften konkretisiert. Im Zuge der ArbStättV-Novelle 2016 ist nicht nur der Katalog der Begriffsbestimmungen von 5 auf 11 Begriffe erweitert worden. Zugleich ist der Begriff Arbeitsstätte neu gefasst und der Begriff Arb...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung (Anhang 1.3)

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen sind einzusetzen, wenn Risiken für Sicherheit und Gesundheit nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen verhindert oder ausreichend begrenzt werden können (Anhang 1.3 Abs. 1). Die Kennzeichen sind international in hohem Maße standardisiert, damit sie ihre Funktion unabhängig von Sprache und Herkunftsland der Besch...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.5.1 Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien (Anhang 5.1)

In den Regelungen des Anhangs 5.1 werden Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsplätze zusammengefasst, die wegen ihrer Lage im Freien oder in offenen Gebäuden besonders den Gefährdungen der Witterung und sonstiger Einflüsse der Außenwelt ausgesetzt sind. Wegen der, durch den Klimawandel, wachsenden Bedeutung des Themas ist 2025 die Technische Regel ASR A5.1 vom Bundesminist...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung (Anhang 3.4)

Gemäß Anhang 3.4 Abs. 1 und 2 ArbStättV müssen Arbeitsräume, Pausen- und Bereitschaftsräume sowie Unterkünfte möglichst ausreichend Tageslicht erhalten. Arbeitsräume müssen zudem eine Sichtverbindung nach außen haben. Dies gilt möglichst auch für Pausen- und Bereitschaftsräume sowie Unterkünfte. Anhang 3.4 Abs. 5 sieht außerdem vor, dass Arbeitsstätten mit Einrichtungen für...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.6 Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen (Anhang 6)

Im Zuge der ArbStättV-Reform 2016 ist der Anhang um den Punkt 6 "Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen" erweitert worden, um die Regelungen der Bildschirmarbeitsverordnung in die ArbStättV zu überführen. Der Verordnungsgeber beabsichtigte damit (siehe BR-Drs. 506/16 S. 34 f.) u. a. eine integrale Beurteilung der Bildschirmarbeit zusammen mit Aspekten der Bele...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen (Anhang 2.1)

Fast ein Drittel aller tödlichen Arbeitsunfälle beruhen auf Absturz von Dächern, Gerüsten, Fahrzeugen usw. Bei fast einem Fünftel davon betrug die Absturzhöhe nicht einmal 3 m. Auch herabfallende Gegenstände führen relativ häufig zu tödlichen Unfällen oder schweren Verletzungen. Daher existieren schon in Anhang 2.1 dezidierte Regelungen, die durch die ASR A2.1 "Schutz vor Ab...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 1.3 Die Entwicklung seit 2004

Nach der Reform 2004 bestand für die betriebliche Praxis zunächst wenig Handlungsbedarf. Wer bisher seine Arbeitsstätten gemäß den Vorschriften des Arbeitsstättenrechts eingerichtet hatte, musste aktuell nichts veranlassen: Das neue Recht stellte in keiner Weise höhere Anforderungen an die Arbeitgeber als das alte Recht. Die wenigen neuen Spielräume, die für die betriebliche...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 2.5 Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten (§ 4)

In § 4 werden fünf konkrete Pflichten des Arbeitgebers zusammengefasst, die übergreifende Bedeutung haben und deshalb nicht bei den technischen Details des Anhangs platziert werden sollten. Sie beziehen sich auf die Instandhaltung und Mängelbeseitigung, Reinigung der Arbeitsstätten, Wartung und Überprüfung von Sicherheitseinrichtungen, Flucht- und Rettungsvorkehrungen sowie ...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.3.7 Lärm (Anhang 3.7)

Schutzziel des Anhangs 3.7 ist eine Lärmbekämpfung in allen Arbeitsstätten an den Arbeitsplätzen der Arbeitsräume und in sonstigen Räumen, in denen sich Beschäftigte aufhalten. Unmittelbar auf Lärm zurückzuführende Gesundheitsschäden sollen unterbunden (Schutz gegen Lärmschwerhörigkeit, gegen Lärmstress und andere psychische Folgewirkungen) und sonstige mittelbar auf Lärm zu...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.1 Konstruktion und Festigkeit von Gebäuden (Anhang 1.1)

Gebäude, die als Arbeitsstätte dienen, müssen so konstruiert sein, dass sie für die jeweilige Nutzung eine ausreichende Festigkeit aufweisen und den spezifischen Belastungen standhalten. Die Konstruktionsanforderungen können damit im Einzelfall über die allgemeinen Anforderungen des Baurechts der Länder hinausgehen. Zu beachten ist die Kollisionsregel in § 3 a Abs. 4 ArbStät...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / Zusammenfassung

Überblick Die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV) stammt in ihrer Urfassung aus dem Jahre 1975 und ist damit die älteste der aktuell bestehenden Arbeitsschutzverordnungen. Am 25.8.2004 trat eine grundlegende Neufassung in Kraft, mit der die ArbStättV an das europäisch geprägte Regelungskonzept der übrigen Arbeitsschutzverordnungen angegliche...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.9 Fahrtreppen, Fahrsteige (Anhang 1.9)

In Anhang 1.9 wird zunächst gefordert, dass Fahrtreppen und Fahrsteige so ausgewählt und installiert sein müssen, dass sie sicher funktionieren und sicher benutzbar sind. Erforderlich sind u. a. gut erkennbare und leicht zugängliche Notbefehlseinrichtungen sowie die Ausstattung der eingesetzten Fahrtreppen und -steige mit sonstigen notwendigen Sicherheitsvorrichtungen. In d...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.3.1 Bewegungsflächen (Anhang 3.1)

Bezweckt wird die menschengerechte Arbeitsplatzgestaltung unter Berücksichtigung ergonomischer Gesichtspunkte, sodass die Beschäftigten hinreichenden Freiraum für natürliche Bewegungsabläufe als Grundbedingung für das Wohlbefinden am Arbeitsplatz vorfinden. Konkretisiert wird die Vorschrift durch Abschn. 5.1 ASR A1.2. Bewegungsflächen sind gemäß Abschn. 3.1 ASR A1.2 zusammenh...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.11 Steigleitern, Steigeisengänge (Anhang 1.11)

Anhang 1.11 zielt auf den Schutz der Beschäftigten durch die unfallsichere Beschaffenheit von Steigleitern und Steigeisen und soll Absturz-, Ausgleit- und Abrutschgefahren begegnen. Konkretisiert wird diese Regelung durch Abschn. 4.6 ASR A1.8 "Verkehrswege". Die Technische Regel geht hier allerdings entscheidend über Anhang 1.11 ArbStättV hinaus, indem zunächst die Zulässigk...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.2.3 Fluchtwege und Notausgänge (Anhang 2.3)

Die Vorschrift verfolgt das Schutzziel, dass sich die Beschäftigten im Notfall unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Sie knüpft an § 4 Abs. 4 an. Dort finden sich einige Grundregeln, die beim Betreiben von Arbeitsstätten im Hinblick auf Fluchtwege und Notausgänge zu beachten sind (s. o. Abschn. 2.5.). In Abschn. 4 Abs. 2 ASR A2.3 "Fluchtwege ...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.3.6 Lüftung (Anhang 3.6)

Die Regelungen zielen darauf, dass in umschlossenen Arbeitsräumen sowie in sonstigen Räumen (Sanitär-, Pausen-, Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte) während der Nutzungsdauer ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden ist. Dabei sind gemäß Anhang 3.6 Abs. 1 der Nutzungszweck, die Arbeitsverfahren und physischen Belastungen sowie die...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.6 Fenster, Oberlichter (Anhang 1.6)

Fenster und Oberlichter sind Bauteile zur natürlichen Beleuchtung. Darüber hinaus kann ihr Zweck auch in der Lüftung oder in der Sichtverbindung nach außen liegen. Belange der Beleuchtung und der Lüftung sind an anderer Stelle des Anhangs (Anhang 3.4 und 3.6) geregelt. Daraus sowie aus dem Bauordnungsrecht ergeben sich auch Anforderungen für die Anzahl bzw. die Größe der vo...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.5 Fußböden, Wände, Decken, Dächer (Anhang 1.5)

Die Vorschrift über die Beschaffenheit von Fußböden, Wänden, Decken und Dächern enthält sicherheitstechnische und hygienische Anforderungen an die genannten Bauelemente. Anhang 1.5 Abs. 1 Satz 1 betrifft zunächst die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken. Neben einem sicheren Betrieb soll sichergestellt sein, dass sie leicht und sicher zu reinigen sind. Wegen der hohen...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.2 Abmessungen von Räumen, Luftraum (Anhang 1.2)

In Anhang 1.2 ArbStättV finden sich allgemeine Vorschriften über die Abmessungen von Arbeitsräumen und sonstigen Räumen, einschließlich der Größe des Luftraums. Seit der ArbStättV-Reform 2016 werden in der Vorschrift ausdrücklich alle in Betracht kommenden Räume aufgezählt: Arbeitsräume, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte. E...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Telemedizin in der betriebs... / 3.1.4 Beratung des Arbeitgebers

Aufgaben des Betriebsarztes für die Unternehmen sind u. a. die Beratung zu Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Dazu gehören auch die Erfassung der Arbeitsrisiken, die Gefährdungsbeurteilung und die dazu gehörige ärztliche Beratung. Insbesondere können die in § 3 Abs. 1 Satz 1 ASiG, aufgeführten Beratungsthemen telemedizinisch erörtert werden. Hierfür wird eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Abkantbank, Abkantpresse / 1.2 Schutzmaßnahmen

Nur beauftragte und eingewiesene Mitarbeiter dürfen die Abkantbank benutzen. Es empfiehlt sich eine Betriebsanweisung zu erstellen auf Basis der Sicherheitshinweise des Herstellers (Bedienungsanleitung), den allgemeinen Gesetzen, Vorschriften und einer Gefährdungsbeurteilung. Weitere typische Schutzmaßnahmen sind: Es sind nur die vorgeschriebenen Blechstärken und Blechradien zu v...mehr

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Wearables im Arbeitsschutz / 4.10 Gefährdungsbeurteilung physischer Belastungen

Auch zur Gefährdungsbeurteilung können die sensorbasierten Bewegungsmessungen herangezogen werden. Der Vorteil eines solchen messwertbasierten Verfahrens gegenüber beobachtungsbasierten Verfahren liegt dabei in der Genauigkeit und der Objektivität. Ferner ermöglichen sie die Messung von nicht durch Sichtprüfung ermittelbaren Kenngrößen, wie Zeitverläufe von Gelenkwinkeln ode...mehr

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Wearables im Arbeitsschutz / 4.9 Vermeidung von Körper-Skelett-Verletzungen

Das unter anderem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Projekt BauPrevent zielt darauf ab, die Arbeitssicherheit und Gesundheit für Bauarbeiter durch fortschrittliche Sensortechnologie zu verbessern. So entstanden im deutschen Bauhandwerk durch Erkrankungen am Muskel-Skelett-System und Bindegewebe 11,1 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage im Jahr 2019, was...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 2 Verpflichtungen und Konsequenzen

Wie ein Blick auf den Sanktionskatalog der §§ 25 und 26 ArbSchG ergibt, ist ein Verstoß gegen die aus §§ 15 und 16 ArbSchG resultierenden Verantwortungen nicht strafbewehrt nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz oder gar nach Strafnormen. Wenngleich nicht sanktioniert, bleiben Unterlassungen und Versäumnisse im Bereich der §§ 15 und 16 ArbSchG aber nicht folgenlos. Mit den §§ 15...mehr

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Neue, geänderte und neu gef... / Technische Regeln

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Neue, geänderte und neu gef... / Technisches Regelwerk

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Neue, geänderte und neu gef... / DGUV Regelwerk

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Neue, geänderte und neu gef... / Technische Regeln

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Neue, geänderte und neu gef... / DGUV Regelwerk

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Neue, geänderte und neu gef... / DGUV-Regelwerk

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Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brandschutzhelfer / 2 Ausbildung

Die Ausbildung von Brandschutzhelfern ist in der DGUV-I 205-023 "Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung" geregelt. Demnach sind für die Theorie mindestens 2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten vorzusehen. Die Zeitdauer für die Praxis hängt von der Gruppengröße ab. Jedem Teilnehmer sollte ausreichend Übungszeit zur Verfügung stehen. Erfahrungsgemäß sind 5 bis 10 Minuten p...mehr

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Flucht- und Rettungswege im... / 3 Länge von Fluchtwegen

Die maximal zulässige Länge eines Fluchtweges beträgt grundsätzlich 35 m.[1] D. h., dass von jedem Punkt eines Raumes nach höchstens 35 m (in Luftlinie gemessen) ein gesicherter Bereich bzw. der Außenbereich zu erreichen sein muss. Unter "gesichertem Bereich" ist ein rauchdicht abgetrenntes Treppenhaus oder der mit einer Brandschutztür gesicherte Übergang in einen benachbart...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Flucht- und Rettungswege im... / 9 Flucht- und Rettungsplan

Ein Flucht- und Rettungsplan nach Abschn. 10 ASR A2.3 ist aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung bzw. Art der Nutzung des Gebäudes es erfordern. Ausschlaggebend dafür ist entweder eine bauaufsichtliche Vorgabe oder die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers. Flucht- und Rettungspläne können z. B. erforderlich sein in Bereichen: mit unübersichtlicher Fluchtwegführung (z. B. über ...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Hier gelangen Sie zur Gefahrstoffverordnung.mehr

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Neue, geänderte und neu gef... / Technische Regeln

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Brandschutzhelfer / Zusammenfassung

Begriff Brandschutzhelfer sind Beschäftigte eines Unternehmens, die im Brandfall gezielte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. zum Schutz anderer Beschäftigter ausüben. Dazu sind diese Personen durch den Unternehmer entsprechend fachkundig auszubilden. Diese Ausbildung umfasst eine theoretische Unterweisung sowie eine praktische Übung mit Feuerlöscheinrichtungen. Die erforderli...mehr

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Neue, geänderte und neu gef... / DGUV Regelwerk

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Neue, geänderte und neu gef... / DGUV-Regelwerk

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Flucht- und Rettungswege im... / 2 Fluchtwege aus Sicht der Arbeitsstättenverordnung

Nach ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" sind Fluchtwege die Verkehrswege in einem Gebäude, "an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der selbstständigen Flucht aus einem möglichen Gefahrenbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen". Es wird dabei folgende Unterscheidung getroffen (Abschn. 3.1 ASR A2.3): Hauptfluchtwege (bisher erste Fluc...mehr

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Neue, geänderte und neu gef... / Technisches Regelwerk

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Neue, geänderte und neu gef... / Bundesrecht

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Neue, geänderte und neu gef... / Technische Regeln

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