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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen / 3 Methoden der psychischen Belastungs- und Beanspruchungsermittlung

Oliver Walle, Sarah Staut
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Die gesetzlichen Grundlagen zur psychischen Gefährdungsbeurteilung geben nicht die Art und Weise der Ermittlung der Belastungen und Beanspruchungen vor. Grundsätzlich werden 2 grundlegende Varianten unterschieden:

  • die subjektive Beurteilung durch die Beschäftigten selbst,
  • die objektive durch externe Personen.

Als extern gelten auch innerbetriebliche Akteure, wie Vorgesetzte, Betriebsrat, Betriebsarzt und Vertreter der Arbeitssicherheit. In der Praxis muss demnach entschieden werden, welche Methode für das betreffende Unternehmen geeignet ist bzw. was man in welchem Umfang wissen möchte. Zudem spielt auch die Präzisionsstufe eine Rolle – nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Aufwands, der zu Beginn geklärt werden muss.

 
Praxis-Tipp

Schritt für Schritt vorgehen

Der Einstieg in die psychische Gefährdungsbeurteilung sollte Schritt für Schritt erfolgen, sodass das Unternehmen und die durchführenden Akteure nicht überfordert sind und der Analyseaufwand nicht die finanziellen Ressourcen für die Umsetzung zu stark mindert.

Für jede Methode existieren zwischenzeitlich zahlreiche Instrumente, sodass eher das Problem in der Auswahl liegt, weniger in der Frage des Angebots. Trotzdem sind Wissenschaftler und Arbeitsschutzexperten weiterhin gefordert, praxistaugliche Instrumente zu entwickeln, die auch von den betrieblichen Akteuren umgesetzt werden können. Nachfolgend die Darstellung der jeweiligen Methoden und Beispiele zu den dazugehörigen Instrumenten.

3.1 Subjektive Belastungs- und Beanspruchungsbeurteilung

Da die Gefährdungsbeurteilung mögliche gesundheitsbeeinträchtigende Belastungen der Beschäftigten prüft, bedeutet die subjektive Beurteilung letztlich die Wahrnehmung der Betroffenen selbst zu Belastungen und Beanspruchungen (vgl. Tab. 3). Fühlen sie sich einer Belastung, wie Zeitdruck, ausgesetzt, wäre dies die Feststellung, dass die B...

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