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DGUV-I 213-119: Chlor

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Hier gelangen Sie zur DGUV-I 213-119: Chlor.

 
Fassung 01.06.2025
Fundstelle DGUV
Änderung Neufassung
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Die DGUV Information behandelt den sicheren Umgang mit Chlor, insbesondere in Bezug auf Chlorgas. Die Kernanforderungen umfassen unter anderem:

Gefährdungsbeurteilung: Vor Betrieb und Tätigkeiten mit Chlorgas ist eine umfassende Gefährdungsbeurteilung verpflichtend (§ 6 GefStoffV). Dabei müssen alle Gefährdungen für Beschäftigte durch Gefahrstoffe wie Chlorgas erfasst und bewertet werden. Es ist besonders darauf zu achten, ob bei Tätigkeiten Chlorgas austreten kann, z. B. beim Flaschenwechsel. Schutzmaßnahmen: Die Rangfolge der Schutzmaßnahmen folgt dem Stand der Technik und dem Minimierungsgebot der Gefahrstoffverordnung. Technische Maßnahmen wie der Betrieb von Chlorgasanlagen in Vollvakuumtechnik (z. B. nach DIN 19606) sind möglich, um Austritt von Chlorgas zu vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung, insbesondere Atemschutz, ist bei möglichem Chlorgasaustritt zwingend erforderlich. Wechsel von Chlorgasflaschen: Der Flaschenwechsel darf nur bei vollständig entleerten Flaschen erfolgen. Teilentleerte Flaschen bergen hohe Risiken durch Chlorgasaustritt. Der Einsatz von Restdrucksicherungen kann das Risiko zwar mindern, jedoch ist das vollständige Entleeren und Arbeiten unter Unterdruck der optimale Schutz. Aufstellungsräume: Chlorungseinrichtungen sind in zugangssicheren, frostfreien Räumen mit geeigneter Beschilderung (Gefahrensymbole und Schutzanweisungen) aufzustellen. Die Räume sind so zu gestalten, dass ein gefahrloser Transport der Chemikalien möglich ist, und dürfen nicht als Aufenthaltsräume dienen. Technische Anforderungen an Anlagen: Chloranlagen zur Wasserbehandlung müssen selbsttätig die Chlorzudosierung stoppen, wenn kein...

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