Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.10 Erbbaurecht

Rz. 162 Beim Erbbaurecht ist bezüglich der AfA-Berechtigung zu differenzieren zwischen dem Erbbaurecht, dem Gebäude und dem Grundstück. Hinsichtlich des Grundstücks scheidet eine AfA mangels Abnutzbarkeit aus. Rz. 163 Beim Erbbaurecht handelt es sich um ein zeitlich beschränktes dingliches Nutzungsrecht am Grundstück. Hatte der Erbbauberechtigte für das Erbbaurecht Anschaffun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.4 Aufwand für ein fremdes Wirtschaftsgut

Rz. 87 Nutzt ein Stpfl. ein abnutzbares Wirtschaftsgut, das weder in seinem zivilrechtlichen noch in seinem wirtschaftlichen Eigentum steht, zur Erzielung von Einkünften und hat er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für dieses fremde Wirtschaftsgut getragen, ist er zur Vornahme der AfA berechtigt, sofern es sich bei den Aufwendungen nicht um Drittaufwand handelt.[1] D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.9 Bauten auf fremdem Grund und Boden/Mietereinbauten

Rz. 152 Die Befugnis zur AfA bei Bauten auf fremdem Grund und Boden kann sich ergeben aufgrund zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums oder im Hinblick auf eine bestehende Nutzungsbefugnis. Im letzteren Fall ist ein Aufwandsverteilungsposten zu bilden (Rz. 87ff.). Rz. 153 Zivilrechtlich ist ein Gebäude zumeist wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Von daher ist d...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 2 Herstellungskosten

Aktivierung Die Einordnung von Aufwendungen als Herstellungskosten entscheidet über den steuerlichen Zeitverlauf der Berücksichtigung. Während Erhaltungsaufwand sofort abzugsfähig ist, sind Herstellungskosten zu aktivieren und nur im Wege der Abschreibung über die Nutzungsdauer zu berücksichtigen. Die Herstellungskosten eines Gebäudes bestimmen sich nach § 255 Abs. 2 Satz 1 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 Absetzungen für Abnutzung (AfA) verteilen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter, die für mehr als ein Jahr zur Erzielung von Einkünften eingesetzt werden, auf deren voraussichtliche Nutzungsdauer. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten können damit nicht im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung in voller Höhe abgezogen werden. Sie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.5.1 Allgemeines

Rz. 450 Bei Gebäuden kommt neben der AfA nach § 7 Abs. 4 EStG auch die AfA nach § 7 Abs. 5 EStG in Betracht, wobei sich § 7 Abs. 5 EStG nach § 7 Abs. 5 S. 1 EStG auf alle Gebäude bezieht, die in einem Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Staat belegen sind, auf den das EWR-Abkommen angewendet wird. Des Weiteren müssen die Gebäude vom Stpfl. entweder selbst hergestellt ode...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.4.2.1 Wirtschaftsgebäude

Rz. 415 Bei Wirtschaftsgebäuden findet nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG ein AfA-Satz von 3 % Anwendung. Als Wirtschaftsgebäude anzusehen ist ein Gebäude, das zum Betriebsvermögen gehört und nicht Wohnzwecken dient, sofern der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 31.3.1985 gestellt worden ist (Rz. 399ff.). Weitere Voraussetzung ist, dass der Stpfl. nach § 52 Abs. 21b EStG a. F. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.4.5 Differierende AfA-Sätze (§ 7 Abs. 4 S. 4 EStG)

Rz. 449 Allein die differierenden AfA-Sätze bei Wirtschaftsgebäuden und sonstigen Gebäuden rechtfertigen nach § 7 Abs. 4 S. 4 EStG weder eine AfaA noch eine Teilwertabschreibung bei den sonstigen Gebäuden. Eine AfaA oder eine Teilwertabschreibung kann somit z. B. nicht allein deshalb verlangt werden, weil ein unter § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG fallendes Gebäude wie ein unter §...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 2.2 Nutzungs- bzw. Funktionsänderung

Anderes Gebäude Auch ohne Vollverschleiß kann die Herstellung eines "anderen" Gebäudes vorliegen. Dies ist der Fall, wenn das Gebäude für eine andere Nutzung bestimmt wird, die Umgestaltung erheblich ist und die neu eingefügten Teile dem Gebäude das Gepräge geben, während die Altbauteile bedeutungs- und wertmäßig zurücktreten. Es geht um eine wesensmäßige Umgestaltung. Praxis-Bei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 20 § 7 EStG war bereits Bestandteil des EStG i. d. F. der Bekanntmachung v. 8.10.2009.[1] Seitdem wurde § 7 EStG mehrfach geändert. G. v. 8.4.2010 [2] : § 7 Abs. 5 S. 1 EStG wurde geändert. Die degressive Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 5 EStG findet Anwendung auf alle Gebäude, die in einem Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Staat belegen sind, auf den das EWR-Abkommen anzuw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.2.5 Abnutzbare Wirtschaftsgüter

Rz. 264 § 7 EStG betrifft nur abnutzbare Wirtschaftsgüter, wobei das Wirtschaftsgut selbst abnutzbar sein muss. Bedeutsam für die Vornahme der AfA ist die Differenzierung zwischen abnutzbaren beweglichen und abnutzbaren unbeweglichen Wirtschaftsgütern. Die unbeweglichen Wirtschaftsgüter sind für die Anwendung von § 7 EStG aufzuteilen in unbewegliche Wirtschaftsgüter, die Geb...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 5.2 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Nur Gebäude Die Regelung erfasst ausschließlich Gebäude. Der Grund und Boden bleibt unberücksichtigt. Maßgeblich sind daher die auf das Gebäude entfallenden Anschaffungskosten. Es sind nur Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen in die Berechnung der anschaffungsnahen Aufwendungen einzubeziehen. Maßnahmen zur Erweiterung sind ohnehin Herstellungskosten und fallen nicht u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.6.1 Allgemeines

Rz. 471 Nach § 7 Abs. 5a S. 1 EStG kann bei Gebäuden, die in einem Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Staat belegen sind, auf den das EWR-Abkommen angewendet wird, soweit sie Wohnzwecken dienen und vom Stpfl. hergestellt oder bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft worden sind, statt der AfA nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a EStG die AfA nach § 7 Abs. 5a ES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.3.1 Allgemeines

Rz. 398 Im Rahmen der Gebäude-AfA ist zu unterscheiden zwischen Wirtschafts-, Mietwohngebäuden und sonstigen Gebäuden. Von der Gebäude-AfA werden auch erfasst die in § 7 Abs. 5b EStG genannten gleichgestellten Objekte.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.6.3 Rechtsfolgen (§ 7 Abs. 5a S. 4 und 5)

Rz. 481 Liegen die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 5a S. 1 bis 3 EStG vor, kann die AfA nach § 7 Abs. 5a S. 4 EStG nach einem unveränderlichen Prozentsatz von 5 % vom jeweiligen Buch- bzw. Restwert vorgenommen werden. Ausgangspunkt sind die jeweiligen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Bei Einlage- bzw. Entnahmevorgängen gelten die allgemeinen Bewertungsgrundsätze. Nachträ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.3.3 Mietwohngebäude (§ 7 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 und Abs. 5a EStG)

Rz. 406 Mietwohngebäude i. S. d. § 7 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 EStG liegen vor, wenn das Gebäude Wohnzwecken dient. Es darf sich nicht um Wirtschaftsgebäude i. S. d. § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG handeln (Rz. 399ff.). Unerheblich ist, ob das Gebäude zum Betriebs- oder zum Privatvermögen des Stpfl. gehört. Rz. 406a Das Gebäude muss dazu bestimmt sein, fremden Wohnzwecken zu dienen, also ...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 3 Anschaffungskosten

Definition Anschaffungskosten sind die steuerliche Eintrittskarte in die Abschreibung. Wer hier unsauber arbeitet, zieht entweder zu wenig oder zu spät Aufwand ab. Die Anschaffungskosten eines Gebäudes bestimmen sich nach § 255 Abs. 1 HGB. Sie umfassen Aufwendungen, die geleistet werden, um das Gebäude zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.6.4 Keine AfaA (§ 7 Abs. 5a S. 6 EStG)

Rz. 482b Bei Gebäuden, bei denen die AfA nach § 7 Abs. 5a EStG erfolgt, sind nach § 7 Abs. 5a S. 6 EStG AfaA nicht zulässig. Der Stpfl. hat aber nach § 7 Abs. 5a S. 7 EStG die Möglichkeit, zur linearen AfA nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG zu wechseln und danach die AfaA in Anspruch zu nehmen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.3 Behandlung nachträglicher Anschaffungskosten (Abs. 1 S. 2)

Rz. 10c Nachträgliche Anschaffungskosten werden ebenso wie nachträgliche Herstellungskosten, die nach § 7a Abs. 1 S. 1 EStG vom Jahr der Entstehung an die Bemessungsgrundlage erhöhen, behandelt.[1] Anschaffungskosten entstehen mit der Verpflichtung des Stpfl., diese zu bezahlen.[2] Der Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung ist nicht maßgeblich. Rz. 10d Nachträgliche Anschaffungs...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 1.2 Begriff der Modernisierungsmaßnahmen

Verbesserung des Gebrauchswerts Modernisierungen gehen über die bloße Substanzerhaltung hinaus. Sie verbessern den Gebrauchswert oder passen das Gebäude an einen zeitgemäßen Standard an. Eine Modernisierung liegt insbesondere vor, wenn durch technische Neuerungen eine deutliche qualitative Verbesserung erreicht wird. Entscheidend ist aber: Nicht jede Modernisierung führt autom...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 2.1 Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten bei Vollverschleiß

Hier liegen Herstellungskosten vor Ausnahmsweise können auch Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten zur Herstellung eines Gebäudes führen. Voraussetzung ist Vollverschleiß. Ein Gebäude ist vollverschlissen, wenn es derart abgenutzt ist, dass es unbrauchbar geworden ist. Kennzeichnend sind schwere Substanzschäden an tragenden und für die Nutzungsdauer bestimmenden Teilen...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 3.6.1 Objektive Funktionstüchtigkeit

Nicht funktionstüchtig Ein Gebäude ist objektiv nicht funktionstüchtig, wenn für den Gebrauch wesentliche Teile nicht nutzbar sind. Bloße Mängel durch Verschleiß, die durch laufende Reparaturen behoben werden können, schließen die objektive Funktionstüchtigkeit nicht aus. Werden jedoch wesentliche Teile erst nutzbar gemacht, führen die dafür erforderlichen Aufwendungen zu Ans...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.6 Vorbehaltswohnrecht

Rz. 131 Ist das Grundstück gegen Einräumung eines vorbehaltenen dinglichen Wohnrechts übertragen worden, sind die für den Vorbehaltsnießbrauch geltenden Grundsätze entsprechend anzuwenden. Der Eigentümer darf AfA auf das entgeltlich erworbene Gebäude allerdings nur in Anspruch nehmen, soweit sie auf den unbelasteten Teil entfällt.[1] Dabei stellt die Einräumung des Wohnrecht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.3 Wirtschaftlicher Eigentümer

Rz. 85 Weicht hinsichtlich des Wirtschaftsguts das wirtschaftliche Eigentum vom zivilrechtlichen Eigentum ab, steht die Berechtigung zur Vornahme der AfA dem wirtschaftlichen Eigentümer nur dann zu, wenn er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts getragen hat und es selbst zur Erzielung von Einkünften nutzt. Wirtschaftliches Eigentum verlangt nach § 39 ...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 5.8 15 %-Grenze und Berechnung

Nettobetrag Wie zuvor beschrieben, ist die 15 %-Grenze auf die reinen Gebäudeanschaffungskosten ohne Umsatzsteuer zu beziehen. Maßgeblich ist der Nettobetrag. In die Berechnung einzubeziehen sind sämtliche Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen innerhalb des Drei-Jahres-Zeitraums. Dabei ist eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen.[1] Praxis-Beispiel Ermittlu...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 3.6.2 Subjektive Funktionstüchtigkeit

Konkrete Zweckbestimmung Subjektiv funktionstüchtig ist ein Gebäude, wenn es für die konkrete Zweckbestimmung des Erwerbers nutzbar ist. Maßgeblich ist die beabsichtigte Nutzung, etwa als Wohnung, Büro oder Praxis. Baumaßnahmen, die erforderlich sind, um diese konkrete Zweckbestimmung zu erreichen, führen zu Anschaffungskosten.[1] Praxis-Beispiel Umwidmung Ein bisher zu Wohnzwe...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 5.5 Prüfung bei mehreren Wirtschaftsgütern

Mehrere Wirtschaftsgüter Wird ein Gebäude unterschiedlich genutzt, kann es aus mehreren selbstständigen Wirtschaftsgütern bestehen. In diesem Fall ist die 15 %-Grenze nicht auf das Gesamtgebäude, sondern auf den jeweiligen Gebäudeteil anzuwenden. Maßgeblich ist, ob die einzelnen Gebäudeteile in unterschiedlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen stehen (vgl. R 4.2 Abs. 3 ...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 2.7 Standardhebung bei Wohngebäuden

Erhöhung des Gebrauchswerts Bei Wohngebäuden liegt eine deutliche Erhöhung des Gebrauchswerts vor, wenn der Standard von sehr einfach auf mittel oder sehr anspruchsvoll oder von mittel auf sehr anspruchsvoll gehoben wird.[1] Für die Beurteilung ist der Standard im ursprünglichen Zustand dem Zustand nach der Maßnahme gegenüberzustellen.[2] Dabei sind die Maßstäbe zugrunde zu legen,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.4.2 AfA nach typisierten Sätzen (§ 7 Abs. 4 S. 1 EStG)

16.4.2.1 Wirtschaftsgebäude Rz. 415 Bei Wirtschaftsgebäuden findet nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG ein AfA-Satz von 3 % Anwendung. Als Wirtschaftsgebäude anzusehen ist ein Gebäude, das zum Betriebsvermögen gehört und nicht Wohnzwecken dient, sofern der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 31.3.1985 gestellt worden ist (Rz. 399ff.). Weitere Voraussetzung ist, dass der Stpfl. nac...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.5.4 AfA im Jahr der Anschaffung und Veräußerung (§ 7 Abs. 5 S. 3 EStG)

Rz. 469 Im Erstjahr ist die AfA nach § 7 Abs. 5 EStG in Höhe des vollen Jahresbetrags geltend zu machen, auch wenn die Fertigstellung des Objekts am Ende des Kj. erfolgt ist. Dies gilt in den Herstellungs- und in den Anschaffungsfällen. Die für bewegliche Wirtschaftsgüter angeordnete monatsweise AfA im Jahr der Anschaffung oder Herstellung gilt für die AfA nach § 7 Abs. 5 ES...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 6.2 Erhöhte Mitwirkungspflicht der steuerpflichtigen Person

Mitwirkungspflichten Die Beweislast des Finanzamts bedeutet allerdings nicht, dass sich die steuerpflichtige Person zurücklehnen kann. Ist das Finanzamt nicht in der Lage, den Zustand des Gebäudes im Zeitpunkt der Anschaffung oder im ursprünglichen Zustand festzustellen, greift eine erhöhte Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 1 Satz 3 AO. Diese Pflicht geht über die allgemeine Mit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.1 Allgemeines

Rz. 97 Der Nießbrauch (§§ 1030ff. BGB) und das Wohnungsrecht (§ 1093 BGB) gehören zu den dinglichen Nutzungsrechten. Nießbrauch ist die Belastung einer Sache in der Weise, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen der Sache zu ziehen. Das Wohnungsrecht beinhaltet die Befugnis, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Aussc...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 2.6 Wesentliche Verbesserung

Wann eine Verbesserung vorliegt Eine wesentliche Verbesserung liegt nicht schon deshalb vor, weil hohe Beträge in kurzer Zeit aufgewendet werden. Eine Generalüberholung genügt für sich genommen nicht.[1] Erforderlich ist vielmehr, dass die Maßnahmen über eine zeitgemäße substanzerhaltende Erneuerung hinausgehen und den Gebrauchswert des Gebäudes insgesamt deutlich erhöhen.[2] B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.4 Nachträgliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Rz. 182 Auch nachträgliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gehören zum absetzungsfähigen Kostenvolumen. Abzugrenzen sind die nachträglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von den sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen und den Aufwendungen für die Herstellung eines neuen Wirtschaftsguts. Im letzteren Fall beginnt die AfA für das neue Wirtschaftsgut nach den ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.6.5 Übergang zur linearen AfA (§ 7 Abs. 5a S. 7 und 8 EStG)

Rz. 482c Liegen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 5a EStG vor, hat der Stpfl. nach § 7 Abs. 5a S. 1 EStG ein Wahlrecht dahingehend, entweder von der AfA nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG oder von der AfA nach § 7 Abs. 5a EStG Gebrauch zu machen. Wendet der Stpfl. die AfA nach § 7 Abs. 5a EStG an, kann er nach § 7 Abs. 5a S. 7 EStG jederzeit zur AfA nach § 7 Abs. 4 S. ...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 4.5 Keine Aufteilung bei anschaffungsnahen Herstellungskosten

Keine Aufteilung Eine Aufteilung unterbleibt, wenn sämtliche Aufwendungen als anschaffungsnahe Herstellungskosten i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zu beurteilen sind. In diesem Fall sind auch isoliert betrachtet erhaltungsfähige Maßnahmen zu aktivieren. Ebenso entfällt die Aufteilung, wenn durch die Baumaßnahmen ein anderes Gebäude entsteht. In diesem Zusammenhang anfallende I...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 2.4 Über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung

Herstellung der Betriebsbereitschaft Instandsetzungs- oder Modernisierungsaufwendungen, die nicht bereits als Anschaffungskosten zur Herstellung der Betriebsbereitschaft einzuordnen sind, führen zu Herstellungskosten, wenn sie zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung des Gebäudes führen. Das gilt unabhängig davon, ob das Gebäude entge...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 5.1 Gesetzliche Ausgangslage

Drei-Jahres-Frist § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bestimmt, dass Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung eines Gebäudes durchgeführt werden, zu den Herstellungskosten gehören, wenn sie ohne Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Die Vorschrift ist zwingend anzuwenden. Ein Wahlrecht b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 6.2 Anwendungsbereich des Kumulationsverbots

Rz. 25a § 7a Abs. 5 EStG gilt nur für erhöhte AfA und Sonder-AfA, nicht dagegen für andere Vergünstigungen (z. B nach dem InvZulG und Zuschüssen aus öffentlichen Kassen). In derartigen Fällen ist maßgeblich, ob die jeweils zur Anwendung kommende Norm ein eigenständiges Kumulationsverbot enthält.[1] Dem Nebeneinander von degressiver (Gebäude-)Abschreibung und erhöhten Absetzu...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 2.11.1 Gartenanlage als selbstständiges Wirtschaftsgut

Selbstständiges Wirtschaftsgut Im Übrigen bildet die bepflanzte Gartenanlage ein selbstständiges Wirtschaftsgut. Das betrifft insbesondere: Rasenflächen, Ziersträucher, Blumenbeete, dekorative Anpflanzungen, Wegeanlagen im Gartenbereich. Diese Anlagen sind weder Bestandteil des Gebäudes noch unselbstständiger Gebäudebestandteil. Sie sind eigenständig bewertbar und nutzbar. Die Hers...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 2.10 Teilweise Sanierung

Einzelne Wohnungen Wird der Gebrauchswert nicht des gesamten Gebäudes, sondern nur einzelner Wohnungen oder Gebäudeteile deutlich erhöht, sind nur die darauf entfallenden Aufwendungen Herstellungskosten. Die Betrachtung erfolgt wirtschaftsgutbezogen.mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 5.12 Gesamtfallberechnung

Wenn innerhalb der dreijährigen Frist die 15 %-Schwelle überschritten wird, dann passiert Folgendes: Erhaltungsaufwand wird zu Herstellungskosten: Diese Aufwendungen werden steuerlich so behandelt, als seien sie bereits bei der Anschaffung/Herstellung angefallen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Anpassung der laufenden und früheren AfA-Berechnungen: Die bisherigen AfA-Berechnungen müs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.1.2 Vorrang von Spezialregelungen

Rz. 6 § 7a Abs. 1 EStG regelt die Berechnung der Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen bei nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten innerhalb des Begünstigungszeitraums. Spezialregelungen für die Behandlung nachträglicher Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehen der Allgemeinregelung des § 7a Abs. 1 ESt...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 4.3 Verteilung bei Vermietung

Wahlrecht Bei Gebäuden im Privatvermögen besteht nach § 82b EStDV ein Wahlrecht, größere Erhaltungsaufwendungen auf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig zu verteilen. Dieses Instrument wird häufig zur Glättung progressionsbedingter Effekte genutzt.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.3 Gebäudearten

16.3.1 Allgemeines Rz. 398 Im Rahmen der Gebäude-AfA ist zu unterscheiden zwischen Wirtschafts-, Mietwohngebäuden und sonstigen Gebäuden. Von der Gebäude-AfA werden auch erfasst die in § 7 Abs. 5b EStG genannten gleichgestellten Objekte. 16.3.2 Wirtschaftsgebäude (§ 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG) Rz. 399 Wirtschaftsgebäude sind nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG Gebäude oder den Gebäud...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 6.4 Besonderheit innerhalb der ersten 3 Jahre

Einschränkungen Für die ersten 3 Jahre nach Anschaffung gilt eine wichtige Einschränkung: Eine Prüfung der Standardhebung unterbleibt, wenn die Aufwendungen für Instandsetzung und Modernisierung, ohne Umsatzsteuer, insgesamt 15 % der Gebäudeanschaffungskosten nicht übersteigen. In diesem Fall greift die Sonderregelung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG nicht, und eine isolierte Standar...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.2.1 Alleineigentümer

Rz. 75 Der zivilrechtliche Eigentümer des Wirtschaftsguts ist nur dann zur AfA berechtigt, wenn er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts getragen hat und er durch Verwendung des Wirtschaftsguts den Tatbestand der Einkunftserzielung selbst verwirklicht. Zivilrechtlicher Eigentümer ist derjenige, der nach §§ 903ff. BGB berechtigt ist, mit dem Wirtschaft...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 4 Erhaltungsaufwand

Sofortige Auswirkung Erhaltungsaufwendungen sind Aufwendungen für Instandsetzung und Instandhaltung eines bereits bestehenden Gebäudes oder Gebäudeteils, die der Erhaltung der Substanz und der Sicherung der Nutzbarkeit dienen, ohne das Wirtschaftsgut in seiner Wesensart zu verändern, zu erweitern oder seinen Standard wesentlich zu erhöhen. Gesetzlich werden Erhaltungsaufwendu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.4.3 Rückzahlung eines Zuschusses

Rz. 11b Wird ein Zuschuss zurückgezahlt, so ist der Rückzahlungsbetrag im Jahr der Entstehung der Rückzahlungsverpflichtung der bisherigen Bemessungsgrundlage für die AfA, für die erhöhten Absetzungen und für die Sonderabschreibungen hinzuzurechnen und so zu berücksichtigen, als wäre der Betrag zu Beginn des Jahres des Entstehens der Rückzahlungsverpflichtung zurückgezahlt w...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 2.3.2 Substanzmehrung

Neue Bestandteile Eine Substanzmehrung liegt vor, wenn neue Bestandteile oder Anlagen eingefügt werden und dadurch die Nutzungsmöglichkeiten erweitert werden, ohne dass sich die Fläche vergrößert.[1] Praxis-Beispiel Beispiele Substanzmehrungen Errichtung einer Außentreppe, Anbringen einer Sonnenmarkise (BFH, Urteil v. 29.8.1989, IX R 176/84, BStBl II 1990 S. 430), Einbau einer Al...mehr