Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

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Vererbung eines Einzelunter... / 2.2.3 Begründung einer Betriebsaufspaltung durch den Erbfall

Nicht übersehen werden darf, dass durch einen Erbfall eine Betriebsaufspaltung erstmalig entstehen kann, wenn die personelle und sachliche Verflechtung erstmals zusammentrifft. Praxis-Beispiel Erben haben einer vom Erblasser beherrschten GmbH eine wesentliche Betriebsgrundlage überlassen Erben des V, der Alleingesellschafter der V-GmbH war, sind seine beiden Kinder S und T zu ...mehr

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Gewerbliche Einkünfte / 4.5 Keine private Vermögensverwaltung

Da auch die private Vermögensverwaltung[1] einschließlich der Verwertung der Substanz z. B. durch Veräußerung eine selbstständige, nachhaltige und von Gewinnabsicht getragene Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr sein kann, ist ungeschriebenes – d. h. im Gesetz nicht erwähntes – Tatbestandsmerkmal eines Gewerbebetriebs, dass die Betätigung den Rahmen privater Ver...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.2.2 Zum Nachlass gehört "nur" ein Einzelunternehmen

Ausscheiden eines Miterben unter Zuteilung eines Teilbetriebs und Fortführung der Mitunternehmerschaft Ist Gegenstand der Realteilung ein einzelner Betrieb und teilen die Erben die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens im Rahmen der Erbauseinandersetzung ohne Ausgleichszahlung real untereinander auf und überführen sie die Wirtschaftsgüter in ein ihnen jeweils zuzurechnendes ...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.1.2 Zum Nachlass gehört nur ein Einzelunternehmen

Ist Gegenstand der Realteilung ein einzelner Betrieb und teilen die Erben die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens im Rahmen der Erbauseinandersetzung ohne Ausgleichszahlung real untereinander auf, erwerben die Miterben zwar auch unentgeltlich. Die Realteilung führt aber zu einer steuerbegünstigten Betriebsaufgabe [1], wenn die Miterben die ihnen zugeteilten (zu den wesentl...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.39 Gebäude

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Literaturauswertung zum HGB / 2.1 Abschreibungen, AfA und Wertminderungen

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Literaturauswertung zum HGB / 2.6 Anschaffungskosten

Breidenbach, Fremdkapitalkosten als Bestandteil der Anschaffungs- oder...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.52 Herstellungskosten

Breidenbach, Fremdkapitalkosten als Bestandteil der Ansch...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.122 Zuwendungen/Zuschüsse

Seibold, Umsatzsteuerliche Behandlung von Geschenken an Geschäftsfreunde – Buchhalterische Umsetzung in der Steuerbilanz anhand von Fallbeispielen, BBK 21/2025, S. 973; Riepolt, Bilanzierung öffentlicher und privater Zuschüsse – Buchhalterische, bilanzielle und er...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 4. Gebäude von untergeordneter Bedeutung (Abs. 4)

Rz. 131 [Autor/Stand] § 2 Abs. 4 HmbGrStG enthält aus Vereinfachungsgründen eine Bagatellgrenze, wonach ein Grundstück neben den Regelungen in § 246 BewG auch dann als unbebaut gilt, wenn die Gebäudefläche für alle auf dem Grundstück errichteten Bauwerke weniger als 30 m2 beträgt. Rz. 132 [Autor/Stand] Ein Grundstück gilt nach § 2 Abs. 4 Satz 1 HmbGrStG als unbebaut, wenn die...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Sonderregelung zur Nichtberücksichtigung von Gebäuden

Rz. 39 [Autor/Stand] § 2 Abs. 2 und 3 HmbGrStG sieht Geringfügigkeitsregelungen für Garagen und Nebengebäude von untergeordneter Bedeutung vor, die in räumlichem Zusammenhang mit einer Wohnnutzung stehen. Danach bleiben Nutzflächen von Garagen, die in räumlichem Zusammenhang zur Wohnnutzung stehen, der sie auch rechtlich zuzuordnen sind bis zu einer Fläche von insgesamt 50 m...mehr

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Einführung BewG / c) Besondere Bewertungsverfahren für Erbbaurechte, Gebäude auf fremdem Grund und Boden sowie Grundstücke im Zustand der Bebauung

Rz. 291 [Autor/Stand] Für diese Objekte sieht das BewG Sonderregelungen vor. Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts über ein Verkehrswertgutachten ist auch hier möglich (§ 198 BewG). Rz. 292 [Autor/Stand] Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so sind die Werte für das Erbbaurecht (§ 193 BewG) und für das belastete Grundstück (§ 194 BewG) gesondert zu ermit...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 5. Gebäude auf fremdem Grund und Boden; Erklärungen und Anzeigen; Hebesatz der Grundsteuer A (Abs. 3)

Rz. 293 [Autor/Stand] Nach § 9 Abs. 3 Satz 1 HmbGrStG gelten die §§ 6 Abs. 1 Satz 2. Abs. 5 und 6 sowie 7 Abs. 1 Sätze 5 bis 10 und Abs. 3 Sätze 3 bis 5 HmbGrStG für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft entsprechend. Weitere turnusmäßige Hauptfeststellungen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sind nach Auffassung des Hamburgischen Gesetzgebers aufgrund geringer tats...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Erlassvoraussetzungen im Härtefall (Abs. 1)

Rz. 271 [Autor/Stand] In besonders gelagerten Härtefällen kann die Steuer bei Gebäuden nach § 8 Abs. 1 HmbGrStG teilweise erlassen werden. Rz. 272 [Autor/Stand] Der Erlass kam nach § 8 Abs. 1 Satz 1 HmbGrStG zunächst für nicht zu Wohnzwecken genutzte Gebäude in Betracht, wenn ein besonders gelagerter, nicht rohertragsbedingter Härtefall vorliegt. Mit Wirkung ab dem 1.1.2025 w...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Steuermesszahlen für bebaute Grundstücke

Rz. 28 [Autor/Stand] Die Steuermesszahl für bebaute Grundstücke betrug zunächst nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 GrStG in der Fassung des GrStRefG vom 26.11.2019 – ebenso wie für unbebaute Grundstücke (s. o.) – 0,34 Promille. Der Gesetzesaufbau sah hier aber bereits eine mögliche Differenzierung zwischen den Steuermesszahlen für bebaute Grundstücke i.S.d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Gebäudeflächen (Abs. 1)

Rz. 109 [Autor/Stand] § 2 HmbGrStG regelt die für die Ermittlung des Grundsteuerwerts maßgeblichen Gebäudeflächen. Die Fläche des Grund und Bodens wird im HmbGrStG nicht definiert, aber nach dem Sprachgebrauch allgemein bekannt und regelmäßig Synonym für die Flurstücksfläche. Nach A H 2.6 Abs. 1 AEHmbGrStG ist als Fläche des Grund und Bodens die zur wirtschaftlichen Einheit ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 5. Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit (Abs. 4)

Rz. 96 [Autor/Stand] Nach § 1 Abs. 4 Satz 1 HmbGrStG ermöglicht die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit, auch wenn die Wirtschaftsgüter zum Teil der oder dem einen, zum Teil der anderen Ehegattin, dem anderen Ehe gatten, der anderen Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz zuzurechnen sind. Damit wird die b...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Äquivalenzzahl für die Fläche des Grund und Boden (Abs. 1)

Rz. 148 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 HmbGrStG beträgt die Äquivalenzzahl für die Fläche des Grund und Bodens 0,04 Euro je Quadratmeter. Zur Definition der Fläche des Grund und Bodens vgl. Rz. 109. Die Abrundungsregel auf volle Quadratmeter nach § 2 Abs. 5 HmbGrStG ist zu beachten (vgl. Rz. 139). Die Art der Nutzung des Grund und Bodens sowie die Frage, ob der Grund u...mehr

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Einführung BewG / bb) Wesentliche Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2007 vom 13.12.2006 im Einzelnen

Rz. 184 [Autor/Stand] Im Wesentlichen sind durch das Jahressteuergesetz 2007[2] die folgenden materiell-rechtlichen Änderungen der Bedarfsbewertung herbeigeführt worden: Rz. 185 [Autor/Stand] (1) Abrücken von der Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse zum 1.1.1996 Die bislang in § 138 Abs. 1 Satz 2 BewG a.F. angeordnete Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse zum 1.1.1996 entfiel. Di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Steuermesszahl für unbebaute Grundstücke

Rz. 23 [Autor/Stand] Die Steuermesszahl für unbebaute Grundstücke i.S.d. § 246 BewG beträgt nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 GrStG 0,34 Promille. Bei einem Grundsteuerwert eines unbebauten Grundstücks von beispielsweise 100.000 EUR ergibt sich folglich ein Grundsteuermessbetrag von 34 EUR. Rz. 24 [Autor/Stand] In der früheren, auf die bis zum 31.12.2024 geltenden Einheitswerte anzuwend...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ermäßigung der Steuermesszahl wegen Denkmalschutzes (Abs. 5)

Rz. 74 [Autor/Stand] Für bebaute Grundstücke, auf denen sich Gebäude befinden, die Baudenkmäler i.S.d. jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzes sind, wird die Steuermesszahl i.S.d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 GrStG um 10 % ermäßigt (§ 15 Abs. 5 Satz 1 GrStG). Die Ermäßigung der Steuermesszahl nach § 15 Abs. 5 GrStG setzt somit voraus, dass sich auf dem Grundstück Gebäude befinden, die B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Übersicht zur Ermäßigung der Steuermesszahl

Rz. 36 [Autor/Stand] Die nachfolgende Übersicht ermöglicht einen zügigen Überblick über die ab Rz. 39 aufgeführten Ermäßigungstatbestände.mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Gesetzestext

Rz. 270 [Autor/Stand] § 8 Erlass im Härtefall (1) In einem besonders gelagerten, nicht rohertragsbedingten Härtefall kann der Anteil der Grundsteuer B, der auf den Grundsteuermessbetrag eines Gebäudes entfällt, teilweise erlassen werden. Der Erlass wird nur auf Antrag gewährt. Ein Fall nach Satz 1 liegt regelmäßig vor, 1. wenn die Lage ganz erheblich von den ortsüblichen Verhä...mehr

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Einführung BewG / V. Kritik und verfassungsrechtliche Einwände gegen das "Bundesmodell"

Rz. 520 [Autor/Stand] Das GrStRefG v. 26.11.2019[2] fußt im Wesentlichen auf der gleichen Konzeption wie das bisherige Bewertungsrecht, nämlich derjenigen einer "wertbezogene(n) Boden- und Gebäudesteuer, die grob typisierte Verkehrswerte zum Maßstab der Besteuerung nimmt."[3] Dabei verfolgt es das Ziel, durch "vereinfachte Wertermittlung und Revitalisierung turnusmäßiger Hau...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Gesetzestext

Rz. 108 [Autor/Stand] § 2 Maßgebliche Flächen (1) Gebäudefläche bei Wohnnutzung ist die Wohnfläche im Sinne der Wohnflächenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346) in der jeweils geltenden Fassung. Als Wohnnutzung gelten auch häusliche Arbeitszimmer. Im Übrigen ist die Nutzfläche des Gebäudes maßgeblich. Die Gebäudefläche ist durch eine geeignete Methode zu ermittel...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Grundvermögen

Rz. 24 [Autor/Stand] Mit dem Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer[2] wurde den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, bei der Grundsteuer von den bundesgesetzlichen Regelungen abzuweichen, vgl. Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG.[3] Von der sog. Länderöffnungsklausel hat die Freie und Hansestadt Hamburg mit dem Hamburgische Grundsteuergesetz (HmbGrStG) vom 24.8.2021[4] für den ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Garagen und Nebengebäude von untergeordneter Bedeutung (Abs. 2 und 3)

Rz. 121 [Autor/Stand] § 2 Abs. 2 und 3 HmbGrStG enthalten besondere Geringfügigkeitsregelungen für Garagen und Nebengebäude von untergeordneter Bedeutung, die im Zusammenhang mit einer Wohnnutzung stehen. Entsprechende Garagen und Nebengebäude werden aus verfahrensökonomischen Gründen nicht berücksichtigt. Rz. 122 [Autor/Stand] Als Garage wird nach A H 2.2 Abs. 1 AEHmbGrStG e...mehr

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ZErb 05/2026, Aufhebung der... / 1 Gründe

I. Die am … 1927 in Achersleben geborene Erblasserin B. verstarb am … in Meerbusch. Sie war verheiratet mit … Die Beteiligte zu 2. ist die gemeinsame Tochter der Erblasserin und ihres Ehemannes, die Beteiligte zu 1. die Enkelin. Weitere Abkömmlinge hat die Erblasserin nicht. Die Beteiligte zu 2. bewohnt bis heute eine Wohnung im Zweiparteienhaus der Erblasserin. Die Erblasseri...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Teilweise Erfüllung eines Ermäßigungstatbestands

Rz. 95 [Autor/Stand] Sofern die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Steuermesszahl nach § 15 Abs. 2, 3 und 5 GrStG nur für einen Teil der wirtschaftlichen Einheit vorliegen oder das Grundstück nur teilweise einer in § 15 Abs. 4 GrStG genannten Gesellschaft zugerechnet wird, ist die Ermäßigung entsprechend anteilig zu gewähren. Rz. 96 [Autor/Stand] Die Aufteilung erfolgt b...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Gesetzestext

Rz. 75 [Autor/Stand] § 1 Steuergegenstand, Berechnungsformel (1) Steuergegenstand der Grundsteuer B sind die Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens. Die Grundsteuer ergibt sich durch eine Multiplikation des Grundsteuermessbetrags des Grundstücks und des durch ein Gesetz bestimmten Hebesatzes. Sie ist ein Jahresbetrag und auf volle Cent nach unten abzurun...mehr

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Einführung BewG / b) Bewertung bebauter Grundstücke (§§ 180 ff. BewG)

Rz. 280 [Autor/Stand] Im Gegensatz zur bisherigen Bedarfsbewertung unterscheidet das Gesetz für die Bewertung bebauter Grundstücke zum Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer in § 181 Abs. 1 BewG zwischen sechs verschiedenen Grundstücksarten (Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohnungs- und Teileigentum, Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke un...mehr

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zfs 05/2026, Keine Erdsenku... / 2 Aus den Gründen:

“… Der Senat ist – weiterhin – einstimmig davon überzeugt, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat … In seinem Hinweisbeschluss vom 16.12.2024 hat der Senat ausgeführt: “Die vom Kl. begehrte Feststellung einer Deckungspflicht der Bekl. wegen der Schäden durch das Absacken des Fundaments seines Gebäudes N.-straße 00 in K. im Dezember 2017 ergibt sich wed...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 4. Grundsteuerwert (Abs. 3)

Rz. 89 [Autor/Stand] In § 1 Abs. 3 HmbGrStG ist die Ermittlung der Grundsteuerwerte für den Grund- und Boden sowie für Wohn- und Nutzflächen der Gebäude geregelt. Der Grundsteuerwert für den Grund und Boden ist gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 HmbGrStG der Äquivalenzbetrag, der sich durch Multiplikation der Fläche des Grund und Bodens mit der Äquivalenzzahl nach § 3 Abs. 1 HmbGrStG v...mehr

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Einführung BewG / dd) Ermittlung der Bedarfswerte des Grundvermögens nach dem Jahressteuergesetz 1997

Rz. 133 [Autor/Stand] Für die Ermittlung der Bedarfswerte des Grundvermögens galten bis zum 31.12.2006 (zur Rechtslage ab 1.1.2007 s. Rz. 172, 174 und 185 ff.) im Wesentlichen die folgenden Grundsätze [2]: Rz. 134 [Autor/Stand] Der Wert unbebauter Grundstücke bestimmte sich nach ihrer Fläche und den um 20 % ermäßigten Bodenrichtwerten i.S.v. § 196 BauGB, welche von den Gutacht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Mögliche Doppelberücksichtigung

Rz. 126 [Autor/Stand] Nach § 220 Abs. 2 BewG, der mit dem Jahressteuergesetzes 2024[2] eingeführt wurde, ist der niedrigere gemeine Wert als Grundsteuerwert anzusetzen, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass der nach den Vorschriften des Siebenten Abschnitts des BewG ermittelte Grundsteuerwert erheblich von dem gemeinen Wert der wirtschaftlichen Einheit im Feststellungsze...mehr

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Einführung BewG / bb) Überblick über die Regelungen zur Bewertung im Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996

Rz. 103 [Autor/Stand] In der Regierungsvorlage zum Jahressteuergesetz 1997 v. 24.5.1996[2] war zusammengefasst Folgendes vorgesehen: Rz. 104 [Autor/Stand] (1) Die Einheitsbewertung in Form der allgemeinen Feststellung der Werte des Grundbesitzes zu einem bestimmten Hauptfeststellungszeitpunkt sollte – soweit es um deren Maßgeblichkeit für erbschaft- und schenkungsteuerliche Z...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 4. Erlass für hochwassergefährdete Bereiche (Abs. 3)

Rz. 278 [Autor/Stand] Im durch das Tidehochwasser gefährdeten Bereich im Tidegebiet der Elbe kann gem. § 8 Abs. 3 HmbGrStG auf Antrag die Grundsteuer für das Grundstück anteilig erlassen werden, soweit die Steuerpflichtigen unmittelbar oder mittelbar die Aufwendungen für den Hochwasserschutz hierfür selbst tragen müssen und das Grundstück ohne den Hochwasserschutz nicht nutz...mehr

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Einführung BewG / a) Bewertung unbebauter Grundstücke (§§ 178 f. BewG)

Rz. 276 [Autor/Stand] Auch der Bewertung des Grundvermögens ist der gemeine Wert (= Verkehrswert) zugrunde zu legen (§ 177 BewG). Rz. 277 [Autor/Stand] Unbebaute Grundstücke sind solche, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Die Benutzbarkeit beginnt im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit. Gebäude sind bezugsfertig, wenn den zukünftigen Bewohnern oder sonstigen Benutz...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 4. Denkmalschutz (Abs. 3)

Rz. 178 [Autor/Stand] Die Grundsteuermesszahlen für die Äquivalenzbeträge der Gebäudeflächen werden zur Förderung der Kulturlandschaft gemäß § 4 Abs. 3 HmbGrStG um 25 Prozent ermäßigt, wenn ein Baudenkmal nach § 4 Abs. 2 Satz 1 des Hamburgischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG)[2] in der jeweils gültigen Fassung die gesamte wirtschaftliche Einheit prägt, oder ein Ensemble i.S.d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 5. Fortschreibungen und Anwendung Bundesrecht (Abs. 3 und 4)

Rz. 226 [Autor/Stand] § 6 Abs. 3 HmbGrStG regelt abweichend von § 222 BewG die Wert- und Flächenfortschreibung. Rz. 227 [Autor/Stand] Nach § 6 Abs. 3 Satz 1 werden der Grundsteuerwert und die Flächen von Grund und Boden sowie des Gebäudes neu festgestellt, wenn sie von der zuletzt getroffenen Feststellung abweichen und es für die Besteuerung von Bedeutung ist. Eine Abweichung...mehr

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Einführung BewG / 3. Rechtslage in Bayern

Rz. 626 [Autor/Stand] Vorab wird auf die Ausführungen von Sklareck (s. LGrStG Bay. Rz. 1 ff.) verwiesen. Bayern hat sich für den Bereich des Grundvermögens (Grundsteuer B) gegen die Anwendung des "Bundesmodells" entschieden und mit dem Bay. Grundsteuergesetz v. 10.12.2021[2] ein wertunabhängiges Flächenkonzept umgesetzt, das zugleich als "Basismodell" für die Grundsteuergeset...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / 7. Rechtslage in Hamburg

Rz. 679 [Autor/Stand] Zunächst wird auf die Ausführungen von Sklareck (s. LGrStG Hamb. Rz. 1 ff.) verwiesen. Rz. 680 [Autor/Stand] Hamburg hat sich in Bezug auf das Grundvermögen (Grundsteuer B) gegen die Anwendung des Bundesmodells entschieden und mit dem Hamburgischen Grundsteuergesetz (Hmb GrStG) v. 24.8.2021[3] im Anschluss an das insoweit als "Basismodell" fungierende Ba...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / 8. Rechtslage in Hessen

Rz. 697 [Autor/Stand] Zunächst wird auf die Ausführungen von Mandler/Schulze/Zochert (s. LGrStG Hessen Rz. 1 ff.) verwiesen. Rz. 698 [Autor/Stand] Hessen hat sich in Bezug auf das Grundvermögen (Grundsteuer B) gegen die Anwendung des "Bundesmodells" entschieden und mit dem Hessischen Grundsteuergesetz (HGrStG) v. 23.12.2021[3] im Anschluss an das insoweit als "Basismodell" fu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / 10. Rechtslage in Niedersachsen

Rz. 730 [Autor/Stand] Vorab wird auf die Darstellung von Krause (s. LGrStG Nds. Rz. 1 ff.) verwiesen. Rz. 731 [Autor/Stand] Niedersachsen hat sich in Bezug auf das Grundvermögen (Grundsteuer B) gegen die Übernahme des "Bundesmodells" entschieden und mit dem Niedersächsischen Grundsteuergesetz (NGrStG) v. 7.7.2021[3] im Anschluss an das insoweit als "Basismodell" fungierende B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / aa) Vorbemerkungen

Rz. 172 [Autor/Stand] Durch Art. 18 JStG 2007 v. 13.12.2006[2] sind die im Wesentlichen auf das Jahressteuergesetz 1997 zurückzuführenden Regelungen über die Bedarfsbewertung mit Wirkung ab 1.1.2007 reformiert worden. Dabei wurde der vorstehend skizzierten Kritik an den bisherigen Vorschriften in weiten Teilen Rechnung getragen (zu diesen Neuerungen im Einzelnen vgl. Rz. 184...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / II. Belastungsentscheidung

Rz. 58 [Autor/Stand] Die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ergibt sich nach dem HmbGrStG aus den Flächengrößen für den Grund und Boden und Gebäude, der von der Bebauung abhängigen Äquivalenzzahl sowie der (für Gebäudeflächen ermäßigten) Grundsteuermesszahl, vgl. Rz. 25. Rz. 59 [Autor/Stand] Nach Auffassung des hamburgischen Gesetzgebers besteht bei einer Steuer, die an ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 17 [Autor/Stand] Im Rahmen der Grundsteuerreform wurden die Steuermesszahlen des § 15 GrStG an die geänderten bewertungsrechtlichen Vorschriften und deren steuerliche Auswirkungen sowie redaktionell an die geänderte Schreibweise und eine zeitgemäße Sprache angepasst. Rz. 18 [Autor/Stand] Die Regelungen des § 15 GrStG gelten im Bundesmodell ausschließlich für die Grundstüc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / I. Grundsätzliches

Rz. 47 [Autor/Stand] Mit dem HmbGrStG weicht die Freie und Hansestadt Hamburg im Bereich der Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) weitreichend von den bundesgesetzlichen Regelungen des Bewertungsgesetzes und des Grundsteuergesetzes ab. Das gilt trotz des Rückgriffs auf die Bundesgesetze in § 11 HmbGrStG, soweit im HmbGrStG keine anderweitigen Regelungen getroffen w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / 2. Rechtslage in Baden-Württemberg

Rz. 611 [Autor/Stand] Vorab wird auf die Ausführungen von Marx (s. LGrStG BW Rz. 1 ff.) verwiesen. Rz. 612 [Autor/Stand] Durch den Erlass des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg (LGrStG BW) v. 4.11.2020[3] hat Baden-Württemberg als erstes Bundesland von der in Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG vorgesehenen "Länderöffnungsklausel" umfänglich Gebrauch gemacht und im Bereic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 4. Zusammenfassung zu einer wirtschaftlichen Einheit (Abs. 2)

Rz. 288 [Autor/Stand] § 9 Abs. 2 Satz 1 HmbGrStG regelt, dass abweichend von § 2 Abs. 1 BewG, dass die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit nicht dadurch ausgeschlossen wird, dass die Wirtschaftsgüter zum Teil der oder dem einen, zum Teil der anderen Ehegattin, dem anderen Ehegatten, der anderen Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner zuzurec...mehr