Fachbeiträge & Kommentare zu Förderung

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vermittlungsmakler.

Rn 31 Die Vermittlung geht über das bloße Zusammenführen der Vertragsparteien des angestrebten Hauptvertrags hinaus. Von einer Vermittlung ist auszugehen, wenn ein bewusstes und zweckgerichtetes Einwirken auf den Willensentschluss des Dritten (Partner des Hauptvertrags) vorliegt (BGHZ 112, 59). Neben dem Herbeiführen eines solchen Entschlusses (BGHZ 114, 95) wird die Förderu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1238 BGB – Verkaufsbedingungen.

Gesetzestext (1) Das Pfand darf nur mit der Bestimmung verkauft werden, dass der Käufer den Kaufpreis sofort zu entrichten hat und seiner Rechte verlustig sein soll, wenn dies nicht geschieht. (2) 1Erfolgt der Verkauf ohne diese Bestimmung, so ist der Kaufpreis als von dem Pfandgläubiger empfangen anzusehen; die Rechte des Pfandgläubigers gegen den Ersteher bleiben unberührt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1753 BGB – Annahme nach dem Tode.

Gesetzestext (1) Der Ausspruch der Annahme kann nicht nach dem Tode des Kindes erfolgen. (2) Nach dem Tode des Annehmenden ist der Ausspruch nur zulässig, wenn der Annehmende den Antrag beim Familiengericht eingereicht oder bei oder nach der notariellen Beurkundung des Antrags den Notar damit betraut hat, den Antrag einzureichen. (3) Wird die Annahme nach dem Tode des Annehme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Außerordentliche Kündigung, II und III.

Rn 5 II 1 setzt nach dem Wortlaut voraus, dass für das Gesellschaftsverhältnis eine Zeitdauer vereinbart ist. Aufgrund der allg Vorschrift in § 314 gilt jedoch in der unbefristeten GbR ebenfalls nichts anderes als II, wenn das ordentliche Kündigungsrecht ausgeschlossen oder beschränkt wurde oder das Abwarten der Frist unzumutbar ist (vgl BTDrs. 19/27635, 172). Der wichtige G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Art und Weise der Anrechnung (§ 559a II).

Rn 4 Art und Weise der Anrechnung sind in § 559a II geregelt. Kann nicht festgestellt werden, in welcher Höhe Zuschüsse oder Darlehen für einzelne Wohnungen gewährt worden sind, sind sie gem § 559a IV nach dem Verhältnis der für die einzelnen Wohnungen aufgewendeten Kosten aufzuteilen. Wenn die Förderung degressiv gestaltet ist, muss die Erhöhungserklärung die Verringerung d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Anwendung des Beihilfeverbots auf steuerliche Maßnahmen

Rz. 49 [Autor/Stand] Relevanz des Beihilfeverbots in Steuersachen frühzeitig erkannt. Beihilfen, die EU-Mitgliedstaaten bestimmten Unternehmen in ihrem Hoheitsgebiet gewähren, sind aufgrund ihrer wettbewerbsverfälschenden Wirkung grds. nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar (Art. 107 Abs. 1 AEUV). Inwieweit auch steuerliche Maßnahmen in den Anwendungsbereich des EU-Beihilferech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gemeinschaft.

Rn 4 Von der Gemeinschaft (§§ 741 ff) ist die GbR durch die auf schuldrechtlicher Vereinbarung beruhende Förderung eines – über die bloße gemeinschaftliche Berechtigung an einem gemeinsamen Gegenstand hinausgehenden – überindividuellen Zweckes abzugrenzen. Im Gegensatz zur GbR ist die Gemeinschaft eine im Hinblick auf den gemeinsamen Gegenstand per Gesetz verbundene Vereinig...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Wahl einer ungünstigeren Steuerklasse

Rz. 32 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Auf Antrag des ArbN kann das FA eine für ihn ungünstigere Steuerklasse – und eine geringere Zahl der Kinderfreibeträge (> Rz 29) – für den LSt-Abzug bilden lassen (§ 38b Abs 3 EStG). Damit kann zB statt Steuerklasse III oder IV die Steuerklasse I beantragt werden, sodass der ArbG von einer Heirat nicht über die Steuerklasse des ArbN erfährt ...mehr

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FoVo 09/2025, Zivilprozessrecht

MüKo-Zivilprozessrecht Band 1 – §§ 1–354 ZPO Band 2 – §§ 355–945b ZPO Kommentar, 7. Aufl. 2025 3.114 Seiten, 369/389 EUR Verlag C.H.Beck ISBN 978-3-406-82021-2 Es hilft nicht, materiell im Recht zu sein, sondern man muss sein Recht, den Anspruch auch durchsetzen können. Im gerichtlichen Alltag begegnen einem nur Menschen, die subjektiv der Auffassung sind, das Zivilprozessrec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vernachlässigung des Kindes und Erziehungsversagen.

Rn 7 Das persönliche Kindeswohl ist durch Vernachlässigung des Kindes gefährdet, wenn die Eltern (oder ein Elternteil) in unverantwortlicher Weise untätig bleiben und ihren Pflichten ggü dem Kind nicht nachkommen. Zu denken ist an Verwahrlosung, mangelhafte Ernährung und fehlende medizinische (Vor-)Sorge sowie mangelnde Zuwendung (Brandbg FamRZ 16, 1180). Ursache hierfür ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gefälligkeitsverhältnisse.

Rn 10 Im Bereich schuldrechtlicher Beziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten ist die GbR in Form einer Gelegenheitsgesellschaft von den Gefälligkeitsverhältnissen abzugrenzen. Entscheidendes Kriterium ist das Vorliegen eines auf die Förderung eines überindividuellen Zweckes gerichteten Willens. Fehlt ein solcher und ist der Rechtsbindungswille auf die bloße Begründung v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Beitragspflicht und Beitragshöhe.

Rn 1 I ist eine Konkretisierung der sich bereits aus § 705 I ergebenden allg Förderpflicht der Gesellschafter. II gibt für die Leistung von Beiträgen eine Auslegungsregel vor. Beiträge sind die nach dem Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafterbeschluss zur Förderung des Gesellschaftszwecks zu erbringenden Leistungen. Dabei sind der Art des Beitrages grds keine Grenzen gesetz...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Einzelfragen/Verfahrensfragen

Rz. 43 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 § 3 Nr 26 EStG stellt > Einnahmen bis zu 3 000 EUR im Kalenderjahr steuerfrei. Die Steuerbefreiung ist unabhängig davon, ob dem Stpfl durch die nebenberufliche Tätigkeit Aufwendungen (WK/BA) entstehen, die durch eine Pauschale abgegolten werden sollen. Rz. 44 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die nach § 3 Nr 26 EStG steuerfreien Einnahmen werden nac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt.

Rn 2 Der wesentliche Inhalt des Eigentumsrechts geht in zwei Richtungen. Zum einen kann der Eigentümer mit seiner Sache nach Belieben verfahren (positive Eigentümerbefugnis). Das gilt sowohl für tatsächliche als auch für rechtliche Handlungen. Er kann die Sache nutzen, benutzen, beschädigen, vernichten und verbrauchen; er kann auch über sie verfügen, indem er sein Recht verä...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Gründe für die Funktionsverlagerung

Rz. 1101 [Autor/Stand] Betriebswirtschaftliche und rechtliche Beweggründe für Funktionsverlagerungen ins Ausland. Die Globalisierung und Internationalisierung der Wirtschaft haben dazu geführt, dass internationale Konzerne ihre organisatorischen Strukturen ständig überprüfen und an aktuelle Entwicklungen anpassen müssen. Die internationale Ausrichtung von Konzernen löst dami...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 312 ff BGB

Rn 1 Der durch das SchRModG eingefügte Untertitel 2 enthielt zunächst va das alte G über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften v 16.1.86 (HWiG) in den §§ 312, 312a aF und das FernabsatzG v 27.6.00 in den §§ 312b bis 312d aF. Beide Vorschriftengruppen wie auch § 312i aF dienten der Umsetzung der HausTWRL und der FernabsRL. Durch das VerbrKrRL-UG wurden d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Schutzzweck der verletzten Verbotsnorm/Endgültigkeit der Vermögensverschiebung.

Rn 13 Der in § 817 2 Hs 2 zu Tage tretende Rechtsgedanke einer wertenden Beurteilung der durch den Gesetzes- oder Sittenverstoß geschaffenen Vermögenssituation erlangt auch in anderem Zusammenhang Bedeutung. So besteht bspw bei Wucherdarlehen die unredliche Vermögensverschiebung nicht in der Gewährung der Darlehenssumme, sondern in der Überlassung von Kapital auf Zeit, wofür...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Erforderliche Mitwirkungshandlung.

Rn 2 § 642 gibt weder Auskunft über die rechtliche Qualität der geforderten Mitwirkung noch über Art und Umfang erforderlicher Mitwirkungshandlungen. Gemeint sind Handlungen oder ein Unterlassen des Bestellers (BGH NZBau 18, 25; BauR 17, 1361), von deren Erbringung bzw Ausbleiben die vertragsgerechte Fertigstellung der Werkleistungen abhängt (vgl BGH NJW 03, 1601, 1602 [BGH ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Fremdwährungsschuld.

Rn 12 Die Fremdwährungs- oder Valutaschuld (zu ihr ausf Grothe Fremdwährungsverbindlichkeiten) ist eine in ausländischer Währung, dh nicht in Euro, ausgedrückte Geldschuld (BGHZ 101, 296, 302). Eine bloße Abrede über die Art der Zahlung, die vor der Euro-Einführung wegen der Genehmigungsbedürftigkeit von Valutaschulden häufig vorkam, begründet keine Fremdwährungsschuld (RGZ ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Anteilsübertragung.

Rn 13 Die schenkweise Übertragung eines Miteigentumsanteils ist hinsichtlich der rechtlichen Vorteilhaftigkeit nicht anders zu beurteilen als die Übertragung von Alleineigentum. Soweit darauf verwiesen wird, dass aus der kraft Gesetzes entstehenden Bruchteilsgemeinschaft Verpflichtungen zur Lastentragung ggü den anderen Teilhabern nach § 748 entstehen (für rechtliche Nachtei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Tatbestand und Abgrenzung.

Rn 2 Die auferlegte Leistung ist im weitesten Sinn zu verstehen. Sie kann in aktivem Tun oder Unterlassen, auch von nur immateriellem Wert, bestehen (BayObLG NJW 74, 1142). Eine Aufl, die den Beschenkten verpflichtet, zugunsten eines Dritten ein Schenkungsversprechen abzugeben, das unter der Bedingung steht, dass der Dritte den Beschenkten überlebt, ist nach § 2302 nichtig; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Aufzählung.

Rn 10 Nr 1 erfasst Anlagen zur Nutzung von Wasserkraft, Windenergie, solarer Strahlungsenergie, Geothermie, Umweltwärme oder Energie aus Biomasse. Zusammenfassend handelt es sich hierbei um Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Die Regelung ist an § 3 Nr 21 EEG orientiert. Um dem Gebot der Rechtsklarheit hinreichend Rechnung zu tragen, ist keine dynamische Verweisung au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1019 BGB – Vorteil des herrschenden Grundstücks.

Gesetzestext 1Eine Grunddienstbarkeit kann nur in einer Belastung bestehen, die für die Benutzung des Grundstücks des Berechtigten Vorteil bietet. 2Über das sich hieraus ergebende Maß hinaus kann der Inhalt der Dienstbarkeit nicht erstreckt werden. Rn 1 Ein Vorteil für das herrschende Grundstück ist zwingende Voraussetzung des Rechts (Soergel/Münch § 1019 Rz 9), um ewig perp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verstoß.

Rn 20 Verstöße gg den op wurden bisher gesehen in folgenden Fällen: Entziehung der Rechtsfähigkeit oder wegen Art 3 II GG auch Beschränkung der Geschäftsfähigkeit von Ehefrauen (Looschelders Rz 35; Staud/Hausmann Art 7 Rz 57 ff); Eintritt der unbeschränkten Geschäftsfähigkeit mit 10 Jahren (Köln FamRZ 97, 240); Wahl eines anstößigen oder lächerlichen (Bremen NJW-RR 96, 1030)...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einzelfälle

Rz. 8 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Arbeitnehmerpauschbetrag Soweit nicht höhere > Werbungskosten geltend gemacht werden, wird bei der Ermittlung der > Einkünfte der > Arbeitslohn pauschal um 1 230 EUR bzw werden die > Versorgungsbezüge pauschal um 102 EUR gemindert (§ 9a EStG). Ausführlich > Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Ausbildungsfreibetrag Der Stpfl, der für sein volljähriges Kin...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Verknüpfung mit der Behandlung im Staat, in dem die Förderbetriebsstätte besteht (Abs. 3)

(3) 1 Abweichend von Absatz 2 ist das Explorationsrecht der Förderbetriebsstätte zum Zeitpunkt der Aufnahme der Fördertätigkeit zuzuordnen, wenn das Bergbauunternehmen oder das Erdöl- oder Erdgasunternehmen nachweist, dass der Staat, in dem die Förderbetriebsstätte liegt, ebenfalls von dieser Zuordnung ausgeht. 2 Die Zuordnung ist beizubehalten, solange der Staat, in de...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 380 [Autor/Stand] Voraussetzungen i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2. Die allgemeinen, für sämtliche wegzugsteuerrelevanten Tatbestände i.S.v. § 6 Abs. 1 geltenden Voraussetzungen ("übertragender" Anteilsinhaber ist natürliche Person, unbeschränkte Steuerpflicht i.S.v. § 1 Abs. 1 EStG, Voraussetzungen i.S.v. § 6 Abs. 2, Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG) müssen jeweils ...mehr

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AGS 09/2025, Mittelgebühr i... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zum Teil zu widersprechen. 1. Ansatz der Mittelgebühr Zuzustimmen ist den Ausführungen des LG zur Mittelgebühr als Grundlage der Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit auch in Bußgeldverfahren. Das dürfte inzwischen überwiegende Meinung in der Rspr. der AG und LG sein (s.a. aus neuerer Zeit u.a. LG Leipzig, Beschl. v. 9.4.2024 – 13 Qs 118/24, AGS 2024, 350;...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1617f BGB – Geschlechtsangepasste Form des Geburtsnamens nach sorbischer Tradition und ausländischen Rechtsordnungen.

Gesetzestext (1) Der Geburtsname eines Kindes kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt seinem Geschlecht angepasst werden, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundzüge.

Rn 19 Die mit dem natürlichen Elternrecht verbundene Elternverantwortung begründet die Pflicht der Eltern das Wohl des Kindes bestmöglichst zu fördern und nicht zu beeinträchtigen. Dem Kindeswohl entspricht es aber am besten, wenn die Eltern auch noch nach der Trennung auf der Elternebene einvernehmlich zusammenarbeiten und die Konflikte, die zur Trennung geführt haben, weder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundrechte und andere verfassungsrechtliche Maßstäbe.

Rn 13 Das GG und insb die Grundrechte werden nicht unmittelbar zwischen Privaten angewandt (zur Drittwirkungsdebatte Ruffert Vorrang der Verfassung 8 ff und öfter). Vielmehr wirkt die Verfassung mit ihren Wertentscheidungen über die privatrechtlichen Normen und insb über die Generalklauseln in das Privatrecht hinein (BVerfG NJW 94, 36 [BVerfG 19.10.1993 - 1 BvR 567/89]; BGH ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Voraussetzung für die Anerkennung eines niedrigeren Verrechnungspreises (Abs. 3)

(3) 1 Ein Bergbauunternehmen oder ein Erdöl- oder Erdgasunternehmen kann jedoch abweichend von Absatz 2 Satz 2 einen Preis für die anzunehmende schuldrechtliche Beziehung im Sinne des Absatzes 2 ansetzen, der als Fremdvergleichspreis gilt, obwohl er den nach § 16 Absatz 2 Satz 1 anzusetzenden Betrag unterschreitet. 2 Voraussetzung hierfür ist, dass das Bergbauunternehme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Namenswahrheit.

Rn 4 In Analogie zu § 18 II HGB gilt für den Verein der Grundsatz der Namenswahrheit (MüKo/Leuschner Rz 5). Der Name darf nicht über Verhältnisse irreführen, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind. Das Registergericht berücksichtigt die Irreführungseignung nur, wenn sie ersichtlich ist (§ 18 II 2 HGB). Die Liberalisierung des Firmenrechts ist auch für das ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Entstehung und Zielsetzung.

Rn 1 Die ROM II-VO gleicht einen großen Teil des Kollisionsrechts der außervertraglichen Schuldverhältnisse an und dient damit einem Ziel, das in der EWG für das internationale Deliktsrecht bereits seit Ende der 1960er Jahre angestrebt (erster Vorentwurf 1972, RabelsZ 74, 11 ff), 1978 aber zunächst zurückgestellt worden war (KOM [03] 427 3). Nach Schaffung weiterer Grundlage...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 § 565 ersetzt § 549a aF (Leonhard AnwZert MietR 5/22 Anm 1 unter III.1); er gilt nur für die Wohnraummiete (nicht zB für Dauercampingstellplatzverträge, VerfG Brandenbg v 30.9.10, 23/10, zur Abgrenzung Brandenbg MietRB 16, 126, LG Aachen ZMR 16, 543), wenn die Wohnung nicht direkt vom Eigentümer, sondern über und von einem Zwischenvermieter vermietet wird. Es existieren...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bausparkassenbeiträge

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Bausparkassenbeiträge werden vorwiegend durch Wohnungsbau-Prämie nach dem WoPG gefördert. Die Prämie wird bis zu 700 EUR für Alleinstehende und bis zu 1 400 EUR für > Ehegatten in Höhe von 10 % der Bausparbeiträge gewährt (§ 3 WoPG). Es gilt eine Einkommensgrenze von 35 000 EUR, bei Ehegatten/> Lebenspartner 70 000 EUR (vgl § 2a WoPG). Soweit...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Künstlerische Tätigkeiten

Rz. 18 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Durch die gesonderte Einbeziehung nebenberuflich ausgeübter künstlerischer Tätigkeiten (> Rz 7) soll die Arbeit der im kulturellen Bereich tätigen gemeinnützigen Vereine gefördert werden. § 3 Nr 26 EStG kommt deshalb nicht nur für den Kunstunterricht und für den Chorleiter (> Rz 12), die ohnehin die Voraussetzungen für eine Übungsleitertätig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Zweiter Prüfungsschritt: Entspricht die Übertragung (gerade) auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten?

Rn 28 Der Antrag auf Übertragung der Alleinsorge gem § 1671 I 2 Nr 2 hat auch bei Fehlen der Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit der Eltern nur Erfolg, wenn die Übertragung gerade auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Bei der Prüfung dieser Frage ist nicht auf ein theoretisches Ideal abzustellen, sondern darauf, welche Sorgeentscheidung unter de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Systematik.

Rn 5 Durch Abs 2 und 3 werden Ausnahmen von der grundsätzlichen Unübertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten gem Abs 1 S 1 normiert. Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten besitzen eine erhebliche praktische Bedeutung. Sie führen dazu, dass Anlagen trotz der festen Verbindung mit dem Boden iSd §§ 94, 95 Abs 1 Satz 2 sonderrechtsfähig bleiben (Trennungsfunktio...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Informationspflichten (Abs 2).

Rn 7 II erlegt dem Darlehensvermittler ggü dem Verbraucher, nicht auch Dritten, in Umsetzung von Art 5 I 4b, VI u Art 6 I 2 VerkrRL 2008 zur Schaffung von Transparenz zusätzlich zum Darlehensgeber die vollen, rechtzeitig vor Abschluss des Vermittlungsvertrages zu erfüllenden Informations- u Erläuterungspflichten aus § 491a u aus Art 247 § 13 II EGBGB auf, seit dem 30.7.10 au...mehr

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Diversity und Selbstbestimm... / 1.2 Rechtliche Grundlagen

Vielfalt zu fördern, heißt unmittelbar Schutz vor Diskriminierung zu gewährleisten. Diversity ist Ausdruck des Minderheitenschutzes und national verankert in den Grundrechten im Grundgesetz (GG). Neben beispielsweise der Menschenwürde[1] als Ausgangsnorm aller Schutzrechte, dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht[2], der Religionsfreiheit[3], dem Recht auf Arbeit[4], gewährleis...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Besondere Aufzeichnungen für die betriebliche Altersversorgung

Rz. 55 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Durch § 5 LStDV (> Anh 1 nach § 41 EStG) werden die Aufzeichnungspflichten des ArbG zur BetrAV erweitert; zudem sind dort besondere Mitteilungspflichten des ArbG gegenüber der Versorgungseinrichtung geregelt (> Rz 59). Die fraglichen Aufzeichnungen betreffen die ArbG-Leistungen für eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensio...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Änderung der Zuordnung des Explorationsrechts als anzunehmende schuldrechtliche Beziehung (Abs. 2)

(2) 1 Führt die Anwendung des § 36 Absatz 3 zu einer Änderung der Zuordnung des Explorationsrechts, so liegt eine anzunehmende schuldrechtliche Beziehung im Sinne des § 16 Absatz 1 Nummer 1 zwischen dem übrigen Unternehmen und der Förderbetriebsstätte vor, die einer Veräußerung entspricht. 2 Dafür ist ein Betrag anzusetzen, der § 16 Absatz 2 Satz 1 entspricht. Rz. 3719...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Konkretisierung der Beschaffenheit; Haltbarkeit (Abs 3 S 2).

Rn 58c Wie auch iRd subjektiven Anforderungen werden in III 2 in nicht abschließender Weise Bsp aufgezählt, die unter die übliche Beschaffenheit iSd III 1 Nr 2 fallen. Die genannten Qualitätsmerkmale stimmen überwiegend mit denen des II 2 überein, sodass für die neuen Begrifflichkeiten der ›Funktionalität‹ u ›Kompatibilität‹ auf Rn 27b verwiesen werden kann. Der Begriff der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtliches Interesse.

Rn 4 Für § 810 ist i Ggs zu § 809 ein rechtliches Interesse an der Einsicht erforderlich. Das liegt vor, wenn die Einsichtnahme zur Erhaltung, Förderung oder Verteidigung der rechtlich geschützten Interessen notwendig ist (BGH NJW 24, 1511 [BGH 21.03.2024 - I ZR 185/22] Rz 59; BGH NJW 81, 1733 [BGH 08.04.1981 - VIII ZR 98/80]; enger Hamm NJW-RR 87, 1395). Das kann auch bei e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unternehmerischer Verein.

Rn 4 Bei einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Rn 3) ist der Verein unternehmerisch, wenn er als Anbieter (und nicht nur als Nachfrager) von Waren und/oder Dienstleistungen an einem äußeren Markt tätig wird. Gewinnerzielungsabsicht oder kaufmännische Tätigkeit werden dabei nicht vorausgesetzt (KG NZG 16, 1155; BeckOK/Schöpflin Rz 108) Der BGH rechnet dem Verein die wirtsc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG

"... von Anteilen im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes ..." Rz. 333 [Autor/Stand] Überblick. Für sämtliche Wegzugsteuertatbestände i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 gilt, dass die natürliche Person im Zeitpunkt der Verwirklichung des die Wegzugsbesteuerung auslösenden "Ereignisses" Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG innehaben muss. Als Anteile ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Einzelfälle.

Rn 13 Arbeitsvertrag: Die allg Grundsätze gelten auch bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen. Die falsche Beantwortung einer dem ArbN bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann den ArbG dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, wenn die Täuschung für den Abschluss des Arbeitsvertrags ursächlich war (BAG NZA 12, 34 [BAG 0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gg ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gg § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 [BGH 1...mehr