Fachbeiträge & Kommentare zu Förderung

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5 Förderung von Mietwohnungen

Zielgruppe Für Investoren, Wohnungsunternehmen oder kommunale Bauträger bietet die soziale Wohnraumförderung attraktive Konditionen zur Errichtung oder Modernisierung von Mietwohnungen. Voraussetzung ist, dass diese Wohnungen anschließend an einkommensschwächere Haushalte zu einer festgelegten Sozialmiete vermietet werden und eine Belegungsbindung eingehalten wird. Diese Bind...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.4 Förderung von selbstgenutztem Wohnraum

Neubau oder Erwerb Ein zentraler Bestandteil der Wohnraumförderung ist die Unterstützung von Haushalten beim Neubau oder Erwerb selbstgenutzten Eigentums. Wer ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung bauen oder kaufen möchte, kann über die ISB ein zinsvergünstigtes ISB-Darlehen Wohneigentum erhalten. Die Darlehenshöhe beträgt in der Regel bis zu 150.000 EUR, abhängig vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, MediationsG § 7 MediationsG – Wissenschaftliche Forschungsvorhaben; finanzielle Förderung der Mediation.

Gesetzestext (1) Bund und Länder können wissenschaftliche Forschungsvorhaben vereinbaren, um die Folgen einer finanziellen Förderung der Mediation für die Länder zu ermitteln. (2) Die Förderung kann im Rahmen der Forschungsvorhaben auf Antrag einer rechtsuchenden Person bewilligt werden, wenn diese nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten einer M...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ältere Mitarbeiter: Einsatz und Förderung

Zusammenfassung Überblick Der demografische Wandel, der bereits seit vielen Jahren in Deutschland thematisiert wird, zwingt Unternehmen dazu, älteren Mitarbeitern größere Aufmerksamkeit zu widmen. Zwar wird die Notwendigkeit lebenslangen Lernens und der Förderung älterer Mitarbeiter ständig betont. Die Umsetzung aber lässt häufig noch zu wünschen übrig. Es wäre auf Dauer unve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Förderung des Verfahrens (Abs 2).

Rn 10 Allgemeine Möglichkeiten zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung und der Herbeiführung der Entscheidungsreife ergeben sich aus § 525 iVm §§ 138 I 1, 278 II 2; 138 I 2, 273 II Nr 1; § 139 II; 273 II Nr 2; 278 II 2, 3; 142, 143, unterliegen aber den berufungsrechtlichen Beschränkungen zum Vortrag neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel. Zweck der Zuweisung kann die D...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 43 EGZPO – [Übergangsregelung zum Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs; Verordnungsermächtigung].

Gesetzestext (1) 1Dokumente und Aktenteile, die nach den Verschlusssachenanweisungen des Bundes oder der Länder als Verschlusssache höher als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft sind, dürfen bis zum 31. Dezember 2035 abweichend von den §§ 130a bis 130d und 298a der Zivilprozessordnung in Papierform erstellt, geführt und übermittelt werden. 2Dokumente und Aktenteile, di...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / Zusammenfassung

Überblick Der demografische Wandel, der bereits seit vielen Jahren in Deutschland thematisiert wird, zwingt Unternehmen dazu, älteren Mitarbeitern größere Aufmerksamkeit zu widmen. Zwar wird die Notwendigkeit lebenslangen Lernens und der Förderung älterer Mitarbeiter ständig betont. Die Umsetzung aber lässt häufig noch zu wünschen übrig. Es wäre auf Dauer unverantwortlich, v...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 7 Handlungsfeld 6: Altersgerechte Unternehmenskultur

Altersdiskriminierung verhindern Eine altersgerechte Personalpolitik hat auch Auswirkungen auf die Unternehmenskultur. Diese zeigt sich in Werten, Grundannahmen und Artefakten und definiert, wie Mitarbeiter und Führungskräfte denken, handeln und miteinander umgehen. Hier ist ein Paradigmenwechsel hin zu einer altersgerechten Unternehmenskultur geboten, die sich insbesondere d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 1 Demografische Entwicklung als Herausforderung für die Personalpolitik

Sinkende Geburtenrate und steigende Lebenserwartung Vor allem sinkende Geburtenraten haben zur Folge, dass der Anteil der jüngeren Menschen in der Bevölkerung abnimmt, während die Gruppe der älteren ansteigt. Dazu kommt, dass die Menschen im Durchschnitt immer älter werden. So erreichen Männer heute ein durchschnittliches Lebensalter von 78,2 Jahren, während Frauen im Durchsc...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 3 Handlungsfeld 2: Altersgerechte Mitarbeiterführung

Ältere Mitarbeiter führen Ein weiteres Handlungsfeld ist die altersgerechte Führung von Mitarbeitern. Hier sind zwei Schwerpunkte zu betrachten: Die Führung älterer Mitarbeiter und die Mitarbeiterführung durch ältere Führungskräfte. Für die Führung älterer Mitarbeiter gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für die Mitarbeiterführung schlechthin. Dank längerer Erfahrung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 3. Gemeinnützige Stiftung – wichtige Merkmale

Rz. 17 Bei einer gemeinnützigen Stiftung handelt es sich um eine rechtsfähige Stiftung, die im Sinne der AO steuerbegünstigt ist. Der Begriff der Gemeinnützigkeit wird hier wie häufig in der Praxis im weiteren Sinne verstanden und erfasst als Bezeichnung der nach der AO steuerbegünstigten Stiftung etwa auch mildtätige Zwecke, obwohl streng genommen z.B. zwischen der gemeinnü...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Arbeitslosenhilfe

Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Körperschaften, deren Zweck darauf gerichtet ist, durch Angebot von Arbeit und sozialer Betreuung an schwer zu vermittelnde Arbeitslose (ältere Arbeitslose und jüngere Arbeitslose, die schlechte Eingangsvoraussetzungen haben), deren Eingliederung in das Arbeitsleben zu fördern, können gemeinnützig i. S. d. § 52 AO (Anhang 1b) sein. Im Urteil des FG...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Umweltschutzorganisationen

Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Förderung des Umweltschutzes ist nach § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO (Anhang 1b) als steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Zweck anerkannt. Soweit die übrigen Voraussetzungen des § 52 Abs. 1 AO erfüllt sind, können entsprechende Umweltschutzorganisationen als steuerbegünstigte Einrichtungen anerkannt werden. Insbesondere muss die Förderung des Umweltschutze...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 2 Handlungsfeld 1: Analyse der Ausgangssituation

Altersstruktur analysieren Um eine Informationsbasis für eine altersgerechte Personalpolitik zu schaffen, ist zunächst die Ausgangslage im Unternehmen zu analysieren. Eine Ist-Analyse ermöglicht es, demografische Schwachstellen in der Personalpolitik offenzulegen und daraus den notwendigen Bedarf an personalpolitischen Maßnahmen abzuleiten.[1] So ermöglicht eine Altersstruktu...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 4 Handlungsfeld 3: Altersgerechter Mitarbeitereinsatz

Belastbarkeit Im dritten Handlungsfeld geht es um einen altersgerechten Mitarbeitereinsatz im Unternehmen. So sollten Arbeitsplätze für ältere Mitarbeiter so gestaltet sein, dass die Mitarbeiter in ihrem Aufgaben- oder Fachgebiet ihre Leistung erbringen können und sich dort wohl fühlen. Die Aufgabe der Vorgesetzten besteht darin, die Interessen des Unternehmens und der Mitarb...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 6 Handlungsfeld 5: Betriebliche Gesundheitsförderung

Ziele der betrieblichen Gesundheitsförderung Ein weiteres Handlungsfeld einer altersgerechten Personalpolitik ist die betriebliche Gesundheitsförderung. Sie wirkt präventiv und zielt darauf ab, die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter, insbesondere der älteren zu erhalten, beruflichen Belastungen entgegenzuwirken sowie Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle zu verhindern. Dies bede...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 8 Handlungsfeld 7: Altersgerechte Arbeitszeitgestaltung

Altersgerechte Arbeitszeitmodelle entwickeln Schließlich geht es im letzten Handlungsfeld darum, die Arbeitszeit altersgerecht zu gestalten, also den spezifischen Bedürfnissen älterer Mitarbeiter anzupassen. Derartige Arbeitszeitmodelle tragen dem Umstand Rechnung, dass ältere Mitarbeiter längere Regenerationsphasen benötigen, mehr Zeit für die Weiterbildung einzuplanen haben...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 5 Handlungsfeld 4: Qualifizierung von älteren Mitarbeitern

Kaum Interesse an der Qualifikation älterer Mitarbeiter Gegenstand des vierten Handlungsfelds ist die Qualifizierung von älteren Mitarbeitern. So setzten viele betriebliche Förderprogramme bei den jüngeren Mitarbeitern an, enden aber bereits bei den "Mittvierzigern". Das Potenzial älterer Mitarbeiter bleibt dadurch zum Teil ungenutzt. Die Zurückhaltung der Unternehmen bei der...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Bremen / 4. Allgemeine "Wohnbegünstigungen" im Ländervergleich

Rz. 38 [Autor/Stand] Ein Vergleich mit den anderen eine Wohnnutzung begünstigenden Landesgesetzen zeigt, dass die Mehrzahl den Weg über eine ermäßigte Steuermesszahl geht. Dabei nimmt das Ausmaß der in Bremen gewährten Ermäßigung von rd. 59 % (Rz. 14) den Spitzenplatz ein.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 1 Rechtliche Grundlagen

Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) vom 22.11.2013 (GVBl. S. 472) Landesverordnung über die Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung vom 27.1.2014 (GVBl. S. 10) Bekanntmachung des Ministeriums der Finanzen zu den Einkommensgrenzen ab 1.1.2023 vom 7.12.2022 Verwaltungsvorschrift "Förderung der Bildung von selbst genutztem Wohnraum und Erwerb von Genossenschaftsanteile...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Umweltschutz

Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Zu den förderungswürdigen gemeinnützigen Zwecken zählt u. a. der Umweltschutz (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO, Anhang 1b). Die Förderung des Umweltschutzes umfasst alle Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen zu sichern, den Naturhaushalt (Boden, Wasser, Luft, Klima, Tiere, Pflanzen) zu schützen und eingetretene Sch...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.6 Miet- und Belegungsbedingungen

Verpflichtung Wer im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz ein Darlehen oder einen Zuschuss erhält, verpflichtet sich zur dauerhaften Vermietung des geförderten Wohnraums an einkommensberechtigte Haushalte. Die konkreten Miet- und Belegungsbedingungen sind dabei gesetzlich und verwaltungsrechtlich klar geregelt und gelten verbindlich für alle geförderten Ob...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.13 (BGBl I S 3786) und das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5.7.17 (BGBl I S 2208, 2218) geändert und mWz 1.1.26 durch das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Jus...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 130c ZPO – Formulare; Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates elektronische Formulare einführen. Die Rechtsverordnung kann bestimmen, dass die in den Formularen enthaltenen Angaben ganz oder teilweise in strukturierter maschinenlesbarer Form zu übermitteln sind. Die Formulare sind auf einer in der Rechtsve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtzeitiges Vorbringen (Abs 1).

Rn 5 In der Verhandlung haben die Parteien ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel so zeitig vorzubringen, wie es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht. Danach soll Vorbringen aus prozesstaktischen Erwägungen nicht zurückgehalten werden, eine Partei aber nicht verpflichtet sein tatsächliche Umstände erst z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Kinder sind nicht nur durch den Elternstreit, sondern auch durch das Gerichtsverfahren erheblichen Belastungen ausgesetzt. Sie müssen eine Anhörung durch ihnen fremde Richter (im Beschwerdeverfahren regelmäßig durch den gesamten Senat, vgl BGH FuR 10, 454), den Verfahrensbeistand, die mit dem Gerichtsverfahren verbundenen Ermittlungen des Jugendamts und ggf eines Sachve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Bewertung der Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Zwecken (§ 8 Abs 2 S 2–5 EStG)

Schrifttum: Thomas, Einzelfragen zur Gestellung eines Kfz nach dem JStG 1996, DStR 1996, 1859; Urban, Privatnutzung mehrerer Dienstwagen und Nutzungsgemeinschaften, FR 1996, 741; Korn, Zum JStG 1996, KÖSDI 1996, 10 562; Broudré, Nutzung betrieblicher Kfz zu Privatfahrten, DB 1997, 1197; Böhlk-Lankes, Die sog Dienstwagenbesteuerung, BB 1997, 1122; Söhn, Fahrten zwischen Wohnung und...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.1.1 Bedeutung der satzungsmäßigen Vermögensbindung (§ 61 AO) der Übertragerin

Tz. 6 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Verschmelzung auf eine ebenfalls gemeinnützige Körperschaft (z. B. GmbH, AG, Genossenschaft) setzt gemeinnützigkeitsrechtlich voraus, dass die satzungsmäßige Vermögensbindung (s. § 61 Abs. 1 i. V. m. § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO, Anhang 1b) der Übertragerin der Verschmelzung nicht entgegensteht. Die satzungsmäßige Vermögensbindung steht der Versch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 10 Vgl § 851c Rn 47. Soweit das Altersvorsorgevermögen unpfändbar ist, erstreckt sich die Rechtsmacht des Insolvenzverwalters nicht auf eine Kündigung des Vertrags (BGH NZI 18, 162 Tz 7 m Anm Dietzel; St/J/Würdinger § 851d Rz 1). Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine steuerliche Förderung bereits erfolgt ist, denn diese Voraussetzung betrifft den Pfändungsschutz für die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 3 Durch den Einsatz und die Förderung von Videokonferenztechnik will der Gesetzgeber Zeit und Kosten einsparen sowie eine Verfahrensbeschleunigung erreichen. Während Videoverhandlungen bis 2019 nur eine sehr seltene Ausn waren, hat sich die Praxis 20/21 unter dem Druck der Corona-Pandemie stark verändert. Hierbei will der Gesetzgeber die Praxis mit demG zur Förderung des ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Mediation.

Rn 18 Ihre Einordnung als Gerichtverwaltung gem § 4 II DRiG (Ortloff NVwZ 04, 385, 389; Wimmer/Wimmer NJW 07, 3243, 3244) oder als Rspr (Greger NJW 07, 3258, 3259; krit Prütting JZ 08, 847, 850) war umstr. Gerichtsintern als richterlich, spruchkörper- oder sitzungsgruppenintern vorgenommene ›Mediation‹ war sie stets Güteverhandlung des § 278 II ZPO (dazu BGH Beschl v 12.2.09...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Angelsportvereine

Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Vereine, deren satzungsmäßiger Zweck die Förderung der nichtgewerblichen Fischerei ist, können grundsätzlich wegen der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege i. S. d. Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes als gemeinnützigen Zwecken dienende K...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Besonderheiten bei steuerbegünstigten Körperschaften

Tz. 6 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Bei einem steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Verein werden die echten Mitgliedsbeiträge seinem ideellen Tätigkeitsbereich zugeordnet. Unabhängig von der Frage, ob die Mitgliedsbeiträge überhaupt einer steuerpflichtigen Einkunftsart zugeordnet werden können, ist der ideelle Bereich eines steuerbegünstigten Vereins nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Art der Tätigkeit

Tz. 3 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Mit Wirkung vom 01.01.2007 wurde durch das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" vom 10.10.2007, BGBl I 2007, 2332 ff. für alle nebenberuflichen Tätigkeiten im steuerbegünstigten Bereich (ideeller Bereich, Zweckbetriebe) eine Aufwandspauschale (Freibetrag) i. H. v. damals 500 EUR (s. § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG, Anhang...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für Klagen, die sich auf Restrukturierungssachen nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz beziehen, ist ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das für die Restrukturierungssache zuständige Restrukturierungsgericht seinen Sitz hat. (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die in Absatz 1 genannten Klagen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsentwicklung.

Rn 1 MWz 1.7.02 ist das Zustellungsrecht grdl reformiert worden; weitere Änderungen erfolgten ua zum 1.1.22, 1.1.23 und 1.1.24. Die Reform und die weiteren Änderungen dienten insb der Rechtsvereinfachung und einer rechtswegübergreifenden Vereinheitlichung, ferner der Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 1. Warum eine Stiftung?

Rz. 3 Die Stiftung ist nichts anderes als ein juristisch "lebendes" Vermögen. Es handelt sich bei ihr um eine juristische Person, die mit Vermögen ausgestattet wurde und durch einen Vorstand vertreten wird. Sie hat keine Eigentümer, kennt also weder Gesellschafter noch Mitglieder oder Bruchteilsinhaber. Eine Stiftung gehört "sich selbst". Rz. 4 Die wichtigsten Anwendungsfälle...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vermutung (Abs 2 S 2).

Rn 5 Die unwiderlegliche Vermutung in Abs 2 S 2 gilt für Verbraucherzentralen unabhängig von der Höhe der öffentlichen Zuwendungen. Das Merkmal der ›überwiegenden‹ öffentlichen Förderung betrifft nur sonstige Verbrauchervereine (BTDrs 19/12084, 37).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rechtsstreit noch nicht entscheidungsreif.

Rn 20 Nach dem Zweck der Vorschrift soll Schriftlichkeit ausnw angeordnet werden, wenn dadurch eine Förderung des Verfahrens zu erreichen ist. Daraus lässt sich entnehmen, dass eine Anordnung nach Abs 2 nicht zulässig ist, wenn der Rechtsstreit bereits entscheidungsreif ist. Es muss also an der Entscheidungsreife fehlen und das Gericht muss die berechtigte Hoffnung hegen, du...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Normzweck.

Rn 3 Mit dem Gesetz sollen neben der Umsetzung der Richtlinie insb die Mediation und weitere Verfahren außergerichtlicher Streitbeilegung gefördert werden. Allerdings enthält das Gesetz trotz seines Namens keine besonderen Maßnahmen zu einer wirksamen Förderung der außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Die Regelung beschränkt sich im Wesentlichen auf einige zentrale Berufsau...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Arbeitsförderungsgeld nach § 59 SGB IX.

Rn 21 Beim Arbeitsförderungsgeld handelt es sich um die Förderung, die die Werkstätten für Behinderte vom zuständigen Rehabilitationsträger erhalten, und die die Werkstätten zusätzlich zur Vergütung an die behinderten Mitarbeiter zahlen. Das Arbeitsförderungsgeld beträgt derzeit höchstens 526 EUR pro Monat und ist vom Einkommen abzusetzen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Bild- und Tonübertragung.

Rn 5a Nach dem durch G zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und in den Fachgerichtsbarkeiten v 15.7.24 (BGBl Nr 237) mWz 19.7.24 neu eingefügten II kann der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle alle Anträge und Erklärungen gem I auch per Bild- und Tonübertragung aufnehmen. Er ist dabei nicht an den Ort der Geschäftsstelle gebunden. E...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Mitwirkungspflichten.

Rn 15 Die wirksame Schiedsvereinbarung verpflichtet beide Parteien zur Mitwirkung und zur Förderung des Vertragszwecks, bei Streitigkeiten also ein Schiedsverfahren in Gang zu bringen und einen Schiedsspruch herbeizuführen.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2 Wohnflächengrenzen

angemessener Wohnraumbedarf Damit die Förderung zielgerichtet Haushalten mit angemessenem Wohnraumbedarf zugutekommt, gelten bestimmte Wohnflächengrenzen. Für eine Einzelperson wird eine Wohnfläche von bis zu 50 m2 als angemessen angesehen. Zwei Personen dürfen bis zu 60 m2 bewohnen, für jede weitere Person sind 15 m2 zusätzlich zulässig. Kinder erhöhen die zulässige Fläche n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 23d GVG – [Ermächtigung].

Gesetzestext 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte die Familiensachen sowie ganz oder teilweise die Handelssachen, die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und Entscheidungen über Maßnahmen, die nach den Vollzugsgesetzen der vorherigen gerichtlichen Anordnung oder gerichtlichen Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 5. Sonderfall: Verbrauchsstiftung

Rz. 31 Eine weitere Ausgestaltung einer rechtsfähigen Stiftung ist die in § 80 Abs. 1 S. 2 BGB geregelte Verbrauchsstiftung. Diese besondere Form der Stiftung zeichnet sich dadurch aus, dass das Stiftungsvermögen im Laufe der Zeit vollständig verbraucht wird.[29] Sowohl gemeinnützige Stiftungen als auch Familienstiftungen können als Verbrauchsstiftung ausgestaltet sein.[30] ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Mitteilungspflichten von Behörden (Abs. 3)

Rz. 20 [Autor/Stand] Die nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Behörden haben den Finanzbehörden alle Umstände mitzuteilen, die für die Feststellung von Einheitswerten des Grundbesitzes, von Grundbesitzwerten (§ 138, 157 BewG) oder für die Grundsteuern von Bedeutung sein können (§ 29 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 1 BewG). Diese Vorschrift verpflichtet die zuständigen Behörden, be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 34 AVAG – Konzentrationsermächtigung.

Gesetzestext (1) Die Landesregierungen werden für die Durchführung dieses Gesetzes ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Entscheidung über Anträge auf Erteilung der Vollstreckungsklausel zu ausländischen Titeln in Zivil- und Handelssachen, über Anträge auf Aufhebung oder Abänderung dieser Vollstreckungsklausel und über Anträge auf Feststellung der Anerkennung einer ausländi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Berufungserwiderung.

Rn 14 Nach Abs 2 S 2 iVm § 277 I 1 hat der Berufungsbeklagte in der Berufungserwiderung seine Verteidigungsmittel vorzubringen, soweit es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht. Allerdings gelten hier nicht die dieselben Maßstäbe wie bei dem Inhalt der Klageerwiderung nach § 277 I 1. Denn der Berufungsbekl...mehr