Fachbeiträge & Kommentare zu Förderung

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Beamte

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Beamte sind die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Beschäftigten der Gebietskörperschaften und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten, Stiftungen einschließlich ihrer Spitzenverbände. Sie werden steuerlich als > Arbeitnehmer behandelt. Das gilt auch für > Richter, Berufssoldaten der > Bundeswehr im In...mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.7 Übertragung weiterer Aufgaben durch Rechtsverordnung

Rz. 13 Die Möglichkeit der Übertragung weiterer Aufgaben durch Rechtsverordnung regelt Abs. 3 Satz 1. Sie setzt voraus, dass die jeweilige Aufgabe im Zusammenhang mit den Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB III steht. Gefordert wird ein Sachzusammenhang, der ohne weiteres an den in § 1 aufgeführten Zielen des SGB III gemessen werden kann. Rz. 14 Die Vorschrift ...mehr

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Sauer, SGB III § 327 Grundsatz / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 3 ist zum 1.11.1999 durch das Gesetz zur Neuregelung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft v. 23.11.1999 (BGBl. I S. 2230) geändert worden. Zum 1.1.2004 wurde die Vorschrift durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) redaktionell angepasst, Abs. 1 und 2 wurden geändert sowie Abs. 5 und 6 neu ge...mehr

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Sauer, SGB III § 321 Schade... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Nr. 2 wurde mit Wirkung zum 1.7.2001 durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) geändert. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist Nr. 3 zum 1.1.2004 neu gefasst und die Vorschrift im Übrigen redaktionell angepasst worden. Nr. 3 wurde mit Wirkung zum 1.11.2006 durch das Gesetz zur Förderung der ganzjähr...mehr

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Sauer, SGB III § 328 Vorläu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Zum 1.1.1998 wurde Abs. 3 Satz 2 neu gefasst durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970). Abs. 4 ist zum 1.11.1999 angefügt worden durch das Gesetz zur Neuregelung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft v. 23.11.1999 (BGBl. I S. 2230). Zum 1.1.2005 wurde Abs. 3 Satz 3 aufgehoben durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen...mehr

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Sauer, SGB III § 317 Auskun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.11.2006 durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S. 926) geändert. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 geändert. Dadurch wurde die Vorschrift zugleich geschlechtsneutral ausfor...mehr

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Sauer, SGB III § 321 Schade... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 321 regelt Fälle, in denen die Bundesagentur für Arbeit einen öffentlich-rechtlichen Schadensersatzanspruch gegen Dritte hat, weil diese ihren Verpflichtungen nach dem SGB III nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind und damit einen Schaden verursacht haben. Dabei handelt es sich stets um Beteiligte am Leistungsverfahren, nicht jedoch um Leistungsempfänger. Die einzelne...mehr

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Sauer, SGB III § 296 Vermit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) zum 27.3.2002 neu gefasst. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wurde Abs. 4 mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert. Abs. 3 wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 geändert durch d...mehr

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Sauer, SGB III § 326 Aussch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 326 legt eine Ausschlussfrist für Leistungen an Träger (§ 21) fest. Eine Differenzierung nach bestimmten Maßnahmen innerhalb des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums nach dem SGB III ist nicht vorgesehen. Rz. 2a Abs. 1 bestimmt eine Ausschlussfrist von 6 Monaten für eine Gesamtabrechnung. Damit soll insbesondere erreicht werden, dass die Förderung der Maßnahme auc...mehr

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Sauer, SGB III § 326 Aussch... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift zielt darauf ab, den Fördervorgang für eine Maßnahme in der Agentur für Arbeit innerhalb einer angemessenen Frist abzuschließen. Sie betrifft allerdings allein die Leistungen, die dem Träger zu erbringen sind. Der Träger wird insoweit zu einer besonderen Mitwirkungshandlung verpflichtet. Diese bezieht sich auf jegliche Leistung an den Träger, soweit solc...mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Bundesagentur für Arbeit als den für die Arbeitsförderung zuständigen Leistungsträger und eröffnet weitere Möglichkeiten zur Übernahme und Übertragung zusätzlicher Aufgaben und den Eingang von Kooperationen. Die Regelung erfasst nicht die Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit für die Grundsicherung für Arbeitsuchende, diese ist in § 6 SG...mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.8 Übertragung weiterer Aufgaben durch Verwaltungsvereinbarung

Rz. 19 Abs. 3 Satz 2 ermöglicht die Übertragung weiterer Aufgaben auf die Bundesagentur für Arbeit durch Verwaltungsvereinbarung. Eine solche Verwaltungsvereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag. Vertragspartner sind die Bundesregierung und die Bundesagentur für Arbeit. Das fachlich zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist zum Abschluss einer Verein...mehr

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Sauer, SGB III § 327 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die örtlichen Zuständigkeiten innerhalb der Bundesagentur für Arbeit. Rz. 2a Für Leistungen an Arbeitnehmer ist grundsätzlich die Agentur für Arbeit am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort des Arbeitnehmers zuständig (Abs. 1). Maßgebender Zeitpunkt ist der Eintritt des leistungsbegründenden Tatbestandes, also z. B. das Vorliegen der Anspruchsv...mehr

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Sauer, SGB III § 296 Vermit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift befasst sich mit Honorarvereinbarungen zwischen Arbeitsvermittlern und Arbeitsuchenden. Gegenleistung für das Honorar ist die Vermittlung einer Arbeitsstelle. Honorarvereinbarungen zwischen einem Arbeitsvermittler und einem Arbeitgeber regelt das SGB III in Bezug auf die Vermittlung eines Arbeitnehmers nicht (mehr). Solche Verträge richten sich nach priv...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.6 Weiterbildungsportal

Rz. 12o Nach Abs. 2b prüft die Bundesagentur für Arbeit den Aufbau und den Betrieb eines Weiterbildungsportals als Ausbau ihres derzeitigen Informationsangebotes. Damit wird die Bundesagentur für Arbeit insbesondere den Anforderungen einer zunehmenden Digitalisierung gerecht. Rz. 12p Der Gesetzesbegründung zufolge verändert der Wandel der Arbeitswelt und des Arbeitsmarktes di...mehr

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Sauer, SGB III § 296 Vermit... / 2.2 Vergütungsanspruch

Rz. 10 Abs. 2 geht von der Überlegung aus, dass der private Arbeitsvermittler auf sein Risiko tätig wird und ihm ein Vergütungsanspruch nur bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit und seit 1.1.2022 bei erfolgter Information des Arbeitsuchenden nach Maßgabe des § 299 (ebenfalls seit dem 1.1.2022 bei grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlungen) zustehen soll. Die Informationen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Beurteilung von... / 1.6.1 Voraussetzungen im Überblick

Den Freibetrag von 3.000 EUR (ab VZ 2026: 3.300 EUR) im Jahr gibt es, wenn folgende 4 Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind[1]: Der Steuerpflichtige muss als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder in vergleichbarer Weise tätig sein. Begünstigt sind auch eine künstlerische Tätigkeit und die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Die Tätigkeit muss nebenb...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
(Erst-)Ausbildungskosten al... / 7 Endgültige Belastung

Der Steuerpflichtige muss durch die Aufwendungen tatsächlich belastet sein. Hieran fehlt es bei einer Erstattung von Ausbildungskosten, z. B. bei Förderung durch den Staat. Dem Abzug steht es allerdings nicht entgegen, wenn Dritte – etwa die Eltern – schenkweise zu den Kosten der Berufsausbildung beitragen. Gestundete Studienbeiträge, die erst nach Abschluss des Studiums geza...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Renten / 13.6 Rürup-Renten

Eine private Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt, ist eine kapitalgedeckte private Rentenversicherung, die vorwiegend von Lebensversicherern angeboten wird. Anders als bei der Riester-Rente gibt es keine staatliche Zulage. Die Förderung besteht hier in der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge (ab 2023: zu 100 %) als Altersvorsorgeaufwendungen im Rahmen der gesetzlichen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Renten / Zusammenfassung

Überblick Renten zählen grundsätzlich zu den sonstigen Einkünften nach § 22 EStG. Das bedeutet aber nicht, dass alle Renten gleich besteuert werden. Denn steuerlich gibt es verschiedene Gruppen von Renten: Renten, die seit 2005 nachgelagert besteuert werden; dazu gehören die Renten und andere Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus landwirtschaftlichen Altersk...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aus- und Fortbildungskosten... / 1.3 Veranlassungszusammenhang

Eine berufliche Veranlassung ist bei beruflichen Bildungsmaßnahmen zu bejahen, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs, d. h. vom Steuerpflichtigen mit Einkunftserzielungsabsicht getätigt werden.[1] Dabei ist ausreichend, wenn die Ausgaben für Bildungsmaßnahmen erwachsen, die den Beruf des Steuerpflichtig...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionen und sonstige Vers... / 2.4 Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer abschließt und aus der der Arbeitnehmer berechtigt ist.[1] Der Arbeitgeber erbringt die Beiträge an ein Versicherungsunternehmen, das in der Versorgungsphase die Leistungen an den Arbeitnehmer auszahlt. Die Beiträge des Arbeitgebers zur Direktversicherung sind aktueller Lohn mit d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kinderbetreuungskosten in d... / 2.5 Haushaltszugehörigkeit des Kindes

Die Haushaltszugehörigkeit eines Kindes ist Voraussetzung für den Abzug von Kinderbetreuungskosten. Das Kriterium der Haushaltszugehörigkeit beruht nach Auffassung des BFH auf einer verfassungsrechtlich zulässigen Typisierung bzw. Förderung.[1] Ein Kind gehört zum Haushalt des Steuerpflichtigen, wenn es dauerhaft in dessen Wohnung lebt oder mit seiner Einwilligung vorübergehe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionen und sonstige Vers... / 2.1 Durchführungswege und Vorsorgeformen

Die betriebliche Altersversorgung stellt für viele Arbeitnehmer neben der privaten Vorsorge eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung dar. Dem Arbeitgeber stehen für die betriebliche Altersversorgung prinzipiell 5 (davon 2 interne und 3 externe) Durchführungswege zur Verfügung: Direktzusage (interner Durchführungsweg)[1] Unterstützungskasse (interner Durchfüh...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionen und sonstige Vers... / 2.5 Pensionskasse

Die betriebliche Pensionskasse ist eine Sonderform der Lebensversicherung, eine Art Lebensversicherungsgesellschaft, nach § 232 VAG ein rechtlich selbstständiges Lebensversicherungsunternehmen. Es handelt sich hierbei um eine rechtlich selbstständige (nicht-staatliche) Versorgungseinrichtung, die sich ausschließlich mit der betrieblichen Altersversorgung befasst und die typi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Beurteilung von... / 2.1 Gesetzliche Regelung

Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke sind bis zur Höhe von insgesamt 840 EUR im Jahr (ab VZ 2026: 960 EUR) steuerfrei (sog. Ehrenamtspauschale).[1] Die Steuer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Beurteilung von... / 2.2 Begünstigte Tätigkeiten

Der Freibetrag des § 3 Nr. 26a EStG entspricht in seiner Struktur weitgehend dem Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG.[1] Auch er zielt der Sache nach auf die Vergünstigung der ehrenamtlichen Tätigkeit ab. Die Steuerbegünstigung ist ein Jahresbetrag. Anders als § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG ("Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III

Rz. 26 Steuerfrei sind die Arbeitsförderleistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB III , d. h. nach § 29ff. SGB III, an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende oder Ausbildungssuchende. Arbeitsförderleistungen nach dem SGB III können neben Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III einschlie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Eingliederungsleistungen nach SGB II

Rz. 21 Steuerfrei können insbesondere Eingliederungsleistungen nach den §§ 16, 16a, 16c, 16f SGB II an erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Ausbildung oder Arbeit sein. § 16 SGB II (Leistungen zur Eingliederung) regelt als Verweisnorm, dass zur Eingliederung in Arbeit die Agentur für Arbeit Leistungen nach § 35 SGB III erbringt. Nach § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II kann die A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Begünstigte Leistungen

Rz. 17 § 4 Nr. 15b S. 1 UStG befreit im Wesentlichen Sach- und Dienstleistungen zur Eingliederung in Arbeit, die von öffentlich-rechtlichen oder besonderen privat-gewerblichen Einrichtungen im Auftrag und für Rechnung der Agenturen für Arbeit nach dem Dritten Kapitel des SGB III oder im Auftrag der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II an erwerbsfähige...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 15b UStG beruht ausweislich der amtlichen Gesetzesbegründung[1] auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL . Eingliederungsleistungen nach SGB II und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III sowie die hiermit vergleichbaren Leistungen dürften eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g...mehr

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Aufstiegs-BAföG / 4 Inhalt der Förderung

Während der Teilnahme an einer Maßnahme wird ein Beitrag zu den Kosten der Lehrveranstaltung (Maßnahmebeitrag) geleistet.[1] Bei Vollzeitmaßnahmen wird darüber hinaus ein Beitrag zur Deckung des Unterhaltsbedarfs (Unterhaltsbeitrag) gezahlt.[2] Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiede...mehr

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Aufstiegs-BAföG / Zusammenfassung

Begriff Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG; Aufstiegs-BAföG) bietet altersunabhängige Förderleistungen im Bereich der beruflichen Bildung. Das BAföG steht demgegenüber Studenten zur Verfügung, die ein Hochschulstudium absolvieren. Mit dem Aufstiegs-BAföG kann gefördert werden, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle beruflich...mehr

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Aufstiegs-BAföG / 1 Einführung

Das ehemalige Meister-BAföG wird seit der Novelle des AFBG aus dem Jahr 2016 offiziell als Aufstiegs-BAföG bezeichnet. Ziel des AFBG ist es, das Fortbildungsniveau zu erhöhen und insbesondere Existenzgründungen nach erfolgter Fortbildung zu ermöglichen. Mit Wirkung zum 1.8.2024 sind weitere Neuerungen in Kraft getreten, welche zu einer verbesserten Förderung der Aufstiegsfor...mehr

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Aufstiegs-BAföG / 5 Antrag

Die Förderung wird nur auf entsprechenden Antrag gewährt. Der Antrag ist bei den AFBG-Förderämtern der Länder zu stellen. Hierbei handelt es sich in der Regel um die zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten.mehr

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Pauschalierung der Lohnsteuer / 1 Pauschalierung mit festen Pauschalierungssätzen

In aller Regel trägt der Arbeitnehmer die Lohnsteuer entsprechend der individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Lohnsteuer jedoch pauschaliert werden. Zur pauschalen Lohnsteuer kommen dann noch die pauschale Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag hinzu. Es wird unterschieden zwischen der Pauschalierung nach festen und besonders er...mehr

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Arbeitsförderung / 5.1 Förderung für Arbeitslose/geringqualifizierte Beschäftigte

Zu dieser Zielgruppe gehören Personen, bei denen eine Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder einen beruflichen Abschluss zu erlangen.[1] Grundvoraussetzung ist zudem eine vorherige Beratung durch die Agentur für Arbeit. Die förderberechtigten Personen erhalten in der Regel einen Bildungsgut...mehr

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Arbeitsförderung / 5.2 Förderung für Beschäftigte/Betriebe

Mit dem zum 1.1.2019 in Kraft getretenen Qualifizierungschancengesetz wurde die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte in Betrieben erheblich ausgebaut. Mit dem "Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung" (sog. "Arbeit-von-Morgen-Gesetz") wurden die Förderkonditionen seit 1.10.2020 nochmals verbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvermittlung / 7.2 Ausschluss der Förderung

Die Förderung setzt voraus, dass in dem Arbeitsverhältnis alle gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Mindestlohngesetz) beachtet werden. Zur Vermeidung von Missbrauch und Mitnahme ist eine erfolgsbezogene Vergütung für Vermittlungen ausgeschlossen, wenn das Beschäftigungsverhältnis von vornherein auf eine Dauer von weniger als 3 Monaten begrenzt ist oder bei einem früheren Arbeit...mehr

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Arbeitsförderung / 5 Förderung der beruflichen Weiterbildung

Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist eine Kernleistung der Arbeitsförderung. Sie ist zum einen darauf ausgerichtet, Arbeitslosigkeit zu beenden bzw. einem drohenden Eintritt von Arbeitslosigkeit vorzubeugen. Ein zweiter Förderschwerpunkt zielt vor dem Hintergrund des technologischen und digitalen Wandels auf betriebliche Bedarfe. Danach sollen Beschäftigte in Betr...mehr

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Arbeitsförderung / 6.1 Förderung für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen

Für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen gelten generell besondere Förderkonditionen. Für sie kann der Eingliederungszuschuss bis zu 70 % und die Förderdauer bis zu 24 Monate betragen. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen kann die Förderdauer darüber hinaus auf bis zu 60 Monate, bei mindestens 55 Jahre alten schwerbehinderten Menschen auf ...mehr

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Arbeitsförderung / 4.2 Einstiegsqualifizierung

Arbeitgeber können jungen Menschen eine betriebliche Einstiegsqualifizierung anbieten und damit die Eignung für eine spätere Ausbildung erproben. Die Einstiegsqualifizierung soll Grundlagen für eine berufliche Handlungsfähigkeit vermitteln oder auf eine Berufsausbildung vorbereiten. Die Förderung richtet sich in erster Linie an junge Menschen unter 25 Jahren. Eine Förderung ...mehr

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Arbeitsförderung / 5.2.4 Leistungsverfahren

Bei der für die Höhe der Förderung erforderlichen Feststellung zur Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 10 Stunden mit 0,25, von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,50 und von nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Dabei sind sämtliche Beschäftigte des Unternehmens, dem der Betrieb an...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsförderung / Zusammenfassung

Begriff Die Arbeitsförderung ist ein Kern der staatlichen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Sie soll dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenwirken, die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen und den Ausgleich von Angebot und Nachfrage am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen. Diesen Zielen dienen vorrangig die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung. Zahlreiche Instrume...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 Gemeinnützige Zwecke

Rz. 63 Nach § 52 Abs. 1 AO verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugutekommt, fest abgeschlossen ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn der...mehr

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Arbeitsförderung / 5.2.3 Zuschüsse zum Arbeitsentgelt

Bei Beschäftigten, bei denen die Voraussetzungen für eine Förderung wegen eines fehlenden Berufsabschlusses erfüllt sind, kann (bei voller Freistellung) ein Zuschuss bis zur Höhe des Betrags erbracht werden, der sich als anteiliges Arbeitsentgelt für weiterbildungsbedingte Zeiten ohne Arbeitsleistung errechnet. Im Übrigen gilt folgende Staffelung:[1] In Betrieben mit weniger a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Subjektive Voraussetzungen der Steuerbefreiung – Rechtslage ab 1.1.2020

Rz. 67a Eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen sind ab 1.1.2020 steuerfrei, wenn sie von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder oder anderen Einrichtungen, die keine systematische Gewinnerzielung anstreben, erbracht werden. Der Begriff der "Einrichtung des öffentlichen Rechts" ist in § 4 Nr. 18 UStG nicht näher definiert, er wurde offens...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsförderung / 5.1.2 Weiterbildungsprämie

Personen, die an einer abschlussbezogenen Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen, erhalten bei Bestehen einer Zwischenprüfung eine Prämie von 1.000 EUR und bei Bestehen der Abschlussprüfung eine Prämie von 1.500 EUR. Durch die Prämie sollen Maßnahmeabbrüche vermieden bzw. das Durchhaltevermögen und die Motivation der Teilnehmenden gesteigert werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsförderung / 5.1.3 Weiterbildungsgeld

Arbeitslose Arbeitnehmer erhalten bei Teilnahme an einer Weiterbildung zusätzlich einen monatlichen Zuschuss i. H. v. 150 EUR (Weiterbildungsgeld).[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsförderung / 5.2.1 Förderleistungen

Die Förderleistungen umfassen die Weiterbildungskosten[1] und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, soweit die Qualifizierung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt wird.mehr