Fachbeiträge & Kommentare zu Förderung

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 1.1.1 Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung

Zum Kreis der nach § 10a Abs. 1 EStG Abzugsberechtigten gehören insbesondere diejenigen, die in dem ­Veranlagungsjahr, für das die Förderung beansprucht werden soll[1], in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren.[2] Das Steuerrecht knüpft insoweit an die sozialversicherungsrechlichen Begriffsbestimmungen an. Die Entscheidung des Trägers der g...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsorgeaufwendungen / 3.3.3 Eigene Beiträge

Beiträge als Versicherungsnehmer Nach den allgemeinen Grundsätzen für den Abzug von Sonderausgaben sind nur die Krankenversicherungsbeiträge abziehbar, die vom Steuerpflichtigen als Versicherungsnehmer[1] für sich selbst, seinen nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten, seine bei ihm steuerlich zu berücksichtigenden Kinder oder seinen eingetragenen Lebenspartner geleistet werden...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 3.3.2 Berechnung des Mindesteigenbeitrags bei unmittelbar und mittelbar berechtigten Ehegatten

Für die Frage, ob Ehegatten, von denen einer unmittelbar und der andere mittelbar zulageberechtigt ist, die ungekürzte Altersvorsorgezulage erhalten, ist ausschließlich auf die Altersvorsorgebeiträge abzustellen, die auf den Vertrag des unmittelbar begünstigten Ehegatten eingezahlt wurden. Hieran hat sich auch durch die Einführung des Mindestbeitrags nichts geändert. Für das ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 1.1.4 Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit oder einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit

Auch der Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit aus einem begünstigten inländischen Alterssicherungssystem löst eine unmittelbare Förderberechtigung aus. Voraussetzung ist allerdings, dass der Steuerpflichtige unmittelbar vor dem Bezug der Leistung einer in § 10a Abs. 1 Satz 1 oder 3 EStG genannten Pers...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Direktversicherung, steuerl... / Zusammenfassung

Überblick Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber zugunsten einer seiner Arbeitnehmer abschließt und aus der der Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebene bezugsberechtigt sind. Das Alterseinkünftegesetz regelt für sämtliche Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung die nachgelagerte Besteuerung. Die Möglichkeit der Pauschalbesteuerun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 2.2 Betriebliche Altersversorgung

Von den 5 möglichen Arten der Abwicklung einer betrieblichen Altersversorgung sind der Pensionsfonds, die Pensionskasse und die Direktversicherung begünstigt, nicht dagegen die Unterstützungskasse und die Direkt(pensions)zusage. Dies ist insoweit konsequent, da die Versorgungsanwartschaften bei Direktzusagen und Unterstützungskassen bereits in der "Ansparphase" unbelastet vo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 7.5.1 In das Wohnförderkonto eingestellte Beiträge

Im Wohnförderkonto sind nach § 92a Abs. 2 EStG rein rechnerisch aufzunehmen: der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag nach § 92a Abs. 1 EStG, Tilgungsleistungen i. S. d. § 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, wenn der Steuerpflichtige zusätzlich zur Kapitalentnahme einen zertifizierten Darlehensvertrag für die Finanzierung des Wohneigentums verwendet sowie die für die Tilgungsleistungen gewä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abzugsverbot für Werbungsko... / 1.2 Einzelfälle in ABC-Form

Die folgende alphabetische Aufzählung behandelt von der Rechtsprechung und Verwaltung entschiedene Praxisfälle, in denen das Abzugsverbot nach § 3c EStG von Bedeutung ist. Altersteilzeit Aufstockungsbeträge zum Altersteilzeitentgelt sind steuerfrei.[1] Die Bezüge einer Altersteilzeitbeschäftigung sind damit nur zum Teil steuerpflichtiger Arbeitslohn. Eine Aufteilung der hierbe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsorgeaufwendungen / 3.3.2 Beitragsrückerstattungen

Wird ein Teil des für die Krankenversicherung geleisteten Beitrags als Beitragsrückerstattung zurückgezahlt, mindert diese Beitragsrückerstattung grundsätzlich die im Erstattungsjahr als Sonderausgaben anzusetzenden Beiträge zur Krankenversicherung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welcher Höhe sich die ursprünglichen Beiträge[1] steuermindernd ausgewirkt haben.[2] S...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Direktversicherung, steuerl... / 6 Versicherungsleistung

Erhalten der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen die Versicherungsleistungen, stellen diese – wie bei allen Lebensversicherungen – keinen Arbeitslohn dar. Die Besteuerung von Leistungen aus einer Direktversicherung wird ausschließlich in der Vorschrift des § 22 Nr. 5 EStG geregelt, die bislang nur Sachverhalte der nachgelagerten Besteuerung zum Gegenstand hatte. Dabei is...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 1.2 Mittelbare Zulageberechtigung

Bei nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten sieht das Gesetz eine Sonderregelung vor. Gehört nur ein Ehegatte zu einer begünstigten Personengruppe[1], erhält der andere Ehegatte eine sog. abgeleitete oder mittelbare Zulageberechtigung. Die mittelbar begünstigten Ehegatten sind zwar nicht direkt von der Niveauabsenkung in der gesetzlichen Rentenversicherung betroffen, aber ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Direktversicherung, steuerl... / 1 Steuerliche Anforderungen

Schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung zugunsten seines Arbeitnehmers bzw. dessen Hinterbliebene ab, handelt es sich lohnsteuerlich um eine Direktversicherung, unabhängig davon, wer die Beitragsleistungen hierfür wirtschaftlich trägt.[2] Die Lebensversicherung ist auf das Leben des Arbeitnehmers abzuschließen. Zulässig sind sowohl Kapital- al...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke

Rz. 33 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 § 3 Nr 26 EStG setzt außerdem voraus, dass die in > Rz 10 bezeichneten nebenberuflichen Tätigkeiten zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke ausgeübt werden. Wegen dieser Begriffe vgl §§ 52–54 AO und > Spenden Rz 25 ff. Begünstigt sind deshalb ua folgende nebenberufliche Tätigkeiten: Vortrags- oder Lehrtätigkeit an Un...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Materielle Voraussetzungen

Rz. 71 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Es handelt sich um einen allgemeinen Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich, die nicht die Tätigkeitsvoraussetzungen der > Rz 10 – 26 erfüllen. Entsprechendes gilt für die in > Rz 75 ff beschriebenen Tätigkeiten, denn § 3 Nr 26a EStG ist nur anwendbar, wenn § 3 Nr 26 EStG und § 3 Nr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Definition Förderbetriebsstätte, Bergbauunternehmen, Erdöl- oder Erdgasunternehmen (Abs. 1)

(1) 1 Für eine Betriebsstätte, die zur Förderung von Bodenschätzen entsteht und nach Abschluss der Förderung endet (Förderbetriebsstätte), gelten die §§ 1 bis 17, soweit in diesem Abschnitt keine abweichende Regelung getroffen wird. 2 Ein Unternehmen, zu dem eine Förderbetriebsstätte gehört, ist ein Bergbauunternehmen oder ein Erdöl- oder Erdgasunternehmen. Rz. 3701 [Au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen nach § 555b Nummer 1a durchgeführt, welche die Voraussetzungen für Zuschüsse aus öffentlichen Haushalten dem Grunde nach erfüllen, und dabei Drittmittel nach § 559a in Anspruch genommen, so kann er die jährliche Miete um 10 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten abzüglich der in Anspruch genommenen Drittmittel erhöhe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Definition Explorationsrecht (Abs. 2)

(2) Ein Explorationsrecht ist das Recht, Bodenschätze zu suchen oder zu fördern. Rz. 3708 [Autor/Stand] Explorationsrecht. Nach § 35 Abs. 2 BsGaV umfasst das Explorationsrecht sowohl Rechte zur Suche von Bodenschätzen als auch Rechte zur Förderung von Bodenschätzen. In der Regel erwirbt das Bergbau- bzw. Erdöl- oder Erdgasunternehmen ein Explorationsrecht entgeltlich. Dies ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Diversity und Selbstbestimm... / Zusammenfassung

Überblick Der Begriff Diversity ist längst in aller Munde. Im Zuge einer globalisierten Arbeitswelt schreiben sich auch Unternehmen die Förderung von Vielfalt als Unternehmensziel auf die Fahne. Ein bedeutsames Diversitätsmerkmal ist dabei das Geschlecht. Im Zuge der Förderung von Geschlechtergerechtigkeit trat am 1.11.2024 das sog. Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft. E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 09/2025, Wettbewerbsre... / 2 II. Aus der Entscheidung

Unzutreffende Behauptung eines Rechtsanwalts ist kein Wettbewerbsverstoß Nach dem vom OLG festgestellten Sachverhalt ist der Klageantrag unbegründet. Die Klägerin hat aus §§ 8 Abs. 1 S. 1, 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 und 2 Fall 1 UWG – in der seit dem 28.5.2022 geltenden Fassung – keinen Anspruch darauf, dass die Beklagte es unterlässt, in einem Inkassoschreiben gegenüber einem Verbra...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 35 Ein Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam, wenn der Erklärende Formfehler gemacht hat. Inhaltliche Fehler führen demgegenüber nicht zu formaler Unwirksamkeit und zur Unzulässigkeit einer vom Vermieter daraufhin erhobenen Zustimmungsklage (Rn 38), sondern sind iRd Begründetheit zu prüfen (BGH NJW 08, 848 [BGH 10.10.2007 - VIII ZR 331/06] Rz 18). Rn 36 Ein formaler Fehler ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 17 Jeder WEigtümer kann nach § 20 II 1 Nr 1 angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. § 20 II 1 Nr 1 bezieht sich sowohl auf das gemE, das sich im Bereich der Wohnung eines WEigtümers befindet, als auch auf das übrige gemE (BRDrs 168/20, 69). Vom Begriff ›WEigtümer‹ erfasst sind auch Dritte, also die Personen, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriff und Wesen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Rn 1 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist ein vertraglicher Zusammenschluss zweier oder mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinschaftlichen Zwecks durch Übernahme schuldrechtlicher Pflichten. Unterschieden wird zwischen dem engen und weiten Gesellschaftsbegriff. Letzterer definiert sich als rechtsgeschäftliche Verbindung mindestens zweier Personen zur Förderu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Beitrag eines Gesellschafters kann in jeder Förderung des gemeinsamen Zwecks, auch in der Leistung von Diensten, bestehen. (2) Im Zweifel sind die Gesellschafter zu gleichen Beiträgen verpflichtet. (3) Die Stimmkraft und der Anteil an Gewinn und Verlust richten sich vorrangig nach den vereinbarten Beteiligungsverhältnissen. Sind keine Beteiligungsverhältnisse vereinba...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift des § 505e wurde erst zum 10.6.17 mit dem Zweck eingefügt, die gesetzlichen Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung zur Förderung der Rechtssicherheit zu konkretisieren. Die gemeinsame Zuständigkeit des BMJV u des BMF zum Erlass der Verordnung soll sicherstellen, dass für die Prüfung zivil- u aufsichtsrechtlich (vgl § 18a Xa KWG) dieselben Kriterien u Metho...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Zeitpunkt und Form.

Rn 6 Die Informationspflicht trifft den Behandelnden zu Beginn und ggf zusätzlich im Laufe der Behandlung. Die Information hat in einer für den Patienten verständlichen Art und Weise zu erfolgen. Eine bestimmte Form der Sicherungsaufklärung ist demgegenüber nicht vorgesehen. Eine solche hätte auf der einen Seite zur Förderung der Therapietreue beitragen können. Auf der ander...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gefährdung.

Rn 2 Die Gefahr muss gegenwärtig oder nahe bevorstehend sein und so ernst zu nehmen, dass bei Fortdauer eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (BGH FamRZ 17, 212, 213; 56, 350; 19, 598; Zweibr FamRZ 84, 931; Brandbg FamRZ 08, 1557; Celle FamRZ 03, 1490; Hamm FamRZ 06, 359; K...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Entsprechende Anwendung des § 31 Abs. 1 bis 3 BsGaV (Abs. 4)

(4) 1 In den Fällen des Absatzes 2 gilt für die Zuordnung von Vermögenswerten zu einer Förderbetriebsstätte § 31 Absatz 1 bis 3 sinngemäß. 2 In den Fällen des Absatzes 3 gelten für die Zuordnung von Vermögenswerten zu einer Förderbetriebsstätte die §§ 5 bis 8. Rz. 3714 [Autor/Stand] Zuordnung von sonstigen Vermögenswerten. Die Zuordnung von sonstigen Vermögenswerten wir...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Beteiligung des Betriebsrates.

Rn 7 Positive Maßnahmen können Beteiligungsrechte des Betriebsrats auslösen, zB bei Personalplanung (§ 92 BetrVG), Gleichstellungsforderungen (§ 92 III BetrVG), Auswahlrichtlinien (§ 95 I BetrVG), Förderung von Berufsbildung (§ 96 BetrVG), Durchführung von Bildungsmaßnahmen (§ 98 BetrVG), Versetzung, Einstellung, Eingruppierung oder Umgruppierung (§ 99 BetrVG).mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebssport

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Möglichkeit, mit betrieblichen Mitteln Sport zu treiben, führt nicht zu > Arbeitslohn, wenn der Sport Teil der Berufsarbeit ist (> Dienstsport). Die Tatsache, dass jemand gern Sport treibt, schließt die berufliche Befassung damit nicht aus (zu "angenehmer Arbeit" > Arbeitslohn Rz 35). Dies ist zB der Fall bei einem > Berufssportler, aber ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Keine Drittmittel in Anspruch genommen (§ 559e I 2).

Rn 5 Ist 1. die Modernisierung umgesetzt worden, sind 2. die Voraussetzungen für eine Förderung dem Grunde nach erfüllt und hat der Vermieter 3. aber keine Drittmittel iSv § 559a in Anspruch genommen (zum Begriff § 559a Rn 2) oder waren diese ausgeschöpft, so kann er die jährliche Miete nach Maßgabe des § 559 erhöhen (= 8 %).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Treuwidriges Rückbauverlangen.

Rn 50 Die Rückbaupflicht ist Teil der Räumungspflicht. Dennoch kann im Einzelfall ein Rückbauverlangen des Vermieters bei einer privilegierten baulichen Veränderung treuwidrig sein (§ 242). Dies wird für Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität eine Rolle spielen. Da der Anspruch des Vermieters auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands im Gesetz nicht generell ausgesc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Zuordnung zum übrigen Unternehmen (Abs. 2)

(2) Kann das Explorationsrecht nach Absatz 1 nicht der Förderbetriebsstätte zugeordnet werden, so ist es dem übrigen Unternehmen zuzuordnen und gilt als der Förderbetriebsstätte unentgeltlich beigestellt. Rz. 3712 [Autor/Stand] Unentgeltliche Beistellung des Explorationsrechts. Wenn das Explorationsrecht nicht nach den Grundsätzen des § 36 Abs. 1 BsGaV der Förderbetriebsstä...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Max-Planck-Gesellschaft

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft eV mit Sitz in Berlin ist im Bereich der Grundlagenforschung tätig und unterhält dazu eine Vielzahl von Forschungseinrichtungen, die idR als Max-Planck-Institute bezeichnet werden. Bei der Besteuerung von Gastlehrkräften aus dem Ausland wird die Forschungseinrichtung nicht in ihrer Gesamthei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsätzliches

Rz. 4 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Vergütungen für bestimmte nebenberuflich ausgeübte Tätigkeiten sind steuerlich begünstigt, wenn diese im Dienst oder Auftrag bestimmter Einrichtungen (begünstigter ArbG/Auftraggeber, > Rz 37 ff) zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke (> Rz 33 ff) ausgeübt werden. Begünstigt sind Personen, die als Übungsleiter, Ausbil...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Begünstigter Personenkreis

Rz. 10 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 § 3 Nr 26 EStG ist anzuwenden bei einer wenn sie nebenberuflich (> Rz 27 ff) im Dienst oder Auftrag einer > J...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1788 BGB – Rechte des Mündels.

Gesetzestext Der Mündel hat insbesondere das Recht aufmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Wer hinsichtlich der Voraussetzungen der Eheschließung vorbehaltlich des Artikels 13 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ausländischem Recht unterliegt, soll eine Ehe nicht eingehen, bevor er ein Zeugnis der inneren Behörde seines Heimatstaats darüber beigebracht hat, dass der Eheschließung nach dem Recht dieses Staates kein Ehehindernis entgege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich und Zweck.

Rn 1 Das dem zwingenden § 710 zu entnehmende Belastungsverbot dient dem Schutz der Gesellschafter vor Verpflichtungen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Gesellschaftsvertrags nicht ersichtlich waren. Es ist zeitlich begrenzt für das Bestehen der Gesellschaft. Im Fall der Auseinandersetzung besteht eine Pflicht zur Verlustdeckung nach § 737, ebenso nach § 728a im Fall des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, AGG § 30 AGG – Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Gesetzestext (1) Zur Förderung des Dialogs mit gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen, die sich den Schutz vor Benachteiligungen wegen eines in § 1 genannten Grundes zum Ziel gesetzt haben, wird der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein Beirat beigeordnet. Der Beirat berät die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bei der Vorlage von Berichten und Empfehlungen an ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gesetzesgeschichte, Zweck und Allgemeines.

Rn 1 § 559e ist durch das ›Heizungsgesetz‹ (dazu Vor § 555a Rn 5) ins BGB eingefügt worden und blickt als Tatbestand ausschließlich auf Modernisierungsmaßnahmen nach § 555b Nr 1a (§ 555b Rn 9a). Die Geltendmachung bestimmt sich nach §§ 559b-559d (§ 559e IV). Er will Anreize für Investitionen in Maßnahmen zur Erfüllung von § 71 GEG sowie die Inanspruchnahme von Förderung setz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Bestehende Nachteile.

Rn 3 Entscheidend ist die empirische Schlechterstellung einer Person oder Personengruppe aufgrund eines Merkmals nach § 1, zB schlechterer Zugang zu Arbeits-, Miet- oder Versicherungsverhältnissen. Nach dem Wortlaut (›bestehende‹) sind Nachteile, die bisher nicht empirisch nachgewiesen, künftig jedoch zu erwarten sind (aA BKG § 5 Rz 11), nicht erfasst. ›Verhindert‹ meint dah...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfrüchte.

Rn 5 Unmittelbare Rechtsfrüchte sind die bestimmungsgemäßen Erträge eines Rechts. Diese bestehen selbstständig und als eigener Leistungsgegenstand neben dem Stammrecht. Hierunter fallen zB die Nutzungen des Pächters, des Nießbrauchers (KG NJW 64, 1808), des Reallastberechtigten und des Inhabers einer Grunddienstbarkeit oder beschränkt persönlichen Dienstbarkeit. Rechtsfrücht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Arbeitgeberdarlehen und Förderdarlehen (Nr 4, 5).

Rn 34 Unter den Begriff des Arbeitgeberdarlehens (II 2 Nr 4) fallen auch Kredite, die von Unterstützungskassen gewährt werden sowie Darlehen, die Angehörige (Ehegatten, Kinder) mit Rücksicht auf die Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers o ehemalige Arbeitnehmer erhalten (Pensionärsdarlehen). Die Vollausnahme setzt einen effektiven Zins voraus, der unter dem Marktüblichen Z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vereinszweck.

Rn 2 Der Vereinszweck wird durch die Mitglieder in der Vereinssatzung (§ 57 I) kraft ihrer Vereinigungsfreiheit (Art 9 I GG) bestimmt. Die Grenzen zulässiger Vereinszwecke ergeben sich aus Art 9 II GG, dem VereinsG (s Vor § 21 Rn 11) und aus §§ 134, 138. Ein Verein zur Förderung des Tabakkonsums verstößt aber nicht gg ein gesetzliches Verbot, auch wenn er faktisch ein Nichtr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 1774 stellt klar, welche Typen von Vormündern bestellt werden können. Die bisherigen Regelungen zur Einzelvormundschaft (§ 1779 II 1 aF) sowie der Vereins- und Amtsvormundschaft (§§ 1791a, 1791b aF) werden dabei in einer Norm systematisch zusammengeführt. Die bisherigen Regelungen der Vereinsvormundschaft werden dahingehend modifizirt, dass künftig mit Ausn der Bestel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Inhalt.

Rn 25 Widerspricht der objektive Inhalt eines Rechtsgeschäfts grundlegenden Wertvorstellungen, tritt die Sittenwidrigkeit ohne Rücksicht auf die Vorstellung der am Rechtsgeschäft beteiligten Personen ein (BGHZ 94, 272; BGH NJW 89, 26, Schmiergeldzahlung; BGH WM 12, 458 Tz 21, Förderung einer Straftat; BGH NJW 94, 188, Titelkauf; Missbrauch Vertretungsmacht, BGH NJW 08, 1225 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Abgrenzung.

Rn 33 Das Gesetz unterscheidet zwischen Außen-GbR (II Fall 1) und Innen-GbR (II Fall 2). Rechtsfähigkeit kommt nur der Außengesellschaft zu. Die Außen-GbR unterscheidet sich von der bloßen Innen-GbR durch ihre Teilnahme am Rechtsverkehr. Hierbei wird die Außen-GbR durch ihre Gesellschafter nach den § 720 vertreten. Demgegenüber ist die Innen-GbR durch die bloße Binnenabrede ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Schutzzweck.

Rn 3 § 312i stellt dem Unternehmer nicht den Verbraucher ggü, sondern den Kunden (zB I 1). Die Vorschrift ist also im strengen Sinn kein Verbraucherschutzgesetz. Trotzdem wird sie in § 2 II Nr 2 UKlaG als ›Verbraucherschutzgesetz im Sinne dieser Vorschrift‹ bezeichnet. Verbraucher sind aber im elektronischen Geschäftsverkehr häufig eher unbedarft und daher den daraus drohend...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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