Fachbeiträge & Kommentare zu Förderung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kosten (Schneider).

Rn 9 Nach Kostenverzeichnis Nr 9019 (Anl 1 zu GKG) entstanden bei Inanspruchnahme von Videokonferenzverbindungen pro halbe Stunde pauschale Auslagen von 15 EUR. Die Auslagen entstanden aufgrund einer gerichtlichen Anordnung gem § 128a unabhängig davon, ob eine Partei einen dementsprechenden Antrag gestellt hatte oder die Anordnung vAw erfolgt war (LAG Mecklenburg-Vorpommern ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1104a ZPO – Gemeinsame Gerichte

Gesetzestext 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte und einem Landgericht für die Bezirke mehrerer Landgerichte die Angelegenheiten in europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen nach der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 zuzuweisen, wenn dies der sachlichen Förderung der Verfahren dient. 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Ebenso wie gesetzliche Fristen dienen richterliche Fristen der Strukturierung und Beschleunigung des Verfahrens. Auf Seiten des Gerichts setzt dies regelmäßig eine angemessene Erfassung des konkreten Prozessstoffs in der jeweiligen Phase des Rechtsstreits voraus, denn eine sinnvolle Förderung und Beschleunigung des Prozesses kann nur durch adäquate Fristsetzung erreicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Methodenfreiheit und Anordnungsermessen.

Rn 2 Für eine vorläufige Aufzeichnung des Protokolls kommen in der Praxis nach wie vor überwiegend digitale Diktiergeräte zum Einsatz. Das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivil- und Fachgerichtsbarkeit vom 15.7.24 (BGBl 2024 I Nr 237), gültig ab 19.7.24, verzichtet auf eine abschließende Aufzählung von Aufzeichnungsmethoden und öffnet die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Hinweis auf Möglichkeiten der Beratung durch Beratungsstellen, S 2.

Rn 10 Nach S 2 soll das Gericht die Beteiligten auf die Möglichkeiten der außergerichtlichen Beratung durch die Beratungsstellen und -dienste der Träger der Kinder- und Jugendhilfe hinweisen, um ihnen eine eigenständige Konfliktregelung zu ermöglichen. Der Auftrag zur Konsensfindung wird also an die Eltern zurückgegeben. Vor der Anordnung einer Mediation nach S 3 wird auch d...mehr

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / 3. Begünstigung minderjähriger Kinder durch Nicht-Eltern

Rz. 28 Nachfolgend werden Gestaltungsziele vorgeschlagen, die etwa Großeltern verfolgen könnten, wenn sie ihre minderjährigen Enkel letztwillig begünstigen wollen. Entsprechendes gilt auch für Fremde, wenn etwa Paten ihr Patenkind letztwillig bedenken möchten. Dafür bietet das Gesetz folgende Möglichkeiten:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beschwerdebefugnis.

Rn 3 Beschwerdebefugt ist der Beteiligte, der die Beschleunigungsrüge eingelegt hat, die durch das Gericht nach § 155b als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen worden ist. Hat das Gericht zwar eine unangemessen lange Verfahrensdauer festgestellt, aber gleichwohl keine Maßnahmen zur Förderung des Verfahrens getroffen, zB, weil es keine Möglichkeiten sieht,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1In der Klageerwiderung hat der Beklagte seine Verteidigungsmittel vorzubringen, soweit es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht. 2Die Klageerwiderung soll ferner eine Äußerung dazu enthalten,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Einspruch wird durch Einreichung der Einspruchsschrift bei dem Prozessgericht eingelegt. (2) 1Die Einspruchsschrift muss enthalten: 2Soll das Urteil nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. (3)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Die durch Art 2 Nr 3 des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.13 (BGBl I 3786) mit Wirkung vom 1.7.14 geschaffene Vorschrift soll eine anwenderfreundliche elektronische Kommunikation ohne qualifizierte elektronische Signatur ermöglichen. Die in S 1 vorgesehene Verordnung stellt die Verordnung über die technischen Rahmenbed...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UKlaG Fassung UKlaG

In der Fassung der Bekanntmachung vom 27.8.02 (BGBl I S 3422, 4346), zuletzt geändert durch Art 18 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäische...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 § 14b wurde durch Art 2 Nr 4 des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.13 (BGBl I 3786) in das FamFG eingefügt. Die Vorschrift trat gem Art 26 Abs 7 des vorgenannten Gesetzes erst am 1.1.22 in Kraft und wurde kurz vor ihrem Inkrafttreten durch das Gesetz vom 5.10.21 (BGBl I 4607) geändert. Ihr Zweck ist die Beschleunigung u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verordnungsermächtigungen (Abs 3, 4) und Inbezugnahme von § 130d (Abs 5).

Rn 14 Durch das ZwVollStrÄndG v 29.7.09 (BGBl I, 2258) wurde Abs 3 angefügt, der das BMJ ermächtigt, verbindliche Formulare für den Auftrag nach Abs 2 einzuführen. Der Formularzwang gilt für sämtliche Vollstreckungsaufträge in der ZPO-Zwangsvollstreckung und soll unterschiedliche Vollstreckungsaufträge vereinheitlichen sowie deren Erfassung erleichtern (BTDrs 16/10069 v 30.7...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Jede Partei hat in der mündlichen Verhandlung ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel, insbesondere Behauptungen, Bestreiten, Einwendungen, Einreden, Beweismittel und Beweiseinreden, so zeitig vorzubringen, wie es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht. (2) Anträge sowie Angriffs- und Verteidigungsmitte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Bedeutung.

Rn 6 Zurzeit gibt es in Deutschland 25 anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen, darunter zwei allgemeine Verbraucherschlichtungsstellen (Stand 9.7.18). Die allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl wurde im April 2016 als erste anerkannt. Die Tätigkeitsberichte aller 25 Stellen zeigen, dass es im Jahr 2016 insgesamt 61.694 Schlichtungsanträge gegeben hat (Althammer/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck/Systematik.

Rn 1 Zweck. Nach der Verhandlungsmaxime bringen die Parteien die zur Ausfüllung der Rechtsnormen (mit den gewünschten Rechtfolgen) erforderlichen Tatsachen selbst bei (da mihi facta, dabo tibi ius; s § 286 Rn 86). Sie bestimmen dadurch über den der gerichtlichen Entscheidung zugrunde zu legenden Prozessstoff. Grds ist keine Partei gezwungen, im Erkenntnisverfahren vorzutrage...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Amateursportvereine

Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Amateursportvereine sind wegen der Förderung des "Sports" gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften und können daher in den Genuss der Steuervergünstigungen wegen Gemeinnützigkeit kommen (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b). Zur Abgeltung der Aufwendungen des Sportlers kann eine monatliche Aufwandspauschale gezahlt werden. S. "Amateursportler" un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Struktur und Tätigkeit des Verbands.

Rn 2 Der einzutragende rechtsfähige Verband muss eine satzungsgemäße und tatsächliche Aufklärungs- und Beratungstätigkeit im Verbraucherinteresse entfalten (BGH NJW 86, 1613 [BGH 20.03.1986 - VII ZR 191/85]), die sich aber auf einzelne Branchen, Aspekte oder Regionen beschränken kann (BGH NJW-RR 88, 1443 [BGH 19.05.1988 - I ZR 170/86]). Aufklärung und Beratung sind nicht kum...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Während § 130a die Übermittlung elektronischer Dokumente an das Gericht betrifft, eröffnet § 130b auch den Gerichtspersonen die Möglichkeit, die elektronische Form für solche Dokumente zu wählen, bei denen die ZPO die eigenhändige Unterzeichnung vorschreibt. Die durch das Justizkommunikationsgesetz (BGBl 2005 I, 837) eingefügte Norm soll damit die vollständig elektronis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fristsetzung.

Rn 21 Dem Berufungskläger kann eine Frist zur schriftlichen Erwiderung auf die Anschlussberufungsbegründung gesetzt werden, dem Beklagten eine solche zur schriftlichen Stellungnahme auf die Erwiderung. Zu den Voraussetzungen für die Fristsetzungen, der Dauer der Fristen und den Folgen der Nichteinhaltung wird auf die Erläuterungen in § 521 Rn 9 ff verwiesen. Rn 22 Für den Inh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entstehung.

Rn 1 Das Mediationsgesetz (MediationsG) ist in Art 1 als zentraler Teil des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21.7.12 (BGBl I S 1577) enthalten. Es setzt die Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.5.08 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (ABl L 1...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3 Einkommensgrenzen

ab 20.420 EUR Wer eine Förderung in Anspruch nehmen möchte, darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Diese orientieren sich an der Haushaltsgröße und wurden zuletzt zum 1.1.2023 angepasst. So liegt die Grenze für einen Einpersonenhaushalt derzeit bei rund 20.420 EUR Jahreseinkommen. Bei einem Zweipersonenhaushalt beträgt sie 30.600 EUR. Für jede weitere erwachsen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zeitpunkt.

Rn 18 Hinweise nach Abs 1–3 muss das Gericht im Interesse eines effizienten Verfahrens gem Abs 4 so früh wie möglich erteilen (BGH MDR 13, 1424). Hieraus ergibt sich insb, dass Hinweise bereits iRd Vorbereitung des Haupttermins, also grds vor der mündlichen Verhandlung (BGH NJW-RR 07, 412; NJW-RR 08, 973 [BGH 13.03.2008 - VII ZR 204/06]) gegeben werden müssen. So soll der Pa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anwendungsbereich.

Rn 3 Von der Norm werden alle Schriftsätze und deren Anlagen (§ 131) erfasst, auch die bestimmenden Schriftsätze (vgl § 129 Rn 4 ff; so auch Leuering NJW 19, 2739). Die nach § 130 Nr 6 erforderliche Unterschrift wird dabei durch die besondere elektronische Übermittlung ersetzt. Im Bereich des Mahnverfahrens ist § 690 III als lex specialis heranzuziehen. Die Norm ist am 1.1.18...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1118 ZPO – Zentralbehörde.

Gesetzestext 1Das Bundesamt für Justiz ist Zentralbehörde nach Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) N...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.7 Förderkonditionen

Zinsgünstige Darlehen Die Förderkonditionen sind äußerst attraktiv. Die Darlehen sind zinsgünstig, teilweise mit einer zinsfreien Anfangsphase. Die Tilgungszuschüsse reduzieren die Rückzahlungspflicht deutlich. Die Laufzeiten liegen in der Regel bei 15 Jahren, mit einem möglichen Aufschub der Rückzahlung oder zinsgünstigen Verlängerung – je nach Förderprogramm. Selbstgenutzter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nr 3, 4 und Abs 3.

Rn 5 Im Protokoll sind nach Nr 3 die Namen derjenigen Personen zu vermerken, mit denen der GV im Verlauf der Vollstreckung verhandelt hat. Das sind der Gläubiger, der Schuldner, deren Bevollmächtigte, Personen, die an der Stelle des Schuldners betroffen werden, zu seiner Familie gehörig sind oder ihr dienen gem § 759, zur Herausgabe bereite Dritte nach § 809, aber auch die z...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Umstrukturierungen i. S. d. UmwG – Verschmelzung, Formwechsel, Spaltung, Vermögensübertragung sowie die zusätzlichen Einbringungstatbestände des UmwStG – haben auch bei nach § 5 Abs. 1 KStG (Anhang 3) steuerfreien Körperschaften große praktische Bedeutung. Diese Umstrukturierungen kommen – soweit sie nicht in einem Formwechsel bestehen – zum ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 30 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 30 Brüssel Ia-VO(1) Sind bei Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten Verfahren, die im Zusammenhang stehen, anhängig, so kann jedes später angerufene Gericht das Verfahren aussetzen. (2) Ist das beim zuerst angerufenen Gericht anhängige Verfahren in erster Instanz anhängig, so kann sich jedes später angerufene Gericht auf Antrag einer Partei auch für unz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Inhalt (Abs 1).

Rn 2 Der Bekl muss nicht alle Verteidigungsmittel (vgl § 282) auf einmal vorbringen, auch nicht bei Fristsetzung (vgl §§ 282, 296 II). Dem Berufungsbekl obliegt es nur, seine Verteidigungsmittel insoweit vorzubringen, als es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht (BGH NJW-RR 21, 1093 [BGH 22.06.2021 - VIII...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte des § 8 EStG

Rn. 1a Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Seit dem EStG 1934 galt die Vorschrift des § 8 EStG bis zum StÄndG 1977 unverändert. Das StÄndG 1977 (BStBl I 1977, 224) hat § 8 Abs 2 EStG um den S 2, der den Sachbezug durch ArbN betrifft, mit dem Verweis auf die Sachbezugs-VO ergänzt. Soweit die Sachbezugs-VO eingreift, wurden die Sachbezüge erstmals bundeseinheitlich festgelegt. Rn. 2 Sta...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Tipke, Übertragung von Einkunftsquellen, StuW 1977, 293; Tipke, Bezüge und Abzüge im ESt-Recht, StuW 1980, 1; Biergans/Stockinger, Zum Einkommensbegriff und zur persönlichen Zurechnung von Einkünften im ESt-Recht, FR 1982, 1 und 25; Wolff-Diepenbrock, Einnahmen und Aufteilung bei Einnahmen, DB 1986, 242; Ruppe, ESt-rechtliche Positionen bei Rechtsnachfolge, DStJG Bd 10 (1987), 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verhandlung.

Rn 2 Protokollierungszwang besteht in jeder Verhandlung vor dem erkennenden Gericht sowie außerhalb der Sitzung vor dem beauftragten (§ 361) oder dem ersuchten (§ 362) Richter. Der mit Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21.7.12 (BGBl I 1577 ff) eingefügte II S 2 stellt klar, dass ein Protokoll über eine Gütev...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit den Regelungen über die Amtszustellung in §§ 166 ff. § 317 regelt sowohl die amtswegige Zustellung des Urteils nach dessen Erlass (Abs 1) als auch, in Abs 2–4, das Verfahren der Herstellung und Erteilung einer Ausfertigung und damit die zugehörigen Aufgaben der Geschäftsstelle. Die Amtszustellung der Urteile ist seit 1976 der vor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zielsetzung der Regelung

Rn. 245 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Zielsetzung der Regelung ist die Sicherstellung des inländischen Besteuerungsrechts bei sonstigen Bezügen, die an Stelle von Dividenden an einen im Ausland ansässigen Erwerber von Aktien einer Gesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland gezahlt werden (BT-Drs 19/14909, 46). Eingefügt wurde die Vorschrift durch das JStG 2019 (Gesetz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ermessen.

Rn 4 Die Entscheidung über die Prozesstrennung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts. Hierbei hat das Gericht abzuwägen, ob die Abtrennung als prozessleitende Maßnahme der Förderung des Prozesses, insb seiner zeitangemessenen Erledigung, dienlich ist. Sie soll zur besseren Ordnung des Prozessstoffes führen und einer Prozessverschleppung entgegenwirken, die aus einem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Inhalt und Zweck der Regelung.

Rn 1 Der durch Art 28 des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs v 5.7.17 (BGBl I 2208, 2225) eingefügte § 17c I stellt klar, dass Zuständigkeitsänderungen in Form von Zuständigkeitskonzentrationen oder Änderungen der Gerichtsbezirksgrenzen durch bundes- oder landesgesetzliche Regelungen auch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UKlaG § 3a UKlaG – Anspruchsberechtigte Verbände nach § 2b.

Gesetzestext 1Der in § 2b bezeichnete Anspruch auf Unterlassung steht rechtsfähigen Verbänden zur nicht gewerbsmäßigen und nicht nur vorübergehenden Förderung der Interessen derjenigen zu, die durch § 95b Abs. 1 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes begünstigt werden. 2Der Anspruch kann nur an Verbände im Sinne des Satzes 1 abgetreten werden. Rn 1 Die Vorschrift regelt die Voraus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Sofern nach Abschluss des Umsetzungsverfahrens ungenutzte Beträge beim Sachwalter übrig bleiben, sind sie an den Unternehmer zurückzuzahlen. Der Gesetzgeber möchte damit einen ›Strafschadensersatz‹ vermeiden (BTDrs 20/6520, 95). Andererseits setzt diese Vorschrift für den Unternehmer den Anreiz, eine umfassende Nutzung des Umsetzungsverfahrens möglichst zu torpedieren. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Landesgesetzgeber können gem § 15a I bestimmen, dass bei bestimmten Streitigkeiten vor Klageerhebung ein obligatorisches Güteverfahren vor einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle durchgeführt werden muss. Bezweckt ist eine Entlastung der Justiz. Ferner dient die Vorschrift der Förderung der einvernehmlichen Beilegung von Str...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 17 EGZPO

Zusammenfassung § 17 EGZPO(1) Das Bundesministerium der Justiz evaluiert unter Beteiligung der an der Erprobung teilnehmenden Länder vier Jahre und acht Jahre nach dem 19. Juli 2024 die mit der vollvirtuellen Videoverhandlung gemachten Erfahrungen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse. (2) 1Die an der Erprobung teilnehmenden Länder berichten dem Bundesministerium der Justiz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Regelungsgehalt.

Rn 4 Das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung nimmt dankenswerter Weise eine klare Trennung zwischen der außergerichtlichen Mediation (MediationsG, Art 1) und dem nicht zur Entscheidung berufenen Güterichter innerhalb der einzelnen Verfahrensgesetze (Art 2–8) vor. Damit ist klargestellt, dass der Güterichter kein M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen und Entstehungsgeschichte.

Rn 1 § 702 I bezweckt weitere Verfahrensvereinfachung, über die umgebenden Vorschriften zum Mahnverfahren hinaus. Häufigste Auswirkung der Möglichkeit, Erklärungen vor dem UdG abgeben zu können, ist die Befreiung vom Anwaltszwang (§ 78 III). Rn 2 Indem das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten ab 1.1.18 bundesweit die elektronische Kommunika...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 In Familiensachen ergibt sich aus den Besonderheiten der Verfahrensgegenstände und wegen der persönlichen Beziehung der Beteiligten typischerweise ein besonderes Bedürfnis zur Förderung einverständlicher Konfliktlösungen, die ggf auch über den konkreten Verfahrensgegenstand hinausreichen. Die Vorschrift ist vor dem Hintergrund der Bemühungen auf europäischer Ebene zu se...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Videoverhandlung.

Rn 44a Bedenken gg Durchführung einer Videoverhandlung (§ 128a) sind vorzubringen aufgrund des Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten v 15.7.24 (BGBl I Nr 237), iKg am 19.7.24. Rn 44b Durch die Angabe sollen dem Gericht frühzeitig die für die Planung des Ablaufs des Verfahrens erforderlichen Inf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Normzweck.

Rn 16 Als eine Durchbrechung des Grundsatzes der Mündlichkeit kommt der Regelung nur die Stellung einer eher selten benutzten Ausn zu. Es geht dabei um eine auf reiner Zweckmäßigkeit beruhende Förderung des Verfahrens durch einen besonderen schriftlichen Abschnitt. Die Regelung steht damit neben einigen anderen Durchbrechungen der strikten Mündlichkeit wie § 495a oder § 276 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zweck

Rn 59 Durch das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und in den Fachgerichtsbarkeiten v 15.7.24 (BGBl 24 I Nr 237) wird die bisher in § 128a II geregelte Beweisaufnahme per Videokonferenz aus systematischen Gründen nach § 284 als der zentralen Norm zur Beweisaufnahme verschoben und gleichzeitig inhaltlich erweitert. Wie die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Gerichtliche Mediation.

Rn 65 Im Wege von Modellversuchen wurde bis 1.8.13 in nahezu allen Bundesländern der Versuch gemacht, trotz Rechtshängigkeit des Verfahrens durch Einsatz von Richtermediatoren zu einer gütlichen Streitbeilegung zu gelangen. Problematisch war dabei, dass alle Modellversuche ohne eine ausreichende gesetzliche Grundlage stattfanden (Prütting ZZP 124, 163, 165). Auch über die or...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 9. Mitwirkung an einem Mediationsverfahren oder einem Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (Nr 8).

Rn 36 Dieser Ausschlussgrund ist durch Art 2 Nr. 2 lit b des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (MediationsG v 21.7.12 (BGBl I 2012, 1577) mit Wirkung v 26.7.12 eingefügt worden. Diese Regelung soll dem Zweck dienen zu ›verhindern, dass Richter und Richterinnen die ihnen in ihrer Eigenschaft als richterlicher M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Güterichter (Abs 5).

Rn 6 Durch das Gesetz zur Förderung der Mediation vom 21.7.12 wurde an die Stelle von Modellversuchen mit Richtermediation das Verfahren des Güterichters gesetzt. Dieser Güterichter ist also ein Instrument der konsensualen Streitbeilegung in Form der Schlichtung, nicht der Mediation im engeren Sinn. Das bedeutet, dass der Güterichter den Beteiligten Vergleichsvorschläge unte...mehr