Fachbeiträge & Kommentare zu Förderung

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die 1992 in Kraft getretene Vorschrift ist mehrfach geändert worden. Abs. 2 Satz 1 und 4 wurden durch Art. 5 Nr. 5 UVEG v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) zum 1.1.1997 geändert. Abs. 5 wurde durch Art. 2 Nr. 12 ATG v. 23.7.1996 ab 1.8.1996 angefügt und durch Art. 1 Nr. 65 RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) ab 1.8.1996 neu gefasst. Durch Art. 6 Nr. 9 AFRG v. 24.3.1997 ...mehr

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Sauer, SGB III § 144 Anspru... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 124a nach § 144 überführt. § 124a a. F. ist zum 1.1.2005 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) eingefügt worden. Mit der Zahlung von Arbeitslosengeld...mehr

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Jansen, SGB IV § 83 Anlegun... / 2.1.4 Forderungen aus Darlehen und Einlagen (Nr. 4)

Rz. 7 Zulässig ist überdies die Anlage in Forderungen aus Darlehen und Einlagen. Unter Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag zu verstehen, bei dem sich der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen und der Darlehensnehmer seinerseits, diesen bei Fälligkeit zurückzuzahlen und den vereinbarten Zins z...mehr

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Sauer, SGB III § 139 Sonder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 120 nach § 139 überführt. § 120 Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.2002 geändert durch das Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443). Mit Wirkung zum 1.1.2004 wurden § 120 Abs. 1 und 2 geändert und Abs. 3 an...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.2.1.2 Der rentenversicherungsrechtliche Begriff des Erziehers

Rz. 43 Wesentliches Merkmal für die Tätigkeit eines Erziehers ist die Förderung der körperlichen, geistigen, sittlichen und charakterlichen Entwicklung eines Kindes. Daher ist es ausreichend, dass sich die zu erziehende Person im gleichen Haushalt aufhält (BSG, Urteil v. 22.6.2005, B 12 RA 12/04 R). Deshalb sind auch Tagesmütter Erzieherinnen. Rz. 44 Die Begründung einer Vers...mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 2.1.2 Statistiken nach Abs. 1

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 führt in einer Auflistung die Themenbereiche auf, zu denen Statistiken von der Bundesagentur für Arbeit als amtliche Statistiken zu erstellen sind. Aus der Auflistung ergibt sich nur unterschiedlich konkret, worüber die Statistik jeweils zu berichten hat. Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 verpflichtet zu Statistiken über Arbeitslosigkeit, Arbeitsuche und Eingliede...mehr

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Sauer , SGB III § 38 Rechte... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) in das SGB III aufgenommen worden und am 1.1.1998 in Kraft getreten. Durch das Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) wurden die Abs. 2 und 4 mit Wirkung zum 1.1.2002 geändert. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2...mehr

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Sauer, SGB III § 141 Arbeit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 122 nach § 141 überführt. Mit Wirkung zum 1.8.1998 wurde § 122 Abs. 2 Nr. 3 aufgehoben und Abs. 3 geändert durch das 2. SGB III-ÄndG v. 21.7.1999 (BGBl. I S. 1648). § 122 Abs. 1 Satz 2 wurde mit Wirkung zum 1.1.2...mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 128 nach § 148 überführt. § 128 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 2 wurden mit Wirkung zum 1.1.2003 geändert durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607), § 128 Abs. 1 N...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 27 BEEG (seit 1.3.2020 in § 28 BEEG umbenannt) ist in seiner ursprünglichen Fassung durch Art. 1 des Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes v. 5.12.2006[1] erlassen worden und am 1.1.2007 in Kraft getreten. Bis auf § 27 Abs. 2 BEEG (seit 1.3.2020: § 28 Abs. 2 BEEG), der zunächst als § 27 Abs. 4 BEEG galt, hat die Norm inzwischen einen vollständig anderen Regelungsg...mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bestimmt die Tatbestände, die den Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) mindern, daneben einen Tatbestand, der zur Verlängerung der Anspruchsdauer führt. In Fällen der Minderung wird der Anspruch verbraucht. Davon zu unterscheiden ist ein Erlöschen des Anspruches, das in § 161 geregelt wird. In den Regelfällen wird der Anspruch durch Erfüllung verbraucht....mehr

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Sauer, SGB III § 139 Sonder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt spezielle Sachverhalte, bei denen der Gesetzgeber Verfügbarkeit annehmen will oder im Regelfall nicht anerkannt wissen möchte. Damit können nach Maßgabe dieser Vorschrift Entscheidungen abweichend von den Vorgaben des § 138 Abs. 5 getroffen werden. Abs. 1 fingiert Verfügbarkeit bei Teilnahme an Maßnahmen nach § 45 sowie gesellschaftlich oder sozial...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.8 Entwicklungshelfer, sekundierte Personen und Auslandsbeschäftigte (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 9 Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Buchst. e RVO, § 112 Abs. 4 Buchst e AVG. Parallelvorschriften in der Kranken- und Pflegeversicherung bestehen nicht, in der Arbeitslosenversicherung kommt § 349a SGB III in Betracht. Entwicklungshelfer i. S. d. Entwicklungshelfer-Gesetzes, die Entwicklungsdienst oder Vorbereitungsdienst leisten, Angehörige eines Mitgliedstaates ...mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.2.7 Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung

Rz. 37 Abs. 1 Nr. 7 schreibt die Minderung wegen des Bezuges von Alg bei beruflicher Weiterbildung vor (Alg nach § 144). Dabei bleibt dem Arbeitslosen eine Restanspruchsdauer von einem Monat (30 Tagen) erhalten (Abs. 2 Satz 3). Das gilt allerdings nicht in dem Fall, in dem nach dem Ende der Maßnahme mit Bezug von Alg bei beruflicher Weiterbildung nach dem SGB III aufgrund vo...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 — RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) eingefügt worden und am 1.1.1992 in Kraft getreten (vgl. insoweit insbesondere BT-Drs. 11/4124). Sie ist durch das Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte (Korrekturgeset...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.8 Geringfügig versicherungspflichtig Beschäftigte

Rz. 16 Abs. 8 wurde im Zuge der Neuregelung der Bestimmungen über geringfügige Beschäftigungen mit Wirkung zum 1.1.2013 geändert (Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigungen v. 5.12.2012, BGBl. I S. 2474). Bis dahin konnten Arbeitnehmer, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübten und rentenversicherungsfrei waren, nach § 5 Abs. 2 Satz 2 HS 1 ...mehr

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Sauer , SGB III § 38 Rechte... / 2.1 Überblick

Rz. 3 Die Vorschrift stellt mit Augenmaß Rechte und Pflichten der Agentur für Arbeit einerseits und der Ausbildung- und Arbeitsuchenden andererseits gegenüber. Dabei ist der Gesetzgeber mit Umsicht vorgegangen und hat praxisgerechte, verhältnismäßige Regelungen getroffen. Durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurden sie zum 1.1.2009 in e...mehr

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Sauer, SGB III § 354 Grundsatz / 2.1 Umlageprinzip

Rz. 2 Der finanzielle Aufwand für die Winterarbeitslosigkeit soll nach dem politischen Willen nicht allein der Versichertengemeinschaft der Arbeitsförderung auferlegt werden. Ein witterungsbedingter Ausfall an Bautätigkeiten in den Wintermonaten oder mit der Ausübung des Gewerbes verbundene Mehrkosten in dieser Jahreszeit sind dem Risiko des baugewerblichen Arbeitgebers zuzu...mehr

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Sauer, SGB III § 140 Zumutb... / 2.4.1 Arbeitsentgelt

Rz. 15 Abs. 3 misst die Zumutbarkeit einer Beschäftigung an dem zu erzielenden Entgelt. Leitidee der Vorschrift sind Überlegungen zum Bestandsschutz. Den Maßstab bildet das Arbeitsentgelt, das der Bemessung des Alg zugrunde liegt. Dies spiegelt das im Bemessungszeitraum durchschnittlich erzielte Entgelt wider, das im Rahmen der Arbeitsförderung versicherungspflichtig war; di...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Wahlberechtigte Arbeitnehmer

Rz. 5 Wählbar sind nur wahlberechtigte Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Es müssen also sämtliche Voraussetzungen für die Wahlberechtigung nach § 7 BetrVG erfüllt sein (siehe dazu die gesamte Kommentierung zu § 7 BetrVG). Es muss sich folglich vor allem um einen Arbeitnehmer oder einen Heimarbeiter, der in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet hat, ha...mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Zuge der Neuregelung des § 281 mit Wirkung zum 1.7.2020 wurde auch die Überschrift der Vorschrift um den Begriff der Verordnungsermächtigung (vgl. Abs. 4 Satz 4) erweitert. Dies entspricht dem durchgängigen Prinzip, Vorschriften bereits in der Überschrift entsprechend zu kennzeichnen, wenn sie Verordnungsermächtigungen enthalten. Rz. 2a Die Erstellung von Statistiken...mehr

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Sauer, SGB III § 139 Sonder... / 2.4 Teilzeitverfügbarkeit/Heimarbeit

Rz. 13 Abs. 4 Satz 1 bestimmt zur Förderung von sozialpolitisch erwünschter Teilzeitarbeit, dass Beschränkungen auf versicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigungen der Verfügbarkeit nicht entgegenstehen. Das gilt ohne Vorleistungen aus dem Versicherungsverlauf, insbesondere muss der Arbeitslose weder die Anwartschaftszeit durch Teilzeitarbeit erfüllt haben noch muss das Alg ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Weitere Voraussetzungen

Rz. 20 Der Arbeitnehmer muss nach § 7 Satz 1 BetrVG spätestens am letzten Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet, also seinen 16. Geburtstag haben. Das gilt – auch wenn der Text des § 7 BetrVG insoweit missverständlich ist – auch für Leiharbeitnehmer im Sinne von § 7 Satz 2 BetrVG. Bisher lag die Altersgrenze für die Wahlberechtigung bei der Vollendung des 18. Lebensjahres. Du...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil D: Lagebericht / 2.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Bei der Darstellung der Lage des Unternehmens ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zum Abschlussstichtag darzustellen, zu analysieren und zu beurteilen. Dabei sind auch Faktoren zu berücksichtigen, die einen Zeitvergleich beeinträchtigen oder bewirken, dass von der berichteten Lage möglicherweise nicht auf die zukünftige Lage des Unternehmens geschlossen werden kann. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forschungskosten/Entwicklun... / Zusammenfassung

Begriff Forschung und Entwicklung beinhalten die systematische Suche nach neuen Erkenntnissen unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden in geplanter Form. Forschung betrifft den generellen Erwerb neuer Erkenntnisse. Entwicklung setzt sich mit der (erstmaligen oder weiterführenden) konkreten Anwendung sowie der praktischen Umsetzung auseinander. Forschung wird definiert als ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forschungskosten/Entwicklun... / 6.3 Höchstbetrag der Forschungszulage und Antragsverfahren

Die Summe der gewährten staatlichen Beihilfen darf einschließlich der Forschungszulage pro Unternehmen und Forschungs- und Entwicklungsvorhaben den Höchstbetrag von 15 Mio. EUR nicht überschreiten. Hinweis Antragsverfahren Das Forschungszulagengesetz sieht für die Beantragung der Forschungszulage ein 2-stufiges Verfahren vor: Zuerst ist bei der Bescheinigungsstelle Forschungszu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forschungskosten/Entwicklun... / 6.1 Anspruchsberechtigung sowie begünstigte Forschung und Entwicklung

Zur Forschungszulage berechtigt sind in Deutschland unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige, die Forschung und Entwicklung betreiben und nicht von der Besteuerung befreit sind. Anspruchsberechtigt können kleine, mittlere und große Unternehmen, Start-ups und etablierte Unternehmen aller Branchen und Regionen Deutschlands sein. Die Forschungszulage steht allen Unternehmen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forschungskosten/Entwicklun... / 6.2 Ausweitung der Forschungszulage

Durch das Wachstumschancengesetz und das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm wurde die Forschungszulage ausgeweitet. Pauschalsatz für in Eigenleistung erbrachte Vorhaben steigt Das Forschungszulagengesetz fördert Aufwendungen für Arbeitslöhne, Eigenleistungen eines Einzelunternehmers, Tätigkeitsvergütungen eines Mitunternehmers sowie Entgelte für die Auftrag...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 6.1 Allgemeines

Rz. 37 Die Förderung kann grds. nur für ein Objekt (Wohnung, Ausbau, Erweiterung, Miteigentumsanteil) in Anspruch genommen werden (Abs. 4 S. 1). Ist die Förderung bereits für ein Objekt in Anspruch genommen worden, tritt personenbezogen Objektverbrauch ein, d. h., dieselbe Person kann eine Förderung für ein zweites Objekt grds. nicht in Anspruch nehmen. Hinzu kommt, dass ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.5 Ausschluss der Grundförderung (Ausfalljahre)

Rz. 35 Bei Objekten mit Bauantrag oder obligatorischem Vertrag nach dem 31.12.1991 ist die Inanspruchnahme des Abzugsbetrags davon abhängig, dass in den einzelnen Kalenderjahren des Abzugszeitraums der Gesamtbetrag der Einkünfte 61.355 EUR (120.000 DM) bei Ledigen, 122.710 EUR (240.000 DM) bei zusammenveranlagten Ehegatten nicht übersteigt. Wird diese Grenze überschritten, e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 6.2.5 Sonderfall der Objektbeschränkung bei Ehegatten

Rz. 45 Die bei Ehegatten grds. mögliche Begünstigung zweier Objekte wird eingeschränkt, wenn sich beide Wohnungen in einem räumlichen Zusammenhang zueinander befinden und bei den Ehegatten im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung beider Wohnungen die Voraussetzungen des § 26 vorliegen. Rz. 46 Die Beschränkung besteht darin, dass die zeitgleiche Inanspruchnahme der Abzugs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Begünstigte Leistungen

Rz. 9 § 4 Nr. 15c S. 1 UStG befreit alle Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX . Nach § 49 Abs. 1 SGB IX werden zur Teilhabe am Arbeitsleben die erforderlichen Leistungen erbracht, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4 Eigennutzung

Rz. 11 Das Erfordernis der Eigennutzung setzt nicht voraus, dass das Objekt tatsächlich ständig genutzt wird. Es ist nicht erforderlich, dass es sich bei der Wohnung um den Lebensmittelpunkt des Stpfl. handelt. Es genügt, wenn die Wohnung jederzeit ungehindert zu Wohnzwecken zur Verfügung steht. Dazu muss sie jedoch entsprechend eingerichtet sein und tatsächlich auch mindest...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3.2 Unentgeltliche Überlassung (§ 10f Abs. 1 S. 4, Abs. 2 S. 4)

Rz. 7 Bei § 10f EStG ist ein Sonderfall der Eigennutzung darin zu sehen, dass Teile einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen werden dürfen (§ 10f Abs. 1 S. 4, Abs. 2 S. 4 EStG). Der unentgeltlich überlassene Teil wird damit der Eigennutzung des Stpfl. zugerechnet. Dies gilt aber nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift nur da...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wohnungswirtschaftliche Ver... / Entscheidung

Der BFH stellte klar: Gefördertes Altersvorsorgekapital darf bis zum Beginn der Auszahlungsphase für die Anschaffung oder Herstellung einer selbst genutzten Wohnung oder zur Tilgung eines dafür aufgenommenen Darlehens verwendet werden (sog. Entschuldungsalternative nach § 92a Abs. 1 Nr. 1 EStG). Begünstigt sind: Wohnungen im eigenen Haus, eigene Eigentumswohnungen oder Genossens...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3 Ausschluss bestimmter Objekte

Rz. 8 Ferien- und Wochenendwohnungen sind von der Förderung ausgeschlossen (Abs. 1 S. 2). Es handelt sich dabei um Wohnungen, bei denen eine ganzjährige Nutzung baurechtlich oder bautechnisch nicht zulässig ist. Regelmäßig ist dies bei Objekten der Fall, die bauplanungsrechtlich in sog. Sondergebieten ausgewiesen sind. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Genehmigungsbehörd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.2 Abzugsbetrag

Rz. 29 Der Abzug beträgt bei Anschaffung oder Herstellung nach dem 31.12.1993 (nur) im Fall der Anschaffung in den ersten vier Jahren des Abzugszeitraums 6 % der Bemessungsgrundlage, höchstens 4.602 EUR (9.000 DM), und in den folgenden vier Jahren 5 % der Bemessungsgrundlage, höchstens 3.835 EUR (7.500 DM), wenn die Anschaffung nach dem Ende des zweiten Jahres nach dem Kj. de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 6.2.4 Fortsetzung des Abzugs

Rz. 42 Erwirbt ein Ehegatte infolge Erbfalls oder im Zusammenhang mit einem sonstigen Wegfall der Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung den Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten hinzu, kann er die darauf entfallende Begünstigung fortsetzen (Abs. 5 S. 3). Rz. 43 Im Erbfall müssen die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung im Zeitpunkt des Todesfalls vorgelegen ha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1 Geltungsdauer

Rz. 1 § 10e ist durch das Wohnungseigentumsförderungsgesetz v. 15.5.1986[1] in das EStG eingefügt worden und zum 1.1.1987 in Kraft getreten. Anzuwenden ist diese Vorschrift auf eigene Wohnungen, die nach dem 31.12.1986 hergestellt oder angeschafft, bzw. auf Ausbauten oder Erweiterungen, die nach diesem Stichtag fertig gestellt worden sind. Rz. 2 Die Vorschriften des § 10e ESt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1 Wohnungen

Rz. 3 Begünstigt sind im Inland belegene Wohnungen, die im Eigentum des Stpfl. stehen (Wohnungen im eigenen Haus oder Eigentumswohnungen) und von ihm zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Ein in einem Wochenendhausgebiet belegenes Grundstück ist nicht nach § 10e EStG begünstigt.[1] Rz. 4 Für den Begriff der Wohnung gelten die bewertungsrechtlichen Grundsätze.[2] Das Eigentum...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 Seit der erstmaligen Normierung von Vorschriften zu Rechnungen im UStG mit der Einführung der sog. Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug durch das UStG 1967 v. 29.5.1967[1] wurden die Rechnungsvorschriften mehrmals grundlegend geändert. Die gegenwärtige Struktur der Rechnungsvorschriften mit der Aufteilung der Rechnungsvorschriften auf § 14 UStG (Ausstellung v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 8 Objektverbrauch (Abs. 3)

Rz. 26 Gegenstand des Objektverbrauchs ist das Gebäude, nicht die einzelne Baumaßnahme. Daher können an demselben Gebäude mehrere Baumaßnahmen neben- oder nacheinander durchgeführt werden, für die die Begünstigung jeweils in Anspruch genommen werden kann.[1] Das Gebäude ist also für Zwecke des § 10f EStG nicht auswechselbar.[2] Für andere Objekte scheidet eine Inanspruchnahm...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva A III/Genossenschaften

Rz. 1 Ergebnisrücklagen Anstelle der Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) haben Genossenschaften in der Bilanz Ergebnisrücklagen auszuweisen (§ 337 Abs. 2 HGB). Hierdurch wird dem besonderen genossenschaftlichen Förderauftrag, der auf die Förderung der Mitglieder ausgerichtet ist (§ 1 Abs. 1 GenG), Rechnung getragen. Rz. 2 Als Ergebnisrücklagen dürfen nur Beträge ausgewiesen wer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feedback als Schlüsselkompe... / 5 Peerfeedback: Eine wertvolle Methodik zur Förderung von Wachstum und Zusammenarbeit im Arbeitsalltag

In einer zunehmend teambasierten Arbeitswelt gewinnt Peerfeedback als Methode zur Leistungssteigerung und zur Förderung einer positiven Arbeitskultur immer mehr an Bedeutung. Peerfeedback bezieht sich auf das Feedback, das Mitarbeiter sich untereinander geben, um Stärken anzuerkennen, Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen und gemeinsames Wachstum zu ermöglichen. Ziel dabei ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feedback als Schlüsselkompe... / 3 Feedback Ansätze / Feedback Methoden

Wenn die Führungsaufgabe proaktiv angenommen wird und Feedback geben und nehmen in der Unternehmenskultur fest verankert sein soll, gibt es eine große Auswahl von Feedbacksystemen und Ansätzen, die zwar unterschiedliche Vorgehensweisen beinhalten, jedoch alle ein gemeinsames Ziel verfolgen: den Mitarbeiter zu fordern und zu fördern. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feedback als Schlüsselkompe... / 3.3 Management Audit

Das Management Audit ist eine bewährte Feedback-Methode, um die Leistung von Führungskräften individuell zu bewerten und zu verbessern. Es beinhaltet eine systematische Überprüfung der Führungsqualitäten, der Kompetenzen und der Effektivität des Managements auf verschiedenen Ebenen einer Organisation. Das Management Audit ermöglicht es: Stärken zu erkennen, Entwicklungspotenzi...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Gemeinnützige GmbH / 1 Gemeinnützige Gesellschaftszwecke

Eine als gemeinnützig anerkannte GmbH ist weitgehend steuerbefreit. Daneben ergeben sich Vergünstigungen im Bereich der Erbschaft-, Grundstück-, und Umsatzsteuer. Von besonderer Bedeutung ist auch der Spendenabzug für Dritte gemäß § 10b EStG. Um Gemeinnützigkeit zu erlangen, muss eine GmbH steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des § 52 Abgabenordnung (AO) verfolgen. Dort heißt es...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Energieeffizienz / 2 Förderung der Energieeffizienz

Der grundlegende Umbau der Energieversorgung auf eine nachhaltige Energieerzeugung ist nicht möglich ohne eine effizientere Energienutzung. Energieeffizienz ist die größte Energiequelle – gerade auch in Unternehmen. Um sie zu steigern, ist eine vollständige Umstellung auf erneuerbare Energien unverzichtbar. Umfangreiche Fördermaßnahmen sollen Anreize dafür setzen, besonders ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Energieeffizienz / 2.1 Programm: Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Durch das Programm "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" unterstützen KfW und BAFA verschiedene Maßnahmen, mit denen die Energieeffizienz von Gebäuden, Maschinen und Produktionsstätten mit Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten gesteigert werden soll. Gefördert werden beispielsweise Anlagen, die Wärme aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen o...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Energieeffizienz / 2.2 Programme: Energetische Gebäudesanierung und klimafreundlicher Neubau

Im Rahmen des Programms "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)" fördert die KfW die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden wie Büro-, Produktions- oder Lagergebäuden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass durch die Sanierungsmaßnahmen mindestens der KfW-Effizienzgebäude-Standard 70 erreicht wird. Die Immobilie muss zum Zeitpunkt des Fö...mehr