Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.11 Zurechnung der Einkünfte aus der gewerblichen Betätigung

Rz. 206 Die Einkünfte aus der gewerblichen Betätigung sind demjenigen zuzurechnen, der sie "unternimmt", d. h. dem "Urheber des Handels, der Produktion oder der Dienstleistungen, mithin des Inbegriffs derjenigen Tätigkeiten, die Gegenstand des als rechtliche und/oder organisatorische Wirkungseinheit verfassten Betriebes sind".[1] Dies ergibt sich zum einen aus der Natur der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.4 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 61 Gewinnerzielungsabsicht ist das Bestreben, das Betriebsvermögen zu mehren und auf Dauer einen Totalgewinn zu erzielen.[1] Fehlt es an dieser Voraussetzung, so fallen die wirtschaftlichen Ergebnisse nicht unter eine Einkunftsart, selbst wenn sie sich ihrer Art nach unter § 2 Abs. 3 EStG einordnen lassen. Verluste, die dem Stpfl. durch ein solches unter keine Einkunftsa...mehr

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Betrachtung zur Differenzbe... / 2. Die BFH-Entscheidung vom 11.12.2024 – XI R 9/23

Das Revisionsverfahren betraf einen Unternehmer, der gebrauchte Kommoden erworben und diese aufgearbeitet hatte. Er bot seinen Kunden an, die Kommoden zu Waschtischen umzubauen, indem er u.a. neue Waschbecken hinzufügte. Die Kunden konnten dabei zwischen verschiedenen Modellen von Waschtischen auswählen. Der Unternehmer stellte den Kunden zwei getrennte Rechnungen. Er fakturi...mehr

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Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.4 Weitergeltung des bisherigen Rechts über den 30.6.2016 hinaus?

Rz. 14 Die vom BVerfG in seinem Urteil vom 17.12.2014 erwartete Neuregelung ist nicht bis zum 30.6.2016, sondern erst durch das am 9.11.2016 veröffentlichte Gesetz [1] erfolgt. Nachdem die Bundesregierung zunächst einen Gesetzentwurf zur Anpassung des ErbStG an die Rspr. des BVerfG vorgelegt hatte,[2] kam es nach Einwänden der Bayerischen Staatsregierung auf der Grundlage ein...mehr

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Verlustabzugssperre zur Verhinderung einer doppelten Nutzung von Organschaftsverlusten im In- und Ausland

Leitsatz 1. Die zeitliche Anwendungsregelung des § 34 Abs. 9 Nr. 8 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) i.d.F. des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013 (BGBl I 2013, 285, BStBl I 2013, 188), nach der die Verlustabzugssperre des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG i.d.F. vom 20.02.2013 rückwirkend auf alle nicht bestandskräftig veranlagten Fälle anwendbar ist, enthält keine verdeckte Regelungslücke. Eine (verfassungsk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 5 Vertraulichkeit

Rz. 6 Die Sitzungen und die Beratungen der Steuerabteilungs- und Referatsleiter des Bundes und der Länder sind vertraulich, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes einstimmig beschlossen wurde. Die Ergänzung des § 21a Abs. 1 FVG durch die Sätze 4 und 5 mit Wirkung vom 18.12.2019[1] entspricht jahrzehntelanger Praxis. Außenwirkung hat diese Regelung, da sie Rechtsvorschrift i....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 3 Erteilung allgemeiner fachlicher Weisungen

Rz. 3 Schon bisher war umstritten, ob das BMF den Finanzbehörden der Länder allgemeine Weisungen erteilen darf. Im Bereich der Auftragsverwaltung gem. Art. 108 Abs. 3 GG unterstehen zwar die Länder nach Art. 85 Abs. 3 GG den Weisungen des BMF. Da jedoch nach Art. 108 Abs. 7 GG die Bundesregierung allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen kann, die der Zustimmung des Bundes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 9 Auswertung von Mitteilungen über Steuergestaltungen (Abs. 5)

Rz. 9 Nach § 21a Abs. 5 FVG wirken die Länder bei der Auswertung von Mitteilungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen nach § 138j Abs. 1 Satz 1 AO durch das BZSt mit, soweit Steuern betroffen sind, die von den Ländern oder den Gemeinden verwaltet werden. Beim BZSt sind bisher insgesamt 26.921 Meldungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen erfolgt.[1] Das BZSt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2 Verwaltungsgrundsätze, Vollzugsziele, Zusammenarbeit, allgemeine fachliche Weisungen (Abs. 1)

Rz. 2 Das mindestens seit Schaffung der RAO angeführte hohe Ziel der Einheitlichkeit der Besteuerung, das in der AO nicht nur in § 85 AO (Besteuerungsgrundsätze), sondern in einer Reihe anderer Vorschriften zum Ausdruck[1] kommt, ist das in § 21a Abs. 1 S. 1 FVG neben der Verbesserung und Erleichterung des Vollzugs von Steuergesetzen genannte Hauptziel der Regelung. Die weit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 8 Verbindlichkeit von Zielvereinbarungen (Abs. 4)

Rz. 8 Nach § 21a Abs. 4 FVG sind die Vereinbarungen gemäß § 21 a Abs. 2 FVG für die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder verbindlich. Da die vom BMF erteilten allgemeinen fachlichen Weisungen nicht vereinbart werden, also nicht zu diesen Vereinbarungen gehören, werden sie nicht von dieser Verbindlichkeitsvorschrift erfasst. Vertragsstrafen oder andere Konsequenz...mehr

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Zollwert – Grenzüberschreitende Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen

Leitsatz 1. Art. 78 Abs. 1 des Zollkodex (ZK) / Art. 48 des Zollkodex der Union (UZK) ermöglicht den Zollbehörden, nach der Überlassung der Waren von Amts wegen oder auf Antrag des Anmelders eine Überprüfung der Anmeldung vorzunehmen. 2. Ist die Frage einer Preisbeeinflussung bei verbundenen Unternehmen zwischen den Beteiligten streitig, muss das Finanzgericht die zugrunde liegenden Tatsachen feststellen und würdigen. 3. Ist der Preis bei Geschäften zwischen verbundenen Unternehmen ursprünglich zu...Art. 29 ZKArt. 70 UZKmehr

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Akteneinsicht und Auskunft über den Inhalt einer anonymen Anzeige

Leitsatz 1. Das Interesse eines Steuerpflichtigen auf Kenntnisnahme einer gegen ihn gerichteten, in den Steuerakten der Finanzbehörde befindlichen anonymen Anzeige ist im Rahmen der behördlichen Ermessensentscheidung über den Antrag auf Akteneinsicht gegen die kollidierenden Geheimhaltungsinteressen des Anzeigeerstatters und der Finanzbehörde abzuwägen. 2. Beinhaltet eine anonyme Anzeige Informationen, die einen Steuerpflichtigen persönlich betreffen, liegen für ihn insoweit personenbezogene Date...Art. 4 Nr. 1 der Datenschutz-GrundverordnungDSGVOArt. 15 Abs. 1 DSGVOmehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.8.4 Rechtsbehelfsbefugnis (§ 155 BewG)

Rz. 228 Nach § 155 S. 1 BewG sind zur Einlegung von Rechtsbehelfen gegen einen Feststellungsbescheid die Beteiligten i. S. d. § 154 Abs. 1 BewG sowie diejenigen befugt, für deren Besteuerung nach dem Grunderwerbsteuergesetz der Feststellungsbescheid von Bedeutung ist. Im Fall von Bedarfsbewertungsbescheiden für die Erbschaft- und Schenkungsteuer beschränkt sich der Kreis der...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.2.3 Entscheidung über die Anwendung des vereinfachten Verfahrens

Rz. 325 Aus dem in § 199 Abs. 1 und 2 BewG verwendeten Begriff "kann" wird nahezu einhellig der Schluss gezogen, dass die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens bei Erfüllung seiner tatbestandsmäßigen Voraussetzungen nicht zwingend ist, sondern die Bewertung auch in einem anderen – betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechenden – Ertragswertverfahren erfolgen...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.7 Nachweis des niedrigeren Verkehrswerts (§ 198 BewG)

Rz. 576 Im Vergleich zu der Bedarfsbewertung nach dem bis zum 31.12.2008 geltenden Recht führen die neuen Bewertungsverfahren im Durchschnitt zu deutlich höheren Werten. Eine unter Auswertung der Kaufpreissammlungen des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte Niedersachsen für die Jahre 1996–2006 durchgeführte Untersuchung, bei der der durch Mikrosimulation ermittel...mehr

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Unrichtiger Steuerausweis und Berichtigung der Rechnung durch einen mit der Prüfung beauftragten Dritten

Leitsatz 1. Eine Revision kann bereits nach Verkündung (und vor Zustellung) des finanzgerichtlichen Urteils eingelegt werden. 2. Ist eine Gefährdung des Steueraufkommens vollständig ausgeschlossen, finden § 14c des Umsatzsteuergesetzes (UStG), Art. 203 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) keine Anwendung. 3. Die Berichtigung eines in einer Rechnung unrichtig ausgewiesenen Steuerbetrages wirkt zu dem Zeitpunkt, zu dem eine zuvor b...mehr

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Zur Umsatzsteuerbefreiung von Krankenhausbehandlungsleistungen eines nicht zugelassenen privaten Krankenhauses

Leitsatz 1. Der Unternehmer, der ein nicht nach § 108 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) zugelassenes privates Krankenhaus betreibt, kann sich jedenfalls bis zum 31.12.2019 hinsichtlich der von ihm erbrachten Krankenhausleistungen unmittelbar auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Mehrwertsteuersystemrichtlinie –MwStSystRL–) berufen. 2. Die Krankenhausleistungen eines nicht nach § 108 SGB V zugelassenen p...Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRLmehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 2 Kostenentscheidung im finanzgerichtlichen Verfahren

Nach § 44 Abs. 1 FGO ist eine Anfechtungsklage gegen einen Steuerbescheid nur zulässig, wenn ein Vorverfahren in Form eines außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens durchgeführt wird. Die notwendigen Kosten eines Vorverfahrens sind erstattungsfähig, wenn sich an dieses ein Verfahren vor dem FG anschließt. Die Erstattung setzt voraus, dass das Gericht die Kosten für notwendi...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.2.2 Übersicht über die wichtigsten Amtspflichten

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit werden in Rechtsprechung und Rechtslehre folgende Fallgruppen von Amtspflichten genannt: Recht- bzw. gesetzmäßiges Verhalten Als grundlegende Pflicht, aus der sich nahezu alle weiteren Amtspflichten ableiten lassen, besteht die Pflicht des Amtsträgers zu recht- bzw. gesetzmäßigem Verhalten[1], wie sie in Art. 20 Abs. 3 GG als Grundsatz der Ges...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.5.2 Einzelne Schadenspositionen

Als Schadenspositionen kommen exemplarisch in Betracht: Gebühren des Rechtsanwalts oder Steuerberaters[1] als Kosten zweckmäßiger Rechtsverfolgung[2], Zinsschaden durch zu zahlende Sollzinsen oder entgangene Guthabenzinsen (streitig ist oft der Zeitpunkt der Schadensentstehung bei verzögerter Bearbeitung und Auszahlung durch die Finanzverwaltung), Fahrtkosten, Aufwand für Instan...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.7.3 Nichteinlegung eines Rechtsmittels und Schadensminderungspflicht

Nach § 839 Abs. 3 BGB tritt die Schadenersatzpflicht nicht ein, wenn der Verletzte es vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, zur Abwendung des Schadens ein Rechtsmittel einzulegen (Vorrang des Primärrechtsschutzes).[1] Die Regelung geht vom Prinzip "alles oder nichts" aus. Es gibt kein Wahlrecht – also kein dulde und liquidiere.[2] Wer verschuldet ein Rechtsmittel nich...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 1 Grundsatz der fehlenden Kostenerstattung bei erfolgreichem Einspruch

Das Steuerrecht wird nach allgemeiner Meinung immer komplizierter. Exakte Zahlen, wie viele fehlerhafte Steuerbescheide jährlich erlassen werden, fehlen. Schätzungen zufolge sind rund 60 bis 70 % der Steuerbescheide falsch, weil den Mitarbeitern der Finanzverwaltung nicht die Zeit bleibt, alle eingegangenen Erklärungen hinreichend zu prüfen. Für das Jahr 2023 hat das BMF fes...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3 Schadenersatzanspruch des Steuerpflichtigen

Der Steuerpflichtige hat trotz fehlender Regelung über die Kostenerstattung im isolierten Rechtsbehelfsverfahren dennoch eine Möglichkeit, die Kostenerstattung zu verlangen. Er kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Amtshaftungsanspruch gegen die Finanzverwaltung geltend machen. Ein Amtshaftungsanspruch ist weder durch die AO noch durch § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO ausgeschl...mehr

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Zur Gebührenfestsetzung für eine von mehreren Personen beantragte verbindliche Auskunft

Leitsatz 1. Beantragen mehrere Personen die Erteilung einer verbindlichen Auskunft, kommt es für die Beantwortung der Frage, ob ihnen gegenüber gemäß § 89 Abs. 3 Satz 2 der Abgabenordnung (AO) nur eine Gebühr festzusetzen ist, deren Gesamtschuldner sie sind, nicht darauf an, ob die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Satz 1 der Steuer-Auskunftsverordnung gegeben sind. Maßgebend ist vielmehr, ob die verbindliche Auskunft den Antragstellern gegenüber tatsächlich einheitlich erteilt worden ist. 2. Erläss...§ 89 Abs. 3 Satz 2 AOmehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.5.3 Gegen das Stellen eines Amtshilfeersuchens

Rz. 64 Die Inanspruchnahme von Amtshilfe setzt neben dem Vorliegen entsprechender zwischenstaatlicher Rechtsgrundlagen auch voraus, dass sie erforderlich ist. So muss die Finanzbehörde zunächst versuchen, den Sachverhalt durch Mitwirkung des Stpfl. aufzuklären. Gegen das Stellen eines Amtshilfeersuchens kann der Betroffene mangels Verwaltungsakts (vgl. Rz. 33) keinen Einspru...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1.3 Sinn und Bedeutung zwischenstaatlicher Amtshilfe

Rz. 7 Die Besteuerung geschieht stets aufgrund nationaler Gesetze der einzelnen Staaten. Eine internationale Besteuerung ist, abgesehen von der Zollerhebung an den Außengrenzen der EU, bisher nicht verwirklicht. Daran ändert auch die Einführung der globalen Mindeststeuer (sog. "Säule 2", bzw. "pillar two") nichts, da die diese nur national umzusetzende Mindeststandards regel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 10.2 Gegen das Stellen eines Amtshilfeersuchens

Rz. 92 Die Inanspruchnahme von Amtshilfe setzt voraus, dass sie erforderlich ist. So muss die Finanzbehörde zunächst versuchen, den Sachverhalt durch Mitwirkung des Stpfl. aufzuklären. Gegen das Stellen eines Amtshilfeersuchens kann der Betroffene mangels regelnder Verwaltungsaktqualität keinen Einspruch und keine Anfechtungsklage erheben.[1] Ihm steht – sofern er rechtzeiti...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.5.2 Gegen die Übermittlung der Informationen

Rz. 63 Da die Entscheidung, Amtshilfe zu gewähren, und die Erteilung einer Auskunft im Amtshilfeweg keine Verwaltungsakte sind[1], kann der von ihr Betroffene weder Einspruch einlegen noch Anfechtungsklage erheben.[2] Diese Rechtsbehelfe würden ihm zudem im Regelfall nichts nützen, da sie zu spät kommen. Demgegenüber kann eine vorbeugende Unterlassungsklage[3] oder nach § 41...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 10.1 Gegen die Übermittlung der Informationen

Rz. 90 Da die Entscheidung, Amtshilfe zu gewähren, und die Erteilung einer Auskunft im Amtshilfeweg keine Regelungswirkung haben[1] und damit keine Verwaltungsakte sind[2], kann der von ihr Betroffene weder Einspruch einlegen noch Anfechtungsklage erheben.[3] Diese Rechtsbehelfe würden ihm zudem im Regelfall nichts nützen, da sie zu spät kommen. Demgegenüber kann eine vorbeu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 4.2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 31 Die Inanspruchnahme der zwischenstaatlichen Amtshilfe durch deutsche Finanzbehörden geschieht nach Maßgabe des deutschen Rechts.[1] Die Amtshilfevorschriften der §§ 111ff. AO sind daher entsprechend anwendbar. Danach darf zur Wahrung des Grundsatzes der voraussichtlichen Erheblichkeit, nur die zur Durchführung erforderliche Amtshilfe gefordert werden.[2] Das ist der F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 4.4 Vorherige Anhörung

Rz. 33 Vor einem Amtshilfeersuchen ins Ausland ist grundsätzlich eine Anhörung beim inländischen Betroffenen durchzuführen.[1] Zumindest ist der Stpfl. auf die Möglichkeit eines Auskunftsersuchens hinzuweisen, damit er notfalls Rechtsbehelfsmöglichkeiten nutzen kann.[2] § 91 AO ist in diesem Fall zwar nicht unmittelbar einschlägig.[3] Das Amtshilfeersuchen ist kein Verwaltun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Rechtsschutz

Rn. 54 Stand: EL 109 – ET: 04/201 § 22a EStG sieht keine speziellen Rechtschutzmöglichkeiten vor. Hinsichtlich der Frage der zutreffenden Besteuerung von Altersbezügen fehlt es den mitteilungspflichtigen Stellen regelmäßig an einem für ein Rechtschutzverfahren erforderlichen Rechtsschutzinteresse. Derartige Rechtsbehelfe wären deshalb unzulässig (vgl Bericht des Finanzausschu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6 Leistung zwischenstaatlicher Amtshilfe in anderen Fällen (Abs. 3)

Rz. 67 Nach § 117 Abs. 3 AO können die deutschen Finanzbehörden nach pflichtgemäßem Ermessen zwischenstaatliche Amtshilfe unter bestimmten Voraussetzungen "auch in anderen Fällen" leisten. Da Abs. 1 des § 117 AO die Inanspruchnahme ausländischer Amtshilfe behandelt, Abs. 2 das Leisten von Amtshilfe aufgrund innerstaatlich anwendbarer völkerrechtlicher Vereinbarungen, aufgrun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Das Steuerrecht ist kein Recht, das isoliert für den Geltungsbereich des Grundgesetzes betrachtet und gehandhabt werden kann. Immer mehr Personen betätigen sich international und in stark steigendem Maße berühren Sachverhalte, Handelsströme und Vermögensanlagen mehr als ein Land. Das Steuerrecht von zwei, von mehreren, vielen oder aller Staaten kann aufeinandertreffen....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 7.1 Befugnisse bei der Durchführung der Amtshilfe (Abs. 4 S. 1)

Rz. 78 Im Rahmen der Amtshilfe ist grundsätzlich zunächst auf die den Finanzbehörden bereits vorliegenden Informationen zurückzugreifen. Damit erschöpft sich die Ermittlungspflicht jedoch nicht. Können weitere Erkenntnisse erzielt werden, so sind diese nach den in der AO vorgesehenen Verfahren zu ziehen. Dies ergibt sich zumindest bei Ersuchen um Amtshilfe nach Abs. 2 schon ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 4.3 Mitteilung notwendiger Angaben bei Amtshilfeersuchen

Rz. 32 Ein Amtshilfeersuchen an eine ausländische Finanzverwaltung ist meist nur dann verständlich, wenn ihm mehr oder weniger umfangreiche Grund- oder Rahmeninformationen beigefügt werden, für die die Auskünfte erbeten werden. Diese Angaben verstoßen nicht gegen das Steuergeheimnis, da sie nach § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO befugt sind. § 117 Abs. 1 AO bezieht sich zwar für die Inan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.3 Vermeidung möglicher Doppelbesteuerung (Abs. 3 S. 1 Nr. 3)

Rz. 70 Die Kulanzauskunft ruft wie auch die zwischenstaatliche Amtshilfe aufgrund von völkerrechtlichen Vereinbarungen häufig erst praktisch die Gefahr einer Doppelbesteuerung hervor. Sie liefert die Informationen für den ausländischen Staat, mit denen er seiner innerstaatlichen Besteuerung nachgeht, möglicherweise ohne die steuerliche Behandlung in der Bundesrepublik zu ber...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 7.2 Anhörung (Abs. 4 S. 3)

Rz. 79 Vor der Übermittlung von Auskünften und Unterlagen ist einem inländischen Beteiligten gem. § 117 Abs. 4 S. 3 AO entsprechend § 91 AO rechtliches Gehör zu gewähren. Betrifft die Amts- oder Rechtshilfe Steuern, die von den Landesfinanzbehörden verwaltet wird, so gilt dies stets, es sei denn, die USt ist betroffen, es findet ein Informationsaustausch aufgrund des EU-Amts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.3 Umfang der Ermittlungspflicht der ersuchten Behörde

Rz. 41 Der Umfang der Ermittlungspflicht richtet sich wiederum zunächst nach dem Inhalt der völkerrechtlichen Vereinbarung. Die meisten Abkommen enthalten Einschränkungen, die dem Art. 26 Abs. 2 OECD-Musterabkommen DBA 2017 (oder früher: 1977, 1992, 2000, 2005, 2010, 2014) entstammen (vgl. Rz. 24). Liegen die ersuchten Informationen der Finanzbehörde nicht vor, so richtet sic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.2 Verwendung für steuerliche Zwecke (Abs. 3 S. 1 Nr. 2)

Rz. 69 Abs. 3 Nr. 2 soll sicherstellen, dass die im Kulanzweg gegebenen Informationen nur für steuerliche und/oder steuerstrafrechtliche Zwecke verwendet werden. Damit soll einerseits das deutsche Steuergeheimnis praktisch auf diese weitergegebenen Informationen erstreckt werden, andererseits der Informationsaustausch auf seinen eigentlichen Kernbereich beschränkt werden. Abw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 4.1 Allgemeines

Rz. 30 Nach Abs. 1 können die deutschen Finanzbehörden zwischenstaatliche Amtshilfe nach Maßgabe des deutschen Rechts in Anspruch nehmen. Für die deutschen Finanzbehörden ist in diesen Fällen eine völkerrechtliche Vereinbarung oder eine entsprechende andere Grundlage nicht erforderlich.[1] Entsprechendes gilt, wenn der im Abkommen oder in der sonstigen Grundlage geregelte Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. (Vorläufiger) Rechtsschutz gegen die vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes nach § 71 Abs 1 EStG

Rn. 60 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Da die vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes ohne Bescheid erfolgt, kann dagegen kein Einspruch mit nachfolgender Anfechtungsklage erhoben werden. Begehrt der Kindergeldberechtigte, an den die Familienkasse die Zahlung des Kindergeldes vorläufig eingestellt hat oder dem die Familienkasse die vorläufige Einstellung der Zahlung d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.1 Gegenseitigkeit (Abs. 3 S. 1 Nr. 1)

Rz. 68 Wie in den Fällen der Amtshilfe aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarungen soll auch die Kulanzauskunft keine einseitige, sondern eine gegenseitige Hilfe sein. Das Hauptmotiv der Amtshilfebereitschaft jedes Staates für einen anderen ist die Erlangung der Bereitschaft auf der anderen Seite für die eigenen steuerlichen Zwecke. Verpflichtet sich die Bundesrepublik in ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsbehelfsverfahren

Rn. 68 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Durch den Zusammenveranlagungsbescheid ist nur der Ehegatte beschwert, dem gegenüber er wirksam bekannt gegeben worden ist. Der andere Ehegatte ist bei unwirksamer Bekanntgabe nicht rechtsbehelfsbefugt, BFH BStBl II 1972, 287; BFH BStBl II 1984, 285. Im Falle der wirksamen Bekanntgabe gegen beide Ehegatten kann sich jeder Ehegatte unabhängig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3 Spontanauskünfte

Rz. 29b Neben dem Auskunftsersuchen und dem automatischen Informationsaustausch kommt grundsätzlich der spontane Auskunftsverkehr in Betracht. Alle drei Auskunftsformen stehen im Rang gleich nebeneinander und schließen einander nicht aus.[1] Je nach Sachverhalt kommt eine Kombination in Betracht, beispielsweise kann auf eine Ersuchensauskunft die begehrte Information und im ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1.4 Formen der Amtshilfe

Rz. 17 Amtshilfe kann für sehr unterschiedliche Fallgruppen in Betracht kommen. Die Zustellung im Ausland geschieht gem. § 9 Abs. 1 VwZG grundsätzlich mittels Ersuchen der zuständigen Behörde des fremden Staates oder entsprechend völkerrechtlicher Übung durch die konsularischen oder diplomatischen Vertretungen des Bundes.[1] Ob eine Auslandsbekanntgabe durch Zustellung zu g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Voraussetzungen des Ausschlusses

Rn. 26 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der Ausschlusstatbestand des § 65 1 S 1 EStG hat nicht zur Voraussetzung, dass die dem Kindergeld vergleichbare Leistung tatsächlich gezahlt wird, BFH v 27.11.1998, VI B 120/89, BFH/NV 1999, 614. Der Ausschlusstatbestand ist bereits dann gegeben, wenn diese Leistung zu zahlen ist oder bei Antragstellung zu zahlen wäre, BFH v 27.10.2004, VIII...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Notwendigkeit und das Recht zur Schätzung

Rn. 2217 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Notwendigkeit und das Recht zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen und damit auch des Gewinns ergeben sich aus der Verpflichtung zur Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen, § 88 AO für die Verwaltung und § 76 FGO für das FG. Gesetzliche Grundlage für die Befugnis zur Schätzung sind besonders § 162 AO für die Verwaltung und § 96 Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abgeleitete steuerliche Buchführungspflicht (§ 140 AO)

Rn. 303 Stand: EL 140 – ET: 12/2019 Eine nach außersteuerlichen Gesetzen bestehende Verpflichtung, Bücher und Aufzeichnungen zu führen, ist auch für die Besteuerung zu erfüllen, § 140 AO . In steuerliche Pflichten überführt werden damit insb handelsrechtliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. Die Befreiung für kleine Einzelkaufleute gem § 241a HGB iVm § 242 Abs 4 HGB (...mehr