Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.1 Übergang der Mitteilungspflicht auf den Nutzer, Abs. 6

Rz. 39 § 138f Abs. 6 AO regelt den Übergang der Mitteilungspflicht auf den Nutzer, wenn dieser den Intermediär nicht von seiner Pflicht zur Verschwiegenheit befreit hat.[1] Voraussetzung ist, dass der Intermediär hinsichtlich der grenzüberschreitenden Steuergestaltung einer gesetzlichen Pflicht zur Verschwiegenheit unterliegt. Durch die Vorschrift wird vermieden, dass der zu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Definition des "verbunden Unternehmens", Abs. 3

Rz. 170 In § 138e Abs. 3 AO wird der Begriff des verbundenen Unternehmens definiert, der in Abs. 1 und 2 verwendet wird. In der Definition wird, ebenso wie in § 1 Abs. 2 AStG, auf eine Beteiligung von mehr als 25 % oder auf einen erheblichen Einfluss abgestellt. Die Vorschrift entspricht der Ergänzung des Art. 3 der Richtlinie v. 15.2.2011[1] um die Nr. 23 durch Art. 1 Nr. 1...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 200 Mi... / 3.2 Fiktion der Prüfung an Amtsstelle bei Einsatz mobiler Endgeräte (Abs. 2 S. 2)

Rz. 49 § 200 Abs. 2 S. 2 AO soll sicherstellen, dass die Prüfer ihre Tätigkeit unter Verwendung gesicherter Laptops ortsunabhängig durchführen können.[1] Um die Auswertung der darauf gespeicherten Daten auch außerhalb der Geschäftsräume des Stpfl. bzw. außerhalb der Räume der Finanzbehörde zu ermöglichen, wird fingiert, dass beim Einsatz mobiler Endgeräte die ortsunabhängige...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 1.1 Allgemeines zum Wohnsitz im Steuerrecht und sonstigen Recht

Rz. 1 Die Vorschrift enthält die Begriffsbestimmung für den Wohnsitz. Dieser Begriff gilt für das gesamte Steuerrecht, auch für das Zulagenrecht.[1] Allerdings ist der Wohnsitzbegriff des § 8 AO nicht mit dem Wohnsitzbegriff des EU-Rechts identisch. So ist insbesondere für Kindergeldfragen mit EU-Auslandsbezug die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 [2] und deren Begriff des "Wohnor...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.2 Wirkung des Messbetragsbescheids

Rz. 12 Aus der Verweisung auf § 182 AO in § 184 Abs. 1 AO ergibt sich, dass der Realsteuerbescheid an den Regelungsbereich des Messbescheids gebunden ist. Der Messbescheid ist Grundlagenbescheid für den Realsteuerbescheid und, im Fall der Zerlegung, für den Zerlegungsbescheid nach § 188 AO.[1] Der Grund- oder Gewerbesteuerbescheid ist demgemäß Folgebescheid. Bei der GrSt ist...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 1.3 Bedeutung des Wohnsitzbegriffs

Rz. 3 Der Begriff des Wohnsitzes wird im Steuerrecht an vielen Stellen verwendet. Er ist Anknüpfungspunkt für Rechtsfolgen unterschiedlicher Art. Nach § 1 Abs. 1 S. 1 EStG folgt die unbeschränkte Steuerpflicht aus dem Wohnsitz einer Person im Inland. Der Wohnsitz des Erblassers, des Schenkers oder des Erwerbers ist bedeutsam für die persönliche Steuerpflicht nach dem ErbStG....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Die AO enthält in § 184 AO in einem eigenständigen Titel Bestimmungen über das Verfahren zur Festsetzung von Steuermessbeträgen. Abs. 1 verweist dabei für die Frage, in welchen Fällen Steuermessbeträge festzusetzen sind, auf die Einzelsteuergesetze. Gegenwärtig sind Steuermessbeträge bei den Realsteuern (GrSt und GewSt) vorgesehen. Das Messbetragsverfahren ermöglicht e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4.3 Angaben zu der grenzüberschreitenden Steuergestaltung, Abs. 3 S. 1 Nr. 4-6

Rz. 24 Nach Abs. 3 S. 1 Nr. 4 muss die Mitteilung Einzelheiten zu dem oder den Kennzeichen i. S. d. § 138e AO enthalten, aufgrund deren die Steuergestaltung mitteilungspflichtig ist. Da der Inhalt der Steuergestaltung unter Nr. 5 mitzuteilen ist, ist unter Nr. 4 darzulegen, weshalb die Steuergestaltung unter eines oder mehrere der Kennzeichen fällt. Systematisch ist die Eino...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.5 Grenzüberschreitende Zahlungen bei fehlender Körperschaftsteuer, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d

Rz. 71 Unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests führen nach § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d AO Gestaltungen zu einem Kennzeichen, wenn der Stpfl. grenzüberschreitende Zahlungen an ein verbundenes Unternehmen leistet, die bei ihm als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, während das verbundene Unternehmen in dem Steuerhoheitsgebiet, in dem es ansässig ist, keiner oder eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.2 Einschränkung der Mitteilungspflicht des ausländischen Intermediärs, Abs. 7

Rz. 45 Der Intermediär ist gegenüber dem BZSt nur dann zur Mitteilung einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung verpflichtet, wenn er eine Beziehung zu der Bundesrepublik aufweist. Ist dies der Fall, trifft ihn in der Bundesrepublik die Mitteilungspflicht gegenüber dem BZSt auch dann, wenn die Steuergestaltung keinen Bezug zur Bundesrepublik aufweist.[1] Diese Beziehung k...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2 Form der Mitteilung, Abs. 1

Rz. 3 Die Mitteilung über grenzüberschreitende Steuergestaltungen sind dem BZSt nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz mit dem in Abs. 3 beschriebenen Inhalt über die amtlich benannte Schnittstelle einzureichen.[1] Für den Begriff der grenzüberschreitenden Steuergestaltung wird auf die Definition des § 138d Abs. 2 AO verwiesen.[2] Die Verpflichtung zur Abgabe der Mitteilung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.3 Unterschiede in der Bewertung von Vermögensgegenständen, Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c

Rz. 117 Nach § 138e Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c AO führen Gestaltungen zu einem Kennzeichen, durch das Vermögensgegenstände übertragen oder überführt werden, soweit sich die Bewertung dieser Vermögensgegenstände in den beteiligten Steuerhoheitsgebieten wesentlich unterscheiden.[1] Der Begriff der "Vermögensgegenstände" dürfte mit dem steuerlichen Begriff der Wirtschaftsgüter iden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 139b AO befasst sich mit dem Identifikationsmerkmal für natürliche Personen, der Identifikationsnummer.[1] Obgleich die Zuteilung durch das BZSt nun schon einige Zeit zurückliegt und bisher wenig Beachtung erfahren hat, ist sie gerade in der jüngeren Vergangenheit in den Mittelpunkt des politischen Interesses gerückt. Zwei Kernpfeiler der Digitalisierung der Verwaltu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.4.1 Der Grundtatbestand

Rz. 127 § 138e Abs. 2 Nr. 2 AO enthält im ersten Halbsatz eine allgemeine Regelung über Gestaltungen, die zur Aushöhlung des Informationsaustauschs über Finanzkonten führen können oder die sich das Fehlen von entsprechenden Vorschriften über den Informationsaustausch zunutze machen. In den Buchst. a–f sind dann beispielhaft, also nicht abschließend, einige Gestaltungen aufge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4.1 Abschließende Aufzählung

Rz. 4 § 139b Abs. 3 AO enthält eine abschließende Aufzählung personenbezogener Daten, die vom BZSt im Wesentlichen zum Zweck der eindeutigen Identifikation eines Stpfl. gespeichert werden.[1] Die Speicherung der zuständigen Finanzbehörde[2] ist hingegen erforderlich, um dem zentral mit der Vergabe des Identifikationsmerkmals beauftragten BZSt eine Mitteilung der Nummer an di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 156 Die Kennzeichen nach § 138e Abs. 2 Nr. 4 AO betreffen die Gestaltung von Verrechnungspreisen. Diese sind nach § 90 Abs. 3 AO dokumentationspflichtig. Die Mitteilungspflicht nach § 138e Abs. 2 Nr. 4 AO tritt als selbständige Pflicht neben diese Dokumentationspflicht. Weder wird durch die Mitteilung nach § 138d AO die Dokumentationspflicht erfüllt, noch macht die Dokum...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 6.2 Erstmalige Zuteilung der Identifikationsnummer (Abs. 6)

Rz. 11 § 139b Abs. 6 AO gewährleistete die erstmalige Erfassung aller stpfl. natürlichen Personen zum Zwecke der Erteilung der Identifikationsnummer. Nach §§ 18, 19 und 34 Bundesmeldegesetz (BMG) beziehen die Meldebehörden die Ansässigkeitsdaten von den Standes- und den Ausländerämtern, bzw. durch Mitteilung und/oder Abruf vom Meldeamt des Wegzugs. Auf diesem Weg kann eine l...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 1.4 Mehrfacher Wohnsitz

Rz. 4 Eine Person kann zwei oder mehr Wohnsitze der durch § 8 AO umschriebenen Art im Inland und im Ausland haben[1], jedoch nur einen gewöhnlichen Aufenthalt.[2] Dies wird im Steuerrecht an mehreren Stellen zum Ausdruck gebracht. Für die örtliche Zuständigkeit bei Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen mussten in § 19 Abs. 1 S. 2 AO besondere Regeln geschaf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.2.3 Vergütungsvereinbarungen, Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b

Rz. 20 Nach § 138e Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b AO bilden bestimmte erfolgsbezogene Vereinbarungen hinsichtlich der Vergütung ein Kennzeichen, das in Verbindung mit dem Main Purpose Test zur Mitteilungspflicht führt. Die Regelung in Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b hat eine starke und unmittelbare Verbindung zu dem Main Purpose Test des § 138d Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a AO. Wenn die Vergütung a...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.6 Einschränkung der Abgeltungswirkung bei bestimmten Versicherungen (Abs. 2 S. 2 Nr. 6)

Rz. 170a § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 6 EStG, der durch G. v. 12.12.2019[1] eingefügt wurde, steht im Zusammenhang mit § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 2 EStG. Nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 1 EStG ist der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der Versicherungsbeiträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen stpfl. Wird die Versicherungsleistung jedoch erst nach Vollendung de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der neue Umwandlungssteuere... / III. Aktuelles BFH-Urteil zum Nießbrauch an GmbH-Geschäftsanteilen

Der Nießbrauch an Mitunternehmeranteilen spielt in der Praxis eine große Rolle, wobei es sich in der Regel um einen sog. Nießbrauchs-Mitunternehmeranteil handelt. Sind mit einem Nießbrauch belastete Mitunternehmeranteile von Umwandlungen betroffen, ergeben sich diverse und zum Teil recht diffizile Fragestellungen – und zwar sowohl in zivilrechtlicher als auch in steuerlicher Hi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.5 Abzugssteuern nach § 50a Abs. 1 EStG (Abs. 2 S. 2 Nr. 5)

Rz. 133 Die Abgeltungswirkung der Abzugssteuern kann bei beschr. Stpfl. zu einer höheren Steuer führen als die Steuerlast bei vergleichbaren Sachverhalten, die von unbeschränkt Stpfl. verwirklicht worden sind. Dies beruht darauf, dass der Steuerabzug von den Bruttoeinnahmen vorgenommen wird, ein Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten daher grundsätzlich nicht möglich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Die "Begrenzung" der USt-IdNr. nach § 27a Abs. 1a UStG

Rz. 100 Mit mWv 1.1.2021 wurde § 27a UStG um einen Abs. 1a ergänzt (Rz. 5). In diesem Absatz wird geregelt, dass das für die Umsatzbesteuerung des Unternehmers zuständige FA – und nicht das BZSt – die nach Abs. 1 S. 1 bis 3 des § 27a UStG erteilte USt-IdNr. "begrenzen" kann, wenn ernsthafte Anzeichen vorliegen oder nachgewiesen ist, dass die USt-IdNr. zur Gefährdung des Umsa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Der Verzicht auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG nach § 19 Abs. 3 UStG

Rz. 120 Ähnlich der schon in § 19 Abs. 4 UStG 1967/73 den betroffenen Unternehmern gegebenen Möglichkeit zum Verzicht auf die Sonderregelung für Kleinunternehmer hat der Gesetzgeber in § 19 Abs. 2 UStG seit dem 1.1.1980 den unter § 19 Abs. 1 UStG fallenden Unternehmern das Recht eingeräumt, auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG, damals also auf die Nichterhebung der USt, zu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 3 Verpflichtete (Abs. 1 und 2)

Rz. 8 Die nach Maßgabe der MV verpflichteten Einrichtungen sind nunmehr Behörden, andere öffentlich-rechtliche Stellen und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (d. h. Tonfunk- und Fernsehanstalten). Letztere werden ausdrücklich erwähnt, weil auch bei diesen umstritten ist, ob sie unter den Behördenbegriff des § 6 Abs. 1 AO fallen.[1] Ausdrücklich genannt sind das Bundesam...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 2 Zweck der Vorschrift

Rz. 5 Die Norm schließt keine faktische, wohl aber eine gesetzliche Lücke des Besteuerungsverfahrens.[1] Denn die in dem Katalog des § 93a Abs. 1 AO genannten Vorgänge wurden den Finanzbehörden ohnehin in ständiger Verwaltungspraxis im Weg der Amtshilfe mitgeteilt. Dieses System ungeregelter Kontrollmitteilungen über personenbezogene Daten entsprach aber nicht den datenschut...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Sinn und Zweck der Mitteilungspflicht nach § 93a AO ist es, die steuerliche Erfassung von Zahlungen im nicht unternehmerischen Bereich sicherzustellen, da diese – insbesondere aufgrund fehlender Kontrollmöglichkeiten im Rahmen von Außenprüfungen, die auf den gewerblichen und freiberuflichen Bereich beschränkt sind – nicht in dem Maße gewährleistet ist, wie dies im unte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5 Grenzen der Verpflichtung (Abs. 3 S. 2)

Rz. 12 Eine Mitteilungspflicht besteht nicht, wenn die Finanzbehörden bereits aufgrund anderer Vorschriften von den Vorgängen Mitteilung erhalten haben bzw. die Regeln der Abzugsbesteuerung hierauf Anwendung finden.[1] In diesen Fällen besteht kein weiterer Verifikationsbedarf, der ein zusätzliches Mitteilungsverfahren rechtfertigen könnte. Die Mitteilungspflicht gilt ferner ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2 Fälle der Anzeigepflicht

Rz. 17 Anzeigepflichten gibt es für die folgenden vier Bereiche die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebstätten im Ausland, den Erwerb einer Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften oder deren Aufgabe oder Veränderung, den Erwerb, die Aufgabe oder die Veräußerung einer Beteiligungen an Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen mit Sitz od...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.1 Anzeigen an das Finanzamt

Rz. 4 Der Wortlaut der Vorschrift nennt einheitlich für die Anzeigen an das zuständige FA wie an die Gemeinden als Verpflichtete die Stpfl., "die nicht natürliche Personen sind". Dies steht im Widerspruch zur Überschrift der Vorschrift, die von der steuerlichen Erfassung nur von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen spricht. Personengesellschaften sind keine natü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Verfahren

Rz. 9 Der zur Anzeige verpflichtete Stpfl. hat diese von sich aus, also ohne Aufforderung durch den Adressaten, abzugeben. Eine Aufforderung per Verwaltungsakt ist nicht erforderlich.[1] Dies hat nach § 137 Abs. 2 AO innerhalb eines Monats seit dem meldepflichtigen Ereignis zu geschehen. Unterlässt der Stpfl. die Mitteilung, kann das FA ihn hierzu auffordern und die Erfüllun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt eine Anzeigepflicht über Umstände, die für die steuerliche Erfassung bestimmter Stpfl. von Bedeutung sind. Sie dient der Konkretisierung der allgemeinen Bestimmungen in §§ 90, 93 AO. [1] Die Norm basiert auf § 165d Abs. 1 und 4 RAO und gilt bislang unverändert fort.[2] Die Pflichten werden nach Abs. 1 Stpfl. auferlegt, die nicht natürliche Personen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5a... / 2 Leitungsfunktionen der Generalzolldirektion (Abs. 1)

Rz. 3 Die Generalzolldirektion leitet nach § 5 Abs. 1 Satz 1 FVG als Bundesoberbehörde die Durchführung der Aufgaben der Zollverwaltung einschließlich des Zollfahndungsdienstes – also die Hauptzollämter und die Zollfahndungsämter. Der Generalzolldirektion können nach § 4 Abs. 2 und 3 FVG weitere Aufgaben zugewiesen werden. Zur Leitung gehören die Steuerung und Koordinierung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3 Inhalt

Rz. 8 Die für die steuerliche Erfassung bedeutsamen Umstände sind anzuzeigen, nicht die Umstände, die für die Besteuerung erheblich sind.[1] Zur Verdeutlichung enthält die Vorschrift eine mit dem Wort "insbesondere" eingeleitete, also nur beispielsweise gemeinte, Aufzählung wichtiger Umstände. Die Gründung, der Erwerb der Rechtsfähigkeit, die Änderung der Rechtsform, die Ve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Die Vorschrift enthält Anzeigepflichten für zwei verschiedene Bereiche, besteht also aus zwei Teilen. Zum einen betreffen die Anzeigepflichten die Eröffnung bzw. Aufnahme sowie die Verlegung oder Aufgabe von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, eines gewerblichen Betriebs, einer Betriebstätte oder einer freiberuflichen Tätigkeit im Inland (Abs. 1). Zum anderen ford...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.2.1 Eröffnung eines gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betriebs oder einer Betriebstätte

Rz. 10 Die Begriffe der Land- und Forstwirtschaft und des gewerblichen Betriebs sind §§ 13, 15 EStG zu entnehmen. Unter der Eröffnung eines Betriebs ist zunächst die Tätigkeitsaufnahme des Betriebs oder der Betriebstätte zu verstehen.[1] Dabei kommt es auf die Rechtsform, in der dies geschieht, nicht an. Als Eröffnung wird nach h. M. auch die Fortführung eines Betriebs oder ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3 Auslandsbetätigungen (Abs. 2)

Rz. 15 Die Vorschrift[1] soll wichtige Betätigungen und Beteiligungen im Ausland erfassen, um eine gleichmäßige Besteuerung nach § 85 AO sicherzustellen.[2] Die FÄ sollen dadurch in die Lage versetzt werden, steuerlich bedeutsame Sachverhalte mit Auslandsbeziehung zu erkennen, zu prüfen und zu behandeln. Zugleich sollen die durch die Mitteilungen gewonnenen Kenntnisse dem BZ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.3 Adressat der Mitteilung

Rz. 23 Die Mitteilungen nach Abs. 2 sind an das nach §§ 18–20 AO zuständige FA zu richten. Unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige haben danach ihre Anzeige grundsätzlich an das Wohnsitzfinanzamt[1], unbeschränkt Körperschaftsteuerpflichtige haben sie an das für ihre Steuern vom Einkommen und Vermögen zuständige FA[2] zu richten. Sind gesonderte Feststellungen vorzunehmen, so...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2 Anzeigen zur Erwerbstätigkeit (Abs. 1)

Rz. 3 Zur zutreffenden Erfassung der Gewerbetreibenden, Land- und Forstwirte und Freiberufler sieht Abs. 1 eine Anzeigepflicht für die Fälle der Eröffnung bzw. Aufnahme, Verlegung und Aufgabe eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, eines gewerblichen Betriebs, einer Betriebstätte[1] und einer freiberuflichen Tätigkeit vor. Anzeigeverpflichteter ist derjenige, der den Betri...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 117e AO regelt besondere Formen der Amtshilfe zum Zwecke des Informationsaustausches. Sie ist damit für diese gegenüber § 117 AO die speziellere Vorschrift. Sie regelt besondere Formen der Zusammenarbeit zum Zweck der Informationsbeschaffung für ein Besteuerungsverfahren. Der mit dem Wachstumschancengesetz[1] eingeführte § 117e AO schafft erstmals einen Rechtsrahmen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.1 Adressat

Rz. 5 Für die Eröffnung, Verlegung und Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betriebs bzw. einer Betriebstätte ist als Empfänger grundsätzlich die Gemeinde nach den Realsteuer-Zuständigkeiten bestimmt. Die Gemeinde muss dann das zuständige FA unverzüglich, i. d. R. innerhalb von zwei Wochen[1], unterrichten. Ist die Festsetzung der Realsteuern aller...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5a... / 3 Gliederung in Direktionen (Abs. 2)

Rz. 9 Die Generalzolldirektion ist in elf Direktionen gegliedert, die jeweils von einer Direktionspräsidentin oder einem Direktionspräsidenten geleitet werden. Direktion I betrifft Organisation und Personal, Direktion II Haushalt, Zentrale Auskunft, Service-Center, Zahlungsverkehr und Rechnungswesen des Bundes sowie Arbeits-, Gesundheits- und Strahlenschutz, Direktion III Allge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1 Anzeigepflichtige

Rz. 16 Zur Mitteilung verpflichtet sind Stpfl., die einen Wohnsitz[1], den gewöhnlichen Aufenthalt[2], die Geschäftsleitung[3] oder den Sitz[4] im Geltungsbereich der AO haben, also inländische Stpfl. Verpflichtet sind natürliche Personen, Körperschaften, Vereinigungen (inkl. Personengesellschaften) und Vermögensmassen.[5] Steuersubjekte, welche nach § 1 Abs. 2 bis 4 EStG oder...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.2 Anzeigen an die Gemeinde

Rz. 6 Alle – potenziellen – Realsteuerpflichtigen[1], die nicht natürliche Personen sind, haben gegenüber den Gemeinden die in der Vorschrift genannten Umstände anzuzeigen. Da sich hier aus der Nennung des Adressaten auch keine Einschränkung ergibt, trifft die Anzeigepflicht auch die Personengesellschaften.[2] Rz. 7 Die Vorschrift erfasst nur den von der Grundsatzregelung des...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.2.4 Steuerrelevante Verhältnisse (Abs. 1b)

Rz. 13a Abs. 1b enthält die Verpflichtung über die Erteilung weiterer Auskünfte an die Finanzverwaltung über für die Besteuerung erhebliche rechtliche und tatsächliche Verhältnisse. Welche Auskünfte erheblich sein sollen, bleibt unklar.[1] Es stehen Fragebögen zur Verfügung, u. a. der Fragebogen zur "Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.5 Frist für die Mitteilungen nach Abs. 1, Abs. 1a und Abs. 1b (Abs. 4)

Rz. 14 Die Mitteilungen nach Abs. 1, Abs. 1a und Abs. 1b an die Gemeinden bzw. das FA sind nach Abs. 4[1] innerhalb eines Monats seit dem meldepflichtigen Ereignis, also der Eröffnung des Betriebs, Verlegung oder Aufgabe, zu erstatten. Diese Frist ist sehr kurz bemessen und kann nicht nach § 109 Abs. 1 S. 1 AO verlängert werden, weil sie keine behördliche Frist und keine Fri...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.1.1 Land- und forstwirtschaftlicher, gewerblicher Betrieb, Betriebstätte

Rz. 6 Für die Anzeige der Vorfälle bei land- und forstwirtschaftlichen, gewerblichen Betrieben und Betriebstätten ist die Gemeinde der Adressat, in der der Betrieb oder die Betriebstätte eröffnet[1], in die der Betrieb bzw. die Betriebstätte verlegt wird oder worden ist oder in der der Betrieb oder die Betriebstätte bis zur Aufgabe geführt worden ist.[2] Die Gemeinde hat dar...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.4 Form und Frist für die Mitteilungen nach Abs. 2 (Abs. 5)

Rz. 24 Für die Mitteilungen nach Abs. 2 gilt nach Abs. 5[1] eine von der Monatsfrist des Abs. 4 abweichende Frist. Die Mitteilungen sind ohne behördliche Aufforderung zu machen. Die Mitteilungen nach Abs. 2 sind grundsätzlich zusammen mit der Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung zu übermitteln, in dem der mitzuteilende Sachverhalt verwirklicht wu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht

Rz. 25 Die Erfüllung der Anzeigepflichten durch den Unternehmer oder der ausländischen Personengesellschaft, einem Treuhänder oder einer anderen Person, die die steuerlichen Interessen der inländischen Gesellschafter wahrnimmt, kann von der FinBeh mit den Zwangsmitteln der §§ 328ff. AO erzwungen werden. Die erforderliche vorausgehende Aufforderung ist ein Verwaltungsakt, der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.2.3 Verlegung und Aufgabe des Betriebs, der Betriebstätte oder freiberuflichen Tätigkeit

Rz. 13 Die Verlegung und die Aufhebung des Betriebs, der Betriebstätte[1] und der freiberuflichen Tätigkeit sind für die Finanzbehörden ebenso wichtige Umstände wie deren Eröffnung oder Aufnahme. Die Verlegung bedeutet praktisch die Weiterführung an anderer Stelle, während die Aufgabe eine Beendigung beinhaltet. Über die Weiterführung eines Betriebs, einer Betriebstätte ode...mehr