Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5b Übertragung von Bauaufgaben

Übertragung von Bauaufgaben Rz. 1 Der Bund kann durch Verwaltungsvereinbarung mit dem jeweiligen Land die Leitung und Erledigung seiner Bauaufgaben im Wege der Organleihe den Landesbehörden sowie Landesbetrieben, Sondervermögen des Landes und landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts übertragen. Der Bund leistet den Ländern eine Entschädigung. Die Verw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.1.2 Freiberufliche Tätigkeit (Abs. 1 S. 3)

Rz. 9 Über die Aufnahme oder Beendigung einer freiberuflichen Tätigkeit erfassen die Gemeinden keine Daten. Mangels entsprechender Gewerbesteuerpflicht und damit fehlender Anzeigepflichten gegenüber den Gemeinden sind die Mitteilungen über die Aufnahme, Verlegung oder Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit nach Abs. 1 S. 3 an das nach § 19 AO zuständige FA zu richten. Dem FA ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.2.2 Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit

Rz. 12 Die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit ist unabhängig von der Form der Tätigkeit anzuzeigen. Die Mitteilungspflicht trifft also sowohl den, der die Tätigkeit als Einzelfreiberufler aufnimmt, als auch den, der in eine Sozietät eintritt.[1] Auch die Begründung einer Partnerschaftsgesellschaft und der Eintritt in eine solche Gesellschaft führen zur Anzeigepflicht.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5 Rechtsschutz

Rz. 17 Weder die Inanspruchnahme noch die Gewährung der besonderen Form der Amtshilfe ist ein Verwaltungsakt. Es fehlt sowohl an der Regelungswirkung als auch an der Intention der Außenwirkung.[1] Vielmehr handelt es sich um ein Realhandeln. Daher kann gegen die Gewährung oder Inanspruchnahme der besonderen Form der Amtshilfe grundsätzlich kein Einspruch oder eine Anfechtung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2 Besondere Formen der zwischenstaatlichen Amtshilfe (Abs. 1)

Rz. 2 § 117e Abs. 1 AO regelt, nach welcher Maßgabe die Finanzbehörden besondere Formen der Amtshilfe in Anspruch nehmen oder gewährleisten können. Zu diesem Zweck verweist Abs. 1 auf die entsprechende Anwendbarkeit einzelner Vorschriften des EUAHiG, die entweder bestimmte Begriffe definieren oder klarstellen, dass diese Form der Amtshilfe eine besondere Form der Information...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.2 Praktische Anwendung und verfassungsrechtliche Problemstellungen

Rz. 2 Seitens der Rechtsliteratur wird vielfach eingewendet, dass § 31b AO zu unbestimmt erscheine[1] und seine Anwendung durch hierfür nicht geschulte Finanzbeamte im Massenvollzug der Steuergesetze wenig praktikabel sei.[2] Die tatbestandlichen Voraussetzungen der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung überforderten angesichts der knappen Zeitfenster für die eigentlich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.1 Durchführung eines Strafverfahrens (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 44 Das Offenbaren ist zulässig und geboten, soweit dies der Initiierung oder Förderung des Strafverfahrens wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung dient.[1] Dem Verfahren "dienen" ist dabei weniger als ein "erforderlich" sein, wie in § 31a Abs. 1 AO.[2] Gleichzeitig ist ein dem Verfahren "dienen" aber mehr als ein vager Verdacht.[3] Die Mitteilung kann der Durchfüh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.3 Maßnahmen gegen Verpflichtete (Abs. 1 Nr. 3 und 4)

Rz. 50 Die Mitteilungsbefugnis nach § 31b Abs. 1 Nr. 3 AO erstreckt sich auf Tatsachen, die darauf schließen lassen, dass ein Verpflichteter i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 13 bis 16 GwG (Dienstleister für Gesellschaften, Treuhänder, Immobilienmakler, Spielbanken und sonstige Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen[1], gewerbliche Händler usw.) eine Ordnungswidrigkeit i. S. d....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.1 Mitteilungspflicht gegenüber der FIU (Abs. 2 S. 1)

Rz. 67 Abs. 1 der Vorschrift erklärt die Offenbarung von geschützten Daten der betroffenen Person in den in den Nr. 1 und 2 aufgeführten Fallgruppen für zulässig, Abs. 2 statuiert die entsprechenden Pflichten. Die Offenbarungsbefugnisse und -pflichten des § 31b AO dienen speziellen Schutzzwecken und sind dadurch begrenzt (vgl. Rz. 64). Abs. 2 bezieht sich dazu auf Meldungen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 18 § 31b AO steht in der Reihe der Öffnungsnormen zum Steuergeheimnis nach §§ 31 und 31a AO.[1] Diese Öffnungsnormen wurden in der Vergangenheit immer weiter ausgebaut.[2] Damit hat der Gesetzgeber für – für sich gesehen jeweils wichtige und sinnvolle – außersteuerliche Zwecke immer größere Eingriffe in den Schutzbereich des § 30 AO geschaffen und so den Gehalt dieses fü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 7 Geldwäscherelevante Datenübermittlung an und durch Koordinierende Stellen (Abs. 3a)

Rz. 100 Mit der Ergänzung der Öffnung des Steuergeheimnisses durch §§ 30 Abs. 4 Nr. 2, 31b AO um einen in die Öffnungsnorm neu eingefügten Abs. 3a durch das Jahressteuergesetz 2024[1] wurde für die Finanzbehörden die Datenweitergabeberechtigung und -verpflichtung an die Koordinierenden Stellen der Länder nach § 50c GwG geschaffen, um diesen die Wahrnehmung ihrer koordinieren...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6 Anwendungsfälle

Rz. 43 Anwendungsfälle der Mitteilungsbefugnisse nach § 31b AO ergeben sich aus aufsichtsrelevanten Sachverhalten, die es wahrscheinlich erscheinen lassen, dass Maßnahmen der zuständigen Stelle geboten sind.[1] Ein Mitteilungsfall wird meist nicht wegen eigener Angaben des Stpfl.[2] sondern aufgrund von Erkenntnissen der Außenprüfung, einer Steuerfahndungsprüfung oder einer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.7 Umfang der Mitteilung

Rz. 59 Die Mitteilungspflicht ist nicht betragsabhängig. Jede Tatsache, aus der sich geldwäscherelevantes Verhalten oder Indizien für eine Terrorismusfinanzierung ableiten lassen, ist im Grundsatz unabhängig von z. B. der Höhe einer Transaktion oder Intensität einer Geschäftsbeziehung zu melden.[1] Allerdings würde dies wegen der Neufassung des § 261 StGB bedeuten, dass etwa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2 Geschützte Daten

Rz. 27 Die Offenbarungsbefugnis nach § 31b Abs. 1 AO bezieht sich auf nach § 30 AO "geschützte Daten" der betroffenen Person. Mit der vermeintlich nur redaktionellen Änderung[1] des Begriffs "geschützte Verhältnisse" in den legal definierten Begriff "geschützte Daten" mit Wirkung vom 25.5.2018 hat der Gesetzgeber die Öffnungsbefugnis entgegen seinen Ausführungen in der Geset...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.8 Zweckbestimmung der offenbarten Daten

Rz. 63 Soweit sie der Durchführung eines Strafverfahrens wegen Geldwäsche in den notwendig relevanten Fällen (Rz. 4ff., 24, 59) oder wegen Terrorismusfinanzierung dient, ist die Offenbarung der dem Steuergeheimnis unterliegenden geschützten Daten der betroffenen Person zulässig. Die Erkenntnisse unterliegen der Auswertung für die Strafverfolgung wegen der Terrorismusfinanzie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 6 Mitteilungspflicht bei Verstößen Verpflichteter (Abs. 3)

Rz. 95 Die Mitteilungspflichten nach § 31b Abs. 3 AO orientieren sich inhaltlich an den in § 31b in Abs. 1 Nr. 3 und 4 AO genannten Tatbeständen (Rz. 50) gegenüber den zuständigen Verwaltungsbehörden. An die Stelle der in Abs. 1 geregelten Offenbarungsbefugnis tritt nach Abs. 3 eine Mitteilungspflicht. Dieser haben die Finanzbehörden unverzüglich nachzukommen. Rz. 96 Der konk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.1 Entwicklung, Gegenstand und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 31b AO ist in Verbindung mit § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO [1] eine Öffnungsnorm zum Steuergeheimnis des § 30 AO zugunsten der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Vorschrift ist in ihrer ursprünglichen Fassung 2002 in die AO eingefügt worden. Mitteilungsbefugnis und -pflicht nach § 31b AO sind durch das Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz[2] auf die Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.4 Datenanalysen der FIU (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 53 Die Offenbarungsberechtigung der Finanzbehörden nach § 31b Abs. 1 Nr. 5 AO folgt der Neuausrichtung der FIU[1] und ergänzt die "vorherigen" Öffnungstatbestände. Zur Unterstützung der dort durchzuführenden Datenzusammenführungen und -analysen nach § 28 Abs. 1 GwG sind die Finanzbehörden damit berechtigt und ggf. verpflichtet, geschützte Daten aus den Besteuerungsverfah...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.3 Betroffene Person

Rz. 29 Nach § 31b Abs. 1 AO besteht eine Offenbarungsbefugnis nur für die Daten der betroffenen Person. Wie in den Fällen des § 31a AO ist der Begriff identisch mit dem Begriff der "betroffenen Person" in § 30 AO. Danach ist betroffene Person nicht nur der Beteiligte des Verfahrens, zu dessen Durchführung die Offenbarung in den Fällen des § 31b AO erfolgt, sondern auch jeder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1 Offenbarungsbefugnis

Rz. 25 § 31b AO sieht lediglich die Offenbarung der nach § 30 AO geschützten Daten der betroffenen Person vor. Im Zuge der Anpassung auch des § 31b Abs. 1 AO an die Begrifflichkeiten der DSGVO (s. dazu Rz. 1) wurde in § 30 Abs. 4 AO die normierte Öffnungsbefugnis neben der Offenbarung auch auf die Verwertung der geschützten Daten erstreckt.[1] Diese Erweiterung hat der Geset...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 7.2 Datenweitergabe durch die Koordinierenden Stellen (Abs. 3a S. 3)

Rz. 107 S. 3 des Abs. 3a enthält die Öffnung des weitergeleiteten Steuergeheimnisses[1] für die Koordinierenden Stellen der Länder, um diesen die Weitergabe der Daten an die jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden nach § 50 Nr. 9 GwG zu ermöglichen.[2] Diese benötigen diese Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem GwG und nur zu diesem Zweck darf auch die Weiterleitung der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 8 Verbot der Information an die betroffenen Personen (Abs. 4 i. V. m. § 47 Abs. 3 GwG)

Rz. 109 § 31b Abs. 4 AO stellt mit seinem Verweis auf die entsprechende Anwendung des § 47 Abs. 3 GwG sicher, dass auch bei Mitteilungen der Finanzbehörden nach § 31b AO oder bei Erkenntnissen aus einem Auskunftsersuchen der FIU über abgegebene Meldungen von Verpflichteten nach § 43 Abs. 1 GwG eine Weitergabe dieser Informationen an die betroffenen Personen ohne Einverständn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.2 Elektronische Datenübermittlung als Regelfall (Abs. 2 S. 2)

Rz. 74 Da die Meldung unverzüglich zu erfolgen hat – also nach allgemeiner Definition des Begriffs und in Anlehnung an die Legaldefinition in § 121 Abs. 1 S. 1 BGB ohne schuldhaftes Zögern[1] – hat der Gesetzgeber in S. 2 die elektronische Datenübermittlung als Informationsweg festgelegt. Dafür ist ein sicheres Verfahren zu verwenden. Es ist Aufgabe der FIU, den Meldepflicht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4 Automatisierte Datenübermittlung an die FIU nach Maßgabe des § 31 Abs. 5 GwG (Abs. 2a)

Rz. 79 § 31b Abs. 2a AO regelt die Datenübermittlungspflicht an die FIU nach Maßgabe des § 31 Abs. 5 GwG. Voraussetzung ist, dass die Weitergabe der Daten der Aufgabenstellung der FIU nach § 28 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 GwG dient und zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist. Der Zitierfehler[1] in § 31b Abs. 2a AO ist insoweit unbeachtlich, da er "historisch begründet" ist, § 28 Abs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 5 Automatisierte Datenübermittlung an die FIU nach Maßgabe des § 31 Abs. 5a GwG (Abs. 2b)

Rz. 88 Auch die Meldepflicht nach § 31b Abs. 2b AO bezieht sich auf die Öffnung des Steuergeheimnisses durch §§ 30 Abs. 4 Nr. 2, 31b Abs. 1 Nr. 5 AO i. V. m. § 28 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 GwG. Der Zitierfehler[1] in § 31b Abs. 2b S. 1 AO ist insoweit unbeachtlich, da er "historisch begründet" ist, § 28 Abs. 1 S. 2 GwG keine weitere Unterteilung enthält und das Zitat des § 31b Abs. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.2 Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 47 Der Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung greift auch außerhalb von (möglichen) Strafverfahren. Zur Informationsübermittlung genügt schon der Zweck der präventiven Abwehr der Tatbestandsverwirklichung.[1] Bestehen nach den Erkenntnissen der Finanzbehörde objektiv erkennbare Anhaltspunkte für das Vorliegen von Tatsachen, die auf eine Geldwäschestraftat von ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.5.1 Geldwäsche (Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. und Nr. 2 1. Alt.)

Rz. 35 § 31b Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. AO i. V. m. § 1 Abs. 1 GwG knüpft an den Tatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB an. Abs. 1 dieser Strafnorm droht demjenigen eine Freiheitsstrafe an, der einen aus einer beliebigen Vortat herrührenden Gegenstand (z. B. Bargeld, Forderung) verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, den Verfall, ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft

Leitsatz Es ist bei summarischer Prüfung ernstlich zweifelhaft, ob Leistungen eines Gesellschafters in die Kapitalrücklage einer GmbH zu einer steuerbaren Werterhöhung der Anteile der Mitgesellschafter im Sinne des § 7 Abs. 8 Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes führen, wenn die Gesellschafter vereinbaren, dass die Einzahlungen dem jeweils leistenden Gesellschafter zugeordnet werden. Normenkette § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG, § 69 Abs. 2 und 3 FGO Sachverhalt Zum Zwecke des Erwerbs v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 7.1 Datenübermittlung an Koordinierende Stellen der Länder (Abs. 3a S. 1, 2)

Rz. 102 § 31a Abs. 3a S. 1 AO enthält die Verpflichtung der Finanzbehörden zur Übermittlung von Name und Anschrift der Stpfl. i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 13, 14 oder 16 GwG an die jeweils zuständige Koordinierende Stelle eines Landes nach § 50c GwG auf deren Ersuchen. Eine wirksame Anwendung dieser Regelung wird erst erfolgen können, wenn die erforderliche Norm § 50c GwG vom Ges...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 6 Rechtsbehelfsverfahren (Abs. 5)

Rz. 6 Dem Ziel, eine schlanke, bürokratiearme Bereitstellung öffentlicher Leistungen zu ermöglichen, dient auch die Festlegung des Verfahrens. Hiernach ist die Bekanntgabe eines gesonderten Bewilligungsbescheids nicht erforderlich, da sich die gewährte Leistung der Höhe nach i. d. R. aus dem Leistungsgesetz ergibt und nicht der gesonderten Erläuterung bedarf. Dieses Verfahre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Feststellung d... / 3.3.3 Anpassung des Folgebescheids

Soweit ein Grundlagenbescheid, dem Bindungswirkung für einen Folgebescheid zukommt, erlassen, aufgehoben oder geändert wird, ist auch der Folgebescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern.[1] Die Anpassung eines Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid steht nicht im Ermessen der Finanzbehörde. Der vom Grundlagenbescheid ausgehenden Bindungswirkung muss das Finanzamt du...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Feststellung d... / 3.3.2 Anfechtung von Feststellungen des Grundsteuerwerts

Bei der Anfechtung von Verwaltungsakten ist zu beachten, dass Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid nur durch Anfechtung dieses Bescheids, nicht auch durch Anfechtung des Folgebescheids, angegriffen werden können.[1] Hat demnach das Lagefinanzamt z. B. mit bestandskräftigem Fortschreibungsbescheid ein Grundstück dem Erwerber zugerechnet, ist zugleich bindend festgestellt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Feststellung d... / 3.1 Allgemeines

Als Besteuerungsgrundlagen bezeichnet § 199 Abs. 1 AO "die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und die Bemessung der Steuer maßgebend sind". Die Ermittlung (Feststellung) der Besteuerungsgrundlagen geschieht regelmäßig nicht durch einen besonderen Verwaltungsakt, sondern (inzidenter) im Steuerbescheid. Als Folge dessen bestimmt § 157 Abs. 2 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Feststellung d... / 3.3.1 Bindungswirkung für Folgebescheide

Nach § 182 Abs. 1 Satz 1 AO sind Feststellungsbescheide, auch wenn sie noch nicht unanfechtbar geworden sind, für Folgebescheide bindend, soweit die in den Feststellungsbescheiden getroffenen Feststellungen für diese Folgebescheide von Bedeutung sind. Es handelt sich insoweit um einen Grundlagenbescheid. [1] Es ist nicht erforderlich, dass der Feststellungsbescheid rechtmäßig...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorsteuerberichtigung bei Rückzahlung von Einfuhrumsatzsteuer nach insolvenzrechtlicher Anfechtung

Leitsatz 1. Die Rückzahlung der Einfuhrumsatzsteuer in die Insolvenzmasse aufgrund einer insolvenzrechtlichen Anfechtung führt zur Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 3 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). 2. Der Begriff "erstattet" in § 17 Abs. 3 Satz 1 UStG ist unionsrechtskonform dahin zu verstehen, dass allein die tatsächliche Rückzahlung auf der Zahlungsebene gemeint ist. Es kommt deshalb nicht darauf an, ob die ursprüngliche Zahlung ohne rechtlichen Grund im Sinne des § 37 Abs. 2 der Abgabenordnungmehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zahlung für die Übernahme eines Ökokontos als Teil der grunderwerbsteuer­rechtlichen Bemessungsgrundlage

Leitsatz Die Zahlung für ein nach Landesrecht mit dem Grundstück verbundenes Ökokonto ist als Teil der Gegenleistung für den Erwerb des Grundstücks in die grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrund­lage einzubeziehen. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 3 Sätze 1 und 2 Buchst. a, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, § 118 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 61 Satz 2, § 79 Abs. 1 FlurbG, § 16 Abs. 2 BNatSchG Sachverhalt Die Klägerin, eine Stiftung des privaten Rechts, erwarb im Zusammenlegungsverfahren gemäß §§ 91ff. FlurbGmehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
AfA nach Wegfall der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft; Änderung wegen eines rückwirkenden Ereignisses

Leitsatz 1. Werden Wirtschaftsgüter einer gewerblich geprägten Personengesellschaft wegen des Wegfalls dieser Prägung in das Privatvermögen überführt und von der nunmehr vermögensverwaltenden Gesellschaft weiterhin zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt, sind als Bemessungsgrundlage für die Absetzungen für Abnutzungen (AfA) die im Zuge der Ermittlung des Gewinns oder Verlusts aus der Betriebsaufgabe steuerlich erfassten gemeinen Werte dieser Wirtschaftsgüter anzusetz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Das Verhältnis des § 62 EStG zu anderen Rechtsvorschriften des EStG, zur AO und zur FGO

Rn. 40 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Dazu ausführlich s § 31 Rn 106 ff (Pust).mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Gesamtliteraturverzeichnis (Teilband 2)

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6.1995 ff. Altmeppen, GmbHG, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Baetge/Kirsch/Thiele (Hrsg.), Bilanzrecht, Loseblatt Baetge/Wollmert/Kirsch/Oser/Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Loseblatt Baumbach/Hueck, GmbHG, 18. Aufl. 2006 Beck'scher Bilanzkommentar, hrsg. v. Grottel/Justenhoven/Kliem/Schubert, 14. Aufl. 20...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2025, Anwendung ges... / 1 Gründe

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) sowie seine beiden Geschwister schlossen mit ihrem Vater (V) am … 2014 einen notariell beurkundeten Vertrag zur vorweggenommenen Erbfolge, mit dem V ihnen zum 1.5.2014 jeweils 23,33 % seiner Anteile an der … GmbH (GmbH) übertrug. An den übertragenen Geschäftsanteilen behielt sich V den lebenslangen unentgeltlichen Nießbrauch vor. Ein...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Aufhebung der Vollziehung

Tz. 29 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die Aufhebung der Vollziehung richtet sich nicht wie die Aussetzung der Vollziehung auf die Verhinderung einer künftigen Vollstreckung aus einem Steuerbescheid. Die Aufhebung der Vollziehung ist vielmehr auf die Rückgängigmachung einer bereits durchgeführten Vollstreckung oder Vollziehung des Bescheids gerichtet. Geregelt ist die Aufhebung d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Telefax

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Dokumente dürfen grundsätzlich auf elektronischem Wege wirksam, dh ohne Verstoß gegen die Schriftform übermittelt werden, auch wenn diese die > Unterschrift verlangt. Ausreichend ist nicht nur ein Telegramm (BGH, NJW 1966, 1077 und 2114), sondern auch ein Computer-Fax mit einer eingescannten Unterschrift (Oberste Bundesgerichte, DB 2000, 1860...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Rechtsschutz bezüglich der Aussetzung der Vollziehung

Tz. 27 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Beantragt der Steuerpflichtige in seinem gegen einen Steuerbescheid gerichteten Einspruch oder später die Gewährung der AdV und versagt das Finanzamt diese, hat der Steuerpflichtige zwei Rechtsschutzmöglichkeiten: Er kann sich gegen die ablehnende Entscheidung der Gewährung der AdV mit dem Einspruch wenden. Bei der Versagungsentscheidung hand...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2025, Voraussetzunge... / III. Bedeutung für die Praxis

Die den Gegenstand der Entscheidung des KG bildende Verzögerungsgebühr nach § 38 GKG (ebenso nach § 32 FamGKG) ist den Rechtsanwälten, aber auch vielen Richtern weitgehend unbekannt. Deshalb werden kaum einmal Gerichtsentscheidungen zu dieser Gebühr bekannt. Die Entscheidung des KG gibt Anlass, sich mit der weitgehend unbekannten Verzögerungsgebühr näher zu befassen. 1. Der A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Situation im Steuerrecht

Tz. 7 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Im Steuerrecht hat der Gesetzgeber entschieden, dass Rechtsbehelfen grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zukommt, d. h. dass die Aussetzung der Vollziehung nicht den Regelfall nach Einlegung eines Rechtsmittels darstellt. Wie oben bereits ausgeführt formuliert das Gesetz für den Einspruch nach § 347 AO (Anhang 1b) als allein zulässigen R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Sinngemäße Anwendung des § 10d Abs 4 EStG (§ 20 Abs 6 S 3 EStG)

Rn. 1520 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 20 Abs 6 S 3 EStG ist § 10d Abs 4 EStG entsprechend anzuwenden. Gem § 10d Abs 4 S 4 EStG sind bei der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages die Besteuerungsgrundlagen so zu berücksichtigen, wie sie den Steuerfestsetzungen des VZ, auf dessen Schluss der verbleibende Verlustvortrag festgestellt wird, und des VZ, in dem ein V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einzelfälle (ABC der sonstigen Leistungen)

Rn. 510 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Abgeordneter Neben den nach den AbgeordnetenG gezahlten, nach § 22 Nr 4 EStG steuerbaren Abgeordnetenbezügen (s Rn 550 ff) können Einkünfte vorliegen, die nach § 22 Nr 3 EStG steuerbar sind. Hierzu gehören zB gelegentlich an Abgeordnete gezahlte Vergütungen für die Vertretung von Verbandsinteressen oder für Tätigkeiten im Auftrag der Fraktio...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 12 Bet... / 4.8 Bauausführungen und Montagen (S. 2 Nr. 8)

Rz. 73 Nach § 12 S. 2 Nr. 8 AO bilden auch Bauausführungen und Montagen unter näheren Vorausetzungen eine Betriebstätte. Bauausführungen und Montagen finden häufig auf Gelände oder in Räumen statt, in denen der Unternehmer nur vorübergehend tätig ist, in denen er keine "festen Geschäftseinrichtungen oder Anlagen" i. S. d. S. 1 unterhält und über die er keine eigene Verfügun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 12 Bet... / 3.4 Dienen der Tätigkeit eines Unternehmens (§ 12 Abs. 1 Halbsatz 2 AO)

Rz. 35 Die Geschäftseinrichtung oder Anlage muss der Tätigkeit des Unternehmens dienen. Dieses Dienen muss – was sich nicht aus § 12 AO ergibt, sondern von der Rspr. entwickelt worden ist- unmittelbar und von einer gewissen Dauer, also nicht nur vorübergehend, sein. Ein Unternehmen ist die selbstständige Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit i. S. d. § 2 Abs....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 12 Bet... / 4.3 Geschäftsstellen (S. 2 Nr. 3)

Rz. 62 Nach § 12 S. 2 Nr. 3 AO sind Geschäftsstellen alle Geschäftseinrichtungen, in denen unternehmensbezogene Tätigkeiten ausgeführt werden.[1] Nach diesem weiten Begriff sind Geschäftsstellen außerhalb des Büros der Geschäftsleitung eingerichtete Büros oder sonstige für den Publikumsverkehr bestimmte Einrichtungen, die nicht Zweigstellen sind und nicht dem Ein- und Verkau...mehr