Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 7.4 Rechtsfolgen

Rz. 269 Sind die Voraussetzungen des § 27 Abs. 7 KStG erfüllt, ergibt sich als Rechtsfolge, dass diese Körperschaften und Personenvereinigungen ein steuerliches Einlagekonto zu führen, fortzuschreiben und zu erklären haben. Es erfolgt eine gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos gem. § 27 Abs. 2 KStG. Allerdings müssen Erklärung und Bescheinigung an die Verhäl...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Finanzgerichtsordnung

a) § 41 Abs. 1 FGO – besonderes Feststellungsinteresse bei einer Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen eine Prüfungsanordnung Der Kl. erhob eine Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen verschiedene Prüfungsanordnungen. Zuvor hatte er bereits in Klageverfahren, die sich gegen die aufgrund einer Ap erlassenen Steuerbescheide richteten, im Ergebnis erfolglos die Nichtigkeit der Prüf...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / d) §§ 105 Abs. 2 Nr. 5, 119 Nr. 6 FGO – Bezugnahme auf die Gründe einer Einspruchsentscheidung

Nach § 105 Abs. 5 FGO kann das Gericht von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe absehen, soweit es der Begründung des VA oder der Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf folgt und dies in seiner Entscheidung feststellt. Im Streitfall hatte das FG von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und auf die aus seiner Sicht für die Abweisung der Klage trage...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) § 41 Abs. 1 FGO – besonderes Feststellungsinteresse bei einer Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen eine Prüfungsanordnung

Der Kl. erhob eine Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen verschiedene Prüfungsanordnungen. Zuvor hatte er bereits in Klageverfahren, die sich gegen die aufgrund einer Ap erlassenen Steuerbescheide richteten, im Ergebnis erfolglos die Nichtigkeit der Prüfungsanordnungen geltend gemacht. Die Nichtigkeitsfeststellungsklage wies das FG aufgrund einer mündlichen Verhandlung, zu de...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) § 65 Abs. 2 S. 1 FGO – Angabe einer ladungsfähigen Anschrift

Erlässt das FG ein Sachurteil, obwohl es die Klage hätte als unzulässig abweisen müssen, beruht es auf einem Verfahrensmangel (BFH v. 14.6.2017 – X B 118/16, BFH/NV 2017, 1437). Dies gilt auch, wenn das FG in der Sache entschieden hat und (zu Unrecht) offengelassen hat, ob alle Sachentscheidungsvoraussetzungen vorliegen. Eine Entscheidung in der Sache darf erst ergehen, wenn...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / c) § 69 Abs. 3 FGO – summarische Zweifel hinsichtlich der Nachbehaltensfrist des § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG n.F.

Die AStin, eine GmbH, entstand im Jahr 2023 durch Formwechsel aus einer im Jahr 2015 gegründeten OHG. Gesellschafter der AStin. waren A, B und C. Mit notariell beurkundetem Vertrag aus dem Jahr 2018 verpflichtete sich eine ebenfalls aus den Gesellschaftern A, B und C bestehende KG zur Einbringung zweier Grundstücke in die AStin., damals in ihrer Rechtsform einer OHG. Das FA ...mehr

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Auskunftsverweigerungsrecht... / 2. Auskunftsverweigerungsrechte von Angehörigen (§ 101 AO)

Sinn und Zweck: Das Auskunftsverweigerungsrecht für Angehörige zielt auf die Vermeidung von Interessenkollisionen zwischen Angehörigen ab und schützt das familiäre Vertrauensverhältnis (vgl. BFH v. 31.10.1990 – II R 180/87; statt vieler Kobor in BeckOK/AO, 31. Aufl. 2025, § 101 AO Rz. 1 m.w.N. auf die einschlägige Kommentarliteratur). Angehörigenbegriff: Ein Auskunftsverweige...mehr

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Auskunftsverweigerungsrecht... / II. Mitwirkungs- und Auskunftsverweigerungsrechte von Beteiligten

Kein originäres Mitwirkungs- und Auskunftsverweigerungsrecht des Beteiligten im Besteuerungsverfahren: Beteiligte haben selbst grundsätzlich kein originäres Mitwirkungs- und Auskunftsverweigerungsrecht im Besteuerungsverfahren (vgl. auch AEAO zu § 101 Nr. 1). Besonderheiten bei (drohendem) Steuerstrafverfahren: Läuft der Beteiligte Gefahr, dass dieser sich bei ordnungsgemäßer...mehr

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Auskunftsverweigerungsrecht... / 1. Grundsätzliches vorweg

Grundsätzliches zu den §§ 101 ff. AO: Den §§ 101 ff. AO ist gemein, dass sie (mit Besonderheiten betr. § 102 AO bei Berufsgeheimnisträgern in eigenen Besteuerungsverfahren) grundsätzlich nicht dem Beteiligten selbst zustehen, welcher sich – außer wie dargestellt bei drohender Aussetzung der Strafverfolgung – grundsätzlich Mitwirkungs- und Auskunftsverpflichtungen nicht entzi...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / [Ohne Titel]

Ltd.MR Dr. Michael Kober[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB Heft 3/2024 (Borgdorf, AO-StB 2025, 86) werden wiederum praxisrelevante, bislang noch nicht besprochene Entscheidungen des BFH vorgestellt. Die Darstellung orientiert sich an der Paragraphenreihenfolge der AO und der FGO. Bitte beachten Sie auch das Archiv der Entscheidungen im Volltext in ihrem...mehr

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Die sog. 30/70-Methode in d... / 3. Die Wertigkeit der 30/70-Methode in der Rechtsprechung der Finanzgerichte

In diesem Zusammenhang haben wir zuvor schon den BFH-Beschl. v. 11.1.2017(BFH v. 11.1.2017 – X B 104/16, BFH/NV 2017, 561) erwähnt, in dem das Gericht die sog. "30/70-Methode" grundsätzlich als geeignete Schätzungsmethode bezeichnet. Wir dürfen dies nochmals dadurch ergänzen, dass in einem Schritt vorher das Verhältnis zwischen Getränken und Speisen nachvollziehbar geklärt w...mehr

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Auskunftsverweigerungsrecht... / I. Steuervollzug und Mitwirkungs- und Auskunftspflichten für Beteiligte als Ausgangspunkt

Besteuerungsgrundsätze und gesetzlicher Auftrag als Ausgangspunkt: Gemäß § 85 S. 1, 2 AO haben Finanzbehörden (insb. Finanzämter) einen gesetzmäßigen, gleichmäßigen Steuervollzug in Gestalt von Festsetzung und Erhebung sicherzustellen, wobei insb. dafür Sorge zu tragen ist, dass Steuern weder verkürzt noch zu Unrecht erhoben werden. Untersuchungsgrundsatz: Um diesem gesetzlic...mehr

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Auskunftsverweigerungsrecht... / 4. Auskunftsverweigerungsrechte bei Gefahr der Selbstbezichtigung (§ 103 AO)

Sinn und Zweck: Das Auskunftsverweigerungsrecht bei Gefahr der Selbstbezichtigung einer Straftat ist unmittelbarer Ausfluss aus dem verfassungsrechtlichen Nemo-tenetur-Grundsatz und trägt der Selbstbelastungsfreiheit Rechnung. Personenkreis: Wird ein Dritter vom FA i.S.d. § 93 Abs. 1 S. 1, 3 AO zur Auskunft herangezogen kann die Auskunft auf solche Fragen verweigert werden, d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.5 Mitunternehmerstellung bei Unterbeteiligung

Rz. 374 Zur zivilrechtlichen Begründung einer Unterbeteiligung s. Rz. 252ff.. Der (atypisch) Unterbeteiligte wird Mitunternehmer, wenn ihm Mitunternehmerrisiko und -initiative in der Unterbeteiligungsgesellschaft zustehen.[1] Hierfür ist entweder Voraussetzung, dass der Hauptbeteiligte Mitunternehmer ist und der Unterbeteiligte über die Unterbeteiligungsgesellschaft auf ihn E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.11 Zurechnung der Einkünfte aus der gewerblichen Betätigung

Rz. 206 Die Einkünfte aus der gewerblichen Betätigung sind demjenigen zuzurechnen, der sie "unternimmt", d. h. dem "Urheber des Handels, der Produktion oder der Dienstleistungen, mithin des Inbegriffs derjenigen Tätigkeiten, die Gegenstand des als rechtliche und/oder organisatorische Wirkungseinheit verfassten Betriebes sind".[1] Dies ergibt sich zum einen aus der Natur der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.4 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 61 Gewinnerzielungsabsicht ist das Bestreben, das Betriebsvermögen zu mehren und auf Dauer einen Totalgewinn zu erzielen.[1] Fehlt es an dieser Voraussetzung, so fallen die wirtschaftlichen Ergebnisse nicht unter eine Einkunftsart, selbst wenn sie sich ihrer Art nach unter § 2 Abs. 3 EStG einordnen lassen. Verluste, die dem Stpfl. durch ein solches unter keine Einkunftsa...mehr

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Betrachtung zur Differenzbe... / 2. Die BFH-Entscheidung vom 11.12.2024 – XI R 9/23

Das Revisionsverfahren betraf einen Unternehmer, der gebrauchte Kommoden erworben und diese aufgearbeitet hatte. Er bot seinen Kunden an, die Kommoden zu Waschtischen umzubauen, indem er u.a. neue Waschbecken hinzufügte. Die Kunden konnten dabei zwischen verschiedenen Modellen von Waschtischen auswählen. Der Unternehmer stellte den Kunden zwei getrennte Rechnungen. Er fakturi...mehr

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Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.4 Weitergeltung des bisherigen Rechts über den 30.6.2016 hinaus?

Rz. 14 Die vom BVerfG in seinem Urteil vom 17.12.2014 erwartete Neuregelung ist nicht bis zum 30.6.2016, sondern erst durch das am 9.11.2016 veröffentlichte Gesetz [1] erfolgt. Nachdem die Bundesregierung zunächst einen Gesetzentwurf zur Anpassung des ErbStG an die Rspr. des BVerfG vorgelegt hatte,[2] kam es nach Einwänden der Bayerischen Staatsregierung auf der Grundlage ein...mehr

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Verlustabzugssperre zur Verhinderung einer doppelten Nutzung von Organschaftsverlusten im In- und Ausland

Leitsatz 1. Die zeitliche Anwendungsregelung des § 34 Abs. 9 Nr. 8 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) i.d.F. des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013 (BGBl I 2013, 285, BStBl I 2013, 188), nach der die Verlustabzugssperre des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG i.d.F. vom 20.02.2013 rückwirkend auf alle nicht bestandskräftig veranlagten Fälle anwendbar ist, enthält keine verdeckte Regelungslücke. Eine (verfassungsk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 5 Vertraulichkeit

Rz. 6 Die Sitzungen und die Beratungen der Steuerabteilungs- und Referatsleiter des Bundes und der Länder sind vertraulich, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes einstimmig beschlossen wurde. Die Ergänzung des § 21a Abs. 1 FVG durch die Sätze 4 und 5 mit Wirkung vom 18.12.2019[1] entspricht jahrzehntelanger Praxis. Außenwirkung hat diese Regelung, da sie Rechtsvorschrift i....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 3 Erteilung allgemeiner fachlicher Weisungen

Rz. 3 Schon bisher war umstritten, ob das BMF den Finanzbehörden der Länder allgemeine Weisungen erteilen darf. Im Bereich der Auftragsverwaltung gem. Art. 108 Abs. 3 GG unterstehen zwar die Länder nach Art. 85 Abs. 3 GG den Weisungen des BMF. Da jedoch nach Art. 108 Abs. 7 GG die Bundesregierung allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen kann, die der Zustimmung des Bundes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 8 Verbindlichkeit von Zielvereinbarungen (Abs. 4)

Rz. 8 Nach § 21a Abs. 4 FVG sind die Vereinbarungen gemäß § 21 a Abs. 2 FVG für die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder verbindlich. Da die vom BMF erteilten allgemeinen fachlichen Weisungen nicht vereinbart werden, also nicht zu diesen Vereinbarungen gehören, werden sie nicht von dieser Verbindlichkeitsvorschrift erfasst. Vertragsstrafen oder andere Konsequenz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 9 Auswertung von Mitteilungen über Steuergestaltungen (Abs. 5)

Rz. 9 Nach § 21a Abs. 5 FVG wirken die Länder bei der Auswertung von Mitteilungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen nach § 138j Abs. 1 Satz 1 AO durch das BZSt mit, soweit Steuern betroffen sind, die von den Ländern oder den Gemeinden verwaltet werden. Beim BZSt sind bisher insgesamt 26.921 Meldungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen erfolgt.[1] Das BZSt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2 Verwaltungsgrundsätze, Vollzugsziele, Zusammenarbeit, allgemeine fachliche Weisungen (Abs. 1)

Rz. 2 Das mindestens seit Schaffung der RAO angeführte hohe Ziel der Einheitlichkeit der Besteuerung, das in der AO nicht nur in § 85 AO (Besteuerungsgrundsätze), sondern in einer Reihe anderer Vorschriften zum Ausdruck[1] kommt, ist das in § 21a Abs. 1 S. 1 FVG neben der Verbesserung und Erleichterung des Vollzugs von Steuergesetzen genannte Hauptziel der Regelung. Die weit...mehr

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Zollwert – Grenzüberschreitende Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen

Leitsatz 1. Art. 78 Abs. 1 des Zollkodex (ZK) / Art. 48 des Zollkodex der Union (UZK) ermöglicht den Zollbehörden, nach der Überlassung der Waren von Amts wegen oder auf Antrag des Anmelders eine Überprüfung der Anmeldung vorzunehmen. 2. Ist die Frage einer Preisbeeinflussung bei verbundenen Unternehmen zwischen den Beteiligten streitig, muss das Finanzgericht die zugrunde liegenden Tatsachen feststellen und würdigen. 3. Ist der Preis bei Geschäften zwischen verbundenen Unternehmen ursprünglich zu...Art. 29 ZKArt. 70 UZKmehr

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Akteneinsicht und Auskunft über den Inhalt einer anonymen Anzeige

Leitsatz 1. Das Interesse eines Steuerpflichtigen auf Kenntnisnahme einer gegen ihn gerichteten, in den Steuerakten der Finanzbehörde befindlichen anonymen Anzeige ist im Rahmen der behördlichen Ermessensentscheidung über den Antrag auf Akteneinsicht gegen die kollidierenden Geheimhaltungsinteressen des Anzeigeerstatters und der Finanzbehörde abzuwägen. 2. Beinhaltet eine anonyme Anzeige Informationen, die einen Steuerpflichtigen persönlich betreffen, liegen für ihn insoweit personenbezogene Date...Art. 4 Nr. 1 der Datenschutz-GrundverordnungDSGVOArt. 15 Abs. 1 DSGVOmehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.8.4 Rechtsbehelfsbefugnis (§ 155 BewG)

Rz. 228 Nach § 155 S. 1 BewG sind zur Einlegung von Rechtsbehelfen gegen einen Feststellungsbescheid die Beteiligten i. S. d. § 154 Abs. 1 BewG sowie diejenigen befugt, für deren Besteuerung nach dem Grunderwerbsteuergesetz der Feststellungsbescheid von Bedeutung ist. Im Fall von Bedarfsbewertungsbescheiden für die Erbschaft- und Schenkungsteuer beschränkt sich der Kreis der...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.2.3 Entscheidung über die Anwendung des vereinfachten Verfahrens

Rz. 325 Aus dem in § 199 Abs. 1 und 2 BewG verwendeten Begriff "kann" wird nahezu einhellig der Schluss gezogen, dass die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens bei Erfüllung seiner tatbestandsmäßigen Voraussetzungen nicht zwingend ist, sondern die Bewertung auch in einem anderen – betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechenden – Ertragswertverfahren erfolgen...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.7 Nachweis des niedrigeren Verkehrswerts (§ 198 BewG)

Rz. 576 Im Vergleich zu der Bedarfsbewertung nach dem bis zum 31.12.2008 geltenden Recht führen die neuen Bewertungsverfahren im Durchschnitt zu deutlich höheren Werten. Eine unter Auswertung der Kaufpreissammlungen des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte Niedersachsen für die Jahre 1996–2006 durchgeführte Untersuchung, bei der der durch Mikrosimulation ermittel...mehr

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Unrichtiger Steuerausweis und Berichtigung der Rechnung durch einen mit der Prüfung beauftragten Dritten

Leitsatz 1. Eine Revision kann bereits nach Verkündung (und vor Zustellung) des finanzgerichtlichen Urteils eingelegt werden. 2. Ist eine Gefährdung des Steueraufkommens vollständig ausgeschlossen, finden § 14c des Umsatzsteuergesetzes (UStG), Art. 203 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) keine Anwendung. 3. Die Berichtigung eines in einer Rechnung unrichtig ausgewiesenen Steuerbetrages wirkt zu dem Zeitpunkt, zu dem eine zuvor b...mehr

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Zur Umsatzsteuerbefreiung von Krankenhausbehandlungsleistungen eines nicht zugelassenen privaten Krankenhauses

Leitsatz 1. Der Unternehmer, der ein nicht nach § 108 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) zugelassenes privates Krankenhaus betreibt, kann sich jedenfalls bis zum 31.12.2019 hinsichtlich der von ihm erbrachten Krankenhausleistungen unmittelbar auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Mehrwertsteuersystemrichtlinie –MwStSystRL–) berufen. 2. Die Krankenhausleistungen eines nicht nach § 108 SGB V zugelassenen p...Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRLmehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 2 Kostenentscheidung im finanzgerichtlichen Verfahren

Nach § 44 Abs. 1 FGO ist eine Anfechtungsklage gegen einen Steuerbescheid nur zulässig, wenn ein Vorverfahren in Form eines außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens durchgeführt wird. Die notwendigen Kosten eines Vorverfahrens sind erstattungsfähig, wenn sich an dieses ein Verfahren vor dem FG anschließt. Die Erstattung setzt voraus, dass das Gericht die Kosten für notwendi...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.2.2 Übersicht über die wichtigsten Amtspflichten

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit werden in Rechtsprechung und Rechtslehre folgende Fallgruppen von Amtspflichten genannt: Recht- bzw. gesetzmäßiges Verhalten Als grundlegende Pflicht, aus der sich nahezu alle weiteren Amtspflichten ableiten lassen, besteht die Pflicht des Amtsträgers zu recht- bzw. gesetzmäßigem Verhalten[1], wie sie in Art. 20 Abs. 3 GG als Grundsatz der Ges...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.5.2 Einzelne Schadenspositionen

Als Schadenspositionen kommen exemplarisch in Betracht: Gebühren des Rechtsanwalts oder Steuerberaters[1] als Kosten zweckmäßiger Rechtsverfolgung[2], Zinsschaden durch zu zahlende Sollzinsen oder entgangene Guthabenzinsen (streitig ist oft der Zeitpunkt der Schadensentstehung bei verzögerter Bearbeitung und Auszahlung durch die Finanzverwaltung), Fahrtkosten, Aufwand für Instan...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 1 Grundsatz der fehlenden Kostenerstattung bei erfolgreichem Einspruch

Das Steuerrecht wird nach allgemeiner Meinung immer komplizierter. Exakte Zahlen, wie viele fehlerhafte Steuerbescheide jährlich erlassen werden, fehlen. Schätzungen zufolge sind rund 60 bis 70 % der Steuerbescheide falsch, weil den Mitarbeitern der Finanzverwaltung nicht die Zeit bleibt, alle eingegangenen Erklärungen hinreichend zu prüfen. Für das Jahr 2023 hat das BMF fes...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3 Schadenersatzanspruch des Steuerpflichtigen

Der Steuerpflichtige hat trotz fehlender Regelung über die Kostenerstattung im isolierten Rechtsbehelfsverfahren dennoch eine Möglichkeit, die Kostenerstattung zu verlangen. Er kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Amtshaftungsanspruch gegen die Finanzverwaltung geltend machen. Ein Amtshaftungsanspruch ist weder durch die AO noch durch § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO ausgeschl...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.7.3 Nichteinlegung eines Rechtsmittels und Schadensminderungspflicht

Nach § 839 Abs. 3 BGB tritt die Schadenersatzpflicht nicht ein, wenn der Verletzte es vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, zur Abwendung des Schadens ein Rechtsmittel einzulegen (Vorrang des Primärrechtsschutzes).[1] Die Regelung geht vom Prinzip "alles oder nichts" aus. Es gibt kein Wahlrecht – also kein dulde und liquidiere.[2] Wer verschuldet ein Rechtsmittel nich...mehr

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Zur Gebührenfestsetzung für eine von mehreren Personen beantragte verbindliche Auskunft

Leitsatz 1. Beantragen mehrere Personen die Erteilung einer verbindlichen Auskunft, kommt es für die Beantwortung der Frage, ob ihnen gegenüber gemäß § 89 Abs. 3 Satz 2 der Abgabenordnung (AO) nur eine Gebühr festzusetzen ist, deren Gesamtschuldner sie sind, nicht darauf an, ob die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Satz 1 der Steuer-Auskunftsverordnung gegeben sind. Maßgebend ist vielmehr, ob die verbindliche Auskunft den Antragstellern gegenüber tatsächlich einheitlich erteilt worden ist. 2. Erläss...§ 89 Abs. 3 Satz 2 AOmehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.5.3 Gegen das Stellen eines Amtshilfeersuchens

Rz. 64 Die Inanspruchnahme von Amtshilfe setzt neben dem Vorliegen entsprechender zwischenstaatlicher Rechtsgrundlagen auch voraus, dass sie erforderlich ist. So muss die Finanzbehörde zunächst versuchen, den Sachverhalt durch Mitwirkung des Stpfl. aufzuklären. Gegen das Stellen eines Amtshilfeersuchens kann der Betroffene mangels Verwaltungsakts (vgl. Rz. 33) keinen Einspru...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 4.2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 31 Die Inanspruchnahme der zwischenstaatlichen Amtshilfe durch deutsche Finanzbehörden geschieht nach Maßgabe des deutschen Rechts.[1] Die Amtshilfevorschriften der §§ 111ff. AO sind daher entsprechend anwendbar. Danach darf zur Wahrung des Grundsatzes der voraussichtlichen Erheblichkeit, nur die zur Durchführung erforderliche Amtshilfe gefordert werden.[2] Das ist der F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 10.1 Gegen die Übermittlung der Informationen

Rz. 90 Da die Entscheidung, Amtshilfe zu gewähren, und die Erteilung einer Auskunft im Amtshilfeweg keine Regelungswirkung haben[1] und damit keine Verwaltungsakte sind[2], kann der von ihr Betroffene weder Einspruch einlegen noch Anfechtungsklage erheben.[3] Diese Rechtsbehelfe würden ihm zudem im Regelfall nichts nützen, da sie zu spät kommen. Demgegenüber kann eine vorbeu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.5.2 Gegen die Übermittlung der Informationen

Rz. 63 Da die Entscheidung, Amtshilfe zu gewähren, und die Erteilung einer Auskunft im Amtshilfeweg keine Verwaltungsakte sind[1], kann der von ihr Betroffene weder Einspruch einlegen noch Anfechtungsklage erheben.[2] Diese Rechtsbehelfe würden ihm zudem im Regelfall nichts nützen, da sie zu spät kommen. Demgegenüber kann eine vorbeugende Unterlassungsklage[3] oder nach § 41...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 10.2 Gegen das Stellen eines Amtshilfeersuchens

Rz. 92 Die Inanspruchnahme von Amtshilfe setzt voraus, dass sie erforderlich ist. So muss die Finanzbehörde zunächst versuchen, den Sachverhalt durch Mitwirkung des Stpfl. aufzuklären. Gegen das Stellen eines Amtshilfeersuchens kann der Betroffene mangels regelnder Verwaltungsaktqualität keinen Einspruch und keine Anfechtungsklage erheben.[1] Ihm steht – sofern er rechtzeiti...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1.3 Sinn und Bedeutung zwischenstaatlicher Amtshilfe

Rz. 7 Die Besteuerung geschieht stets aufgrund nationaler Gesetze der einzelnen Staaten. Eine internationale Besteuerung ist, abgesehen von der Zollerhebung an den Außengrenzen der EU, bisher nicht verwirklicht. Daran ändert auch die Einführung der globalen Mindeststeuer (sog. "Säule 2", bzw. "pillar two") nichts, da die diese nur national umzusetzende Mindeststandards regel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 4.4 Vorherige Anhörung

Rz. 33 Vor einem Amtshilfeersuchen ins Ausland ist grundsätzlich eine Anhörung beim inländischen Betroffenen durchzuführen.[1] Zumindest ist der Stpfl. auf die Möglichkeit eines Auskunftsersuchens hinzuweisen, damit er notfalls Rechtsbehelfsmöglichkeiten nutzen kann.[2] § 91 AO ist in diesem Fall zwar nicht unmittelbar einschlägig.[3] Das Amtshilfeersuchen ist kein Verwaltun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Das Steuerrecht ist kein Recht, das isoliert für den Geltungsbereich des Grundgesetzes betrachtet und gehandhabt werden kann. Immer mehr Personen betätigen sich international und in stark steigendem Maße berühren Sachverhalte, Handelsströme und Vermögensanlagen mehr als ein Land. Das Steuerrecht von zwei, von mehreren, vielen oder aller Staaten kann aufeinandertreffen....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Rechtsschutz

Rn. 54 Stand: EL 109 – ET: 04/201 § 22a EStG sieht keine speziellen Rechtschutzmöglichkeiten vor. Hinsichtlich der Frage der zutreffenden Besteuerung von Altersbezügen fehlt es den mitteilungspflichtigen Stellen regelmäßig an einem für ein Rechtschutzverfahren erforderlichen Rechtsschutzinteresse. Derartige Rechtsbehelfe wären deshalb unzulässig (vgl Bericht des Finanzausschu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6 Leistung zwischenstaatlicher Amtshilfe in anderen Fällen (Abs. 3)

Rz. 67 Nach § 117 Abs. 3 AO können die deutschen Finanzbehörden nach pflichtgemäßem Ermessen zwischenstaatliche Amtshilfe unter bestimmten Voraussetzungen "auch in anderen Fällen" leisten. Da Abs. 1 des § 117 AO die Inanspruchnahme ausländischer Amtshilfe behandelt, Abs. 2 das Leisten von Amtshilfe aufgrund innerstaatlich anwendbarer völkerrechtlicher Vereinbarungen, aufgrun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 7.1 Befugnisse bei der Durchführung der Amtshilfe (Abs. 4 S. 1)

Rz. 78 Im Rahmen der Amtshilfe ist grundsätzlich zunächst auf die den Finanzbehörden bereits vorliegenden Informationen zurückzugreifen. Damit erschöpft sich die Ermittlungspflicht jedoch nicht. Können weitere Erkenntnisse erzielt werden, so sind diese nach den in der AO vorgesehenen Verfahren zu ziehen. Dies ergibt sich zumindest bei Ersuchen um Amtshilfe nach Abs. 2 schon ...mehr