Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzen

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zfs 11/2024, Bußgeldbemessu... / Leitsatz

1. Die Vorschrift des § 17 Abs. 4 S. 1 OWiG markiert die regelmäßig zu beachtende Untergrenze der nach § 17 Abs. 3 OWiG zu bemessenden Geldbuße, sodass es rechtsfehlerhaft ist, zunächst eine für angemessen erachtete Geldbuße festzusetzen und dann in einem zweiten Schritt den ermittelten wirtschaftlichen Vorteil hinzuzuaddieren. 2. Eine Überschreitung desgesetzlichen Bußgeldra...mehr

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ZErb 11/2024, Begünstigungs... / 1 Gründe

I. Die Eltern des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) starben im Dezember 2015 kurz nacheinander. Der Kläger und sein Bruder beerbten sowohl die Mutter als auch den Vater (Erblasser) je zur Hälfte. Zum Nachlass der Mutter gehörten unter anderem Grundstücke, zum Nachlass des Erblassers gehörten Grundstücke, eine 20 %ige Kommanditbeteiligung an einer gewerblich tätigen GmbH...mehr

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zfs 11/2024, Bußgeldbemessu... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Rechtsbeschwerde erzielt den aus dem Entscheidungstenor ersichtlichen Teilerfolg hinsichtlich der Rechtsfolgenentscheidung; im Übrigen ist sie unbegründet. 1. Die erhobene Verfahrensrüge ist nicht ausgeführt und damit unzulässig (§ 344 Abs. 2 S. 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG). 2. Das Rechtsmittel hat auch mit der Sachrüge zum Schuldspruch keinen Erfolg. a) Das...mehr

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V / 23 Verlesung von Protokollen, Protokolle und Urkunden aller Art [Rdn 3626]

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / V. Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, § 2 e ARB bzw. Nr. 2.2.5 ARB 2012

Rz. 136 Nach § 2 e ARB besteht Steuer-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten. Wichtig ist die Beschränkung dieses Rechtsschutzes auf Verfahren vor Gerichten. Für das Vorverfahren (Widerspruch bzw. Einspruch) besteht also kein Versicherungsschutz. Diese Leistungsar...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.3.1.6 Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zur Verbesserung der Information

Rz. 40 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft soll einen Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. Der Adressatenkreis ist unbegrenzt – Gesellschafter und Gläubiger, aber auch Arbeitnehmer, Konkurrenten und die Öffentlichkeit.[1] Alle drei Lagen stehen gleichrangig nebeneinander.[2] Für die Darstellung der Vermögenslage o...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 8.1 § 330 HGB

Rz. 92 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 330 [Verordnungsermächtigung für Formblätter und andere Vorschriften] (1) 1Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, für Kapitalgesellschaften Formbl...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.3.1.4 Beispiele und Einzelfälle zur Anwendung von § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB

Rz. 35 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Prinzip des true and fair view findet über § 252 Abs. 2 HGB bzw. § 246 Abs. 3 Satz 2 HGB bzw. § 265 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz HGB Eingang in die Rechnungslegung. Die begründeten Ausnahmen von den Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften können am Maßstab der Bilanzwahrheit gemessen werden. So kann im Lichte von § 264 Abs. 2 Satz 1...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1 §§ 243–245, 264 Abs. 2 HGB

Rz. 98 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 243 Aufstellungsgrundsatz (1) Der Jahresabschluß ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. (2) Er muß klar und übersichtlich sein. (3) Der Jahresabschluß ist innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen. § 244 Sprache. Währungseinheit. Der Jahresabschluß ist in deutscher Sprache un...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.6 Einblicksgebot (§ 264 Abs. 2 Sätze 1–4 HGB)

Rz. 157 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Geltungsbereich nach § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB umfasst Kapitalgesellschaften, haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften gem. § 264a HGB, Genossenschaften (§ 336 Abs. 2 HGB), Kreditinstitute (§ 340a HGB) und Versicherungsunternehmen (§ 341a HGB). Die Vorschrift konkretisiert das für alle Kaufleute geltende Einblicksgebot (§ 238 Abs....mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 6.1.2.4 Verordnungsermächtigung

Rz. 77 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. Abs. 4 ist das Bundesministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft ermächtigt, der das Unternehmensregister führenden Stelle per Rechtsverordnung zu ermöglichen (vgl. § 330 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 und Abs. 5 HGB, vgl. Tz. 92 f.), eine Abweichung von der Kontoform na...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.4 Anhang

Rz. 55 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Anhang ist ein wesentlicher[1] Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses (§ 264 Abs. 1 HGB) bei allen Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkten Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB sowie bei Genossenschaften (§ 336 Abs. 1 HGB). Kleinstkapitalgesellschaften sind von der Anhangpflicht befreit, wenn sie die Angaben über die Haftung...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.6.1 Verwirklichung der Verlässlichkeit durch Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes und Übereinstimmung mit den IFRS

Rz. 185 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Zweck der IFRS, ein tatsächliches Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für einen breiten Adressatenkreis zu zeichnen, wird in IASC F.15–.18 (1989) näher beschrieben und in IASC F.46 (1989) durch eine vage Vermutung im alten Rahmenkonzept bezeichnet. Sie besagt, dass im Regelfall die Anwendung der IFRS zur Vermittlung eines den ta...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.1.2.3 Harmonisierung der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung und Bilanzrichtliniengesetz vom 19. Dezember 1985

Rz. 109 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die europäische Harmonisierung der mitgliedstaatlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung gründete in dem Ziel einer Angleichung der nationalen Schutzbestimmungen zu Gunsten der Gesellschafter und Gläubiger von Kapitalgesellschaften. Einen historischen Ausgangspunkt bildete der Auftrag der EWG-Kommission an eine Arbeitsgruppe unter der ...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 1.1.2.5 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

Rz. 40 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist ebenfalls nach der direkten Methode zu ermitteln (DRS 21.24, .47). Er umfasst sämtliche Cashflows aus Eigenkapitalgebertransaktionen, aus der Aufnahme und Begleichung von Finanzschulden sowie mit diesen zusammenhängende Vergütungen (DRS 21.9, .48 ff.). DRS 21.50 enthält nachfolgende Mindestglied...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 7.1 § 297 HGB

Rz. 205 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 297 Inhalt (1) 1Der Konzernabschluss besteht aus der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzernanhang, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel. 2Er kann um eine Segmentberichterstattung erweitert werden. (1a) 1Im Konzernabschluss sind die Firma, der Sitz, das Registergericht und die Nummer, unter der da...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 7.1.1.1 Überblick

Rz. 206 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Norm ist (analog gem. § 264 HGB für den Einzelabschluss) die Grundnorm für den Konzernabschluss und enthält die wesentlichen Vorgaben für Form und Inhalt. Abs. 1 nennt als verpflichtende Bestandteile des Konzernabschlusses die Konzernbilanz, die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, den Konzernanhang, die Kapitalflussrechnung sowie den Eig...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.34 Pflicht zur Angabe wesentlicher Nachstichtagsereignisse im Anhang (Nr. 33)

Rz. 106 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Anhang sind gem. § 285 Nr. 33 HGB Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs bis zum Datum des Bestätigungsvermerks[1] bzw. (in bedeutenden Fällen) bis zum Feststellungszeitpunkt[2] eingetreten sind und sich weder in der GuV noch in der Bilanz niedergeschlagen haben, unter Angabe ihrer Art und finanziellen ...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 2.1 § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB

Rz. 79 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 297 Inhalt (1) 1Der Konzernabschluss besteht aus der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzernanhang, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel. 2Er kann um eine Segmentberichterstattung erweitert werden. (1a) 1Im Konzernabschluss sind die Firma, der Sitz, das Registergericht und die Nummer, unter der das...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 7.1.2.3.4 Stetigkeitsgrundsatz

Rz. 251 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 297 Abs. 3 Satz 2 HGB sind die auf den vorhergehenden Konzernabschluss angewandten Konsolidierungsmethoden beizubehalten. Zweck dieses sog. Stetigkeitsgrundsatzes ist, die Vergleichbarkeit der aufeinanderfolgenden Konzernabschlüsse sicherzustellen.[1] Dieser Grundsatz ergänzt die für den Einzelabschluss geltenden Grundsätze der Stetig...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.3.1 Rechnungslegungszwecke (inneres System)

Rz. 129 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unter dem Eindruck des Wettbewerbs zweier konkurrierender Rechnungslegungssysteme wird im Schrifttum das System der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung zutreffend mit einer dualen Zwecksetzung beschrieben. Gegenübergestellt wird die Informations- und die Ausschüttungsbegrenzungsfunktion. Die Gleichrangigkeit beider Zwecke gilt im Schrift...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.6 Wesentlichkeit eines Bilanzierungsfehlers

Rz. 45 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein Bilanzierungsfehler führt nur dann zu Konsequenzen, wenn er wesentlich ist. Es handelt sich dabei wohl nicht um ein Merkmal der Fehlerdefinition, sondern es geht um die Frage, wann eine Fehlerfolge ausgelöst wird. Woraus der Grundsatz der Wesentlichkeit im Zusammenhang mit fehlerhaften Bilanzen als rechtliches Prinzip deduziert wird, ist ...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 5.3.3 Rechenschaft gegenüber Außenstehenden (Fremdinformation)

Rz. 235 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Fraglos im Mittelpunkt der Rechnungslegungszwecke steht die Rechenschaft gegenüber Außenstehenden durch Offenlegung des Jahresabschlusses (Fremdinformation durch Jahresabschlusspublizität). Soweit der Abschluss offengelegt wird (v. a. Kapitalgesellschaften gem. §§ 325ff. HGB, große Gesellschaften gem. PublG und börsennotierte Gesellschaften ...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.3.1.1 Das grundlegende Verständnis der Vorschrift

Rz. 28 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Art. 4 Abs. 3, Abs. 4 der RL 34/2013/EU bzw. zuvor Art. 2 der 4. EG-Richtlinie verlangen[1], dass der Jahresabschluss im Einklang mit der Richtlinie klar und übersichtlich aufgestellt wird sowie ein zutreffendes Bild von Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt, weitere Angaben enthält, soweit kein derartiges zutreffendes Bild vermittelt ...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 7.1 § 322 HGB

Rz. 200 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 322 Bestätigungsvermerk (1) 1Der Abschlussprüfer hat das Ergebnis der Prüfung schriftlich in einem Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss oder zum Konzernabschluss zusammenzufassen. 2Der Bestätigungsvermerk hat Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu beschreiben und dabei die angewandten Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze anzugebe...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.3.3 Verhältnis der GoB zur Generalnorm § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB

Rz. 98 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit dem BiRiLiG hat der Gesetzgeber die Generalklausel § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB im deutschen Bilanzrecht normiert.[1] Sie enthält das auf das britische Recht zurückgehende "true and fair view"-Prinzip.[2] Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältniss...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 9.1.2.3.1 Vorgänge von besonderer Bedeutung

Rz. 307 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei (berechtigtem) Unterbleiben der Aufstellung eines Zwischenabschlusses in Fällen, in denen der Stichtag des einzubeziehenden Unternehmens maximal drei Monate vor dem Konzernabschlussstichtag liegt, sind Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens, di...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 1.1.2.5 Abweichungen von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB)

Rz. 16 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Grds. sind dem Stetigkeitsgebot zufolge Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte stetig auszuüben (§§ 246 Abs. 3, 252 Abs. 1 Nr. 6, 265 Abs. 1 HGB). Eine Stetigkeitsdurchbrechung ist lediglich in Ausnahmekonstellationen zulässig. Wenn zeitlich nicht stetig bilanziert wird, beeinträchtigt dies die Vergleichbarkeit zweier einander folgender Absc...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.2.5 Fehlerhafter Anhang

Rz. 11 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Auch der Anhang kann fehlerhaft sein. Der Anhang ist gem. § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB Teil des Jahresabschlusses und als solcher gem. §§ 316 Abs. 1 Satz 1, 317 Abs. 1 Satz 1 HGB auch prüfungspflichtig, sofern eine Abschlussprüfung erforderlich ist.[1] Aufgabe des Anhangs ist die Vermittlung von Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertra...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.1.2.2.2.2 Prognosebericht

Rz. 66 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Geht es um Inhalt und Umfang des Prognoseberichts, spalten sich regelmäßig die Sichtweisen von Adressaten und Erstellern. Während dem Adressaten mit dem Prognosebericht i. d. R. eine wertvolle Einschätzung der Unternehmensleitung zur voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens vermittelt wird, dominieren aus Sicht der Ersteller oft Bedenke...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.1.2.2.1 Überblick

Rz. 15 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 290 Abs. 2 HGB besteht ein beherrschender Einfluss eines Mutterunternehmens stets (d. h. unwiderlegbare Vermutung), wenn ihm bei einem anderen Unternehmen die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter zusteht (Nr. 1), ihm bei einem anderen Unternehmen das Recht zusteht, die Mehrheit der Mitglieder des die Finanz- und Geschäftspolitik b...mehr

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Feststellung von Besteuerun... / 1 Örtliche Zuständigkeit

Für die Besteuerung ist nach § 17 Abs. 1 Satz 1 GrEStG grundsätzlich das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück liegt[1] – oder wenn sich das Grundstück auf die Bezirke mehrerer Finanzämter erstreckt – der wertvollste Grundstücksteil liegt.[2] Beim Überlappen eines Grundstücksteils auf das Gebiet eines anderen Finanzamts kann der wertvollere Teil durch ...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 63 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) vom 10.05.2016 hat § 318 HGB in einigen zentralen Punkten tiefgreifend geändert und ergänzt. Das Gesetz fügte die Abs. 1a und 1b ein. In Abs. 1a nutzte der deutsche Gesetzgeber ein nationales Wahlrecht der Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 ABl. EU 2014 L 158, 77 v. 27.05.2014, ber...mehr

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Feststellung von Besteuerun... / 3.2 Aufteilungsmaßstab

Ist eine Gesamtgegenleistung [2] bei einer gesonderten Feststellung aufzuteilen, ist als Aufteilungsmaßstab grundsätzlich der gemeine Wert [3] oder der Teilwert [4] maßgebend. Wenn diese Werte jedoch nur mit unverhältnismäßigen Aufwand zu ermitteln sind, kann aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung auf das Verhältnis der vorhandenen Grundbesitzwerte oder der Einheitswerte zuei...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.2 § 342r HGB

Rz. 698 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 342r Rechnungslegungsbeirat (1) Beim Bundesministerium der Justiz wird vorbehaltlich Absatz 9 ein Rechnungslegungsbeirat mit den Aufgaben nach § 342q Absatz 1 Satz 1 gebildet. (2) Der Rechnungslegungsbeirat setzt sich zusammen aus einem Vertreter des Bundesministeriums der Justiz als Vorsitzendem sowie je einem Vertreter des Bundesministeriu...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.1.1.2.2 Teilamortisationsverträge über bewegliche Sachen

Rz. 10 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Falle dieser Verträge decken die Leasingraten, die während einer fest vereinbarten Vertragsdauer geschuldet sind, die Gesamtkosten des Leasinggebers für das Leasingobjekt nur zum Teil. Das Risiko verbleibt daher zunächst beim Leasinggeber (rechtlicher Eigentümer). Praktisch sichert er sich dieses Risiko jedoch häufig durch entsprechende ve...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 5.2 § 321 HGB

Rz. 157 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 321 Prüfungsbericht (1) 1Der Abschlußprüfer hat über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der Prüfung zu berichten; auf den Bericht sind die Sätze 2 und 3 sowie die Absätze 2 bis 4a anzuwenden. 2Der Bericht ist schriftlich und mit der gebotenen Klarheit abzufassen; in ihm ist vorweg zu der Beurteilung der Lage der Kapitalgesellschaft ode...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.1.2.5.1 Einfügung

Rz. 370 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 265 Abs. 5 HGB gestattet die Ergänzung der Bilanz mit zusätzlichen Posten. Speziell handelt es sich dabei in Satz 1 um die Untergliederung und in Satz 2 um die Hinzufügung eines neuen Postens. Im ersten Fall bietet das Gesetz keine Detailgliederung mehr an, sodass das Unternehmen die entsprechenden Beträge für einen bestimmten Posten aufzu...mehr

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Kapitel 13: Konzernabschlus... / 1.1.2.1.3 Gemeinsame Führung

Rz. 10 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die tatsächlich ausgeführte gemeinsame Führung drückt sich insbesondere durch nachfolgende Merkmale aus:[1] Gemeinsame Bestimmung der Geschäftspolitik durch die Gesellschafterunternehmen in wesentlichen Fragen. Keinem Gesellschafter stehen besondere Leitungsbefugnisse zu. Die Gesellschafter sind untereinander unabhängig. Die Zusammenarbeit ist i....mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.2.1 Zielsetzung von Abschlüssen (inneres System der IFRS)

Rz. 167 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zielsetzung von Abschlüssen ist nach IASC F.12 (1989), IASB CF.1.12 (2018) und IAS 1.9 Satz 2 die Vermittlung von Informationen über die Finanz- und Ertragslage sowie Veränderungen in der Vermögens- und Finanzlage eines Unternehmens, die für einen weiten Adressatenkreis bei dessen wirtschaftlichen Entscheidungen nützlich ist. Der Adressatenk...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.3.3 Internationale und Europäische Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor?

Rz. 159 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für den Öffentlichen Sektor werden mittlerweile ebenfalls internationale Rechnungslegungsstandards entwickelt. Man spricht von "International Public Sector Accounting Standards" (IPSAS). Diese werden vom sog. IPSAS-Board herausgegeben. Das Gremium hat die Aufgabe, unter eigener Verantwortung Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sek...mehr

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Kapitel 14: Konzernabschlüs... / 1.1.2.1.3 Maßgeblicher Einfluss

Rz. 12 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Während der Gesetzgeber von einer expliziten Definition des Terminus "maßgeblicher Einfluss" absieht, ist aus der Gesetzessystematik zu entnehmen, dass die Intensität der Einflussnahme geringer sein muss als bei der Beherrschung eines Tochterunternehmens sowie der gemeinsamen Kontrolle eines Gemeinschaftsunternehmens. Dabei muss der maßgeblic...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 12.1 § 303 HGB

Rz. 459 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 303 Schuldenkonsolidierung (1) Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten sind wegzulassen. (2) Absatz 1 braucht nicht angewendet zu werden, wenn die wegzulassenden Beträge für die Vermittlung eines den ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.1 § 290 HGB

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 290 Pflicht zur Aufstellung (1) 1Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft (Mutterunternehmen) mit Sitz im Inland haben in den ersten fünf Monaten des Konzerngeschäftsjahrs für das vergangene Konzerngeschäftsjahr einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, wenn diese auf ein anderes Unternehmen (Tochteruntern...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.2.5 Vorsichts-, Realisations-, und Imparitätsprinzip

Rz. 194 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS enthalten ein dem handelsrechtlichen Vorsichtsprinzip vergleichbares, wenngleich anders akzentuiertes[1] Prinzip der objektiven Wertermittlung in den Bewertungsgrundsätzen der Verlässlichkeit und Neutralität (CF.2.16 und IAS 1.29 ff.), der Vergleichbarkeit (CF.2.24) und der Nachprüfbarkeit (CF.2.30). Diesen Grundsätzen steht im Bewe...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 17.1.2.5 Verzicht auf Vereinheitlichung

Rz. 585 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Gesetz sieht in bestimmten Fällen ein Beibehaltungswahlrecht i. S. eines Verzichts auf die Vereinheitlichung der Bewertungsmethoden vor. Neben branchenspezifischen Beibehaltungswahlrechten[1] (Abs. 2 Satz 2) spielen vor allen Dingen das Beibehaltungswahlrecht bei Geringfügigkeit der Auswirkung (Abs. 2 Satz 3) und das Beibehaltungswahlrecht...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.1.1 Überblick

Rz. 100 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift des § 243 HGB bildet seit dem Bilanzrichtliniengesetz v. 19.12.1985[1] für alle Kaufleute das Fundament der handelsrechtlichen Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresabschluss. Die Regelung verweist in Abs. 1 durch eine Generalnorm des Handelsbilanzrechts auf die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Sie steckt in Ab...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.9 Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB)

Rz. 112 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Grundsätze der Bilanzidentität und der Bilanzkontinuität dienen der Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen verschiedener Geschäftsjahre. Das ermöglicht – wie dargestellt – die periodengerechte Abgrenzung. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit ist Ausprägung des Grundsatzes der materiellen Bilanzkontinuität (Kapitel 4 Tz. 141). Zu ihm ge...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.1.1 Überblick

Rz. 61 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Aus der Kapitalmarktorientierung der IFRS folgt, dass die Vergleichbarkeit verschiedener Unternehmen und Unternehmensanteile ("Waren" auf dem Kapitalmarkt) eine besonders bedeutsame Anforderung an den Jahresabschluss nach IFRS ist. Das Ziel der Vergleichbarkeit kommt sowohl in IASB CF.2.24 (2018)[1] als auch in IASC F.39 (1989)[2] zum Ausdruc...mehr