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Kapitel 11: Lage- und Managementberichterstattung / 1.1.2.2.2.2 Prognosebericht

Prof. Dr. Christian Fink, Dr. Niels Henckel
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Rz. 66

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Geht es um Inhalt und Umfang des Prognoseberichts, spalten sich regelmäßig die Sichtweisen von Adressaten und Erstellern. Während dem Adressaten mit dem Prognosebericht i. d. R. eine wertvolle Einschätzung der Unternehmensleitung zur voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens vermittelt wird, dominieren aus Sicht der Ersteller oft Bedenken hinsichtlich des Unsicherheitsgrades der Angaben und der Folgen einer Prognoseverfehlung. Entsprechend variieren die Vorstellungen von der inhaltlichen Ausgestaltung des Prognoseberichts erheblich. Einigkeit besteht allerdings darüber, dass der vollständige Verzicht auf einen Prognosebericht in keinem Fall in Frage kommt.[1] In diesem Zusammenhang sei auf eine Fehlerveröffentlichung der Merck KGaA hingewiesen. Diese hatte in ihrem (Konzern-)Lagebericht für das Geschäftsjahr 2008 mit Verweis auf die Unsicherheit des gesamten wirtschaftlichen Umfelds im Zuge der damaligen Finanz- und Wirtschaftskrise komplett auf die Offenlegung quantitativer wie auch qualitativer Prognosen verzichtet.[2] Die DPR hatte dies bei der Prüfung des Konzernlageberichts als wesentlichen Fehler eingestuft, die BaFin folgte dieser Einschätzung. Die Merck KGaA hatte hiergegen Widerspruch eingelegt, jedoch keinen vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Veröffentlichung der zugehörigen Fehlerfeststellung erhalten. Das OLG Frankfurt a. M. führte dazu in seiner Begründung aus, dass Unsicherheiten aufgrund der damaligen Finanz- und Wirtschaftskrise keinen Verzicht auf den Prognosebericht eines kapitalmarktorientierten Unternehmens rechtfertigen.[3]

 

Rz. 67

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Die gesetzlichen Vorgaben des § 289 Abs. 1 HGB geben keine Hinweise darauf, wie der Prognosebericht inhaltlich auszugestalten ist. Da der Prognosebericht jedo...

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