Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzen

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 11: Lage- und Manag... / 2.2.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 349 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein in der rechtspolitischen Diskussion wesentlicher Aspekt ist, ob ein nach den Vorgaben des DRS 20 erstellter Lagebericht gleichzeitig auch die Anforderungen des PS1 MC erfüllt. Problemfelder sind dabei oft formaler Natur (z. B. die mangelnde Abgrenzung des Management Commentary vom Abschluss). Inhaltlich sollten hingegen die vergleichswei...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 5.2.2.2.3 Beachtung der Generalnorm

Rz. 182 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Abschlussprüfer muss nach Abs. 2 Satz 3 auch darauf eingehen, ob der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der GoB oder sonstiger maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft oder des Konzerns vermittelt. Dabei ist auf d...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.1.2.2.3 Organbestimmungsmehrheit

Rz. 20 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane zeichnen sich nach dem Wortlaut der Norm dadurch aus, dass sie die Finanz- und Geschäftspolitik des Unternehmens bestimmen. Die Begrifflichkeiten sind bewusst weit gefasst, um die in den einzelnen Jurisdiktionen unterschiedlich ausgebildeten Corporate Governance Systeme umfassend zu beschreiben.[1] ...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.9 Beteiligungsbesitz (Nr. 11)

Rz. 62 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 285 Nr. 11 HGB muss die bilanzierende KapGes besondere Angaben über ihren Anteilsbesitz in ihren Anhang aufnehmen, wenn sie Beteiligungen i. S. d. § 271 Abs. 1 HGB hält. Der Zweck dieser Anhangangabe besteht darin, dem Adressaten die Kapitalverflechtungen der Gesellschaft aufzuzeigen und so die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und E...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 7.1.2.3.2 Lagedarstellung

Rz. 243 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Generalnorm des Konzernabschlusses verlangt § 297 Abs. 2 Satz 2 HGB, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermitteln muss. Der Regelungsgehalt entspricht im Wesen dem aus der angelsä...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1.2.3 Ansatzverbote

Rz. 28 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein Vermögensgegenstand ist dann aktivierbar, wenn kein Aktivierungsverbot entgegensteht. Aktivierungsverbote ergeben sich aus § 248 Abs. 1 Nr. 1–3, Abs. 2 Satz 2 HGB (vgl. Tz. 415 ff. ). Zudem ist als GoB das Verbot der Aktivierbarkeit schwebender Geschäfte anerkannt (vgl. Tz. 46). Rz. 29 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vermögensgegenstände mit ein...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.2.4.2 Materielle Anforderungen an die Buchführung

Rz. 28 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Anforderungen in § 238 Abs. 1 Satz 2 und 3 HGB verlangen, dass die Buchführung einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Als sachverständiger Dritter ist weder ein beliebiger Privatmann (Laie), noch ein Wirtschaftsprüfer (Expert...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.3.2.3 Gleichartigkeit

Rz. 932 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gleichartigkeit liegt vor, wenn die Vermögensgegenstände annähernd funktionsgleich sind. Eine wertmäßige Gleichartigkeit fordert das Gesetz nicht. Vielmehr differenziert es in § 240 Abs. 4 HGB zwischen Gleichwertigkeit und Gleichartigkeit. Hierauf verweist Satz 2. Die systematische Auslegung ergibt daher, dass eine Gleichwertigkeit für Satz ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.2.1.1 Allgemeines

Rz. 345 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In Bezug auf zeitliche Aspekte steht bei der Kapitalkonsolidierung die Frage im Vordergrund, welcher Zeitpunkt für die im Zuge der Erstkonsolidierung zu verwendenden Wertansätze i. S. d. § 301 Abs. 1 HGB maßgebend ist.[1] Hiervon betroffen sind einerseits der Zeitpunkt für die durchzuführende Kapitalverrechnung und andererseits der Zeitpunkt f...mehr

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Kapitel 14: Konzernabschlüs... / 1.1.2.4 Grundsatz der Wesentlichkeit (Abs. 2)

Rz. 23 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Regelungen in § 311 Abs. 1 HGB sowie die in § 312 HGB kodifizierten Vorschriften müssen gem. § 311 Abs. 2 HGB auf eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen nicht angewandt werden, wenn die Beteiligung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzer...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 6.1.2.5.1 Auslegung der Norm

Rz. 196 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach Abs. 2 braucht ein Tochterunternehmen nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, wenn es für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung ist. Bei der Auslegung des unbestimmten Begriffs "untergeordnete B...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 3.2.1.3.1.1 Grundsatz der erfolgsneutralen rückwirkenden Korrektur

Rz. 90 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 8.42 und .46 schreiben den Grundsatz der rückwirkenden Fehlerkorrektur vor. Sie handeln nicht von der Korrektur fehlerhafter bereits veröffentlichter Abschlüsse und schreiben diese, anders als die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (vgl. DRS 13.26) auch nicht vor. Stattdessen sehen IAS 8.42 und .46 vor, d...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.4.2 Verlässlichkeit (reliability) und Nachprüfbarkeit

Rz. 177 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Verlässlichkeit (reliability) ist im inneren System der IFRS ein Prinzip und damit ein Optimierungsgebot für den IFRS-Abschluss. IASC F.31 Satz 2 (1989) beschreibt das Verlässlichkeitsprinzip verkürzt inhaltlich dem handelsrechtlichen Grundsatz der Bilanzwahrheit entsprechend: "Informationen sind dann verlässlich, wenn sie keine wesentli...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 2.2.1.1 Überblick

Rz. 105 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Neben der externen Berichterstattung, als Hauptregelungsgehalt, fordern die IFRS zudem die Abbildung der Unternehmenssteuerung aus interner Managementsicht anhand vom Standard definierter bilanzieller Lenkungsgrößen (management approach). Die Aufnahme interner Steuerungsdaten in den Informationskanon zur Darlegung der Vermögens-, Finanz- und...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.4.2.2.2 Funktion der Eigenkapitalveränderungsrechnung

Rz. 321 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im IFRS-Abschluss steht die Eigenkapitalveränderungsrechnung gleichrangig neben den anderen Abschlussbestandteilen. Sie bildet für die Abschlussadressaten wegen der besonderen Erfolgskonzeption der IFRS (vgl. Kapitel 4) zusammen mit der Gesamtergebnisrechnung eine notwendige Informationsquelle zur Beurteilung der Entwicklung der Vermögens-, ...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 8.2.1.1 Abschlussprüfung

Rz. 295 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als eine erste und genuin handelsrechtliche Sanktion der Bilanzierungspflicht kommt die Abschlussprüfung nach §§ 316ff. HGB in Betracht. Bekanntlich sind der Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften durch einen Abschlussprüfer zu prüfen (§ 316 Abs. 1 HGB). In diese Prüfung ist die Buchführung einzubeziehen (§ 317 Abs. 1 ...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.2.5 Erläuterung zu IFRS 12

Rz. 178 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Standard bündelt die Angaben des Konsolidierungspakets: Tochterunternehmen (IFRS 10) Gemeinsame Vereinbarungen (Joint Arrangements, IFRS 11). Die grundlegenden Angabenotwendigkeiten drehen sich im Wesentlichen um die einzubeziehenden Unternehmen und die damit verbundenen Methoden. Die Zielsetzung der Anhangangaben des IFRS 12 entspricht der...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.3.1.5 Abschreibungsmethode

Rz. 677 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Handelsrechtlich ist grds. jede nicht willkürliche Abschreibungsmethode zulässig, die Entscheidung über die richtige Methode steht wiederum im normativ an die Bewertungsgrundsätze gebundenen Ermessen des Kaufmanns. Sie muss deshalb auch sinnvoll sein, nämlich dem betrieblichen Nutzungsverlauf im Wesentlichen entsprechen.[1] Die gewählte Meth...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.2.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 117 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In IAS 24 wird nicht explizit thematisiert, ob es für eine Berichtspflicht vonnöten ist, dass das Nahestehen während der gesamten Berichtsperiode bestanden hat oder lediglich am Abschlussstichtag. Eine allgemeingültige Aussage hierzu kann kaum getroffen werden. Stattdessen ist unter Rückgriff auf den Regelungszweck (IAS 24.1) eine Einzelfall...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 3.1.2.2 Anteilsbesitz (Abs. 3)

Rz. 186 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Angaben zu Beteiligungsverhältnissen nach § 285 Nr. 11 und 11a HGB sind vor dem Hintergrund ihrer Wesentlichkeit zu beurteilen. Allerdings erfährt die Wesentlichkeit keine genaue Definition. Die Beurteilung einer Unterlassung der Angaben liegt somit im Ermessen des Bilanzierenden und der hier kommentierten Vorschrift. Gem. § 286 Abs. 3 Nr. 1...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 1.2 Jahresabschluss

Rz. 3 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Jahresabschluss bezeichnet man den rechnerischen Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres.[1] Der Jahresabschluss setzt sich aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen (§ 242 Abs. 3 HGB). Bei Kapitalgesellschaften und bestimmten Personengesellschaften wird der Jahresabschluss (§ 242 HGB) um einen Anhang erweitert, de...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 6.2 Rechnungslegungsgrundsätze

Rz. 254 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei den Rechnungslegungsgrundsätzen besteht zwischen den HGB-Vorschriften und den internationalen Standards in vielfacher Hinsicht relative Übereinstimmung, wenn es auch in einzelnen Punkten markante Divergenzen gibt. Der Abschluss hat nach beiden Systemen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Er...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 1.5 Anhang

Rz. 7 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften und nach § 264a HGB von haftungsbeschränkten Personengesellschaften um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der GuV eine Einheit bildet. Er ist in §§ 284ff. HGB kodifiziert. Der Anhang erhält seine Bedeutung, weil der Jahresabschluss klar und übersichtl...mehr

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Kapitel 14: Konzernabschlüs... / 1.1 § 311 HGB

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 311 Definition, Befreiung (1) 1Wird von einem in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen ein maßgeblicher Einfluß auf die Geschäfts- und Finanzpolitik eines nicht einbezogenen Unternehmens, an dem das Unternehmen nach § 271 Abs. 1 beteiligt ist, ausgeübt (assoziiertes Unternehmen), so ist diese Beteiligung in der Konzernbilanz unter ein...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 9.1 § 299 HGB

Rz. 296 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 299 Stichtag für die Aufstellung (1) Der Konzernabschluss ist auf den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens aufzustellen. (2) 1Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen sollen auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt werden. 2Liegt der Abschlußstichtag eines Unternehmens um mehr als ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 13.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 490 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Durch das BiRiLiG wurde bestimmt, dass ein Verzicht auf die Eliminierung von Zwischenergebnissen gem. § 304 HGB gestattet ist, wenn die Lieferung oder Leistung zu üblichen Marktbedingungen vorgenommen wurde und ein unverhältnismäßig hoher Aufwand zur Ermittlung des Wertansatzes erforderlich wäre. Nach Auffassung des Gesetzgebers stand die Mö...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 1.1 § 284 HGB

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 284 Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (1) 1In den Anhang sind diejenigen Angaben aufzunehmen, die zu den einzelnen Posten der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben sind; sie sind in der Reihenfolge der einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen. 2Im Anhang sind a...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.6.3 Bilanzeid

Rz. 59 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei bestimmten börsennotierten Kapitalgesellschaften (Inlandsemittent i. S. d. § 2 Abs. 7 WpHG und nicht nur Schuldtitel mit einer Mindeststückelung von 50.000 EUR) müssen deren gesetzliche Vertreter gem. § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB versichern, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 5.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 462 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Normierung erfolgte im Zuge des BilMoG 2009. Zuvor enthielt § 254 HGB Regelungen zur Übernahme steuerrechtlich vorgesehener Abschreibungen in die Handelsbilanz, die im Zuge der überfälligen Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit aufgehoben wurden. Entscheidend für die Aufnahme der Neuregelung war insbesondere, dass Bewertungseinheite...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 1.1.1.1 Überblick

Rz. 2 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Jahresabschlüsse sind vor allem ein Zahlenwerk, das die während der betreffenden Periode vorgenommenen Geschäftsvorfälle eines Unternehmens basierend auf dem Regelwerk der Rechnungslegung abbildet. Der Anhang dient dazu, den jeweiligen Abschluss zu erläutern, zu entlasten und zu ergänzen. Alle Bestandteile eines Abschlusses müssen gem. § 264 A...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.2.2.2 Unternehmensfortführung (going concern)

Rz. 169 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein zweiter Systemgrundsatz wird durch IASC F.23 (1989), IASB CF.4.1 (2010) und IASB CF.3.9 (2018) in Gestalt der Vermutung der Unternehmensfortführung (going concern principle) formuliert. In diesem Rahmengrundsatz kommt zum Ausdruck, dass alle Standards für Situationen konzipiert sind, "in denen das Unternehmen weder die Absicht hat noch g...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 5.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 198 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 251 HGB wurde mit dem BiRiLiG von 1985 ins HGB aufgenommen. Zuvor waren Haftungsverhältnisse im Gliederungsschema des § 151 Abs. 5 AktG 1965 und im Erläuterungsbericht gem. § 160 Abs. 3 Nr. 7 AktG 1965 angesprochen. In der Rechnungslegungspraxis war ein GoB anerkannt, wonach auch für andere Kaufleute als für AGs Haftungsverhältnisse auszuw...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.2.2.1 Regelungsgehalt

Rz. 85 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 331a Abs. 1 HGB macht sich strafbar, wer eine pflichtmäßige Versicherung zum Jahresabschluss (§ 264 Abs. 2 Satz 3 HGB) und zum Lagebericht (§ 289 Abs. 1 Satz 5 HGB) bzw. beim Konzern zum Konzernabschluss (§ 297 Abs. 2 Satz 4 HGB) und zum Konzernlagebericht (§ 315 Abs. 1 Satz 6 HGB) nicht richtig abgibt. Durch Verweis auf § 325 Abs. 2 S...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 7.1.2.1.4.3 Eingeschränkter Bestätigungsvermerk

Rz. 225 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sofern Einwendungen zu erheben sind, ist der Bestätigungsvermerk nach Abs. 4 Satz 1 einzuschränken oder zu versagen. Unter Einwendungen sind Beanstandungen gegen die Rechnungslegung zu verstehen, die sich im Rahmen der Prüfungsdurchführung ergeben.[1] Der Abschlussprüfer muss aufgrund seiner Treuepflicht die geprüfte Gesellschaft zunächst au...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 2.1.2.4.1 Grundlegende Angaben

Rz. 96 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Abgrenzung der anzugebenden Segmente führt zum eigentlichen Kern der Segmentberichterstattung, die Bereitstellung segmentbezogener Informationen für Zwecke der Bilanzadressaten. Die im Standard formulierten Wahlrechte, bspw. zur Zusammenfassung von Segmenten (vgl. Tz. 93), hinsichtlich der Größenmerkmale/Schwellenwerte (vgl. Tz. 94) oder ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 6.2 IFRS

Rz. 204 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Einzelfall kann ausnahmsweise bei fehlender Wesentlichkeit oder einem unangemessenem Kosten-Nutzen-Verhältnis der Finanzinformationen auf die Einbeziehung von Tochterunternehmen verzichtet werden. Dies bedeutet, dass Tochterunternehmen dann nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden müssen, wenn sie für Vermögens-, Finanz- und Ertrag...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1.2.7 Ansatzstetigkeit

Rz. 58 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Stetigkeitsgebot dient der Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen und wird von Abs. 3 für den Ansatz und von § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB für die Bewertung konstituiert. Eine Rolle spielt es insbes. im Zusammenhang mit der Ausübung von – seltenen – Wahlrechten (zu originären immateriellen Vermögensgegenständen vgl. Tz. 418 ff.). Rz. 59 Stand: 2....mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.4.7 Vorsichtsprinzip

Rz. 147 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Vorsichtsprinzip gewichtet als Optimierungsgebot das Ziel, bei Ansatz und Bewertung das Risiko einer zu günstigen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermeiden. Es erhält in den handelsrechtlichen GoB besonderes Gewicht durch die Ausschüttungsbegrenzungs- und Kapitalerhaltungsfunktion der Rechnungslegung (vgl. Tz. 129)...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.3.1 § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB

Rz. 27 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB muss der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft vermitteln. Diese Vorschrift ist neben § 243 HGB (§ 243 HGB) eine Generalvorschrift des Rechnungslegungsrechts.[1] Sie statuiert das aus dem angel...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 5.1.2.4 Sonstige Angaben unter der Bilanz, insb. für Kleinstkapitalgesellschaften

Rz. 215 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) ergibt sich eine Pflicht zu weiteren Angaben unter der Bilanz bei Inanspruchnahme der ihnen zustehenden gesetzlichen Erleichterungen bei Aufstellung des Jahresabschlusses. § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB ermöglicht es Kleinstkapitalgesellschaften auf die Aufstellung eines Anhangs zu verzichten, wenn best...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 12.1.2.2 Grundsatz der Wesentlichkeit (Abs. 2)

Rz. 475 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Schuldenkonsolidierung muss gem. § 303 Abs. 2 HGB nicht vorgenommen werden, wenn die wegzulassenden Beträge für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nur von untergeordneter Bedeutung sind. Diese Vorschrift hat ausschließlich klarstellenden Charakte...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.2.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 41 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der ehemals für Konzernabschlüsse einschlägige IAS 27 sah die Konsolidierung von solchen Unternehmen vor, die vom berichtenden Unternehmen beherrscht werden. Beherrschung wurde als die Möglichkeit definiert, die Finanz- und Geschäftspolitik des Unternehmens zu bestimmen, um aus dessen Tätigkeit Nutzen zu ziehen. SIC-12 legte demgegenüber größ...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 8.2.1.4 Berichtsumfang und Überleitungsrechnungen

Rz. 278 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 1.23 verpflichtet den IFRS-Erstanwender zur Erläuterung, wie sich der Übergang von den previous GAAP auf IFRS auf seine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ausgewirkt hat. Zu diesem Zweck verlangt IFRS 1.24 , dass der erstmalige IFRS-Abschluss Überleitungen vom Eigenkapital nach den bisherigen Rechnungslegungsvorschriften auf das Eigenka...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 6.1.1.1 Überblick

Rz. 162 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Norm durchbricht den in § 294 Abs. 1 HGB formulierten Grundsatz der Vollständigkeit des Konsolidierungskreises (Weltabschlussprinzip), indem sie für die folgenden vier Fallgruppen Konsolidierungswahlrechte vorsieht: (i) wenn erhebliche und andauernde Beschränkungen die Ausübung der Rechte des Mutterunternehmens in Bezug auf das Vermögen ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 17.1 § 308 HGB

Rz. 563 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 308 Einheitliche Bewertung (1) 1Die in den Konzernabschluß nach § 300 Abs. 2 übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen sind nach den auf den Jahresabschluß des Mutterunternehmens anwendbaren Bewertungsmethoden einheitlich zu bewerten. 2Nach dem Recht des Mutterunternehmens zulässige ...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.2.1.1 Überblick

Rz. 109 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Schließt ein Unternehmen ein Geschäft mit einer ihm nahestehenden Person oder einem ihm nahestehenden Unternehmen ab, können der Geschäftsabschluss selbst oder die in diesem Zusammenhang vereinbarten Konditionen von denen abweichen, die mit einem fremden Dritten vereinbart würden. Ursächlich hierfür ist regelmäßig, dass das Unternehmen und d...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 14.1 § 305 HGB

Rz. 516 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 305 Aufwands- und Ertragskonsolidierung (1) In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind bei den Umsatzerlösen die Erlöse aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen zu verrechnen, soweit sie nicht als Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertige...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 3.1 § 286 HGB

Rz. 181 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 286 Unterlassen von Angaben (1) Die Berichterstattung hat insoweit zu unterbleiben, als es für das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder erforderlich ist. (2) Die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach § 285 Nr. 4 kann unterbleiben, soweit die Aufgliederung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Ka...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 6.1 § 296 HGB

Rz. 161 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 296 Verzicht auf die Einbeziehung (1) Ein Tochterunternehmen braucht in den Konzernabschluß nicht einbezogen zu werden, wenn erhebliche und andauernde Beschränkungen die Ausübung der Rechte des Mutterunternehmens in bezug auf das Vermögen oder die Geschäftsführung dieses Unternehmens nachhaltig beeinträchtigen, die für die Aufstellung des Ko...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 14.1.2.4 Grundsatz der Wesentlichkeit (Abs. 2)

Rz. 532 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung muss gem. § 305 Abs. 2 HGB nicht vorgenommen werden, wenn die wegzulassenden Beträge für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nur von untergeordneter Bedeutung sind. Diese Vorschrift hat ausschließlich klarstelle...mehr