Fachbeiträge & Kommentare zu Erwerbsminderung

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.4 Eintritt einer Erwerbsminderung (Absatz 1 Satz 1 Buchst. d)

Aufgrund des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20. Dezember 2000[1] ist mit Wirkung vom 1. Januar 2001 an die Stelle der bisherigen §§ 43, 44 SGB VI, die die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und wegen Berufsunfähigkeit geregelt haben, die Vorschrift des § 43 SGB VI getreten, der die Begriffe volle und teilweise Erwerbsminderung definiert. D...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.3 Teilweise Erwerbsminderung (Absatz 2)

Mit den Bestimmungen in Absatz 2 haben die Tarifvertragsparteien Konsequenzen aus der Rechtsprechung des BAG gezogen. Im TVöD ist dies in § 33 Abs. 3 geregelt. 19.3.1 Prüfungspflicht des Arbeitgebers (Absatz 2 Satz 1) Nach der Rechtsprechung des BAG zu § 59 BAT endet das Arbeitsverhältnis eines berufsunfähigen Arbeitnehmers nur, soweit es an zumutbaren Weiterbeschäftigungsmögl...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.3.2 Fehlen zumutbarer Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten (Absatz 2 Satz 2)

Sind keine anderweitigen zumutbaren Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten vorhanden, tritt die gleiche Rechtsfolge ein wie bei Vorliegen der vollen Erwerbsminderung des Arbeitnehmers. § 19 Abs. 2 Satz 2 entspricht insoweit § 19 Abs. 1 Satz 1 Buchst. d. Die Tarifregelung beruht auf der Annahme der Tarifvertragsparteien, der Arbeitnehmer werde im Fall der Erwerbsminderung künftig d...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.4.2 Ruhen des Arbeitsverhältnisses (Absatz 3 Satz 2)

Die Gewährung einer Rente auf Zeit führt – ebenso wie nach § 33 Abs. 2 Satz 6 TVöD – zu einem Ruhen aller Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Die Anordnung des Ruhens des Arbeitsverhältnisses bei Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung auf Zeit ist bei verfassungskonformer Auslegung der Reichweite des Weiterbeschäftigungsanspruchs im Falle teilweiser Erwerbsmind...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.3.1 Prüfungspflicht des Arbeitgebers (Absatz 2 Satz 1)

Nach der Rechtsprechung des BAG zu § 59 BAT endet das Arbeitsverhältnis eines berufsunfähigen Arbeitnehmers nur, soweit es an zumutbaren Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten auf einem freien Arbeitsplatz fehlt[1]. Die danach vom BAG dem Arbeitgeber auferlegte Prüfungspflicht haben die Tarifvertragsparteien in § 19 Abs. 2 Satz 1 geregelt. Sind (beiden Seiten) zumutbare Beschäfti...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.3.4 Ende des Arbeitsverhältnisses schwerbehinderter Menschen (Absatz 2 Satz 4)

Die Regelung in § 19 Abs. 2 Satz 4 entspricht § 33 Abs. 2 Satz 4 TVöD. Beide Tarifregelungen haben bis zum 31. Dezember 2019 noch auf § 92 SGB IX in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung Bezug genommen. § 92 SGB IX ist inhaltlich unverändert in § 175 SGB IX in der ab 1. Januar 2018 geltenden Fassung übernommen worden. Aufgrund des 14. Änderungstarifvertrages vom 30...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.3.3 Ende des Arbeitsverhältnisses mit Rentenbeginn (Absatz 2 Satz 3)

Auch im Falle der vollen Erwerbsminderung des Arbeitnehmers gilt der Grundsatz des nahtlosen Übergangs vom Arbeitsverhältnis in die Rente, so wie dies in § 19 Abs. 1 Satz 3 vorgesehen ist. Auch hierbei ist allerdings Voraussetzung, dass der Arbeitgeber zuvor anderweitige zumutbare Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten geprüft hat und solche nicht bestehen. Da Absatz 1 Satz 3 ent...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.8.2 Überzahlung des Krankengeldzuschusses als Rentenvorschuss (Absatz 3 Satz 2)

§ 13 Abs. 3 Satz 2 geht davon aus, dass der Krankengeldzuschuss nur bis zu dem Zeitpunkt gewährt wird, von dem ab der Arbeitnehmer eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung einer zusätzlichen Alters- oder Hinterbliebenenversorgung oder einer sonstigen Versorgungseinrichtung erhält. In § 22 Abs. 4 Satz 2 TVöD ist – anders als in § 13 TV-V – ausdrücklich geregelt, dass ei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 14.6.2 Einbeziehung des § 5 BUrlG

In Absatz 5 zweiter Halbsatz ist ausdrücklich klargestellt, dass § 5 BUrlG unberührt bleibt. Diese gesetzliche Vorschrift, die durch tarifvertragliche Regelungen nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer abgeändert werden kann, sieht in § 5 Abs. 1 BUrlG vor, dass eine Zwölftelung des Jahresurlaubs nur in folgenden 3 Fällen zulässig ist: Der Arbeitnehmer erwirbt wegen Nichterfüllung...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.4.2 Beginn der Rente (Absatz 1 Satz 3)

Die Regelung in § 19 Abs. 1 Satz 3 entspricht § 33 Abs. 2 Satz 3 TVöD und soll gewährleisten, dass im Falle des späteren Rentenbeginns sich die Rente nahtlos an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses anschließt und keine Unterbrechung eintritt, die für den Arbeitnehmer Rechtsnachteile zur Folge haben könnte. Mit dem 14. Änderungstarifvertrag vom 30. August 2019 zum TV-V ist...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.4.1 Unterrichtungspflicht (Absatz 1 Satz 2)

Die unverzügliche Unterrichtungspflicht, die dem Arbeitnehmer obliegt, entspricht § 33 Abs. 2 Satz 2 TVöD. Ein Arbeitnehmer, der berufs- oder erwerbsunfähig ist, handelt grob pflichtwidrig, wenn er schuldhaft die Stellung eines Rentenantrags verzögert oder schuldhaft eine ordnungsgemäße Begutachtung unmöglich macht. Die Verletzung dieser Mitwirkungspflicht ist grundsätzlich g...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 14.3 Urlaubsübertragung (Absatz 2)

Im Vergleich zu den früheren Regelungen sind die Übertragungsmöglichkeiten des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr im TV-V erheblich vereinfacht worden. Die Regelung der Übertragung knüpft an die Regelung des Bundesurlaubsgesetzes. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 TV-V muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt werden. Dies richtet sich zunächst nur an die Adresse des Arbeitge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszeiten im Beitritts... / 3 Pflichtbeitragszeiten bei voller Erwerbsminderung

Ohne dass tatsächlich Beiträge nach den Rechtsvorschriften des Beitrittsgebiets gezahlt worden sind, gelten Zeiten des gewöhnlichen Aufenthalts im Beitrittsgebiet nach der Vollendung des 16. Lebensjahres und nach dem Eintritt von voller Erwerbsminderung in der Zeit vom 1.7.1975 bis 31.12.1991 als Pflichtbeitragszeiten. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherte vor der Er...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zeitrente / 2.1 Befristung wegen Erwerbsminderung

Besteht Anspruch auf große Witwen-/Witwerrente wegen des Vorliegens von verminderter Erwerbsfähigkeit, ist eine Befristung entsprechend der Regelungen der Renten wegen Erwerbsminderung vorzunehmen. Vollenden Witwen/Witwer während des Befristungszeitraums das maßgebende 45./47. Lebensjahr für einen Anspruch auf große Witwenrente, besteht ein unbefristeter Anspruch auf die groß...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erwerbsminderungsrente / 1.1 Volle Erwerbsminderung

Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mind. 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Da bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des Gesundheitszustands regelmäßig keine nennenswerte Erwerbstätigkeit mehr ausgeübt w...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erwerbsminderungsrente / 1.3 Teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

Da es nach der Reform zu den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Jahr 2001 das Ziel war, langfristig keine Beurteilung von Berufsunfähigkeit mehr vorzunehmen, wird eine Berufsunfähigkeit aus Gründen des Vertrauensschutzes nur noch für Versicherte geprüft, die bei der Reform bereits 40 Jahre alt waren, also vor dem 2.1.1961 geboren sind.[1] Besteht Anspruch auf eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hinzuverdienst / 3.1 Rente wegen voller Erwerbsminderung

Die Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt 3/8 der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße. Dies ergibt im Kalenderjahr 2026 eine kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 20.763,75 EUR (3/8 x 14 x 3.955 EUR [Bezugsgröße im Jahr 2026]). Im Jahr 2025 betrug die Mindest-Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung 19.661,25 ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 3.2 Besonderheiten in der Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung

Insbesondere in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gibt es Fälle, in denen eine leistungsberechtigte Person in einer Wohnung gemeinsam mit mindestens einem nicht hilfebedürftigen Elternteil, volljährigen Geschwisterkind oder einem eigenen volljährigen Kind lebt, die jeweils andere Person Mieter oder Eigentümer der gesamten Wohnung ist und die leistungsberec...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Freiwillige Weiterversicherung / 3.2 Erwerbsminderung/Altersrente

Auch bei Bezug einer Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung ist die Entrichtung von freiwilligen Beiträgen möglich. Die während dieser Zeit entrichteten Beiträge werden jedoch erst beim nachfolgenden Versicherungsfall angerechnet. Ausnahme: Ist vor dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente die besondere Wartezeit von 240 Kalendermonaten zurückgelegt, können die vor ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hinzuverdienst / 3.2 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Bei teilweisen Erwerbsminderungsrenten ist die jährliche Hinzuverdienstgrenze höher als bei der vollen Erwerbsminderungsrente. Dies gilt sowohl vor als auch nach der Reform des Hinzuverdienstrechts zum 1.1.2023. Diese Renten sind auf einen höheren Hinzuverdienst ausgerichtet. Die jährliche Hinzuverdienstgrenze wird jeweils individuell berechnet, wobei auch eine Mindest-Hinzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erwerbsminderungsrente

Zusammenfassung Begriff Erwerbsminderung im Sinne der Rentenversicherung liegt vor, wenn die Leistungsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt ist. Hierbei wird abstrakt zwischen einer teilweisen und einer vollen Erwerbsminderung unterschieden. Voll erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erwerbsminderungsrente / 1.11 Antrag/Beginn/Wegfall

Wird der Rentenantrag rechtzeitig gestellt, beginnt eine Rente wegen Erwerbsminderung als unbefristete Rente am Ersten des Monats bzw. befristete Rente am Ersten des 7. Kalendermonats, nachdem die Erwerbsminderung eingetreten ist. Der Antrag ist rechtzeitig gestellt, wenn er innerhalb von 3 Kalendermonaten nach Eintritt der Erwerbsminderung beim Rentenversicherungsträger bzw. e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erwerbsminderungsrente / 1.6.1 Allgemeine Wartezeit und 3/5-Belegung

Die Wartezeit ist erfüllt, wenn die versicherte Person die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren zurückgelegt hat (allgemeine Wartezeit), bevor die Erwerbsminderung eingetreten ist. Darüber hinaus müssen als versicherungsrechtliche Voraussetzung in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge gezahlt worden sein (sog. 3/5-Belegu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erwerbsminderungsrente / Zusammenfassung

Begriff Erwerbsminderung im Sinne der Rentenversicherung liegt vor, wenn die Leistungsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt ist. Hierbei wird abstrakt zwischen einer teilweisen und einer vollen Erwerbsminderung unterschieden. Voll erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zeitrente / 5.2.2 Nahtloser Rentenbeginn zur Vermeidung einer Sicherungslücke

In bestimmten Fällen können sich Härten ergeben, wenn eine Erwerbsminderungsrente erst mit dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung beginnt. Dies ist der Fall bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, die aus medizinischen Gründen befristet ist, wenn ein Anspruch auf Arbeitslosen-, Kranken- oder Krankentagegeld bereits vor dem "regulären" Rentenbeginn end...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erwerbsminderungsrente / Arbeitsrecht

Durch die Erwerbsminderung endet das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers nicht automatisch. Auch bei festgestellter Erwerbsminderung bedarf es daher zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses entweder einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags. Bereits im Arbeitsvertrag bzw. im Tarifvertrag sind häufig Regelungen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Eintritt eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erwerbsminderungsrente / 1.10 Renten auf Zeit

Renten wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich zeitlich befristet (Zeitrente). Die Befristung erfolgt für längstens 3 Jahre nach dem Rentenbeginn und kann wiederholt werden. Unbefristet werden Renten wegen Erwerbsminderung nur gezahlt, wenn Erwerbsminderung wahrscheinlich nicht mehr behoben werden kann. Hiervon wird ausgegangen, wenn die Krankheit oder Behinderung so schw...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Rentenberechnung: Faktoren / 2.3.1 Beitragsfreie Zeiten

Für beitragsfreie Zeiten richten sich die Entgeltpunkte nach Anzahl und Höhe der in der übrigen Zeit versicherten Arbeitsverdienste (Gesamtleistungsbewertung). Entgeltpunkte werden grundsätzlich nur für rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt, die vor Beginn der jeweiligen Rente, bei Erwerbsminderungsrenten vor Eintritt der Erwerbsminderung liegen. Zeiten danach können erst be...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entgeltpunkte / 4 Endzeitpunkt für die Ermittlung von Entgeltpunkten

Entgeltpunkte für rentenrechtliche Zeiten werden grundsätzlich nur bis zum Kalendermonat vor Rentenbeginn ermittelt. Ausnahmen bestehen für Entgeltpunkte für eine Zurechnungszeit und für Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters.[1] Zeiten bzw. Beiträge nach Eintritt der Erwerbsminderung Beitragszeiten und Anrechnungszeiten, die nach Ablauf...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erwerbsminderungsrente / 3 Renten wegen Berufs-/Erwerbsunfähigkeit

Die Renten wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung wurden zum 1.1.2001 eingeführt. Bis 31.12.2000 wurden Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit als Rente wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit gezahlt. Bestand am 31.12.2000 ein Anspruch auf eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente, gilt für den weiteren Anspruch das alte Recht weiter. Bei der weiteren Anspruchsprü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zeitrente / 1.3 Befristung bei Arbeitsmarktrenten

Renten wegen voller Erwerbsminderung, die zustehen, weil ein wegen Krankheit oder Behinderung eingeschränktes Restleistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich vorhanden ist und Arbeitslosigkeit besteht (Arbeitsmarktrente), werden immer zeitlich befristet. Das gilt – im Unterschied zur Zeitrente aus rein medizinischen Gründen – auch für den über 9 Jahre hinausgehenden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentenwegfall / 2.1 Wegfall der Anspruchsgrundlagen

Liegen die Anspruchsvoraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente nicht mehr vor (z. B. Besserung des Gesundheitszustands), endet die Rentenzahlung mit Beginn des Kalendermonats, zu dessen Beginn der Wegfall wirksam ist. Zu welchem Zeitpunkt dies der Fall ist, also ob bereits mit Wegfall der materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlage (für die Vergangenheit) oder mit Wirkung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erwerbsminderungsrente / 1.4 Arbeitsmarktrente

Die Frage, ob eine volle Erwerbsminderung vorliegt, ist auch von der Lage am Arbeitsmarkt abhängig. Der Rentenversicherungsträger prüft, ob die betroffene Person mit ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung überhaupt noch eine Chance auf dem Arbeitsmarkt hat (konkrete Betrachtungsweise). Dies wird nur bei einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden geprüft, da bei einer...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erwerbsminderungsrente / 1.8 Zurechnungszeit

Die Erwerbsminderungsrente berechnet sich aus den bis zum Eintritt der Erwerbsminderung zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Je früher die Erwerbsminderung eintritt, umso geringer wäre bei reiner Berücksichtigung der tatsächlich zurückgelegten (Beitrags-)Zeiten die zu berechnende Rente. Hier setzt die Zurechnungszeit als ein besonderes Element des solidarischen Ausgleich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rentner / 4.2.1 Krankenversicherung

In der Krankenversicherung hat der Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung (einschließlich einer Erwerbsunfähigkeitsrente) Auswirkungen auf den maßgebenden Beitragssatz. Wird eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt, besteht für den Rentner kein Anspruch auf Krankengeld. Deshalb ist für die Dauer der Beschäftigung der ermäßigte Beitragssatz für die Beiträg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erwerbsminderungsrente / 4 Parallele Rentenansprüche

Besteht Anspruch auf mehrere Renten aus eigener Versicherung, wird die höchste dieser Rente gezahlt und bei gleich hohen Renten gilt die in § 89 SGB VI dargestellte Reihenfolge. Auch mehrere Ansprüche auf Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit können zusammentreffen, z. B. eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung mit einer Rente wegen voller Erwerbsminderung. Welche R...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zeitrente / 5.2.1 Ab dem 7. Kalendermonat

Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und große Witwen-/Witwerrenten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit werden frühestens mit Beginn des 7. Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet. Im Übrigen gelten die Regelungen zum Rentenantrag und Rentenbeginn. Praxis-Beispiel Rentenbeginn mit 7. Kalendermonat Nach ärztlicher Feststel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zeitrente / Zusammenfassung

Begriff Renten, die in der Rentenversicherung bei verminderter Erwerbsfähigkeit zustehen, werden grundsätzlich nicht auf Dauer gezahlt, sondern zeitlich befristet. Das betrifft die Renten wegen teilweiser und voller Erwerbsminderung, Renten für Bergleute sowie große Witwen- und Witwerrenten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit. Nur in den Fällen, in denen die Behebung der Erwerb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Anspruch) / 2.2 Rentenbezieher

Die Bezieher bestimmter Renten haben vom Beginn der Rentenleistung an keinen Anspruch auf Krankengeld.[1] Der Anspruch ist ausgeschlossen bei Bezug von Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Ruhegehalt, das nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen gezahlt wird, Vorruhestandsgeld nach § 5 Abs. 3 SGB V...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erwerbsminderungsrente / 1 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Seit 1.1.2001 wird in der Rentenversicherung zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung unterschieden. Die Einstufung, ob teilweise oder volle Erwerbsminderung vorliegt, wird anhand der verbliebenen Arbeitskraft, dem sog. Restleistungsvermögen, für Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beurteilt und hat entscheidende Auswirkungen auf die Höhe der Rente. 1.1 Volle ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erwerbsminderungsrente / 2 Rentenumwandlung

Hat sich der Gesundheitszustand einer voll erwerbsgeminderten Person so verbessert, dass sie nur noch teilweise erwerbsgemindert ist, wird die Rente wegen voller Erwerbsminderung in eine solche wegen teilweiser Erwerbsminderung umgewandelt. Vollendet ein Erwerbsminderungsrentner die Regelaltersgrenze, dann entfällt der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente und es ist nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erwerbsminderungsrente / 1.9 Hinzuverdienstgrenzen

Wird neben einer Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit ausgeübt oder werden bestimmte Sozialleistungen bezogen, sind kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Die Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe beträgt im Kalenderjahr 3/8 der 14-fachen monatlichen Bezug...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 3 Beginn eines Störfalls

Der Störfall tritt grundsätzlich an dem Tag ein, an dem das Arbeitsentgelt aus dem Wertguthaben nicht vereinbarungsgemäß verwendet wird bzw. bei Eintritt der Insolvenz des Arbeitgebers die Beiträge aus dem Wertguthaben gezahlt werden. Darüber hinaus existieren weitere Sachverhalte, bei denen der Tag vorgegeben wird, an dem der Störfall beginnt.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erwerbsminderungsrente / 1.12 Erwerbsminderungsrente/Rehabilitation

Vom Rentenversicherungsträger wird bei Anträgen auf Erwerbsminderungsrente zunächst geprüft, ob Rehabilitationsleistungen erfolgreich sein könnten ("Rehabilitation geht vor Rente"). Hält der Rentenversicherungsträger eine solche Maßnahme für erfolgversprechend, bietet er sie der versicherten Person an. Stimmt der Rentenantragsteller dem Angebot nicht zu, kann die beantragte ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Grundrente (Entgeltpunkte f... / 1.1.1 Grundrentenzeiten

Zu den Grundrentenzeiten zählen insbesondere folgende rentenrechtliche Zeiten, die auch auf die Wartezeit von 45 Jahren für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte angerechnet werden: Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung (einschließlich geringfügig entlohnter Beschäftigung), Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte selbstständi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hinzuverdienst / 3.3 Sozialleistungen als Hinzuverdienst

Bei Renten wegen Erwerbsminderung werden nach § 96a Abs. 3 SGB VI auch bestimmte Sozialleistungen, gerade wenn sie ein Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen ersetzen, als Hinzuverdienst berücksichtigt. Dabei ist zwischen der teilweisen und der vollen Erwerbsminderungsrente zu unterscheiden. So ist z. B. bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ein Arbeitslosengeld als Hinz...mehr

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Arbeitsunterbrechung: Wirku... / 2 Auswirkungen auf die Praxis

Auswirkungen in der täglichen Praxis gibt es je nach Bewilligungsart der Rente. Die nachfolgenden Praxis-Beispiele verdeutlichen dies. Praxis-Beispiel Beispiel 1Rentenzubilligung wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer Es besteht ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 7.2 Eintritt verminderter Erwerbsfähigkeit

Die Rentenversicherungsträger stellen in Einzelfällen durch Bescheid den Eintritt von verminderter Erwerbsfähigkeit fest. Hier gilt der Tag vor Eintritt der verminderten Erwerbsfähigkeit als Zeitpunkt des Eintritts des Störfalls des bis dahin erzielten Wertguthabens. Die Beiträge aus dem Wertguthaben werden erst mit den Beiträgen aus Arbeitsentgelten des auf das Ende der Bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erwerbsminderungsrente / 5 Zusammentreffen mit Verletztenrente aus der Unfallversicherung

Besteht im selben Zeitraum Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und auf Verletztenrente (Unfallrente) aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wird die Rente der Rentenversicherung ggf. gemindert. Eine Minderung setzt in dem Umfang ein, in dem beide Renten in Summe den sog. Grenzbetrag nach § 93 Abs. 3 SGB VI überschreiten. Dieser Grenz...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rentner / 4.2.3 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung bewirkt der Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung (einschließlich einer Erwerbsunfähigkeitsrente) Versicherungsfreiheit in der Beschäftigung. Bei Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (einschließlich einer Berufsunfähigkeitsrente) besteht weiterhin Versicherungspflicht in der Beschäftigung.mehr