Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / [Ohne Titel]

Dr. Olaf Schermann, RA/FAErbR[*] Der folgende Beitrag gibt im Anschluss an die Darstellung in ErbStB 2025, 230 (Heft 7) einen Überblick über praxisrelevante höchst- und obergerichtliche Entscheidungen im Erbrecht, die im ersten Halbjahr 2025 ergangen sind. Den Schwerpunkt bilden Entscheidungen zur Testamentserrichtung und -auslegung, zum Pflichtteilsrecht und zum Verfahrensre...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Nachweisführung bei unauffindbarem Testament im Erbscheinverfahren

Ein nicht mehr vorhandenes Testament ist nicht allein wegen seiner Unauffindbarkeit ungültig, vielmehr können Form und Inhalt mit allen zulässigen Beweismitteln festgestellt werden; an den Nachweis sind allerdings strenge Anforderungen zu stellen. OLG Brandenburg v. 31.3.2025 – 3 W 53/24 BGB § 2255; FamFG § 30, § 37 Beraterhinweis Nach § 352 Abs. 3 Satz 1 FamFG ist zum Nachweis...mehr

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Überblick über die erbrecht... / 3. Pflichtteilsrecht

a) Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Wertermittlungsklage Entscheidet sich ein Pflichtteilsberechtigter bewusst gegen die Erhebung einer Stufenklage und klagt stattdessen – unter Schätzung des Wertes einer in den Nachlass fallenden Immobilie – unmittelbar auf Zahlung gegen die Erben, fehlt es einer parallel dazu erhobenen Wertermittlungsklage am notwendigen Rechtschutzbedür...mehr

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Überblick über die erbrecht... / 4. Verfahrensrecht

a) Keine Erstattung von Anwaltskosten bei kostenpflichtiger Zurückweisung eines Erbscheinsantrags Einer erstinstanzlichen Kostenentscheidung nach § 81 FamFG in einem Nachlassverfahren, die sich darin erschöpft, dass ein Antrag "kostenpflichtig zurückgewiesen" wird oder der Antragsteller die "Kosten des Verfahrens" zu tragen hat, ist – sofern eine Auslegung anhand der Entschei...mehr

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Überblick über die erbrecht... / 1. Testamentserrichtung und -auslegung

a) Wolkenähnliche Linie ist keine formwirksame Unterschrift Fehlt der angeblichen Unterschrift des Erblassers unter einem eigenhändigen Testament das Element des Schreibens, handelt es sich vielmehr um eine Zeichnung, ist das Testament formnichtig. Das gilt auch dann, wenn die Urheberschaft auf anderem Wege festgestellt werden könnte. Das Erfordernis der Unterschrift verbürgt ...mehr

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Überblick über die erbrecht... / 2. Erbenhaftung

a) Voraussetzungen für die Bestimmung einer Inventarfrist Die auf Antrag eines Nachlassgläubigers vorzunehmende Bestimmung einer Inventarfrist durch das Nachlassgericht scheidet aus, wenn der Erbe bereits ein den Vorschriften der §§ 2002, 2003 BGB entsprechendes Nachlassverzeichnis – selbst oder durch seinen Vertreter – errichtet, d.h. gem. § 1993 BGB beim Nachlassgericht ein...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Keine Erstattung von Anwaltskosten bei kostenpflichtiger Zurückweisung eines Erbscheinsantrags

Einer erstinstanzlichen Kostenentscheidung nach § 81 FamFG in einem Nachlassverfahren, die sich darin erschöpft, dass ein Antrag "kostenpflichtig zurückgewiesen" wird oder der Antragsteller die "Kosten des Verfahrens" zu tragen hat, ist – sofern eine Auslegung anhand der Entscheidungsgründe nichts Abweichendes ergibt – regelmäßig nicht die Anordnung der Erstattung der zur Du...mehr

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Überblick über die erbrecht... / c) Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts in einem Hospiz

Allein der Wechsel in ein Hospiz ist nicht geeignet, dort den gewöhnlichen Aufenthalt des Betroffenen zu begründen, da der Aufenthalt dort – auch wenn er willentlich geschieht und mit einer Rückkehr nicht gerechnet werden kann – i.d.R. auf der palliativmedizinischen Notwendigkeit beruht, durchschnittlich nur für einen kurzen Zeitraum erfolgt und damit nicht geeignet ist, die...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Wolkenähnliche Linie ist keine formwirksame Unterschrift

Fehlt der angeblichen Unterschrift des Erblassers unter einem eigenhändigen Testament das Element des Schreibens, handelt es sich vielmehr um eine Zeichnung, ist das Testament formnichtig. Das gilt auch dann, wenn die Urheberschaft auf anderem Wege festgestellt werden könnte. Das Erfordernis der Unterschrift verbürgt nicht nur die Urheberschaft, sondern auch, dass sich der Ur...mehr

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Überblick über die erbrecht... / c) Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis

Hat der Erblasser nicht ausdrücklich einen Erben eingesetzt und wurden lediglich Verfügungen über einzelne Nachlassbestandteile getroffen, die aber den gesamten Nachlass erschöpfen, ist davon auszugehen, dass diese Verfügungen auch eine Erbeinsetzung enthalten. Wesentliche Anhaltspunkte für eine Erbeinsetzung können die Art des zugewendeten Einzelgegenstandes und dabei insb. ...mehr

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Überblick über die erbrecht... / e) Verlangen des Pflichtteils i.S. einer Pflichtteilsstrafklausel

Ein "Verlangen" i.S. einer Pflichtteilsstrafklausel in einem gemeinschaftlichen Testament, wonach in diesem Fall beim zweiten Erbfall der Pflichtteilsberechtigte auf den Pflichtteil gesetzt sein soll, setzt zwar nicht die Bezifferung oder gar Auszahlung voraus, jedoch eine von gewisser Ernsthaftigkeit und Intensität gekennzeichnete Interessenwahrung. Ob der Pflichtteilsberech...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Voraussetzungen für die Bestimmung einer Inventarfrist

Die auf Antrag eines Nachlassgläubigers vorzunehmende Bestimmung einer Inventarfrist durch das Nachlassgericht scheidet aus, wenn der Erbe bereits ein den Vorschriften der §§ 2002, 2003 BGB entsprechendes Nachlassverzeichnis – selbst oder durch seinen Vertreter – errichtet, d.h. gem. § 1993 BGB beim Nachlassgericht eingereicht hat. Der Bezugnahme auf ein dort befindliches In...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Vollstreckung des Wertermittlungsanspruchs aus § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB

Der Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben aus § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB ist nicht nach § 887 ZPO, sondern nach § 888 ZPO zu vollstrecken. OLG Hamm v. 4.6.2025 – 10 W 84/25 BGB § 2314; ZPO § 887, § 888, § 892 Beraterhinweis Anders als kürzlich das OLG Saarbrücken in seiner Entscheidung v. 2.4.2024 – 5 W 16/24, ErbR 2024, 630 folgt das OLG Hamm der h...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Anforderungen an die Wirksamkeit eines "Drei-Zeugen-Testaments"

Für die Wirksamkeit eines "Drei-Zeugen-Testaments" ist objektiv das Vorliegen einer nahen Todesgefahr oder zumindest die subjektive Überzeugung der Zeugen hiervon erforderlich. OLG Saarbrücken v. 4.2.2025 – 5 W 4/25 BGB § 2250 Beraterhinweis Für die Todesgefahr i.S.v. § 2250 Abs. 2 BGB ist maßgebend, ob aufgrund konkreter Umstände der Tod des Erblassers vor dem Eintreffen des N...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Angemessenheit der Kosten für die Bestattung eines Kindes

Bei der Art und Weise der Bestattung und der dadurch verursachten Kosten ist zu berücksichtigen, dass die Trauerbewältigung eines gemeinsamen Kindes sich in Gänze anders als bei einem Erwachsenen darstellt. Der vom Kindesvater geleistete Barunterhalt gibt einen Hinweis auf die von den Eltern abgeleitete Lebensstellung des Kindes. OLG Oldenburg v. 22.5.2025 – 3 U 4/25 BGB § 196...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Wertermittlungsklage

Entscheidet sich ein Pflichtteilsberechtigter bewusst gegen die Erhebung einer Stufenklage und klagt stattdessen – unter Schätzung des Wertes einer in den Nachlass fallenden Immobilie – unmittelbar auf Zahlung gegen die Erben, fehlt es einer parallel dazu erhobenen Wertermittlungsklage am notwendigen Rechtschutzbedürfnis. OLG Zweibrücken v. 25.6.2025 – 8 U 18/25 BGB § 2314; ZP...mehr

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Überblick über die erbrecht... / c) Anforderungen an die Erstellung eines privatschriftlichen Nachlassverzeichnisses

In einem Nachlassverzeichnis ist Hausinventar, soweit dies auf den ersten Blick wertlos oder geringwertig erscheint, nicht aufzuführen; die werthaltigen Gegenstände sind aber in einer Weise zu konkretisieren, die es ermöglicht, ihren genauen Wert zu ermitteln oder zumindest zu schätzen. Der Erbe ist verpflichtet, die Kontoauszüge auch von vor dem Erbfall geschlossenen Konten ...mehr

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Überblick über die erbrecht... / d) Abgrenzung zwischen Einheitslösung und Trennungslösung

Auch in sog. Patchwork-Familien bedarf es konkreter Anhaltspunkte im gemeinschaftlichen Testament für die Wahl einer sog. Trennungslösung. Allein der Umstand, dass die Eheleute zu Lebzeiten getrennte Konten führten, lässt noch nicht den sicheren Schluss zu, dass sie ihre jeweiligen Vermögen auch im Todesfalle als getrennte Vermögen weiterführen wollten. OLG Naumburg v. 7.1.20...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Gutachtenerstellung durch S... / 4.2 Grund und Höhe zivilrechtlicher Ansprüche

Auf dem Gebiet des Zivilrechts – und damit relevant für zivilrechtliche Gerichtsverfahren – besteht ebenso umfangreiches Potenzial für die Erstattung von Gutachten. Im familienrechtlichen Bereich besteht vielfach das Erfordernis, das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen von Selbstständigen zum Zweck der Feststellung der Höhe des Unterhaltsanspruchs gutachterlich ermitteln...mehr

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ZErb 12/2025, Hilft KI dem Erbrechtsanwalt oder ersetzt sie ihn sogar?

Längst hat die KI-Einzug in den Alltag der juristischen Berater und Rechtsanwender gehalten. Dabei stellt sich die Frage, wie sie die Arbeit erleichtern kann, ob ihre Ergebnisse verwertbar sind und ob sie möglicherweise den Juristen ersetzen kann. Bereits Lange hatte in seinem Beitrag in der ZEV 2023, 565 ChatGPT (Generative Pre-trained Transformer) mit der Frage "Wie sind di...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 1

§ 2221 BGB besagt, dass der Testamentsvollstrecker für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen kann, sofern nicht der Erblasser etwas anderes bestimmt hat. Damit soll nur klargestellt werden, dass die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker kein unbezahltes Ehrenamt ist, wie z.B. früher der Vormund oder der Pfleger. Wer zahlungspflichtig ist, steht nicht im...mehr

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ZErb 12/2025, Die Erstellun... / I. Einleitung

Das Spannungsverhältnis zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten ist ein klassisches Konfliktfeld im Erbrecht, das oft durch emotionale und finanzielle Interessen verstärkt wird. Dem Notar fällt mitunter eine besondere Rolle in diesen Streitigkeiten zu. Er soll nun durch Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses die gesetzlichen Auskunftsansprüche des Erben so e...mehr

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ZErb 12/2025, Die Erstellun... / 6

Auf einen Blick Die Erstellung notarieller Nachlassverzeichnisse gilt als besonders zeit- und arbeitsintensiv. Der Beitrag zeigt, wie Künstliche Intelligenz (KI) – etwa durch moderne Sprachmodelle – hierbei unterstützen kann. KI kann Recherchen, Datenauswertungen und Strukturierungen erheblich beschleunigen, ersetzt aber nicht die eigenverantwortliche Prüfung durch den Notar...mehr

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ZErb 12/2025, Vergütung und... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten über die Frage, ob der Beschwerdeführer als Nachlasspfleger neben der von ihm selbst in eigener Person aufgewendeten Zeit auch für die Zeit der von ihm zur Bearbeitung der konkreten Nachlassangelegenheit hinzugezogenen büroeigenen Mitarbeiter eine Stundenvergütung verlangen kann. Der Beschwerdeführer wurde durch Beschluss des Amtsgerichts – Nachlass...mehr

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ZErb 12/2025, Zum Anwesenhe... / 2 Anmerkung

Der bereits am 30.3.2023 ergangene Beschl. des OLG Karlsruhe wurde erst kürzlich veröffentlicht.[1] Es steht in seiner rechtlichen Würdigung dem jüngst vom OLG München am 3.12.2024 ergangenen Beschluss[2] diametral entgegen. Inhaltlich geht es um die Frage nach dem Inhalt und Umfang des Zuziehungsrechts im Pflichtteilsrecht gem. § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB.[3] Auf den wesentlichen...mehr

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ZErb 12/2025, Zum Anwesenhe... / 1 Gründe

I. Die Beklagte wehrt sich mit der sofortigen Beschwerde gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes. Die Kläger sind die alleinigen Kinder des am […].2020 verstorbenen […]. Die Beklagte ist die Witwe des Erblassers und wurde von diesem testamentarisch als Alleinerbin eingesetzt. Die Kläger machen im Wege der Stufenklage ihre Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche gelt...mehr

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ZErb 12/2025, Anspruch auf ... / 2 Anmerkung

Das Teilurteil des LG Bochum verdient Zustimmung, weil es die dogmatische Trennlinie zwischen Auskunfts- und Wertermittlungsstufe im Pflichtteilsrecht überzeugend schärft und den Belegvorlageanspruch ausdrücklich der Wertermittlung nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB zuordnet. Das Gericht arbeitet zutreffend heraus, dass die Vorlage von Unterlagen bei Unternehmensbeteiligungen im Pf...mehr

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ZErb 12/2025, Ein Ruf aus d... / 7. Überlegungen zum Stundensatz des Nachlasspflegers

Beinahe sämtliche in den letzten Jahren ergangenen Beschlüsse der Oberlandesgerichte zur Frage der Angemessenheit einer Stundensatzhöhe für Berufsnachlasspfleger hatten bisher als Grundlage, dass nicht nur die Zeiten des Pflegers selbst, sondern auch die Stunden der Hilfskräfte mitvergütet wurden. Beispielsweise hält das OLG Hamburg[2] den Ansatz von durchschnittlichen Stund...mehr

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FF 12/2025, Ansprüche aus e... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner wendet sich gegen den am 9.10.2024 verkündeten Beschluss des Familiengerichts, mit dem er verpflichtet wurde, an die Antragstellerin 110 iranische Bahar Azadi-Goldmünzen zu leisten und, soweit er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, an sie stattdessen 61.276,60 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz s...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeld und Hausgeldverzug... /   Tod des Hausgeldschuldners

Der verstorbene Eigentümer hinterlässt neben seinem Wohnungseigentum auch einen Hausgeldrückstand. Wenn keine Erben ermittelt werden können, an wen wendet sich der Verwalter bzw. welche Schritte unternimmt er? Verstirbt ein Wohnungseigentümer, ohne sofort feststellbare gesetzliche oder testamentarische Erben zu hinterlassen, setzt das Amtsgericht auf Antrag der Gemeinschaft...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Urlaub / 2.12 Urlaubsabgeltung nach Tod

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer, der noch Urlaubsansprüche hat, stirbt. Haben die Erben gegen den Arbeitgeber Anspruch auf Urlaubsabgeltung? Ergebnis Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund seines höchstpersönlichen Charakters[1] automatisch mit dem Tod des Arbeitnehmers. Zahlungsansprüche, die bis zu diesem Zeitpunkt entstanden sind, gehen nach § 1922 BGB auf die Erben über, auch w...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 6. Voreintragung des Schuldners

Rz. 29 Die Eintragung einer Zwangshypothek ist grundsätzlich nur möglich, wenn der im Titel bzw. der Klausel genannte Schuldner als Eigentümer in Abteilung I des Wohnungsgrundbuchs eingetragen ist (§ 39 GBO). Rz. 30 Gemäß § 40 GBO bedarf es dieser Voreintragung nicht, wenn die Vollstreckung sich materiell gegen den Erben des eingetragenen Eigentümers richtet und der Titel geg...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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A. Grundbuchordnung

Vom 24. März 1897 (RGBl. I 1897, S. 139), Amtl. Gliederungsnummer: 315–11 in der Fassung vom 26.5.1994 (BGBl. I S. 1114), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 63) – Auszug – Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 1 (1) Die Grundbücher, die auch als Loseblattgrundbuch geführt werden können, werden von den Amtsgerichten geführt (Gr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.6.6 Ausschlagungfrist im Erbrecht abhängig vom Wohnsitz

Nach § 1944 BGB kann eine Erbschaft grundsätzlich nur innerhalb einer bestimmten Frist, in der Regel 6 Wochen, ausgeschlagen werden. Die Ausschlagung einer Erbschaft kann beispielsweisez. B. sinnvoll sein, wenn der Nachlass völlig überschuldet ist. Da eine Erbschaft automatisch als angenommen gilt, wenn sie nicht rechtzeitig ausgeschlagen wird[1], muss die Entscheidung über ...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / III. Versicherungsfall

Rz. 24 Was unter einem Versicherungsfall zu verstehen ist, ist gesetzlich nicht geregelt. Es ist also auf der Grundlage des Versicherungsscheins zu prüfen, welche ARB vereinbart sind. Sodann ist zu prüfen, wie dort geregelt ist, wann der Versicherer leistungspflichtig ist. Bei arbeitsrechtlichen Mandaten wird regelmäßig der Versicherungsschutz nach der Generalklausel zu prüfe...mehr

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ZErb 11/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Andres/Leithaus Insolvenzordnung (InsO) Kommentar 5. Auflage, 2025 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79425-4, 139 EUR Der kompakte Kommentar zur Insolvenzo...mehr

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ZErb 11/2025, Mehr Klarheit... / I. Anwendbarkeit Vorschriften aus dem allgemeinen Teil

Hinsichtlich des Vertragsschlusses gelten die Vorschriften des §§ 145 ff. BGB. Ebenso anwendbar sind die §§ 116 ff. BGB. Hervorgehoben sei, dass anders als beim Pflichtteilsverzicht als abstraktes Verfügungsgeschäft (dort § 2347 S. 1 BGB), das Kausalgeschäft nicht höchstpersönlich abgeschlossen werden muss.[49] Für Minderjährige ist das Kausalgeschäft zumindest beim entgeltl...mehr

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ZErb 11/2025, Mehr Klarheit... / II. Historische Auslegung: Gleichbehandlungsabsicht des Gesetzgebers

Die zweite Kommission hat in Zusammenhang mit § 2310 S. 2 BGB (§ 1984 BGB a.F.) erwogen, "ob durch den Erbverzicht die Testierfreiheit des Erblassers oder das Erbrecht der Familie erweitert werden solle".[13] Die Formulierung "Erbrecht der Familie" ist dabei als eine ungeschickte Ausdrucksweise des historischen Gesetzgebers zu verstehen, mit der eigentlich das Pflichtteilsre...mehr

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ZErb 11/2025, Mehr Klarheit... / C. Streit um die Auslegung des § 2310 BGB

Der Nimbus des Pflichtteilsverzichts als "Allzweckwaffe"[7] beruht auf dem Umstand, dass – anders als beim Erbverzicht – die Pflichtteilsquote der übrigen Berechtigten unverändert bleibt und dadurch die Pflichtteilslast effektiv gesenkt wird. Weil der Nachlass des Erblassers hierdurch weniger stark durch den Pflichtteil belastet wird, lässt sich insoweit auch von einer Erwei...mehr

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ZErb 11/2025, Mehr Klarheit... / I. Ausgangspunkt: Gesetzeswortlaut und systematische Stellung

Das Wortlautargument der h.M. ist insoweit richtig, als dass S. 2 BGB bestimmt, dass derjenige, der durch Erbverzicht von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen ist, bei der Feststellung des für die Pflichtteilsberechnung maßgebenden Erbteils nicht mitgezählt wird. Ebenso richtig und für die Argumentation wichtig ist jedoch, dass der Gesetzgeber in den §§ 2346 ff. BGB den ...mehr

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ZErb 11/2025, Mehr Klarheit... / III. Widersprüchlichkeit der herrschenden Meinung beim Erbverzicht ieS

Die Argumentation der h.M. ist im Übrigen auch widersprüchlich, soweit diese einerseits andeutet, die vorstehend angedachte Analogie sei wegen des klaren und unzweideutigen Wortlauts des § 2310 S. 2 BGB nicht möglich, anderseits aber beim Erbverzicht im engen Sinne – also dem Verzicht allein auf das gesetzliche Erbrecht unter ausdrücklichem Vorbehalt des Pflichtteilsrechts –...mehr

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FF 11/2025, Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht

3. Auflage 2025, Deutscher Psychologenverlag GmbH, BerlinISBN 978-3-942761-92-5 Für Gutachten zu Kindschaftssachen stellen sich immer öfter auch komplexe Datenschutzfragen. Die Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten hat daher ihre Qualitätsstandards überarbeitet und um Hinweise zum Datenschutz ergänzt. Dabei wirkten Expertinnen und Experten der BRAK intensiv mit. Die Arbei...mehr

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ZErb 11/2025, Kein Schweige... / 1 Gründe

I. Die Kläger begehren von der Beklagten Auskunft über die Konten und Wertpapierdepots des am 6.1.1933 geborenen und am 14.8.2022 verstorbenen … (im Folgenden: Erblasser). Der Erblasser war in erster Ehe mit Frau … verheiratet. Aus dieser Ehe gingen vier Kinder hervor, nämlich die drei Kläger und Frau … . In zweiter Ehe war der Erblasser verheiratet mit Frau … . Mit Ehevertra...mehr

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ZErb 11/2025, Mehr Klarheit... / B. Dogmatische Ausgangslage – Unterschiede zwischen Erb- und Pflichtteilsverzicht

Der Pflichtteilsverzicht ist in § 2346 Abs. 2 BGB gesetzlich verankert. Danach kann ein Pflichtteilsberechtigter durch notariell beurkundeten Vertrag mit dem Erblasser auf sein Pflichtteilsrecht verzichten. Systematisch handelt es sich um einen Unterfall des Erbverzichts nach § 2346 Abs. 1 BGB, bei dem jedoch nicht das gesetzliche Erbrecht insgesamt, sondern nur der Pflichtt...mehr

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ZErb 11/2025, Zur Frage der... / 2 Anmerkung

Das LG Dresden hatte im vorliegenden Verfahren über eine Untätigkeitsbeschwerde gegen den beauftragten Notar nach § 15 BNotO zu entscheiden und positioniert sich erfreulich klar zur Frage der essenziellen Mitwirkungspflicht des Erben bei der Errichtung des notariellen Nachlassverzeichnis nach § 2314 BGB. Die Entscheidung trägt dazu bei, die Rollen der Beteiligten an Verfahren...mehr

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ZErb 11/2025, Der Lebensfreibetrag als Reformperspektive im Erbschaftsteuerrecht

In der Diskussion um eine grundlegende Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer wurde zuletzt der Vorschlag eines allgemeinen "Lebensfreibetrags" neu belebt. Danach soll jede natürliche Person – unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis zum Zuwendenden – über einen einmaligen, lebenslangen Freibetrag verfügen können, der sowohl auf Erwerbe von Todes wegen als auch auf Schenk...mehr

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ZErb 11/2025, Kein Schweige... / 2 Anmerkung

Die Nachlassabwicklung ist in der Praxis untrennbar mit der Frage nach den Vermögensverhältnissen des Erblassers verbunden. Banken und andere Kreditinstitute sind regelmäßig Adressaten von Auskunfts- und Rechenschaftsansprüchen der Erben. Das LG Frankfurt am Main hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob eine vom Erblasser zu Lebzeiten vereinbarte "Vertraulichkeitsver...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr. Manuel Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 1931 Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten

Gesetzestext (1) 1Der überlebende Ehegatte des Erblassers ist neben Verwandten der ersten Ordnung zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen. 2Treffen mit Großeltern Abkömmlinge von Großeltern zusammen, so erhält der Ehegatte auch von der anderen Hälfte den Anteil, der nach § 1926 den Ab...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr. Manuel Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 1936 Gesetzliches Erbrecht des Staates

Gesetzestext 1Ist zur Zeit des Erbfalls kein Verwandter, Ehegatte oder Lebenspartner des Erblassers vorhanden, erbt das Land, in dem der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen letzten Wohnsitz oder, wenn ein solcher nicht feststellbar ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. 2Im Übrigen erbt der Bund. A. Allgemeines Rz. 1 § 1936 BGB regelt das gesetzliche Noterbrecht des Sta...mehr