Fachbeiträge & Kommentare zu Entschädigung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.8.2 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG erfasst nur die Veräußerung noch nicht entstandener Gewinnansprüche

Tz. 329 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Der Wortlaut des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG unterscheidet nicht danach, ob der Gewinnanspruch des AE im Zeitpunkt der Veräußerung bereits entstanden ist oder erst künftig entsteht. Nach uE zutr Auff von Littmann (DStR 1981, 588) sind im Veräußerungszeitpunkt bereits entstandene Ansprüche in jedem Fall nach § 20 Abs 1 Nr 1 oder 2 (...mehr

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Anhang / IV. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung (DBA Italien)

Rz. 4 (Vom 18.10.1989, BGBl 1990 II S. 742; BStBl 1990 I S. 396. Das Abkommen trat am 27.12.1992, gleichzeitig mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden, in Kraft.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern (1) Dieses Abkommen g...mehr

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Anhang / VI. BMF-Schreiben betr. zwischenstaatliche Amtshilfe bei der Steuererhebung (Beitreibung)

Rz. 10 (BMF-Schreiben v. 20.1.2000, IV B 4 – S 1320 – 1/00, BStBl I 2000, 102 (ohne Inhaltsverzeichnis und Anlagen abgedruckt)). Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die sich in- und ausländische Finanzbehörden bei der Steuererhebung leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Dieses ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Zusammenballung von Entschädigungen gemäß § 24 Nr 1, § 34 Abs 2 Nr 2 EStG

Rz. 96 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Zu § 24 Nr 1 Buchst a und Buchst b EStG: "Außerordentlich" idS sind solche > Einkünfte (> Rz 10 ff) grundsätzlich nur dann, wennmehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Abfindung als ‚Entschädigung’

Rz. 21 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Eine Entschädigung als Ersatz für entgangene oder entgehende > Einnahmen (> Rz 16, 17) sind Leistungen des ArbG wie eine Entlassungsabfindung, die der ArbN zum Ausgleich für die mit der Beendigung des Dienstverhältnisses verbundenen Nachteile, besonders den Verlust des Arbeitsplatzes, erhält (vgl BFH 126, 399 = BStBl 1979 II, 155), denn eine...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Entschädigungen als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen (§ 24 Nr 1 Buchst a EStG)

Rz. 15 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 § 24 Nr 1 EStG setzt gleichermaßen für alle Fallgruppen (> Rz 10) eine "Entschädigung" voraus. Darum handelt es sich, wenn die zu besteuernde Einnahme unmittelbar dazu bestimmt ist, einen finanziellen Nachteil – der Begriff "Schaden" kann uE irreführend sein, soweit der > Schadensersatz unbesteuert bleibt (> Rz 122) – auszugleichen, den der ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Entschädigungen für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit (§ 24 Nr 1 Buchst b EStG)

1. Voraussetzungen für eine Tarifermäßigung Rz. 75 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Tarifbegünstigt kann auch eine Entschädigung sein, die für die Aufgabe oder die Nichtausübung einer Tätigkeit, für die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung oder einer Anwartschaft auf eine solche gewährt wird (§ 24 Nr 1 Buchst b EStG). Die Rechtsprechung grenzt diesen Tatbestand von dem des § 24 Nr 1 Buc...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Entschädigungen iSd § 34 Abs 2 Nr 2 iVm § 24 Nr 1 EStG

I. Anwendungsbereich von § 24 Nr 1 EStG Rz. 10 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Für eine Tarifermäßigung nach § 34 Abs 1 EStG kommen Entschädigungen iSv § 24 Nr 1 EStG in Betracht (vgl § 34 Abs 2 Nr 2 EStG). Die in § 24 Nr 2 EStG genannten Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit iSv § 2 Abs 1 Satz 1 Nr 1 bis 4 EStG oder aus einem früheren Rechtsverhältnis iSd § 2 Abs 1 Satz 1 Nr 5...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Weitere Einzelfälle zu § 24 Nr 1 Buchst a EStG

Rz. 60 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Bei Ablösung einer (Wieder-)Einstellungszusage ist die Tarifbegünstigung zu gewähren (BFH 210, 498 = BStBl 2006 II, 55 zum > Schadensersatz Rz 12, 22); uE ebenso für die Gegenleistung bei vertraglicher Aufhebung eines noch nicht angetretenen Dienstverhältnisses. Ergänzend > Rz 71. Rz. 61 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Ist ein > Übergangsgeld arbe...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Form und Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses

Rz. 30 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Das Dienstverhältnis endet, sobald der ArbN nach den diesem zugrunde liegenden zivilrechtlichen Vereinbarungen keine arbeitsrechtlichen oder – sofern ein Dienstverhältnis nach Arbeitsrecht nicht vorliegt (wie zB beim Vorstand einer AG) – keine bürgerlich-rechtlichen Leistungsansprüche mehr hat, sodass weitere Leistungen auf einem neuen Recht...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Voraussetzungen für eine Tarifermäßigung

Rz. 75 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Tarifbegünstigt kann auch eine Entschädigung sein, die für die Aufgabe oder die Nichtausübung einer Tätigkeit, für die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung oder einer Anwartschaft auf eine solche gewährt wird (§ 24 Nr 1 Buchst b EStG). Die Rechtsprechung grenzt diesen Tatbestand von dem des § 24 Nr 1 Buchst a EStG (> Rz 10 ff) wie folgt ab: Rz. 7...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Beendigung des Dienstverhältnisses auf Veranlassung des Arbeitgebers oder des Arbeitsgerichts

Rz. 45 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Das Dienstverhältnis wird auf Veranlassung des ArbG beendet (und damit eine tarifbegünstigte Entschädigung indiziert – > Rz 21), wenn dieser die entscheidenden Ursachen für die Auflösung gesetzt hat. Auf den bei § 3 Nr 9 EStG aF im Hinblick auf § 9 Abs 1 KSchG wesentlichen Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer weiteren Zusammenarbeit kommt es...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Weitere Einzelfälle zu § 24 Nr 1 Buchst b EStG

Rz. 80 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 § 24 Nr 1 Buchst b EStG ist anwendbar, wenn eine Flugbegleiterin (> Fliegendes Personal) von dem ihr tarifvertraglich zustehenden Optionsrecht Gebrauch macht und gegen Zahlung einer Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis mit der Fluggesellschaft ausscheidet (BFH 147, 370 = BStBl 1987 II, 106). Ein vorzeitiges Ausscheiden wäre arbeitsrechtlich o...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Voraussetzungen der Tarifermäßigung für eine Entlassungsabfindung

Rz. 20 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Als tarifbegünstigte Entschädigungen iSv § 24 Nr 1 Buchst a EStG kommen insbesondere an > Arbeitnehmer gezahlte Entlassungsabfindungen in Frage. Wesentliche Voraussetzung für die Gewährung der Tarifbegünstigung gemäß § 34 EStG ist hier, dassmehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Anwendungsbereich von § 24 Nr 1 EStG

Rz. 10 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Für eine Tarifermäßigung nach § 34 Abs 1 EStG kommen Entschädigungen iSv § 24 Nr 1 EStG in Betracht (vgl § 34 Abs 2 Nr 2 EStG). Die in § 24 Nr 2 EStG genannten Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit iSv § 2 Abs 1 Satz 1 Nr 1 bis 4 EStG oder aus einem früheren Rechtsverhältnis iSd § 2 Abs 1 Satz 1 Nr 5 bis 7 EStG sind hingegen nicht tarifbe...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Neuer Rechtsgrund für die Abfindung

Rz. 25 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Entgangene oder entgehende > Einnahmen werden nur dann "ersetzt" iSv § 24 Nr 1 Buchst a EStG, wenn an die Stelle der bisher geschuldeten Leistung eine andere tritt. Diese Leistung muss auf einem anderen, eigenständigen und neu hinzukommenden Rechtsgrund beruhen (> Rz 16, 17). Damit die dem ArbN zufließende Abfindung nicht auf einer bereits be...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Tarifermäßigung beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber

Rz. 125 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Außerordentliche Einkünfte iSv § 34 Abs 2 Nr 2 und Nr 4 EStG, die dem ArbN zusammengeballt zufließen (> Rz 128), sind beim LSt-Abzug regelmäßig als > Sonstige Bezüge zu behandeln (§ 39b Abs 3 Satz 9 EStG); davon darf der ArbG grundsätzlich nicht abweichen (kein Wahlrecht; zur Ausnahme > Rz 130). Der ArbG hat eine die Progressionswirkung des...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Weitere Einzelfälle zu § 34 Abs 2 Nr 4 EStG

Rz. 89 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Bei ArbN ist es ohne Bedeutung, ob sie ihre Arbeitsleistung tatsächlich erbringen (vgl BFH 133, 375 = BStBl 1981 II, 707; > Arbeitslohn Rz 39). Deshalb können auch Gehaltsvorauszahlungen, die mehrere Jahre betreffen, tarifbegünstigt sein (BFH 99, 381 = BStBl 1970 II, 683). Als Vorauszahlung ist ebenfalls die Ablösung einer Werkspension bei E...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Organe und die steuerliche Behandlung der Organmitglieder

Rz. 2 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die Träger der Sozialversicherung sind als Selbstverwaltungskörperschaften organisiert. Ihre Struktur ist in den §§ 29ff des SGB IV geregelt. Sie stellt sich im Prinzip folgendermaßen dar: Die Versicherungsträger sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Bei jedem Versicherungsträger werden als Selbstverwaltungsorgane eine Ver...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 5 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Bereits § 34 Abs 3 Satz 2 EStG idF bis 1998 berechnete die Steuerermäßigung nach einem sog Multiplikatormodell (sog Drittelung); die Tarifermäßigung war für die Fälle des § 34 Abs 1 und 3 EStG unterschiedlich. § 34 Abs 1 EStG gewährte im Prinzip den halben durchschnittlichen Steuersatz für die in § 34 Abs 2 EStG genannten Entschädigungen iSv ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Tarifermäßigung bei der Veranlagung durch das Finanzamt

Rz. 120 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die ESt auf Einkünfte iSv § 34 Abs 2 EStG, die zusammengeballt zufließen und deshalb außerordentlich sind (> Rz 95 ff), beträgt das Fünffache des Unterschiedsbetrags zwischen der ESt für das um diese Einkünfte verminderte zu versteuernde Einkommen (verbleibendes zvE) und der ESt für das verbleibende zvE zuzüglich eines Fünftels dieser Einkü...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Sonstige Einkünfte

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die sonstigen Einkünfte sind die letztgenannte der in § 2 Abs 1 Satz 1 EStG als est-pflichtig definierten sieben Einkunftsarten (dazu > Einkünfte Rz 1). Sie zählen dabei zu den vier Überschusseinkunftsarten (> Einnahmen-Überschussrechnung), bilden in gewisser Weise eine – wenn auch konkret umgrenzte – Auffangnorm (siehe dazu insbesondere > Rz...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Außerordentlichkeit der Einkünfte

Rz. 95 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Entsprechend dem Charakter des § 34 EStG als Tarifvorschrift (> Rz 1) sind nicht alle in § 34 Abs 2 EStG genannten > Einkünfte tarifbegünstigt, sondern nur solche, die zusätzlich "außerordentlich" sind, weil sie zusammengeballt zufließen und sich deshalb die steuerliche Belastung überproportional erhöht (BFH 183, 535 = BStBl 1997 II, 753; BF...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeine Grundsätze für eine Tarifermäßigung (§ 34 Abs 1 und 2 EStG)

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Für bestimmte außerordentliche Einkünfte (> Rz 4) wird die Steuer mit einem besonderen, einem niedrigeren Steuersatz bemessen. Das hat seinen Grund in dem im Wesentlichen progressiv ansteigenden Einkommensteuertarif (vgl § 32a EStG; > Lohnsteuertarif Rz 4–11/1). Anders als bei einem gleichbleibenden (proportionalen) Tarif, bei dem die Steuer ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 14 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Sonstige Bezüge wurden vor 1945 mit festen, vom > Familienstand (Steuerklasse) abhängigen Steuersätzen besteuert, weil die LSt nicht für das Kalenderjahr, sondern für den Lohnzahlungszeitraum bemessen wurde. Ab 1948 wurden sonstige Bezüge dem laufenden Arbeitslohn des jeweiligen Lohnzahlungszeitraums zugerechnet. Für Fälle, in denen sich Ver...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Voraussetzungen der Tarifermäßigung

Rz. 85 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 > Einkünfte, mit denen eine mehrjährige Tätigkeit entlohnt wird, werden im Jahr des Zuflusses mit den gewöhnlichen Steuersätzen besteuert. Hierbei kann es aber infolge der progressiven Gestaltung des Steuertarifs zu unbilligen Steuerbelastungen kommen, wenn diese Einkünfte, die wirtschaftlich in mehreren Jahren erdient worden sind, zusammeng...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Außerordentliche Einkünfte iSd § 34 EStG als sonstige Bezüge

Rz. 40 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Sowohl Entschädigungen iSd § 34 Abs 2 Nr 2 EStG iVm § 24 Nr 1 EStG (> Außerordentliche Einkünfte Rz 10 ff) als auch Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten iSd § 34 Abs 2 Nr 4 EStG (> Außerordentliche Einkünfte Rz 85 ff) werden nach der Fünftel-Methode tarifermäßigt: Die LSt wird ermäßigt, indem der sonstige Bezug bei der Ermittlung des vora...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Weitere Einzelheiten zum Berechnungsschema

Rz. 29 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Berechnung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns: Anzusetzen sindmehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Privates Veräußerungsgeschäft nach trennungsbedingtem Auszug eines Ehepartners

Leitsatz 1. Eine (willentliche) Veräußerung i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG kann auch dann vorliegen, wenn der Ehegatte seinen Miteigentumsanteil an dem im Miteigentum beider Ehepartner stehenden Einfamilienhaus vor dem Hintergrund der drohenden Zwangsvollstreckung im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung (entgeltlich) auf seinen geschiedenen Ehepartner innerhalb ...mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.5 Entschädigung für Mehraufwendungen

Rz. 33 Die "Förderung" mit einer Mehraufwandsentschädigung ist u. a. an die frühere Arbeitnehmerhilfe neben der Arbeitslosenhilfe nach dem SGB III angelehnt. Sie könnte etwa 2,00 EUR je Arbeitsstunde betragen, aber auch darunter angesiedelt werden ("Mehraufwandsvariante", "Ein-Euro-Job"). Darauf hat der Erwerbstätige neben dem Bürgergeld einen Rechtsanspruch. Der Anspruch ri...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 11 Erwerb eigener Anteile (fiktive Kapitalherabsetzung)

In den Zeilen 80a–90 werden die Auswirkungen des Erwerbs eigener Anteile erfasst.[1] Hierbei wird danach unterschieden, ob der Kaufpreis für die eigenen Anteile über (Zeilen 81–86) oder unter (Zeilen 87–90) deren Nennbetrag liegt. Nicht ausdrücklich aufgeführt wird der Erwerb zum Nennbetrag; dieser Fall kann entweder in den Zeilen 81–86 oder den Zeilen 87–90 erfasst werden; ...mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.2 Anforderungen

Rz. 24 Abs. 1 Satz 2 bestimmt die Anwendung des § 18d Satz 2. Diese Vorschrift definiert die Beratung der Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und Eingliederungsmaßnahmen als Aufgabe des örtlichen Beirates. Die Geschäfte der gemeinsamen Einrichtung führt zwar der Geschäftsführer nach § 44d. Das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogra...mehr

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Feststellungserklärung 2022... / 2.2.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Zeilen 3-34)

In den Zeilen 3-5 werden die laufenden Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erfasst, die sich nach den jeweiligen Gewinnermittlungen (Einnahmen-Überschussrechnung, Bestandsvergleich oder Gewinnermittlung nach § 13a EStG) ergeben, unter Berücksichtigung der Besonderheiten beim Teileinkünfteverfahren (Zeilen 4 und 5) sowie bei Erträgen aus Investmentanteilen (Zeilen 6-9, Anga...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2022... / 6.1 Anlage FE 2

Die Anlage FE 2 wird benötigt, sofern sich im betrieblichen Bereich begünstigt zu besteuernde Veräußerungsgewinne im Bereich des Gesamthands- oder Sonderbetriebsvermögens oder sonstige tarifbegünstigte Einkünfte, z. B. Entschädigungen, ergeben, ferner bei übertragenen Veräußerungsgewinnen nach § 6b EStG, bei Gewinnen aus gewerblicher Tierzucht und -haltung, aus gewerblichen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2022... / 2.2.2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Zeilen 35-81)

Bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb erfolgen Eintragungen zu den laufenden Einkünften (einschließlich von Einkünften aus dem Teileinkünfteverfahren) in den Zeilen 35-37. Sind in den laufenden Einkünften auch solche enthalten, für die die Teilfreistellung nach §§ 20, 21 InvStG Anwendung findet, sind diese Einnahmen – vor Teilfreistellung – in den Zeilen 38-41 zu erfassen. Z...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 2.2 Wichtige Gründe nach Abs. 1

Rz. 5 Nach Abs. 1 Nr. 1 ist eine Arbeit unzumutbar, wenn der Leistungsberechtigte zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist. Das sind alle Fälle des Nichtkönnens und Nichtdürfens. Dies ist an einer konkreten Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit zu messen. Es kommt auf die objektiven Arbeitsbedingungen und Arbeitsinhalte einerseits und das o...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2022 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung – Entgeltord... / 11.6 Erschwerniszulage

§ 19 TV-L enthält in den Abs. 1–5 lediglich eine Rahmenvorschrift für die Zahlung von Erschwerniszuschlägen. In Abs. 2 wird festgelegt, für welche Erschwernisse Zuschläge gewährt werden können und hält in Abs. 4 fest, dass die Zuschläge i. d. R. 5 bis 15 % des auf eine Stunde entfallenden Anteils des monatlichen Tabellenentgelts der Stufe 2 der Entgeltgruppe 2 betragen solle...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2022: Änderungen im Be... / dd) Berücksichtigung von nicht zu entschädigenden Wertanteilen von Gebäuden (§ 194 Abs. 3 i.V.m. § 193 Abs. 5)

Ein, bei Ablauf des Erbbaurechts, nicht zu entschädigender Wertanteil ist bei der Ermittlung des finanzmathematischen Werts des Erbbaugrundstücks werterhöhend zu berücksichtigen (§ 194 Abs. 3 Satz 2 BewG). Die Werterhöhung bestimmt sich nach § 193 Abs. 5 BewG. Die Ausführungen zur Berücksichtigung von nicht zu entschädigenden Wertanteilen der baulichen Anlagen bei der Bewertu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2022: Änderungen im Be... / (3) Gesetzlich vorgegebene Unterbewertung?

Durch die Anwendung der Mindest-Restnutzungsdauer kommt es – wie schon nach der Rechtslage vor dem 1.1.2023 (vgl. BT-Drucks. 16/11107, 20 und 21; s.a. 2. Beispiel in H B 193 (7) ErbStH 2019) – in den Fallgestaltungen, in denen die Restlaufzeit des Erbbaurechts die Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen übersteigt und keine vollständige Entschädigung vereinbart wurde, regelm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 96... / 2.3 Entschädigung

Rz. 13 Von der Finanzbehörde zu Beweiszwecken herangezogene Sachverständige erhalten gem. § 107 AO auf Antrag eine Entschädigung oder Vergütung in entsprechender Anwendung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) (Teilweise) entschädigungsloser Gebäudeübergang nach Ablauf des Erbbaurechts

Rz. 69 [Autor/Stand] Sofern davon ausgegangen werden kann, dass nach Ablauf des Erbbaurechtsvertrags ein von dem Erbbaurechtsnehmer errichtetes Gebäude noch nutzbar ist, wird regelmäßig vertraglich eine angemessene Entschädigung zugunsten des Erbbaurechtsnehmers vereinbart werden. Gleichwohl sind auch Fälle denkbar, in denen das Gebäude entschädigungslos auf den Eigentümer d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Besonderheiten

a) Überblick Rz. 123 [Autor/Stand] Nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt sind die Fälle, in denen der Wert des Erbbaugrundstücks für ein unbebautes Grundstück, Grundstück im Zustand der Bebauung, Wohnungs- bzw. Teilerbbaugrundstück nach dem Wohnungseigentumsgesetz, Untererbbaurecht oder immerwährendes Erbbaurecht zu ermitteln ist. b) Unbebautes Grundstück Rz. 124 [Autor/Stand] Ist a...mehr

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FF 02/2023, Ehegatteninneng... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten sind getrenntlebende Eheleute. Aus der Ehe sind keine gemeinsamen Kinder hervorgegangen. [2] Die Antragstellerin ist alleinige Eigentümerin des mit einem freistehenden Einfamilienhaus bebauten Grundstücks […]. Dieses wurde während der Zeit intakter Ehe als Familienheim genutzt. Die Trennung der Beteiligten erfolgte im Jahr 2015 durch Auszug der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Kürzung des Gebäudewertanteils (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 90 [Autor/Stand] Ist bei Ablauf des Erbbaurechts der verbleibende Gebäudewert nicht oder nur teilweise zu entschädigen, ist nach § 193 Abs. 5 Satz 2 BewG der Gebäudewertanteil des Erbbaurechts um den abgezinsten Gebäudewertanteil des Erbbaugrundstücks nach § 194 Abs. 4 BewG zu mindern. Der Gebäudewertanteil des Erbbaugrundstücks i.S.d. § 194 Abs. 4 BewG entspricht dem – ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / (5) (Teilweise) entschädigungsloser Gebäudeübergang nach Ablauf des Erbbaurechts

Rz. 79 [Autor/Stand] Zur Bemessung des Erbbauzinses in den Fällen, in denen nach Ablauf des Erbbaurechts ein von dem Erbbaurechtsnehmer errichtetes Gebäude nicht angemessen oder nur teilweise zu entschädigen ist, s. § 193 BewG bis 2022 Rz. 69. Rz. 80 [Autor/Stand] Bei dem Ansatz der vertraglich vereinbarten jährlichen Erbbauzinsen nach § 194 Abs. 3 Satz 3 BewG wird der Einflu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Gebäudewertanteil des Erbbaurechts (Abs. 5 Satz 1)

Rz. 80 [Autor/Stand] Die Bewertung des Gebäudewertanteils ist in § 193 Abs. 5 BewG geregelt. Für die Wertermittlung ist nicht relevant, ob bei der Bestellung des Erbbaurechts bereits ein Gebäude vorhanden war oder das Gebäude erst in Ausübung des Erbbaurechts errichtet worden ist. Ein Gebäudewertanteil kann sich lediglich bei bebauten Grundstücken ergeben. Zu den sich bei unb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Besonderheiten bei der Bewertung

a) Überblick Rz. 100 [Autor/Stand] Nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt sind die Fälle, in denen der Wert des Erbbaurechts für ein unbebautes Grundstück, Grundstück im Zustand der Bebauung, Wohnungs- bzw. Teilerbbaurecht nach dem Wohnungseigentumsgesetz, Untererbbaurecht oder immerwährendes Erbbaurecht zu ermitteln ist. b) Unbebautes Grundstück Rz. 101 [Autor/Stand] Ist an einem un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / g) Berechnung des Bodenwertanteils

Rz. 88 [Autor/Stand] Die addierten Einzelwerte aus abgezinstem Bodenwert und kapitalisiertem vereinbarten jährlichen Erbbauzins ergeben nach § 194 Abs. 3 BewG den Bodenwertanteil des Erbbaugrundstücks. Der Bodenwertanteil entspricht dem für das Erbbaurechtsgrundstück festzustellenden Grundbesitzwert, sofern für das Gebäude nach Ablauf des Erbbaurechts eine Entschädigung in v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Besonderheiten beim Erbbaurecht

Rz. 25 [Autor/Stand] Da nach der Systematik des § 193 Abs. 1 BewG zur Bewertung des Erbbaurechts vorrangig das Vergleichswertverfahren anzuwenden ist, wenn entsprechende Vergleichskaufpreise oder aus Kaufpreisen abgeleitete Vergleichsfaktoren vorliegen, stellt sich die Frage, ob über die – bereits für Grundstücke ohne Erbbaurechtsbelastung bestehenden – allgemeinen Vorausset...mehr