Fachbeiträge & Kommentare zu Entschädigung

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / b) Steuerbegünstigung

Rz. 204 Für Abfindungen – bzw. in der Terminologie des Steuerrechtes Entschädigungen – kommt lediglich eine Steuerbegünstigung i.S.v. §§ 24, 34 EStG in Betracht. aa) Drastische Einschnitte bei der Steuerbegünstigung Rz. 205 Allerdings hat der Gesetzgeber nicht nur bei den Steuerfreibeträgen, sondern auch bei den Steuerbegünstigungen drastische Einschnitte vorgenommen. Mit dem ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / aa) Drastische Einschnitte bei der Steuerbegünstigung

Rz. 205 Allerdings hat der Gesetzgeber nicht nur bei den Steuerfreibeträgen, sondern auch bei den Steuerbegünstigungen drastische Einschnitte vorgenommen. Mit dem sog. Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 v. 24.3.1999 (BGBl I, 402) wurde mit Wirkung zum 1.1.1999 eine massive Streichung steuerlicher Vorteile bei den Entschädigungen eingeführt. Die Regelung, wonach eine Steu...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / B. Gerichtskosten

Rz. 5 Gerichtskosten sind die Gebühren und Auslagen des Gerichtes. Auslagen, d.h. Aufwendungen des Gerichtes sind u.a. Entschädigungen für Zeugen, Sachverständige oder Zustellungskosten. Im Arbeitsgerichtsverfahren bestimmen sich die Gerichtsgebühren nach dem Wert des Streitgegenstandes, §§ 1 Nr. 5, 3 GKG. Die Verfahrensgebühren im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren sind ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Dienstvertrag mit leitendem Angestellten

Rz. 141 Muster 16.6: Dienstvertrag mit leitendem Angestellten Muster 16.6: Dienstvertrag mit leitendem Angestellten Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Dienstvertrag geschlossen: § 1 Aufgaben und Pflichten (1) Der Arbeitnehmer wird als leitende...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg...mehr

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§ 64 Arbeitnehmer-Entsendeg... / III. Erfasste Arbeitsbedingungen

Rz. 10 Nach § 2 AEntG fallen folgende Arbeitsbedingungen in den Anwendungsbereich des Gesetzes:mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / A. Allgemeines

Rz. 1 Aus dem Arbeitsvertrag ergeben sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vielfältige Pflichten (s. hierzu Teil 3). Zu diesen Pflichten zählt auch die arbeitnehmerseitige Treuepflicht. Der Arbeitnehmer darf nicht gegen die persönlichen und wirtschaftlichen Interessen seines Arbeitgebers handeln. Zu dieser Treuepflicht gehört an erster Stelle das Wettbewerbsverbot, wonach de...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Elternzeit und Teilzeitarbeit

Rz. 583 Die Möglichkeiten der Erwerbstätigkeit während der Elternzeit sind für Arbeitnehmer, die wegen eines ab 1.1.2001 geborenen oder angenommenen Kindes Elternzeit in Anspruch nehmen, nach § 15 Abs. 4 bis 7 BEEG stark erweitert worden. Während zuvor die wöchentliche Arbeitszeit nur 19 Stunden betragen durfte, kann die wöchentliche TzA jetzt auf bis zu 30 Stunden ausgedehn...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Entschädigung (Enteignung)

Wird eine Entschädigung für eine Enteignung eines Grundstücks bzw. zur Vermeidung einer Enteignung gezahlt, steht die Entschädigung dem Eigentümer des Grundstücks zu. In die Entschädigung einbezogen werden Entschädigungen für Betriebserschwerung und ähnliche Mehraufwendungen. Stehen die Grundstücke im Eigentum der Gesellschafter, die sie an die Kapitalgesellschaft vermietet ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Erbbaurecht

Für die Angemessenheit des Erbbauzinses gelten die Regeln über den Mietzins entsprechend.[1] Der Erbbauzins muss den Umfang der durch das Erbbaurecht begründeten Rechte widerspiegeln, also etwa den Wert des überlassenen Grundstücks (bebaut oder unbebaut; erschlossen oder nicht erschlossen; Industrie- oder Bauland) sowie die Verteilung der Lasten (GrSt und andere Kosten). Ist...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Vermögensminderung

Literatur: Ahmann, DStZ 1998, 495 Eine Vermögensminderung der Körperschaft im Interesse des Gesellschafters beruht auf gesellschaftsrechtlicher Veranlassung und ist daher eine verdeckte Gewinnausschüttung.[1] Sie ist gegeben, wenn die Steuerbilanz nach der fraglichen Handlung ein geringeres Vermögen ausweist als eine (fiktive) Steuerbilanz ohne diese Handlung bzw. bei Durchfü...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.3.3 Wettbewerbsverbot und Geschäftschancenlehre

Rz. 82 Ursprünglich hatte der BFH eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung der Körperschaft darin gesehen, dass der Gesellschafter bzw. Gesellschafter-Geschäftsführer im Bereich der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft für eigene Rechnung tätig ist, ohne vom Wettbewerbsverbot wirksam befreit zu sein.[1] Die Befreiung vom Wettbewerbsverbot musste zivilrechtlic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.3 Umfang der Entschädigung

Rz. 9 Entschädigt werden nur die im JVEG aufgeführten Aufwendungen oder Leistungen in der dort genannten Höhe. Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer erhalten genauso wie Zeugen und Dritte bei Vorliegen der Voraussetzungen gleichermaßen eine Entschädigung nach §§ 5-7 JVEG, also für Fahrtkosten, Aufwand und sonstige Aufwendungen, insbesondere Kopien. Rz. 10 Banken oder Kr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2 Anspruch auf Entschädigung (S. 1)

Rz. 2 Der Anspruchsberechtigte im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren hat einen Rechtsanspruch auf Entschädigung, die allerdings nur auf Antrag geleistet wird. Die Mitwirkung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist eine allgemeine staatsbürgerliche Pflicht. § 405 AO i. V. m. dem JVEG bringt demgemäß eine abschließende Regelung für den Entschädigungsanspruch sowohl dem...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 405 Entschädigung der Zeugen und der Sachverständigen

1 Allgemeines Rz. 1 Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz[1] sieht in § 1 Abs. 1 JVEG eine Entschädigung von Zeuginnen, Zeugen und eine Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern vor, die von einem Gericht oder einem Staatsanwalt oder der Finanzbehörde, wenn diese das Ermittlungsverfahren selbstständig durchführt,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.3.1 Umsatzsteuer

Rz. 11b Für die Frage, ob Entschädigungen nach § 405 AO umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig sind, kommt es auf den Grund der Entschädigung an. Die Entschädigung für Zeugen und ehrenamtliche Richter nach dem JVEG ist nach zutreffender Auffassung der Finanzverwaltung nicht umsatzsteuerbar. Es handelt sich um echten Schadenersatz, bei dem es an einem Leistungsaustausch feh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1 Anspruchsberechtigte

2.1.1 Zeugen Rz. 3 Zeugen sind Personen, die in einem gegen einen anderen gerichteten Ermittlungsverfahren eine persönliche Wahrnehmung über in der Vergangenheit liegende Tatsachen bekunden.[1] Anspruchsberechtigt ist nur der jeweilige Zeuge. Bedient sich der Zeuge bei Erfüllung seiner Aussagepflicht eines Bevollmächtigten oder eines Beistands, so kann diese Hilfsperson keinen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1.5 Telekommunikationsunternehmen

Rz. 6a Einen Anspruch auf Entschädigung als Dritte i. S. d. § 23 Abs. 1 JVEG haben auch Telekommunikationsunternehmen.[1] Ihre Entschädigung richtet sich entsprechend dem angefallenen Aufwand nach Anlage 3 zu § 23 Abs. 1 JVEG. Von den Telekommunikationsunternehmen zu unterscheiden sind Diensteanbieter nach dem Telemediengesetz.[2] Sie werden nicht nach § 23 Abs. 1 JVEG, sonder...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4 Festsetzungsverfahren

Rz. 12 Die Festsetzung der Vergütung oder Entschädigung der Anspruchsberechtigten erfolgt nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag. [1] Eine Belehrungspflicht über den Vergütungs- oder Entschädigungsanspruch sieht das JVEG nicht vor.[2] Zuständig für die Festsetzung und damit Adressat des Entschädigungsantrags ist die Finanzbehörde[3], die den Anspruchsberechtigten herange...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1.2 Sachverständige

Rz. 4 Sachverständige sind Personen, die aufgrund besonderer Sachkunde berufen sind, im Verfahren über Erfahrungssätze einer Wissenschaft oder eines Lebenssachverhalts auszusagen und i. d. R. aus ihnen Schlussfolgerungen auf konkrete Tatsachen zu ziehen.[1] Sachverständige und Zeugen unterscheiden sich durch den Inhalt der Aussage. Der Zeuge berichtet über selbst wahrgenomme...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3 Anwendung in den Fällen des § 404 AO (S. 2)

Rz. 12b § 405 S. 2 AO regelt die entsprechende Anwendung des JVEG auf die Fälle des § 404 AO. Damit gelten bei Tätigwerden der Steuerfahndung die gleichen Grundsätze wie bei Tätigwerden der Finanzbehörde i. S. d. § 386 Abs. 1 S. 2 AO. Dieser Anwendungsnorm bedarf es, da die Steuer- und die Zollfahndung keine Finanzbehörde in diesem Sinne ist, aber eine vergleichbare Kostenre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1.4 Banken und Kreditinstitute

Rz. 6 Kontounterlagen sind Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können.[1] Gemäß § 95 Abs. 1 StPO ist der Gewahrsamsinhaber verpflichtet, die Unterlagen herauszugeben. Erfolgt die Herausgabe nicht freiwillig, so sind die Unterlagen zu beschlagnahmen.[2] Banken oder Kreditinstitute haben einen Entschädigungsanspruch nach § 23 JVEG, wenn si...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1.3 Dolmetscher und Übersetzer

Rz. 5 Auch Dolmetscher und Übersetzer werden nach dem JVEG entschädigt[1], mangels Erwähnung in § 405 AO jedenfalls, soweit das JVEG unmittelbar anzuwenden ist (s. Rz. 1a). Dolmetscher werden ähnlich wie Sachverständige behandelt. Allerdings erhalten Sie ein Zeithonorar von nur 85 EUR.[2] Übersetzer erhalten ein Zeilenhonorar nach § 11 JVEG, das sich nach der Menge des übers...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1.1 Zeugen

Rz. 3 Zeugen sind Personen, die in einem gegen einen anderen gerichteten Ermittlungsverfahren eine persönliche Wahrnehmung über in der Vergangenheit liegende Tatsachen bekunden.[1] Anspruchsberechtigt ist nur der jeweilige Zeuge. Bedient sich der Zeuge bei Erfüllung seiner Aussagepflicht eines Bevollmächtigten oder eines Beistands, so kann diese Hilfsperson keinen Entschädigu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.2 Heranziehung durch die Finanzbehörde

Rz. 7 Die Entschädigungsberechtigten müssen nach § 405 AO von der Finanzbehörde zu Beweiszwecken herangezogen worden sein. Die Heranziehung geschieht nach § 161a StPO i. V. m. §§ 48ff. StPO für Zeugen und i. V. m. §§ 72ff. StPO für Sachverständige. Maßgeblich ist die Ladung durch die Finanzbehörde.[1] Rz. 7a Anspruchsbegründend ist die Maßnahme der Finanzbehörde. Erstattet je...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz[1] sieht in § 1 Abs. 1 JVEG eine Entschädigung von Zeuginnen, Zeugen und eine Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern vor, die von einem Gericht oder einem Staatsanwalt oder der Finanzbehörde, wenn diese das Ermittlungsverfahren selbstständig durchführt, zu Beweiszwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.4 Einzelfälle zum Schadensersatz

Rz. 220 Die systematischen Grundsätze beim Schadensersatz sind eigentlich denkbar einfach: Liegt ein Schadensersatz vor, ist mangels Leistungsaustausch ein der USt unterliegender Vorgang nicht vorhanden, es entsteht keine USt. Wenn aber zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitig Leistungen ausgetauscht werden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 4 Rechtsbehelf

Rz. 13 Wird dem Entschädigungsbegehren von der Finanzbehörde dem Grunde oder der Höhe nach nicht entsprochen, so ist hiergegen nicht der Finanzrechtsweg[1] und auch nicht der Einspruch bei der Finanzbehörde[2] gegeben[3], sondern es ist entsprechend § 4 JVEG ein Antrag auf gerichtliche Festsetzung zu stellen.[4] Zuständig ist das Landgericht, bei dem die Staatsanwaltschaft er...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.2 Abgrenzung Leistungsaustausch vom Schadensersatz

Rz. 207 Zwischen einer Leistung und dem erhaltenen Gegenwert muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen, wobei die gezahlten Beträge die tatsächliche Gegenleistung für eine bestimmbare Leistung darstellen, die im Rahmen eines zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnisses, in dem gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, erbracht wurd...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2 Erstattungsfähige Auslagen

Rz. 10 Erstattungsfähig sind nach § 464 Abs. 2 StPO die notwendigen Auslagen. § 464a Abs. 2 StPO nennt typisierte Auslagen, die im Gesetz nicht abschließend aufgelistet sind, so dass weitere Auslagen denkbar sind.[1] Hierzu gehören nach: § 464a Abs. 2 Nr. 1 StPO die Entschädigung für eine notwendige Zeitversäumnis nach den Vorschriften für die Entschädigung von Zeugen.[2] § 46...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.3.2 Ermittlungsverfahren ohne gerichtliche Beteiligung

Rz. 6 Beginnt die Finanzbehörde oder die Staatsanwaltschaft mit der Einleitung[1] ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren, so fallen ihnen die Aufwendungen der Ermittlungen zur Last, wenn sie das Verfahren – ohne gerichtliche Beteiligung – einstellen.[2] Der Grund für die Verfahrenseinstellung ist insoweit unerheblich. Mit Beginn der Ermittlungen kann sich der nunmehr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.12 Leistung aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung

Rz. 347 § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 UStG ordnet eindeutig an, dass die Steuerbarkeit nicht entfällt, wenn der Umsatz aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung ausgeführt wird oder nach gesetzlicher Vorschrift als ausgeführt gilt. Die Regelung hat eher klarstellenden Charakter, da der Rechtsgrund aus dem heraus eine Leistung gegen Gegenleistung ausgeführt wird, keine Bedeut...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.1 Allgemeines

Rz. 202 Schadensersatz liegt vor, wenn jemand einem anderen gegenüber zum Ersatz eines ihm zugefügten Schadens – egal auf welcher Rechtsgrundlage – verpflichtet ist (sog. echter Schadensersatz). Der Schadensersatz wird nicht geleistet, weil der Leistende eine Lieferung oder eine sonstige Leistung erhalten hat, sondern weil er nach Gesetz oder Vertrag für den Schaden oder sei...mehr

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Kündigung / 7.7.5 Krankheitsbedingte Kündigung und Benachteiligung nach dem AGG

Nach § 2 Abs. 4 AGG gelten für Kündigungen, die unter das KSchG fallen, ausschließlich die Vorschriften des Kündigungsrechts. Das bedeutet aber nicht, dass das AGG deshalb nicht zu berücksichtigen ist, sondern die Diskriminierungsverbote sind Bestandteil der Überprüfung der Sozialwidrigkeit der Kündigung. Eine Kündigung, die eine verbotene Benachteiligung darstellt, ist imme...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.3 Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift

Rz. 3 Gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift werden Bedenken erhoben. Danach soll eine Vereinfachungsvorschrift des vorliegenden Inhalts rechtsstaatswidrig sein, da das Eigentum entschädigungslos übergeht.[1] Zudem werde die Entscheidung durch eine Verwaltungsbehörde getroffen, dies bedeute einen Entzug des gesetzlichen Richters und verstoße damit gegen Art. 92 GG ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.3 Sonstige strafprozessuale Regelungen

Rz. 22 Besondere Regelungen, die das Strafverfahren wegen Steuerstraftaten[1] und gleichgestellter Straftaten[2] betreffen, enthalten:mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.2 Beteiligte

Rz. 4 § 408 AO gilt nur für die Erstattung der Kosten von Beteiligten im gerichtlichen Steuerstrafverfahren.[1] Bei Einstellung des Verfahrens durch die Finanzbehörde oder die Staatsanwaltschaft ist § 408 AO nicht, auch nicht entsprechend, anwendbar.[2] Beteiligter ist der Angeschuldigte bzw. Angeklagte.[3] Zeugen und Sachverständige können nach dem JVEG Entschädigung verlang...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.5 Kosten der Verteidigung

Rz. 40 Die Kosten, die der Beschuldigte für seine Verteidigung aufbringen muss, richten sich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) v. 5.5.2004[1] bzw. der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) v. 17.12.1981 i. d. F. des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes v. 5.5.2004.[2] Neben diesen gesetzlichen Gebühren kann der Verteidiger auch aufgrund einer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5.1 Rechtsweg

Rz. 18 Ermittlungsmaßnahmen der Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 S. 2 AO in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sind keine Abgabenangelegenheiten i. S. v. § 347 Abs. 2 AO, sodass der Finanzrechtsweg hierfür nicht gegeben ist.[1] Das Strafverfahren ist kein Verwaltungsverfahren i. S. d. Gesetzes. Soweit die Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 S. 2 AO Funktionen im Strafv...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Umsätze mit Wertzeichen

Rz. 9 "Umsatz" i. S. d. Befreiungsvorschrift ist die Lieferung des Wertzeichens, also ein Vorgang, der einem anderen die Verfügungsmacht am Wertzeichen verschafft (§ 3 Abs. 1). Es muss dem Leistungsempfänger Substanz, Wert und Ertrag des Gegenstands zugewendet werden.[1] Bei der Entschädigung von Zeugen in Gerichtsverfahren können zwar auch die Kosten für verauslagte Porti er...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 4 Strafmaß

Rz. 36 Für die Beurteilung der Straferwartung kommt es in erster Linie auf die Höhe der verkürzten Steuern an.[1] So liegt ein besonders schwerer Fall der Steuerverkürzung in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat Steuern i. H. v. mindestens 50.000 EUR hinterzogen hat[2], ohne dass es darauf ankommt, ob er eine Steuererstattung in dieser Höhe vom Fiskus erhalten hat, od...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Stellung im Unionsrecht

Rz. 25 § 1 UStG regelt als Grundnorm die Steuerbarkeit von Umsätzen im Inland. Zur Ausfüllung der einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen sind die Definitionen der folgenden Rechtsvorschriften heranzuziehen. Insoweit ist die Vorschrift des § 1 UStG nicht einzeln zu betrachten, sondern nur im Kontext mit den weiteren Vorschriften des Ersten Abschnitts des UStG zu sehen. Rz. 26 § ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2 Leistung im wirtschaftlichen Sinn

Rz. 60 Eine Leistung i. S. d. Regelung muss sich auf eine Leistung im wirtschaftlichen Sinn richten (abgeleitet aus Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL, nach der zur Begründung der Unternehmereigenschaft eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeführt werden muss), ob es sich auch um eine Leistung im rechtlichen Sinne handelt, ist nicht von Bedeutung. Ebenso wenig ist für die umsatzsteuerrec...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Leistungen von Wohnungseigentümergemeinschaften an Wohnungseigentümer und Teileigentümer (§ 4 Nr. 13 UStG)

Rz. 182 § 9 Abs. 1 UStG führt auch die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 13 UStG auf. Nach der Begründung des Regierungsentwurfs eines UStG 1979[1] wurde die Anwendbarkeit des § 9 UStG auf die gem. § 4 Nr. 13 UStG steuerfreien Umsätze ausgedehnt, weil "die Steuerbefreiung bei Leistungen an Unternehmer zu wirtschaftlichen Nachteilen führen kann". Es sollte also sichergestellt werd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.2 Rückgabe – Rücklieferung

Rz. 191 Das Rückgängigmachen (die Rückgabe des Liefergegenstandes) ist von der Rücklieferung genau zu trennen. Insbesondere in dem Fall, in dem nach der ursprünglichen Verschaffung der Verfügungsmacht zwischen den Geschäftspartnern eine Übertragung der Verfügungsmacht auf den früheren Lieferer vereinbart oder auf Anforderung gewährt wird, ist die Unterscheidung notwendig, ob...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6.4 Einzelfälle zur Abgrenzung von echtem Zuschuss und Leistungsaustausch

Rz. 129 Abrissverpflichtung: Übernimmt ein Erwerber eines Grundstücks eine Abrissverpflichtung, aufgrund derer sich der Kaufpreis für das Grundstück um die nachgewiesenen Abrisskosten mindert, liegt ein gegenseitiger Vertrag vor, der zu einem Leistungsaustausch führt, es liegt kein echter Zuschuss vor.[1] Zahlt eine Gemeinde hingegen einem Eigentümer eines bebauten Grundstüc...mehr

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Geschlechtsunabhängige Beza... / 2.2.3 Bessere Durchsetzbarkeit von Arbeitnehmerrechten

Für eine bessere rechtliche Durchsetzbarkeit von Arbeitnehmerrechten sowie einem effektiveren Rechtsschutz sollen folgende Maßnahmen sorgen: a) Schadensersatz und Entschädigung (Art. 16) Beschäftigte, die geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung ausgesetzt sind, sollen Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung erhalten. Wie in europarechtlichen Rechtssetzungen üblich, s...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Schadenersatzzahlung bei Verdienstausfall

Die Ersetzung eines Verdienstausfallschadens nach der sog. modifizierten Nettolohnmethode, bei der das Versicherungsunternehmen nach durchgeführter Besteuerung wiederum die Steuerlast des Steuerpflichtigen zu erstatten hat, ist insgesamt als Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG zu qualifizieren. FG Baden-Württemberg v. 23.11.2022 – 7 K 195/21, EFG 2023, 836, Rev. eing...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 3.2.2 Unechte Rückwirkung

Rz. 88 Eine unechte Rückwirkung ("tatbestandliche Rückanknüpfung") liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet.[1] Die belastenden Rechtsfolgen einer Norm treten in diesem Fall erst nach ihrer Verkündung ein; sie werden aber tatbest...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 2 Verweisungen des § 410 Abs. 1 AO

Rz. 2 § 410 Abs. 1 AO erklärt zunächst die verfahrensrechtlichen Vorschriften des OWiG für subsidiär anwendbar.[1] Die folgenden Sonderregelungen erklärt § 410 Abs. 1 AO im steuerlichen Bußgeldverfahren für entsprechend anwendbar, sodass sie gegenüber den Vorschriften des OWiG vorrangig sind: §§ 388–390 AO über die örtliche Zuständigkeit der Finanzbehörde, die die §§ 37–39 OWi...mehr