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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag und arbeitsge ... / b) Steuerbegünstigung

Dr. Jürgen Kunz
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Rz. 204

Für Abfindungen – bzw. in der Terminologie des Steuerrechtes Entschädigungen – kommt lediglich eine Steuerbegünstigung i.S.v. §§ 24, 34 EStG in Betracht.

aa) Drastische Einschnitte bei der Steuerbegünstigung

 

Rz. 205

Allerdings hat der Gesetzgeber nicht nur bei den Steuerfreibeträgen, sondern auch bei den Steuerbegünstigungen drastische Einschnitte vorgenommen. Mit dem sog. Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 v. 24.3.1999 (BGBl I, 402) wurde mit Wirkung zum 1.1.1999 eine massive Streichung steuerlicher Vorteile bei den Entschädigungen eingeführt. Die Regelung, wonach eine Steuerbegünstigung nach den §§ 24, 34 EStG mit dem halben durchschnittlichen Steuersatz (= Tarifbegünstigung) regelmäßig zur Anwendung kam, durfte letztmalig für den VZ 1998 angewendet werden. Seitdem ist der vorteilhafte halbe durchschnittliche Steuersatz für Abfindungen abgeschafft.

bb) Fünftel-Regelung

 

Rz. 206

Nach der Regelung der §§ 24, 34 EStG werden die steuerpflichtigen Abfindungsbeträge nach der sog. Fünftel-Regelung (Begriff in der Terminologie des BFH, vgl. u.a. BFH v. 2.9.2021 – VI R 19/19, juris Rn 1; BFH v. 6.11.2002 – XI R 42/01, NZA 2003, 604 = DB 2003, 422; BFH v. 10.7.2008 – IX R 84/07; z.T. wird auch der Begriff Fünftelungsregelung verwandt) besteuert, die den steuerpflichtigen Teil der Abfindung rechnerisch auf fünf Jahre verteilt. Eine weitere Steuerbegünstigung gibt es nicht (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit, BFH v. 6.11.2002 – XI R 42/01, NZA 2003, 604 = DB 2003, 422).

cc) Steuerliche Minimalbegünstigung nach der Fünftel-Regelung

 

Rz. 207

Für die Praxis bedeutet dies eine erhebliche Verschlechterung, da ab 1.1.1999 für Abfindungen nur eine steuerliche Minimalbegünstigung besteht. Hinzukommt, dass im Zuflussjahr mit steigendem Einkommen der steuerliche Effekt abnimmt. Im Spitzensteuerbereich greift sogar i.d.R. de facto gar keine Steuerermäßigung für Abfindungen mehr, da die Fünftel-Regelung durchgerechnet regelmäß...

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