Fachbeiträge & Kommentare zu Entschädigung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendungsfälle

Rn. 1411 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Zu den besonderen Entgelten oder Vorteilen iSd § 20 Abs 3 EStG iVm § 20 Abs 1 oder 2 EStG gehören zB Schadenersatz oder Kulanzerstattungen, die Anleger für Verluste, die aufgrund von Beratungsfehlern im Zusammenhang mit einer Wertpapier-Kapitalanlage erhalten, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zu einer konkreten einzelnen Transaktion best...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. "Sonstige Kapitalforderungen jeder Art" iSv § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG

Rn. 616 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG unterliegen der Besteuerung die Erträge aus "sonstigen Kapitalforderungen jeder Art", wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder geleistet worden ist, auch wenn die Höhe der Rückzahlung oder des Entgelts von einem ungewissen Erei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Costa Rica

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Republik Costa Rica (Hauptstadt: San José; Amtssprache: Spanisch) ist ein Staat in Mittelamerika. Er hat Landgrenzen zu > Nicaragua im Norden sowie > Panama im Süden und liegt am Pazifik im Westen sowie der Karibik im Osten. Zwischen Deutschland und Costa Rica besteht ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung mit Protokoll (vgl G...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Taiwan

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Republik China, überwiegend Taiwan genannt (Regierungssitz: Taipeh; Amtssprache: hauptsächlich Chinesisch), ist ein nur von wenigen Staaten diplomatisch anerkannter Inselstaat in Ostasien; auch Deutschland pflegt keine offiziellen diplomatischen Beziehungen (> Rz 2). Taiwan liegt im Pazifik, östlich der Volksrepublik > China, von der es d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Turkmenistan

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Turkmenistan (Hauptstadt: Aşgabat; Amtssprache: Turkmenisch) ist ein Binnenstaat in Zentralasien am Kaspischen Meer im Westen und Landgrenzen zu > Kasachstan und > Usbekistan im Norden, > Afghanistan im Südosten sowie zum > Iran im Süden. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung nebst Protokoll vom 29.08.2016 (BGBl 2017 II, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vermietung und Verpachtung

Rn. 1580 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Zuordnung der Einkünfte zu den Einkünften aus VuV ist die Zwecksetzung des eingesetzten Kapitals. Ist das Kapital dazu bestimmt, unbewegliche WG zu erwerben oder herzustellen, die danach der Erzielung von Einkünften aus VuV dienen, so gehören vor der Kapitalverwendung hieraus erzielte Guthaben- w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriffsbestimmungen und Rechtsentwicklung

Rn. 1050 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 20 Abs 1 Nr 11 EStG zählen Sillhalterprämien bei Optionsgeschäften zu den Einkünften aus KapVerm. Durch das UntStRefG 2008, BGBl I 2007, 1912 wurden die Stillhalteprämien in § 20 Abs 1 Nr 11 EStG aufgenommen. Zuvor wurden vereinnahmte Stillhalteprämien von § 22 Nr 3 EStG erfasst. Inhalt eines Optionsgeschäftes ist der Erwerb oder die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Materialien / A. Einleitung

Rz. 1 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025)[1] A. Problem Die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sind zuletzt am 1. Januar 2021 erhöht worden. Seither verzeichnen Rechtsanwaltskanzleien einen erheblichen Anstieg der Personal- und Sachkosten. Damit die ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 2.1 Wegfall Fünftelregelung ab 2025

Abfindungen und Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit, wie z. B. Jubiläumszuwendungen, werden unter bestimmten Voraussetzungen nach der sog. Fünftelregelung besteuert. Dadurch ergeben sich regelmäßig steuerliche (Progressions-)Vorteile für den Arbeitnehmer. Waren die Voraussetzungen für die ermäßigte Versteuerung erfüllt, hatte der Arbeitgeber bis Ende des Jahres 2024 di...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tutoren

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die an die Betreuer von Studierendenwohnheimen (Tutoren) gewährten Entschädigungen (freie Unterkunft und Barentschädigung) sind weder > Beihilfen Rz 5 ff iSd § 3 Nr 11 EStG noch > Stipendien iSv § 3 Nr 44 EStG, sondern stpfl > Arbeitslohn (DB 1963, 1020), soweit sie nicht > Sonstige Einkünfte iSd § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst b EStG sind (BFH 124, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Leistungen für Schadenbeseitigungen

Rz. 72 [Autor/Zitation] Neben den aktivierbaren Leistungen werden von Betriebsabteilungen häufig auch Leistungen erbracht, die zu keinen aktivierbaren Posten führen (zB Beseitigung von Schäden an Gebäuden, Maschinen usw. durch eigene Abteilungen) oder die zu Lasten von Rückstellungen gehen (zB Beseitigung von Bergschäden, für die Bergschädenrückstellungen bestehen). In beiden...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Welche Zahlungen der Verbände/Vereine unterliegen der Künstlersozialabgabe?

Tz. 8 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 In den Fällen, in denen die Künstlersozialabgabe von den Verbänden/Vereinen zu entrichten ist, sind in die Bemessungsgrundlage nachfolgende Zahlungen einzubeziehen (s. Rz. 11): Gagen, Honorare, Entschädigungen, Aufwendungsersatz, Auslagen, die von den Verbänden/Vereinen an die selbständigen Künstler oder Publizisten zu leisten waren. Tz. 9 Stand: E...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Genossenschaften

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Aufwandsentschädigungen an Vorstandsmitglieder gemeinnütziger Wohnungsbaugenossenschaften sind stpfl > Arbeitslohn (BFH 94, 366 = BStBl 1969 II, 185), ebenso Entschädigungen an ehren- und nebenamtlich tätige Vorstandsmitglieder landwirtschaftlicher Genossenschaften. Ein pauschaler Ansatz von Aufwendungen anhand der Schätzungsrichtlinien, in d...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Grundlagen

Tz. 42 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Der Ausweis von Finanzinstrumenten als Eigen- und Fremdkapital ist in den Textziffern 15 bis 27 des Standards geregelt. Präzisierende Vorschriften finden sich darüber hinaus in den Anwendungsleitlinien (IAS 32.AG13 bis 14J sowie AG25 bis 29A). Die Kernregelung ist in IAS 32.15 niedergelegt: Danach hat ein Emittent ein Finanzinstrument bzw. Te...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gemeindebeamte

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 > Beamte, > Beamtenanwärter, > Ehrenamt, > Nebentätigkeit. Helfer in Gemeindesachen in Bayern, die gleichzeitig für mehrere Gemeinden tätig sind, stehen zu diesen Gemeinden idR nicht in einem Anstellungsverhältnis (BFH 91, 565 = BStBl 1968 II, 430); in einigen Bundesländern sind die > Bürgermeister > Arbeitnehmer (zB in Bayern, vgl Bekanntmach...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Definition der Umsatzerlöse

Rz. 9 [Autor/Zitation] Nach § 277 Abs. 1 sind Umsatzerlöse als Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der USt. sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern definiert. Diese Legaldefinition wurde durch das BilRUG eingeführt und setzt Art. 2 Nr. 5 B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Einkünfte aus Leistungen, § 22 Nr 3 EStG

Schrifttum: Ruppe, Gewinnrealisierung im Steuerrecht, Köln 1981; Paus, Behandlung von Fahrgemeinschaften, FR 1994, 741; Waterkamp-Faupel, Die sonstige Leistung im ESt-Recht, FR 1995, 41; Enneking/Denk, Qualifikationsprobleme bei der Besteuerung der inländischen Einkünfte von unbeschränkt stpfl Sportlern, DStR 1996, 450; Reisch/Reichhardt/Urbanke, Probleme bei der Besteuerung von ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Besteuerung auf nationaler Ebene

Rn. 584 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Entsprechend der in Art 12 Abs 3 EU-Abgeordnetenstatut eingeräumten Option wurde § 22 Nr 4 S 1 EStG durch das JStG 2009 (BGBl I 2008, 2794) in der Weise erweitert, dass erstmals ein nationaler Steuertatbestand für von der EU aufgrund des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments gezahlte Entschädigungen, Übergangsgelder, Ruhegehälter ...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.5.5 Keine Haftungsprivilegierung für Vorgesetzte

Ein Vorgesetzter, der im Rahmen der ihm vom Arbeitgeber übertragenen Weisungsbefugnis seine ihm als Erfüllungsgehilfen des Arbeitgebers mit übertragenen arbeitsvertraglichen Schutzpflichten[1] gegenüber einem ihm unterstellten Arbeitnehmer verletzt, kann sich nicht auf eine Haftungsprivilegierung berufen. Die Haftungsbeschränkung des Arbeitnehmers bei betrieblich veranlasste...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 1.5 Möglichkeiten von betroffenen Arbeitnehmern

Die Möglichkeiten betroffener Arbeitnehmer, gegen Belästigungen vorzugehen, richten sich insbesondere danach, welcher Art die Belästigung ist. In Betracht kommt eine Beschwerde beim Arbeitgeber und/oder beim Betriebsrat.[1] Von Belästigungen betroffene Arbeitnehmer können auch berechtigt sein, die Arbeitsleistung zurückzuhalten (sog. Leistungsverweigerungsrecht).[2] Außerdem...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.2 Arbeitsrechtliche Bewertung

Bei der arbeitsrechtlichen Bewertung von Mobbing ist danach zu unterscheiden, ob das Mobbing vom Arbeitgeber ausgeübt bzw. geduldet wird oder ausschließlich von Arbeitskollegen bzw. Vorgesetzten des Betroffenen ausgeht. Der Arbeitgeber hat aufgrund des bestehenden Arbeitsverhältnisses als arbeitsvertragliche Nebenpflicht die sog. Fürsorgepflicht, die ihn verpflichtet, auf das...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 3 Darlegungs- und Beweislast

Nach den Grundregeln des Zivilprozesses, die auch für das Arbeitsgerichtsverfahren gelten, muss derjenige, der ein Recht oder einen Anspruch geltend macht, die Tatsachen darlegen und beweisen, die den Schluss auf die von ihm begehrte Rechtsfolge zulassen. Im Bereich der Belästigung wegen eines durch das AGG geschützten Merkmals enthält § 22 AGG eine Beweiserleichterung für d...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.5 Schadensersatzansprüche

Eventuelle Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche auf der Grundlage einer Belästigung wegen eines der durch das AGG geschützten 8 Merkmale sind speziell in § 15 AGG geregelt. Ansprüche auf Ersatz mobbingbedingter Schäden wegen anderer, nicht vom AGG erfasster Merkmale können sich aus Vertrag oder unerlaubter Handlung ergeben. 2.5.1 Vertragshaftung Betreibt der Arbeitgebe...mehr

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Sommer, SGB XI § 76 Schieds... / 2.3.3 Rechtsstellung der Schiedsstellenmitglieder

Rz. 11 Die Mitglieder der Schiedsstelle führen ihr Amt als Ehrenamt (Abs. 3 Satz 1). Sie erhalten damit für ihre Tätigkeit keine Vergütung, sondern nach Maßgabe der landesrechtlichen Verordnungen gemäß Abs. 5 (vgl. dazu Rz. 28) lediglich neben Ersatz anfallender Reisekosten eine pauschale Entschädigung für den Zeitaufwand und notwendige Barauslagen (so z. B. § 12 SGB-XI-Schi...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.4.2.1 Sperrwirkung

Rz. 62 Das BSG (Urteil v. 4.6.2002, B 2 U 20/01 R) hat Abs. 2 dahingehend ausgelegt, dass medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse einer Beurteilung der für die Anerkennung und Entschädigung einer Quasi-Berufskrankheit zuständigen Stelle (dem Versicherungsträger) entzogen sind; d. h., es tritt eine sog. Sperrwirkung ein, wenn dem Verordnungsgeber solche Erkenntnisse vorlie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.4.2.2 Stichtagsregelungen nach § 6 BKV

Rz. 63 Führten die Beratungen zur Aufnahme der Krankheit in die Berufskrankheitenliste, so nahm der Verordnungsgeber regelmäßig eine Rückwirkungsklausel auf, wonach die Berufskrankheit nur dann anzuerkennen ist, wenn der Versicherungsfall nach einem bestimmten Stichzeitpunkt eingetreten ist (vgl. dazu die Regelungen in § 6 BKV). In den Stichtagsregelungen des § 6 BKV wird de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Rückstellungen

Rn. 474 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Rückstellungen nach IFRS ("provisions") sind allg. nach den Regelungen des IAS 37 zu passivieren (vgl. zu den Ausnahmen IAS 37.1ff.), wobei rückstellungsrelevante Leistungen an AN nach den Regelungen des IAS 19 zu bilanzieren sind (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 908ff.). Für die ebenfalls in IAS 37 geregelten Eventualschulden ("contingent liabil...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Grundstücksgleiche Rechte

Rn. 243 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Grundstücksgleiche Rechte sind Rechte, die privatrechtlich wie Grundstücke behandelt werden (vgl. ADS (2023), § 266, Rn. 104). Beispiele für grundstücksgleiche Rechte sind das Erbbaurecht, das Bergwerksrecht oder andere Abbaurechte, das Wohnungseigentum und die Dauerwohn- und Dauernutzungsrechte (vgl. auch HdR-E, HGB § 266, Rn. 19ff.). Rn. 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mahnung und Mahnverfahren / 7.2 Mahn- und Inkassokosten

Für die Durchsetzung der Forderungen können auch spezielle Inkassounternehmen beauftragt werden.[1] Inkassounternehmen verfügen über ein breites Leistungsspektrum und kennen aus ihrer Praxis sämtliche Schuldnertricks. Grundsätzlich können alle Ausgaben, die für die Eintreibung von Forderungen anfallen, ab der 2. Mahnung (soweit nicht vorher Verzug eingetreten ist) als Verzugs...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 2.1.8 Bemessung der Entschädigung für Organmitglieder (Nr. 8)

Rz. 19 Nach § 41 SGB IV haben die ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane i. S. v. § 40 SGB IV einen Anspruch gegen den Versicherungsträger auf Erstattung der baren Auslagen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dafür feste Beträge festzusetzen. Für den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden von Selbstverwaltungsorganen sowie für sonstige Mitglieder...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Beschaffung: Al... / 2.3 Einfluss der ESRS auf den Einkauf

Der Einkauf wird durch die ESRS in hohem Maße beeinflusst, da viele der geforderten Daten und Maßnahmen im Sinne einer Lebenszyklusbetrachtung auch die vorgelagerte Lieferkette betreffen. Der Einkauf ist somit ein Schlüsselakteur für die Erhebung, Validierung und Umsetzung von ESG-relevanten Informationen auf der Lieferantenseite. Während die Standards ESRS E1 (Klimaschutz),...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Geschäftsführergehalt / 3 Bestandteile des Geschäftsführergehalts

Das Gehalt des Geschäftsführers setzt sich in aller Regel aus folgenden Bestandteilen zusammen: Jahresfestgehalt (monatliches Festgehalt) erfolgsabhängige Bezüge (Tantiemen, Prämien) Zusatz- und Sozialleistungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Zuwendungen usw.) Firmenwagen sonstige Nebenleistungen (Leistungen zur Alters- und Gesundheitsvorsorge, wie z. B. Pensionszusagen, Direktver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.2 Abfindung und Einkommensteuer

Der Anwalt sollte seinem Mandanten schon vor oder während des Arbeitsgerichtsprozesses beraten, dass dieser steuerliche Beratung einholt, damit eine mögliche Abfindung tatsächlich vom Finanzamt ermäßigt besteuert wird.[1] Bei der Abfindung greift die sog. Fünftel-Regelung[2]: Die Abfindung wird fiktiv auf 5 Jahre verteilt, um zu einem ermäßigten Steuersatz für den Arbeitnehme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.3 Schadensersatzleistungen an Arbeitnehmer

Nur bestimmte Entschädigungen sind steuerfrei Eine Schadensersatzzahlung stellt nur insoweit eine steuerpflichtige Entschädigung dar, als sie an die Stelle nicht erzielter Einnahmen tritt. Nicht steuerpflichtig und damit auch nicht ermäßigt zu besteuern sind Entschädigungen als Ersatz für steuerfreie Einnahmen oder als Ausgleich für einen privaten Vermögensschaden (Schmerzen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pfändung und Abzweigung (Ge... / 1.1.1 Begriff

Laufende Geldleistungen können wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Geldleistungen in diesem Sinne werden laufend für bestimmte Zeitabschnitte gezahlt. Das gilt auch, wenn die Leistung für einen bestimmten Zeitraum in einem Betrag ausgezahlt wird. Laufende Geldleistungen sind z. B. Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld (bis 31.12.2023), Krankengeld der Sozialen E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2 Arbeitsverträge mit nahen Angehörigen

Rechtsanwälte werden von Arbeitgeber-Mandanten auch zu Arbeitsverträgen mit Angehörigen befragt. Zahlungen an den eigenen Ehepartner oder an Kinder, die noch zur Schule gehen und studieren und deshalb keine eigenen Einkünfte haben, sind steuerlich natürlich interessant, aber mit Vorsicht zu sehen: Die monatlichen Gehaltszahlungen inklusive des Arbeitgeberanteils zur Sozialver...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 5 Soziale Entschädigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Sie ist seither einmal geändert worden. Art. 28 Nr. 1 Buchst. a des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts v. 12.12.2019 (BGBl. I S. 2652) hat die Überschrift wie folgt gefasst: "§ 5 Soziale Entschädigung". Art. 28 Nr. 2 Buchstab a hat in...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 5 So... / 2.1 Dogmatische Grundlagen des Rechts der sozialen Entschädigung

Rz. 12 Grundgedanke des SER ist, dass die staatliche Gemeinschaft die Lasten ausgleichen muss, die aus einem von der Gesamtheit zu tragenden Schicksal, namentlich durch Eingriffe von außen, entstanden sind und mehr oder weniger zufällig nur einen Bürger oder bestimmte Gruppen getroffen haben (BVerfG, Beschluss v. 26.2.2010, 1 BvR 1541/09; BVerfG, Entscheidung v. 3.12.1969, 1...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 5 So... / 2.4 Einstandspflicht aus anderen Gründen

Rz. 31 Nach der Konzeption des § 5 kommen auch andere Gründe als Voraussetzung dafür in Betracht, dass eine der nunmehr im SGB XIV normierten Leistungen eingreift. Was unter den "anderen Gründen" zu verstehen ist, erläutert die Vorschrift nicht. Die Abgrenzung ist negativ vorzunehmen. "Andere Gründe" sind in Bezug zu setzen zum in der 1. Alternative angesprochenen Sonderopfe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 5 So... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift präzisiert und konkretisiert das Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG und den Willen des Gesetzgebers, öffentlich-rechtliche Entschädigungsleistungen für Gesundheitsschäden zu gewähren, die aus Opfern erwachsen sind, die für die Gemeinschaft erbracht wurden oder aus anderen oder gleichartigen oder ähnlichen Gründen entstanden sind (vgl. BT-Drs. 7/868 ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 5 So... / 2 Rechtspraxis

2.1 Dogmatische Grundlagen des Rechts der sozialen Entschädigung Rz. 12 Grundgedanke des SER ist, dass die staatliche Gemeinschaft die Lasten ausgleichen muss, die aus einem von der Gesamtheit zu tragenden Schicksal, namentlich durch Eingriffe von außen, entstanden sind und mehr oder weniger zufällig nur einen Bürger oder bestimmte Gruppen getroffen haben (BVerfG, Beschluss v...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 5 So... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Sie ist seither einmal geändert worden. Art. 28 Nr. 1 Buchst. a des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts v. 12.12.2019 (BGBl. I S. 2652) hat die Überschrift wie folgt gefasst: "§ 5 Soziale Entschädigung". Art. 28 Nr. 2 Buchstab a hat in der Überschrift di...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 5 So... / 2.8 Hinterbliebenenversorgung

Rz. 44 Nach § 5 Satz 2 haben auch Hinterbliebene einen Anspruch auf angemessene wirtschaftliche Versorgung. Der informative Charakter dieser Norm wird spezialgesetzlich ausgefüllt. Hierzu ist auf die Vorschriften über die Hinterbliebenenversorgung (§§ 85 ff. SGB XIV) Bezug zu nehmen. Den Hinterbliebenen wird kein Anspruch auf Krankenbehandlung eingeräumt.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 5 So... / 2.2 Eintritt eines Gesundheitsschadens

2.2.1 Begriffliches Rz. 15 Dieses Normelement ist gleichsam das Eingangstor in den Anwendungsbereich des SER. Hieraus folgt: Ohne Gesundheitsschaden keine Entschädigung. Auf einen rein wirtschaftlichen Schaden kommt es nicht an. Sach- und Vermögensschäden werden von § 5 grundsätzlich nicht erfasst. Allerdings sind nicht nur die gesundheitlichen, sondern nach weiteren Maßgaben...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 5 So... / 2.7 Ausgleichsleistungen

Rz. 39 § 5 enthält nicht nur die die Anspruchsbegründung betreffenden Programmsätze. Auch die Rechtsfolgenseite der daraus resultierenden Leistungsansprüche wird umrissen. Hierzu differenziert die Vorschrift nach Dienst- und Sachleistungen (Nr. 1) und Geldleistungen (Nr. 2). Rz. 40 Die in Nr. 1 genannten Leistungen zielen auf eine Rehabilitation des Geschädigten. Folgerichtig...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 5 So... / 2.2.4 Beweismaßstäbe

Rz. 25 Hinsichtlich der Beweismaßstäbe ist zu unterscheiden. Die geschützte Tätigkeit, das schädigende Ereignis und die gesundheitliche Schädigung (Primärschaden) müssen sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mittels Vollbeweises feststellen lassen (BSG, Urteil v. 15.12.1999, B 9 VS 2/98 R; LSG Bayern, Urteil v. 30.4.2024, L 15 VJ 2/23). Das gilt auch für den S...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 5 So... / 2.6 Grundsätze des Sozialen Entschädigungsrechts

Rz. 35 Diesen Satzteil hat Art. 28 Nr. 2 Buchst. b des Gesetzes v. 12.12.2019 (BGBl. I S. 2652) dem § 5 Satz 1 SGB I mit Wirkung zum 1.1.2024 eingefügt (dazu auch Rz. 1). Gleichzeitig hat das Gesetz das Adjektiv "versorgungsrechtlichen" gestrichen. Im Ergebnis ist die Wortfolge nach "versorgungsrechtlichen Grundsätzen" durch die Wortfolge nach "Grundsätzen des Sozialen Entsc...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 5 So... / 2.2.1 Begriffliches

Rz. 15 Dieses Normelement ist gleichsam das Eingangstor in den Anwendungsbereich des SER. Hieraus folgt: Ohne Gesundheitsschaden keine Entschädigung. Auf einen rein wirtschaftlichen Schaden kommt es nicht an. Sach- und Vermögensschäden werden von § 5 grundsätzlich nicht erfasst. Allerdings sind nicht nur die gesundheitlichen, sondern nach weiteren Maßgaben auch die wirtschaf...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 5 So... / 2.3 Abgeltung eines besonderen Opfers

Rz. 28 Der Gesundheitsschaden muss nach der ersten Alternative des § 5 Satz 1 SGB I als besonderes Opfer eingetreten sein. Was hierunter zu verstehen ist, definiert die Vorschrift nicht. Hier zeigt sich neuerlich der Charakter der Vorschrift als Programmsatz mit schlichter Leitfunktion. Demgemäß wurde dieses Normelement vor Inkrafttreten des SGB XIV mit dem 1.1.2024 (dazu Rz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 5 So... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 45 Becker, Soziales Entschädigungsrecht – Bestand, Grundsätze, Neuordnung, Monographie, 2018. Bischofs, Der Anspruch der Opfer von Gewalttaten im Lichte des neuen SGB XIV – eine Annäherung, SGb 2022, 21. Bittner, SGB XIV – Ausblick auf die kommenden Veränderungen, MEDSACH 2023, 68. Grühn, Schutz des Kindes im Sozialen Entschädigungsrecht – vom vorsätzlichen, rechtswidrigen ...mehr