Fachbeiträge & Kommentare zu Entschädigung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / g) Zahlungsverzug; Warnhinweis; Widerrufsrecht; Vorfälligkeitsentschädigung; Vertragsentwurf; Datenschutz (Art 247 § 3 I Nr 11–16 EGBGB).

Rn 23 Der Darlehensnehmer ist über den Verzugszinssatz, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses konkret angegeben werden muss (BGH NJW 22, 1890 Rz 11 f; EuGH WM 21, 1986 Rz 81 ff = ECLI:EU:C:2021:736; nach BGH WM 24, 736 Rz 32 ff hindert die fehlende Angabe des konkreten Verzugszinssatzes das Anlaufen der Widerrufsfrist nicht; ebenso WM 24, 1955 Rz 24), die Art u Weise seine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Prozessuales.

Rn 55 Der Gläubiger muss die Voraussetzungen des § 323 beweisen, zudem seine Fähigkeit und Bereitschaft zur Erbringung der Gegenleistung. Zur Beweislast des Schuldners steht dagegen, dass er trotz seiner Vorleistungspflicht nicht zu leisten braucht (vgl BGH NJW 65, 1276 [BGH 05.05.1965 - VIII ZR 95/65]). Bei V 2 hat der Schuldner die Unerheblichkeit der Pflichtverletzung zu ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abs 1 S 1, Abs 2 S 1.

Rn 2 Aufschiebend bedingte, ungewisse und unsichere Rechte und Verbindlichkeiten bleiben vorläufig außer Ansatz. Bedingungen sind solche rechtsgeschäftlicher Art und echte Rechtsbedingungen (Gottwald Rz 5; aA RGZ 83, 253, 254). Der Grad der Wahrscheinlichkeit des Bedingungseintritts ist unerheblich (MüKo/Lange Rz 4). Zur analogen Anwendung des § 2314 II 1 iVm I 3, wenn der E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Unterlassung von Wettbewerb und Nebentätigkeiten.

Rn 84 Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses muss der ArbN Wettbewerb unterlassen (vgl § 110 GewO; BAG NZA 13, 748), ferner Nebentätigkeiten, soweit das Arbeitsverhältnis dadurch beeinträchtigt wird (BGH NZA 20, 952). Die Aufnahme einer Nebentätigkeit kann weiterhin vertraglich unter Genehmigungspflicht gestellt werden (BAG NZA 20, 952 [BAG 19.12.2019 - 6 AZR 23/19]). De...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Reisemangelmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Die Herstellung bei Nichtvermögensschäden.

Rn 20 Auch bei Nichtvermögensschäden kann Herstellung verlangt werden; § 253 beschränkt nur einen Anspruch auf Entschädigung in Geld. Zur Herstellung gehören etwa Operationen zur Beseitigung oder Verdeckung von Unfallnarben. Die Aussage, bei unverhältnismäßig hohen Kosten könne § 242 entgegenstehen (BGHZ 63, 295, 300 ff: Ausgleich über Schmerzensgeld), hat der BGH danach nie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beispiele.

Rn 9 Überraschend +, nicht –: Abtretungsklausel im SV-Vertrag (+BGH NJW 17, 501 Rz 11); Automatische Vertragsverlängerung bei gleichzeitiger Regelung einer Vertragslaufzeit von jeweils einem Jahr (+BGH NJW 89, 2255 [BGH 01.06.1989 - X ZR 78/88]); Eigentumsvorbehalt, einfach und verlängert (–Grüneberg/Grüneberg § 305c Rz 6); Flatrate-Tarif und volumenabhängige Datendrosselung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelheiten.

Rn 2 Nach I kann der Veranstalter seine Haftung für Schäden die keine Körperschäden sind und die außerdem nicht schuldhaft herbeigeführt werden, auf den dreifachen Reisepreis beschränken. Verschulden umfasst auch Fahrlässigkeit (§ 276 I). Eine Beschränkung für Leistungsträger (vgl § 651h I Nr 2) gibt es nicht (mehr). Rn 3 Wie bei § 651h II nach II gilt der Vorrang internation...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Keine anderweitige Bestimmung.

Rn 7 § 246 findet nur dann Anwendung, wenn keine andere gesetzliche oder vertragliche Bestimmung eingreift (s.o. Rn 1). Von § 246 abweichende gesetzliche Regelungen finden sich va in §§ 288 I, II, 291 S 2 (fünf bzw acht Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz aus § 247) sowie in § 497 IV (zweieinhalb Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz) für Zinsschulden a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen.

Rn 5 Die in § 251 I vorgesehene Rechtsfolge ist die Entschädigung des Gläubigers in Geld. Ersetzt wird damit das Kompensations-, Geld- oder Summeninteresse statt des bei § 249 maßgeblichen Herstellungs- oder Integritätsinteresses. Auch für das Geldinteresse gilt aber die Formel von § 249 I, soweit sie sich auf den Totalersatz bezieht. Auszugleichen ist also jede Vermögensmin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Regelung gibt dem Unternehmer bei Unterlassen der gebotenen Mitwirkung durch den Besteller nach § 642 zusätzlich zum dort geregelten Entschädigungsanspruch die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis durch Kündigung zu beenden. Sie trägt damit dem Umstand Rechnung, dass dem Unternehmer mit der Entschädigung allein nicht immer gedient ist. So insb, wenn durch die Ungewis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, ProdHaftG § 8 ProdHaftG – Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung.

Gesetzestext 1Im Falle der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit ist Ersatz der Kosten der Heilung sowie des Vermögensnachteils zu leisten, den der Verletzte dadurch erleidet, dass infolge der Verletzung zeitweise oder dauernd seine Erwerbsfähigkeit aufgehoben oder gemindert ist oder seine Bedürfnisse vermehrt sind. 2Wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Entwicklung.

Rn 1 Vor dem SchRModG war in § 253 aF nur der Ausschluss des immateriellen Schadens vom Geldersatz geregelt, wohingegen das Schmerzensgeld in § 847 aF genannt und daher auf Deliktsansprüche beschränkt war. § 253 führt in I den § 253 aF fort. Dagegen hat er in II das Schmerzensgeld geregelt und dabei zusätzlich die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung aufgeführt. Durch d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Benachteiligte kann bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot unbeschadet weiterer Ansprüche die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. 2Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen. (2) 1Bei einer Verletzung des Benachteiligungsverbots ist der Benachteiligende verpflichtet, den hierdurch entstandenen Schaden zu erset...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 597 BGB – Verspätete Rückgabe.

Gesetzestext (1) 1Gibt der Pächter die Pachtsache nach Beendigung des Pachtverhältnisses nicht zurück, so kann der Verpächter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Pacht verlangen. 2Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Rn 1 Die Norm entspricht § 584b, der seinerseits § 546a verdrängt; es kann nicht statt der vereinb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 4 Dem Verpächter steht ein vertraglicher verschuldensunabhängiger Entschädigungsanspruch zu (Köln ZMR 22, 546: Mindestentschädigung). Die Höhe der Entschädigung trägt den potentiellen oder tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten des Pächters Rechnung und berücksichtigt die ungleichmäßige Verteilung auf das gesamte Pachtjahr. Ob und welche Nutzungen der Verpächter hätte ziehen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Anweisung zur Benachteiligung, Abs 5.

Rn 42 V setzt Art 2 IV RL 2000/43/EG, 2000/78/EG und 76/207/EWG sowie Art 4 IV RL 2004/113/EG um; auch die Anweisung zur Benachteiligung gilt als Benachteiligung. Rn 43 Anweisung setzt ein Weisungsrecht des Anweisenden voraus, bloße ›Aufforderung‹ genügt nicht (BKG § 3 Rz 64). ›Anweisung‹ erfordert Vorsatz hinsichtlich Weisung und Benachteiligung aus einem in § 1 genannten Gr...mehr

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AGS 09/2025, Gesamtkostentabelle - Prozessrisiko, Anwaltsgebühren, Gerichtskosten

34. Aufl., 2025. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. Spiralheftung, 55 S., 27,00 EUR Pünktlich zum Inkrafttreten der Änderungen durch das KostBRÄG 2025 hat der Verlag die Gesamtkostentabelle neu aufgelegt. In insgesamt 17 Abschnitten, zu denen der sofortige Zugriff über seitlich angebrachte Reiter erleichtert wird, finden sich alle für die Praxis relevanten Gebührenbeträge. Ebenso ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Verstöße.

Rn 29 Bei einem Verstoß in der Phase der Vertragsanbahnung kann der Vermieter gem § 21 I 1 AGG ausnw (s Rn 34) im Einzelfall verpflichtet sein, mit einem Mietinteressenten einen Mietvertrag abzuschließen (Schmid-Räntsch FS Blank, 381, 393). Der benachteiligte Bewerber hat zwar nur einen Anspruch auf eine diskriminierungsfreie Entscheidung über das von ihm abgegebene Vertrags...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einordnung und Zweck.

Rn 1 § 15 setzt Art 15 RL 2000/43/EG, Art 17 RL 2000/78/EG und Art 6 und 8d RL 67/207 EWG um, und kommt Forderung des EuGH nach Sanktion mit ›wirklich abschreckender Wirkung ggü dem Arbeitgeber, (…) und in jedem Fall in einem angemessenen Verhältnis zum erlittenen Schaden‹ (EuGH DB 97, 983 – Draehmpaehl; BAG AP AGG § 8 Nr 3 m Anm Krieger) nach. I regelt verschuldensabhängige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Prozessuales.

Rn 12 Nach § 259 ZPO kann auch eine erst künftig fällige Entschädigung zusammen mit der Räumungsklage verlangt werden, wenn die Kündigung wegen Zahlungsrückständen erklärt wurde (BGH NJW 03, 1395 [BGH 20.11.2002 - VIII ZB 66/02]). Zum Rang des Entschädigungsanspruchs bei Mieterinsolvenz s BGH NJW 07, 1591 [BGH 21.12.2006 - IX ZR 66/05]; 07, 1594 [BGH 01.03.2007 - IX ZR 81/05].mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen der Ausübung des Abwendungsrechts.

Rn 9 Die Mietereinbauten/Mietereinrichtungen werden oder bleiben endgültig Vermietereigentum bei gleichzeitigem Erlöschen des Wiederaneignungsrechts des Mieters. Ein begründeter Anspruch des Mieters auf Entschädigung verjährt innerhalb der kurzen Frist des § 548 (LG Mannheim WuM 86, 279). Danach entsteht ein dauerndes Besitzrecht des Vermieters. Die materiell-rechtlichen Wir...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Vergütung ohne Arbeitsleistung.

Rn 76 Der ArbG kann in gesetzlich bestimmten Fällen Vergütung ohne Arbeitsleistung schulden, zB Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§§ 3 ff EFZG) und an Feiertagen (§ 2 EFZG; BAG NZA 20, 237 [BAG 16.10.2019 - 5 AZR 352/18]; zur Abweichung durch TV BAG NZA 18, 597 [BAG 06.12.2017 - 5 AZR 118/17]), Urlaubsentgelt (§ 11 BUrlG), bezahlte Freistellung von Betriebsräten (§§ 37 I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Formulierung.

Rn 10 Nach II sollen Verletzte ›auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist‹, eine ›billige Entschädigung in Geld‹ verlangen können. Dabei ist die Formulierung für die zu entschädigenden Nachteile ganz weit; sie geht erheblich über körperliche Schmerzen hinaus. Berücksichtigt werden die Schwere der Verletzungen, die Dauer des Leidens, der Verlauf des Heilungsproz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abtretbarkeit, Erlöschen.

Rn 16 Die – allein durch § 852 II ZPO (BGH NJW 07, 60) – eingeschränkte Pfändbarkeit des Anspruchs macht ihn nicht zu einem höchstpersönlichen (BGH NJW 95, 323 [BGH 09.11.1994 - IV ZR 66/94]). Rn 17 Weder § 400 noch § 399 Alt 1 stehen einer Abtretung iRd Zwecksetzung des Anspruchs entgegen (MüKo/Koch Rz 17). Deshalb ist die Abtretung des Anspruchs, auch an andere als die in I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines u zu Abs 1.

Rn 1 I wurde zum 21.3.16 (§ 491 Rn 7) neu gefasst, III angefügt. Die halbzwingende (§ 512 1) Vorschrift, die erst seit dem 21.3.16 auch für Immobiliar-Verbraucherdarlehen gilt, setzt Art 16 II, III u V VerbrKrRL 2008 um. Die Legaldefinition einer Vorfälligkeitsentschädigung enthält § 490 II 3. Während § 490 II die Entschädigung des Darlehensgebers bei vorzeitiger Kündigung e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Umfang.

Rn 59 Der Anspruch umfasst Substanzschäden, aber wohl auch sämtliche adäquat kausal im Zusammenhang mit der Maßnahme stehenden Schäden (BGH ZMR 18, 777 Rz 11; München ZMR 08, 562). Schaden ist eine Zerstörung, aber auch eine bloße Verschlechterung (BGH NJW 16, 1310 Rz 26). Zu erstatten sind zB entgangener Gewinn (Frankf NZM 07, 251, 252; LG Frankfurt aM ZWE 14, 403), Umzugs-...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Enteignungsgleicher Eingriff.

Rn 6 Es wird unterschieden zwischen dem – rechtswidrigen – enteignungsgleichen und dem – an sich rechtmäßigen – enteignenden Eingriff. Ein Entschädigungsanspruch aus enteignendem Eingriff setzt voraus, dass rechtswidrig in eine durch Art 14 GG geschützte Rechtsposition von hoher Hand unmittelbar eingegriffen und dem Berechtigten dadurch ein besonderes, anderen nicht zugemute...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gesamtwirkung.

Rn 2 Gesamtaufhebung ist zu bejahen beim Vergleich, der auf abschließende Regelung aller Ansprüche zwischen allen Beteiligten angelegt ist, im Zweifel auch dann, wenn der kontrahierende Gesamtschuldner im Innenverhältnis voll einstehen muss (Kobl OLGR 09, 768; Köln NJW-RR 92, 1398 [OLG Köln 18.05.1992 - 19 W 15/92]; Hamm NJW-RR 98, 486, 487f). Der Erlass des Geschädigten ggü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rückwirkung.

Rn 2 Wird die Erbschaft vor ihrem Anfall wirksam ausgeschlagen, etwa durch den Nacherben vor Eintritt des Nacherbfalls (§ 2142) erfolgt kein Anfall (vgl Zimmer NJW 16, 3341). Bei einer Ausschlagung nach dem Erbfall gilt der Anfall als nicht erfolgt, I, dh sie wirkt auf den Erbfall zurück. Der Ausschlagende ist von Anfang an nicht Erbe geworden. Der Nächstberufene gilt, ebenf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. ›Miet-‹ und ›eigentumsähnlichen‹ Rechte.

Rn 2 Man unterscheidet zwischen ›mietähnlichen‹ und ›eigentumsähnlichen‹ Dauerwohn- und Dauernutzungsrechten. Als mietähnlich werden auf eine kürzere Laufzeit bis zu zehn Jahren bestellte verstanden. Als eigentumsähnlich werden solche verstanden, die langfristig oder unbefristet angelegt sind und dem Berechtigten eine dem Eigentümer ähnliche Rechtsstellung verschaffen. Eine ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Im Falle der Tötung hat der Ersatzpflichtige die Kosten der Beerdigung demjenigen zu ersetzen, welchem die Verpflichtung obliegt, diese Kosten zu tragen. (2) 1Stand der Getötete zur Zeit der Verletzung zu einem Dritten in einem Verhältnis, vermöge dessen er diesem gegenüber kraft Gesetzes unterhaltspflichtig war oder unterhaltspflichtig werden konnte, und ist dem Dritten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Soweit die Verwaltung des Vermögens des Betreuten zum Aufgabenkreis des Betreuers gehört, hat er zum Zeitpunkt seiner Bestellung ein Verzeichnis über das Vermögen des Betreuten zu erstellen und dieses dem Betreuungsgericht mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit einzureichen. Das Vermögensverzeichnis soll auch Angaben zu den regelmäßigen Einnahmen und A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das Dauerwohnrecht soll nur bestellt werden, wenn die Wohnung in sich abgeschlossen ist. (2) 1Zur näheren Bezeichnung des Gegenstandes und des Inhalts des Dauerwohnrechts kann auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden. 2Der Eintragungsbewilligung sind als Anlagen beizufügen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erwerb eines Ersatzstückes (II Nr 3).

Rn 6 Dem Ehegatten soll die Möglichkeit verbleiben, sein Vorbehaltsgut ungeschmälert zu erhalten. Wird deshalb ein Teil des Vorbehaltsguts zerstört, beschädigt oder entzogen, fällt auch der aus der Entschädigung – etwa der Versicherungsleistung – angeschaffte Ersatz in das Vorbehaltsgut (dingliche Surrogation). Dasselbe gilt für den Fall, dass aus Mitteln des Vorbehaltsguts ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Einzelfälle von A–Z. Abschleppunternehmer.

Rn 82 Nach der Werkzeugtheorie (Rn 11) handelt es sich bei einem Abschleppunternehmer, der auf polizeilicher Veranlassung ein Fahrzeug abschleppt, um einen ›Beamten‹ iSd § 839 (BGHZ 49, 108; VersR 06, 807). Rn 83 Arzt, Amtshaftung. Unterlaufen einem beamteten Arzt Fehler, sind Amtshaftungsansprüche nur gegeben, wenn das Behandlungsverhältnis mit dem Geschädigten öffentlich-re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Herstellung.

Rn 3 In I und II 1 (ebenso in den §§ 250, 251) spricht das Gesetz von der Herstellung eines bestimmten (schadensfreien) Zustands. Das ist die sog Naturalrestitution: Regelmäßig wird nicht Geldersatz als Ausgleich für die Wertminderung geschuldet, die das Vermögen des Geschädigten durch den zum Ersatz verpflichtenden Umstand erlitten hat. Vielmehr soll auch die konkrete Zusam...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Anwendungsbereich.

Rn 20 § 10 II bezweckt es, unbillige Härten zu beseitigen (BGH ZMR 18, 242 Rz 11; ZMR 16, 713 Rz 11). Nach § 10 II kann verlangt werden: eine vom Gesetz abweichende schuldrechtliche Vereinbarung oder die Anpassung einer bestehenden schuldrechtlichen Vereinbarung (BGH ZMR 12, 793 Rz 8), als Ultima Ratio auch die Änderung oder Aufhebung eines SNRs (BGH ZMR 19, 518 Rz 11; 18, 6...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einführung.

Rn 19 Mit Gesetz vom 17.7.2017 (BGBl I 2017, 2421) ist Abs 3 neu eingefügt worden. Für alle Verletzungen ab dem 22.7.2017 sieht die Norm nunmehr vor, dass den Hinterbliebenen ein Hinterbliebenengeld – eine ›angemessene Entschädigung in Geld‹ zu zahlen sei, wenn ein besonderes persönliches Näheverhältnis besteht (ausf hierzu Huber/Kadner Graziano/Luckey). Die Norm – insb moti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1059c BGB – Übergang oder Übertragung des Nießbrauchs.

Gesetzestext (1) 1Im Falle des Übergangs oder der Übertragung des Nießbrauchs tritt der Erwerber an Stelle des bisherigen Berechtigten in die mit dem Nießbrauch verbundenen Rechte und Verpflichtungen gegenüber dem Eigentümer ein. 2Sind in Ansehung dieser Rechte und Verpflichtungen Vereinbarungen zwischen dem Eigentümer und dem Berechtigten getroffen worden, so wirken sie au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesicherte Forderungen.

Rn 3 Das Pfandrecht sichert alle Forderungen ›aus dem Vertrag‹. Gemeint ist der Vertrag des Unternehmers mit dem Besteller, also der Werkvertrag. Um einen solchen handelt es sich nicht, soweit die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien nach § 650 dem Kaufrecht unterliegen (s Rn 2, auch zu einer analogen Anwendung des § 647). Der Begriff der ›Forderungen‹ iSd § 647 ist weit z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 41 WEG – Besondere Vorschriften für langfristige Dauerwohnrechte.

Gesetzestext (1) Für Dauerwohnrechte, die zeitlich unbegrenzt oder für einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren eingeräumt sind, gelten die besonderen Vorschriften der Absätze 2 und 3. (2) Der Eigentümer ist, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, dem Dauerwohnberechtigten gegenüber verpflichtet, eine dem Dauerwohnrecht im Range vorgehende oder gleichstehende Hypothek lös...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einleitungssatz.

Rn 3 1 und 2 regeln allg Rechtfertigungsmöglichkeiten über § 8 AGG hinaus. Die Anwendung bereitet erhebliche Probleme: Rn 4 Die Ungleichbehandlung muss ›objektiv gerechtfertigt‹ sein, entscheidend ist ein objektiver Maßstab, nicht die subjektive Gewichtung des Betroffenen oder Handelnden. Rn 5 Sie muss ›angemessen gerechtfertigt‹ sein, dh die Mittel-Zweck-Relation ieS (dazu § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Kfz.

Rn 42 BGHZ 40, 345 hat eine abstrakte Nutzungsentschädigung dem Grund nach bejaht: Die Möglichkeit, jederzeit und sofort ein Kfz, das in der Garage oder vor der Tür steht, benutzen zu können, werde heute allg als wirtschaftlicher Vorteil angesehen; die Benutzungsmöglichkeit werde durch Vermögensaufwendungen ›erkauft‹ und sei daher kommerzialisiert (aaO 349f). Doch hat das sc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fristbeginn.

Rn 5 Bei Verbraucherdarlehensverträgen beginnt die Frist nicht schon mit dem Vertragsschluss (§ 355 II), sondern nach I erst dann, wenn der Verbraucher zusätzlich eine Vertragsurkunde oder etwas Ähnliches erhält. Der Fristbeginn erfordert nicht, dass die dem Verbraucher zur Verfügung gestellte Abschrift seines Antrages von ihm auch unterschrieben worden ist. Eine Abschrift d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Einzelfragen/Verfahrensfragen

Rz. 63 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Der > Freibetrag gemäß § 3 Nr 26b EStG von 3 000 EUR ist ein Jahresbetrag. Er wird nicht zeitanteilig aufgeteilt, selbst wenn die Betreuung lediglich wenige Tage dauert. Er ist personenbezogen und wird einmal für alle im Kalenderjahr erhaltenen Aufwandsentschädigungen iSv § 1878 BGB gewährt. Auch bei > Ehegatten ist die Steuerbefreiung perso...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Drittstaaten und EU/EWR-Mitgliedstaaten als Drittstaaten.

Rn 32 ›Recht des angerufenen Gerichts‹ nach Art 9 II ist nur das Recht dessen, nicht eines anderen Mitgliedstaates und III unterscheidet nicht zwischen Eingriffsnormen von EU-Mitgliedstaaten und denen anderer Staaten (s.a. Freitag IPRax 09, 112; Kuckein 62f). Also kann Drittstaat ein EU/EWR-Mitgliedstaat sein. Dann ist mE zu unterscheiden: (1.) Handelt es sich um eine Norm z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ansprüche des Verletzten.

Rn 39 Sie richten sich gg denjenigen, der die Beeinträchtigung durch unmittelbares Handeln herbeigeführt hat (unmittelbarer Störer) oder der sie in zurechenbarer Weise veranlasst hat (mittelbarer Störer). Rn 40 Als Inhalt des Anspruchs kommen grds alle Rechtsfolgen in Betracht, die sich im Bereich des gesamten Güterschutzes ergeben können. IE sind dies der Anspruch auf Beseit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Drittstaatliche Eingriffsnormen.

Rn 5 Die Anwendung drittstaatlicher Eingriffsnormen wird in Art 16 anders als in Art 9 III ROM I nicht geregelt, da hierzu eine Einigung nicht möglich war. Daraus sollte kein Ausschluss der Sonderanknüpfung, sondern das Vorliegen einer Lücke gefolgert werden (Grüneberg/Thorn Art 16 Rz 3; Heiss/Loacker JBl 07, 644; Kadner-Graziano Rev crit dip 08, 445, 508; Junker RIW 10, 257...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen des Vergütungsanspruchs, S 1.

Rn 2 Verhinderung ist tatsächliche Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Erbringung der Dienstleistung während der (Kern-)Arbeitszeit (BAG NZA 09, 735) wegen eines in der Person des Betroffenen liegenden Grundes (BAG NJW 83, 1078 [BAG 08.09.1982 - 5 AZR 283/80]). Bsp: besondere familiäre Ereignisse, persönliche Unglücksfälle (BAG DB 83, 396), Wahrnehmung zwingender Termine b...mehr