Fachbeiträge & Kommentare zu Entschädigung

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 64 verschafft einen Überblick über die Leistungen, die der Rehabilitand von den Rehabilitationsträgern (§ 6) ergänzend zu den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§§ 5 Nr. 1, 42 ff., einschließlich Leistungen nach den §§ 40 ff. SGB V, §§ 14 ff. SGB VI und den sonstigen Leistungen zur Teilhabe nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI, vgl. hierzu auch § 33 SGB VII, § 62 S...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.10 Fahr- bzw. Reisekosten zum Rehabilitationssport

Rz. 52 Rehabilitationssport zählt zu den ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation (Überschrift des § 64). Gleiches gilt für die Fahr- und Reisekosten (Nebenleistung der Hauptleistung). Nach § 73 Abs. 1 Satz 1 werden die erforderlichen Fahrkosten vom Rehabilitationsträger getragen, wenn sie im Zusammenhang mit der Ausführung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation st...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.8.1 Kraftfahrzeughilfe (Abs. 8 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 114 Die Regelungen zur Kraftfahrzeughilfe werden konkret vollständig in der KfzHV getroffen. Die Hilfe wird als Zuschuss oder Darlehen für die Kfz-Beschaffung, eine behindertenbedingte Zusatzausstattung und zum Führerscheinerwerb geleistet. Die Hilfeverordnung gilt für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung, der Sozialen Entsc...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.9 Kfz-HV (Abs. 9)

Rz. 158 Abs. 9 enthält die erneuerte Ermächtigung für die Bundesregierung zum Erlass einer Kraftfahrzeughilfe-Verordnung . Diese existiert bereits seit dem 28.9.1987 (BGBl. I S. 2251). Die aktuellste Fassung v. 20.8.2021 (BGBl. I S. 3932) berücksichtigt das Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts in Bezug auf...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.4.5 Anspruchsdauer

Rz. 66 Der Rehabilitand kann das Funktionstraining nur so lange beanspruchen, wie dies aus medizinischer Sicht zur Erreichung des gesetzten Rehabilitationsziels notwendig ist. Sofern das Ziel des Funktionstrainings erreicht ist, ist es zu beenden. Die medizinische Notwendigkeit für das Funktionstraining ist auf jeden Fall so lange gegeben, wie der behinderte oder von Behinder...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift hat ihren Ursprung in § 11 RehaAnglG. Dort wurden im früheren Abs. 1 die noch sog. berufsfördernden Leistungen nach ihrer Zielsetzung und Erfordernissen allgemein umschrieben und die wichtigsten Leistungen in Abs. 2 benannt. § 11 Abs. 3 RehaAnglG enthielt Bestimmungen zur Dauer der Leistung, die heute in § 53 enthalten sind. Rz. 3 Im SGB IX – Rehabilitati...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.8 Beitragszuschüsse (Abs. 2)

Rz. 78 Nach § 64 Abs. 2 können Menschen mit Behinderung Beitragszuschüsse zu ihrer Kranken- und Pflegeversicherung beanspruchen, wenn ihr Schutz bei Krankheit oder Pflege nicht anderweitig – z. B. durch eine Pflichtversicherung – sichergestellt ist. Besondere Bedeutung hat die Vorschrift für Rehabilitanden, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 6 Abs. 3a SGB V ver...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.1 Überblick

Rz. 17 Die Kranken-, Renten- und Unfallversicherungsträger, die Träger der Sozialen Entschädigung und die Träger der Soldatenentschädigung erbringen Rehabilitationssport als ergänzende Leistungen nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX. Soldaten, die aus dem Wehrdienst ausgeschieden sind, können die Leistungen des Rehabilitationssportes im Auftrag der Bundeswehrverwaltung von der "Unfa...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.4 Verwendungszweck

Rz. 25 Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen haben zusätzlich einen Betrag in gleicher Höhe in den Strukturfonds zu entrichten. Ein Mitbestimmungsrecht/Anhörungsrecht über die Höhe der Mittel für den Strukturfonds der KV hat die Krankenkassenseite nicht; sie muss betragsmäßig nachvollziehen, was die KV zur Höhe ihres Anteils am Strukturfonds beschlossen h...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 3.1 Grenzen der Vertragsfreiheit

Nicht jede Scheidungsfolgenvereinbarung bzw. Ehevertrag ist wirksam. In den letzten Jahren haben das BVerfG und der BGH in einigen Urteilen immer wieder die Grenzen zulässiger Ehevertragsgestaltungen neu festgelegt.[1] Es gilt zwar der Grundsatz der Vertragsfreiheit, dennoch darf auch eine notarielle Vereinbarung nicht nach den §§ 138, 242 BGB sittenwidrig[2] sein bzw. gegen ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück

Leitsatz 1. Das Entgelt für den Verzicht auf die Ausübung eines Nießbrauchsrechts an einem dem Privatvermögen zugehörigen Grundstück ist eine steuerbare Entschädigung gemäß § 24 Nr. 1 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG), wenn der Nießbraucher das Grundstück zum Zeitpunkt des Verzichts tatsächlich vermietet und hieraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt (entgegen Urteil des Bundesfinanzhofs – BFH – vom 25.11.1992 – X R 34/89, BFHE 170, 76, BStBl II 1996, 663, unter 1.b). 2. ...§ 24 Nr. 1 Buchst. a EStGBFH-Urteil vom 24.10.1990 – X R 161/88mehr

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§ 5 Der Strafprozess / I. Strafanzeigen

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Thüsing/Rachor/Lembke, HinS... / 5 Rechtsfolgen bei Verstößen

Rz. 9 § 36 HinSchG normiert ein gesetzliches Verbot i. S. d. § 134 BGB.[1] Gegen die Vorschrift verstoßende Vereinbarungen sind unmittelbar nichtig.[2] Dies gilt auch für einseitig rechtsgestaltende Maßnahmen, wie etwa Kündigungen oder Verwaltungsakte.[3] Der Benachteiligte kann zudem Beseitigung, bei Wiederholungsgefahr Unterlassung analog § 1004 BGB verlangen.[4] Ist dem Hinw...mehr

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§ 5 Der Strafprozess / II. Begriffe

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Kindergeld / 7.4 Nicht als arbeitsuchend gemeldet

Ein Kind, das zwar Arbeitslosengeld II bezieht, jedoch nicht als arbeitsuchend gemeldet ist, weil ihm aufgrund seiner familiären Situation die Ausübung einer Tätigkeit nicht ohne Weiteres zumutbar war, erfüllt nicht die Voraussetzungen von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG. Demzufolge besteht kein Kindergeldanspruch.[1] Eine Berücksichtigung als Arbeitsuchender ist jedoch auch da...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz / 4.3.3 Rechtsfolgen

Die früher primär im BDSG gewährten Auskunfts-, Kontroll- und Korrekturrechte des Arbeitnehmers sind durch die Regelungen der DSGVO teils abgelöst worden. Das BDSG enthält dazu jedoch in den §§ 55 ff. BDSG ergänzende Regelungen, sodass hier beide Gesetze beachtet werden müssen. Informations- und Auskunftsrechte des Arbeitnehmers Die DSGVO gewährt umfassende Informationsrechte ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Abkommensaufbau

Rz. 30 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Abkommen folgen idR einem einheitlichen Aufbau: Nach einer Präambel und der Festlegung des persönlichen sowie des sachlichen Geltungsbereichs werden die im DBA genutzten Begriffe definiert. Daraufhin werden von den Verteilungsnormen den Vertragsstaaten die Besteuerungsrechte bezogen auf unterschiedliche Einkommens- und Vermögensarten zug...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Diskriminierung

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Eine Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung eines Bewerbers bei der Einstellung in ein Dienstverhältnis (vgl §§ 7, 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz [AGG]; vgl zB BAG 109, 265 vom 05.02.2004 – 8 AZR 112/03, DB 2004, 1944) gehört uE zu den Einkünften aus § 19 EStG, weil sie den Bewerber für den entgehenden > Arbeitslohn ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Jersey

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Jersey (Hauptort: St Helier) ist die größte der Kanalinseln im südwestlichen Teil des Ärmelkanals. Sie ist weder Teil des Vereinigten Königreichs von > Großbritannien und Nordirland (VK), noch Kronkolonie, sondern direkt der britischen Krone unterstellt. Das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung mit dem VK ist nicht anwendbar. Als g...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Japan

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Japan (Hauptstadt: Tokio; Amtssprache: Japanisch) ist ein viele Inseln umfassender Staat in Ostasien. Japan hat keine Landgrenzen. Seegrenzen bestehen zu > Russland im Norden, > Nordkorea und > Südkorea im Westen sowie > China und > Taiwan im Südwesten. Es gilt das DBA vom 17.12.2015 (BGBl 2016 II, 956 = BStBl 2016 I, 1306 – Zustimmungsgesetz ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Einzelfälle

Rz. 20 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Hinweis vorab: Die geänderte Rechtsprechung des BFH (> Rz 14) ist im BStBl Teil II veröffentlicht und wird damit von der FinVerw für tarifvertraglich vereinbarte Leistungen hingenommen. Die Frage, ob eine von § 3 Nr 50 EStG nicht steuerbefreite Zuwendung > Arbeitslohn ist oder nicht, wird in den folgenden Stichworten nicht behandelt. Arbeitsk...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Inländische Einkünfte

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Grundsätzliches: Personen, die in Deutschland weder einen > Wohnsitz noch ihren ...mehr

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Anhang 2 – Vorsorgepauschale / B. Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Vorsorgepauschale (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 EStG)

Rz. 3 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigende Vorsorgepauschale setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen: Teilbetrag für die Rentenversicherung (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a EStG), Teilbetrag für die gesetzliche Kranken- und soziale Pflegeversicherung (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe b und c EStG), Teilbetrag für die...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Nationale Steuerpflicht des Arbeitnehmers

Rz. 4 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Von der > Staatsangehörigkeit hängt es grundsätzlich nicht ab, ob ein ArbN in Deutschland besteuert wird. Vielmehr kommt es darauf an, wo der ArbN einen > Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen > Aufenthalt hat (zu Einzelheiten > Beschränkte Steuerpflicht Rz 1 ff). Ein aus dem Ausland kommender ArbN, der im > Inland einen > Wohnsitz oder seinen gew...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.3 Entschädigung

Rz. 14 § 198 GVG eröffnet die Möglichkeit, materielle Nachteile [1] oder immaterielle Nachteile [2] zu entschädigen oder anstelle des Ersatzes immaterieller Nachteile Wiedergutmachung auf andere Weise zu erlangen.[3] Rz. 15 Der Ersatz materieller Nachteile gem. § 198 Abs. 1 S. 1 GVG ist auf eine angemessene Entschädigung beschränkt. Der Umfang bemisst sich nach den Umständen de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.2 Unangemessene Dauer eines Gerichtsverfahrens (§ 155 S. 2 FGO, § 198 GVG)

Rz. 9 Zitat § 198 GVG (1) Wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, wird angemessen entschädigt. Die Angemessenheit der Verfahrensdauer richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und nach dem Verhalten der Verfahrensbeteiligten und Dritter....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.1 Allgemeines

Rz. 8 § 155 FGO wurde durch das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren[1] der S. 2 (Anwendung des Siebzehnten Titels des GVG) angefügt, wobei der BFH nach den Vorschriften der FGO zuständig ist und die Vorschriften über das Verfahren im ersten Rechtszug entsprechend anzuwenden sind. Rz. 8a Hintergrund ist die Sc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.7 Entschädigungsgericht, Verfahren, § 155 S. 2 FGO, § 201 GVG

Rz. 23 Zitat § 201 GVG (1) Zuständig für die Klage auf Entschädigung gegen ein Land ist das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk das streitgegenständliche Verfahren durchgeführt wurde. Zuständig für die Klage auf Entschädigung gegen den Bund ist der Bundesgerichtshof. Diese Zuständigkeiten sind ausschließliche. (2) Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren vor ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.4 Abgrenzung von § 198 Abs. 2 S. 4 von § 198 Abs. 4 GVG

Rz. 17 Nach dem Wortlaut des § 198 Abs. 2 Satz 2 GVG kommt eine Entschädigung in Betracht, wenn die Entschädigung nach § 198 Abs. 4 GVG nicht ausreichend ist. Nach bisheriger BFH-Rechtsprechung war vor der Zuerkennung einer Geldentschädigung jeweils konkret zu prüfen, ob eine Wiedergutmachung durch die bloße Feststellung einer unangemessenen Verfahrensdauer[1] möglich ist.[2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.2.2 "Verzögerungsrüge" als Entschädigungsvoraussetzung

Rz. 12 Der Anspruch auf Entschädigung in Geld setzt zwingend voraus, dass zunächst eine sog. "Verzögerungsrüge" bei dem Gericht des Ausgangsverfahrens erhoben wurde.[1] Die Verzögerungsrüge erfüllt eine "Warnfunktion" für das Gericht und dient damit präventiven Gesichtspunkten.[2] Praxis-Tipp Auch unabhängig von einer Entschädigungsklage kann die Erhebung der Verzögerungsrüge...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 5.3.2 Entschädigung

Im Unterschied zum Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG geht es bei der Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG um den Ersatz immaterieller Schäden, also den seelischen/psychischen Schaden, z. B. die persönliche Kränkung, das Ehrgefühl, das durch die sexuelle Belästigung verletzt wurde. Praxis-Beispiel Immaterieller Schaden bei sexueller Belästigung Eine Arbeitnehmerin wird von eine...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 5.3 Anspruch auf Entschädigung und Schadensersatz

Im Fall von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz bestehen für den Arbeitnehmer unter Umständen sogar Schadensersatz- sowie Entschädigungsansprüche gegen den Arbeitgeber. 5.3.1 Schadensersatz[1] Bei Vorliegen einer sexuellen Belästigung des Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber unter Umständen verpflichtet, den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Wichtig ist es, an dieser S...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 5.3.1 Schadensersatz

Bei Vorliegen einer sexuellen Belästigung des Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber unter Umständen verpflichtet, den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Wichtig ist es, an dieser Stelle herauszustellen, dass § 15 Abs. 1 AGG ein Anspruch ist, der ein Verschulden des Arbeitgebers voraussetzt. Der Anspruch auf Schadensersatz umfasst allerdings nicht nur eigene Verstöße des ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sexuelle Belästigung im Arb... / 4 Darlegungs- und Beweislast

Um betroffenen Arbeitnehmern den Rechtsschutz zu erleichtern, sieht § 22 AGG eine Beweiserleichterung vor. Danach genügt es, dass der betroffene Arbeitnehmer Indizien vorträgt, die eine Benachteiligung wegen eines geschützten Merkmals – etwa des Geschlechts – vermuten lassen. Gelingt dies, kehrt sich die Beweislast um: Der Arbeitgeber muss in diesem Fall nachweisen, dass kei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sexuelle Belästigung im Arb... / 2 Präventive Pflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Arbeitnehmer vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass sexuelle Belästigung sich auf die Arbeitnehmer nicht nur physisch, sondern auch psychisch auswirken kann. Sexuelle Belästigung kann daher unter Umständen negativen Einfluss auf die Arbeitsmotivation, den Krankenst...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5 Arbeitsrechtliche Folgen des Betriebsübergangs für den Käufer

Der Steuerberater kann im Zusammenhang mit den künftig erforderlichen lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Abrechnungsarbeiten seinen Mandanten bitten, die entsprechenden Unterlagen des Verkäufers wie Arbeitsverträge, Lohnkonten etc. anzufordern, um z. B. ein Angebot für die kommende Lohnbuchhaltung abgeben zu können und damit mittelbar auf die Brisanz aufmerksam m...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.11.1 Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (§ 13 Abs. 1 Nr. 8a ErbStG)

Rz. 182 Antragsberechtigt für die Entschädigung nach Bundesentschädigungsgesetz (BEG, in Kraft getreten am 01.10.1953, zuletzt geändert durch Art. 14 Abs. 5 des Gesetzes vom 28.06.2021, BGBl I 2021, 2250) waren Verfolgte des NS-Regimes, die bis zum 31.12.1952 ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder Westberlin hatten bzw. die vor ihrem Tod oder ihrer Auswanderun...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.11.2 Gesetz über Entschädigungen für Opfer des Nationalsozialismus im Beitrittsgebiet (§ 13 Abs. 1 Nr. 8b ErbStG)

Rz. 183 Art. 1 des NSOEBGG (in Kraft getreten am 01.05.1992, BGBl I 1992, 906) beinhaltet das Entschädigungsrentengesetz (ERG), mit dem die Zahlung von Ehrenpensionen und Hinterbliebenenpensionen für NS-Verfolgte der früheren DDR vom Zeitpunkt des Inkrafttretens neu geregelt wurde. Die Schaffung einer neuen gesetzlichen Grundlage war aufgrund des Wegfalls der Rechtsgrundlage...mehr

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zfs 10/2025, Hinterbliebene... / II. Ausgangslage

Bereits im Studium lernt man im Schuldrecht, Besonderer Teil, dass mittelbare Schäden von einem Schadenersatzanspruch nicht gedeckt sind. Dieses tief verwurzelte Wissen hat dazu geführt, dass in der Regulierungspraxis die Geltendmachung solcher Schäden letztlich nicht vorkam und es darüber auch nur wenige gerichtliche Entscheidungen gibt. Die Entschädigung für mittelbare Schä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (6) Rechtsfolgen der Einziehung

Rz. 1131.23 [Autor/Stand] Die rechtliche Wirkung der Einziehung ist seit dem 1.7.2017 für die Einziehung von Taterträgen (§§ 73 f. StGB) sowie für die Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten (§§ 74 ff. StGB) einheitlich in § 75 StGB geregelt. Aus § 75 Abs. 1 Satz 1 StGB ergibt sich, dass mit der Rechtskraft der Entscheidung das Eigentum an der Sache oder das e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Unland (Abs. 5)

Rz. 140 [Autor/Stand] § 234 Abs. 1 Nr. 2 Ziffer c BewG weist auch das Unland dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zu. Der Begriff beschreibt eine weitere Gruppe minderwertigen Landes. Neben dem sog. Geringstland, das nur eine geringe Ertragsfähigkeit beinhaltet, stellt das sog. Unland Flächen dar, die keinerlei Erträge abwerfen können. Unland gehört folglich ebenso wi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nicht zu entschädigender Wertanteil

Rz. 60 [Autor/Stand] Sofern der Erbbaurechtsvertrag einen nicht zu entschädigenden Wertanteil für das oder die Gebäude vorsieht, muss geprüft werden, inwieweit sich bei der Ermittlung des Grundbesitzwerts für das Erbbaugrundstück ein Hinzurechnungsbetrag nach § 194 Abs. 3 Satz 2 BewG ergibt. Hat der Eigentümer des Erbbau grundstücks bei Ablauf des Erbbaurechts keine oder kei...mehr

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zfs 10/2025, Keine Berücksi... / Leitsatz

Der Kaskoversicherer schuldet dem VN nicht auf der Grundlage der Rechtsprechung zum Werkstattrisiko Entschädigung für überhöhte Reparaturkosten. (Leitsatz der Schriftleitung) LG Hamburg, Urt. v. 14.2.2025 – 306 S 14/24mehr

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ZErb 10/2025, Arzthaftungsrecht

Keine Schmerzensgeldhaftung bei fehlendem Nachweis eines Behandlungsfehlers – OLG Brandenburg zur Abgrenzung von Tod, Infektion und immateriellem Schaden (OLG Brandenburg [12. Zivilsenat], Urt. v. 22.5.2025 – 12 U 129/23) 1. Für das erforderliche Feststellungsinteresse einer Feststellungsklage genügt es, dass spätere, noch nicht bezifferbare Schadensfolgen ernstlich in Betrac...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Wahlrechtsausübung in der Steuerbilanz

Rz. 132 Die Ausübung steuerlicher Wahlrechte kann für den Steuerpflichtigen erhebliches Gestaltungspotenzial bieten, z. B. auch bei Betriebsprüfungen.[1] Das BMF-Schreiben vom 12.3.2010 nennt zunächst folgende, z. T. schon länger gültige Grundsätze zu GoB-konformen Wahlrechten:[2] Handelsrechtliche Aktivierungsgebote und Aktivierungswahlrechte führen zu steuerlichen Aktivierun...mehr

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zfs 10/2025, Hinterbliebene... / III. Gesetzliche Lösung

Der Gesetzgeber hat dann mit dem § 844 Abs. 3 BGB normiert, dass der Ersatzpflichtige hat dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand, für das dem Hinterbliebenen zugefügte seelische Leid eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. Ein besonderes persönliches Näheverhältnis wird vermutet, wenn ...mehr

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zfs 10/2025, Hinterbliebene... / 8. Zusammenfassung

Das Hinterbliebenengeld hat sich – obgleich systemfremd – als eigenständiger Anspruch etabliert und dürfte als erfolgreich in der Entschädigung, weniger Linderung, seelischen Leids von Menschen mit besonderem Näheverhältnis zum Getöteten sein. Allerdings scheint in der Praxis das Hinterbliebenengeld noch relativ unbekannt zu sein. Das gilt insbesondere im Zusammenhang mit de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / hh) Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung i.S.v. § 46a StGB

Rz. 1059 [Autor/Stand] § 46a StGB eröffnet die Möglichkeit, in Fällen des "Täter-Opfer-Ausgleichs" (Nr. 1) oder der "Schadenswiedergutmachung" (Nr. 2) die Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB zu mildern oder – sofern keine höhere Strafe als Freiheitsstrafe von einem Jahr oder Geldstrafe von 360 Tagessätzen verwirkt ist – von Strafe abzusehen. Hierfür ist erforderlich, dass der Täter...mehr

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zfs 10/2025, Keine grobe Fa... / 1 Aus den Gründen:

Zu Recht und mit zutreffender Begründung … hat das LG die Klage des Versicherers auf Rückzahlung der wegen eines Kaskoschadens geleisteten Entschädigung abgewiesen. Die Leistungspflicht der Klägerin war nicht herabgesetzt oder ausgeschlossen. Ein grob fahrlässiger oder gar vorsätzlicher Verstoß des beklagten Versicherungsnehmers gegen seine Obliegenheit gemäß Nr. D.1.1.3 AKB...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines (Zielsetzung, Kritik, Handlungsempfehlungen)

Tz. 69 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Wie bei den aus einer Betriebseinbringung erhaltenen Anteilen (s § 22 Abs 1 UmwStG) wurde auch beim Anteilstausch die bisherige Besteuerungskonzeption der einbringungsgeborenen Anteile (§ 21 UmwStG aF) auf der Ebene des Einbringenden durch eine nachträgliche Besteuerung eines Einbringungsgewinns ersetzt. Dieser nachträgliche Einbringungsgewi...mehr