Fachbeiträge & Kommentare zu Entschädigung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Generelle Sonderzuweisungen.

Rn 3 § 40 II VwGO enthält eine wichtige vom Grundsatz abweichende Zuweisung an die ordentliche Gerichtsbarkeit für die dort aufgeführten vermögensrechtlichen und Schadensersatzansprüche, etwa aus Aufopferung für das Allgemeinwohl. Für Streitigkeiten um die Entschädigung bei förmlichen Enteignungen ergibt sich das bereits aus Art 14 III 4 GG. Durch das Gesetz zur Bereinigung ...mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 6. Welche Möglichkeit hat der Vermieter, wenn das Nachlassgericht über seinen Antrag nicht in angemessener Zeit oder gar nicht entscheidet?

Der Vermieter kann im Fall, dass über seinen Antrag nicht entschieden wird, eine Verzögerungsrüge nach § 198 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) einlegen und eine Entschädigung beantragen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bindung anderer Staatsorgane.

Rn 22 Die materielle Rechtskraft einer zivilgerichtlichen Entscheidung nach § 322 ist nicht allein auf zivilprozessuale Verfahren beschränkt. Rkr Entscheidungen der streitigen Gerichtsbarkeit binden auch die freiwillige Gerichtsbarkeit und umgekehrt (BGHZ 40, 338, 341 = NJW 64, 863; Frankf ZEV 16, 275, 276; München NJW 16, 2512). Die materielle Rechtskraft ist auch nicht auf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 201 GVG – [Zuständigkeit].

Gesetzestext (1) 1Zuständig für die Klage auf Entschädigung gegen ein Land ist das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk das streitgegenständliche Verfahren durchgeführt wurde. 2Zuständig für die Klage auf Entschädigung gegen den Bund ist der Bundesgerichtshof. 3Diese Zuständigkeiten sind ausschließliche. (2) 1Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren vor den...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Vermögensbeschlagnahmen zur Sicherung von Steueransprüchen

Schrifttum: Siehe dazu die Nachw. vor § 399 Rz. 300; ferner, weil zitiert und aktueller: Gehm, Die Einziehung im Steuerstrafverfahren – eine aktuelle Betrachtung, StB 2019, 368; Höft, § 76a Abs. 4 StGB – Ein neues und verfassungswidriges Instrument im deutschen Vermögensabschöpfungsrecht, HRRS 2018, 196; Spatscheck/Spilker, Versuchte Steuerhinterziehung – Einziehung wegen ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Festsetzung; Rechtsmittel.

Rn 5 Die Höhe der Entschädigung wird zunächst formlos vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle festgesetzt; auf Einwendung hiergegen bzw auf ausdrücklichen Antrag erfolgt Festsetzung durch den Richter (§ 4 JVEG), wogegen einfache Beschwerde statthaft ist, sofern die Beschwerdesumme von 200 EUR erreicht wird (§ 4 III JVEG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aufwandsentschädigungen, Auslösungen etc (Nr 3).

Rn 9 Aufwandsentschädigungen gelten besondere Belastungen des ArbN ab, die nicht mit den regelmäßigen Bezügen vergütet werden. Sie betreffen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Tätigkeit notwendig werden, ohne bereits mit dem Tätigkeitsentgelt abgegolten zu sein (BGH NZI 17, 461 Rz 10). Die Entschädigungen stellen damit einen Ersatz für tatsächlich entstandenen Aufwa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Inhalt und Frist.

Rn 6 Die Anwendung von § 510b erfolgt nur auf Antrag, nicht vAw. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich, auch zu Protokoll der Geschäftsstelle (§ 496) gestellt werden, und zwar bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung 2. Instanz. Er hat das Begehren des Klägers und die Begründung hierfür (MüKoZPO/Deubner Rz 6; aA Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Rz 4) auf Fristsetzung gem § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Weitere Zuständigkeiten.

Rn 6 Weitere Zuständigkeiten bestehen zB für Wiederaufnahmeverfahren (§ 584 ZPO), Entscheidungen über Ablehnungen von Richtern des OLG, wenn das Gericht beschlussunfähig geworden ist (§ 45 III ZPO), Bestimmung des zuständigen Gerichts, wenn das OLG von der Entscheidung eines anderen OLG oder des BGH abweichen will (§ 36 III ZPO), Revisionen in Baulandsachen (§ 230 BauGB), En...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsfolge

Rn. 228 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Als Rechtsfolge wird gesetzlich fingiert, dass die Abfindungszahlungen für die Abkommensanwendung "für frühere Tätigkeiten geleistetes zusätzliches Entgelt" darstellen. Damit knüpft die Regelung an den Wortlaut von Art 15 Abs 1 S 2 OECD-MA, der festlegt, dass der Tätigkeitsstaat die "dafür" gezahlten Vergütungen besteuern darf, wenn die uns...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. StPO.

Rn 11 Zu Gunsten des Staates war nach § 111d StPO aF eine Arrestanordnung zulässig (vgl BGH NJW 14, 3258); der durch die Straftat Verletzte konnte wegen der hieraus erwachsenen Ersatzansprüche die Arrestpfändung in von der StA beschlagnahmte Vermögensgegenstände des Täters vornehmen, vgl hierzu BGHZ 144, 185, 187 = NJW 00, 2027; Celle ZIP 07, 2335, 2336. Anstelle des bisheri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 4 Neben den Zulässigkeitsvoraussetzungen der Form und Frist der Einlegung und der Rechtsmittelbegründung sowie der Beschwer als ungeschriebenem Zulässigkeitsmerkmal eines jeden Rechtsmittels (BGHZ 50, 261, 263; zur Beschwer des Rechtsmittelführers vgl § 511 Rn 17–36) ist weitere Zulässigkeitsvoraussetzung des Rechtsmittels seine Statthaftigkeit. Rn 5 Die Revision ist als R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Gläubigerbezogene Faktoren.

Rn 5 Zugunsten des Gläubigers fällt die Interessenabwägung idR aus, wenn sich der Schuldner im Nutzungsverhältnis ein pflichtwidriges Verhalten hat zuschulden kommen lassen, zuvörderst eines, das die Kündigung erlaubt (MüKoZPO/Götz § 721 Rz 10). Nur ausnw kann eine Räumungsfrist eingeräumt werden bei vormals unberechtigtem Besitz des Schuldners (LG Mannheim WuM 65, 121), bei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zu erstattende Kosten.

Rn 3 Zu den Kosten des Rechtsstreits, die die unterlegene Partei zu tragen hat, gehören zum einen die Gerichtskosten, also Gebühren und Auslagen des Gerichts (§ 3 I GKG). Hinzu kommen die dem Gegner erwachsenen Kosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Diese Kosten, die dem Gegner zu erstatten sind, werden üblicherwei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 3 Der Schuldner muss gleichzeitig mit der Verurteilung zur Vornahme einer vertretbaren oder unvertretbaren Handlung für den Fall des Unterbleibens binnen einer bestimmten Frist durch das AG zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt worden sein, § 510b. Ebenso wenig wie diese Vorschrift gilt auch § 888a nicht für Duldungs- oder Herausgabeansprüche. Rn 4 Über den Wortlaut h...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 Verfahren, Gegenstand und Höhe der Vergütung des SV richten sich nach dem JVEG (s.a. § 1 I 2 JVEG; näher Ulrich/Ulrich Die SV und ihr Honorar S 327 ff). Der Begriff der Vergütung umfasst ein Honorar, Fahrtkostenersatz, Entschädigung für Aufwand sowie Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen (§ 8 I Nr 1–4, §§ 5–12, Anl 1 zu § 9 I, Anl 2 zu § 10 I JVEG). Der Ans...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 164 GVG – [Kosten und Auslagen].

Gesetzestext (1) Kosten und Auslagen der Rechtshilfe werden von der ersuchenden Behörde nicht erstattet. (2) Gebühren oder andere öffentliche Abgaben, denen die von der ersuchenden Behörde übersendeten Schriftstücke (Urkunden, Protokolle) nach dem Recht der ersuchten Behörde unterliegen, bleiben außer Ansatz. Rn 1 Das ersuchte Gericht hat Rechtshilfe zu gewähren, ohne dass de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Zur Höhe des Vorschusses.

Rn 7 Die Höhe des zu fordernden Vorschusses richtet sich nach der zu erwartenden Entschädigung des Zeugen bzw SV. Es empfiehlt sich aber im Interesse der Waffengleichheit (Art 6 I 1 EMRK), allzu ins Detail gehende Anordnungen zu unterlassen und zumindest ansatzweise einheitliche Sätze anzuwenden. Letztlich soll es nicht einer Partei zum Nachteil gereichen, dass ihr Zeuge wei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anfechtbarkeit.

Rn 7 Die Terminierung als solche ist nicht selbstständig anfechtbar; auch ein Rechtsmittel gg die bloße Nichtterminierung sieht das Gesetz nicht vor (vgl München MDR 17, 787). Eine lange Untätigkeit kann in ihrer Wirkung zwar insoweit einer Aussetzung des Verfahrens gleichkommen, als das Verfahren für einen längeren Zeitraum überhaupt nicht gefördert und weiterbetrieben wird...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)

Schrifttum: Aue, Telekommunikationsüberwachung bei Steuerhinterziehung, PStR 2010, 81; Bär, Telekommunikationsüberwachung und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen, MMR 2008, 215; Beukelmann, Die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, NJW Spezial 2008, 88; Beukelmann, Sicherung von Verkehrsdaten – Quick-Freeze, NJW-Spezial 2024, 312; Blechschmidt, Quellen-TKÜ und Onli...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Hauptverhandlung

Rz. 661 [Autor/Stand] Der wichtigste Abschnitt des Strafprozesses ist die Hauptverhandlung. Unabhängig von den vorher getroffenen Ermittlungen hat das Gericht in der Hauptverhandlung noch einmal alle Beweise zu erheben. Für das Urteil sind allein die hier getroffenen Ergebnisse maßgeblich (§ 261 StPO). a) Ablauf der Hauptverhandlung Rz. 662 [Autor/Stand] Der Ablauf der Hauptve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Antragsberechtigte (Abs 3).

Rn 53 Das Ablehnungsrecht steht beiden Parteien zu, auch derjenigen, deren Bevorzugung zu besorgen ist. Sie muss sich nämlich nicht dem Makel aussetzen, sachwidrig begünstigt zu sein (Wieczorek/Schütze/Gerken § 42 Rz 37). Der Parteibegriff ist weit zu fassen. Dazu gehört der Nebenintervenient gem §§ 66, 67 (BGH NJW-RR 20, 1321 [BGH 15.09.2020 - VI ZB 10/20]), der nicht nur B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kostenfestsetzung und Höhe der Kosten (Abs 2).

Rn 3 Abs 2 sieht vor, dass das Schiedsgericht auch über die Höhe der von den Parteien zu tragende Kosten entscheiden kann. Davon abzutrennen ist eine Entscheidung über die Höhe des eigenen Honorars des Schiedsgerichts. Das Schiedsgericht hat keine Kompetenz, darüber zu entscheiden. Vielmehr ist das Honorar der Schiedsrichter eine Frage der Vereinbarung im Schiedsrichtervertr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 199 GVG – [Strafverfahren].

Gesetzestext (1) Für das Strafverfahren einschließlich des Verfahrensauf Vorbereitung der öffentlichen Klage ist § 198 nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 anzuwenden. (2) Während des Verfahrens auf Vorbereitung der öffentlichen Klage tritt die Staatsanwaltschaft und inFällen des § 386 Absatz 2 der Abgabenordnung die Finanzbehörde an die Stelle des Gerichts; für das Verfahren na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Kommt ein Beteiligter innerhalb der hierfür gesetzten Frist einer Verpflichtung nach § 235 Abs. 1 nicht oder nicht vollständig nach, kann das Gericht, soweit dies für die Bemessung des Unterhalts von Bedeutung ist, über die Höhe der Einkünfte Auskunft und bestimmte Belege anfordern beimehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zulässigkeit der Schadensersatztenorierung.

Rn 4 Nur im Verfahren vor dem AG (§ 510b iVm § 888a) oder dem ArbG (§ 61 II ArbGG iVm § 888a) kann das Gericht bei Handlungspflichten (nicht bei Herausgabeansprüchen – BGH NJW-RR 18, 331 [BGH 28.09.2017 - V ZB 63/16]) eine Entschädigung für den Fall des ergebnislosen Fristablaufs festsetzen. Ansonsten ist die Geltendmachung eines bedingten Schadensersatzes nur nach § 259 mögl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Norm.

Rn 1 Das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren (BGBl I 2011, 2302 ff) schließt mit dem siebzehnten Titel des GVG (§§ 198–201) eine Gesetzeslücke. Der EGMR hatte bereits mit Urt vom 8.6.06 (NJW 06, 2389) entschieden, dass Art 6 I EMRK (Recht auf ein faires Verfahren, insb der Anspruch auf Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit) durch ein überlanges G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zweckgebundene Forderungen.

Rn 12 Eine Forderung ist dann nicht übertragbar und damit unpfändbar, wenn die Leistung an einen anderen als den ursprünglichen Gläubiger nicht ohne eine Veränderung ihres Inhalts erfolgen kann. Neben den höchstpersönlichen Ansprüchen des Berechtigten (Rn 9 ff) kommt dies in Betracht, wenn ein Gläubigerwechsel zwar rechtlich vorstellbar, das Interesse des Schuldners an der B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Höhe des Schadens.

Rn 11 Die wichtigste beweisrechtliche Funktion des § 287 I besteht unbestritten in der Feststellung der Höhe eines Schadens. Steht ein Schadensersatzanspruch dem Grunde nach fest und bedarf es lediglich der Ausfüllung zur Höhe, darf die Klage grds nicht vollständig abgewiesen werden (BGH NJW 10, 3434, 3435 [BGH 14.07.2010 - VIII ZR 45/09]). Vielmehr muss der Tatrichter versu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UnivSchlichtV § 7 UnivSchlichtV – Vorzeitige Beendigung der Beleihung

Gesetzestext (1) Ist eine geeignete anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle mit der Aufgabe der Universalschlichtungsstelle einschließlich der Befugnis, für die Durchführung des Streitbeilegungsverfahrens Gebühren zu erheben, nach § 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes beliehen, ist das Bundesamt für Justiz berechtigt, die Beleihung vorzeitig ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 11 Wird von einer Partei ein Vorschuss angefordert, obwohl sie von der Vorschusspflicht befreit ist (zB weil ihr PKH bewilligt ist), ist Gegenvorstellung und trotz § 355 II auch Beschwerde (§ 127) statthaft (Karlsr NJW-RR 2012, 1478 [OLG Karlsruhe 06.08.2012 - 18 WF 145/12], Rz 8 mwN). Ansonsten bleibt der von einer unrichtigen Anforderung nach § 379 benachteiligten Parte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Zuflüsse im privaten Vermögensbereich

Rn. 292 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Der Zufluss von Gütern ist als Einnahme zu erfassen, wenn damit der Tatbestand einer Einkunftsart verwirklicht wird; im Bereich der Überschussermittlung, § 2 Abs 2 Nr 2 EStG, gibt es nur PV, jede Einnahme gelangt in das PV. Systematisch gehören hierher die Fragen nach den Grenzen des Tatbestands einer Einkunftsart, zB ob § 20 Abs 1 EStG auch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unanwendbare Vorschriften.

Rn 3 § 373 (Beweisantritt) → § 403 (§§ 404 f). § 377 III (Schriftliche Beantwortung der Beweisfrage), s § 411 Rn 5; zu Abs 1 und 2 s.o. Rn 2. § 380 (Sanktionsmöglichkeiten) → § 409. § 385 (Ausn vom Verweigerungsrecht), da gegenstandslos. § 390 (Sanktionen) → § 409 (zu Abs 1 s aber § 410 Rn 6). § 392 S 1 und 3 (Nacheid, Eidesnorm) → § 410; zu S 2 s.o. Rn 2. § 401 (Entschädigu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 § 287 I gilt für Schadensersatzansprüche aller Art, seien es vertragliche, gesetzliche, aus Verschulden oder Gefährdung, Ansprüche wegen Vertrauensschadens (§§ 122 I, 179 II BGB) oder auf Entschädigung wegen Nichtvermögensschadens (§§ 253 II, 651n II BGB). Erfasst werden ferner Entschädigungsansprüche aus Aufopferung (BGHZ 29, 95, 99 f = NJW 59, 386) und Enteignung (BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 40 VSBG – Unterstützung von Verbrauchern bei grenzübergreifenden Streitigkeiten; Kontaktstelle für die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung.

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XI. Überlange Verfahrensdauer

Ergänzender Hinweis: Nr. 6, 8, 38 Abs. 1, Nr. 78 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 6, 8, 38, 78). Schrifttum: Allgemein: Burhoff, Recht auf Verfahrensbeschleunigung in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren, PStR 2004, 271; Burhoff, Die Verfahrensverzögerung in der Praxis, PStR 2004, 275; Eisele, Die Berücksichtigung der Beschuldigtenrechte der EMRK im deutschen Strafprozess aus de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 251 ZPO – Ruhen des Verfahrens.

Gesetzestext 1Das Gericht hat das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, wenn beide Parteien dies beantragen und anzunehmen ist, dass wegen Schwebens von Vergleichsverhandlungen oder aus sonstigen wichtigen Gründen diese Anordnung zweckmäßig ist. 2Die Anordnung hat auf den Lauf der in § 233 bezeichneten Fristen keinen Einfluss. Rn 1 Das Ruhen ist ein Unterfall der Aussetzung (zum ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Allgemeine Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und Gläubigerauftrag.

Rn 11 Neben der Erteilung des Gläubigerauftrags gem § 753 müssen sowohl die allg als auch die nach dem Titel zu beachtenden besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen. Zur zweifelsfreien Bezeichnung der zu räumenden Wohnung s LG Heidelberg DGVZ 20, 15. Dies setzt ua den Ablauf einer dem Schuldner gem §§ 721, 794a, 765a gewährten Räumungsfrist voraus, wobei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Gesetzeszweck.

Rn 2 Mit dem Rechtspflegevereinfachungsgesetz v 17.12.90 wurde das ›Beweissicherungsverfahren‹, welches dazu diente, den Beweisführer vor dem Risiko einer tatsächlichen Beweisfälligkeit zu schützen, diesem also eine vorsorgliche Beweissicherung ermöglichen wollte, mit Wirkung ab dem 1.4.91 durch das ›selbstständige Beweisverfahren‹ ersetzt. Dieses selbstständige Beweisverfah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sonstiges Völkervertragsrecht.

Rn 9 Wesentliche Vereinbarungen über Immunitäten von der deutschen Gerichtsbarkeit betreffen die Organisationen der Vereinten Nationen (zB Art 105 UN-Charta) und der Europäischen Gemeinschaften (Übersicht etwa bei Kissel/Mayer § 20 Rz 17 oder MüKoZPO/Zimmermann § 20 Rz 16), etwa die Europäische Weltraumorganisation (EWO/ESA, BGBl II 76, 1861, vgl Art XV II des Gründungsabk),...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Synallagmatische Abhängigkeit

Rz. 79 [Autor/Stand] Paradebeispiel eines synallagmatischen Zusammenhangs zwischen Leistung und Gegenleistung ist der Kaufvertrag, ein gegenseitiger Vertrag (§§ 320–326 BGB), bei dem die vertragstypischen Hauptleistungspflichten der Beteiligten – des Verkäufers zur Besitzübergabe und Eigentumsverschaffung der Sache (§ 433 Abs. 1 BGB) und des Käufers zur Kaufpreiszahlung (§ 4...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Geltung der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren

Ergänzender Hinweis: Nr. 1 Abs. 2 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 1). Rz. 23 [Autor/Stand] § 385 Abs. 1 AO besagt im Grundsatz, dass, soweit nicht die §§ 385–408 AO Sonderbestimmungen für das Strafverfahren wegen Steuerstraftaten treffen, die "allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren" subsidiäre Anwendung finden. Als Beispiele führt die Vorschrift die StPO , das GVG und das JG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Das vereinfachte Festsetzungsverfahren (Abs 5).

Rn 52 Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen § 168 I 4 aF. Alternativ zum förmlichen Festsetzungsverfahren können ausschließlich gegenüber der Staatskasse bestehende und einfach gelagerte Ansprüche auch in einem vereinfachten Justizverwaltungsverfahren geltend gemacht werden, um einen erheblichen Verwaltungsaufwand bei den Gerichten einzusparen (BTDrs 13/10709, 3 zu § 56g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Mindestbeschwer bei Nichtzulassungsbeschwerde (Nr 8) (aufgehoben mWz 1.1.20).

Rn 6 Mit dem ZPO-Reformgesetz 2002 führte der Gesetzgeber in § 544 ZPO das Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde gg die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht ein. Nr 8 macht die Zulässigkeit dieses Rechtsbehelfs davon abhängig, dass der Beschwerdewert 20.000 EUR übersteigt. Die Regelung verletzt das Rechtsstaatsprinzip nicht (BGH Beschl v 14.10.14 – V...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Doppelbesteuerung

Rz. 333 [Autor/Stand] Einnahmen aus Leistungen nicht von der Körperschaftsteuer befreiter Stiftungen, Vereine oder Vermögensmassen i.S.d. § 1 Abs. 1 Nrn. 3–5 KStG können nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterliegen. Dies gilt grundsätzlich für alle Geldbezüge, in Geld bewertbare Sachen sowie für sonstige, üblicherweise bepreis...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Das Tatbestandsmerkmal der Bereicherung

Rz. 8 [Autor/Stand] Das wichtigste Tatbestandsmerkmal der freigebigen Zuwendung ist die – objektive – Bereicherung des Bedachten.[2] Sie zeigt sich i.d.R. als substanzieller Vermögenszuwachs,[3] der nicht nur in einer Vermehrung der Vermögensgegenstände und Forderungen, sondern auch – bestätigt durch § 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG (s. hierzu § 13 ErbStG Rz. 30 f.) – im Wegfall bzw...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Rechsbehelfe im Überblick

Rz. 763 [Autor/Stand] Vorweg sei auf die gesonderte Darstellung des Rechtsschutzes im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren verwiesen (s. Rz. 372 ff. sowie bei § 399 passim). Bei den Rechtsbehelfen ist danach zu unterscheiden, ob sie sich gegen gerichtliche Entscheidungen oder gegen Anordnungen der StA/Bustra oder ihrer Ermittlungspersonen richten. Rz. 763.1 [Autor/Stan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Prüfung der geltend gemachten Forderung.

Rn 28 Die Prüfung vAw erstreckt sich auf Grund und Höhe des Anspruchs (BGH FamRZ 15, 248; Prütting/Helms/Hammer § 168 aF Rz 20; Heilmann/Heilmann § 168 aF Rz 12). Insoweit besteht eine Mitwirkungspflicht des ASt nach § 27: Dieser muss die für die Bemessung der Vergütung maßgeblichen Tatsachen mitteilen und die erforderlichen Belege, auch auf Verlangen des Gerichts, vorlegen....mehr

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zfs 08/2025, Zur Auslegung ... / 1 Sachverhalt

I. Die Parteien streiten um Ansprüche aus einem Verkehrsunfall, der sich am 13.5.2002 in H ereignete. Dabei wurde der Kläger als Radfahrer mit einem bei der Beklagten haftpflichtversicherten Fahrzeug verletzt, wobei die Beklagte für die Folgen des Unfalls unstreitig dem Grunde nach in vollem Umfang haftet. Infolge des Unfalls erlitt der Kläger unter anderem – in Ausmaß und Da...mehr