Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Strafrecht

Rn. 85 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten liegt eine Beihilfe oder Mittäterschaft eines Ehegatten nicht schon dann vor, wenn er die gemeinsame ESt-Erklärung mit unterzeichnet, auch wenn er weiß, dass die Angaben seines Gatten über dessen Einkünfte unzutreffend sind, vgl BFH BStBl II 2002, 501 mwH zur hA in der Literatur; aA Rolletschke, DStZ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Schätzungsrahmen

Rn. 2224 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nach der Rspr des BFH sind gemäß § 162 Abs 1 S 2 AO bei einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind (BFH vom 31.05.2005, IX B 1/05). Das gewonnene Schätzungsergebnis muss schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein (vgl BFH BFH/NV 2001, 1217; BFH vom 31.05....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Schätzung des Grundsachverhalts

Rn. 2221 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Voraussetzung für eine Schätzung des Gewinns oder des Umsatzes ist die Feststellung, ob überhaupt Einkünfte erzielt wurden. Hier stellt sich die Frage, ob neben der Höhe der Einkünfte auch der Grundsachverhalt geschätzt werden kann. Der Grundsachverhalt betrifft zB die Frage, ob der StPfl überhaupt Einkünfte erzielt hat oder ob bestimmte E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Negativelemente tatsächlicher Sachherrschaft: Gefahr/Lasten

Rn. 189f Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Gefahrtragung ist die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung. Für den Zeitpunkt des Gefahrenübergangs sind die vertraglichen Vereinbarungen maßgebend. Nur soweit vertragliche Vereinbarungen fehlen, ist auf die (abdingbaren) zivilrechtlichen Regelungen über die Gefahrtragung (§§ 446f BGB (Kaufvertrag), § 644 B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Aufteilung des Erstattungsanspruchs

Rn. 83 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Vorschrift des § 37 Abs 2 S 1 AO gilt sowohl für den Erstattungsanspruch des StPfl gegen das FA als auch für den umgekehrten Fall der Rückforderung durch das FA (vgl BFH v 22.03.2011, BStBl II, S 607). Übersteigen die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge, die geleisteten Vorauszahlungen und die sonstigen Zahlungen der Ehegatten die Summe de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Betriebskostenversicherung

Wird – wie bei herkömmlichen Betriebsunterbrechungs- oder Betriebsausfallversicherungen – ein Versicherungsschutz für solche Fälle vereinbart, bei denen es etwa wegen Ausfalls betriebsnotwendiger WG zu einem Stillstand der Produktion kommt, sind die geleisteten Prämien als BA zu behandeln (vgl BFH BStBl II 1983, 371). Anders liegt es jedoch, wenn der Versicherungsschutz für s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Abkürzung des Zahlungsweges

BA können auch durch einen abgekürzten Zahlungsweg entstehen. Dies kann in der Weise geschehen, dass Dritte unmittelbar Betriebsschulden zahlen (zB der Vater zahlt mit privaten Mitteln eine an den Betrieb gerichtete Rechnung für den Sohn, der Inhaber des Betriebs ist). Aber auch umgekehrt können Zahlungen des StPfl an einen Dritten BA sein (zB zahlt der ArbG erstattete Arg-Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. "Wirtschaftsgut"

Rn. 65 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Ausweislich höchstrichterlicher Finanz-Rspr (BFH v 07.08.2000, GrS 2/99, BStBl II 2000, 635) umfasst der WG-Begriff Sachen u Rechte in zivilrechtlichem Sinne (§§ 90, 90a BGB), sofern sie am Bilanzstichtag bereits realisierbare Vermögenswerte verkörpern (zB BFH v 09.07.1986, I R 218/82, BStBl II 1987, 14), ebenso wie tatsächliche Zustände u kon...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Fortbildungskosten

Die frühere Differenzierung (der Rspr des BFH) nach Fortbildungskosten, die als BA oder WK geltend gemacht werden können und Berufsausbildungskosten, die als Sonderausgaben abzugsfähig waren, hat der BFH aufgegeben (BFH BStBl II 2003, 403; BFH BStBl II 2003, 407; BFH BStBl II 2004, 884; BFH BStBl II 2004, 889; BFH BStBl II 2006, 764; BFH BFH/NV 2003, 1119; BFH BFH/NV 2003, 1381...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Aufwendungen für Begleitpersonen

Rn. 16 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Aufwendungen für Begleitpersonal (zB Sekretärin und Chauffeur) sind stets als BA abzugsfähig. Bei mitreisenden Familienangehörigen werden besondere Anforderungen an den Nachweis der betrieblichen Veranlassung gestellt (BFH BStBl III 1965, 282). Ist zB die Ehefrau nicht im Betrieb tätig, wird ihre Begleitung nur ganz ausnahmsweise betrieblich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. BA bei Unterbrechung

Rn. 1638 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Während der Unterbrechung einer betrieblichen Betätigung können auch BA entstehen. Sie sind entweder vorweggenommene oder nachträgliche BA. Es ist daher die betriebliche Veranlassung im Einzelnen zu prüfen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob der StPfl seinen Betrieb von vornherein für einen bestimmten Zeitraum unterbricht, die Aufgabe des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Weitere Schätzungsmethoden

Rn. 2237 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Neben den genannten Schätzungsmethoden sind weitere Schätzungsmethoden anerkannt. Sie sind jedoch zum Teil nicht mehr so "genau" wie die anderen. Dazu gehören die Schätzung aufgrund eines Vermögensvergleichs, die Schätzung nach dem Gewinn des Vorjahres mit evtl Zu- oder Abschlägen und die Schätzung des Gewinns nach dem Verbrauch, die eine ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Innerer Betriebsvergleich

Rn. 2235 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die zuverlässigste Schätzungsmethode ist der innere Betriebsvergleich, dh die Nachkalkulation, die anhand des Wareneinsatzes und/oder anderer Kosten wie zB Lohnaufwand, Raumkosten, die Kalkulation des StPfl nachvollzieht und so zunächst seine Umsätze ermittelt und dann Rückschlüsse auf seinen Gewinn erlaubt. Sie ist allgemein von der Rspr ane...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Blockheizkraftwerk

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Wird mit einem Blockheizkraftwerk Strom und gleichzeitig Wärme für die Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus erzeugt, so sind die Aufwendungen, die auf die Stromerzeugung entfallen (ggf im Wege der Schätzung zu ermitteln) als BA anzusetzen, wenn die Stromerzeugung gewerblich betrieben wird (s BFH BStBl II 2018, 630; FG Niedersachsen v 10.07.200...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / caa) Substanzbezogene Risiken: Zufälliger Untergang/zufällige Verschlechterung

Rn. 170g Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Mit dem Gefahrenkriterium der Rspr-Formel ist das Wertminderungsrisiko als typisches mit dem Eigentum verbundenes Risiko adressiert. Dieses umfasst die Gefahr des zufälligen Untergangs (zB BFH v 27.09.2001, X R 67/00, BFH/NV 2002, 327; BFH v 04.06.2003, X R 49/01, BStBl II 2003, 751) respektive der zufälligen Verschlechterung des unbewegli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Veräußerungszeitrente

Rn. 6 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Von Veräußerungszeitrenten spricht man, wenn eine Veräußerungsrente zeitlich befristet ist, dh die Laufzeit genau festgelegt ist (zB Zahlung einer Rente für eine Laufzeit von 10 Jahren). Diese Renten werden idR wie Kaufpreisraten behandelt (BFH BFH/NV 1993, 87). Bei der Berechnung des Zinsanteils ist von einem Wert von 5,5 % auszugehen (BFH B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.7 Verweis auf § 7 UmwStG

Tz. 15 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Regelung des § 7 UmwStG ist durch das SEStEG auf alle AE ausgedehnt worden. Dh, § 7 UmwStG ist sowohl auf die AE anzuwenden, für die ein Übernahmegewinn/-verlust zu ermitteln ist, als auch auf die AE, für die ein Übernahmeergebnis nicht zu ermitteln ist. Wegen Einzelheiten s § 7 UmwStG Tz 1 ff. Tz. 16 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 In den Fäl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.4 Wertverknüpfung mit der steuerlichen Schlussbilanz der Überträgerin

Tz. 11 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 4 Abs 1 S 1 UmwStG hat der übernehmende Rechtsträger (Pers-Ges bzw natürliche Person) die auf ihn übergegangenen WG mit dem in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö enthaltenen Wert nach § 3 UmwStG zu übernehmen. Übergegangene WG iSd § 4 Abs 1 S 1 UmwStG sind alle WG, die in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö nach §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Veräußerung des Betriebs

Tz. 35 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Fin-Verw wendet für die Frage, ob der Betrieb veräußert worden ist, uE zutr die allg Grundsätze zu § 16 EStG an (s UmwSt-Erl 2025 Rn 18.06). Nach R 16 Abs 1 EStR 2012 liegt eine Veräußerung des ganzen Gew vor, wenn der Betrieb mit seinen wes Grundlagen gegen Entgelt in der Weise auf einen Erwerber übertragen wird, dass der Betrieb als ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Ansatz und Bewertung in den Folgebilanzen

Tz. 17 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Dass die übernehmende Kö wegen der ausdrücklichen Regelung in § 12 Abs 1 UmwStG auch dann an einen unterhalb des gW liegenden Wertansatz für die übergegangenen WG in der stlichen Schlussbil der übertragenden Kö gebunden ist, wenn sie gem § 24 UmwG in ihrer hr-lichen Übernahmebil die höheren AK bzw HK der Rechtsvorgängerin ansetzt (s Tz 8), w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Allgemeines

Tz. 23 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 12 Abs 1 S 2 UmwStG gilt § 4 Abs 1 S 2 und 3 UmwStG entspr. Nach § 4 Abs 1 S 2 UmwStG sind bei dem übernehmenden Rechtsträger dessen Anteile an der übertragenen Kö zum stlichen Übertragungsstichtag mind mit dem Bw, erhöht um in früheren Jahren st-wirksam vorgenommene (und nicht zwischenzeitlich st-wirksam rückgängig gemachte) Abschr s...mehr

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Trennungsunterhalt / 5.2 Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen

Unterhaltszahlungen an den getrenntlebenden Ehepartner können aber auch – aber nicht neben dem begrenzten Realsplitting – als außergewöhnliche Belastungen von dem zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden.[1] Der Höchstbetrag ist hier begrenzt auf 12.096 EUR im Kalenderjahr 2025 (2024: 11.784 EUR).[2] Ab dem Kalenderjahr 2026 beträgt der Höchstbetrag 12.348 EUR. Obiger jew...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Erstmalige Anwendung des § 2 Abs 4 S 1, des § 4 Abs 2 S 2, des § 9 S 3, des § 15 Abs 3 und des § 20 Abs 9 UmwStG idF des WachstumsBG (§ 27 Abs 10 UmwStG)

Tz. 36 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Durch das WachstumsBG wurden § 2 Abs 4 S 1, § 4 Abs 2 S 2, § 9 S 3, § 15 Abs 2 und § 20 Abs 9 UmwStG an die Änderungen bei der Zinsschranke angepasst, soweit diese für das UmwStG relevant sind. Hierbei handelt es sich um die Regelungen, die die Verlustnutzung bzw den Verlustübergang iRe Umw betreffen. Diese Regelungen wurden um den EBITDA-Vo...mehr

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Partiarisches Darlehen - AB... / 2 Inhalt

Bei unbeschränkter Stpfl. sind Einkünfte aus partiarischem Darlehen nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie sind nach § 34d Nr. 6 EStG ausl. Einkünfte, wenn der auskehrende Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausl. Staat hat. Die Auskehrung ist bei dem Empfänger stpfl. und unterliegt nicht § 8b Abs. 1 KStG. Bei beschränkter Stpfl. bi...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. BMF, Schr. v. 14.5.2004 – IV B 4 - S 1340 – 11/04, (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 2004, Sondernummer 1/2004, 3

Rz. 3 [Autor/Stand][...] 21. Anwendungsvorschriften § 3 Nr. 41 Buchstabe a EStG ist erstmals auf Gewinnausschüttungen anzuwenden, die ohne diese Befreiungsvorschrift dem "Halbeinkünfteverfahren" im Sinne des § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchstabe a, b, c und d EStG idF des Artikels 3 des Gesetzes vom 23.10.2000 (BGBl. I S. 1433, BStBl. I S. 1428) unterliegen würden (§ 52 Abs. 4 c EStG). F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Grundsatz: Ansatz mit dem gemeinen Wert (§ 13 Abs 1 UmwStG)

Tz. 21 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der Grundsatz, dass nach § 13 Abs 1 UmwStG der gW anzusetzen ist, kommt zur Anwendung, wenn der AE der übertragenden Kö entweder keinen wirksamen Antrag gem § 13 Abs 2 UmwStG stellt oder für einen solchen die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Frage, ob die Übertragerin einen Antrag gem § 11 Abs 2 S 1 UmwStG auf Bw- oder Zwischenwertans...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Einbringungsgegenstand: Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

Tz. 24 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der Begriff der eingebrachten "Anteile an einer Kap-Ges oder Gen" (erworbene Gesellschaft) ist weder in § 21 Abs 1 S 1 noch in Abs 1 S 2 UmwStG definiert. Es muss sich nicht – wie bei der übernehmenden Gesellschaft (s Tz 6) – um eine in der EU/EWR ansässige Gesellschaft handeln. Diese Beschränkung kann weder § 1 Abs 3 oder 4 UmwStG noch der ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / III. Verhältnis des § 21 zu anderen Vorschriften

Rz. 6 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 21 a.F. Die umfassende Überarbeitung der Anwendungsvorschriften im Zuge des ATADUmsG ist zwar nur redaktioneller Natur (vgl. Rz. 3). Da die Vorschrift v. 25.6.2021 selbst erst mit Wirkung zum 1.7.2021 in Kraft getreten ist, ist fraglich, inwieweit sich Sachverhalte aus früheren Veranlagungszeiträumen – ggf. noch nicht festsetzungsverjährt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.8 Fremdfinanzierung bei Anteilen an der übertragenden Kapitalgesellschaft

Tz. 69 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Durch die Umw werden die Darlehenszinsen zu Sonder-BA (s Tz 75), wenn nicht die Übenehmerin selbst, sondern deren AE die Beteiligung an der Überträgerin halten. Hält die Übernehmerin selbst die Beteiligung an der Überträgerin, waren die Darlehenszinsen vor dem stlichen Übertragungsstichtag aufgrund des WK-Abzugsverbots gem § 20 Abs 9 EStG nic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Übernahmegewinn und Übernahmeverlust – 2. Stufe (§ 4 Abs 5 UmwStG)

Tz. 89 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 4 Abs 5 S 1 UmwStG idF des SEStEG war der Übernahmegewinn/-verlust 1. Stufe um einen Sperrbetrag iSd § 50c EStG 1999 zu erhöhen. Nach § 52 Abs 59 EStG aF war die Neubildung eines Sperrbetrags nach § 50c EStG 1999 bis zum Ablauf des VZ 2001 (bei abw Wj 2000/2001 der Kö: bis zum Ablauf des Wj 2001/2002) möglich. GlA s Hörtnagl (INF 2001,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Anrechnung von Besitzzeiten der übertragenden Körperschaft bei der Übernehmerin (§ 4 Abs 2 S 3 UmwStG)

Tz. 28 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Aus der Gesamtrechtsnachfolge folgt, dass dort, wo es auf Besitzzeiten ankommt (insbes § 6b Abs 4 S 1 Nr 2 EStG), die Vorbesitzzeiten mitzurechnen sind. Dort, wo es auf Behaltefristen (zB s § 7g Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst b EStG aF) ankommt, werden diese durch die Umw nicht unterbrochen (s § 4 Abs 2 S 3 UmwStG). Ebenso s UmwSt-Erl 2025, Rn 04.15,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.1 Ausscheiden eines Anteilseigners im Rückwirkungszeitraum durch Veräußerung seiner Anteile

Tz. 92 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach Verw-Auff (s UmwSt-Erl 2025, Rn 02.17 und 02.18) sind AE der übertragenden Kö, die in der Zeit zwischen dem stlichen Übertragungsstichtag und der Eintragung der Umw im H-Reg (Rückwirkungszeitraum) aus der übertragenden Kö durch Veräußerung ihrer Beteiligung ausscheiden, von der stlichen Rückwirkung nach § 2 Abs 1 UmwStG ausgenommen. Hie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1 Allgemeines

Tz. 44 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 4 Abs 4 S 1 UmwStG ergibt sich infolge des Vermögensübergangs ein Übernahmegewinn oder -verlust iHd Differenz zwischen dem Wert, mit dem die übergegangenen WG zu übernehmen sind, den Umw-Kosten und dem Wert der Anteile an der übertragenden Kö (§ 4 Abs 1 und 2, § 5 und § 27 Abs 3 Nr 1 UmwStG). Wegen der Frage, in welchen Fällen ein Übe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.1 Einkunftsart/Steuerpflicht

Tz. 80 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Das UmwStG enthält keine Regelungen zur St-Pflicht des Einbringungsgewinns. Es gelten die allg Regelungen zur Eink-Art (dh § 17 EStG bei PV und §§ 13, 15, 16 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 oder 18 EStG bei Beteiligung aus dem BV) und die St-Befreiungsvorschriften der für die Pers des Einbringenden anzuwendenden Einzel-St-Gesetze (Halb-/Teileink-Verfahre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Zweite Alternative: Anwendung des Art 8 FRL (§ 13 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG)

Tz. 49 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der Verlust oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts auf AE-Ebene nach § 13 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG führt bei einer Verschmelzung im Anwendungsbereich von Art 8 FRL nicht zwingend zum Ansatz des gW. Vielmehr kann hier nach § 13 Abs. 2 UmwStG auf Antrag der Anteilstausch st-neutral zum Bw abgewickelt werden, da D nach § 13 Abs 1 S 1 Nr 2 iV...mehr

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Schifffahrt/Luftfahrzeuge/B... / 2.1 Nationales Steuerrecht

Auch wenn es sich bei den Einkünften aus Schiff- und Luftfahrt und dem Betrieb von Binnenschiffen um gewerbliche Einkünfte handelt, erfolgt die Unterscheidung in inl. oder ausl. Einkünfte nach deutschem Steuerrecht nicht anhand des Betriebsstättenprinzips. Einkünfte im Inland ansässiger Unternehmen aus dem Betrieb eigener oder gecharterter Seeschiffe und Luftfahrzeuge sind g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12 Auswirkungen der Umwandlung auf eine an der Überträgerin bestehende Unterbeteiligung

Ausgewählte Literaturhinweise: Schindhelm/Pickhardt-Poremba/Hilling, Das zivil- und strechtliche Schicksal der Unterbeteiligung bei "Umw" der Hauptgesellschaft (Teil II), DStR 2003, 1469; Stegemann/Middendorf, Das Schicksal der Unterbeteiligung bei Formwechsel der Hauptgesellschaft, BB 2006, 1084. Tz. 121 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Besteht an dem Anteil an der Überträgerin eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.11 Durch die Umwandlung entstehendes Sonderbetriebsvermögen

Tz. 75 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Von den Gesellschaftern der übernehmenden Pers-Ges bereits an die übertragende Kap-Ges (entgeltlich oder unentgeltlich) überlassene WG werden infolge der Umw zu Sonder-BV bei der Pers-Ges umqualifiziert. Dies gilt auch für gegenüber der Kap-Ges bestehende Darlehensforderungen. Hieraus resultiert eine iRd § 4 Abs 4a EStG zu berücksichtigende ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.9 Auswirkung gesellschaftsrechtlich veranlasster Darlehen auf die Anschaffungskosten der wegfallenden Beteiligung

Tz. 70 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die AK der (wegfallenden) Beteiligung der Übernehmerin an der Überträgerin haben sich bei dem Verzicht auf ein Darlehen der Übernehmerin an die Überträgerin uU erhöht: Nach dem Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307) erhöhen sich durch den gesellschaftsrechtlich veranlassten Verzicht beim AE die AK der Kap-Beteiligung um den ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.8 Übernahmegewinn-/Übernahmeverlust-Ermittlung nicht zwingend für das gesamte übergehende Vermögen (§ 4 Abs 4 S 3 UmwStG)

Tz. 83 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Wie vorstehend erläutert, ergibt sich der Übernahmegewinn bzw -verlust aus dem Unterschiedsbetrag, um den sich das BV der übernehmenden Pers-Ges erhöht bzw verringert aus dem BV-Zugang infolge der Verschmelzung (Vergleichsgröße I) der BV-Verringerung wegen des Wegfalls der Beteiligung der Pers-Ges an der übertragenden Kö (Vergleichsgröße II) u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Geltende Rechtslage

Tz. 75 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Mit der Abschaffung der früheren Verlustübertragungsmöglichkeit wollte der Ges-Geber insbes vermeiden, dass bei grenzüberschreitenden Hereinverschmelzungen unter Berufung auf EU-Recht verlangt wird, Ausl-Verluste in D zu berücksichtigen. Nach der hM in der Fach-Lit (s Dörfler/Rautenstrauch/Adrian, BB 2006, 1657; s Maiterth/Müller, DStR 2006, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Anwendungsbereich

Tz. 4 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 13 UmwStG enthält die Regelungen für die Gesellschafter der übertragenden Kö, wobei der Sache nach nur Kö betroffen sein können, an denen "Anteile" bestehen (Kap-Ges, Gen und VVaG). Das sind Kö, bei deren Anteilsinhabern die GA zu den Eink aus KapV gem § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG gehören. § 13 UmwStG ist nur anzuwenden auf im BV des AE gehalt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 5 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 12 UmwStG steht in enger Verbindung zu anderen Vorschriften des EStG, des KStG und des UmwStG: Verhältnis zu Vorschriften des EStG § 12 Abs 1 S 1 UmwStG kann bei erstmaliger St-Verstrickung eines WG durch grenzüberschreitende Hereinverschmelzung in Widerspruch zu § 4 Abs 1 S 7, § 6 Abs 1 Nr 5a EStG stehen. Dieses Konkurrenzverhältnis stellt s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.2 Ermittlung des gewerbesteuerpflichtigen Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns

Tz. 55 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Für die Ermittlung des gewstpfl Aufgabe- oder VG gelten dieselben Grundsätze wie für die Ermittlung des der ESt/KSt unterliegenden Aufgabe- oder VG. GlA s Trossen (in R/H/vL, 3. Aufl, § 18 UmwStG Rn 73) und s Schnitter (in F/D, § 18 UmwStG Rn 119). Der Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG als pers-bezogene Vergünstigung ist hingegen iRd § 18 Abs 3...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Andere Gegenleistungen als Anteile an der übernehmenden Körperschaft

Tz. 14 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Rechtsfolgen des § 13 UmwStG treten nur für den Anteilstausch iRd Umw ein. Soweit die Gegenleistung an die AE der übertragenden Kö für die wegfallenden Anteile an der Übertragerin nicht in Anteilen an der Übernehmerin, sondern in Geld oder Sachwerten besteht, kommt nicht die Bw-Fortführung nach § 13 Abs 2 UmwStG in Betracht, sondern für ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Abschreibungen; Vorbesitzzeiten usw

Tz. 70 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Gem § 12 Abs 3 iVm § 4 Abs 2 UmwStG tritt die übernehmende Kö in die stliche Rechtsstellung der übertragenden Kö ein, insbes bezüglich der Bewertung der übernommenen WG, der Abschr, der den stlichen Gewinn mindernden Rücklagen und der Dauer der Zugehörigkeit eines WG zum BV. Die Ausführungen zu § 4 Abs 2 und 3 UmwStG (s § 4 UmwStG Tz 18 ff) ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Verhältnis zwischen § 7 GewStG und § 18 Abs 3 UmwStG

Tz. 74 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Soweit ein unter § 18 Abs 3 S 1 oder 2 UmwStG fallender Aufgabe- oder VG auch nach § 7 GewStG der GewSt unterliegt, stellt sich die Frage, ob § 7 GewStG oder § 18 Abs 3 S 1 und 2 UmwStG vorrangig ist. Bejaht man einen Vorrang des § 7 GewStG ggü § 18 Abs 3 UmwStG, ist zweifelhaft, ob eine St-Ermäßigung nach § 35 EStG versagt werden kann, da § ...mehr

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Trennungsunterhalt / 5.1 Begrenztes Realsplitting

Wer an den getrenntlebenden Ehepartner Unterhalt bezahlt, kann diese Zahlungen gemäß § 10 Abs. 1a Satz Nr. 1 EStG bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 EUR im Kalenderjahr als Sonderausgaben geltend machen (begrenztes Realsplitting). Falls der Unterhaltszahler noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für den Ehepartner übernimmt, entweder an den Ehepartner unmittelba...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Einzelfragen

Tz. 29 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Das UmwStG nennt für die Anwendung des § 12 Abs 1 S 2 UmwStG keine zeitliche Grenze, dh es kommt nicht darauf an, wie lange die (noch nicht rückgängig gemachte) st-wirksame Tw-Abschr bzw der Abzug nach § 6b EStG zurückliegt. Tz. 30 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Wenn in früheren Jahren sowohl st-wirksame als auch nicht st-wirksame Tw-Abschr vorge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Erste Alternative: Keine Einschränkung des deutschen Besteuerungsrechts (§ 13 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG)

Tz. 36 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 13 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG sind auf Antrag die Anteile an der übernehmenden Kö mit dem Bw bzw mit den AK der Anteile an der übertragenden Kö anzusetzen, wenn das Recht der BRep hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile an der übernehmenden Kö nicht ausgeschlossen oder beschr wird. UE kommt es auf den konkr...mehr