Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.3 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 12 Die Verfassungsmäßigkeit des Familienleistungsausgleichs wird unter folgenden Aspekten diskutiert: Verstoß gegen das Prinzip der Rechtssicherheit wegen Einführung eines neuen Systems der Familienbesteuerung. Insoweit bestehen indes keine grundlegenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Es steht dem Gesetzgeber frei, nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung ein neues M...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31 Familienleistungsausgleich

1 Allgemeines 1.1 Gesetzesentwicklung Rz. 1 § 31 EStG i. d. F. durch das EStG 1934[1] regelte die Pauschbesteuerung beim Zuzug Stpfl. aus dem Ausland für die Dauer von 10 Jahren. Die Vorschrift wurde durch das StRefG 1990[2] mit Wirkung ab Vz 1990 ersatzlos aufgehoben. Bewilligte Pauschalierungen (letztmaliger Antrag 1989) galten weiter, sodass die Regelung noch bis Vz 1998 zu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 4.1 Steuervergütung

Rz. 40 Das Kindergeld wird monatlich als Steuervergütung gezahlt; die Freibeträge werden erst bei der Veranlagung berücksichtigt. Das Kindergeld ist somit steuertechnisch eine Vorauszahlung auf eine erst im Veranlagungsverfahren mögliche steuerliche Kinderentlastung.[1] Tatsächlich stellt es aber, da der Kinderfreibetrag nur bei einem kleinen Teil (Rz. 6) der stpfl. Kinderge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.5.2 Kindergeld nach dem BKGG

Rz. 25 Das Kindergeld nach dem BKGG (sog. Rest-Kindergeld, Rz. 17) wird ebenfalls von den Agenturen für Arbeit – Familienkassen – ausgezahlt. Der Kreis der Berechtigten (§ 1 BKGG) hat sich geändert. Die Bundesagentur für Arbeit unterliegt hierbei der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Anwendung findet das SGB. Als außergerichtlicher Rechtsbehelf ist ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 2 Freistellung des Existenzminimums (S. 1)

2.1 Bedeutung des S. 1 Rz. 27 Nach § 31 S. 1 EStG wird die steuerliche Freistellung des Existenzminimums eines Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung im gesamten Vz entweder durch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG oder durch Kindergeld nach Abschnitt X bewirkt.. Eine über den Kinderleistungsausgleich hinausgehende Berücksichtigung der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 2.2 Existenzminimum des Kindes

2.2.1 Begriff des Existenzminimums Rz. 30 Die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs durch das JStG 1996 geht auf die Rspr. des BVerfG zurück, wonach gem. Art. 1 Abs. 1 GG (Schutz der Menschenwürde), Art. 3 GG (Gleichheitssatz, Leistungsfähigkeitsprinzip), Art. 20 Abs. 1 GG (Sozialstaatsprinzip) dem Stpfl. sein Einkommen insoweit steuerfrei belassen werden muss, als es z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 3 Förderung der Familie (S. 2)

3.1 Doppelnatur des Kindergelds Rz. 37 Das Kindergeld dient einmal der verfassungsrechtlich gebotenen steuerlichen Freistellung des Existenzminimums (Rz. 27ff.). Soweit es darüber hinausgeht, dient es, obwohl es als Steuervergütung ausgestaltet ist (S. 3), wie das Kindergeld nach dem BKGG anteilig als Sozialleistung der Förderung der Familie gem. Art. 6 Abs. 1 GG (Rz. 6). In ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 5 Abzug der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 (S. 4)

5.1 Prüfung durch das Finanzamt Rz. 44 Bleibt das in einen fiktiven Kinderfreibetrag umgerechnete Kindergeld hinter den Freibeträgen nach § 32 Abs. 6 EStG zurück, sind die Freibeträge abzuziehen. Entsprechend erhöht sich die ESt, die sich unter Abzug der Freibeträge ergibt, um den Anspruch auf Kindergeld (§ 31 S. 4 EStG). Ist die steuerliche Wirkung der Freibeträge geringer a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1 Allgemeines

1.1 Gesetzesentwicklung Rz. 1 § 31 EStG i. d. F. durch das EStG 1934[1] regelte die Pauschbesteuerung beim Zuzug Stpfl. aus dem Ausland für die Dauer von 10 Jahren. Die Vorschrift wurde durch das StRefG 1990[2] mit Wirkung ab Vz 1990 ersatzlos aufgehoben. Bewilligte Pauschalierungen (letztmaliger Antrag 1989) galten weiter, sodass die Regelung noch bis Vz 1998 zur Anwendung k...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.2 Systemwechsel zum Familienleistungsausgleich

1.2.1 Familienlastenausgleich Rz. 3 Die Entwicklung des bis 1995 sog. Familien- oder Kinderlastenausgleichs ist charakterisiert durch den Wechsel von einer reinen Kinderfreibetragslösung zu einem dualen System von Kinderfreibeträgen und Kindergeldgewährung, sodann dem Übergang zu einer reinen Kindergeldlösung und anschließend der Rückkehr zum dualen System: Bis 1954 wurde Kind...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.5 Verfahren

1.5.1 Steuerlicher Kinderleistungsausgleich Rz. 19 Die Durchführung des steuerlichen Familienleistungsausgleichs wurde der Bundesfinanzverwaltung, vertreten durch das BZSt übertragen. Bei der Ausführung bedient sich das BZSt[1] der Bundesagentur für Arbeit und der ihr nachgeordneten Agenturen für Arbeit. Die Familienkassen sind Bundesfinanzbehörden, die der Fachaufsicht des B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 4 Kindergeld als Steuervergütung (S. 3)

4.1 Steuervergütung Rz. 40 Das Kindergeld wird monatlich als Steuervergütung gezahlt; die Freibeträge werden erst bei der Veranlagung berücksichtigt. Das Kindergeld ist somit steuertechnisch eine Vorauszahlung auf eine erst im Veranlagungsverfahren mögliche steuerliche Kinderentlastung.[1] Tatsächlich stellt es aber, da der Kinderfreibetrag nur bei einem kleinen Teil (Rz. 6) ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 2.2.2 Höhe des Existenzminimums

Rz. 32 Der konkrete Maßstab, an dem die verfassungsrechtlich erforderliche Steuerfreistellung zu messen ist, wurde erst im Lauf der Jahre sukzessive entwickelt. In seiner Entscheidung zum Kindergeld[1] hält es das BVerfG für zulässig, das Existenzminimum aus Praktikabilitätsgründen in einem einheitlichen Betrag anzusetzen, der nicht nach Altersgruppen oder Gebieten gestaffel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 3.1 Doppelnatur des Kindergelds

Rz. 37 Das Kindergeld dient einmal der verfassungsrechtlich gebotenen steuerlichen Freistellung des Existenzminimums (Rz. 27ff.). Soweit es darüber hinausgeht, dient es, obwohl es als Steuervergütung ausgestaltet ist (S. 3), wie das Kindergeld nach dem BKGG anteilig als Sozialleistung der Förderung der Familie gem. Art. 6 Abs. 1 GG (Rz. 6). In den Fällen, in denen die Freibe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 2.2.3 Umrechnung des Kindergelds

Rz. 35 Bei der Umrechnung des Kindergelds in einen fiktiven Kinderfreibetrag entsprechend der Entscheidung des BVerfG zum Kindergeld[1] wirkt sich entscheidend der Steuersatz aus, mit dem das Kindergeld hochzurechnen ist. Der BFH stellte ursprünglich auf eine Einkommensspitze ab, die durchschnittlich von vielen Stpfl. noch erreicht wird, und legte für 1987 bzw. 1989 einen Um...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.2.2 Rechtsprechung des BVerfG

Rz. 4 Nach der neueren Rspr. des BVerfG muss bei der Einkommensbesteuerung ein Betrag in Höhe des (sozialrechtlichen) Existenzminimums aller Familienangehöriger (Familienexistenzminimum) steuerfrei bleiben. Dies folgt unmittelbar aus dem Gebot der Steuergerechtigkeit und dem daraus abgeleiteten Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit.[1] Es ist heute allgemein ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.2.1 Familienlastenausgleich

Rz. 3 Die Entwicklung des bis 1995 sog. Familien- oder Kinderlastenausgleichs ist charakterisiert durch den Wechsel von einer reinen Kinderfreibetragslösung zu einem dualen System von Kinderfreibeträgen und Kindergeldgewährung, sodann dem Übergang zu einer reinen Kindergeldlösung und anschließend der Rückkehr zum dualen System: Bis 1954 wurde Kindern lediglich durch verschied...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 2.2.1 Begriff des Existenzminimums

Rz. 30 Die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs durch das JStG 1996 geht auf die Rspr. des BVerfG zurück, wonach gem. Art. 1 Abs. 1 GG (Schutz der Menschenwürde), Art. 3 GG (Gleichheitssatz, Leistungsfähigkeitsprinzip), Art. 20 Abs. 1 GG (Sozialstaatsprinzip) dem Stpfl. sein Einkommen insoweit steuerfrei belassen werden muss, als es zur Schaffung der Mindestvoraussetz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 3.2 Umfang der Familienförderung

Rz. 38 In welcher Höhe dem Kindergeld die Funktion einer Sozialleistung zukommt, richtet sich nach dem jeweiligen Grenzsteuersatz. Bei Stpfl. mit einem zu versteuernden Einkommen – ohne die kindbedingten Freibeträge nach § 32 Abs. 6 ESG – unterhalb der Proportionalzone, d. h., die nicht mit Steuer belastet sind, sodass sich ein Freibetrag steuerlich nicht auswirkt, dient das...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.3 Verdoppelung der Freibeträge (Abs. 6 S. 2, 3)

Rz. 119 Bei unbeschränkt stpfl. bzw. auf Antrag als unbeschränkt stpfl. zu behandelnden (§ 1 Abs. 3 EStG) Ehegatten, die nach §§ 26, 26b EStG zusammen veranlagt werden, werden die vollen (doppelten) Freibeträge (Kinderfreibetrag und Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag) abgezogen, wenn das Kind zu beiden Ehegatten in einem Kindschaftsverhältnis steht (§ 32 Abs....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.1 Allgemeines

Rz. 10 Die Regelung kindbezogener Vergünstigungen erfordert eine Definition, welche Person im Verhältnis zum Stpfl. "Kind" ist. Der Kindbegriff ist ein Relationsbegriff, d. h., eine Person ist Kind immer nur in Bezug auf eine andere bestimmte Rechtsperson. Diese Definition enthält § 32 Abs. 1 EStG. Zusätzliche Voraussetzungen, die für die Gewährung des Kindergelds bzw. der F...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.7 Übertragung der Freibeträge auf Stiefeltern und Großeltern (Abs. 6 S. 10)

Rz. 136 Mit der durch das JStG 1996 eingeführten und mehrfach geänderten Übertragungsmöglichkeit soll die durch die Aufnahme eines Stief- oder Enkelkinds in den Haushalt eines Stiefeltern- oder Großelternteils geminderte Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden. Gem. § 2 Abs. 8 EStG ist das Kind des Partners einer eingetragenen Lebenspartnerschaft als Stiefkind des anderen P...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.5 Berücksichtigung von Kindern nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums (Abs. 4 S. 2)

Rz. 84 Kinder sind auch dann für das Kindergeld berücksichtigungsfähig, wenn sie nach dem Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums weitere Ausbildungen beginnen oder wenn ein anderer Tatbestand des § 32 Abs. 4 Nr. 2 EStG vorliegt. Die Voraussetzungen hierfür wurden mit dem StVereinfG (Rz. 9) ab 2012 neu geregelt. In diesen Fällen sind Kinder nur b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1 Funktion und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 2 Abs. 5 EStG wird das die Bemessungsgrundlage der ESt bildende zu versteuernde Einkommen in der Weise ermittelt, dass bestimmte Freibeträge – und sonstige vom Einkommen abzuziehende Beträge – vom Einkommen abgezogen werden. § 32 Abs. 6 EStG definiert diese Freibeträge: Kinderfreibetrag (sächliches Existenzminimum); zusätzlicher Freibetrag für den Betreuungs- un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 6 Kinder über 21 bzw. 25 Jahre (Abs. 5)

Rz. 99 § 32 Abs. 5 EStG ist nur noch anzuwenden, wenn das Kind den Dienst oder die Tätigkeit vor dem 1.7.2011 angetreten hat (§ 52 Abs. 32 S. 2 EStG). Dem liegt die Aussetzung des Wehr- oder Zivildienstes zum 1.7.2011 zugrunde. Kinder werden während des Grundwehrdiensts, Zivildiensts usw. grds. nicht berücksichtigt, abgesehen von Ausnahmen wie einem berufsbegleitenden Studium...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3 Vorrangregelung bei Adoptiv- und Pflegekindern (Abs. 2)

Rz. 47 Die durch das JStG/JStErgG 1996 eingeführten Vorrangregelungen in § 32 Abs. 2 EStG sollen die Doppelberücksichtigung von Pflegekindern und Adoptivkindern vermeiden.[1] Rz. 48 Nach § 32 Abs. 2 S. 1 EStG ist ein Adoptivkind, bei dem das Kindschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern weiter besteht, vorrangig als angenommenes Kind, d. h. bei den Adoptiveltern und nicht be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.6.1 Übertragung des Kinderfreibetrags (Abs. 6 S. 6)

Rz. 125 Die Berücksichtigung des halben Kinderfreibetrags bei jedem Elternteil kann zu unausgewogenen Verhältnissen führen, wenn ein Elternteil mangels eigenen Einkommens daraus steuerlich keinen Vorteil ziehen kann oder wenn ein Elternteil mehr als seinen im internen Verhältnis der Eltern zueinander geschuldeten Anteil am Unterhalt erbringt, ohne zugleich auch stärker steue...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.2 Kinderfreibetrag und Sammelfreibetrag (Abs. 6 S. 1)

Rz. 117 Voraussetzung für den Abzug der Freibeträge ist zunächst, dass die gebotene Freistellung des Kinderexistenzminimums (ab 2002: neben dem sächlichen Existenzminimum durch den Kinderfreibetrag auch der Bedarf für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung, sog. Sammelfreibetrag) durch das Kindergeld nicht in vollem Umfang bewirkt wird (§ 31 S. 4 EStG). Dies betrifft zum einen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.4 Auslandskinder (Abs. 6 S. 4)

Rz. 122 Für nicht nach § 1 Abs. 1 oder 2 EStG unbeschränkt stpfl. Kinder (Auslandskinder) können Kinderfreibetrag und Sammelfreibetrag gem. § 31 Abs. 6 S. 4 EStG nur insoweit gewährt werden[1], als sie nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates notwendig und angemessen sind. Die Einführung der Tatbestandsvoraussetzung der unbeschränkten Steuerpflicht des Kindes durch das StS...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.6.2 Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (Abs. 6 S. 8)

Rz. 132 Liegen bei Eltern die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung nicht vor, kann auch der einem Elternteil zustehende Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (sog. Sammelfreibetrag) auf Antrag auf den anderen Elternteil übertragen werden. Weitere Voraussetzung ist, dass das Kind minderjährig ist und nur in der Wohnung des die Übertragung begehrenden Elternt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.8 Identifikation des Kindes (Abs. 6 S. 12–14)

Rz. 139 Beide Freibeträge können nur gewährt werden, wenn eine Identifikation des Kindes durch seine persönliche ID-Nr. gem. § 139b AO gewährleistet ist (§ 32 Abs. 6 S. 12 EStG). Wurde diese mangels Steuerpflicht nicht zugeteilt, ist das Kind in anderer Weise zu identifizieren (§ 32 Abs. 6 S. 13 EStG). Die spätere Identifikation kann auf frühere Zeiträume zurückwirken (§ 32 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32 Kinder, Freibeträge für Kinder

1 Funktion und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Nach § 2 Abs. 5 EStG wird das die Bemessungsgrundlage der ESt bildende zu versteuernde Einkommen in der Weise ermittelt, dass bestimmte Freibeträge – und sonstige vom Einkommen abzuziehende Beträge – vom Einkommen abgezogen werden. § 32 Abs. 6 EStG definiert diese Freibeträge: Kinderfreibetrag (sächliches Existenzminimum); zusätzl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 4 Kinder bis zum 18. Lebensjahr (Abs. 3)

Rz. 51 Durch das StÄndG 1991 v. 24.6.1991[1] wurde die allgemeine Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern wieder von 16 auf 18 Jahre heraufgesetzt. Das JStG 1996 v. 11.10.1995[2] brachte die Umstellung auf das kindergeldrechtliche Monatsprinzip. Dem Gesetzgeber steht bei der Altersgrenze ein Gestaltungsspielraum zu.[3] Rz. 52 Ein Kind wird in dem Kalendermonat, in d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3.2 Übergangszeit (Nr. 2 Buchst. b)

Rz. 68 Ausbildungsabschnitte sind nicht nur die Teile eines auf einen bestimmten Beruf ausgerichteten Ausbildungsgangs, wie z. B. bei einer Stufenausbildung, sondern auch in sich geschlossene Ausbildungsgänge mit unterschiedlichem Berufsziel. Es liegen daher auch dann 2 Ausbildungsabschnitte vor, wenn sich das Kind nach Abbruch oder Abschluss einer Ausbildung für eine andere...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.4.1 Allgemeines

Rz. 74 Kinder, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, werden ohne Altersbegrenzung, d. h. nach Vollendung des 18. Lebensjahrs zeitlich unbegrenzt, d. h. auch über das 25. Lebensjahr hinaus, berücksichtigt, solange noch ein möglicher Kindergeldberechtigter vorhanden ist. Bei Vollwaisen wird das Kindergeld na...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 109 Seit Vz 1996 gilt die eingeschränkte Optionslösung, nach der Kinderfreibetrag und Kindergeld nur alternativ gewährt werden (JStG 1996; Rz. 5). Eine Kumulation von Kinderfreibetrag und Kindergeld bei demselben Stpfl. in Bezug auf dasselbe Kind ist auch dann nicht möglich, wenn ihm ein Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 S. 5 EStG übertragen worden ist.[1] Die nunmehr mo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.2.1 Eheliche und nicht eheliche Kinder

Rz. 11 § 32 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG erfasst Kinder kraft Verwandtschaft im ersten Grad. Maßgebend ist insoweit das Zivilrecht. Nach § 1589 S. 1 BGB sind die Personen in gerader Linie verwandt, die voneinander abstammen (z. B. Urgroßmutter, Großvater, Mutter, Sohn). Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten (§ 1589 S. 3 BGB). Im 1. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.2.1.1 Rechtslage ab dem 1.7.1998

Rz. 15 Ab dem 1.7.1998 gilt das neue Kindschaftsrecht.[1] Danach sind eheliche und nicht eheliche Kinder weitgehend gleichgestellt. Die Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat (§ 1591 BGB); dies gilt auch im Fall einer Leihmutterschaft. Vater ist, wer z. Zt. der Geburt mit der Mutter verheiratet war, die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft nach § 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.4 Nicht (mehr) zu berücksichtigende Kindschaftsverhältnisse

Rz. 40 Bis 1985 waren auch Stiefkinder ausdrücklich als zu berücksichtigende Kinder genannt.[1] Stiefkinder sind Kinder kraft Verwandtschaft (Rz. 11ff.) eines Ehegatten, die nicht Kinder des anderen Ehegatten sind.[2] Zu anderen Personen als dem Ehegatten kann kein Stiefkindverhältnis bestehen.[3] Ab Vz 1986 wurde die Erwähnung der Stiefkinder im Gesetz gestrichen. Sie könne...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.1 Allgemeines

Rz. 54 § 32 Abs. 4 EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen für volljährige Kinder Kindergeld oder Freibeträge (Kinderfreibetrag, Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag) gewährt werden. Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu dem Monat, in dem sie das 21. Lebensjahr vollenden, aufgrund von Arbeitslosigkeit (§ 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG) ber...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.5 Zwölftelung; Monatsprinzip (Abs. 6 S. 5)

Rz. 124 Da im Einkommensteuerrecht grds. das Jahresprinzip gilt, wurden die Freibeträge nach dem FamFG (Rz. 9) wieder als Jahresbeträge angegeben. Ebenso wie im Kindergeldrecht gilt jedoch für die Freibeträge das Monatsprinzip.[1] § 32 Abs. 6 S. 5 EStG sieht daher eine Zwölftelung für die Fälle vor, in denen das Kind nicht für das ganze Jahr berücksichtigt werden kann. Die Fr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.4 Behinderte Kinder (Abs. 4 S. 1 Nr. 3)

5.4.1 Allgemeines Rz. 74 Kinder, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, werden ohne Altersbegrenzung, d. h. nach Vollendung des 18. Lebensjahrs zeitlich unbegrenzt, d. h. auch über das 25. Lebensjahr hinaus, berücksichtigt, solange noch ein möglicher Kindergeldberechtigter vorhanden ist. Bei Vollwaisen wird ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2 Kindbegriff (Abs. 1)

2.1 Allgemeines Rz. 10 Die Regelung kindbezogener Vergünstigungen erfordert eine Definition, welche Person im Verhältnis zum Stpfl. "Kind" ist. Der Kindbegriff ist ein Relationsbegriff, d. h., eine Person ist Kind immer nur in Bezug auf eine andere bestimmte Rechtsperson. Diese Definition enthält § 32 Abs. 1 EStG. Zusätzliche Voraussetzungen, die für die Gewährung des Kinderg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.6 Übertragung der Freibeträge auf einen Elternteil (Abs. 6 S. 6)

7.6.1 Übertragung des Kinderfreibetrags (Abs. 6 S. 6) Rz. 125 Die Berücksichtigung des halben Kinderfreibetrags bei jedem Elternteil kann zu unausgewogenen Verhältnissen führen, wenn ein Elternteil mangels eigenen Einkommens daraus steuerlich keinen Vorteil ziehen kann oder wenn ein Elternteil mehr als seinen im internen Verhältnis der Eltern zueinander geschuldeten Anteil am...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5 Kinder über 18 Jahre (Abs. 4)

5.1 Allgemeines Rz. 54 § 32 Abs. 4 EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen für volljährige Kinder Kindergeld oder Freibeträge (Kinderfreibetrag, Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag) gewährt werden. Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu dem Monat, in dem sie das 21. Lebensjahr vollenden, aufgrund von Arbeitslosigkeit (§ 32 Abs. 4 S. 1 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3.1 Berufsausbildung (Nr. 2 Buchst. a)

Rz. 60 Der Begriff der Berufsausbildung deckt sich mit dem Begriff in § 33a EStG [1], ist aber zugunsten des Kindergeldberechtigten weiter als der Begriff der Berufsausbildung i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG [2], der in Ausbildungskosten[3] und Fortbildungskosten[4] trennt. Ab 2012 ist für das Kindergeld zu unterscheiden zwischen einer ersten Berufsausbildung, die abgeschlosse...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.3.2 Familienähnliches Band

Rz. 22 Pflegeeltern und Pflegekind müssen durch ein "familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band" verbunden sein. Ein familienähnliches Band liegt vor, wenn das Kind wie zur Familie angehörig angesehen und behandelt wird. Dies setzt ein Aufsichts-, Betreuungs- und Erziehungsverhältnis wie zwischen Eltern und leiblichen Kindern voraus.[1] Da das Gesetz Pflegekinder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.1 Rechtsentwicklung ab 2010

Rz. 9 StVereinfG [1] v. 1.11.2011: Einkommensunabhängige Gewährung des Kindergelds ab 2012; Berücksichtigung einer zweiten Ausbildung nur, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Neuregelung der Übertragung von Kinderfreibetrag und Sammelfreibetrag ab 2012. BeitrRLUmsG [2] v. 7.12.2011: Erweiterung des anerkannten Freiwilligendienstes. AmtshilfeRLUmsG [3] v. 26.6.2013: Än...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.3.1 Bedeutung und Begriffsentwicklung

Rz. 19 Das EStG enthielt bis 1985 keine Definition des Begriffs des Pflegekinds. Die Finanzverwaltung verlangte in Abschn. 180 Abs. 2 EStR 2003 insbes. die volle Verantwortung für den Unterhalt bei den Pflegeeltern. Abweichend hiervon und von der älteren Rspr. lehnte sich der BFH an die Begriffsbestimmung des Pflegekinds in § 15 Abs. 1 Nr. 8 AO an, nach der entscheidend ledi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.1.2 Bedeutung der Freibeträge; Rspr. des BVerfG

Rz. 110 Der Kinderfreibetrag ist nicht ein Freibetrag i. d. S., dass zum Zweck der Begünstigung bestimmte Einkunftsteile von der Besteuerung freigestellt werden, wie z. B. in § 19 Abs. 2, § 20 Abs. 4 EStG. Vielmehr handelt es sich um einen Pauschbetrag [1], der zur Steuervereinfachung typisierend unterstellt, dass Stpfl. mit zu berücksichtigenden Kindern durch den Kindesunter...mehr