Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuer

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Praxisfall: Anpassung von F... / a) Beteiligungseinkünfte Ehemann

Der in 2020 ergangene geänderte Gewinnfeststellungsbescheid 2014 für die D-KG ist als Grundlagebescheid für den Einkommensteuerbescheid 2014 der Eheleute A-B bindend (§ 182 Abs. 1 AO). Insoweit besteht für das Wohnsitz-FA Anpassungspflicht über die Änderungsnorm des § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO. Die ist allerdings nur möglich, sofern die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist....mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 3.4 Einbuchung der Dividendenausschüttung einer Kapitalgesellschaft an eine Personengesellschaft

Rz. 19 Ist eine Personengesellschaft an einer Kapitalgesellschaft beteiligt wird die Dividende auf der Ebene der Personenhandelsgesellschaft in der Handelsbilanz vereinnahmt.[1] Die Erträge aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften umfassen auch die einbehaltenen Kapitalertragsteuern (einschließlich Solidaritätszuschlag hierauf), die bei der Einbuchung des Beteiligungsertra...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft verfolgt mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, bedürftige Personen selbstlos (§ 55 AO, Anhang 1b) zu unterstützen. § 53 Nr. 1 AO (Anhang 1b) stellt auf den Personenkreis ab, der infolge des körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angew...mehr

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Anlage AUS (Ausländische Ei... / 2 Allgemeine Grundsätze

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 1 Überblick über die Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Rz. 991 Die Einstufung in diese Einkunftsart hat insbesondere Auswirkung auf die Buchführungspflicht und die Gewerbesteuer. Gewerbesteuerpflichtig sind ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sodass diese einerseits durch Einkommensteuer und Gewerbesteuer doppelt belastet sind, andererseits aber durch die Anrechnung der GewSt bei der ESt teilweise wieder entlastet werde...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.7 Termingeschäfte

Rz. 812 Nach § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG gehört der Gewinn aus Termingeschäften, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt oder aus der Veräußerung eines als Termingeschäft ausgestalteten Finanzinstruments zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Zu den Termingeschäften ...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2021 ... / 2 Veranlagungsarten und Steuertarif

Rz. 366 [Familienstand → Zeilen 18 und 29] Die Angaben zum Familienstand, zur Scheidung und zum dauernden Getrenntleben werden für die Entscheidung über die Veranlagungsart und den anzuwendenden Steuertarif benötigt. Rz. 367 Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur ESt zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung der tarifliche...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 1 Allgemeine Grundsätze der Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 1052 Solange der Unternehmer keiner gesetzlichen Buchführungspflicht (§ 238 HGB; §§ 140, 141 AO) unterliegt oder nicht freiwillig Bücher führt und Abschlüsse erstellt, kann er zwischen der Einnahmenüberschussrechnung und der Buchführung wählen und somit auch freiwillig Bücher führen. Einzelheiten zur Wahl der Gewinnermittlungsart siehe → Tz 993 ff. Rz. 1053 Steuerpflichtig...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.3 Anschaffungskosten des Grundstücks

Rz. 869 Im Steuerrecht gibt es keinen eigenen Begriff der AK. Deshalb wird dieser aus dem Handelsrecht übernommen (§ 255 Abs. 1 HGB). Danach sind AK eines bebauten Grundstücks alle Aufwendungen, die geleistet werden, um das Grundstück zu erwerben. Zusätzlich gehören beim Gebäude alle Aufwendungen zu den AK, die getätigt werden, um es in einen betriebsbereiten Zustand zu vers...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2021 ... / 1 Persönliche Daten und Religionszugehörigkeit

Rz. 360 [Identifikationsnummer → Zeilen 7 und 19] Der BFH hat geurteilt, dass die Zuteilung der steuerlichen Identifikationsnummer und die Datenspeicherung mit dem Recht auf Selbstbestimmung vereinbar sind (BFH, Urteil v. 18.1.2012, II R 49/10, BFH/NV 2012 S. 475). Rz. 361 [Geburtsdatum → Zeilen 8 und 19] Das Geburtsdatum hat steuerlich vor allem Bedeutung für die Beurteilung, ...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 6 Gewerbesteueranrechnung

Rz. 1004 [Gewerbesteueranrechnung → Zeile 17 ff.] § 35 EStG gewährt für Einzelunternehmer, Gesellschafter von Personengesellschaften, persönlich haftende Gesellschafter von KGaA und atypisch stille Gesellschafter, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, eine Steuerermäßigung durch Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer. Die Steuerermäßigung ist betriebsbezoge...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.3 Private Renten aus dem Inland

Rz. 947 [Leibrenten → Anlage R, Zeilen 15–16, 31–36 und eZeilen 13–14, 17–18] Lebenslange Leibrenten, die nicht unter § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. aa EStG bzw. unter § 22 Nr. 5 EStG (→ Tz 954) fallen, werden nach § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. bb EStG mit dem Ertragsanteil besteuert. Hierunter fallen insbesondere Renten aus vor dem 1.1.2005 abgeschlo...mehr

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Anlage Sonstiges 2021 – Lei... / 2 Sonstige Angaben und Anträge

Rz. 66 [Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer → Zeile 4] Hier erfolgt nicht der Abzug der normalen Erbschaftsteuer. Die Steuerermäßigung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, insbesondere bei: Forderungen des Rechtsvorgängers, die beim Erbfall der Erbschaftsteuer unterliegen und nach Übergang auf den Erben von diesem bei Zufluss als steuerpflichtige Einnahmen o...mehr

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Anlage AUS (Ausländische Ei... / 1 Allgemein

Rz. 324 Wichtig Im Inland steuerpflichtige ausländische Einkünfte Die Anlage AUS benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben Einkünfte (außer Kapitalerträge) aus dem Ausland bezogen, die auch im Inland steuerpflichtig sind und wollen die ausländische Steuer auf Ihre ESt anrechnen lassen; in Deutschland steuerfrei sind, aber den Steuersatz der inländischen Einkünfte verändern (P...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2021 ... / 2 Grundangaben (Seite 1)

Rz. 13 [Art der Erklärung → Zeilen 1–2] Kreuzen Sie in den Zeilen 1 und 2 an, ob Sie neben der Veranlagung zur Einkommensteuer weitere Anträge stellen (z. B. Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlusts). Rz. 14 [Festsetzung der Mobilitätsprämie → Zeile 3] Für 2021 kann erstmals eine Mobilitätsprämie beantragt werden. Steuerpflichtige Personen, die mit ihrem z. v. E. i...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2021 ... / 3 Persönliche Angaben

Rz. 16 [Persönliche Angaben → Zeilen 7–28] Tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein. Die Angaben zur Ehefrau haben Bedeutung für die Art der Steuerveranlagung und den anzuwendenden Steuertarif. Bei gleichgeschlechtlichen Ehen (Ehe für alle) und bei Lebenspartnerschaften, die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) eine Lebenspartnerschaft begründet und nicht in eine Ehe umg...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2 Weitere Angaben

Rz. 183 [Individueller Steuersatz, Darlehen an Angehörige, stille Gesellschaften, partiarische Darlehen → Anlage KAP Zeilen 27–34] Für die wenigen Kapitalerträge, die nicht dem Abgeltungsteuersatz von 25 % unterliegen, sondern mit dem persönlichen (tariflichen) Steuersatz, eventuell unter Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens, versteuert werden müssen, sind die Zeilen ...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 1 Allgemein

Rz. 264 Wichtig Gewerbetreibende müssen Anlage G ausfüllen Die Anlage G müssen Sie in folgenden Fällen ausfüllen: Sie waren im Veranlagungsjahr Inhaber eines Gewerbebetriebs. Sie haben bzw. hatten die Absicht, einen Gewerbebetrieb zu eröffnen. In diesem Zusammenhang sind Ihnen Aufwendungen entstanden. Sie sind an einer gewerblichen Personengesellschaft beteiligt. Ehegatten geben ...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 1 Allgemein

Rz. 289 Wichtig Wer die Anlage EÜR abgeben muss Die Anlage EÜR müssen Sie immer auf elektronischem Weg abgeben, wenn Sie nicht zu denjenigen Unternehmern gehören, die bilanzieren. Das gilt auch dann, wenn die eigentliche Einkommensteuer-Erklärung nicht elektronisch zu übermitteln ist (BFH, Urteil v. 28.10.2020, X R 36/19, BFH/NV 2021 S. 560). Ausnahmen u. a. in Härtefällen In H...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4 Anlage KAP-INV

Rz. 194 In der Anlage KAP-INV sind Eintragungen für Investmenterträge vorzunehmen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Diese sind nicht aus den Steuerbescheinigungen der (deutschen) Depotbanken ersichtlich. Rz. 195 [Laufende Investmenterträge → Anlage KAP-INV Zeilen 4–13] Anzugeben sind die Ausschüttungen nach § 2 Abs. 11 InvStG, getrennt nach Art des Fond...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2.2 Kirchensteuer

Rz. 389 [Kirchensteuer → Zeile 4] Die im Vz. gezahlte Kirchensteuer kann nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. KiSt ist eine Geldleistung, die einzelne, als juristische Personen des öffentlichen Rechts anerkannte, Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern auf der Grundlage eines Kirchensteuergesetzes erheben (→ Tz 362). Die KiSt wird i. d. R. im ...mehr

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Anlage AV (Altersvorsorgebe... / 2.3 Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen

Rz. 542 [Anlage AV → Zeilen 6–9] Statt der Altersvorsorgezulage kann für die selbst geleisteten Beiträge, zzgl. der dafür zustehenden Zulage, höchstens bis zu 2.100 EUR, ein Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden. Dazu muss der Steuererklärung die Anlage AV (Altersvorsorge) beigefügt werden. Eine Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft muss nicht beigelegt werden, da ...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2 Abziehbare Sonderausgaben

Rz. 29 Sonderausgaben-Pauschbetrag Haben Sie keine oder nur ganz geringe in der Anlage Sonderausgaben aufgeführten Aufwendungen, wird für diese Sonderausgaben ein Pauschbetrag von 36 EUR, bzw. 72 EUR bei Zusammenveranlagung von Ehegatten, berücksichtigt (§ 10c EStG). Rz. 30 [Kirchensteuer, Kirchgeld → Zeile 4] Hier tragen Sie alle im Veranlagungsjahr von Ihnen oder Ihrem Ehega...mehr

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Instandhaltungsrücklage / 1 Einkommensteuer

1.1 Beiträge zur Instand­haltungsrücklage 1.1.1 Zeitpunkt der steuerlichen Berücksichtigung Die Beiträge zur Instandhaltungsrücklage gehen mit ihrer Zahlung von der Rechtszuständigkeit des einzelnen Wohnungseigentümers in die Rechtszuständigkeit der Wohnungsei­gen­tümergemeinschaft über. Die Instandhaltungsrücklage ist Teil des Verwaltungsvermögens der Wohnungseigentümergemein...mehr

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Instandhaltungsrücklage / 1.1.2 Finanzierung von Erhaltungsaufwand

1.1.2.1 Vermietete Eigentumswohnung im Privatvermögen Die Instandhaltungsrücklage wird im Regelfall für Maßnahmen in Anspruch genommen, die steuerlich Erhaltungsaufwand darstellen. Die Aufwendungen können deshalb im Kalenderjahr der Zahlung (Abflussprinzip, § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG) in voller Höhe als Werbungskosten berücksichtigt werden, sofern die Wohnung der Erzielung von E...mehr

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Instandhaltungsrücklage / 1.1 Beiträge zur Instand­haltungsrücklage

1.1.1 Zeitpunkt der steuerlichen Berücksichtigung Die Beiträge zur Instandhaltungsrücklage gehen mit ihrer Zahlung von der Rechtszuständigkeit des einzelnen Wohnungseigentümers in die Rechtszuständigkeit der Wohnungsei­gen­tümergemeinschaft über. Die Instandhaltungsrücklage ist Teil des Verwaltungsvermögens der Wohnungseigentümergemeinschaft. Durch die Neuregelung in § 10 Abs...mehr

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Instandhaltungsrücklage / 1.1.3.2 Selbst genutzte Eigentumswohnung

Wird die Eigentumswohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt, ist eine steuerliche Berücksichtigung der Instandhaltungsrücklage bzw. der aus ihr finanzierten Aufwendungen nicht möglich. der Steuervergünstigung bzw. der Eigenheimzulage.mehr

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Instandhaltungsrücklage / 1.1.3 Finanzierung von Herstellungsaufwand

1.1.3.1 Vermietete Eigentumswohnung Sofern die Instandhaltungsrücklage für Maßnahmen verwendet wird, die steuerlich zu Herstellungskosten führen, sind im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung nur die entsprechenden Absetzungen für Abnutzung als Werbungskosten abziehbar.[1] Das Gleiche gilt für Eigentumswohnungen, die zum Betriebsvermögen gehören. In diesem Fall si...mehr

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Instandhaltungsrücklage / 1.1.2.2 Selbst genutzte Eigentumswohnung im Privatvermögen

Eine Berücksichtigung von aus der Instandhaltungsrücklage finanzierten Erhaltungsaufwendungen ist beim selbstgenutzten Wohneigentum nicht möglich. vor diesem Zeitpunkt erforderlich. Wichtig Steuerbegünstigung Erhaltungsaufwand, der an einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmal oder an einem Gebäude in einem Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich anfäl...mehr

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Instandhaltungsrücklage / 1.2 Anschaffung einer ­Eigentumswohnung

Bei der Veräußerung einer Eigentumswohnung geht das Miteigentum an einer bereits bestehenden Instandhaltungsrücklage zwangsläufig auf den Erwerber über. Der auf die Übernahme der Instandhaltungsrücklage entfallende Kaufpreisanteil wird jedoch nicht zu den Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung gerechnet.[1] Das in der Instandhaltungsrücklage befindliche anteilige Guthaben...mehr

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Instandhaltungsrücklage / 1.1.3.1 Vermietete Eigentumswohnung

Sofern die Instandhaltungsrücklage für Maßnahmen verwendet wird, die steuerlich zu Herstellungskosten führen, sind im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung nur die entsprechenden Absetzungen für Abnutzung als Werbungskosten abziehbar.[1] Das Gleiche gilt für Eigentumswohnungen, die zum Betriebsvermögen gehören. In diesem Fall sind die Herstellungskosten ebenfalls...mehr

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Instandhaltungsrücklage / 1.3 Zinserträge aus der Anlage von Instandhaltungsrücklagen

Sowohl beim vermieteten Wohneigentum als auch beim selbst genutzten Wohneigentum stellen die Zinsgutschriften, die aus der verzinslichen Anlage der Instandhaltungsrücklage erzielt werden, bei den einzelnen Wohnungseigentümern anteilsmäßig Einnahmen aus Kapitalvermögen dar.[1] Hinweis Gesonderte und einheitliche Feststellung nicht erforderlich Obwohl die Beteiligten einer Wohnu...mehr

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Instandhaltungsrücklage / 1.1.2.3 Eigentumswohnung im Betriebsvermögen

Eine Eigentumswohnung einschließlich des auf sie entfallenden Anteils am Grund und Boden kann auch zum Betriebsvermögen bei Steuerpflichtigen mit Gewinneinkünften gehören. Ein bilanzierender Gewerbetreibender, dem eine Eigentumswohnung gehört und der Zahlungen in eine von der Wohnungseigentümergemeinschaft gebildete Instandhaltungsrückstellung geleistet hat, muss seine Betei...mehr

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Instandhaltungsrücklage / 1.1.2.1 Vermietete Eigentumswohnung im Privatvermögen

Die Instandhaltungsrücklage wird im Regelfall für Maßnahmen in Anspruch genommen, die steuerlich Erhaltungsaufwand darstellen. Die Aufwendungen können deshalb im Kalenderjahr der Zahlung (Abflussprinzip, § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG) in voller Höhe als Werbungskosten berücksichtigt werden, sofern die Wohnung der Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung i. S. d. § ...mehr

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Instandhaltungsrücklage / 1.1.1 Zeitpunkt der steuerlichen Berücksichtigung

Die Beiträge zur Instandhaltungsrücklage gehen mit ihrer Zahlung von der Rechtszuständigkeit des einzelnen Wohnungseigentümers in die Rechtszuständigkeit der Wohnungsei­gen­tümergemeinschaft über. Die Instandhaltungsrücklage ist Teil des Verwaltungsvermögens der Wohnungseigentümergemeinschaft. Durch die Neuregelung in § 10 Abs. 6 und 7 WEG aufgrund des Gesetzes zur Änderung ...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / II. Einkommensteuer

1. Allgemeines Rz. 46 Die einkommensteuerlichen Folgen einer Erbauseinandersetzung beim Privatvermögen hängen in erster Linie davon ab, ob bzw. inwieweit wegen einer Entgeltlichkeit (z.B. wegen einer Abfindungsleistung) ein Anschaffungs- bzw. Veräußerungsvorgang bei den Beteiligten ausgelöst wird. Veräußerungsvorgänge können auch bei Privatvermögen (erhebliche) einkommensteue...mehr

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§ 3 Der Erbfall / V. Einkommensteuer der Erben

1. Alleinerbe Rz. 175 Gemäß § 45 Abs. 1 AO gehen im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge i.S.d. § 1922 BGB die Forderungen und Schulden (abgesehen von Zwangsgeldern) aus dem Steuerschuldverhältnis auf den Erben über. Der Erbe tritt als Gesamtrechtsnachfolger in einem umfassenden Sinne sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht in die abgabenrechtliche Stellu...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / C. Einkommensteuer und Erbauseinandersetzung

I. Zivilrecht Rz. 45 Zivilrechtlich kann die Erbauseinandersetzung einer Erbengemeinschaft erfolgen durch II. Einkommensteuer 1. Allgemeines Rz. 46 Die einkommens...mehr

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§ 13 Zinsloses Darlehen unt... / C. Einkommensteuer

Rz. 6 Bei einem zinslosen Darlehen kann es (sogar) zu einer Doppelbesteuerung durch Erbschaftsteuer und Einkommensteuer kommen. Dies ist höchstrichterlich nicht geklärt, beim BFH bestehen dazu divergierende Auffassungen.[9] Rz. 7 Wie bei den zinslosen Stundungen von Geldleistungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge – etwa Abstandszahlungen und Gleichstellungsgeldern (sie...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / II. Einkommensteuer

1. Allgemeines Rz. 57 Schenkungen von Privatvermögen unterliegen grundsätzlich nicht der Einkommensbesteuerung, da mangels Entgeltlichkeit weder Anschaffungskosten beim Empfänger noch ein Veräußerungserlös beim Zuwendenden entstehen. Zuwendungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge werden einkommensteuerlich allerdings immer dann relevant, wenn es sich um mindestens teilwe...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / IV. Einkommensteuer

1. Zurechnung der Einkünfte Rz. 181 Der wesentliche ertragsteuerliche Effekt einer vollentgeltlichen Übertragung gegenüber dem Vorbehaltsnießbrauch ist der Wechsel der Zurechnung der Vermietungseinkünfte. Durch die Verlagerung von Mieteinkünften auf die jüngere Generation können sich in der Gesamtschau zusätzliche Progressionsvorteile erzielen,[142] mithin ein "Familiensplitt...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckung / C. Einkommensteuer

I. Kosten des Testamentsvollstreckers Rz. 20 Nach dem BFH[14] sind Kosten der Testamentsvollstreckung im Rahmen der Einkommensteuer des Erben als Werbungskosten (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i.S.d. § 21 EStG) absetzbar, wenn es sich um eine auf Dauer angelegte Testamentsvollstreckung (Verwaltungsvollstreckung gem. § 2209 BGB) und nicht (nur) um eine Abwicklungsvol...mehr

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§ 14 Die Wohnleihe / D. Einkommensteuer

Rz. 6 Die unentgeltliche Überlassung von Wohnraum ist einkommensteuerliche unbeachtlich, insbesondere stellt diese kein Einkommen i.S.d. EStG dar. Anderes gilt, wenn Wohnraum im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses (Synallagma) an einen Arbeitnehmer überlassen wird.mehr

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§ 3 Der Erbfall / J. Erbfall und Einkommensteuer

I. Allgemeines Rz. 167 Erbfälle unterliegen grundsätzlich nicht der Einkommensteuer, sondern der Erbschaftsteuer. Allerdings spielt die Einkommensbesteuerung sowohl im Hinblick auf den Erblasser als auch auf den Erben eine vielfältige Rolle. II. Einkommensteuer des Erblassers Rz. 168 Die Einkommensteuerpflicht einer natürlichen Peron beginnt mit der Geburt (bzw. dem Zuzug ins I...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 11. Einkommensteuer

a) Pflichtteil als Werbungskosten, Betriebsausgabe oder außergewöhnliche Belastung Rz. 56 Die Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs ist für den Erben und den Pflichtteilsberechtigten grundsätzlich einkommensteuerneutral. Insbesondere mindert die Zahlungsbelastung nicht die ertragsteuerlichen Einkünfte oder stellt einkommensteuerrelevante Werbungskosten, Betriebsausgaben oder au...mehr

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§ 3 Der Erbfall / K. Doppelbesteuerung mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer

Rz. 195 Zum erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb von Todes wegen (durch Erbe, Vermächtnis etc.) können Nachlassgegenstände gehören, durch deren weitere Verwendung durch den Erwerber eine diesen betreffende Einkommensteuer ausgelöst wird. In Betracht kommen Nachlassgegenstände, die zu einem Betriebsvermögen gehören, und Anteile (als wesentliche Beteiligungen) an Kapitalgesellsch...mehr

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§ 3 Der Erbfall / III. Kosten der Vermögensnachfolgeplanung und -gestaltung und Einkommensteuer

Rz. 172 Die Kosten der Planung und Gestaltung der Vermögensnachfolge sind grundsätzlich privat veranlasst und damit einkommensteuerlich nicht relevant. Das betrifft z.B. die Kosten für die Erstellung eines Testaments.[131] Ein Abzug im Rahmen von Werbungskosten (§ 9 EStG), Betriebsausgaben (§ 4 EStG) oder Sonderausgaben (§ 10 EStG) kommt nicht in Betracht. Befindet sich im N...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 12. Latente Einkommensteuer bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 59 Gemäß § 2311 Abs. 1 S. 1 BGB werden der Berechnung des Pflichtteils der Bestand und der Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls zugrunde gelegt. Dabei ist – wie beim Zugewinnausgleich – die latente Einkommensteuer unabhängig von einer vom Erben durchgeführten oder beabsichtigten Veräußerung von Nachlassgegenständen – also stets – wertmindernd (zu Lasten des Pflichtt...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / VI. Erfüllung des Zugewinnausgleichanspruchs und Einkommensteuer

Rz. 153 Die Hingabe eines Gegenstandes zur (teilweisen) Erfüllung des Zugewinnausgleichsanspruchs an Erfüllungs statt (§ 364 Abs. 1 BGB) stellt ertragsteuerlich einen Anschaffungs- bzw. Veräußerungsvorgang dar. Mithin kann die Übertragung eines Grundstücks als privates Veräußerungsgeschäft i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG eine Einkommensbesteuerung auslösen (siehe § 12 Rdn...mehr

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§ 3 Der Erbfall / II. Einkommensteuer des Erblassers

Rz. 168 Die Einkommensteuerpflicht einer natürlichen Peron beginnt mit der Geburt (bzw. dem Zuzug ins Inland) und endet mit dem Tod (bzw. dem Wegzug ins Ausland). Einkünfte, die der Erblasser erzielt hat (z.B. aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünfte), sind ab diesem Stichtag beim Erben bzw. bei der Erbengemeinschaft zu versteuern. Es wird nicht etwa eine (anteil...mehr