Fachbeiträge & Kommentare zu Ehrenamt

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.2 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 23–41 Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Anders als bei den Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen im Vordruck mit Krankheitskosten (Zeilen 23-2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 ABC zur nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.4 ABC zur Selbstständigkeit

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Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Corporate Volunteering / 3.2 Anspruch auf Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten

Unabhängig von den vertraglichen und betrieblichen Regelungen kann sich ein Anspruch auf Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten aus Bundes- oder Landesgesetzen ergeben. Dabei ist ein wesentlicher Unterschied zwischen privaten und öffentlichen Ehrenämtern zu beachten. Um private Ehrenämter handelt es sich bei Tätigkeiten zur Unterstützung von Vereinigungen mit sportlicher,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Stiftungsrecht / 3. Stiftungsgeschäft, Satzung und Anerkennung

Rz. 30 Nach § 80 Abs. 2 BGB ist zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts neben dem Stiftungsgeschäft (siehe hierzu Rdn 31 ff.) die Anerkennung durch die zuständige Behörde in dem Bundesland erforderlich, in dessen Gebiet die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die Stiftung ist nach § 82 BGB anzuerkennen ("Recht auf Stiftung"), wennmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 48 Vereine / f) Haftung

Rz. 25 Der rechtsfähige Verein haftet für rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten selber und ohne Durchgriff auf seine Mitglieder. Für einen deliktischen Schaden, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter einem Dritten zufügt, haftet der Verein beschränkt auf das Vereinsvermögen (§ 31 BGB). Diese Haftung für Organe des ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / XII. Muster: Anstellungsvertrag Geschäftsführer

Rz. 147 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.19: Anstellungsvertrag Geschäftsführer Geschäftsführervertrag zwischen 1. der Taxelex GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main, vertreten durch ihren Alleingesellschafter Tobias Trakel – nachfolgend auch "Gesellschaft" genannt – und 2. Herrn Winfried Baumeister, wohnhaft in _________________________ – nachfolgend au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesell...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeugnis: Inhaltliche... / 2 Inhalt des einfachen Zeugnisses

Das einfache Zeugnis erstreckt sich auf Nachnamen, Vornamen, Titel und Beruf des Beschäftigten, Art und Dauer des Dienstverhältnisses, Kurzbeschreibung des Arbeitgebers, ggf. des Geschäftsbereichs, in dem der Arbeitnehmer tätig war, Tätigkeitsbeschreibung. Aufgenommen werden muss die Benennung der Person des Arbeitnehmers mit Namen und Vornamen. Anschrift und Geburtsdatum sind nu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 45c Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts; Verordnungsermächtigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz (PflEG) v. 14.12.2001 (BGBl. I S. 3728) zum 1.1.2002 eingefügt. Die Vorschrift wurde zuletzt in Abs. 1 und Abs. 9 geändert durch Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG) v. 11.7.2021 (BGBl. I S. 2754) ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das Aufsichtsratmodell / 4 Trugschluss für das Ehrenamt

In der Praxis ist immer wieder das Argument zu hören, dass der Vorstand sich nicht mehr in der Lage sieht, die Geschäfte des Vereins ehrenamtlich zu führen und sich deswegen lieber in der Rolle eines ehrenamtlichen Aufsichtsrates sieht und die Geschäftsführung einem – hauptamtlichen? – Vorstand überlassen will. Dies wird häufig damit verbunden, dass man auf diesem Wege elega...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Fragen zur Umsetzung der Eh... / 2 Satzungsregelung

Bei der Satzungsregelung sollte der Verein folgende Fragen klären: Soll die Vergütungsregelung nur den Vorstand nach § 26 BGB betreffen oder auch die anderen Organmitglieder des Vereins? Können die Organmitglieder neben einer Vergütung für die Organtätigkeit (z. B. als Vorstandsmitglied) weitere Vergütungen, z. B. als Übungsleiter, erhalten? Haben die Organmitglieder neben dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / 7 Ehrenamtliche im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege

Unentgeltlich im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätige Personen sind gesetzlich unfallversichert. Dazu gehören auch Einrichtungen, Verbände oder Vereine aus diesen beiden Bereichen. Zu den ehrenamtlich Tätigen gehören Personen, die in dem Unternehmen bzw. der Institution ein Ehrenamt ausüben, welches in der Satzung oder den Statuten geregelt ist. Hierzu gehöre...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Jagdberater

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ein Jagdberater (vgl zB Art 49 Abs 3 BayJG) ist im > Ehrenamt, aber nicht als > Arbeitnehmer tätig. Er bezieht > Reisekosten (vgl § 30 Abs 4 Satz 1 AVBayJG) sowie eine monatliche Aufwandsentschädigung (vgl § 49 Abs 3 Satz 4 BayJG iVm § 30 Abs 4 Satz 2 AVBayJG). Das FA lässt bei der Veranlagung die Reisekosten im Rahmen von § 3 Nr 13 iVm § 4 Abs 5 N...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Wahlkonsuln

Rz. 100 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ein Wahlkonsul (auch Honorarkonsul) ist idR ein Staatsangehöriger des Staates, in dem er tätig wird. Er verfügt meistens über besondere Verbindungen zu einem anderen Staat, von dem er beauftragt wird, dessen Interessen wahrzunehmen. Die Rechtsstellung der Wahlkonsuln ist in Art 58 ff WÜK geregelt. Auch Wahlkonsuln genießen gewisse Vorrechte...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.2.8.1 Formelle Satzungsmäßigkeit

Rz. 230 Die o. g. materiellen Anforderungen der §§ 52 bis 57 AO müssen in der Satzung der Körperschaft gem. § 59 AO inhaltlich aufgenommen und somit buchmäßig dokumentiert werden. Dies sind i. V. m. §§ 60, 61 AO die Festlegung des Satzungszwecks i. S. d. §§ 52 bis 54 AO und der wesentlichen Maßnahmen seiner Verwirklichung in der Art und Weise, dass kein Interpretationsspielr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Vorderwülbecke, Die Spendenkompetenz der Geschäftsführung, BB 1989, 505; Zeller, Stliche Beurteilung der Spenden von Sparkassen, DB 1989, 1991; Graf, Das Verfahren bei Durchlaufspenden über die Gemeinde als Durchlaufstelle, ZKF 1991, 4; Kreppel, Keine "Spende", wenn ein St-Strafverfahren auch ohne die dem Beschuldigten auferlegte Zahlung hätte eingestellt werden müssen?, DStR 1...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Ehrenamt

Aufwendungen, die einem Arbeitnehmer in Wahrnehmung eines Ehrenamts entstehen, können Werbungskosten sein, wenn das Amt nachweislich ausschließlich aus beruflichen Gründen übernommen worden ist.[1] Mitgliedsbeiträge an einen Interessenverband sollen Werbungskosten sein, wenn dieser als Berufsverband auch die spezifischen beruflichen Interessen des Arbeitnehmers vertritt.[2] ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nebentätigkeit / 2.1 Abgrenzung entgeltliche/unentgeltliche Tätigkeiten

§ 3 Abs. 4 TV-L findet nur auf entgeltliche Nebentätigkeiten Anwendung.[1] Gegen Entgelt bedeutet, dass für die ausgeübte Nebentätigkeit eine Gegenleistung gewährt wird, die über reine Aufwendungsentschädigungen, wie z. B. Fahrt-, Unterkunfts- oder Verpflegungskosten hinausgehen. Der Entgeltbegriff ist weit auszulegen: Erfasst werden neben Arbeitsentgelten etwa auch Sachleis...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nebentätigkeit / 2.2 Ehrenamtliche Tätigkeiten

Die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten erfolgt i. d. R. unentgeltlich und ist daher nach § 3 Abs. 4 Satz 1 TV-L nicht anzeigepflichtig. Die Ausübung öffentlicher Ehrenämter, z. B. als Schöffe, kann der Arbeitgeber ohnehin nicht untersagen (s. o. unter Punkt 2.1). Daher ist auch keine Anzeige erforderlich. Sofern aber dafür nach § 29 Abs. 2 TV-L Arbeitsbefreiung zu gewähren ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nebentätigkeit / 1.1 Begriff der Nebentätigkeit

Der Begriff der Nebentätigkeit ist weder gesetzlich noch tarifvertraglich geregelt. Unstrittig liegt eine Nebentätigkeit vor, wenn diese neben der Hauptbeschäftigung ausgeübt wird.[1] Dies ist jedoch keine zwingende Voraussetzung; denn der Begriff der Nebentätigkeit ist sehr weit gefasst und umfasst jede weitere Beschäftigung neben der arbeitsvertraglich vereinbarten, ohne d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Ehrenamt

Die steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen, die an ehrenamtlich Tätige aus öffentlichen Kassen gezahlt werden, ist in R 3.12 Abs. 3 LStR 2023 geregelt.[1] Darüber hinaus wird für Ehrenämter nach § 3 Nr. 26a EStG eine sog. Ehrenamtspauschale von 840 EUR jährlich gewährt.[2] S. "Nebenberufliche Tätigkeit".mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.10 Ehrenamtliche Tätigkeit/Ehrenbeamte

Rz. 127 Weder das Rechtsverhältnis als Ehrenbeamter als solches noch dessen Rechtsstellung als Organ oder Mitglied eines Organs einer juristischen Person des öffentlichen Rechts mit eigenen gesetzlichen Befugnissen noch die Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung ohne Bezug zu einem konkreten Verdienstausfall schließen ein versicherungspflichtiges und beitragspflichti...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.9 Organwalter

Rz. 123 Organwalter (oder Organmitglieder) sind natürliche Personen, welche die von der Rechtsordnung vorgesehenen Aufgaben eines Organs von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen oder ausüben. Dabei sind zu unterscheiden: Organträger, Organ und Organwalter. Der Organträger ist eine juristische Person oder Personenvereinigung. Das Organ selbst kann insbe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 4.2 Nicht unter § 29 Abs. 2 fallen

Ausübung des aktiven Wahlrechts nach den Wahlgesetzen für die Wahl zum europäischen Parlament, zum deutschen Bundestag, zu Landtagen und zu den Kommunalparlamenten, da es sich insoweit nicht um die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht handelt. Ungeachtet dessen hat jedoch jeder Arbeitnehmer ein Wahlrecht. Daher hat der Arbeitgeber in den wenigen Ausnahmefällen, in denen die A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 11 Arbeitsbefreiung kraft Gesetzes

Neben der tariflichen Arbeitsbefreiung nach § 29 TVöD gibt es eine Reihe von spezialgesetzlichen Freistellungsvorschriften des Bundes- und Landesrechts, die der tariflichen Regelung vorgehen. Trifft jedoch das Gesetz keine Aussage über die Entgeltfortzahlung, kann sich ggf. daneben ein Anspruch aus § 29 ergeben, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Wesentlichen hand...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / Ehrenämter

Aufwendungen anlässlich der Übernahme oder Verwaltung von Ehrenämtern: nein, da nicht zwangsläufig. Abziehbar können jedoch nicht ersetzte Aufwendungen sein, die durch die Tätigkeit als Vormund, Beistand oder Pfleger entstehen, wenn der Steuerpflichtige zur Übernahme des Amts verpflichtet war.[1]mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 2.1 Abgrenzung entgeltliche/unentgeltliche Tätigkeiten

§ 3 Abs. 3 Satz 1 findet nur auf entgeltliche Nebentätigkeiten Anwendung.[1] Gegen Entgelt bedeutet, dass für die ausgeübte Nebentätigkeit eine Gegenleistung gewährt wird, die über reine Aufwendungsentschädigungen, wie z. B. Fahrt-, Unterkunfts- oder Verpflegungskosten hinausgehen. Erfasst hiervon werden allerdings auch Sachleistungen, Gewinnanteile oder sonstige geldwerte V...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 2.2 Ehrenamtliche Tätigkeiten

Die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten erfolgt i. d. R. unentgeltlich und ist daher nach § 3 Abs. 3 TVöD nicht anzeigepflichtig. Die Ausübung öffentlicher Ehrenämter, z. B. als Schöffe, kann der Arbeitgeber ohnehin nicht untersagen (s. o. unter Punkt 2.1). Daher ist auch keine Anzeige erforderlich. Sofern aber dafür nach § 29 Abs. 2 TVöD Arbeitsbefreiung zu gewähren ist, mu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 1.1 Begriff der Nebentätigkeit

Der Begriff der Nebentätigkeit ist weder gesetzlich noch tarifvertraglich geregelt. Unstrittig liegt eine Nebentätigkeit vor, wenn diese neben der Hauptbeschäftigung ausgeübt wird.[1] Dies ist jedoch keine zwingende Voraussetzung; denn der Begriff der Nebentätigkeit ist sehr weit gefasst und umfasst jede weitere Beschäftigung neben der arbeitsvertraglich vereinbarten, ohne d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 3. Verbrauchsstiftung, § 80 Abs. 2 S. 2 BGB

Rz. 34 Durch die Einfügung des neuen S. 2 in § 80 Abs. 2 BGB durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts vom 21.3.2013[83] wurde die bis dahin umstrittene Frage, ob eine Verbrauchsstiftung zulässig ist, positiv beantwortet.[84] Unter einer Verbrauchsstiftung versteht man eine Stiftung, die auf einen Vermögensverzehr im Zuge der Zweckverfolgung ausgerichtet ist. Die Verbrauch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 5 ESRS 1.AR16 enthält die strukturierte Darstellung von Nachhaltigkeitsaspekten, die i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3 Rz 67). Dieser umfassende Katalog fußt für die Kategorisierung der Themen auf Art. 29b Abs. 2 Buchst. b) der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die für die "Arbeitskräfte ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensnachfolge in kl... / 3.7 Loslassen nach der Übergabe

Vor allem, wenn der Betrieb vom aktuellen Inhaber aufgebaut worden ist, fällt es ihm meist schwer, wirklich loszulassen, und sich einem neuen Lebensabschnitt zuzuwenden. Auch dieses Thema sollte Bestandteil der Übergabeplanung sein. Denn der Altinhaber muss sich möglichst früh darüber klar werden, wie er sein Leben nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb gestalten will, etwa mi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensnachfolge in kl... / 3.1 Vorbereitungen

Für die Strukturierung der anstehenden Arbeiten empfiehlt es sich, zunächst einen groben Zeitplan mit zentralen Themen zu erstellen. Wichtig ist an dieser Stelle vor allem, dass der geplante bzw. späteste Übergabezeitpunkt verbindlich feststeht bzw. festgelegt wird. In der Regel genügt es, sich auf ein bestimmtes Jahr bzw. das jeweilige Jahresende festzulegen. An diesem Zeitp...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Verein und EU-Förderung – h... / 2.1 Programme zu Förderung von Bildung, Jugend & Ehrenamt

In diesem Bereich stehen die Programme "Erasmus+" und das Europäische Solidaritätskorps im Fokus. 2.1.1 Erasmus+ Das Programm Erasmus+ läuft bereits seit 2021 und ist bis Ende 2027 konzipiert. Ziel des Programms ist es, den Teilnehmern persönliche, fachliche und soziale Kompetenzen zu vermitteln, Innovationen zu fördern und den europäischen Zusammenhalt zu stärken. Einen Überb...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Verein und EU-Förderung – h... / 2.1.2.1 Organisations-ID beantragen

Vereine, die an einer Zusammenarbeit im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps interessiert sind, müssen sich in der EU-Datenbank registrieren. Dies erfolgt in mehreren Stufen und wird in Deutschland als Organisations-ID-Beantragung bezeichnet:mehr

Beitrag aus der verein wissen
Verein und EU-Förderung – h... / 2.1.1 Erasmus+

Das Programm Erasmus+ läuft bereits seit 2021 und ist bis Ende 2027 konzipiert. Ziel des Programms ist es, den Teilnehmern persönliche, fachliche und soziale Kompetenzen zu vermitteln, Innovationen zu fördern und den europäischen Zusammenhalt zu stärken. Einen Überblick verschaffen Sie sich am besten auf der deutschen Internetseite von Erasmus+ (https://www.erasmusplus.de). U...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Verein und EU-Förderung – h... / 2.1.2 Europäisches Solidaritätskorps (ESK)

Das "Europäische Solidaritätskorps" (ESK) ist ein Programm der Europäischen Union, mit dem Jugendliche zwischen 18 und 30 Jahren unterstützt werden, die sich in gemeinnützigen Projekten einbringen wollen. Mit der Unterstützung sollen das gesellschaftliche Engagement und der interkulturelle Austausch innerhalb Europas und seinen Partnerländern gefördert werden. Im Rahmen des ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 189 Gemeins... / 2.3 Ausübung des Amtes

Rz. 9 Das Amt in den Beratenden Ausschüssen wird als Ehrenamt und somit ohne Vergütungen ausgeübt. Nur die Zahlung von Reisekostenentschädigungen einschließlich pauschalierter Tage- und Übernachtungsgelder kommt in Betracht. In der Regel werden solche Auslagen auf der Grundlage reisekostenrechtlicher Vorschriften des Bundes oder der Länder erstattet. Rz. 10 Die Amtszeit der M...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen

Aufwandsentschädigungen, die aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen gezahlt werden, sind steuerfrei, soweit sie nicht für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden.[1] Keine öffentliche Kasse, sondern ein privatrechtlicher Verein ist der Städte- und Gemeindebund NRW, sodass die an Präsidiumsmitglieder gewährte Aufwandsentschädigung nicht unt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Ehrenamtsfreibetrag

Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich sind bis zu 840 EUR (im VZ 2025) jährlich steuerfrei gestellt, wenn die Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts bzw. einer Einrichtung i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG erfolgt, die im Inland, EU-/EWR-Gebiet oder in der Schweiz belege...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Datenverarbeitungsgeräte

Steuerfrei sind geldwerte Vorteile aus der Privatnutzung betrieblicher Datenverarbeitungsgeräte. Die gesetzliche Steuerbefreiung für die Privatnutzung von betrieblichen PCs[1] und Telekommunikationsgeräten ist auf sämtliche betriebliche Datenverarbeitungsgeräte ausgedehnt worden.[2] Durch den Gesetzeswortlaut in die Steuerbefreiungsvorschrift einbezogen ist die Überlassung v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 60a Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes[1] ist in § 60a AO ein Feststellungsverfahren zur Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach §§ 51, 59 bis 61 AO eingeführt worden. Geprüft wird, ob die Satzung der Körperschaft den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das Feststellungsverfahren tritt an die Stelle der bisherigen sog. vorläufigen Bescheinigung, di...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mandatsträger

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Der Inhaber eines politischen Mandats ist insoweit nicht als ArbN tätig (> Arbeitnehmer Rz 47). Zu weiteren Hinweisen > Abgeordnete, > Aufwandsentschädigungen, > Bundespräsident, > Bundestagsfraktionen, > Bürgermeister, > Diäten, > Ehrenamt, > Inländische Einkünfte Rz 11, > Landrat, > Mitglieder kommunaler Vertretungen, > Parteibeiträge, > Sonderau...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Freiberufler

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Zur Abgrenzung der Einkunftsarten > Arbeitnehmer Rz 9 ff, 54 ff, > Arbeitslohn Rz 147, > Ehrenamt, > Einkünfte, > Outplacement-Beratung Rz 14. Außerdem > Architekten, > Ärzte, > Berufsständische Versorgungseinrichtungen, > Dolmetscher, > Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten, > Heilpädagoge, > Insolvenzverwalter, > Journalisten, > Komponisten...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ob > Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit im Rahmen einer der Einkunftsarten (> Einkünfte) zu besteuern sind, ist nach allgemeinen steuerlichen Grundsätzen zu beurteilen. Wird diese Tätigkeit mit Einkunftserzielungsabsicht ausgeübt, werden diese Einnahmen grundsätzlich besteuert. Dies gilt selbst dann, wenn für die Tätigkeit nur ger...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Freizeit

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Zum Freizeitausgleich > Arbeitszeitkonto, > Bereitschaftsdienst; zur Anrechnung der Freizeit bei Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen (§ 3b EStG) > Lohnzuschläge Rz 27/1, 48; zudem > Bonus, > Gehaltsumwandlung Rz 8. Zur Bedeutung für den Mittelpunkt der Lebensinteressen bei > Doppelte Haushaltsführung Rz 27 und > Entfernungspauschale Rz 45 ff....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm ersetzt § 1836 aF in modifizierter Form und regelt die Frage der Vergütung des ehrenamtlichen Vormunds und Betreuers (BTDrs 19/24445, 311f). Bestimmend ist zunächst der Grundsatz der Unentgeltlichkeit der ehrenamtlichen Tätigkeit (1), der aus der Konzeption von Vormundschaft und Betreuung als staatsbürgerliches Ehrenamt resultiert. Nach 2 soll der ehrenamtliche...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Schiedsrichter

Rz. 21 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Vergütungen (Aufwandsentschädigungen) an > Schiedsrichter und deren Assistenten sind grundsätzlich als > Sonstige Einkünfte iSv § 22 Nr 3 EStG zu erfassen, wenn ihr Einsatz ausschließlich auf nationaler Ebene vom Verband (zB DFB) bestimmt wird; anders dagegen bei internationalem Einsatz oder ausländischen Ligen (FinVerw, DB 2010, 815; gewerb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelfälle.

Rn 20 Arbeitnehmer: Assessor in Anwaltskanzlei (BAG DB 76, 539), Chefarzt (BAG NJW 61, 2085), Croupier einer Spielbank, der seine Vergütung aus dem Tronc erhält (BAG NZA 09, 1112), Fleischbeschau-Tierarzt, selbst bei Vergütung aus Anteilen an Gebühren (BAG AP Nr 17 zu § 611 – ›Fleischbeschauer-Dienstverhältnis‹), Fußballlizenzspieler (BAG NJW 96, 2388 [BAG 06.12.1995 - 5 AZR...mehr