Fachbeiträge & Kommentare zu Ehrenamt

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 ABC zur nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.4 ABC zur Selbstständigkeit

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FAQ "Corona“ (Steuern) / 18. Können freiwillige Helfer in Impf- oder Testzentren auch die Ehrenamts- oder sogar die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen?

All diejenigen, die nebenberuflich direkt an der Impfung oder Testung beteiligt sind - also in Aufklärungsgesprächen oder beim Impfen beziehungsweise Testen selbst - und dabei im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Körperschaft tätig werden, können die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen. Diese Regelung gilt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Schwerbehindertenvertre... / 5.1 Unentgeltliches Ehrenamt und Vergütungsschutz

Nach § 179 Abs. 1 SGB IX nimmt die Schwerbehindertenvertretung ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt wahr. Die Vertrauensperson und die herangezogenen stellvertretenden Mitglieder sind während der Arbeitszeit von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit sie das zur Durchführung ihrer Aufgaben für erforderlich halten können.[1] ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei Wohnungsgen... / 1.4.2 Informationspflichten bei der Erhebung der personenbezogenen Daten der Vertreter

Ein Vertreter, der mit der Aufnahme seiner Telefonnummer oder seiner E-Mail-Adresse nicht einverstanden ist bzw. diese nicht offenbart, kann nicht Vertreter sein. Es empfiehlt sich deshalb, bereits vor der Vertreterwahl diese Kontaktdaten bei den Kandidaten zu erheben und sie auf die Veröffentlichung in der Liste der Vertreter aufmerksam zu machen. Bei der Erhebung der Konta...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonderurlaub in der Kinder-... / 2 Gesetze im Einzelnen

Rz. 2 Folgende Gesetze sind erlassen worden. Ein Überblick über die wichtigsten Inhalte:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Organe und die steuerliche Behandlung der Organmitglieder

Rz. 2 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die Träger der Sozialversicherung sind als Selbstverwaltungskörperschaften organisiert. Ihre Struktur ist in den §§ 29ff des SGB IV geregelt. Sie stellt sich im Prinzip folgendermaßen dar: Die Versicherungsträger sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Bei jedem Versicherungsträger werden als Selbstverwaltungsorgane eine Ver...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sonstige Einkünfte

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die sonstigen Einkünfte sind die letztgenannte der in § 2 Abs 1 Satz 1 EStG als est-pflichtig definierten sieben Einkunftsarten (dazu > Einkünfte Rz 1). Sie zählen dabei zu den vier Überschusseinkunftsarten (> Einnahmen-Überschussrechnung), bilden in gewisser Weise eine – wenn auch konkret umgrenzte – Auffangnorm (siehe dazu insbesondere > Rz...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
New Work: Arbeitskultur der... / 4.1 Der Wandel zur Sinngesellschaft

Unsere Gesellschaft wandelt sich und mit ihr das Verständnis von Arbeit. Der Wandel von einer Arbeitergesellschaft zu einer Sinngesellschaft führt dazu, dass sich Geschäftsmodelle der Zukunft so aufstellen sollten, dass sie freie Ressourcen für Aufgaben schaffen, die der Mensch als wirklich sinnvoll für sich selbst und für die Gesellschaft erlebt[1]. Arbeitgeber sollten dara...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Ehrenamtliche Tätigkeit (Abs. 1)

Rz. 2 Das Amt des Betriebsratsmitglieds wird als privatrechtliches Ehrenamt unentgeltlich geführt. Die Wahrung der Unabhängigkeit des Betriebsratsmitglieds verlangt eine strenge Auslegung des Begriffs der Unentgeltlichkeit (BAG, EuGH-Vorlage v. 20.10.1993, 7 AZR 581/92,[1]). Das Betriebsratsmitglied darf aus seiner Mitgliedschaft keinen Vorteil ziehen, den nicht das Gesetz m...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4 Abgeltung des Freizeitausgleichs (Abs. 3 Satz 3)

Rz. 33 Ist aus betriebsbedingten Gründen eine Arbeitsbefreiung innerhalb eines Monats nicht möglich, so ist die für die Betriebsratstätigkeit aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten (Abs. 3 Satz 3 HS 2). Eine Abgeltung kommt also nur dann in Betracht, wenn betriebsbedingte Gründe einer Befreiung von der Arbeitstätigkeit entgegenstehen. Das Betriebsratsmitglied kann also...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Erfüllung von Betriebsratsaufgaben

Rz. 11 Voraussetzung für die Befreiung von beruflicher Tätigkeit ist, dass Geschäfte wahrgenommen werden, die zu den Amtsobliegenheiten eines Betriebsratsmitglieds gehören. Dabei ist zu beachten, dass dem Betriebsrat wegen der häufig unbestimmten Rechtsbegriffe ein Beurteilungsspielraum einzuräumen ist (BAG, Urteil v. 31.8.1994, 7 AZR 893/93).[1] Praxis-Beispiel Zu den Aufgab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / 7 Ehrenamtliche im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege

Unentgeltlich im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätige Personen sind gesetzlich unfallversichert. Dazu gehören auch Einrichtungen, Verbände oder Vereine aus diesen beiden Bereichen. Zu den ehrenamtlich Tätigen gehören Personen, die in dem Unternehmen bzw. der Institution ein Ehrenamt ausüben, welches in der Satzung oder den Statuten geregelt ist. Hierzu gehöre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brückenteilzeit / 2.4 Zumutbarkeitsgrenze

Infographic Gem. § 9a Abs. 2 Satz 2 TzBfG kann der Arbeitgeber den Antrag auf Brückenteilzeit ablehnen, wenn bei Beginn der begehrten Verringerung pro angefangene 15 Arbeitnehmer bereits ein Arbeitnehmer in Brückenteilzeit (nicht in sonstigen Teilzeitformen!) arbeitet. Dies beinhaltet eine gewisse Prognoseunsicherheit: es genügt, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt seiner ableh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erholung und Entspannung al... / 2 Wandel der Arbeitswelt

Die berufliche Arbeit ist von starken Wandlungsprozessen gezeichnet. Der Dienstleistungssektor hat sich seit Jahren ausgeweitet. Informations- und Kommunikationstechnologien bestimmen immer mehr unseren Arbeitsalltag. Durch vernetzte Computer, Tablets und Mobiltelefone wird es immer einfacher, örtlich und zeitlich unabhängig zu arbeiten. Dadurch, dass eine ständige Erreichba...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausschusssitzungen

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 > Aufwandsentschädigungen, > Betriebsrat, > Diäten, > Ehrenamt; > R 9.3 LStR.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gewerbetreibende

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Über die Abgrenzung zu ArbN > Arbeitnehmer Rz 70 ff, > Arbeitslohn Rz 144 ff, > Berufssportler, > Ehrenamt, > Gesellschafter von Personengesellschaften, > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften Rz 2–8, > Hausgewerbetreibende, > Influencer, > Heilberuf, > Schiedsrichter, > Versicherungsvertreter, > Werber.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abgrenzung

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Zur Abgrenzung des Arbeitslohns von anderen Einkünften > Arbeitslohn Rz 130 ff sowie > Arbeitnehmer Rz 9 ff; außerdem zB > Abgeordnete, > Artisten, > Aufsichtsrat, > Aushilfstätigkeit, > Berufssportler, > Erhebungsbeauftragter, > Freiberufler, > Fußballspieler, > Gastschauspieler, > Gesellschafter von Personengesellschaften, > Gesellschafter-Geschä...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / LStR 3.12 Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nr. 12 Satz 2 EStG)

(1) 1Öffentliche Dienste leisten grundsätzlich alle Personen, die im Dienst einer juristischen Person des öffentlichen Rechts stehen und hoheitliche (einschl. schlichter Hoheitsverwaltung) Aufgaben ausüben, die nicht der Dateienvorsorge zuzurechnen sind. 2Keine öffentlichen Dienste im Sinne dieser Vorschrift leisten hingegen Personen, die in der fiskalischen Verwaltung tätig...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Anhang 1

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.10 Ehrenamtliche Tätigkeit/Ehrenbeamte

Rz. 127 Weder das Rechtsverhältnis als Ehrenbeamter als solches noch dessen Rechtsstellung als Organ oder Mitglied eines Organs einer juristischen Person des öffentlichen Rechts mit eigenen gesetzlichen Befugnissen noch die Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung ohne Bezug zu einem konkreten Verdienstausfall schließen ein versicherungspflichtiges und beitragspflichti...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.9 Organwalter

Rz. 123 Tätigkeiten in Ausübung von Gesellschafterrechten (z. B. als Gesellschafter einer GmbH) sind keine selbstständigen Erwerbstätigkeiten, wenn diese sich allein dem gesellschaftsrechtlichen Bereich zuordnen lassen (vgl. hierzu BSG, Urteil v. 29.2.2012, B 12 KR 4/10 R; Urteil v. 4.6.2009, B 12 KR 3/08 R). Gleiches gilt, wenn allein die mit der gesellschaftsrechtlichen St...mehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / 3.7 Loslassen nach der Übergabe

Vor allem, wenn der Betrieb vom aktuellen Inhaber aufgebaut worden ist, fällt es ihm meist schwer, wirklich loszulassen, und sich einem neuen Lebensabschnitt zuzuwenden. Auch dieses Thema sollte Bestandteil der Übergabeplanung sein. Denn der Altinhaber muss sich möglichst früh darüber klar werden, wie er sein Leben nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb gestalten will, etwa mi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge in kl... / 3.1 Vorbereitungen

Für die Strukturierung der anstehenden Arbeiten empfiehlt es sich, zunächst einen groben Zeitplan mit zentralen Themen zu erstellen. Wichtig ist an dieser Stelle vor allem, dass der geplante bzw. späteste Übergabezeitpunkt verbindlich feststeht bzw. festgelegt wird. In der Regel genügt es, sich auf ein bestimmtes Jahr bzw. das jeweilige Jahresende festzulegen. An diesem Zeitp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 5.2 Freibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten

Rz. 1038 Der Freibetrag des § 3 Nr. 26a EStG begünstigt Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich von bis zu 840 EUR im Jahr. In der Höhe des Freibetrags sind auch diese sozialversicherungsfrei (§ 4 SGB IV). Praxis-Tipp Ehrenamt ist ein weiter Begriff Die "Ehrenamtspauschale" können z. B. geltend machen: Vorstandsmitglied...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 455 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 31–35] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 456 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsstrategie: D... / 2.7 Gesundheit und Soziales

Als Finanzpartner unterstützt die Bank Akteure im Gesundheits- und Pflegesystem sowie soziale Institutionen. Mit sozialen Projekten, in denen Ehrenamt und Integration gefördert werden, wird der Zusammenhalt in der Region gestärkt. Über die Aktivitäten als Finanzdienstleister wie als Arbeitgeber wird ein gesundes Leben und soziales Wohlbefinden gefördert. Aus dem SDG 3) Gesund...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2022, Dr. Undine Krebs nicht mehr im geschäftsführenden Ausschuss

Dr. Undine Krebs Frau Dr. Undine Krebs hat sich im Juni 2022 anlässlich der außerordentlichen Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht auf dem DAT in Hamburg leider nicht mehr zur Wiederwahl gestellt und schied somit nach etwas mehr als 10-jähriger Tätigkeit aus dem geschäftsführenden Ausschuss aus. Im November 2011 wurde sie auf der Herbsttagung der Arbeits...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit: Arbeitszeitges... / 1.2.2.1 Persönliche Verhinderung des Arbeitnehmers

Nach der gesetzlichen Regelung des § 616 BGB behält der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf die Arbeitsvergütung auch dann, wenn er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert ist. In der Regel fallen hierunter Ereignisse im persönlichen Leben oder im Familien- und Verwandten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 2.6 Freistellung für Jugendleiter

Die meisten Bundesländer sehen in eigenen Gesetzen vor, dass der Arbeitgeber in Jugendhilfe, Jugendpflege oder Jugendwohlfahrtspflege tätigen Arbeitnehmern auf Antrag besonderen Urlaub gewährt. Während des Urlaubs ist ganz überwiegend keine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber zu leisten (Ausnahme Hessen: Entgeltfortzahlung mit Erstattungsmöglichkeit). Für die einzelnen ...mehr

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Literaturverzeichnis / Aufsätze

Beetz, Die Prozessfähigkeit betreuter Personen, BtR 2022, 22 Braun, Mehr Selbstbestimmung im Betreuungsrecht, ZRP 2020, 201 Brosey, Folgerungen aus der Studie zur Qualität der rechtlichen Betreuung, BtPrax 2018, 217 Brosey, Reform des Betreuungsrechts: § 1821 BGB-E: Konsequente Stärkung des Selbstbestimmungsrechts betreuter Menschen?, BtPrax 2020, 161 Bürkel, "Die haben gesagt, ...mehr

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§ 1 Einleitung / E. Gesetzgebungsgeschichte

Rz. 23 Die Reformbedürftigkeit des Vormundschaftsrechts wurde schon in den achtziger Jahren thematisiert und diskutiert.[27] Nach dem Tod des 2-jährigen Kevin in Bremen, dessen Amtsvormund mit 240 Fällen überlastet war, im Jahr 2006 gab es zahlreiche Aktivitäten zum Kinderschutz und im Jahr 2011 wurde eine Teilreform mit dem Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreu...mehr

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§ 19 Vormundschaft, §§ 1773... / G. Zusätzlicher Pfleger, § 1776 BGB n.F.

Rz. 14 Eine neue Figur ist die des in § 1776 BGB n.F. eingeführten zusätzlichen Pflegers.[27] Wiederum ist der leitende Gedanke die Stärkung des Ehrenamtes. Wenn ein ehrenamtlicher (kein beruflicher)[28] Vormund in einzelnen Bereichen Defizite hat, soll für diese Bereiche ein zusätzlicher Pfleger nach § 1776 BGB n.F. eingesetzt werden können. Rz. 15 Dürbeck sieht den Anwendun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Betreuer, §§ 1816–1819... / I. Überblick

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 32 Häuslich... / 2.1.5 Pflege durch eine im Haushalt lebende Person unmöglich

Rz. 7 Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht nur, wenn es einer im Haushalt des Versicherten lebenden Person nicht zuzumuten ist, Krankenpflege zu erbringen. Zu den Mitgliedern der häuslichen Gemeinschaft gehören alle Personen, die mit dem Versicherten dauerhaft in einem Haushalt leben. Eine verwandtschaftliche Beziehung zum Versicherten ist jedoch nicht erforderlich, ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Wahlkonsuln

Rz. 100 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Ein Wahlkonsul (auch Honorarkonsul) ist idR ein Staatsangehöriger des Staates, in dem er tätig wird. Er verfügt meistens über besondere Verbindungen zu einem anderen Staat, von dem er beauftragt wird, dessen Interessen wahrzunehmen. Die Rechtsstellung der Wahlkonsuln ist in Art 58ff WÜK geregelt. Auch Wahlkonsuln genießen gewisse Vorrechte,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.5.1 Allgemeines

Rz. 34 Gem. § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 37 Abs. 1 BetrVG ist die Mitgliedschaft in der JAV ein Ehrenamt. Eine besondere Vergütung erhalten die Amtsträger mithin nicht für ihre Tätigkeit. Allerdings genießen sie einige Schutzrechte, die dazu dienen sollen, ihnen die Übernahme des Amts eines Mitglieds der JAV zu ermöglichen, zumindest aber zu erleichtern.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.5 Rechtliche Stellung der Mitglieder des Wahlvorstands

Rz. 32 Das Amt des Wahlvorstands ist ein Ehrenamt und damit unentgeltlich zu führen. Während ihrer Tätigkeit behalten die betriebsangehörigen Mitglieder des Wahlvorstands ihren Anspruch auf das volle Arbeitsentgelt, auch, wenn sie ihrer arbeitsvertraglichen Verpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen können. Sie sind so zu stellen, wie sie gestanden hätten, wenn sie d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Ehrenamtliche Tätigkeit

Rz. 12 Die Anwendung von § 4 Nr. 26 UStG setzt voraus, dass die Tätigkeit selbstständig ausgeübt wird und der Betroffene nicht in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis steht. Die Vorschrift zeigt, dass z. B. auch eine öffentlich-rechtliche Tätigkeit – z. B. als ehrenamtliches Mitglied in einem staatlichen Prüfungsausschuss – grundsätzlich der Umsatzbesteuerung unterliegt. Den...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Sonstige ehrenamtliche Tätigkeit (§ 4 Nr. 26 Buchst. b UStG)

Rz. 30 Nach § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG ist eine ehrenamtliche Tätigkeit unter sonstigen Voraussetzungen (d. h. wenn sie nicht für eine juristische Person des öffentlichen Rechts ausgeübt wird) nur steuerfrei, wenn das Entgelt für diese Tätigkeit nur in Auslagenersatz und in einer angemessenen Entschädigung für Zeitversäumnis besteht. Für den nicht-öffentlichen Bereich kommt e...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Einzelfälle

Rz. 39 Durch das Betreuungsgesetz v. 12.9.1990[1] wurden mWv 1.1.1992 die Gebrechlichkeitspflegschaft und die Entmündigung abgeschafft. Seither kann das Amtsgericht auf Antrag oder von Amts wegen für Volljährige, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen könn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Drasdo, Die steuerliche Beurteilung von Geld- und Sachspenden zugunsten der caritativen Hilfsorganisationen als Ausgaben iSd § 10b EStG, DStR 1987, 327; Krome, Ertragsteuerliche Behandlung des Sponsoring – Hinweise für die Praxis, DB 1999, 2030; Rödel, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten beim Sponsoring, – Teil I, INF 1999, 716; Rödel, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Entstehungsgeschichte

Rn. 7 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen v 14.07.2000, BStBl I 2000, 1192 hat in § 10b Abs 1 EStG den S 3 u Abs 1a zu Sonderregelungen für Zuwendungen an Stiftungen eingefügt. In diesem Zusammenhang erfolgte eine Erweiterung der Entnahmemöglichkeit aus dem BV zum Buchwert ohne die Aufdeckung stiller Reserven (§ 6 Abs 1 Nr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Spenden in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung (§ 10b Abs 1a S 1 EStG)

Rn. 180 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 10b Abs 1a EStG enthält eine Sonderregelung (vgl dazu Hüttemann, DB 2007, 127; Hüttemann, DB 2007, 2053; Tiedtke/Möllmann, DStR 2007, 509) für Spenden, die in das zu erhaltende Vermögen, den Vermögensstock, einer inländischen oder einer ausländischen Stiftung geleistet werden, welche die Voraussetzungen des § 10b Abs 1 S 2–6 EStG erfüllen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.3.2 Mehrere Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber (§ 3 Abs. 2 DRK-TV)

§ 3 Abs. 2 bestimmt, dass mehrere Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber nur dann begründet werden dürfen, wenn die jeweils übertragenen Tätigkeiten nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang stehen. Andernfalls gelten sie als ein Arbeitsverhältnis. Im Einklang mit der Rechtsprechung sind demnach nur dann zwei Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber möglich, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.7 Nebentätigkeiten (§ 7 DRK-TV)

Mit dem 44. Änderungstarifvertrag zum DRK-RTV ist die Vorschrift wie folgt ersetzt worden: "Nebentätigkeiten haben die Mitarbeiter ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich mitzuteilen. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Mitarbeiter oder berechtigt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Meisterprüfung im Handwerk / 2.3.2 Die Neuregelung aus § 48a HwO

Im Rahmen der Novelle vom Juni 2021 hat der Gesetzgeber einen neuen § 48a HwO geschaffen, der – wie nach den grundsätzlichen Ausführungen der Bundesregierung zum Meisterprüfungsverfahren schon zu erwarten war – auch Auswirkungen auf die dann im Januar 2022 realisierte Novelle der MPVerfVO gezeitigt hat. In den amtlichen Erläuterungen zum Gesetzgebungsverfahren hat die Bundesr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Meisterprüfung im Handwerk / 2.3.1 Grundsätzliches

Das Prüfungswesen im Bereich der Gesellenprüfungen des Handwerks wurde zuletzt mit dem Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung flexibilisiert. Dieser Modernisierung lag eine grundsätzliche Analyse betreffend den Stand und die Bedarfe im Prüfungswesen im Handwerk zugrunde, die im Bereich der Meisterprüfung gleichfalls gilt: Die praktischen, zeitlichen u...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Meisterprüfung im Handwerk / 2.6 Freistellungsanspruch

Eine Tätigkeit in einem Meisterprüfungsausschuss ist ehrenamtlich. Sie findet damit stets außerhalb eines haupt- oder nebenberuflichen Dienstverhältnisses statt. Die Prüfertätigkeit erfolgt aufgrund einer behördlichen Bestellung und ist damit die unentgeltliche Mitwirkung bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Die Mitglieder von Prüfungsausschüssen unterliegen bei ihrer Tät...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Betriebsangehörige Beisitzer

Rz. 6 Die Beisitzer, die dem Betrieb angehören, erhalten für ihre Tätigkeit keine gesonderte Vergütung (§ 76a Abs. 2 Satz 1 BetrVG). Ihr Amt ist ein unentgeltliches Ehrenamt. Der Verweis auf § 37 Abs. 2 und 3 BetrVG stellt klar, dass betriebsangehörige Beisitzer wie Betriebsratsmitglieder zu behandeln sind. Sie werden daher ohne Minderung des Arbeitsentgelts freigestellt und...mehr