Fachbeiträge & Kommentare zu Direktionsrecht

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Pflichten des Studierenden

Rz. 491 Da die Pflichten des Studierenden während der Praxisphasen notfalls durch das Weisungsrecht des Unternehmens definiert werden können, sind vor allem die Pflichten während der Theoriephasen zu regeln. Das Unternehmen zahlt dem Studierenden i.d.R. auch außerhalb der Praxisphasen eine erhebliche Vergütung, damit er sein Studium aktiv betreibt. Der Studierende sollte des...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / H. ABC der betrieblichen Gründe

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / II. Entwicklung der Rechtsprechung – Einschränkung der Mehrheitsherrschaft

Rz. 167 (1) Die ursprüngliche Rechtsprechung hatte der Mehrheitsherrschaft keine Schranken gezogen, später jedoch unter Berufung auf §§ 138, 826 BGB das Verbot der Verfolgung gesellschaftsfremder Sondervorteile zum Schaden der Gesellschaft entwickelt (vgl. Scholz/Emmerich Anh. § 13 Rz. 102). Diese einschränkende Haltung, die nur geringe praktische Bedeutung besaß, fand zunäc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / 3. Mehrheitsunternehmen (§ 16 AktG)

Rz. 23 § 16 ist auf die GmbH anwendbar (vgl. Rowedder/Pentz/Schnorbus Anh. nach § 52 Rz. 11). Eine Mehrheitsbeteiligung liegt vor (§ 16 Abs. 1 AktG), wennmehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Vorbemerkungen

Rz. 646 Von einer Entsendung wird gesprochen, wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit einem inländischen Arbeitgeber für diesen für eine bestimmte Zeit in das Ausland entsandt wird, um dort für seinen Arbeitgeber tätig zu werden. In der Praxis werden die Arbeitnehmer oftmals untechnisch "Expat" genannt (von "Expatriate"), unabhängig davon, ob sie im v...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Rechtsprechung zur Mankohaftung

Rz. 1102 Die Grundsätze der gesetzlichen Mankohaftung beruhen auf einer wechselvollen, von der Literatur stets kritisch begleiteten Rechtsprechung, die ihren Höhepunkt in zwei Entscheidungen des BAG vom 17.9.1998[2569] und 2.12.1999[2570] gefunden hat. Wesentliche Fragestellung ist bei der Mankohaftung neben dem Haftungsumfang die sachgerechte Verteilung der Darlegungs- und ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / d) Muster: Zurückweisung des Antrags auf Vollstreckung der Weiterbeschäftigung

Rz. 591 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.46: Zurückweisung des Antrags auf Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs An das Arbeitsgericht _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ (Kurzrubrum) Az. _________________________ beantragen wir namens und im Auftrag der Beklagten:mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 115 Die Mitbestimmung nach § 87 BetrVG gilt für alle Arbeitnehmer i.S.d. § 5 Abs. 1 BetrVG.[346] Sie erstreckt sich somit insbesondere auch auf alle außertariflichen Angestellten (sog. AT- bzw. ÜT-Angestellte), sofern es sich nicht um leitende Angestellte i.S.d. § 5 Abs. 3 BetrVG handelt, da diese nicht vom Betriebsrat vertreten werden.[347] Auch eine Vertretungsberechti...mehr

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§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / a) Allgemeines

Rz. 57 Der Gläubigerausschuss ist neben der Gläubigerversammlung das wichtigste Gremium der Gläubigermitbestimmung. Wird ein Ausschuss bestellt, nimmt dieser häufig Aufgaben wahr, die ansonsten die Gläubigerversammlung wahrzunehmen hätte. Nach dem Gesetz haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses den Insolvenzverwalter bei seiner Geschäftsführung zu unterstützen und zu üb...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / A. Vorbemerkung – Fehlen einer gesetzlichen Regelung – Anwendbare Vorschriften

Rz. 1 Mit der Bezeichnung Konzern verbindet sich im Allgemeinen die Vorstellung von Großunternehmen. Die wirtschaftliche Wirklichkeit widerspricht jedoch einer solchen Einschätzung. Konzernverbindungen sind in kleineren und mittleren Unternehmen ebenso verbreitet, zutreffender ist daher von "Unternehmensgruppen" zu sprechen. Vielfach wird es den beteiligten Gesellschaften/Ge...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 783 Nachfolgend wird das Muster eines Geschäftsführer-Anstellungsvertrages vorgestellt, das als Basis für die Regelung der dienstvertraglichen Beziehungen des Geschäftsführers einer GmbH mit inländischem Verwaltungssitz[1663] zu der Gesellschaft dienen kann. Bei diesem Vertragsmuster handelt es sich nicht um einen Arbeitsvertrag, weil der Geschäftsführer in den allermeis...mehr

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§ 14 Anspruch aus § 15 BEEG... / I. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 25 Der Arbeitgeber muss, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigen (§ 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 BEEG). Für den Schwellenwert von 15 Arbeitnehmern werden Personen in Berufsbildung nicht mitgezählt. Teilzeitbeschäftigte werden jedoch, da der Schwellenwert nur auf "Arbeitnehmer" abstellt, vol...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / 4. Abhängige und herrschende Unternehmen (§ 17 AktG)

Rz. 30 Ein Konzernverhältnis kann durch das Vorliegen eines Abhängigkeitsverhältnisses entstehen. Abhängige Unternehmen sind rechtlich selbstständige Unternehmen, auf die ein anderes Unternehmen (herrschendes Unternehmen) unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann (§ 17 Abs. 1 AktG). Von einem im Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen wird vermutet,...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 65. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

UVZ-Nr. [Nummer]/[Jahr] Verhandelt zu [Ort] am [Datum] Vor dem unterzeichneten Notar [Name] im Bezirk des Oberlandesgerichts [Ort] mit Amtssitz in [Ort], erschien heute, von Person bekannt: [Name], geboren [Datum], wohnhaft [Anschrift]. Der Erschienene erklärte: Ich handele nachfolgend nicht für mich persönlich, sondernmehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / jj) Versicherungen, § 10

Rz. 686 Zur Bestimmung des Bedarfs an zusätzlichen Versicherungen für den entsandten Arbeitnehmer ist vor allem entscheidend, ob für die Dauer des Auslandseinsatzes der Arbeitnehmer in die deutsche Sozialversicherung einbezogen bleibt oder nicht.[1462] Grds. gelten die Vorschriften über die Versicherungspflicht und -berechtigung in der deutschen Sozialversicherung aufgrund d...mehr

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§ 1 Arbeitnehmereigenschaft

Rz. 1 Teilzeitbeschäftigter ist nach § 2 Abs. 1 TzBfG derjenige, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten. Teilzeitbeschäftigte sind bereits nach der Legaldefinition in § 2 Abs. 1 TzBfG Arbeitnehmer. Arbeitnehmer ist derjenige, der aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur fremdbestimmten...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl / 1. Persönlicher Geltungsbereich (§ 1 des 5. VermBG)

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Das Fünfte Vermögensbildungsgesetz gilt für unbeschränkt und beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne (Angestellte, Arbeiter) und Auszubildende, deren Arbeitsverhältnis oder Ausbildungsverhältnis deutschem Arbeitsrecht unterliegt (§ 1 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 des 5. VermBG). Das Fünfte Vermögensbildungsge...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 4. Vorbemerkung

Rz. 713 Das vorstehende Muster eines Stammhausbindungsvertrages soll im Rahmen einer "Versetzung" das Verhältnis zwischen dem entsandten Arbeitnehmer und dem inländischen Arbeitgeber regeln. Ohne das zwischen dem inländischen Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis aufzuheben, wird dieses einvernehmlich ruhend gestellt. Hinsichtlich der tatsächlichen Au...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Freie Mitarbeit

Rz. 779 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.51: Vertrag über freie Mitarbeit Vertrag über freie Mitarbeit Zwischen der Firma _________________________ – Auftraggeber – und Herrn/Frau _________________________ – Auftragnehmer – Präambel Herr/Frau _________________________ wird nach Maßgabe der nachfolgenden Vereinbarung für die Firma _________________________ ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Chefarzt-Dienstvertrag

Rz. 723 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.50: Chefarzt-Dienstvertrag Chefarzt-Dienstvertrag zwischen dem _________________________ (Krankenhausträger), vertreten durch _________________________, _________________________ (Straße), _________________________ (PLZ) _________________________ (Ort) – im Folgenden: Krankenhausträger – und Frau/Herr Dr. med. __...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.2.2 Selbstständigkeit

Rz. 10 Das Merkmal der Selbstständigkeit einer gewerblichen Tätigkeit dient der Abgrenzung zur Tätigkeit als Arbeitnehmer, die im Einzelfall schwierig sein kann. Die selbstständige Tätigkeit kann Aspekte einer unselbstständigen Tätigkeit haben, z. B. die Einflussnahme des Auftraggebers auf die Durchführung der Tätigkeit. Ebenso kann eine Tätigkeit als Angestellter Aspekte ei...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.7.1 Ansatz und Ausweis

Rz. 110 Vorbemerkungen Die Entwicklung von Software ist im Regelfall mit hohen Kosten verbunden. Für den Hersteller stellt sich die Frage, wie diese Kosten bilanziell zu behandeln sind, insbesondere, ob es sich um aktivierungspflichtige Herstellungskosten für immaterielle Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens oder um steuerrechtlich nicht aktivierungsfähige bzw. handelsrec...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 2.1 Versetzung bei demselben Arbeitgeber

§ 4 TVöD erweitert das Direktionsrecht des Arbeitgebers, indem die Vorschrift bestimmt, dass der Arbeitgeber Beschäftigte aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen versetzen darf. Was im Arbeitsrecht unter dem Begriff Versetzung zu verstehen ist, ist streitig. Überwiegend bezeichnet man als Versetzung die Änderung des Aufgabenbereichs des Arbeitnehmers nach Art, Ort und Ze...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 2.2 Abordnung zu einem Dritten

Das Weisungsrecht (§ 106 GewO) umfasst ohne besondere Vereinbarung nicht die Befugnis, Beschäftigte an einen anderen Arbeitgeber zu verleihen, d. h. unter Fortbestand des Arbeitsverhältnisses dem Weisungsrecht eines anderen Arbeitgebers zu unterstellen.[1] Mit der Regelung zur Abordnung in § 4 Abs. 1 TVöD haben die Tarifvertragsparteien das Weisungsrecht des Arbeitgebers jed...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 6.1.2 Folgen der Zuweisung gem. § 123a Abs. 2 BRRG für die zugewiesenen Beamten

Auch nach der Zuweisung der Beamten an die privatisierte Einrichtung bleibt die Bindung der zugewiesenen Beamten an ihren Dienstherrn und damit der bisher erworbene Status der Beamten erhalten. Dienstherrin der zugewiesenen Beamten bleibt die öffentliche Hand. Ausschließlich betriebliche und fachliche Direktions- und Weisungsrechte können durch die private Gesellschaft ohne ei...mehr

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Elternzeit: Auswirkungen au... / 3 Rückkehr auf denselben Arbeitsplatz?

Das Ruhen des Arbeitsverhältnisses endet mit Ablauf der Elternzeit. Die Leistungspflichten leben in vollem Umfang wieder auf. Der Arbeitnehmer muss folglich ohne gesonderte Aufforderung durch den Arbeitgeber in den Betrieb zurückkehren. Er hat jedoch keinen Anspruch auf seinen alten Arbeitsplatz, selbst wenn dieser noch besteht. Der Arbeitnehmer hat lediglich Anspruch, entsp...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 4.1 Personalgestellung nach Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes

Hinweis Mit den Entscheidungen des EuGH sowie des BAG haben die Gerichte endlich die seit vielen Jahren erhoffte Rechtssicherheit geschaffen. Die Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD/TV-L bedarf keiner Erlaubnis nach dem AÜG. Sie ist in der Form einer dauerhaften Gestellung zulässig. Nach der Ausnahmeregelung in § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG ist dieses Gesetz seit 1.4.2017 nicht a...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 2.4 Personalgestellung zu einem Dritten

Verlagert der Arbeitgeber Aufgaben auf einen Dritten, so kann er gem. § 4 Abs. 3 TVöD von seinen bisher mit diesen Aufgaben betrauten Beschäftigten verlangen, dass sie ihre arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung nunmehr bei dem Dritten erbringen. Diese vom Tarifvertrag als Personalgestellung bezeichnete Personalmaßnahme ermöglicht es dem Arbeitgeber, Beschäftigte ein...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 2.3 Zuweisung zu einem Dritten

Nach § 4 Abs. 2 TVöD kann der Arbeitgeber dem Beschäftigten – unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses – vorübergehend eine mindestens gleich vergütete Tätigkeit bei einem Dritten zuweisen. Die Maßnahme ist der beamtenrechtlichen Regelung des § 123a BRRG nachgebildet. Sie ermöglicht die Zuweisung des Beschäftigten zu öffentlichen oder privaten Arbeitgebern im I...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Begriff der Freistellung

Rz. 2 Der Begriff der Freistellung von beruflicher Tätigkeit, wie er hier verwandt wird, bezieht sich auf die Befreiung von der beruflichen Tätigkeit in genereller und vollumfänglicher Hinsicht, damit das Betriebsratsmitglied die Möglichkeit erhält, sich der Betriebsratsarbeit zu widmen. Für die Dauer der Freistellung besteht keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung. Die befr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis

Rz. 23 Das freigestellte Betriebsratsmitglied ist nur von seiner beruflichen Tätigkeit befreit, nicht von sonstigen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Praxis-Beispiel Es ist daher verpflichtet, während der vertraglichen Arbeitszeit im Betrieb anwesend zu sein und sich für dort anfallende Betriebsratstätigkeit bereitzuhalten.[1] Bei Auseinanderfallen von Betrieb und Betriebs...mehr

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Mutterschutz: Betrieblicher... / 3 Schutzpflichten im Eintrittsfall

Von der abstrakten, nicht anlassbezogenen Gefährdungsbeurteilung zu unterscheiden sind die anlassbezogenen, konkreten Schutzmaßnahmen, die der Arbeitgeber im Fall der Schwangerschaft oder Mutterschaft einleiten muss. Allgemeine Schutzpflicht in § 9 MuSchG § 9 MuSchG regelt die vom Arbeitgeber zu treffenden Maßnahmen in ganz allgemeiner Form. Allerdings ergeben sich auch aus § ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28o Auskun... / 2.1 Auskunfts- und Vorlagepflichten des Beschäftigten gegenüber seinem Arbeitgeber

Rz. 6 Die Vorschrift begründet eine Auskunfts- und Vorlagepflicht in zweifacher Hinsicht. Abs 1 HS 1 verpflichtet den Beschäftigten zunächst, die zur Durchführung des Meldeverfahrens (z. B. Bekanntgabe seiner Krankenkasse) und der Beitragszahlung erforderlichen Angaben gegenüber seinem Arbeitgeber zu machen und, soweit erforderlich, Unterlagen vorzulegen (hierzu BT-Drs. 11/2...mehr

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4-Tage-Woche / 3.1 Einseitige Anordnung durch Arbeitgeber

Ist eine 5-Tage-Woche im Arbeitsvertrag vereinbart, kann der Arbeitgeber nicht einseitig eine 4-Tage-Woche einführen. In den meisten Fällen findet sich im Arbeitsvertrag allerdings nur die Angabe der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit und gegebenenfalls noch die Dauer der täglichen Arbeitszeit. In diesem Fall oder bei entsprechendem Vorbehalt im Arbeitsvertrag bestimmt de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EuA... / 2.1 Ausgehende Ersuchen (Abs. 1 S. 1)

Rz. 3 In § 12a Abs. 1 S. 1 EUAHiG wird klargestellt, dass das Ersuchen zur Durchführung einer gemeinsamen Prüfung sowohl vom Inland als auch von einem anderen Mitgliedstaat ausgehen kann. Gleichzeitig macht der Wortlaut von S. 1 deutlich, dass das BZSt auf rein nationaler Ebene kein Initiierungsrecht hat, sondern der Vorschlag von der zuständigen Finanzbehörde ausgehen muss....mehr

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Umsatzsteuerliche Gestaltun... / 3.2.1 Selbstständige Tätigkeit

Wenn juristische Personen (Kapitalgesellschaften, insbesondere GmbH) als Gesellschafter Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen an die Gesellschaft erbringen, werden sie insoweit grundsätzlich umsatzsteuerrechtlich selbstständig tätig.[1] Auch wenn die Gesellschafterversammlung ein Weisungsrecht gegenüber der geschäftsführenden Kapitalgesellschaft hat, führt dies nicht ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / IV. Zumutbarkeit der Betriebsumorganisation bei Selbstständigen

Rz. 99 Berufsunfähigkeit liegt bei einem mitarbeitenden Betriebsinhaber erst dann vor, wenn dieser auch bei Vornahme möglicher und zumutbarer Umorganisation seines Betriebes, die ihm keine auf Dauer ins Gewicht fallende Einkommenseinbuße eintragen würde, außerstande bleibt, in einem die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließenden Umfang im Betrieb mitzuarbeiten.[245] ...mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / I. Versicherte Tätigkeit als Beschäftigter

Rz. 5 Der Geschädigte muss den Personenschaden bei einer Tätigkeit erlitten haben, bei der er gesetzlich unfallversichert gewesen ist. Hierunter fällt zum einen der klassische "Arbeitnehmer". Die Haftungsfreistellung ist jedenfalls auf die Haftung anderer im Betrieb tätiger Personen beschränkt. Dies sind erst einmal alle Arbeitskollegen. Über die formale Betriebszugehörigkei...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Lebensstellung bei Selbstständigen

Rz. 215 Einem ehemals Selbstständigen ist die Aufnahme einer Tätigkeit in sozial abhängiger Stellung nicht generell unzumutbar, auch wenn die Selbstständigkeit für das soziale Ansehen ein erhebliches Kriterium sein kann.[553] Ob dies der Fall ist, hängt vom Einzelfall, insbesondere vom Zuschnitt der vormaligen selbstständigen Tätigkeit ab. Ein Selbstständiger kann nach den U...mehr

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§ 12 Unfallrekonstruktion i... / IV. Prozess der Begutachtung durch den Sachverständigen

Rz. 27 Nachdem der Beweisbeschluss erlassen und der Sachverständige durch das Gericht bestimmt wurde, kann der Sachverständige mit der Begutachtung und Beantwortung der in dem zugrunde liegenden Beweisbeschluss aufgestellten Fragen beginnen. Hierbei ist der Sachverständige grundsätzlich frei in seiner Vorgehensweise, allerdings steht dem Gericht gem. § 404a ZPO ein Leitungs-...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / cc) Gespaltener Arzt-Krankenhaus-Vertrag

Rz. 40 Beim gespaltenen Arzt-Krankenhaus-Vertrag vereinbart der Patient mit dem Krankenhausträger die Krankenhausversorgung und mit dem liquidationsberechtigten Arzt die ärztliche Behandlung. Ein typischer Anwendungsfall ist die Belegarztbehandlung. Vertraglich und deliktisch haften der (Beleg-)Arzt für die vereinbarte fachärztliche Leistung und der Krankenhausträger für die...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / c) Medizinisches Versorgungszentrum

Rz. 49 Seit dem 1.1.2004 können "Medizinische Versorgungszentren" (MVZ)[100] ambulante vertragsärztliche Leistungen erbringen. Ein MVZ ist definiert als eine ärztlich geleitete Einrichtung, in der Ärzte als freiberufliche Vertragsärzte oder Angestellte tätig sind. Das ursprünglich erforderliche fachübergreifende Merkmal ist inzwischen weggefallen. Es können unterschiedliche ...mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / II. Begriff des Unternehmers

Rz. 12 Der Begriff des Unternehmers bzw. Unternehmens wird weit verstanden. Unternehmer ist nach § 136 Abs. 3 Nr. 1 SGB VII derjenige, dem das Ergebnis des Unternehmens unmittelbar zum Vorteil gereicht. Ein Unternehmen setzt eine auf Dauer ausgerichtete Vielzahl an Tätigkeiten voraus, die auf einen einheitlichen Zweck ausgerichtet sind und mit einer gewissen Regelmäßigkeit a...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 6.1.2.1 Bilanz und Eröffnungsbilanz

Rz. 99 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Abs. 1 Satz 1 statuiert die grundsätzliche Pflicht eines jeden Kaufmanns (zum Begriff siehe §§ 1ff. HGB sowie vgl. Tz. 6 ff.) zur Aufstellung der Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlussbilanz und regelt ihren Inhalt, soweit alle Kaufleute betroffen sind. Abs. 4 sieht eine Befreiung für "kleine" Kaufleute i. S. d. § 241a HGB vor. Für KapGes g...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.2.2.2.2.1 Substanzielle Rechte versus Schutzrechte

Rz. 53 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach den Bestimmungen des IFRS 10 ist bei der Beurteilung bzgl. einer gegebenen Beherrschungsmöglichkeit ausdrücklich auf substanzielle Stimmrechte bzw. Stimmrechtsmehrheiten abzustellen. Sofern für relevante Entscheidungen die Zustimmung durch Dritte notwendig ist, liegt keine substanzielle Stimmrechtsmehrheit vor (IFRS 10.B36 i. V. m. IFRS ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.2.2 548

Zur Problematik der Umsatzsteuerpflicht von Geschäftsführungsleistungen gegenüber einer Gesellschaft hat das BMF mit Schreiben vom 31.5.2007[1] Stellung genommen. Speziell für die GmbH & Co. KG gilt Folgendes: Zu unterscheiden sind 2 Ebenen, die Ebene der KG und die Ebene der GmbH. Auf der Ebene der KG ist zu prüfen, ob die Komplementär-GmbH für ihre Dienste eine Gewinnbeteil...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.2 Arbeitnehmer des Betriebs

Rz. 38 An einer Betriebsversammlung teilnahmeberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs.[1] Wer Arbeitnehmer ist, ergibt sich aus § 5 Abs. 1 BetrVG. Dies sind die Arbeiter und Angestellten, einschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. Ob eine Wahlberechtigung nach § 7 BetrVG besteht, ist ohne Belang. Auch kommt es nicht auf den Umfang der geschuldeten Arbeits...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Diskriminierung / 2 Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich

Persönlicher Geltungsbereich Das Gesetz gilt in persönlicher Hinsicht für "Beschäftigte" i. S. v. § 6 AGG. Dazu zählen nicht nur Arbeitnehmer, sondern u. a. auch die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten sowie die Bewerber auf eine Stelle.[1] Das AGG gilt auch nachwirkend für Ansprüche nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, z. B. von Betriebsrentnern. Für Leiharbeitn...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.3.4 Die tariflichen Regelungen zum Abbau von Überstunden und Stundenguthaben aus Arbeitszeitkonten

Als Voraussetzung für die Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls gilt es Arbeitszeitschwankungen zu nutzen (§ 96 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 SGB III). Gerade in Verwaltungen und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes bestehen sehr unterschiedliche Formen von Arbeitszeitkonten, um Arbeitszeitschwankungen auszugleichen. Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit[1] sind Ar...mehr

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ZErb 10/2024, Das Recht des... / 5

Auf einen Blick Durch umfassende Auslegung des § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB anhand des Wortlauts, der Systematik, der Entstehungsgeschichte und des Telos wird deutlich, dass der pflichtteilsberechtigte Nichterbe bei Geltendmachung des Zuziehungsrechts weder nur passiv anwesend sein darf bei der Unterzeichnung des Nachlassverzeichnisses noch ein uneingeschränktes Einsichtsrecht in ...mehr