Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Warum sollte es eine Regelung für Fremdfirmen auf dem Be ... / 1.2 Hintergrund

Dipl.-Ing. Dirk Haffke
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Mit dem Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) verpflichtet sich der Fremdunternehmer (Fremdfirma) zur Herstellung eines vom Auftraggeber in Auftrag gegebenen Werkes. Gegenstand dieses Werkvertrages können sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein. Grundsätzliche Merkmale für einen Werkvertrag sind:

  • Die Vereinbarung und Erstellung eines konkret bestimmten und dafür ausreichend beschriebenen Werkergebnisses oder die entsprechende Veränderung einer Sache.
  • Die unternehmerische Eigenverantwortlichkeit und die daraus folgende Dispositionsfreiheit des Fremdunternehmers gegenüber dem Auftraggeber (Besteller). Das bedeutet, dass der Auftraggeber z. B. auf die Anzahl und die Qualifikation der in seinem Betrieb tätigen Arbeitnehmer des Fremdunternehmers keinen direkten Einfluss nehmen kann.
  • Das ausschließliche Weisungsrecht des Fremdunternehmers gegenüber seinen im Betrieb des Auftraggebers tätigen Arbeitnehmern. Das bedeutet, dass diese Arbeitnehmer nicht in die Arbeitsabläufe oder in den Produktionsprozess des Betriebes des Auftraggebers eingegliedert werden.
  • Das Unternehmerrisiko trägt der Auftragnehmer, insbesondere die Gewährleistungspflicht für Mängel des Werkes.
  • Herstellungsbezogene oder ergebnisbezogene Vergütung. Das bedeutet, dass normalerweise keine Abrechnung nach Zeiteinheiten zwischen Auftraggeber und Fremdunternehmer erfolgt.

Ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag liegt vor, wenn der Vertragsinhalt das gewerbsmäßige Überlassen (Zurverfügungstellen) von Arbeitnehmern (Leiharbeitnehmern) durch einen Arbeitgeber (Verleiher) an Dritte (Entleiher) zum Zwecke der Arbeitsleistung regelt, ohne dass damit Arbeitsvermittlung betrieben wird.

Die Arbeitnehmerüberlassung erschöpft sich im bloßen Zurv...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.084
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    881
  • Jubiläumszuwendung
    800
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    764
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    763
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    729
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    724
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    717
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    712
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    709
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    709
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    705
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    668
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    660
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    647
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    631
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    617
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    609
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    598
  • Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln
    598
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Arbeitsschutz Office Professional
Top-Themen
Downloads
Haufe Shop Arbeitsschutz

Empfehlung


Zum Thema Arbeitsschutz
CoPilot Arbeitsschutz: KI-gestützt & fundiert
CoPilot Arbeitsschutz
Bild: Haufe Online Redaktion

Blitzschnell auf Praxisfragen Antworten erhalten und mit klar formulierten Texten und Mustervorlagen Sicherheit gewinnen. Der KI-Assistent mit dem fundierten Haufe Wissen.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Arbeitsschutz Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Arbeits- und Gesundheitsschutz Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Sozial- & Gesundheitswesen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren