Fachbeiträge & Kommentare zu Direktionsrecht

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.4.1 Form der Ausübung

Rz. 16 Was die Form der Ausübung des Mitbestimmungsrechts angeht, sind die Betriebspartner frei. Zweckmäßigerweise wird eine Betriebsvereinbarung abzuschließen sein, wenn durch die Regelung unmittelbare Rechte und Pflichten für die Belegschaft ausgelöst werden sollen. Damit macht man sich die normative Wirkung des § 77 Abs. 4 BetrVG zu eigen. Nach dieser Vorschrift gelten Be...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Anwendungsbereich

Rz. 48 Die betriebliche Ordnung, die durch § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG der Mitbestimmung unterworfen wird, umfasst nur allgemeingültige, für die Arbeitnehmer oder für Gruppen von ihnen verbindliche Verhaltensregeln zur Sicherung des ungestörten Arbeitsablaufs und des reibungslosen Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer im Betrieb.[1] Sofern das Verhalten der Arbeit...mehr

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Vertrauensarbeitszeit: Vora... / 4 Verteilung der Arbeitszeit

Auch hinsichtlich der Verteilung der Arbeitszeit innerhalb des Arbeitstages oder der Woche ergeben sich für die Vertrauensarbeitszeit keine grundsätzlichen Besonderheiten gegenüber anderen Arbeitszeitmodellen im Bereich flexibler Arbeitszeiten im Tagesdienst (Gleitzeit, variable Arbeitszeit). Ähnlich den Regelungen anderer Arbeitszeitmodelle besteht für Arbeitnehmer in Vertra...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.1.1 Beschäftigung

Rz. 14 Der Krankenversicherungspflicht unterliegen Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, wozu auch die zur Berufsausbildung Beschäftigten gehören. Der in Abs. 1 Nr. 1 verwandte Begriff der Beschäftigung ist der des § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV, also die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis (vgl. Komm. § 7 SGB IV). Der Beschäftigungsbeg...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.1.2 Betriebliche Berufsausbildung

Rz. 27 Der Krankenversicherungspflicht unterliegen auch die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Damit werden von den in § 7 Abs. 2 SGB IV genannten Personen, die zum Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung tätig sind, für die Krankenversicherungspflicht nach Abs. 1 Nr. 1 an sich nur die erfasst, die sich in betr...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.11.2 Auszubildende ohne Arbeitsentgelt

Rz. 205 Für die ohne Arbeitsentgelt (Ausbildungsvergütung) zur Berufsausbildung Beschäftigten ist mit dem SGB V eine eigenständige Krankenversicherungspflicht angeordnet worden. Diese Personen waren zuvor nach § 165 Abs. 2 i. V. m. § 165a RVO als Lehrlinge auch ohne Arbeitsentgelt wie Beschäftigte versichert. Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 11/2237 S. 159) führt dazu aus, da...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.11.1 Praktikanten

Rz. 193 Die Versicherungspflicht von Praktikanten war durch das Gesetz über die Krankenversicherung der Studenten v. 24.6.1975 (BGBl. I. S. 1536) eingeführt worden ( § 165 Abs. 1 Nr. 6 RVO) und war zunächst unverändert in Abs. 1 Nr. 10 übernommen worden. Mit der Anordnung der Versicherungspflicht für diesen Personenkreis wird der Tatsache Rechnung getragen, dass es sich bei d...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.5 Künstler und Publizisten (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 95 Neben den Landwirten sind die selbständigen Künstler und Publizisten die einzigen Selbständigen, für die Krankenversicherungspflicht besteht. Grund und Hintergrund für die Einbeziehung dieses Personenkreises in die Pflichtversicherung ist eine Absicherung des Risikos der Krankheit zu tragbaren Beiträgen. Insbesondere durch die Aufbringung der Beiträge für Künstler dur...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Direktionsrecht der Geschäftsleitung

Rz. 9 Schließlich wird klargestellt, dass das Direktionsrecht der Geschäftsleitung zur Anordnung zusätzlicher Prüfungen der Unabhängigkeit und Selbständigkeit der Internen Revision selbstverständlich nicht entgegensteht. Zum einen verlangt es schon der Aufgabenbereich der Revision, jederzeit Sonderprüfungen, durch wen auch immer angestoßen, durchführen zu können (→ BT 2.3 Tz...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2 Weisungsrecht des Compliance-Beauftragten

Rz. 110 Der Compliance-Funktion bzw. dem Compliance-Beauftragten wird in den MaRisk gegenüber anderen Organisationseinheiten kein explizites Weisungsrecht eingeräumt. Dies ergibt sich implizit bereits aus dem Wortlaut, wonach die Compliance-Funktion auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben "hinzuwirken" h...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5.10 Weisungsrechte (lit. j)

Rz. 333 Das auslagernde Institut hat dafür Sorge zu tragen, dass im Auslagerungsvertrag Weisungsrechte gegenüber dem Auslagerungsunternehmen vereinbart werden. Eine entsprechende Verpflichtung ergibt sich unmittelbar aus § 25b Abs. 3 Satz 3 KWG. Über die tiefere Bedeutung der Weisungsrechte und ihre Reichweite wurde in der Vergangenheit zum Teil kontrovers diskutiert. Bei Me...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Internen Revision (Tz. 1)

Rz. 1 1 Die Interne Revision hat ihre Aufgaben selbständig und unabhängig wahrzunehmen. Insbesondere ist zu gewährleisten, dass sie bei der Berichterstattung und der Wertung der Prüfungsergebnisse keinen Weisungen unterworfen ist. Das Direktionsrecht der Geschäftsleitung zur Anordnung zusätzlicher Prüfungen steht der Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Internen Revision n...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.4 Leistungen von Leiharbeitnehmern

Rz. 127 Bei Arbeitsüberlassungen, d. h. Leih- oder Zeitarbeitnehmern, handelt es sich um Mitarbeiter, die bei einem Leiharbeitsunternehmen, wie z. B. einer Zeitarbeitsfirma, angestellt und nur für eine begrenzte Zeit aufgrund eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zwischen dem Institut und dem Leiharbeitsunternehmen im Institut tätig sind. Sie erhalten ihre Vergütung sowie ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Anlässe für Sonderprüfungen

Rz. 53 Primärer Auslöser für Sonderprüfungen sind vermutete oder festgestellte Mängel in bestimmten Bereichen oder Abläufen, denen eine gewisse Bedeutung zukommt. Regelmäßig wird es sich daher um risikorelevante Schwachstellen handeln, die kurzfristig aufgetreten sind oder erkannt wurden. Die Durchführung von Sonderprüfungen kann aus unterschiedlichen Gründen erforderlich se...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1 Benennung eines Compliance-Beauftragten

Rz. 91 Das Institut hat einen Compliance-Beauftragten zu benennen, der für die Erfüllung der Aufgaben der Compliance-Funktion verantwortlich und damit auch der natürliche Ansprechpartner für die Geschäftsleitung ist. Zusätzlich ist ein Stellvertreter zu bestellen, auch wenn die MaRisk dies nicht ausdrücklich verlangen. Die Anforderung ergibt sich aus der Notwendigkeit angeme...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Vermeidung von Interessenkonflikten bei Arbeitsplatzwechseln

Rz. 14 Interessenkonflikte sind auch bei Arbeitsplatzwechseln von Mitarbeitern zu vermeiden. Hierbei handelt es sich um eine Anforderung, die im Rahmen der dritten MaRisk-Novelle eingefügt wurde. Sie orientiert sich an entsprechenden Vorgaben von CEBS, die allerdings ihren Schwerpunkt auf die Handelsaktivitäten der Institute legen ("Market-related Activities").[1] So können ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Leiharbeitnehmer

Rz. 23 Bei Leiharbeitnehmern nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) [1] handelt es sich um Mitarbeiter, die bei einem Leiharbeitsunternehmen, z. B. einer Zeitarbeitsfirma, angestellt und nur für eine begrenzte Zeit aufgrund eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zwischen dem Institut und dem Leiharbeitsunternehmen im Institut tätig sind. Sie erhalten ihre Vergütung so...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Interne Revision durch einen Geschäftsleiter

Rz. 19 Die Übertragung von einzelnen Tätigkeiten der Internen Revision auf externe Personen oder gar deren vollständige Auslagerung kommt unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen grundsätzlich für alle Institute in Betracht (→ AT 9 Tz. 4, 5 und 10). Die Übernahme der Aufgaben der Internen Revision durch einen Geschäftsleiter ist hingegen nur Instituten gestattet, be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krankheitsbedingte Kündigung / 1.3 Krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit

Eine krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit ist grundsätzlich geeignet, eine ordentliche Kündigung aus personenbedingten Gründen sozial zu rechtfertigen. Es muss sich jedoch um eine erhebliche Einschränkung der Leistungsfähigkeit handeln. Eine solche hat das BAG bejaht bei einer Minderleistung von 2/3 der Normalleistung.[1] Gibt es im Rahmen der dem Arbeitnehmer...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4. Aufgaben der Compliance-Funktion

Aus der allgemeinen Aufgabe der Compliance-Funktion – des Hinwirkens auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für das Institut wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen – sowie der unmittelbaren Anbindung dieser Funktion an die Geschäftsleitung lassen sich aus Sicht der BaFin bestimmte konkrete Aufgaben ableiten. Zun...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / IV. Vertragliche Vereinbarungen

Die unter AT 9 Tz. 6-E niedergelegten vertraglichen Pflichten (z. B. Prüfungsrechte) beziehen sich auf die unter Risikogesichtspunkten wesentlichen Auslagerungen und stellen im Grunde genommen keine Neuerungen für die Institute dar. Sie ergeben sich bereits weitgehend aus dem Gesetz bzw. der geplanten Neufassung von § 25a Abs. 2 KWG. Um der besonderen Situation im Verhältnis...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / Einzelne Elemente des Auslagerungsvertrags (AT 9 Tz. 6-E)

Nach den bisherigen Regelungen ergaben sich hinsichtlich der Vereinbarung von Weisungsrechten (AT 9 Tz. 6d-E), Prüfungsrechten der Internen Revision (AT 9 Tz. 6b-E) sowie Zustimmungsvorbehalten bei Weiterverlagerungen (AT 9 Tz. 6g-E) insbesondere bei Auslagerungen auf Mehrmandantendienstleister häufig praktische Probleme. Die eingefügten Flexibilisierungen sollten dazu beitr...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.2 Regelungen zur Auslagerung von Bereichen auf ein anderes Unternehmen (2001)

Rz. 44 Der Gesetzgeber hatte bereits 1998 mit § 25a Abs. 2 KWG (jetzt § 25b KWG) einen gesetzlichen Rahmen für die Auslagerungsaktivitäten der Institute geschaffen. Obwohl sich die Industrie eine Präzisierung der gesetzlichen Anforderungen wünschte, dauerte es eine ganze Weile, bis die Aufsicht Verwaltungsvorschriften zu § 25a Abs. 2 KWG vorlegen konnte. Der endgültigen Fass...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8 Bestandteile des Auslagerungsvertrages (Tz. 7)

Rz. 289 7 Bei wesentlichen Auslagerungen ist im in Textform dokumentierten Auslagerungsvertrag insbesondere Folgendes zu vereinbaren:mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / V. Wesentliche Diskussionspunkte

Das Thema gruppeninterne Auslagerungen muss m. E. jedoch in einem breiteren Kontext als nur in Bezug auf Weisungsrechte diskutiert werden. EU-Regelungen (MiFID, CEBS) und der deutsche Gesetzgeber differenzieren zwar grundsätzlich nicht zwischen gruppeninternen Auslagerungen und Auslagerungen auf sonstige Dritte. Allerdings wird sowohl in den einschlägigen EU-Regelungen als a...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Unterstellung unter die Geschäftsleitung

Rz. 55 Die Compliance-Funktion ist grundsätzlich unmittelbar der Geschäftsleitung unterstellt und berichtspflichtig. Dem Vorschlag der Deutschen Kreditwirtschaft im Rahmen der Konsultation der vierten MaRisk-Novelle, nur den Compliance-Beauftragten unmittelbar der Geschäftsleitung zu unterstellen[1], ist die Aufsicht nicht gefolgt. Die hervorgehobene hierarchische Position d...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7 Grenzen des Risikomanagements auf Gruppenebene

Rz. 37 Auch für das Risikomanagement auf Gruppenebene gilt der Grundsatz der Proportionalität (→ AT 1 Tz. 3). Die Ausgestaltung des Risikomanagements hängt insbesondere von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der von der Gruppe betriebenen Geschäftsaktivitäten ab. Dies ergibt sich aus dem Verweis in § 25a Abs. 3 Satz 1 KWG auf § 25a Abs. 1 Satz 4 KWG. Ein "wirksames Ri...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10.2 Steuerung der Risiken

Rz. 375 Im Hinblick auf die Steuerung der auslagerungsspezifischen Risiken sind unterschiedliche Maßnahmen denkbar, deren Eignung nicht unwesentlich von der konkreten Ausgestaltung des Auslagerungsvertrages abhängt. Insbesondere die folgenden Maßnahmen können einen effektiven Beitrag zur Steuerung der Risiken leisten: Die Leistungsbeziehung zwischen auslagerndem Institut und ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Immobiliengeschäfte von Tochterunternehmen

Rz. 93 Neben den direkten Immobiliengeschäften gelten auch auf eigene Rechnung betriebene Immobiliengeschäfte von Tochterunternehmen des Institutes i. S. v. § 290 HGB als Immobiliengeschäft des Institutes, sofern die Vermögensgegenstände des Tochterunternehmens ausschließlich oder überwiegend aus Immobiliengeschäften oder Beteiligungen an Immobiliengeschäften stammen. § 290 ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.9.1 Auslagerungen an Cloud-Anbieter

Rz. 159 Gemäß Tz. 9.1 BAIT müssen auch Cloud-Dienstleistungen die Anforderungen nach AT 9 erfüllen. "Cloud-Dienstleistungen" sind demnach Auslagerungen von IT-Dienstleistungen, die dem Institut durch ein Dienstleistungsunternehmen über ein Netz bereitgestellt werden (z. B. Rechenleistung, Speicherplatz, Plattformen oder Software) und deren Angebot, Nutzung und Abrechnung dyn...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.4 "Liste der Vertragselemente" im Überblick

Rz. 295 Aufgrund der Bedeutung des Auslagerungsvertrages für das Management auslagerungsspezifischer Risiken (→ BTR 4) ist es nicht überraschend, dass diverse Vertragselemente aufgezählt werden, die das auslagernde Institut mit dem Auslagerungsunternehmen im Auslagerungsvertrag zu vereinbaren hat. Die Anforderungen sind eher allgemeiner Natur und berücksichtigen natürlich in...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Betrieb von Software und zugehörige Unterstützungsleistungen

Rz. 144 Im Zuge der fünften MaRisk-Novelle wurde die Abgrenzung zwischen einer Auslagerung und dem sonstigen Fremdbezug von Leistungen im Bereich der Software und der zugehörigen Unterstützungsleistungen neu geregelt. Die Aufsicht trägt damit der zunehmenden Bedeutung der Informationstechnik (IT) als Basisinfrastruktur für sämtliche fachlichen und nicht-fachlichen Prozesse i...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6.1 Anforderungen an Auslagerungen gemäß Rundschreiben 11/2001

Rz. 35 Die Auslegung der Anforderungen an die Auslagerung wesentlicher Aktivitäten und Prozesse auf andere Unternehmen erfolgte zunächst im Wesentlichen durch das Rundschreiben 11/2001 vom Dezember 2001.[1] Der endgültigen Veröffentlichung dieses Rundschreibens ging eine intensive, teils kontroverse Debatte auf Basis mehrerer Entwürfe voraus. Es konnte deshalb erst nach eine...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2. Fragen und Hinweise zum Themenkomplex FISG

§ 1 Abs. 10: Definition Auslagerungsunternehmen Wer bestimmt die Wesentlichkeit der aus-/weiterverlagerten Aktivitäten und Prozesse? Wenn die Einstufungen der Institute herangezogen werden: Wie sollen aufsichtliche Rechte/Befugnisse (siehe u. a. § 25b Abs. 4a) für ein bestimmtes Auslagerungsunternehmen im Fall abweichender Einstufungen durch verschiedene Institute anwendbar s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
AGG und Arbeitsrecht / 5 Sachlicher Anwendungsbereich: Anwendung des AGG im Arbeitsverhältnis

Das AGG gilt nach § 2 Abs. 1 AGG sachlich für alle Phasen des Beschäftigungsverhältnisses, nämlich für den Zugang zu unselbstständiger Erwerbstätigkeit, d. h. für das Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren, den Zugang zum beruflichen Aufstieg, d. h. für die Beförderung, die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, d. h. für individual- und kollektivrechtliche Vereinbarungen und...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Widerruf einer Homeoffice-Erlaubnis

Leitsatz Leitsätze (amtlich) 1. Auch der Widerruf der einmal gegebenen Erlaubnis, die Arbeitsleistung vom Homeoffice aus zu erledigen, ist eine Ausübung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts und als solche am Erfordernis billigen Ermessens zu überprüfen. 2. Wird der Betriebsstandort, dem der im Homeoffice arbeitende Arbeitnehmer bisher zugewiesen war, geschlossen und der Arbeitnehmer einem neuen Standort zugewiesen, ohne dass sich der Inhalt der geschuldeten Arbeit ändert, ist diese Neuzuweisun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 4.2 Versetzung im Sinne des Arbeitsvertragsrechts

Der individualarbeitsrechtliche Begriff der Versetzung ist gesetzlich nicht definiert. Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch wird unter dem individualarbeitsrechtlichen Begriff der Versetzung jeder Wechsel des Arbeitsplatzes auf Anweisung des Arbeitgebers verstanden, wenn entweder der Ort der Arbeitsleistung oder die Art der Tätigkeit geändert wird. Nach dem Individualarbeitsre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 3.1.1 Allgemeine Voraussetzungen einer Einstellung

Eine Einstellung i. S. d. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen.[1] Auf das Rechtsverhältnis, in dem die Personen zum Betriebsinh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 3.1.4 Beschäftigung von Fremdpersonal

Beim Fremdfirmeneinsatz in Unternehmen kann eine beteiligungspflichtige Einstellung vorliegen. Dazu ist aber erforderlich, dass die Arbeitnehmer von Fremdfirmen gemeinsam mit den im Betrieb schon beschäftigten Arbeitnehmern eine Tätigkeit zu verrichten haben, die ihrer Art nach weisungsgebunden ist, der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebs dient und dahe...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitskampf / 2.6 Erhaltungs- und Notstandsarbeiten

Erhaltungsarbeiten sind diejenigen Arbeiten, die erforderlich sind, um für die Dauer des Arbeitskampfs die sächlichen Betriebsmittel in dem Zustand zu erhalten, in dem sie sich bei Beginn des Arbeitskampfs befunden haben. Hierzu gehören zum einen die Fortsetzung der Produktion (z. B. bei Hochöfen und chemischen Prozessen) und zum anderen auch Maßnahmen, um den endgültigen Ve...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitskampf / 3.2 Aufrechterhaltung des Betriebs

Der Arbeitgeber kann versuchen, den Betrieb auch ohne die streikenden Arbeitnehmer aufrechtzuerhalten (Strategie der offenen Tür). Arbeitswilligen hat er nach den Grundsätzen des Beschäftigungs- und Entgeltrisikos im Arbeitskampf die Vergütung zu zahlen, es sei denn, der Arbeitgeber kann nachweisen, dass die Beschäftigung ihm unmöglich wäre oder zwar möglich, aber wirtschaft...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitskampf / 2.14.1 Entgelt

Als Folge eines rechtmäßigen Streiks sind die Hauptleistungspflichten des Arbeitsvertrags, nämlich einerseits die Verpflichtung zur Arbeitsleistung und andererseits zur Zahlung des Entgelts, suspendiert. Ein Entgeltanspruch der Streikenden entfällt somit für diese Zeit.[1] Der Entgeltanspruch besteht so lange nicht, bis die Gewerkschaft dem Arbeitgeber oder dessen Arbeitgeber...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Betriebsstättenbegriff knüpft nicht an Begriff der ersten Tätigkeitsstätte an

Leitsatz Das FG Rheinland-Pfalz entschied, dass der Begriff der Betriebsstätte im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG einer eigenen normspezifischen Auslegung folgt und sich nicht aus dem Begriff der ersten Tätigkeitstätte ableitet, der mit der ab dem Veranlagungszeitraum 2014 geltenden Reisekostenreform für Arbeitnehmerfälle eingeführt worden ist. Sachverhalt Der Kläger w...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Einrichtungsbezogener Impfnachweis – unbezahlte Freistellung und Abmahnung wegen Nichtvorlage eines Impfnachweises

Leitsatz Betreiber von Pflegeeinrichtungen i.S.d. § 20a Abs. 1 IfSG a.F. durften in der Zeit vom 16.3.2022 bis zum 31.12.2022 nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpfte Mitarbeiter ohne Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellen. Zur Abmahnung dieser Arbeitnehmer waren die Arbeitgeber dagegen nicht berechtigt. Sachverhalt Der Beklagte betreibt ein Altenpflegeheim, in welchem die Klägerin als Altenpflegerin beschäftigt ist. Entgegen den Vorgaben des IfSG ließ sie sich nicht gegen da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausländische Arbeitnehmer b... / 2.2.1 Direktionsrecht

Die Ausübung des Direktionsrechts[1] kann im Hinblick auf Sprachschwierigkeiten Probleme bereiten. Rechtlich darf der Arbeitgeber Arbeitsanweisungen in deutscher Sprache erteilen und kann vom Arbeitnehmer den Erwerb betrieblich erforderlicher Sprachkompetenz verlangen.[2] Soweit erforderlich, muss der ausländische Arbeitnehmer seine Sprachkompetenz so weit erhöhen, wie dies ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Personengesellschaft mit beschränkter Haftung

Rz. 71 [Autor/Zitation] Durch Umsetzung der sog. GmbH & Co.-Richtlinie v. 8.11.1990 (Richtlinie des Rates v. 8.11.1990 zur Änderung der Richtlinien 78/660 EWG und 83/349/EWG über den Jahresabschluss bzw. den konsolidierten Abschluss hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs (90/605/EWG), ABl. EG 1990 Nr. L 317, 69) durch Einfügung des § 264a in das HGB mittels Art. 1 KapCoRiLiG w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / a) Auskunftsrechte nach § 666 BGB

Rz. 41 Praktisch bedeutsam ist diese Art der Betreuung, wenn Bankvollmachten erteilt wurden. Liegen konkrete Umstände vor,[86] die auf einen Missbrauch der Vollmacht schließen lassen, liegt ein Bedürfnis für die Anordnung dieser Betreuungsform vor. Ebenso, wenn der Betroffene seine Kontrollrechte aus § 666 BGB wegen psychischer oder sonstiger Erkrankungen nicht mehr selbst w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / IV. Vollmachtsüberwachungs- oder Kontrollbetreuung nach § 1820 Abs. 3 BGB

Rz. 306 Der Vollmachtgeber überwacht zunächst selbst die ordnungsgemäße Ausübung der Vollmacht. Erst wenn er hierzu nicht mehr in der Lage ist und eine Überwachung erforderlich wird, ist ein Kontroll- oder Vollmachtsüberwachungsbetreuer gem. § 1820 Abs. 3 BGB zur Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber seinem Bevollmächtigten zu bestellen.[483] Vormals war die sog....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Risikofrüherkennung und Überwachung im Konzern

Rn. 123 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Gesetzesbegründung zum KonTraG verdeutlicht den Willen des Gesetzgebers, dass die Bestimmung des Abs. 2 konzernweit zu verstehen ist: "Bei Mutterunternehmen im Sinne des § 290 HGB ist die Überwachungs- und Organisationspflicht im Rahmen der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten konzernweit zu verstehen, sofern von Tochterges...mehr