Fachbeiträge & Kommentare zu Direktionsrecht

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Vertragsimmanentes Weisungsrecht und Versetzungsmöglichkeiten

aa) Grundlagen und Grenzen des Direktionsrechts Rz. 1573 Nach § 106 GewO ist der Arbeitgeber berechtigt, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen, soweit seine Befugnisse nicht durch den Einzelvertrag oder durch kollektivrechtliche Vorschriften beschränkt sind. Die Reichweite des Direktionsrechts hängt von den arbeitsvertraglichen Ver...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Entscheidung nach billigem Ermessen

Rz. 842 Bei der Anwendung jeder der vereinbarten Klausel im Einzelfall ist natürlich zu berücksichtigen, dass die Ausübung des Direktionsrechtes nach § 315 Abs. 1 BGB unter Beachtung billigen Ermessens zu erfolgen hat. Selbst dann, wenn die vereinbarte Vertragsklausel nach Durchführung der AGB-Kontrolle rechtswirksam ist, muss auch die Entscheidung im Einzelfall billigem Erm...mehr

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§ 17 Teilzeitanspruch von A... / II. Kein Anspruch auf eine bestimmte Verteilung

Rz. 30 Anders als § 8 TzBfG gewährt § 11 TvöD/TV-L dem Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine bestimmte Verteilung seiner reduzierten Arbeitszeit; schon gar nicht enthält die Regelung eine mit dem Gesetz vergleichbare Zustimmungsfiktion. Damit verbleibt die Verteilung der Arbeitszeit grundsätzlich im vollen Direktionsrecht des Arbeitgebers; auch die Mitbestimmungsrechte nach ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Einsatz beim Kunden/Versetzung, § 6

Rz. 636 § 6 Abs. 1 des Vertragsmusters trägt der gesetzlichen Regelung nach § 11 Abs. 1 S. 1 AÜG i.V.m. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 NachwG Rechnung, wonach auch der Hinweis darauf, dass der Leiharbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann, in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden muss. Insoweit wird das Direktionsrecht des Verleihers vertraglich erweitert. Soweit au...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen Arbeitsplatz (Nr. 3)

Rz. 791 Der Widerspruchstatbestand der Nr. 3 greift bei allen ordentlichen Kündigungsarten, bei der betriebsbedingten wie bei der verhaltens- oder personenbedingten Kündigung. Einer beabsichtigten ordentlichen Kündigung kann der BR widersprechen, wenn in demselben Betrieb oder einem anderen Betrieb des Unternehmens eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit an einem anderen Arbeit...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / I. Erörterung

Rz. 103 Gem. § 8 Abs. 3 TzBfG hat der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen. Daneben hat der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen. Der Umstand, dass die Erörterungspflicht an die Verringerung der Arbeitszeit anknüpft und danach auch einv...mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / I. Allgemeines

Rz. 17 Schon vor Inkrafttreten des BeschFG 1985 hat das BAG festgehalten, dass eine einseitige Leistungsbestimmung des Arbeitgebers gem. § 315 BGB in Bezug auf die Dauer der Arbeitszeit nicht wirksam ist.[6] Die Dauer der Arbeitszeit gehört – mit Ausnahme der Möglichkeit, Überstunden anzuordnen – zu den essentialia negotii des Arbeitsvertrages. Die Lage der Arbeitszeit unter...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Umsetzungsvorschlag

Rz. 1628 Sofern weder eine tarifvertragliche Regelung noch ein Betriebsrat existiert, sodass auch keine Betriebsvereinbarung im Hinblick auf die Vertrauensarbeitszeit abgeschlossen wird, wird die Arbeitszeitflexibilisierung individuell geregelt. Sofern keine arbeitsvertragliche Vereinbarung getroffen wird, kann der Arbeitgeber zudem im Rahmen seines Direktionsrechts nach § 1...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / gg) Beendigungsmöglichkeit

Rz. 1041 Das Recht des Arbeitgebers zur Beendigung der Home-Office-Tätigkeit in Formular-Arbeitsverträgen ist an den Bestimmungen der §§ 305 ff. BGB zu messen. Denkbar ist eine Regelung, die dem Arbeitgeber durch Ausübung des Weisungsrechtes in den Grenzen billigen Ermessens ermöglicht, den Arbeitnehmer wieder ausschließlich in einer Betriebsstätte oder an einem anderen Ort ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Grenzen

Rz. 1665 § 106 GewO benennt ausdrücklich die Grenzen des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts. Danach gehen die Vorgaben des Arbeitsvertrags, die Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften dem Direktionsrecht vor und begrenzen es. aa) Grundrechte Rz. 1666 Bei der Ausübung seines Weisungsrechts hat der Arbeitgeber die G...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 2. Angabe der Verteilung der Arbeitszeit

Rz. 67 Nach § 8 Abs. 2 S. 2 TzBfG soll der Arbeitnehmer bei der Geltendmachung auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben. Bereits die Formulierung zeigt, dass diese Angabe keine Wirksamkeitsvoraussetzung des Teilzeitverlangens ist.[84] Der Arbeitnehmer, der einen Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 TzBfG stellt, hat ein Wahlrecht, ob er ausschließli...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 2. Verteilung der Arbeitszeit

Rz. 266 Die Verteilung der Arbeitszeit kann ausschließlich durch den Arbeitgeber geändert werden. Der Arbeitnehmer hat auf die festgelegte Verteilung der Arbeitszeit keinen Einfluss, da diese dem Direktionsrecht des Arbeitgebers unterliegt und § 8 TzBfG keinen isolierten Anspruch auf Änderung der Verteilung gewährt. Rz. 267 Gem. § 8 Abs. 5 S. 4 TzBfG kann der Arbeitgeber die ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ff) Überflüssige Änderungskündigung

Rz. 1674 Eine "überflüssige" Änderungskündigung, deren Ziel in gleicher Weise gestützt auf das arbeitgeberseitige Direktionsrecht nach § 106 GewO erreicht werden kann, ist unverhältnismäßig. Eine faktische Änderung, die schon auf der Grundlage des bestehenden Arbeitsvertrags, d.h. ohne Einverständnis des Arbeitnehmers durchsetzbar ist, bedarf keiner Vertragsänderung und desh...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Inhaltskontrolle, §§ 305 ff. BGB

Rz. 1581 Versetzungs-/Änderungsvorbehalte in Standardarbeitsverträgen sind zulässig, soweit sie einer Inhaltskontrolle gem. §§ 305 ff. BGB standhalten.[3705] Unter Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten (§ 310 Abs. 4 S. 2 BGB) bestehen gegen die Angemessenheit einer Versetzungsklausel zur Zuweisung anderer Aufgaben an den Arbeitnehmer zunächst keine Bed...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Hinweise und Anmerkungen:

aa) Einschränkung des Direktionsrechts Rz. 839 Die Klauselvarianten (siehe oben Rdn 836) dienen zur Einschränkung des dem Arbeitgeber nach § 106 GewO zukommenden Direktionsrechtes hinsichtlich Arbeitsort, Inhalt der Tätigkeit oder zeitlicher Lage der Tätigkeit. Selbstverständlich können die Klauseln auch kombiniert werden. Die vorgeschlagene Klausel (1) führt insbesondere durc...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (3) Besonderheiten bei Schicht-, Nacht- und Sonntagsarbeit

Rz. 539 Schicht-, Nacht- und Sonntagsarbeit sind Sonderfälle. Kommen Arbeiten zu solchen Zeiten in Betracht, sollte der Arbeitsvertrag ausdrücklich vorsehen, dass der Arbeitgeber dies im Rahmen seines Direktionsrechts anordnen darf. Anderenfalls können derartige Anweisungen durchaus zweifelhaft sein.[1245] Zwar hat das BAG entschieden, dass es für die Anordnung von Sonn- und...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ee) Abruf der Arbeitsleistung

Rz. 298 § 12 Abs. 3 TzBfG modifiziert das nach § 106 GewO bestehende Direktionsrecht hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit. Die Ausübung des Abrufrechts ist eine einseitige empfangsbedürftige Gestaltungserklärung. [789] Der Arbeitgeber muss in Streitfällen darlegen und beweisen, dass, wann und in welchem Umfang er den Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung abgerufen hat. Rz. 299 Pr...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Grundrechte

Rz. 1666 Bei der Ausübung seines Weisungsrechts hat der Arbeitgeber die Grundrechte seiner Arbeitnehmer zu beachten. So kann der Arbeitgeber einer Arbeitnehmerin nicht per se das Tragen eines – islamischen – Kopftuches untersagen. Sowohl bei der Ausübung des Weisungsrechts als auch bei der Ausgestaltung der vertraglichen Pflicht zu angemessener Kleidung ist das spezifische, ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ll) Beendigung des Auslandseinsatzes, § 12

Rz. 703 Regelmäßig wird der Anstellungsvertrag mit dem Arbeitnehmer keine ausdrückliche Regelung dahingehend beinhalten, dass auch eine Entsendung ins Ausland vom arbeitsrechtlichen Direktionsrecht des Arbeitgebers mit umfasst ist. Daher sollte die Ergänzungsvereinbarung im Zusammenhang mit der Entsendung nicht nur die Versetzung an den ausländischen Einsatzort, sondern auch...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Ausübungskontrolle

Rz. 412 Ist die Versetzung vom (vertraglich erweiterten) Direktionsrecht gedeckt, so bedarf es immer noch einer Ausübungskontrolle, § 106 S. 1 GewO, § 315 BGB.[1019] Die konkrete Versetzung muss danach billigem Ermessen entsprechen, d.h.: Die Interessen des Arbeitgebers an der Versetzung sind mit den Interessen des Arbeitnehmers an der Beibehaltung des bisherigen Arbeitsorts...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) § 22 SGB VII

Rz. 592 In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates Sicherheitsbeauftragte [1566] unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen. Zu berücksichtigen ist die zeitliche und fachliche Nähe der zuständigen Sic...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Negative Versetzungsklausel

Rz. 1595 Mit einer sog. negativen Versetzungsklausel werden die sich aus dem Direktionsrecht des Arbeitgebers vertragsimmanent ergebenden Versetzungsmöglichkeiten ausgeschlossen. Dieser Ausschluss kann sich auch nur auf eine örtliche Versetzung beziehen. In jedem Fall verbleibt, auch bei konkreter Festlegung des Arbeitsplatzes und ausdrücklichem Ausschluss der Versetzungsmögl...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ff) Veränderung der verkürzten Arbeitszeit

Rz. 339 Nach § 8 Abs. 5 S. 4 TzBfG kann der Arbeitgeber im Falle einer Vereinbarung über die Verkürzung der Arbeitszeit die festgelegte Verteilung wieder ändern, wenn das betriebliche Interesse daran das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung erheblich überwiegt und der Arbeitgeber die Änderung spätestens einen Monat vorher angekündigt hat.[872] Nach § 8 Abs. 6 TzBfG...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Arbeitsrechtliche Implementierung von Compliance-Regeln

Rz. 751 Der Arbeitgeber kann Compliance-Richtlinien auf individual- oder kollektivrechtlichem Weg einführen. Die Entscheidung zwischen beiden Wegen kann nur einzelfallbezogen getroffen werden und hängt im Wesentlichen von der Unternehmens- bzw. Betriebsstruktur sowie den vorhandenen arbeitsvertraglichen Vorgaben ab.[1777] Individualarbeitsrechtlich ist die Einführung durch a...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 2. Einigung

Rz. 125 Kommt es im Rahmen der Erörterung zu einer Einigung, so ist unbedingt zu raten, diese Einigung zu dokumentieren. Grund hierfür ist, dass mit der Einigung gesetzlich bestimmt die Änderung des Arbeitsvertrages zu Stande kommt. Dessen Bedingungen hat der Arbeitgeber bereits aufgrund § 2 NachwG zu dokumentieren und dem Arbeitnehmer danach nachzuweisen. Zudem beginnt im M...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Vertragsgegenstand/Tätigkeit, § 1

Rz. 615 Die unter § 1 Abs. 1 vorgesehene Verpflichtung zur Mitteilung der Erlaubnis sowie des Ortes und des Datums der Erteilung der Erlaubnis folgt unmittelbar aus § 11 Abs. 1 Nr. 1 AÜG. Diese Verpflichtung tritt neben die Verpflichtungen, die Angaben nach § 2 NachwG zu machen.[1433] Fehlt die Erlaubnis, so ist der Leiharbeitsvertrag nach § 9 Nr. 1 AÜG unwirksam, mit der Fo...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Social Media Guidelines

Rz. 440 Viele Internetnutzer schließen sich beruflich wie privat in virtuellen Gemeinschaften zusammen. Die Tatsache, dass Arbeitgeber über ihre Arbeitnehmer in den sozialen Netzwerken partizipieren, birgt Probleme im Hinblick auf den Beschäftigtendatenschutz und Compliance, aber nicht nur in dieser Hinsicht bestehen Risiken. Zur besseren Abgrenzung von privater und kommerzi...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Änderung des Prämienlohnsystems

Rz. 733 Der Wechsel von Prämien- in Zeitlohn und umgekehrt kann von dem Arbeitgeber nicht einseitig angeordnet werden, da mit der Vergütung der dem Kündigungsschutz unterfallende Kernbereich des Arbeitsverhältnisses betroffen ist. Dies gilt i.d.R. auch bei der Versetzung eines Arbeitnehmers auf einen Arbeitsplatz, der einem anderen Entlohnungssystem unterfällt. Die Versetzun...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / I. Unmittelbare Rechtsfolgen

Rz. 247 Hat der Arbeitgeber der Verringerung zugestimmt oder ist die Zustimmung durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt worden, so verringert sich ab dem gewünschten Datum, beziehungsweise ab dem Tag der Rechtskraft des Urteils die Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Rz. 248 Der Arbeitgeber ist nun gem. § 2 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 3 NachwG verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Änd...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 3. Anstellungsvertrag Verleiher/Leiharbeitnehmer

Rz. 611 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.47: Anstellungsvertrag Verleiher/Leiharbeitnehmer § 1 Vertragsgegenstand/Tätigkeit (1) Der Arbeitgeber stellt seinen Kunden zur Erledigung von Aufgaben an verschiedenen Orten vorübergehend Personal zur Verfügung. Der Arbeitgeber ist in Besitz einer unbefristeten/befristeten Erlaubnis nach § 1 AÜG, die am ____...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (a) Übergang des Arbeitsverhältnisses

Rz. 1054 Die Arbeitnehmer sind im Einzelnen darauf hinzuweisen, was der Eintritt des neuen Inhabers in die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis bedeutet. Dabei muss insbesondere deutlich werden, dass der neue Inhaber zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs neuer Schuldner arbeitsvertraglicher Ansprüche ist und ihm das Direktionsrecht zusteht und zwar – wenn der Arbeitn...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Erläuterungen

Rz. 194 Zur Arbeitszeit enthält § 87 Abs. 1 BetrVG zwei Mitbestimmungstatbestände. So erstreckt sich das Beteiligungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG auf die Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen und Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ist vom Mitbestimmungsrecht die vorübergehende Verkür...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Arbeitszeit

Rz. 459 Bei alternierender oder ausschließlicher mobiler Arbeit ist auch die Lage der Arbeitszeit besonders zu klären. Sofern der Arbeitgeber ein besonderes Interesse daran hat, dass der Arbeitnehmer zu bestimmten Zeiten an seinem mobilen Arbeitsplatz erreichbar ist, kann dies durch Ausübung des Direktionsrechts festgelegt werden. Die arbeitsvertragliche Vereinbarung konkret...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / k) Anhörung des BR zur betriebsbedingten Änderungskündigung gem. § 102 BetrVG (einschließlich Zustimmungsantrag nach § 99 BetrVG bei Versetzung, Umgruppierung)

Rz. 853 Die Änderungskündigung zielt in erster Linie auf eine Änderung der Arbeitsbedingungen unter Aufrechterhaltung statt Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab, sofern der Arbeitgeber diese neuen Arbeitsbedingungen nicht bereits durch Ausübung seines Direktionsrechts herbeiführen kann. Der Arbeitgeber kann daher das Arbeitsverhältnis kündigen und dem Arbeitnehmer im Zusam...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) Durchführung der Arbeitnehmerüberlassung, § 6

Rz. 584 Nach § 6 Abs. 1 des Vertrages hat der Entleiher dem Verleiher die besonderen Merkmale der vom Leiharbeitnehmer auszuübenden Tätigkeit sowie die dafür erforderliche berufliche Qualifikation mitzuteilen; diese Verpflichtung folgt bereits aus § 12 Abs. 1 S. 4 AÜG. Gem. § 1 Abs. 1 S. 6 AÜG ist ferner die jeweilige Person des Leiharbeitnehmers vor der Überlassung mit Bezu...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 454 Die Telearbeit wird vielfach in der Arbeitsrechtswissenschaft als eine der modernsten Arbeitsformen der Zukunft beschrieben.[1125] Spätestens seit der Corona-Pandemie revolutionieren Telearbeit, mobile Arbeit und Homeoffice den Arbeitsmarkt und schaffen gänzlich neue Chancen und Risiken.[1126] Neue innovative und technische Möglichkeiten des digitalen Zeitalters stel...mehr

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§ 14 Anspruch aus § 15 BEEG... / C. Verfahren

Rz. 9 § 15 BEEG unterscheidet zwischen dem Konsensverfahren gemäß § 15 Abs. 5 BEEG (Verringerungsantrag) und dem Anspruchsverfahren nach § 15 Abs. 6 i.V.m. Abs. 7 BEEG (Verringerungsanspruch). Der Arbeitnehmer kann frühestens mit der Inanspruchnahme von Elternzeit (§ 16 Abs. 1 S. 1 BEEG) eine Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit während der Elternzeit (Elternteilzeit) b...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1226 Die Probezeit zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses dient beiden Vertragsparteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – zur Erprobung, um herauszufinden, ob sie sich eine auf lange Dauer angelegte Zusammenarbeit vorstellen können. Für den Arbeitgeber geht es in erster Linie darum, über den Eindruck im Bewerbungsverfahren hinaus die Eignung und Befähigung des neuen Mitarbe...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / uu) Widerspruch und betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch, § 102 Abs. 5 BetrVG

Rz. 810 Bei einer ordentlichen Kündigung, der der BR widersprochen hat, kann der gekündigte Arbeitnehmer, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses seine Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen auch über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus verlangen. Voraussetzung für diesen betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch ist der ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Sozialauswahl

Rz. 47 Die soziale Auswahl ist bei Vorhandensein mehrerer vergleichbarer Mitarbeiter maßgebend dafür, welche konkreten Mitarbeiter bei Fortfall eines Arbeitsplatzes zu kündigen sind. Fehler in der Sozialauswahl können zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Dabei begrenzt die Zahl der Fehler nach neuerer BAG-Rechtsprechung die Zahl der "Nachrücker": Ein Nachrücker kann sich ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Allgemeines

Rz. 268 Kurzarbeit ist das vorübergehende Absenken der betriebsüblichen regelmäßigen Arbeitszeit bei entsprechender Reduzierung des Entgelts.[845] Das Ziel der Kurzarbeit liegt darin, den Betrieben eingearbeitete Arbeitnehmer zu erhalten und insbesondere betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Hierzu wird die Produktion – oftmals aufgrund Auftragsmangels – heruntergefahre...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Abmeldevereinbarung zu § 37 Abs. 2 BetrVG

Rz. 29 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.7: Abmeldevereinbarung zu § 37 Abs. 2 BetrVG Zwischen dem Betriebsrat der X-GmbH, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________ – im Folgenden: Betriebsrat – und der X-GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer _________________________ – im Folgenden: Arbeitgeber – wird folgende Abmeldeverein...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Verhältnismäßigkeit der angestrebten Änderung

Rz. 121 Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist zusätzlich erforderlich, dass die vorgeschlagenen Änderungen verhältnismäßig, d.h. geeignet, erforderlich und dem Arbeitnehmer zumutbar sind. Damit darf vom Vertragsinhalt nur das weggenommen bzw. geändert werden, was notwendig ist, um den Vertrag an die geänderten Beschäftigungsmöglichkeiten anzupassen.[217] Jede zusätzliche...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Klageerwiderung bei betriebsbedingter Kündigung (mit Auflösungsantrag)

Rz. 106 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.6: Klageerwiderung bei betriebsbedingter Kündigung (mit Auflösungsantrag) An das Arbeitsgericht _________________________ (Anschrift) In dem Rechtsstreit _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen _________________________ GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer ___...mehr

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§ 14 Anspruch aus § 15 BEEG... / B. Antrag

Rz. 3 Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gelten nach § 15 Abs. 7 BEEG folgende Voraussetzungen: Der Arbeitgeber beschäftigt, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer; das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen besteht ohne Unterbrechung länger als sechs Monate; die vertraglich vereinbarte r...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Regelungsbefugnis der Arbeitsvertragsparteien

Rz. 511 Gemäß § 611a Abs. 1 S. 1 BGB ist der Arbeitnehmer zur Leistung der versprochenen Dienste verpflichtet. Die Zeit, innerhalb derer er seine versprochenen Dienste zu leisten hat (= Dauer der Arbeitszeit), betrifft die Hauptpflicht des Arbeitnehmers. Sie unterliegt grundsätzlich nicht dem Direktionsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO .[1210] Denn damit würden die zwing...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Vorschriften über das Wahlrecht

Rz. 269 Mit "Vorschriften über das Wahlrecht" ist die Regelung der Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht) in § 7 BetrVG gemeint. Ein Verstoß liegt daher sowohl bei der Zulassung von Nichtwahlberechtigten[534] als auch bei der Nichtzulassung von Wahlberechtigten[535] vor. In der Praxis können z.B. Fehler bei der Frage der Wahlberechtigung von Leiharbeitnehmern auftreten. Denn ü...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Formulierungsbeispiele

Rz. 544 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.25: Arbeitszeit Standardklausel (1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden ausschließlich der Pausen. Die Lage der Arbeitszeit bestimmt der Arbeitgeber nach billigem Ermessen. (2) Klausel Überstunden[1249] (3) Klausel Dienstreisezeit außerhalb der Arbeitszeit[1250] (4) Der Arbeitnehmer verpf...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / h) Umsetzungsvorschlag

Rz. 1160 Die gesetzlich vorgeschriebene Nachweiserbringung kann durch den Arbeitsvertrag geleistet werden (sofern er, wie dargelegt, der Original-Schriftform entspricht, § 2 Abs. 1 S. 3 NachwG). Diese auf den ersten Blick effiziente Vorgehensweise bringt allerdings verschiedene Nachteile mit sich. Macht der Arbeitgeber die Auskünfte gemäß Nachweisgesetz zum Inhalt des Arbeits...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / gg) Betriebsbedingte Kündigung in der Insolvenz

Rz. 1120 Im Insolvenzverfahren besteht, u.a. aus dem Grund, das Unternehmen oder auch nur einen Teil davon sanieren zu wollen, bei der Sozialauswahl ein modifiziertes und damit vereinfachtes Kündigungsverfahren. Ansonsten gelten dieselben Voraussetzungen wie bei Kündigungen ohne Insolvenz, da die Insolvenz des Arbeitgebers grundsätzlich keinen Einfluss auf die Arbeitsverhält...mehr