Fachbeiträge & Kommentare zu Direktionsrecht

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dienstvertrag / 2 "Freier" Dienstvertrag und Arbeitsvertrag: Abgrenzung

Der Arbeitsvertrag ist der in der Praxis wichtigste Unterfall des Dienstvertrags [1]; deshalb ist jeder Arbeitsvertrag ein Dienstvertrag i. S. d. § 611 BGB, aber nicht jeder Dienstvertrag ist ein Arbeitsvertrag. Beiden Vertragsarten gemeinsam ist die Verpflichtung zu höchstpersönlicher Tätigkeit (vgl. § 613 BGB). Der entscheidende Unterschied zwischen beiden Verträgen besteht...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Werkvertrag / 5.2 Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung

Bei der Abgrenzung eines Werkvertrags zu einer Arbeitnehmerüberlassung ist entscheidend, dass bei einem Werkvertrag ein Ergebnis vom Auftragnehmer geschuldet wird und es allein in dessen Verantwortungsbereich liegt, wie er dieses Ergebnis vertragsgemäß erreicht. Nur er sagt seinen insofern eingesetzten Mitarbeitern daher auch, was sie wann und wie zu tun haben. Achtung Vermei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Werkvertrag / 2 Typische Merkmale des Werkvertrags

Aus den bisherigen Ausführungen lassen sich für den Werkvertrag in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht die folgenden charakteristischen Merkmale ableiten: Vereinbarung und Erstellung eines individualisierbaren und dem Werkunternehmer zurechenbaren Werks; eigenverantwortliche Herstellung durch den Werkunternehmer, wobei das von ihm eingesetzte Personal ausschließlich sein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mobiles Arbeiten / 2 Rechtsgrundlage

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf mobiles Arbeiten und umgekehrt keine Pflicht zur mobilen Arbeit. Mitarbeiter können also grundsätzlich nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber mobil eingesetzt werden. Rechtsgrundlagen für mobiles Arbeiten sind daher generell eine Regelung im Individualarbeitsvertrag, eine gesonderte einvernehmliche Regelung mit dem be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mobiles Arbeiten / 1 Begriff und Abgrenzungen

Eine gesetzliche Definition für die mobile Arbeit gibt es nicht. Entscheidendes Kriterium ist, dass der Mitarbeiter an wechselnden Orten arbeitet und die Verbindung zum Betrieb per Informations- und Kommunikationstechnik – also über mobile Endgeräte (z. B. Laptop, Tablet, Smartphone) hergestellt wird. Obwohl mobile Arbeit regelmäßig außerhalb des Betriebs ausgeübt wird, ist ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Abmahnung / 3.3 Versetzung

Im Falle einer Versetzung an einen anderen Dienstort wegen Leistungsmängeln kann die gebotene Interessenabwägung ergeben, dass der Arbeitgeber das beanstandete Verhalten zunächst unter Hinweis auf die sonst drohende Versetzung abmahnen muss. Dies hat das BAG in einem besonders gelagerten Einzelfall entschieden, dem § 12 BAT zugrunde lag.[1] Da eine Versetzung oder Umsetzung ...mehr

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Abmahnung / 5 Abmahnungsberechtigung

Als abmahnungsberechtigte Personen kommt nicht nur der Kündigungsberechtigte selbst in Betracht, sondern jede Person, die aufgrund ihrer Aufgabenstellung dazu befugt ist, verbindliche Anweisungen bezüglich des Orts, der Zeit sowie der Art und Weise der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung zu erteilen.[1] Entscheidend ist, ob und inwieweit das Direktionsrecht vom K...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eing... / 4 Umgruppierung des Arbeitnehmers

Umgruppierung i. S. v. §§ 95 Abs. 1, 99 Abs. 1 BetrVG ist die Neueinreihung des Beschäftigten in eine im Betrieb geltende Vergütungsordnung. Sie besteht in der Feststellung des Arbeitgebers, dass die Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht – oder nicht mehr – den Tätigkeitsmerkmalen derjenigen Vergütungsgruppe entspricht, in die der Arbeitnehmer eingruppiert ist, sondern den Tätig...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.7 Gestellung von Personal (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 7 UStG)

Rz. 425 Unter einer Gestellung von Personal nach § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 7 UStG ist eine entgeltliche Überlassung von Arbeitnehmern, welche ein Dritter für seine Zwecke einsetzt, die aber weiterhin beim leistenden Unternehmer angestellt sind, zu verstehen[1]; die unionsrechtliche (wortgleiche) Regelung findet sich in Art. 59 Buchst. f MwStSystRL . Der Leistungsempfänger muss dan...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / 1 Begriff der legalen Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung (auch Leiharbeit genannt) liegt vor, wenn ein Arbeitgeber bei ihm angestellte Arbeitnehmer vorübergehend einem Dritten zur Arbeitsleistung überlässt. Kennzeichen für eine Arbeitnehmerüberlassung sind: Eingliederung der überlassenen Arbeitnehmer in die Arbeitsorganisation des Entleihers und die Unterstellung des Leiharbeitnehmers unter das Weisungsrecht d...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3 Freizeitausgleich (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 29 Die Erfüllung des Anspruchs nach Abs. 3 Satz 1 erfolgt durch Freistellung des Arbeitnehmers von seiner Pflicht, Arbeitsleistungen zu erbringen ohne Minderung der Vergütung.[1] Die Arbeitsbefreiung muss den gleichen Umfang haben, wie Freizeit aufgewendet wurde, um die Betriebsratsaufgaben außerhalb der Arbeitszeit zu erfüllen. Daraus, dass bei Unmöglichkeit einer Arbei...mehr

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Arbeiten trotz Krankschreibung / 1.2 Keine teilweise Arbeitsunfähigkeit

Das deutsche Arbeitsrecht kennt keine teilweise Arbeitsunfähigkeit. Kann ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung aufgrund von Krankheit nur teilweise erbringen, z. B. nur in geringerem zeitlichen Umfang, liegt Arbeitsunfähigkeit vor.[1] Daher gilt: Maßgeblich ist, ob dem Arbeitnehmer aufgrund seiner teilweisen Arbeitsunfähigkeit die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten unmö...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.5.2 Hinwirkungspflicht der erlaubniserteilenden Behörde nach Satz 2

Rz. 62 Satz 2 begründet eine Hinwirkungspflicht der erlaubniserteilenden Behörde. Liegen die Voraussetzungen für die Leistungserbringung im Ausland nicht (mehr) vor und erhält die erlaubniserteilende Behörde hiervon durch die Mitteilungen nach Satz 1 des Jugendhilfeträgers Kenntnis, so verpflichtet Satz 2 die Behörde zum aktiven Handeln. Die erlaubniserteilende Behörde hat d...mehr

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Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 1.1 Verbot der Schlechterbehandlung

Nach § 4 Abs. 1 TzBfG darf ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer nicht wegen der Teilzeit schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Die Vorschrift richtet sich an Arbeitgeber, Betriebsrat und die Tarifvertragsparteien. Das Verbot der Schlechterbeha...mehr

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Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 1.3 Keine Diskriminierung bei Vorliegen eines sachlichen Grundes

Eine Verletzung des Diskriminierungsverbots liegt nicht vor, wenn die unterschiedliche Behandlung von Teilzeitbeschäftigten durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Allgemein sind an die sachlichen Gründe, die eine Ungleichbehandlung rechtfertigen, hohe Anforderungen zu stellen. Nach dem Willen des Gesetzgebers[1] und der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsvertrag mit leitende... / 1 Begriff des Leitenden Angestellten

Die Abgrenzung des "normalen" Arbeitnehmers zum leitenden Angestellten hat vor allem betriebsverfassungsrechtliche Bedeutung. Der Betriebsrat ist für den leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG nicht zuständig. Der leitende Angestellte unterfällt damit auch nicht den Betriebsvereinbarungen, die der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat schließt. Es ist nach der Recht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer / 2.1.2 Zur Verfügungstehen des Arbeitsplatzes

Sofern zwar grundsätzlich ein oben beschriebener Arbeitsplatz vorhanden ist, dieser dem Steuerpflichtigen allerdings nicht zur Verfügung steht, ist ein Abzug der Tagespauschale auch dann zulässig, wenn die Tätigkeit am selben Kalendertag auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte ausgeübt wird. Ein anderer Arbeitsplatz steht nur dann für die betriebliche oder berufliche Tät...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 6.5 Einfühlungsverhältnis

Letztlich ist es wichtig, zwischen einem Praktikum und einem Einfühlungsverhältnis zu unterscheiden. Ein Einfühlungsverhältnis ist eine betriebliche Praxis, die primär darauf ausgerichtet ist, ein unverbindliches Kennenlernen zwischen dem potenziellen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber zu ermöglichen. Im Gegensatz zum Praktikum, das auf den Erwerb praktischer Kenntnisse und Er...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 2. Weisungsrecht der Gesellschafterversammlung

a. Grundsatz: haftungsentlastende Wirkung – Alleingesellschafter-Geschäftsführer Rz. 18 Der Geschäftsführer ist verpflichtet, den Weisungen der Gesellschafterversammlung Folge zu leisten. Dies lässt sich aus § 37 Abs. 1 GmbHG ableiten, wonach u. a. die Beschränkungen einzuhalten sind, die durch die Beschlüsse der Gesellschafter festgesetzt sind. Soweit die Weisungsabhängigkei...mehr

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Allgemeine Pflichten / 2 Pflicht zur gewissenhaften und ordnungsgemäßen Leistungserfüllung (§ 41 Satz 1 BT-V)

§ 41 Satz 1 BT-V stellt klar, dass die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung gewissenhaft und ordnungsgemäß auszuführen ist. Nicht ausdrücklich normiert ist der von den Beschäftigten zu erfüllende Leistungsmaßstab. Unter "gewissenhaft" wird nach der allgemeinen Definition im Duden "mit großer Genauigkeit und Sorgfalt vorgehend" verstanden.[1] Dies umfasst aus Sicht des Arb...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / X. Handeln des Aufsichtsrats auf Weisung

Rz. 19 Handelt der Aufsichtsrat auf Weisung, hat dies wie beim Vorstand der AG – im Gegensatz um GmbH-Geschäftsführer – keine haftungsentlastende Wirkung.[1] Dies gilt jedenfalls, wenn es sich um Weisungen handelt, die ihre Grundlage außerhalb des Gesellschaftsrechts haben. Wurde das Aufsichtsratsmitglied z. B. von einer Stadt oder sonstigen Gemeinden in den Aufsichtsrat ein...mehr

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Fürsorgepflicht, Haftung de... / 1 Einleitung

Das Arbeitsverhältnis ist ein schuldrechtliches Gemeinschaftsverhältnis mit besonderem personenrechtlichem Einschlag. Dies hat zur Folge, dass für den Arbeitgeber neben der Pflicht zur Bezahlung des Lohns gegenüber dem Arbeitnehmer noch weitere Pflichten bestehen. Insbesondere wegen dieser Personenbezogenheit des Arbeitsverhältnisses gilt der für alle Schuldverhältnisse gelten...mehr

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B. AVB D&O / IV. Dritte Variante: Vertragskonzern

Rz. 8 Nach der dritten Variante in A-4 AVB D&O, die den Wortlaut des § 291 Abs. 2 Nr. 3 HGB übernimmt, liegt eine Tochtergesellschaft vor, wenn das Recht der Versicherungsnehmerin besteht, die Finanz- und Geschäftspolitik auf Grund eines mit diesem Unternehmen geschlossenen Beherrschungsvertrages oder auf Grund einer Bestimmung in der Satzung dieses Unternehmens zu bestimmen...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 8. § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 266a StGB (Haftung für vorenthaltene Sozialversicherungsbeträge)

Rz. 40 Geschäftsleiter können in die Haftung geraten, wenn sie Sozialversicherungsbeiträge bei Fälligkeit nicht abführen. Diese sind am drittletzten Bankarbeitstag des Kalendermonats zur Zahlung fällig. Das Vorenthalten der Sozialversicherungsbeiträge, primär der Arbeitnehmeranteile löst eine Strafbarkeit nach § 266a StGB aus. Das Strafgesetzbuch ordnet in § 266a Abs. 1 StGB...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / d. Missachtung eines Zustimmungsvorbehalts

Rz. 31 Die Missachtung eines Zustimmungsvorbehalts der Gesellschafterversammlung ist per se pflichtwidrig.[1] Dies gilt selbst dann, wenn das konkrete Geschäft im Interesse der GmbH liegt. In diesen Fällen wird es allerdings häufig an einem Schaden fehlen, den die GmbH erlitten hat. Dies ist aber nicht zwingend. Rz. 32 Praxis-Beispiel Kauf einer Maschine ohne Zustimmung Der Ge...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / b. Ausnahmen: Rechtswidrige und existenzgefährdende Weisungen/Verstöße gegen die Kapitalerhaltung

Rz. 25 Keine Folgepflicht des Geschäftsführers besteht bei gesetzeswidrigen Weisungen. Dazu gehören z. B. Weisungen, die gegen gesetzliche Vorschriften aus dem Steuerrecht, dem Sozialversicherungsrecht oder gegen die Kapitalerhaltung verstoßen. Weisungen, die auf Handlungen gerichtet sind, die gegen § 30 Abs. 1 GmbHG verstoßen, also Auszahlungen aus dem Stammkapital, wirken ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / f. Grenze der haftungsentlastenden Wirkung bei unzureichender Information

Rz. 38 Zu Recht wird angenommen, dass sowohl bei einer Weisung als auch bei einem Zustimmungsvorbehalt, die haftungsentlastende Wirkung dann entfällt, wenn der Geschäftsführer der Gesellschafterversammlung die Tatsachengrundlage nicht ausreichend vermittelt, nicht ausreichend über Risiken oder sonstige Bedenken hinsichtlich der betroffenen Maßnahmen informiert oder sonst wie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 8. Kosten der Strafverteidigung (A-6.1 Abs. 4 AVB D&O)

Rz. 31 Wird im Zusammenhang mit dem Haftungsanspruch ein Ermittlungsverfahren geführt, weil auch strafrechtliche Vorwürfe im Raum stehen, etwa der Vorwurf eines Vermögensdeliktes, wie z. B. eine Untreue, hat der Versicherer ggf. ein Interesse daran, dass eine strafrechtliche Verurteilung abgewehrt wird. Bereits das VVG sieht in § 101 Abs. 1 Satz 2 vor, dass die Versicherung a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / a. Grundsatz: haftungsentlastende Wirkung – Alleingesellschafter-Geschäftsführer

Rz. 18 Der Geschäftsführer ist verpflichtet, den Weisungen der Gesellschafterversammlung Folge zu leisten. Dies lässt sich aus § 37 Abs. 1 GmbHG ableiten, wonach u. a. die Beschränkungen einzuhalten sind, die durch die Beschlüsse der Gesellschafter festgesetzt sind. Soweit die Weisungsabhängigkeit betroffen ist, hat der Geschäftsführer keinen eigenen Ermessensspielraum. Führ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / e. Einwand Zustimmungspflicht der Gesellschafterversammlung bzw. des Aufsichtsrats bzw. hypothetische Zustimmung

Rz. 36 Der Einwand der hypothetischen Zustimmung der Gesellschafterversammlung bzw. des Aufsichtsrats ist in engen Grenzen zulässig.[1] Gerade bei kleineren oder mittelständischen Gesellschaften werden häufig Zustimmungskataloge, die in der Satzung oder in einer Geschäftsordnung verankert sind, nicht praktiziert (siehe bereits die Ausführungen unter d.). Oft sind sie den Bet...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / c. Zustimmungsvorbehalte/Haftung im Einverständnis der Gesellschafter

Rz. 29 Die Satzung der GmbH, eine Geschäftsordnung, der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers oder auch einzelne Beschlüsse der Gesellschafter oder bei entsprechender Zuständigkeit Beschlüsse des Aufsichtsrats können Zustimmungsvorbehalte festlegen. Dann hat der Geschäftsführer die geplante Maßnahme vor ihrer Vereinbarung und erst recht vor ihrer Ausführung dem zuständigen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Eingliederung in den betrieblichen Organismus

Rz. 25 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Eingliederung in den betrieblichen Organismus eines anderen ist die für einen ArbN typische Stellung. Zur Bedeutung von ‚Eingliederung’ > Rz 15 ff. Darauf lässt zB das Vorhandensein eines festen Arbeitsplatzes mit vom ArbG zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln, die regelmäßige Kontrolle der Arbeitszeit und/oder der Arbeitsergebnisse, d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Weisungsgebundenheit

Rz. 20 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Persönlich weisungsgebunden (> Rz 15) und damit ArbN kann nur eine natürliche Person sein. Auf die Geschäftsfähigkeit der ihre Arbeitskraft einsetzenden Person kommt es dabei nicht an; die (ggf schwebende) Unwirksamkeit der Vereinbarungen ist unerheblich. Deshalb können auch Schulkinder oder die in > Beschützende Werkstätten tätigen > Mensch...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Abgrenzungsmerkmale

Rz. 2 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Zuordnung der > Einkünfte zu einer Einkunftsart ist grundsätzlich nicht von der Art der Haupttätigkeit abhängig (zum Grundsätzlichen > Arbeitnehmer Rz 65). Die Einkünfte aus einer als Hilfstätigkeit ausgeübten Tätigkeit können aber mit den Einkünften aus der Haupttätigkeit gleichartig sein; das kommt in Betracht, wenn eine Nebentätigkeit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2025, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

[4] „II. Die Rechtsbeschwerde hat keinen Erfolg. [5] 1. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in ZInsO 2023, 976 veröffentlicht ist, hat gemeint, einem Rechtsanwalt, der von einem von den Gläubigern bestellten gemeinsamen Vertreter nach dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) beauftragt worden sei, stehe eine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV RVG für seine V...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Art und Umfang der Tätigkeit

Rz. 35 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Art der Tätigkeit kann Aufschluss darüber geben, ob eine Person weisungsgebunden in den betrieblichen Organismus des Auftraggebers eingegliedert (> 25ff) ist oder nicht. Eher einfach zu beurteilen ist das bei überwiegend manuellen (einfachen) Arbeiten, bei denen idR ein Dienstverhältnis besteht, da bereits organisatorische Dinge betreffe...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.1.2 Abgrenzung der Beschäftigung von selbstständiger Tätigkeit

Rz. 11 Eine Beschäftigung in einem fremden Betrieb liegt vor, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert ist und dabei einem die Zeit, die Dauer, den Ort und die Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt. Diese Weisungsgebundenheit kann – vornehmlich bei Diensten höherer Art – eingeschränkt und zur "funktionsgerecht dienenden Teilhabe a...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirksamkeit einer Umsetzung im öffentlichen Dienst nach Vorwurf der sexuellen Belästigung

Leitsatz 1. Es ist Sache des Arbeitgebers zu entscheiden, wie er auf Konfliktlagen reagieren will. Liegt in Gestalt einer Konfliktlage ein hinreichender Anlass vor und ist eine vom Direktionsrecht umfasste Maßnahme geeignet, der Konfliktlage abzuhelfen, ist grundsätzlich ein anerkennenswertes Interesse gegeben, diese Maßnahme zu ergreifen. Seinen Ermessenspielraum verletzt der Arbeitgeber erst, wenn er sich bei der Konfliktlösung von offensichtlich sachfremden Erwägungen leiten lässt. 2. Die Ausü...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der Geschäftsführer des Ver... / 9.3 Das Anstellungsverhältnis

Hat der Verein sich zur Anstellung eines bezahlten Geschäftsführers entschlossen, liegt also eine rein ehrenamtliche Tätigkeit nicht mehr vor. Es entsteht ein echtes Anstellungsverhältnis im arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Sinn. Für den Vereinsgeschäftsführer als Angestellten des Vereins gelten die gesetzlichen Regeln über die Versicherungspflicht in der ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.3.3 Fehlerhafte Durchführung

Soweit die Maßnahme dennoch durchgeführt wird, obwohl entweder keine Zustimmung des Personalrats vorliegt oder die gesetzlichen Voraussetzungen fehlen, ist die Anordnung gegenüber Arbeitnehmern unverbindlich. Die Anordnung der Versetzung, Zuweisung bzw. Abordnung stellt lediglich eine Ausübung des Direktionsrechts dar. Soweit dessen gesetzliche Voraussetzungen nicht vorliege...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Arbeitszeit / 3 Zeitliche Lage der Arbeitszeit

Die konkrete Lage der Arbeitszeit kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder tarifvertraglichen Regelungen ergeben. Sofern hier keine Festlegungen getroffen sind, unterliegt die Bestimmung der Lage der Arbeitszeit dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Gesetzliche Regelungen gelten für Mütter [1] und Jugendliche.[2] Bei der Festlegung der Lage der Arbeitsz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 11 § 29a AO dient, anders als etwa § 17 FVG, der schnellen und flexiblen Reaktion auf kurzfristige Sonderbelastungen einzelner FÄ. Ein absehbar langfristiger Unterstützungsbedarf ist nur kurzfristig über § 29a AO, langfristig aber über dauerhafte Aufgabenverschiebungen zwischen FÄ durch eine Rechtsverordnung nach § 17 Abs. 2 S. 3 FVG [1] oder andere – z. B. personalwirtsc...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Gewerkschaften / 13.5 Freistellung für gewerkschaftliche Betätigung

Beschäftigte haben keinen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit, um an Sitzungen des Ortsvorstands ihrer Gewerkschaft teilzunehmen. Dieser Fall ist von § 29 Abs. 4 Satz 1 TVöD, der die Fälle einer möglichen Arbeitsbefreiung abschließend regelt, nicht erfasst. Bei der Festlegung der Arbeitszeit im Rahmen des Direktionsrechts hat der Arbeitgeber seine Leistungsbe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Anordnung von Überstunden und Mehrarbeit im Krankenhaus

Leitsatz Der Arbeitnehmer genügt im Überstundenvergütungsprozess seiner Darlegungslast, wenn er vorträgt, an welchen Tagen er von wann bis wann Arbeit geleistet hat. Zudem muss er für die arbeitgeberseitige Veranlassung und Zurechnung darlegen, dass Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen sind. Diese allgemeinen Grundsätze dürfen nicht gleichsam schematisch angewandt werden. Stets sind die im jeweiligen ...§ 14 Satz 2 TV-Ärzte/VKAmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 2.1 Direktionsrecht

Ausgangspunkt für die entsprechende Umsetzung der Maßnahmen gegenüber den Arbeitnehmern ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers . Grundsätzlich kann der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer anweisen, bestimmte Tätigkeiten in einer definierten Art und Weise auszuführen. In diesem Zusammenhang sollten sich die Arbeitgeber aber vor Einführung der Maßnahmen auch der jeweiligen Schrank...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 2.1.2 Individualrechtliche Schranken

Neben den gesetzlichen Vorschriften können die Schranken des Direktionsrechtes auch individualrechtlicher Natur sein, d. h. sich aus Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben. Hier muss insbesondere der Arbeitsvertrag betrachtet werden. Ggf. werden etwaige Maßnahmen des Unternehmens ausgeschlossen. Ist dies der Fall, kann von dieser arbeitsvertragliche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 4.1 Soziales Engagement des Unternehmens

Grundsätzlich können Unternehmen soziale Projekte fördern . Erste Möglichkeiten sind die rein finanzielle Unterstützung oder solidarische Bekundungen. Dabei sind zunächst keine arbeitsrechtlichen Themen zu beachten. Darüber hinaus sollen oftmals auch medienwirksam Projekte mit der Arbeitskraft der Arbeitnehmer eines Unternehmens unterstützt werden. Wird der Arbeitnehmer im Ra...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 2.1.3 Kollektivrechtliche Schranken

Schließlich gibt es kollektivrechtliche Schranken des Direktionsrechts, d. h. betriebliche und tarifliche Regelungen. Sie können zunächst einmal nur durch die jeweiligen Vertragspartner gemeinsam geändert werden. Sollte das für den Arbeitgeber auf den ersten Blick nicht möglich sein, bleibt nur der Weg der Kündigung der Regelungen mit Neuverhandlungen. Dabei gilt grundsätzli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 2.1.1 Gesetzliche Vorschriften

Eine in § 106 GewO genannte Schranke stellen zunächst die gesetzlichen Vorschriften dar. So muss bei der Einführung von nachhaltigen Maßnahmen z. B. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beachtet werden. Maßnahmen dürfen Arbeitnehmer etwa nicht aufgrund des Alters, der Herkunft, einer Behinderung, der Religion und Weltanschauung oder der sexuellen Orientierung unzulässig be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verschwiegenheitspflicht / 5 Betriebsräte

Die Abgabe inhaltlich standardisierter Erklärungen, in denen sich Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zum Stillschweigen über bestimmte betriebliche oder geschäftliche Vorgänge verpflichten, unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats, wenn die Schweigepflicht das sogenannte Arbeitsverhalten betrifft.[1] Darum handelt es sich, wenn der Arbeitgeber kraft seines arb...mehr